Im ‚Neuland‘-Prozess Freisprüche für Ex-HSH-Vorstände

Freisprüche im Verfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Juli 2014

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Das Hamburger Landgericht hat den früheren Vorstand der HSH Nordbank vom Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall freigesprochen.
Erstmals in Deutschland war der gesamte ehemalige Vorstand einer Bank wegen Ereignissen während der Finanzkrise angeklagt. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende der Großen Strafkammer aus, dass die Angeklagten nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung bei der Genehmigung der Finanztransaktion „Omega 55“ im Dezember 2007 zwar ihre Pflichten als Vorstände der HSH Nordbank AG verletzt hätten, diese Pflichtverletzungen aber nicht so evident bzw. schwerwiegend gewesen seien, dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verurteilung wegen Untreue rechtfertigten.
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