‚Münchhausen‘-Rede zur Wirtschafts- und Währungsunion von Dr. Theodor Waigel im Deutschen Bundestag (12. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1991)
Veröffentlicht: 17. Februar 2014 Abgelegt unter: Dr. Theodor Waigel (21. Apr 1989-27. Okt 1998), Konvergenz - Konvergenzkriterien, MAASTRICHT MANIFEST, Prof. Dr. Karl Schiller (13. Mai 1971-7. Juli 1972), Wirtschafts- und Währungsunion | Tags: Alcide de Gasperi, Bundesbank, D-Mark, Dr. Horst Köhler, EZB, Geldwertstabilität, Haushaltsdefizit, Inflation, Jean Monnet, Kohäsion, Konrad Adenauer, Konvergenzkriterien, Ludwig Erhard, Maastricht, Paul-Henri Spaak, Prof. Dr. Hans Tietmeyer, Prof. Dr. Karl Schiller, Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Robert Schuman, Staatsverschuldung, Stabilität, Subsidiaritätsprinzip Hinterlasse einen Kommentar.
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Im Dezember 1991 hat der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs in Maastricht den „Vertrag über die Europäische Union“ vereinbart.
Wirtschaftlicher Kern dieses Vertragswerkes ist es, bis zum Ende dieses Jahrhunderts eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen. Die wirtschaftliche Integration mit dem Europäischen Binnenmarkt als Herzstück ist bereits weitgehend realisiert.
Die Europäische Währungsunion (EWU), samt gemeinsamer Währung, bildet das Ziel und den Abschluss der währungspolitischen Integration in Europa.
Die wichtigsten Stationen von der Vorbereitung bis zur Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion sollen hier in loser Folge nachgezeichnet werden.
Bemerkenswerte Zitate seitens der EU-Verzückten als auch kritische Bewertungen renommierter Persönlichkeiten sollen die historischen Betrachtungen abrunden.
Als Auftakt soll die ‚Münchhausen‚-Rede des damaligen Bundesfinanzministers, Dr. Theodor Waigel zur Wirtschafts- und Währungsunion im Deutschen Bundestag (12. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1991) hier dargestellt werden. Den Rest des Beitrags lesen »
„Eigentlich!“
Veröffentlicht: 4. September 2013 Abgelegt unter: ESM | Tags: Banken Altlasten, Bundesbank, EFSF, ESM, GRIECHENLAND / GREECE, Jens Weidmann, SPANIEN, ZYPERN Hinterlasse einen KommentarDeutsche Steuerzahler sollen Altlasten der europäischen Pleite-Banken schlucken
Griechenland und Irland wollen die Milliarden-Schulden für die geretteten Banken heimlich in den ESM verschieben. Das könnte auch Spanien und Zypern gefallen. Damit würden den europäischen Steuerzahlern die Altlasten der Pleite-Banken untergejubelt.
Finanzminister Schäuble sieht diese Möglichkeit „eigentlich“ nicht.
„Eigentlich“ ist ein sehr gefährliches Wort in der Euro-Krise.
Seit Juni vergangenen Jahres ist es möglich, Banken direkt über den ESM zu rekapitalisieren. Dem hat auch der Bundestag zugestimmt. Strittig ist jedoch, ob auch Altlasten der Banken vom ESM übernommen werden. Griechenland und Irland drängen indessen darauf, die bisher über den Staatshaushalt geflossenen Summen rückwirkend auf den ESM „umzubuchen“.
In einer Rede am vergangenen Donnerstag anlässlich des Parlamentarischen Abends der Bundesbank Hauptverwaltung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein in Hamburg warnte Bundesbankpräsident Jens Weidmann vor einer Vergemeinschaftung der Altlasten der Bankschulden.
Insbesondere bezog sich Weidmann auf die bevorstehende Bankenunion und betonte, Altlasten in den Bankbilanzen müssten vorher mit Hilfe einer gründlichen und strengen Überprüfung identifiziert werden. Da der Kapitalbedarf unter nationaler Aufsicht entstanden ist, sollte er auch auf nationaler Ebene bereinigt werden – von den jeweiligen Heimatländern der Banken. Alles andere ginge mit einem Transfer einher und sollte dann auch als solcher offengelegt werden. Es dürfe nicht zu einer heimlichen Vergemeinschaftung von Bilanzrisiken unter dem Deckmantel der Bankenunion kommen, so Weidmann.
