US-Programm zur Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten
Veröffentlicht: 31. August 2013 Abgelegt unter: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Non-Prosecution Agreement (NPA) Hinterlasse einen KommentarFINMA-Mitteilung 50 (2013)
Das US-Programm zur Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten
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Am 29. August 2013 hat das US Department of Justice ein Programm zur Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken 1 mit den Vereinigten Staaten publiziert („Program for Non-Prosecution Agreements or Non-Target Letters for Swiss Banks“; „US-Programm“).
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Dieses Programm enthält die Vorgaben und Bedingungen, gemäss welchen derzeit nicht in US-Steuerstrafverfahren verwickelte Schweizer Banken ihre Situation direkt mit den zuständigen US-amerikanischen Behörden regeln können.
Daneben publizierten die Schweiz und die USA eine gemeinsame Erklärung, das „Joint Statement between the U.S. Department of Justice and the Swiss Federal Department of Finance“ („Joint Statement“).
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Die Banken können zur Regelung ihrer Situation:
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ein Non-Prosecution Agreement (NPA) gemäss den Bedingungen von Ziff. II des US-Programms (Category 2 Bank) oder
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einen Non-Target Letter gemäss den Bedingungen von Ziff. III des US-Programms (Category 3 Bank) oder
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einen Non-Target Letter gemäss den Bedingungen von Ziff. IV des US-Programms (Category 4 Bank) beantragen.
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1 Siehe dazu die Definition in Ziff. I.B.4 des U.S. Programms
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Das US-Programm verlangt hierbei von den Banken die Erfüllung einer Reihe von Bedingungen innerhalb bestimmter Fristen.
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1 Teilnahme am US-Programm und Erwartungen der FINMA
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Der Entscheid zur Teilnahme am US-Programm obliegt den einzelnen Banken. Die FINMA erwartet, dass sich alle Banken detailliert mit der Thematik auseinandersetzen und einen informierten Entscheid bezüglich einer Teilnahme fällen. Insbesondere sind die mit einer Nichtteilnahme drohenden Rechts- und Reputationsrisiken angemessen zu erfassen und in den Entscheid miteinzubeziehen. Der Entscheidprozess ist zu dokumentieren.
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Am US-Programm teilnehmende Banken haben die entsprechenden Vorgaben einzuhalten und das US-Programm sorgfältig zu implementieren bzw. umzusetzen. Insbesondere sind den US-Behörden keine falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen oder Beweise zu übermitteln.
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Im Sinne des Joint Statements bestärkt die FINMA im Rahmen ihrer Aufsichtskompetenzen alle Schweizer Banken darin, US-Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen, die bei diesen Banken Konten mit US-Bezug haben, ein Schreiben zukommen zu lassen, in dem sie über das Programm informiert und auf die Offshore Voluntary Disclosure Initiative 2 des Internal Revenue Service aufmerksam gemacht werden.
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Die am US-Programm teilnehmenden Banken haben die schweizerische Rechtsordnung, insbesondere die Regelungen zum Schutz bestehender Geschäfts- und Bankkundengeheimnisse sowie die Datenschutzgesetzgebung, einzuhalten.
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2 Offshore Voluntary Disclosure Program – Frequently Asked Questions and Answers – Effective for OVDP Submissions Made On or After July 1, 2014
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2 Meldungen an die FINMA
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Die FINMA wird in Bezug auf das US-Geschäft und die Teilnahme am Programm Informationen von den Banken erheben. Diese Informationen dienen ausschliesslich Aufsichtszwecken der FINMA und erlauben insbesondere keine Schlüsse darauf, welche Detail-Informationen bzw. Formate von Seiten der US-Behörden gemäß dem Programm verlangt werden.
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2.1 Alle Banken (außer so genannte Target Banks / Category 1 Banken)
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Bis zum 9. Dezember 2013 teilen die Schweizer Banken mit Ausnahme der so genannten Category 1 Banken der FINMA mit, ob sie am US-Programm teilnehmen werden.
