Italienische Finanztransaktionssteuer


für den Handel mit Derivaten, gültig ab 1. September 2013

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Seit dem 1. September 2013 wird die italienische Finanztransaktionssteuer (FTT) neu auch auf den Handel (Kauf und Verkauf) von Derivaten erhoben. Die FTT auf Derivaten ist der zweite Teil der italienischen FTT, welche in einem ersten Teil ab 1. März 2013 lediglich auf alle Aktienkäufe und Käufe von an den Aktienpreis gebundene Finanzinstrumente eingetragener Unternehmen in Italien erhoben wurde.

Als indirekte Folge davon haben sich ab 1. März 2013 auch die Handelskommissionen für den italienischen Markt bei CFD-Transaktionen erhöht, was zu einer entsprechenden Anpassung der Preise und Konditionen für den Handel in betroffene CFDs geführt hat.

Die italienische FTT auf Derivaten wird auf alle Transaktionen in italienische Derivate mit Aktien italienischer Firmen als Basiswert (einschliesslich CFDs, Futures und Optionen) erhoben, welche ab 1. September 2013 gehandelt werden (italienische Derivate).

Die italienische FTT für Derivate wird unabhängig vom Wohnsitz des Kunden oder der Jurisdiktion der Transaktion angewendet. Dementsprechend unterliegt jeder Kunde, der Transaktionen (Kauf und Verkauf) in italienische Derivate wie oben beschrieben tätigt, ab 1. September 2013 der neuen italienischen FTT. 

Übersicht italienischer FTT für Derivate:

 

Nominalwert der Transaktion (in Euro)

Produkt

0-2.5k

2.5-5k

5-10k

10k-50k

50-100k

100-500k

500-1000k

Over 1000k

Futures und Optionen auf Indices

0.00375

0.0075

0.015

0.075

0.15

0.75

1.5

3

Single Stock und Index Tracker CFDs

0.25

0.5

1

5

10

50

100

200

Der Steuer unterliegen alle Kunden, welche die erwähnten Produkte handeln; steuerpflichtig sind Käufer und Verkäufer solcher italienischer Derivate.

Die italienische FTT ist möglicherweise weiteren Änderungen unterworfen. 

Depotführende Stellen sind verpflichtet, der italienischen Steuerbehörde (Italy Revenue Agency)  persönlichen Daten, insbesondere Name, Vorname, Steueridentifikationsnummer, Wohnsitz sowie spezifische transaktionsbezogene Daten für alle ab dem 1. September 2013 gehandelten Derivate mit Aktien italienischer Firmen als Basiswert (einschliesslich CFDs, Futures und Optionen) anzugeben.

Diese Verpflichtung basiert auf den dafür anwendbaren italienischen Gesetze und Regulatorien, insbesondere auf Annex 8 des Protokolls Nr. 2013/87896, ausgestellt vom Beauftragten der italienischen Steuerbehörde (Commissioner of Italy Revenue Agency).

 

Die erwähnte Regulierung betreffend Besteuerung beim Handel in italienische Derivate ist zwingend. Depotführende Stellen sind rechtlich verpflichtet, diese einzuhalten. 

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einige Hintergrund-Informationen zu Finanz-Transaktions-Steuern

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Im Jahr 1985 führte Schweden eine Börsenumsatzsteuer ein. Die Erwartungen des schwedische Finanzministeriums lagen zu diesem Zeitpunkt bei Steuereinnahmen in Höhe von 1,5 Mrd. Schwedischen Kronen.

Tatsächlich beliefen sich die Steuereinnahmen auf durchschnittlich 50 Mio. Schwedische Kronen p. a. und höchstens 80 Mio. Schwedische Kronen im Jahr 1989 (Quelle: Campbell & Froot, 1994, „International Experiences with Securities Transaction Taxes“, National Bureau of Economic Research).

Die Marktreaktionen nach Einführung der schwedischen Börsenumsatzsteuer werden von Campbell & Froot wie folgt beschrieben:

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„Eine Woche nach Einführung der Börsenumsatzsteuer im Jahr 1984 ging dort der Handel mit Bonds um 85 % zurück. Das Handelsvolumen von Futures und Optionen sank um 98 %. Zeitgleich mit der Ankündigung der Verdopplung der schwedischen Börsenumsatzsteuer im Jahr 1986 verlagerten sich 60 % des Handelsvolumens der elf am stärksten gehandelten schwedischen Werte, die insgesamt 50 % des gesamten Handelsvolumens ausmachten, nach London. Bis 1990 verschärfte sich dieser Trend und mehr als 50 % der schwedischen Titel wurden noch in London gehandelt. Die 100%ige Anhebung der Steuer zog ei- nen Anstieg von 22 % der Einnahmen nach sich.“
(Quelle: Umlauf, 1993, „Transactions Taxes and the Behavior of the Swedish Stock Market“, Journal of Financial Economics)

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Aufgrund des „unerwartet“ geringen Steueraufkommens wurde 1991 die Börsenumsatzsteuer wieder abgeschafft!