Unterdessen drängt Griechenlands Finanzminister Stournaras darauf, die bereits für die Bankenrettungen des Landes bewilligten 50 Milliarden Euro aus dem „Rettungsfonds“ EFSF – wovon bisher bereits 39 Milliarden Euro abgerufen wurden, rückwirkend auf den ESM umzubuchen, berichtet das Handelsblatt.
Hintergrund ist, dass die Summe dem griechischen Staat zur Verfügung gestellt wurde und den Haushalt direkt belastet. Sollte der entsprechende Betrag rückwirkende auf den ESM „umgebucht“ werden, entlastete dies den griechischen Staatshaushalt und damit dessen Schuldenstand, würde im Gegenzug jedoch „europäisiert“ und dem Steuerzahler aufgebrummt. Deutschland haftet beim ESM (wie auch bei den „Rettungsfonds“ EFSF und EFSM) jeweils mit etwa 27 Prozent.
Auch Irland, das seit November 2010 mit bisher 67,5 Milliarden Euro aus dem „Rettungsfonds“ EFSF gestützt wird, möchte gern die Altlasten der Banken von etwa 30 Milliarden Euro rückwirkend auf den ESM abladen. Dadurch würden sich die Refinanzierungskosten des Landes auf dem Anleihemarkt enorm vergünstigen. Das Land möchte sich nach Auslaufen des „Rettungsschirms“ EFSF zum Jahresende wieder am internationalen Markt finanzieren.
Demnach erhebt sich die Frage ob nicht auch Spanien in den Genuss einer „rückwirkenden Umbuchung“ kommen möchte. Dem Land wurden im Juni vergangenen Jahres 100 Milliarden Euro zur Bankenrettung aus dem ESM zugesprochen, wovon aktuell 41,4 Milliarden Euro abgerufen sind. Diese Summe kam zwar direkt vom ESM, wurden jedoch dem spanischen Bankenrettungsfonds FROB zugeleitet, wofür (aktuell) der spanische Staat haftet. Im Grunde sind auch diese bisher abgerufenen 41,4 Milliarden Euro sozusagen als Altlasten der spanischen Banken zu verstehen.
Und auch Zypern, das zur Refinanzierung seiner Banken von den zugesagten 9 Milliarden Euro aus dem ESM bisher drei Milliarden Euro erhalten hat, dürfte nicht hinten anstehen wollen.
Die Frage der rückwirkenden Finanzierung der Altlasten der Banken in der Peripherie ist gesetzlich nicht geregelt. Die Statuten des ESM geben es schlicht nicht her (mehr hier).
Darauf reagierte am Montag auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Doch sein Dementi klingt, wenn man die Usancen der Euro-Rettung kennt, wie eine gefährliche Drohung. Schäuble sagte: „Die Chancen einer rückwirkenden Bankenrekapitalisierung sehe ich eigentlich nicht als gegeben.“ Ein solches Hilfsinstrument gebe es bisher auch nicht, berichtet Reuters.
Eigentlich nicht.
Denn bisher hatten die Finanzjongleure der Eurozone stets eine kreative juristische Lösung gefunden.
Vor allem werden mittlerweile im Monats-Takt alle Vereinbarungen und Gesetze gebrochen, die in der Euro-Zone eigentlich gelten sollten.
Eigentlich.
Der Bundestag hatte im Juni 2012 einer Kapitalisierung der Banken über den ESM zugestimmt. Verteilungen und Zuordnungen bestimmt ausschließlich der Gouverneursrat. Dieses Gremium ist niemandem verantwortlich, unterliegt keiner Jurisdiktion und ist an keinerlei Transparenz-Vorschriften gebunden.
Der deutsche Vertreter im ESM ist der Bundesfinanzminister. Ihm obliegt eine – wenn auch minimale – Berichtspflicht gegenüber dem Haushaltsausschuss. Er muss lediglich die Stellungnahme des Haushaltsausschusses mit einbeziehen.
Die Abgeordneten werden zum ESM gefragt, wenn eine Aufstockung der bisherig geregelten Haftungssumme Deutschlands von 190 Milliarden Euro ansteht.
Sonst nicht.
Artikel 25 des ESM-Vertrags verpflichtet Deutschland, im entsprechenden Fall die Kapitaleinzahlungen von Ländern zu übernehmen, die ihren Anteil nicht einzahlen können. Dieser Artikel geht möglicherweise im „Verlustfall“ dem Artikel 8 vor, der die deutsche Kapitaleinlage auf 190 Milliarden Euro beschränkt.