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2.2 Am US-Programm teilnehmende Banken
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Am US-Programm teilnehmende Banken teilen der FINMA spätestens bis zum 9. Dezember 2013 zusätzlich Folgendes mit:
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für welche Kategorie sie sich voraussichtlich anmelden werden (Category 2, 3 oder 4);
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den Namen des gewählten Independent Examiners gemäss Ziff. I.B.10 des US-Programms;
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den Namen und die Kontaktdaten der Ansprechperson für die FINMA im Zusammenhang mit dem US-Programm.
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Sofern Sie einzelne dieser Entscheide erst nach dem 31. Dezember 2013 treffen wollen (z.B. Wahl zwischen Kategorie 3 und 4, Wahl des Independent Examiners), bitten wir sie, uns dies ebenfalls bis zum 9. Dezember mitzuteilen. Ohne Nachricht werden wir davon ausgehen, dass Sie nicht in Kategorie 2 teilnehmen werden.
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Wir bitten um Zusendung einer Kopie des Anmeldungsschreibens.
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Am US-Programm teilnehmende Banken haben die FINMA umgehend beim Eintreten der nachfolgenden Vorkommnisse zu informieren:
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Abschluss eines Non-Prosecution Agreements (unter Bezifferung des gemäß Ziff. II.H des US-Programms zu bezahlenden Betrages – wir bitten um Zusendung einer Kopie);
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Erhalt eines Non-Target Letters (wir bitten um Zusendung einer Kopie);
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Wesentliche Mitteilungen des DoJ an die Bank, insbesondere
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Individuell gesetzte Fristen, insbesondere Fristerstreckungen nach II.B des US-Programms
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Feststellung hinsichtlich der Übermittlung von falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen oder Beweisen (Ziff. II.J, III.F.4 oder IV.C.3 des US-Programms);
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Feststellung eines außerordentlichen Verschuldens (Ziff. II.K des US-Programms);
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Veränderungen in Bezug auf die Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie.
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Anhaltspunkte, dass die im FINMA-RS 11/2 „Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung Banken“ festgelegten Zielgrößen unterschritten werden könnten; sowie
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Anhaltspunkte, dass die Erfüllung der Verpflichtungen unter dem Programm gefährdet sein könnte.
[…]
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Geschäftsbereich Banken – FINMA-Mitteilung 50 (2013)
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Anmerkung
Na dann wollen wir doch mal hoffen, dass es keine bösen Schelme gibt, denen die Begrifflichkeit ‚Erpressung‘ in den Sinn kommt!
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follow-up, 11.10.2014
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Schock für Schweizer Banken: USA fordern totale Kooperation
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Die rund 100 Banken in der Gruppe 2 des US-Programms zum Steuerstreit haben unangenehme Post erhalten. Ein Vertragsentwurf enthält Klauseln, die laut Beteiligten die Vereinbarung zwischen den USA und der Schweiz verletzen könnten.
[…]
Zoé Baches – NZZ
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follow-up, 05.06.2014
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The Tax Division’s further comments about the Program for Non-Prosecution Agreements or Non-Target Letters for Swiss Banks
[…]
justice.gov
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follow-up, 05.11.2013
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The Tax Division’s comments about the Program for Non-Prosecution Agreements or Non-Target Letters for Swiss Banks
[…]
justice.gov
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follow-up, 29.08.2013
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Schweiz und USA unterschreiben Steuerdeal
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Bussen in der Höhe bis zu 50 Prozent der unversteuerten Vermögen: Die USA haben die Vereinbarung mit der Schweiz zum Steuerdeal veröffentlicht. Die Bankiervereinigung «bedauert» die Höhe der Bussen.
[…]
Tages-Anzeiger
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korrespondierende Informationen
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The Effect of Deferred and Non-Prosecution Agreements on Corporate Governance
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The increasing use of Non- and Deferred Prosecution Agreements (N/DPAs) has enabled federal prosecutors to incrementally expand their traditional role, exemplifying a shift in prosecutorial culture from an ex-post focus on punishment to an ex-ante emphasis on compliance. N/DPAs are contractual arrangements between the government and corporate entities that allow the government to impose sanctions against the respective entity and set up institutional changes in exchange for the government’s agreement to forego further investigation and corporate criminal indictment. N/DPAs enable corporations to resolve allegations of corporate criminal conduct, strengthen corporate compliance mechanisms to prevent corporate wrongdoing in the future, and mitigate the risks that collateral consequences of a conviction can bring for companies, their shareholders, employees, and the economy.
