Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems

Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems 1 
Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3
Europäische Zentralbank – November 2000
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Inhaltsverzeichnis

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Einleitung

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Das vorliegende Dokument stellt den Handlungsrahmen vor, den das Eurosystem* für die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3 der Wirtschafts- und Währungsunion gewählt hat.
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Das Dokument, das Bestandteil des rechtlichen Rahmens für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems ist, soll in Form „Allgemeiner Regelungen“ für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems insbesondere dazu dienen, den Geschäftspartnern die Informationen zu liefern, die sie hinsichtlich des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems benötigen.
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Die „Allgemeinen Regelungen“ begründen keine Rechte oder Pflichten der Geschäftspartner.
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Eurosystem und seinen Geschäftspartnern wird in geeigneten vertraglichen oder öffentlich-rechtlichen Regelungen niedergelegt.
Das Dokument ist in sieben Kapitel gegliedert:
  • Kapitel 1 gibt einen Überblick über den geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems.
  • In Kapitel 2 werden die Zulassungskriterien für Geschäftspartner, die an den geldpolitischen Operationen des Eurosystems teilnehmen, spezifiziert.
  • Kapitel 3 beschreibt die Offenmarktgeschäfte, während in
  • Kapitel 4 die den Geschäftspartnern zur Verfügung stehenden ständigen Fazilitäten vorgestellt werden.
  • Kapitel 5 spezifiziert die Verfahren für die Durchführung der geldpolitischen Geschäfte.
  • In Kapitel 6 werden die Zulassungskriterien für die refinanzierungsfähigen Sicherheiten bei geldpolitischen Geschäften definiert.
  • In Kapitel 7 wird das Mindestreservesystem des Eurosystems dargestellt.
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Die Anhänge zu diesem Dokument enthalten Beispiele für die geldpolitischen Operationen, ein Glossar, Kriterien für die Auswahl der Geschäftspartner für die Devisenmarktinterventionen des Eurosystems, eine Darstellung des Berichtsrahmens für die Geld- und Bankenstatistiken der Europäischen Zentralbank, eine Auflistung der Internetseiten der EZB und der nationalen Zentralbanken und eine Beschreibung der Verfahren und Sanktionen im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen der Geschäftspartner.
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*Der Rat der Europäischen Zentralbank hat beschlossen, den Begriff „Eurosystem“ zu verwenden und bezeichnet damit die Zusammensetzung, in der das Europäische System der Zentralbanken seine grundlegenden Aufgaben durchführt, d. h. das Eurosystem umfasst die Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eingeführt haben, und die Europäische Zentralbank.
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Kapitel 1
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Überblick über den geldpolitischen Handlungsrahmen
1.1 Das Europäische System der Zentralbanken
1.2 Ziele des Eurosystems
1.3 Geldpolitische Instrumente des Eurosystems
1.3.1 Offenmarktgeschäfte
1.3.2 Ständige Fazilitäten
1.3.3 Mindestreserven
1.4 Geschäftspartner
1.5 Refinanzierungsfähige Sicherheiten
1.6 Änderungen des geldpolitischen Handlungsrahmens
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Kapitel 2
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Zugelassene Geschäftspartner
2.1 Allgemeine Zulassungskriterien
2.2 Auswahl von Geschäftspartnern für Schnelltender und bilaterale Geschäfte
2.3 Sanktionen im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen der Geschäftspartner
2.4 Vorübergehender oder dauerhafter Ausschluss aus Risikoerwägungen
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Kapitel 3
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Offenmarktgeschäfte 
3.1 Befristete Transaktionen
3.1.1 Allgemeines
3.1.2 Hauptrefinanzierungsgeschäfte
3.1.3 Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
3.1.4 Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen
3.1.5 Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen
3.2 Endgültige Käufe bzw. Verkäufe
3.3 Emission von EZB-Schuldverschreibungen
3.4 Devisenswapgeschäfte
3.5 Hereinnahme von Termineinlagen
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Kapitel 4
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Ständige Fazilitäten
4.1 Spitzenrefinanzierungsfazilität
4.2 Einlagefazilität
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Kapitel 5
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Verfahren
5.1 Tenderverfahren
5.1.1 Allgemeines
5.1.2 Kalender für Tenderoperationen
5.1.3 Ankündigung von Tenderoperationen
5.1.4 Vorbereitung und Abgabe von Geboten durch die Geschäftspartner
5.1.5 Zuteilungsverfahren bei Tendern
5.1.6 Bekanntmachung der Tenderergebnisse
5.2 Verfahren bei bilateralen Geschäften
5.3 Abwicklungsverfahren
5.3.1 Allgemeines
5.3.2 Abwicklung von Offenmarktgeschäften
5.3.3 Tagesabschlussverfahren
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Kapitel 6
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Refinanzierungsfähige Sicherheiten
6.1 Allgemeines
6.2 Kategorie-1-Sicherheiten
6.3 Kategorie-2-Sicherheiten
6.4 Maßnahmen zur Risikokontrolle
6.4.1 Sicherheitenmargen
6.4.2 Maßnahmen zur Risikokontrolle bei Kategorie-1-Sicherheiten
6.4.3 Maßnahmen zur Risikokontrolle bei Kategorie-2-Sicherheiten
6.5 Grundsätze für die Bewertung der Sicherheiten
6.6 Grenzüberschreitende Nutzung refinanzierungsfähiger Sicherheiten
6.6.1 Korrespondenz-Zentralbankmodell
6.6.2 Grenzüberschreitende Verbindungen
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Kapitel 7
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Mindestreserven
7.1 Allgemeines
7.2 Mindestreservepflichtige Institute
7.3 Festlegung der Mindestreserve
7.4 Haltung von Mindestreserven
7.5 Meldung und Überprüfung der Mindestreservebasis
7.6 Nichteinhaltung der Mindestreservepflicht
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Anhänge
1 Beispiele für geldpolitische Geschäfte und Verfahren
2 Glossar
3 Auswahl von Geschäftspartnern bei Devisenmarktinterventionen und Devisenswapgeschäften für geldpolitische Zwecke
4 Der Berichtsrahmen für die Geld- und Bankenstatistiken der Europäischen Zentralbank
5 Die Internetseiten des Eurosystems
6 Gegen Geschäftspartner bei Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen anzuwendende Verfahren und Sanktionen
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Verzeichnis der Schaubilder, Tabellen und Kästen
Schaubilder
1 Normaler Zeitrahmen für die Verfahrensschritte bei Standardtendern
2 Normaler Zeitrahmen für die Verfahrensschritte bei Schnelltendern
3 Das Korrespondenz-Zentralbankmodell
4 Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen
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Tabellen
1 Geldpolitische Operationen des Eurosystems
2 Normale Abschlusstage für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte
3 Normale Abwicklungstage bei Offenmarktgeschäften des Eurosystems
4 Für geldpolitische Operationen des Eurosystems zugelassene Sicherheiten
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Kästen
1 Emission von EZB-Schuldverschreibungen
2 Devisenswapgeschäfte
3 Verfahrensschritte bei Tenderverfahren
4 Zuteilung bei Mengentendern
5 Zuteilung bei Zinstendern in Euro
6 Zuteilung in Zinstendern bei Devisenswapgeschäften
7 Maßnahmen zur Risikokontrolle
8 Höhe der Bewertungsabschläge für refinanzierungsfähige Kategorie-1-Sicherheiten
9 Berechnung der Sicherheitenmargen und Bewertungsabschläge
10 Höhe der Bewertungsabschläge für refinanzierungsfähige Kategorie-2-Sicherheiten
11 Reservebasis und Mindestreservesätze
12 Berechnung der Verzinsung von Mindestreserveguthaben
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PDF [108 Seiten]
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1 Die Bezeichnung Eurosystem ersetzt seit dem 1.1.1999 den in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam verwandten Terminus Europäisches System der Zentralbanken (ESZB). Das ESZB umfaßt heute das Eurosystem und die NZBs der 3 Mitglieder der Europäischen Union (EU), die nicht an der EWU teilnehmen:
Dänemark, Großbritannien und Schweden. Sein bedeutendstes Gremium ist der Erweiterte Rat, der viermal jährlich tagt und vor allem beratende Funktionen hat. Er besteht aus Präsident und Vizepräsident der EZB sowie den 15 NZB-Präsidenten der EU.
Das entscheidende Gremium des Eurosystems ist hingegen der Gouverneursrat, der sich aus den EZB-Direktoren und den 12 NZB-Präsidenten zusammensetzt. Er tagt zweimal monatlich, wobei die erste Sitzung eines jeden Monats für geldpolitische Entscheidungen reserviert ist.

