Schäuble-Vorschlag: EU will Banker-Boni deckeln

Schäuble-Vorschlag: EU will Banker-Boni deckeln
Die EU will Sonderzahlungen für Top-Banker strikt begrenzen – darauf haben sich die Mitgliedstaaten laut der Nachrichtenagentur Reuters geeinigt. In bar ausgezahlte Boni sollen demnach die Höhe des Fixgehalts nicht mehr übersteigen dürfen.
Basis für die Neuregelung sei ein Vorschlag, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble Ende August gemacht hatte. Dessen Eckpunkte seien nun die Position der EU-Staaten für die Verhandlungen mit dem Europaparlament, die am Montag fortgesetzt werden.
SpOnManagerMagazin
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Anmerkung
Ein prima Beleg um aufgebrachte Stammtisch-Diskutanten zu beruhigen.
Auf Basis der bisher bekannten Info’s fallen mir spontan ein halbes Dutzend legale Möglichkeiten ein, solche Einschränkungen zu umgehen. Die Profis der Szene werden sich über diesen Vorstoss vermutlich köstlich amüsieren.

Ihr Oeconomicus


Provisionsverbot adé

Provisionsverbot adé

Europaparlament schont Finanzberater.
Im letzten Moment haben Konservative und Sozialdemokraten im Europaparlament die Forderung nach einem Verbot von Provisionen für die Vermittlung von Geldanlagen verhindert. Eine umfassende Offenlegung der Provisionen solle in Zukunft genügen. Finanzberater können also aufatmen.

fundresearch

Anmerkung

Diese Nachricht wird insbesondere privaten Anlegern hochwillkommen sein. Wozu sollen auch Provisionen offengelegt werden, wenn grenzenloses Vertrauen in die freundlichen Bank- und Finanzberater doch völlig ausreichen? Schließlich wollen diese Berater doch nur unser Bestes (ja, unser Geld .. am liebsten ALLES)!
Danke, Ihr lieben Europa-Parlamentarier .. again, mission accomplished!

Ihr Oeconomicus


Staatsstreich Lissabon-Vertrag: Beendet Karlsruhe die Republik?

Staatsstreich Lissabon-Vertrag: Beendet Karlsruhe die Republik?

Vor ein paar Tagen wurde das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon öffentlich (1), welche der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat.

Laut der von Professor Murswiek erstellten Rechtsanalyse bedeutet dieses von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit im Frühjahr 2008 abgenickte Vertragswerk die Herabstufung des Grundgesetzes auf den Status einer Brüssel untergeordneten “Landesverfassung”. Ebenso erklärt sich der EU-Vertrag durch rechtliche “Nebenwirkungen” im hochkomplizierten Vertragswerk selbst zur europäischen “Oberverfassung” und entmachtet dadurch nicht nur Verfassung und Grundrechte der Deutschen, sondern entsprechend auch den deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dessen Entscheidungen nun dem demokratisch nicht legitimierten “EU”-Gerichtshof untergeordnet werden.

 

Was das praktisch bedeutet, beschrieb Professor Murswiek in einem Artikel der “Süddeutschen” vom 17.April unter der Überschrift “Das Ende des Grundgesetzes” (2):

“Nach dem Vertrag von Lissabon..beschreiben die Grundwerte nicht mehr nur völkerrechtliche Pflichten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU. Sondern sie sind jetzt in den Mitgliedstaaten direkt anzuwenden. Das bedeutet, dass künftig 
jedes Amtsgericht ein deutsches Gesetz unangewendet lassen kann und muss, wenn es meint, es sei mit einem der EU-Grundwerte unvereinbar. Nach dem Grundgesetz hat aber das Bundesverfassungsgericht das Entscheidungsmonopol für die Frage, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Dadurch, dass jetzt der EU-Vertrag mit den Grundwerten zur europäischen Oberverfassung gemacht wird, wird dieses Entscheidungsmonopol ausgehebelt.”

Die Inkraftsetzung des EU-Vertrages durch den Bundesverfassungsgerichtshof bedeutet somit nicht nur dessen rechtlichen Selbstmord, sondern auch die faktische Auflösung unserer souveränen Republik. Zum zweiten Mal in unserer Geschichte würden Gewaltenteilung, Demokratie und Verfassung durch einen Staatsstreich von oben beseitigt werden.

 

weiter bei Radio Utopie