[…]
The Harvard Law School Forum on Corporate Governance and Financial Regulation
Übersicht der Target-Salden nationaler Zentralbanken im Eurosystem
Veröffentlicht: 31. August 2013 Abgelegt unter: Target-2 | Tags: ÖSTERREICH, BELGIEN, DEUTSCHLAND - GERMANY, ESTLAND, FINNLAND, FRANKREICH, GRIECHENLAND / GREECE, IRLAND, ITALIEN, LUXEMBURG, MALTA, NIEDERLANDE, PORTUGAL, SLOWAKEI, SLOWENIEN, SPANIEN, ZYPERN Ein KommentarÜbersicht der Target-Salden nationaler Zentralbanken mit dem Eurosystem
in Mrd. € – Kenntnis-Stand 08.12.2016
Staat | Stand | Target-Saldo in Mrd. € |
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31.10.2016 | 1,5 |
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30.11.2016 | 754,05 |
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31.10.2016 | 0,90 |
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31.10.2016 | 57,80 |
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31.10.2016 | – 36,09 |
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31.10.2016 | – 72,70 (!) |
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31.10.2016 | – 2,5 |
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31.10.2016 | – 353,94 (!) |
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31.10.2016 | 169,0 |
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31.10.2016 | 0,6 |
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31.10.2016 | 99,6 |
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31.10.2016 | – 30,81 |
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31.10.2016 | – 69,4 |
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31.10.2016 | – 4,1 |
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31.10.2016 | 0,6 |
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31.10.2016 | – 313,62 |
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31.10.2016 | 5,5 |
Quellen: CESifo GmbH – Nationale Zentralbanken; IMF (International Financial Statistics) – eigene Recherchen
Sobald es neue Zahlen gibt, werden diese mit dem jeweiligen Stand hier eingepflegt
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ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHLÜSSE
EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 26. April 2007
über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem
(TARGET2)
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Auslandsposition der Bundesbank seit Beginn der EWU aus TARGET2
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Ihr Oeconomicus
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Nachtrag
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Prof. Sinn im Dialog – 29.09.2013
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Prof. Hans-Werner Sinn:
„Die Target-Falle“: So wurden die Euro-Retter erpressbar
Quelle: FAZ
Literatur-Hinweis:
Sinn:
„Die Target-Falle: Gefahren für unser Geld und unsere Kinder“
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follow-up, 14.04.2015
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Target2-Salden senden Warnsignale
Wie soeben bekannt wurde, sind die Target2-Verbundlichkeiten der griechischen Zentralbank im Vergleich zum Vormonat stark angestiegen: sie betragen nun 91,15 Milliarden Euro, im Vormonat lagen sie noch bei 76 Milliarden Euro.
Gleichzeitig stiegen die Target2-Forderungen der Bundesbank auf 531,70 Milliarden Euro, im Vormonat waren es noch 513,36 Milliarden Euro.
Diese Daten basieren auf dem Quartalsbericht der EZB. Damit bestätigt sich der seit Mitte 2014 wieder aufgenommene Trend: die Verbindlichlichkeiten der griechischen Notenbank steigen stark, ebenso die Forderungen der Bundesbank – zuvor waren seit dem “Draghi-Schwur” im Juli 2012 die Target2-Verbindlichkeiten der griechischen Zentralbank konstant rückläufig gewesen.
Das bedeutet: der Stress durch Ungleichgewichte im System steigt.
[…]
Markus Fugmann – Finanzmarktwelt
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follow-up, 09.04.2015
Kapitalabfluss aus Italien erreicht im März netto 27 Milliarden Euro
Aus Italien sind im März netto 27 Milliarden Euro Kapital abgeflossen. Das geht aus einer Veröffentlichung der Banca d’Italia hervor, wie das ifo Institut am Donnerstag berichtete. „Dahinter könnten auch spekulative Auslandsüberweisungen der italienischen Banken stehen, die das Geld, das ihnen durch die Wertpapierkäufe der Europäischen Zentralbank im Rahmen des QE-Programms zugeflossen ist, nun außerhalb Italiens anlegen“, erklärte dazu ifo-Präsident Hans-Werner Sinn.