Sinn der Übung ist, dass die Kapitaleinzahlungen Deutschlands in den ESM nur bedingt den Maastricht-Schuldenstand erhöhen: „Kredite, die in der Zukunft vom ESM vergeben werden, haben keinen Einfluss auf die nationalen Schuldenstandsquoten der Geberländer“ lautet es im Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums.
Es handelt sich also um ein Beispiel von äußerst kreativer Buchführung: Die Schulden werden so lange hin- und hergebucht, bis sie am Ende bei denen landen, von denen man glaubt, dass sie sie am ehesten bezahlen können.
Das ist bei der Euro-Rettung immer der europäische Steuerzahler.
Der deutsche Steuerzahler ist stets mit 27 Prozent der Gesamtsumme dabei.
Kredite sind beim ESM und nicht bei den Mitgliedstaaten schuldenstandswirksam, da dieser von Eurostat als internationale Finanzinstitution eingeordnet wird, heißt es dazu aus dem Finanzministerium auf Rückfrage der Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
Die von EFSF und ESM ausgereichten Garantien sind allgemein weder schuldenstands- noch defizitwirksam. Bei Abruf kann es allerdings zu defizit- und schuldenstandswirksamen Effekten kommen.
Dann ist der Bundeshaushalt gefragt, den eigentlich der Deutsche Bundestag als Königsrecht der Souveränität beschließen sollte.
Mit dem ESM haben sich die Euro-Retter also ein Vehikel geschaffen, dass es ihnen ermöglicht, Transaktionen so vorzunehmen, dass der Deutsche Bundestag nur Zuseher ist.
Die Bundestagsabgeordneten, die seinerzeit alternativlos und mit Begeisterung ihrer eigenen Entmachtung zugestimmt hatten, wollten eigentlich stets mitreden.
Eigentlich.
Deutsche Bank lässt keine Spiele aus –
Veröffentlicht: 16. Juli 2013 Abgelegt unter: BaFin, Deutsche Bank | Tags: Al Khaliji, “cheapest-to- deliver”, “no balance-sheet usage”- Strategie, BaFin, Banca Monte dei Paschi di Siena, Banco do Brasil, Banco Popolare SC, Bundesbank, Derivatehandel, Dexia, Federal Deposit Insurance Corp (FDIC), Hellenic Postbank, IAS, IAS32, IFRS- Bilanzstandards, KPMG, National Bank of Greece, Projekt “Santorini”, Repo-Geschäfte, Standard & Poor's, Subprime-Hypothekenanleihen, Taunus Corp Hinterlasse einen Kommentarund die Verluste gehen auf’s Haus … IHR HAUS!
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Bildrechte: GNU – Urheber Ralf Roletschek
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So könnten sich die Bankster das vorstellen, sobald die Kugel auf der O landet, werden die Verluste zunächst in der Bilanz versteckt.
Lassen sich diese Tricksereien nicht länger verbergen, erfolgt die Umbuchung auf das Konto „too big, to fail“ (oder too big, to jail ).
Inhaber dieses ‚Kontos‘ sind die deutschen Steuerzahler und ggfls. auch noch die eigenen Kunden!
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Das ist juristisch nicht möglich, könnte man meinen.
Die Erfahrung mit den Euro-Glycerin-Jongleuren hat leider gezeigt: ES GILT DAS GEBROCHENE WORT und schlimmer: WAS SCHEREN UNS GESETZE!
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Wer also in Hoffnung investiert, sollte eine alte Binsenweisheit in Erinnerung rufen: „Die Hoffnung stirbt zuletzt – aber sie stirbt!“
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In welche seltsame Spiele das Haus verstrickt ist, geht aus einem Bloomberg-Dossier hervor, welches von Format in deutscher Übersetzung angeboten wird.
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Skurrile Engagements, eben Leistungen aus Leidenschaft (bzw. Leiden schafft), der Bank könnten bei manchen Kunden und besorgten Bürge(r)n erhebliche Sorgenfalten verursachen.
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Juristisch ist der Bank vermutlich kaum beizukommen.
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“Sie haben eine schlaue Möglichkeit gefunden, um sich die Rechtslage zunutze zu machen und haben die Regeln buchstabengetreu befolgt”
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sagt Barry Epstein, Principal für Forensic Accounting und Litigation Consulting bei Cendrowski Corporate Advisors in Chicago, der die in Rede stehenden Dokumente untersucht hat.