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Die Gegebenheiten in Deutschland

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Die Börsenumsatzsteuer, die Gesellschaftsteuer und die Wechselsteuer wurden 1990 durch das Erste Finanzmarktförderungsgesetz der Koalition von CDU, CSU und FDP abgeschafft. Die Börsenumsatzsteuer entfiel zum 1. Januar 1991, die Gesellschaft- und die Wechselsteuer zum 1. Januar 1992.

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ergänzende, historische Informationen zur Abschaffung von Börsenumsatzsteuern

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Dänemark: Ab 1999 verzichtete die Regierung auf eine weitere Steuererhebung.

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Frankreich: Die Börsenumsatzsteuer wurde mit Artikel 11 des Finanzgesetzes für das Jahr 2008 abgeschafft, um „die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Frankreich zu verbessern“.

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Italien: Die Börsenumsatzsteuer wurde mit Artikel 37 der Verordnung mit Gesetzeskraft n˚248 abgeschafft.

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Luxemburg: Bereits ab 1987 wurde auf eine Erhebung von Börsenumsatzsteuern verzichtet.

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Niederlande: Im Jahr 1990 wurde die Börsenumsatzsteuer abgeschafft.

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Österreich: Die Abschaffung der Börsenumsatzsteuer erfolgte 2001 als begleitende Maßnahme zum Kapitalmarktoffensive-Gesetz, um „die Rahmenbedingungen am österreichischen Kapitalmarkt zu verbessern“.

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Spanien: Schon 1988 verzichtete man auf eine Fortführung der Erhebung von Börsenumsatzsteuern.

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Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital

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Dokumente, Kommentare zur geplanten EU-weiten Einführung von FTS

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DIW – Juli, 2012:
Finanztransaktionssteuer
Ökonomische und fiskalische Effekte der Einführung einer Finanztransaktionssteuer für Deutschland

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Inhaltsverzeichnis

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1 Ziele der Studie

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2 Anpassungseffekte im Basisszenario bereits weitgehend berücksichtigt
2.1 Technische Anpassungseffekte verkleinern Steuerbasis
2.2 Lenkungswirkungen verringern die Bemessungsgrundlage zusätzlich
2.3 Basisszenario: Aufkommen von 57 Milliarden für die EU27
2.4 Wachstumseffekte

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3 Räumliche Beschränkung der Steuerzone
3.1 Kombination aus Sitzland-, Ausgabe- und Eigentümerprinzip ratsam
3.2 Substanzielles Aufkommen in einer Steuerzone mit neun Euroländern möglich
3.3 Alle Euroländer: unterproportionaler Aufkommenszuwachs
3.4 Aufkommen wird tendenziell unterschätzt
3.5 UnitAid: Nationale Einführung der Finanztransaktionssteuer möglich
3.6 Ein einheitlicher Steuersatz von 0,05 Prozent kann die Einnahmen beträchtlich steigern

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4 Sachliche Beschränkung der Finanztransaktionssteuer
4.1 Weitere Privilegierung von privaten aber staatlich geförderten Altersvorsorgeinstrumenten zweifelhaft
4.2 Altersvorsorge: Finanztransaktionssteuer setzt Anreize für ein weniger aggressives Portfoliomanagement
4.3 Handel mit Staatsanleihen nicht ausnehmen
4.4 Konzentration auf nicht scharf abgrenzbare Segmente des Handels gefährdet Steuerbasis
4.5 Die Finanzierung von Kleinunternehmen ist kaum von der Besteuerung betroffen

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5 Persönliche Beschränkung
5.1 Steuererstattung für Personen mit niedrigem Einkommen nicht sinnvoll

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6 Eventuelle Regulierung der Orderflut im HFT ist kein Argument gegen die FTS

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7 Die allein auf dem Ausgabeprinzip fußende britische Stempelsteuer ist nicht leistungsfähig

