Immobilien : Frankreich will zur Marktbelebung Wertzuwachssteuer reformieren

Staatspräsident François Hollande hat am 14. Juni 2013 im Rahmen des Haushaltgesetzes 2014 eine Reform der Wertzuwachssteuer auf Immobilien angekündigt.

Im Rahmen dieses Vorhabens soll die Wertzuwachssteuer beim Verkauf einer nicht selbst als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie ab 2014 nur noch über 22 Jahre statt bisher 30 Jahre erhoben werden. Außerdem wird es für das Jahr 2014 einen Extra-Freibetrag geben. Die bisher stufenweise Berechnungsform der bei einer Veräußerung anfallenden Wertzuwachsteuer soll durch eine lineare Berechnung ersetzt werden. Bisher wurde der Wertzuwachs beim Verkauf einer Immobilie bis zum 7.Jahr voll und danach in drei Stufen degressiv bis zur völligen Steuerbefreiung nach 30 Jahren besteuert (-2 % per anno bis zum 17. Jahr, – 4% bis zum 24. Jahr und mit 8% bis zum 30.Jahr).

Ziel der Maßnahme ist es, den Immobilienmarkt wieder in Schwung zu bringen, um den benötigten Wohnraum zu beschaffen. So soll diese zur Senkung der Veräußerungspreise beitragen bzw. auch ein Anreiz zu Renovierung und Wohnwertverbesserung beim Kauf einer Zweit- oder Mietwohnung sein.
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ambafrance

Aktualisierung, 08.April 2019

Steuern rund um die Frankreich-Immobilie

Beim Kauf einer Immobilie in Frankreich und danach fallen eine Vielzahl steuerlicher Abgaben an, die bereits vor dem Erwerb in die Planung miteinbezogen werden sollten.
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Deutsch-französische Anwaltskanzlei Cabinet-Vigier