EZB-Präsident verteidigt Lockerung der Repo-Sicherheitsregeln

EZB-Präsident verteidigt Lockerung der Repo-Sicherheitsregeln

Bei der Pressekonferenz zur Erläuterung des jüngsten Zinsbeschlusses sagte Draghi:
„Wir haben uns gefragt, was können wir tun, damit diese Fazilität (ein dreijähriges Refinanzierungsgeschäft) nicht nur die großen Banken erreicht, sondern auch die kleinen und mittleren, die besonders wichtig für die Finanzierung der kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind.“ 
Weil diese Institute nicht über so große Sicherheiten verfügten, seien die Kriterien gelockert worden. Draghi sagte, dass das im Dezember begebene dreijährige Refinanzierungsgeschäft eine schwere Kreditklemme im Euroraum verhindert habe.

dowjones – 09.02.2012 – ECB

 

Unter der Begrifflichkeit „Repo-Geschäfte“ versteht man Rückkaufsvereinbarungen [re-purchasing-agreement] bei Wertpapiergeschäften (Verkauf unter gleichzeitigem Termin-Rückkauf), meistens bezogen auf den Verkehr zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken.  Diese Art von Geschäften werden in Fachkreisen auch Wertpapier-Pensionsgeschäfte genannt. Ziel dieser Repo-Geschäfte ist die i.d.R. kurzfristige Liquiditätssteuerung durch die Zentralbank und ist Bestandteil der von Zentralbanken durchgeführten geldpolitischen Maßnahmen.