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Aus den von Bloomberg eingesehenen Dokumenten geht nicht hervor, ob die Aufsichtsbehörden in Deutschland oder anderswo etwas von den Transaktionen wussten. Sven Gebauer, ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aus Bonn, erklärte, dass aus Gründen der Vertraulichkeit kein Kommentar zu bestimmten Unternehmen oder Transaktionen abgegeben werden könne.
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Ute Bremers, eine Sprecherin der Bundesbank in Frankfurt, wollte zu den Deals nicht Stellung nahmen, ebenso wie John Nester von der US-Finanzaufsicht SEC in Washington. Ein Sprecher des International Accounting Standards Board in London, das Bilanzierungsregeln festsetzt, erklärte, dass kein Kommentar dazu abgegeben werde, wie Bilanzierungsrichtlinien umgesetzt würden.
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Was aus den Berichten und Dokumenten nicht hervorgeht, sind u.a. die außerbilanziellen Risiken der Deutschen Bank, etwa bei den US-Engagements der Taunus Corp. oder etwaige Verluste, welche aus dem Derivatehandel in einem Umfang von € 58 Billionen (zum besseren Verständnis: wir reden über 58.000 Milliarden, oder 58 Millionen mal 1 Million!) zutage treten könnten.
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Offenbar hat Standard & Poor’s „den Braten“ bereits gerochen und konsequenterweise den Daumen gesenkt!
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Wer ein noch umfassenderes Bild zu den DB-Merkwürdigkeiten erhalten möchte, wird im Archiv fündig.
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Carpe diem
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Ihr Oeconomicus
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aus dem Archiv:
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Wenn aus dem Sparkonto ein Spendenkonto wird
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EU “fair value”-Richtlinie
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Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)
Deutsche Bundesbank: Statistische Sonderveröffentlichung 4 – Juni 2013
Veröffentlicht: 15. Juni 2013 Abgelegt unter: DEUTSCHE BUNDESBANK | Tags: Bundesbank, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Hinterlasse einen KommentarErgebnisse der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung für Deutschland – 2007 bis 2012
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Inhalt
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Methodische Erläuterungen
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Vorbemerkung
Inhalt, Ziel und Zweck der Finanzierungsrechnung
Methodischer Aufbau
- Grundlagen
- Gliederung nach Sektoren
- Darstellung der finanziellen Instrumente
- Erfassung der Dynamik
- Konzeptionelle Aspekte
- Statistische Quellen
- Kompilierung
Ausgewählte Entwicklungen in den Jahren 2007 bis 2012
Tabellen
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I. Gesamtwirtschaft
- Vermögensbildung, Sparen und Finanzierungssalden
- Geldvermögensbildung und Außenfinanzierung
- Geldvermögen und Verbindlichkeiten
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II. Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
- Vermögensbildung und Finanzierung
- Geldvermögen und Verbindlichkeiten
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III. Inländische finanzielle Kapitalgesellschaften
- Vermögensbildung und Finanzierung
- Geldvermögen und Verbindlichkeiten
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IV. Monetäre Finanzinstitute (MFIs)
- Vermögensbildung und Finanzierung
- Geldvermögen und Verbindlichkeiten
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V. Sonstige Finanzinstitute
- Vermögensbildung und Finanzierung
- Geldvermögen und Verbindlichkeiten
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VI. Versicherungen und Pensionseinrichtungen
- Vermögensbildung und Finanzierung
- Geldvermögen und Verbindlichkeiten
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VII. Staat
- Vermögensbildung und Finanzierung
- Geldvermögen und Verbindlichkeiten
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VIII. Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck
- Vermögensbildung und Finanzierung
- Geldvermögen und Verbindlichkeiten
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IX. Übrige Welt
- Vermögensbildung und Finanzierung
- Geldvermögen und Verbindlichkeiten
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X. Vermögensbildung der Sektoren und ihre Finanzierung
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XI. Geldvermögen und Verbindlichkeiten der Sektoren
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Hinweis
Die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Jahre 2007 bis 2012 beruhen auf dem Datenstand vom Frühjahr 2013..
Quelle: Deutsche Bundesbank – PDF [77 Seiten]
Darf die EZB Staatsanleihen kaufen ?
Veröffentlicht: 11. Juni 2013 Abgelegt unter: ESM, FINANZ-MÄRKTE | Tags: Bundesbank, BVerfG, EZB, Jörg Asmussen, Jens Weidmann, Prof. Andreas Voßkuhle Ein KommentarDarf die EZB Staatsanleihen kaufen ?
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