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Bewertungen von Otto Steiger zum fehlenden „Lender of Last Resort“ im Eurosystem

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Auszug:

„Es gehört zu den Merkwürdigkeiten der Debatte in Politik, Öffentlichkeit und auch Wissenschaft über den Euro, daß selbst nach bald vier Jahren der Existenz der EWU der Begriff Eurosystem so gut wie unbekannt ist.
Allgemein spricht man stattdessen, insbesondere in Deutschland – und zwar nicht nur bei wenig informierten Politikern und Journalisten, sondern auch hochrangigen Euro-Experten –, vom System der EZB oder einfach der EZB. Damit suggeriert man, daß die EZB die alles entscheidende Institution des Zentralbanksystems der EWU sei. Da man andererseits weiß, daß dieses System dezentral organisiert ist, also neben der EZB noch 12 NZBs existieren, versucht man seine Struktur mit Notenbanksystemen vergleichbar zu machen, die bei aller Dezentralität eine starke Zentrale aufweisen:

  • das System Bundesbank mit seinen relativ bedeutungslosen Landeszentralbanken (LZBs),
  • sein Vorgänger, das System Bank deutscher Länder mit etwas bedeutenderen LZBs und
  • das US-amerikanische Federal Reserve System mit der Federal Reserve Bank von New York als „primus inter pares“ der insgesamt 12 Federal Reserve Banken (vgl. näher Heinsohn und Steiger 2000a, S. 83-88)

Doch diese Vergleiche führen, wie wir noch sehen werden, in die Irre. Sie sind genau so falsch wie die Interpretation des Eurosystems als zweistufiges Zentralbanksystem durch Hans-Werner Sinn (1997, S. 17 und – mit H. Feist – 1997, S. 668) und Horst Siebert (2000, S. 323). Gleichwohl wollen wir uns mit dieser Interpretation näher befassen, weil man anhand einer Währungsunion mit einem zweistufigen Zentralbanksystem sehr schön die Achillesferse des Eurosystems zeigen kann: das schwierige Unterfangen, wenn nicht gar die praktische Unmöglichkeit, einen „lender of last resort“ zu institutionalisieren.
[…]“

Quelle:
Der Staat als „Lender of Last Resort“ – oder: Die Achillesferse des Eurosystems
[Veröffentlicht in: Ingo Barens und Michael Pickardt, Hrsg., Die Rolle des Staates in der Ökonomie – Finanzwissenschaftliche Perspektiven: Festschrift für Otto Roloff zum 65. Geburtstag, Marburg: Metropolis, 2002, S. 51-84 (Ó Metropolis-Verlag, Marburg); Vorabveröffentlichung als ZEI Working Paper, B 02-22, September 2002]

PDF [33 Seiten]