reloaded: Grundrecht Art 5 GG
Veröffentlicht: 25. Februar 2024 Abgelegt unter: Art 5 GG, BVerfG, Entscheidungen zur Medien-, Informations- und Meinungsfreiheit, Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland | Tags: Schutz der Meinungsfreiheit vor staatlichen Übergriffen Ein Kommentarreloaded: Grundrecht Art 5 GG
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Quelle: Bundesministerium der Justiz
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korrespondierend:
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Suchergebnisse zu Entscheindungen des BVerfG zum Theme Meinungsfreiheit
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Auszug aus entsprechenden Entscheidungen:
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords
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Pressemitteilung Nr. 66/2018 vom 3. August 2018 – Beschluss vom 22. Juni 2018: 1 BvR 2083/15
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Auszug:
„Eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 StGB wegen Billigung, Leugnung oder Verharmlosung bestimmter unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangener Verbrechen kommt in allen Varianten – und damit auch in der Form des Verharmlosens – nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Dies ist bei der Verharmlosung eigens festzustellen und nicht wie bei anderen Varianten indiziert.Mit dieser Begründung hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen eine solche Verurteilung richtete. Der Verurteilung lagen keine tragfähigen Feststellungen zugrunde, nach denen die Äußerungen des Beschwerdeführers geeignet waren, den öffentlichen Frieden in dem von der Meinungsfreiheit gebotenen Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung zu gefährden.
Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht.„
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Anmerkung:
Während seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag zum Thema „Schutz der Meinungsfreiheit vor staatlichen Übergriffen“ rezitierte der MdB Martin Reichardt den rot unterlegten Hinweis des BVerfG … aber hören Sie selbst:
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Kalkül oder kognitive Insuffizienz ? – Ein Praxistest zu Art 3, GG
Veröffentlicht: 14. Februar 2024 Abgelegt unter: Art 3 GG, Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland Hinterlasse einen KommentarKalkül oder kognitive Insuffizienz ? – Ein Praxistest zu Art 3, GG
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Zur Verschleierung von selbstausgelöstem Chaos werden immer wieder gerne Nebelkerzen gezündet, Scheingefechte geführt, oder mit Ablenkungsstrategien vermeintliche Lösungsansätze vorgegaukelt.
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Sobald jedoch die so ausgelösten Nebelschwaden eine oftmals unterschätzte Eigendynamik entwickeln und sich im Lichte kaum mehr zu leugnender Fakten den Verursachern stürmisch ins Gesicht brausen, ist der Zeitpunkt gekommen, sich den immer bedrohlicher wirkenden Realitäten zu entziehen.
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Um dabei nicht völliger Orientierungslosigkeit überführt zu werden, mag man der Versuchung unterliegen, eigene, ausschweifende Macht-Begierden etwa durch Neu-Formatierung oder Umdeutung gesellschaftlicher Grundwerte bspw. hinsichtlich geltender Rechtsnormen zu schützen.
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Um aus solchen Maßnahmen idealerweise noch Honig saugen zu können, bedarf es ausgeprägter kognitiver Fähigkeiten, insbesondere hinsichtlich Argumentation, Aufmerksamkeit, Erinnerung, Kreativität, Imagination, Lernfähigkeit, Kreativität, Orientierung und nicht zuletzt intelligenter Planung.
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Sind all diese Attribute gerade im Bezug auf die Außenwirkung nur noch eingeschränkt vorhanden, spricht man von kognitiver Insuffizienz.
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Diese oder sinnverwandte Überlegungen mögen selbstdenkende Beobachter dann in Betracht ziehen, wenn es darum geht, einen Praxistest des Art 3, GG
vorzunehmen.
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Dort heißt es:
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(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Was dies im Lichte aktueller politischer Debatten bedeutet, mag die geneigte Leserschaft mittels ideologie-befreitem Nachdenken selbst eruieren.