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8 Keine gleichwertige Alternative zur Finanztransaktionssteuer sichtbar

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9 Anhang: Vergleich von vier Vorschlägen zur Finanztransaktionssteuer

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Verzeichnis der Tabellen

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Tabelle. 1: Ausgangsdaten der EU-Aufkommensschätzung

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Tabelle 2: Steueraufkommen gemäß Schätzung der EU Kommission in Mrd. Euro mit Aufkommensdaten aus dem Jahr 2010

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Tabelle 3: Steueraufkommen der vier aufkommensstärksten Euroländer

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Tabelle 4: Verteilungsschlüssel für die Einnahmen: Aktiva der Kreditinstitute inkl. ausländischer Tochtergesellschaften

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Tabelle 5: Verteilungsschlüssel für die Einnahmen: Bruttogewinne-Bruttoanlageinvestitionen + Gehälter im Finanzsektor

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Tabelle 6: Verteilungsschlüssel für die Einnahmen: Aktiva der Kreditinstitute ohne ausländische Zweigstellen aber mit ausländischen Tochtergesellschaften

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Tabelle 7: Verteilungsschlüssel: Bruttogewinne-Bruttoanlageinvestitionen plus Gehälter im Finanzsektor

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Tabelle 8: Viele unterschiedliche Steuersätze aus Anreizgründen

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Tabelle 9: Aufkommensschätzung für die G20

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Tabelle 10: Aufkommensschätzung (in Mrd. Euro) mit Steuersatz 0,05 Prozent für je eine Vertragsseite (EU27 insgesamt) bei verschiedenen Elastizitäten

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Tabelle 11: Aufkommensschätzung in Mrd. Euro mit Steuersatz 0,05 Prozent für je eine Vertragsseite (EU27 insgesamt) bei verschiedenen Elastizitäten

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Tabelle 12: Verteilungsschlüssel für die Einnahmen: Aktiva der Kreditinstitute ohne ausländische Zweigstellen aber mit ausländischen Tochtergesellschaften – Baselineszenario

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Tabelle 13: Verteilungsschlüssel für die Einnahmen: Aktiva der Kreditinstitute ohne ausländische Zweigstellen aber mit ausländischen Tochtergesellschaften – Alternativszenario

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Tabelle 14: Zahl der Riesterverträge

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Tabelle 15: Wertentwicklung eines Portfolios in Abhängigkeit von der Umschlagshäufigkeit über einen Zeitraum von 40 Jahren

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Verzeichnis der Abbildungen

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Abbildung 1: Aufkommen der neun Länder in der Steuerzone

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Abbildung 2: Anteile der neun Länder am Steueraufkommen in der Steuerzone

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Abbildung 3: Aufkommen in den übrigen Euroländern bei Beschränkung der Steuerzone auf die 17 Eurostaaten

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Abbildung 4: Anteile der übrigen Euroländer am Steueraufkommen bei Beschränkung der Steuerzone auf die 17 Eurostaaten

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Abbildung 5: Aufkommen der neun Staaten in der Steuerzone bei einheitlichem Steuersatz

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Abbildung 6: Portfoliowert in Abhängigkeit von der Umschlagshäufigkeit

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PDF – [57 Seiten]

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ZEIT online, 09. Oktober 2012:

Elf EU-Staaten wollen Finanzmarktsteuer einführen
Deutschlands und Frankreichs Druck hatte Erfolg: Elf EU-Länder erklären sich bereit, gemeinsam eine Steuer auf Finanzgeschäfte einzuführen. Eine Hürde gibt es aber noch.

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follow-up, 14.09.2013

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DWN:
EU-Anwälte erklären Finanztransaktions-Steuer für illegal
Blamage für die Rächer der Finanzmärkte: Die eigenen Anwälte erklären das Modell der EU für eine Finanztransaktions-Steuer nun für „illegal“.
Die EU will trotz des rechtlichen Knock-Outs an den Plänen festhalten.

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2 Kommentare on “Italienische Finanztransaktionssteuer”

  1. Nebularis sagt:

    Warum nur in Italien und nicht auch schon in Deutschland (BRD), Frankreich und anderen EU-Ländern.

    Natürlich erwarte ich das noch nicht von England, denn die Hauptbetrugszentrale mit solchen Luftgeschäften ist London.

    Wollen wir hoffen, dass alle Länder dem italienischen Beispiel folgen und die „City of London“ bald Geschichte wird.

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