Damit setzt sich der Prozess fort, der schon im August 2014 in Erwartung des QE-Programms begonnen hatte. Nur im Oktober 2014 und im Januar 2015 gab es zeitweise begrenzte Rückflüsse. Insgesamt stehen die italienischen Target-Überziehungskredite, mit dem das Eurosystem solche Kapitalabflüsse ermöglichte, nun bei 192 Milliarden Euro.
Wohin das Geld aus Italien überwiesen wurde, sei noch nicht klar, fügte Sinn hinzu. Ein mögliches Zielland sei Deutschland. So habe die Bundesbank erklärt, dass ihre eigenen Forderungen gegenüber dem Eurosystem im März um reichlich 18 Milliarden Euro gestiegen sind und nun bei 532 Milliarden Euro liegen. In diesem Umfang hat die Bundesbank den anderen Euro-Notenbanken Überziehungskredite über das Target-System gewährt. Die Target-Forderungen können nicht fällig gestellt werden, und sie werden im Eurosystem im Gegensatz zum Notenbankensystem der USA auch nicht getilgt. Sie werden nur mit 0,05 Prozent verzinst.
Target-Schulden entstehen automatisch aus Überziehungskrediten, die andere Notenbanken gewähren, indem sie Zahlungsaufträge ausführen, ohne dass es zu entsprechenden Gegengeschäften kommt. Diese Zahlungsaufträge werden vornehmlich privat verursacht. Sie dienen der Tilgung von Schulden im Ausland, dem Erwerb ausländischer Vermögenstitel oder auch dem Erwerb ausländischer Güter.
Pressemitteilung CESifo
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follow-up, 07.04.2015
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Griechenland, QE und die Target-Salden
Target-Salden als Krisenbarometer
Griechenland: Neue Vertrauenskrise
Italien: Deleveraging der Banken
QE und Target-Salden: Eine komplementäre Beziehung?
Working Paper Nr. 184 – Michael Heise, Arne Holzhausen – ALLIANZ [PDF – 11 Seiten]
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follow-up, 06.02.2015
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Rekordanstieg der deutschen Target-Forderungen
Die Target-Forderungen der Deutschen Bundesbank gegenüber dem Eurosystem haben im Januar deutlich um 54 Mrd. Euro auf 515 Mrd. Euro zugenommen. Es handelt sich damit um einen der größten Anstiege seit Ausbruch der Finanz- und Eurokrise; nur im September 2011 und im März 2012 waren die Zunahmen mit 59 Mrd. bzw. 69 Mrd. noch größer.
„Dahinter verbirgt sich aller Wahrscheinlichkeit nach eine massive Kapitalflucht aus Griechenland“
erklärt ifo-Präsident Hans-Werner Sinn. Ausländische Investoren und griechische Vermögensbesitzer dürften ihr Kapital aufgrund der mit dem Wahlausgang gestiegenen Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit Griechenlands und den Verbleib des Landes in der Währungsunion ins sichere Ausland gebracht haben.
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Interessanterweise sind die italienischen Targetdefizite im Januar um 44 Mrd. gefallen. Es scheint also auch eine Kapitalflucht nach Italien gegeben zu haben, obwohl es im zweiten Halbjahr 2014 massive Kapitalexporte aus Italien gegeben hatte.
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„Um ihr Geschäft fortführen zu können, beschaffen sich die vom Kapitalabzug betroffenen griechischen Kreditinstitute die fehlende Liquidität über Refinanzierungskredite von der griechischen Zentralbank. Ohne diese Liquidität fände die Kapitalflucht rasch ihre Grenze durch die Insolvenz der Banken“
sagt Sinn. In diesem Zusammenhang verweist er auf den gerade beschlossenen Ersatz der bisherigen Refinanzierungskredite, die im Übermaß in Anspruch genommen worden waren, durch die neuen Notfallkredite im Umfang von 60 Mrd. Euro. Das frisch gedruckte Geld wird über das Zahlungsverkehrssystem „Target“ des Europäischen Zentralbankensystems unter anderem an deutsche Kreditinstitute überwiesen, wodurch die Target-Forderungen der Deutschen Bundesbank ansteigen.
„Die Hilfen der EZB dienen also dazu, den Vermögenseigentümern Griechenlands und ausländischen Anlegern die Flucht zu erlauben. Der Sachverhalt ist einer Konkursverschleppung im Privatrecht ähnlich“
ergänzt Sinn.