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Calculus or cognitive insufficiency? – A practical test on Art 3, GG
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In order to cover up self-triggered chaos, smoke candles are often ignited, mock battles are waged, or supposed solutions are used to create distraction strategies.
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However, as soon as the clouds of fog created in this way develop an often underestimated dynamic of their own and, in the light of facts that can no longer be denied, rush stormily into the faces of those responsible, the time has come to evade the increasingly threatening realities.
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In order not to be convicted of complete disorientation, one may succumb to the temptation to protect one’s own excessive desire for power by reformatting or reinterpreting basic social values, for example with regard to applicable legal norms.
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In order to be able to ideally extract honey from such measures, strong cognitive skills are required, especially with regard to argumentation, attention, memory, creativity, imagination, learning ability, creativity, orientation and, last but not least, intelligent planning.
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If all of these attributes are only present to a limited extent in terms of external impact, this is referred to as cognitive insufficiency.
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Self-thinking observers may take these or related considerations into account when it comes to a practical test of Art 3, GG
to be carried out.
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There it says:
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(1) All people are equal before the law.
(2) Men and women have equal rights. The state promotes the actual implementation of equal rights for women and men and works towards eliminating existing disadvantages.
(3) No one may be disadvantaged or favored because of their gender, their ancestry, their race, their language, their homeland and origin, their faith, their religious or political views. Nobody may be disadvantaged because of his disability.
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What this means in the light of current political debates can be determined by the interested readership using ideology-free reflection.
Physik-Nobelpreisträger Steven Chu kritisiert grüne Energiepolitik
Veröffentlicht: 11. Februar 2024 Abgelegt unter: De-Industrialisierung, Energie-Politik, Energiewende, Kernkraft - Atom-Müll - Plutonium - Uran | Tags: Physik-Nobelpreisträger Steven Chu Hinterlasse einen KommentarPhysik-Nobelpreisträger Steven Chu kritisiert grüne Energiepolitik
Der Physik-Nobelpreisträger und ehemalige Energieminister der USA, Steven Chu, hat die Grünen scharf kritisiert.
Von den Grünen kommen viele Falschinformationen. Wenn diese Leute vernünftig wären, was viele nicht sind, dann würden sie die Atomenergie der Alternative vorziehen, nämlich Gaskraftwerken, deren Treibhausgase man abscheiden muss.Wer Erdgas ohne Abscheidung will, kann nicht wirklich an Klima und Nachhaltigkeit interessiert sein“
so Chu.
Bundesrat bremst Haushaltsfinanzierungsgesetz wegen Agrardiesel-Streit
Veröffentlicht: 1. Februar 2024 Abgelegt unter: Bauernproteste, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, Bundeshaushalt, Bundesrat | Tags: Agrardiesel-Streit Hinterlasse einen KommentarBundesrat bremst Haushaltsfinanzierungsgesetz wegen Agrardiesel-Streit
Der Bundesrat befasst sich – anders als geplant – am Freitag noch nicht mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz. Das teilte ein Sprecher der Länderkammer am Donnerstag mit. Wie die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf Parlamentskreise berichtete, lehnte es der Bundesrat auf Druck der unionsgeführten Länder ab, das Gesetz im Eilverfahren auf die Tagesordnung zu setzen. Damit werde es voraussichtlich erst in der Sitzung am 22. März behandelt.
Der Deutsche Bauernverband e.V. nimmt auf X dazu wie folgt Stellung:
reloaded: Grundgesetz Artikel 9
Veröffentlicht: 26. Januar 2024 Abgelegt unter: Art 9 GG, BUNDESREGIERUNG, DEUTSCHLAND - GERMANY, Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland Hinterlasse einen Kommentarreloaded: Grundgesetz Artikel 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) 1Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 3Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
reloaded: Grundgesetz Artikel 79
Veröffentlicht: 26. Januar 2024 Abgelegt unter: Art 79 GG, BUNDESREGIERUNG, DEUTSCHLAND - GERMANY, Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland Hinterlasse einen Kommentarreloaded: Grundgesetz Artikel 79