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Da es nicht Aufgabe der Steuerzahler Europas sein kann, griechischen und ausländischen Kapitalanlegern die Flucht zu ermöglichen, sollte die Gegenfinanzierung durch die EZB sofort hart begrenzt werden. Dann ist Griechenland gezwungen, Kapitalverkehrskontrollen einzuführen, um die Banken zu retten. Diesen Schritt hat man in Zypern im Frühjahr 2013, ein Jahr zu spät, durchgeführt. Auf diese Weise gelang es der zyprischen Notenbank im Jahr 2012, ein halbes Sozialprodukt aus der Druckerpresse zu ziehen, um ausländischen und einheimischen Anlegern die Flucht zu finanzieren. Diesen Fehler darf die EZB nicht wiederholen.
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Pressemitteilung CESifo
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Der schwarze Augias-Stall am Weißwurst-Äquator
Veröffentlicht: 30. August 2013 Abgelegt unter: Politische Parteien | Tags: Bayrischer Rechnungshof, CSU, Horst Seehofer, Parteienfinanzierung Hinterlasse einen KommentarUnkontrolliert:
Wie bayerische Abgeordnete Steuermittel missbrauchen
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Die Ausgaben der Abgeordneten im bayerischen Landtag werden von der Verwaltung bisher kaum kontrolliert und das haben einige Parlamentarier offenbar dreist ausgenutzt. Die Prüfer des bayrischen Rechnungshofs stießen auf Abgeordnete, die Steuermittel an eigene Unternehmen überwiesen oder Aufträge an eigene Familienmitglieder vergaben. Andere Parlamentarier kauften sich sündhaft teure Elektrogeräte auf Staatskosten.
MONITOR hat weiter recherchiert und ist in Bayern auf ein illegales System der Parteienfinanzierung gestoßen. Weil die Landtagsverwaltung die Ausgaben der Abgeordneten kaum kontrolliert, werden viele CSU-Parteigeschäftsstellen von den Parlamentariern offenbar mitfinanziert.
„Verfassungswidrig“, urteilen Experten, da die Finanzierung jeglicher Parteiarbeit durch Steuermittel der Abgeordneten strengstens verboten ist.
Komplette Monitor-Sendung
Syrien: Die deutsche Verantwortung
Veröffentlicht: 30. August 2013 Abgelegt unter: SYRIEN | Tags: Djihadisten, Patriot-Raketen, Türkei Hinterlasse einen Kommentar.
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Die Uhr tickt, die Westmächte bereiten sich auf einen Militärschlag gegen Syrien vor.
Deutschland sichert Unterstützung zu. Und das, obwohl Experten vor einem militärischen Eingriff in dieser unübersichtlichen Situation dringend warnen.
Denn nicht nur, dass noch immer nicht klar ist, wer Nervengift eingesetzt hat, solch eine Intervention würde vor allem den Djihadisten nutzen, die dank türkischer Unterstützung in den letzten Monaten in Scharen über die türkische Grenze nach Syrien eingesickert sind und dort mehr und mehr die demokratische Opposition verdrängt haben.
Treibt der NATO-Partner Türkei ein gefährliches Doppelspiel – einerseits Partner der NATO andererseits Unterstützer von Djihadisten, die die UN als Terrorgruppe eingestuft hat? Und warum schaut Deutschland, das zum Schutz der Türkei Patriot-Raketen im Land stationiert hat, diesem Treiben tatenlos zu?
Der nachfolgende Monitor-Bericht sucht nach Antworten
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Merkwürdige Sätze des französischen Ex-Aussenministers (1984-1986 und 1988-1993) Roland Dumas, der sich in seinen diversen Ämtern nicht unbedingt als Chorknabe hervortat:
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„Ich werde Ihnen etwas sagen. Ich war vor zwei Jahren, also vor den Gewaltausbrüchen in Syrien, wegen anderer Unterredungen in England. Während meines Aufenthaltes dort traf ich mich mit britischen Spitzenbeamten, die mir gegenüber äußerten, dass man sich darauf vorbereite, etwas in Syrien zu unternehmen.
Dies war in Großbritannien und nicht in den USA. Großbritannien bereitete die Organisation einer Invasion von Rebellen in Syrien vor. Sie fragten mich sogar, obwohl ich nicht mehr Außenminister war, ob ich mich an den Vorbereitungen beteiligen wolle. Natürlich weigerte ich mich, ich sagte ihnen, ich bin aus Frankreich, das interessiert mich nicht.“
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ROLAND DUMAS BALANCE SUR L’INTERVENTION OCCIDENTALE EN SYRIE !
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Bilanzfälschung legalisiert – wie Banken tricksen
Veröffentlicht: 29. August 2013 Abgelegt unter: Antal E. Fekete, Banken, Bilanzierungs-Standards | Tags: BilMog, IAS, IFRS, International Accounting Standard, US-GAAP 12 Kommentare„fair value“-Bewertungen in Bank-Bilanzen
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Banken frisieren ihre Bilanzen um ihre Gewinne nicht reduzieren und ihre Verluste nicht offenlegen zu müssen. Wären einige „systemrelevante“ Banken gezwungen, ihre Bilanzen ehrlich führen, käme dies einer sofortigen Bankrotterklärung gleich. Deshalb sind viele überbewertete „fiktive Scheinwerte“ in den Bilanzen eingefroren und weiterhin als Eigenkapital deklariert (z. B. spanische Schrottimmobilien oder uneinbringbarer Kreditmüll).
Diese Betrugsmassnahme zögert den Systemkollaps hinaus, kann ihn aber nicht verhindern.
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follow-up, 04.11.2014
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Verstecken lasche Bilanzierungsregeln die Kapitalzerstörung?
Die korrekte Bewertung der Passiven besagt, dass die Schulden eines Unternehmens in der Bilanz zu ihrem Wert bei Fälligkeit oder zum Liquidationswert zu buchen sind, je nachdem, welcher höher ist. Dieser Grundsatz wird jedoch von den gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards ignoriert. Dies bedroht die Wirtschaft mit massiver Deflation durch die Zerstörung von Kapital angesichts des nun 30 Jahre anhaltenden Rückgangs der Zinsen, weil die Erhöhung des Liquidationswerts der Schulden ignoriert wird.
[…]
historische Aufarbeitung und Bewertung von Prof. Antal E. Fekete
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Weblinks
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- „BilMoG – die Praxis im Rechnungswesen nach der Umstellung“ Aktuelle Literaturliste, erstellt von der ZBW – Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften
- Laufend aktualisierte Liste mit Literatur und Veranstaltungen zum BilMoG aus der Fachdatenbank EconBiz
- Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Bundesgesetzblatt (pdf)
- Volltext und Synopse des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
- BT-Drucksache 16/10067 vom 30. Juli 2008: Regierungsentwurf inkl. Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF-Datei; 1,62 MB)
- Stellungnahme des Bundesrates zum BilMoG (PDF-Datei; 51 kB)
- Stellungnahmen der Sachverständigen im Rahmen der Anhörung durch den Rechtsausschuss des Bundestags
- Darstellung, Beispiele und Tipps zur Anwendung von IDW RS HFA 28 zur Umstellung auf das BilMoG (PDF; 2,0 MB)
- BilMoG Expertengespräch
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Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilMoG), IFRS und IFRS for SMEs
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BilMoG Expertengespräch
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BilMoG und IFRS — Ein kurzer Überblick
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IFRS-Portal
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IASPlus-Ressourcen
provided by Deloitte
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International Accounting Standard 30
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Der International Accounting Standard 30 ist ein Standard der internationalen Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards. Er regelte den Jahresabschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen. Ab dem 1. Januar 2007 wurde er vollständig durch den IFRS 7 ersetzt.
[…]
..weiter
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Risikoberichterstattung nach IFRS 7 und IAS 1 in Banken
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Neue Risikoangaben zu Finanzinstrumenten – Teil I: Kreditrisiken
Risikoberichterstattung nach IFRS 7 und IAS 1 in Banken
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Autoren:
Markus Kochems, Senior Consultant der ifb group in Köln
Juliana Müller, Consultant der ifb group in Köln
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Risiko-Manager
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US GAAP vs IFRS
PWC-Studie hinsichtlich Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen US GAAP und IFRS für Investmentgesellschaften
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USA vs. ROM – historische Vergleiche mit brisanter Aktualität
Veröffentlicht: 27. August 2013 Abgelegt unter: UNITED STATES OF AMERICA, Welt-Geschichte und historische Vergleiche | Tags: Autokratie, DEMOKRATIE, Imperialismus, Imperium Romanum, Macht Hinterlasse einen KommentarÜber Macht und Ohnmacht zweier Großmächte
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Spannende Querverbindungen, aufgezeichnet von Dr. Michael Lobe [Uni Bamberg, Lehrstuhl für Klassische Philologie/Schwerpunkt Latinistik]:
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Inhalt:
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I. Einige Vorbemerkungen
1. Spuren Roms in der amerikanischen Gesellschaft
2. Minima methodica
3. Rise or fall? Rom als Paradigma
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II. Parallelen zwischen dem Imperium Romanum und den USA
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III. Inneramerikanische Positionen zum Thema
1. Die Triumphalisten
2. Die Deklinisten
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IV. Außeramerikanische Positionen – Analytiker
1. Komparatisten
2. Theoretiker des Imperium-Gedankens
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V. Ausblick ins 21. Jahrhundert
1. Aufziehende Re-Imperialisierung
2. Demokratie versus Autokratie
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Viel Freude bei der Entdeckung neuer Einsichten.
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Ihr Oeconomicus
Das Märchen vom gerechten Staat
Veröffentlicht: 26. August 2013 Abgelegt unter: Subventionen | Tags: Steuern, Subventionen 3 KommentareWie uns der Staat mit Steuern abkassiert
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Was der Staat auf der einen Seite abkassiert gibt er auf der anderen aus. Manches durchaus sinnvoll. Vieles aber auch nicht vor allem wenn es um Subventionen geht meinen die Wissenschaftler vom Kieler Weltwirtschaftsinstitut.
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Da werden im Osten der Republik nach wie vor mit Steuergeldern Plattenbauten saniert und weil sie keiner will werden sie dann auch noch auf Steuerzahlers Kosten abgerissen ohne dass je jemand darin wohnte. Da flossen Milliarden in die Kohle und die Atomenergie und heute werden sie mit Subventionsmilliarden wieder abgewickelt. Dafür gibts jetzt Geld für andere Energien.
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Weder haben Subventionen die Arbeitsplätze von BenQ gerettet noch die der Kohle-Kumpels. Und dass wegen des nagelneuen Familiengeldes mehr Kinder geboren werden ist auch nicht zu erwarten so lange es keine gesellschaftlich verankerte Kinderfreundlichkeit auf allen Ebenen gibt.
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Aber wem der Staat ständig nimmt dem muss er auch etwas geben um ihn bei Laune zu halten sagen die Kritiker der Subventionspolitik. Bauernidylle Das war gestern. Heute ist der Landwirte eher Subventionswirt denn vom geschickten Jonglieren mit Dutzenden Geldtöpfen hängt es ab ob er überlebt. Marktwirtschaft .. Fehlanzeige. Die Abermilliarden Subventionen um die sich die Lobbyisten rangeln müssen erst einmal eingesammelt werden. Vor allem bei den Lohnsteuerzahlern. Aber profitieren tun dann oft die anderen.
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Der Film von Günter Ederer zeigt an dramatischen und nicht selten absurden Beispielen wie beim Geben und Nehmen die Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt.
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Wie uns der Staat mit Subventionen schmiert
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Auszug:
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„Der Staat ist für den Menschen da und nicht der Mensch für den Staat! Eine Hydra, ein vielköpfiges Ungeheuer, hält unser Land fest im Griff. Starke Interessengruppen haben sich des Staates bemächtigt.
Durch üppige Geldleistungen und immer mehr Regeln sucht der Staat ihre Ansprüche zu befriedigen und seine Macht zu behaupten.
Die Folge: Es wächst die Bürokratie, es wächst die Ungerechtigkeit, und im gleichen Maße wächst die Resignation der Bürger. In der Antike war es Herkules, der die Hydra überwand. Heute haben es die Bürger in der Hand, ob der Staat weiter so ungehemmt wuchern kann. –
Ein flammendes Plädoyer für die fundamentale Erneuerung unseres Landes!“