Vertrag von Lausanne
Veröffentlicht: 30. September 2016 Abgelegt unter: griechisch-türkische Beziehungen, Internationale Organisationen & Events, Treaty of Lausanne, Turkey-Greek Relations, Völkerbund - Société des Nations - League of Nations, Vertrag von Lausanne | Tags: Bevölkerungsaustausch - Population exchanges, Fridtjof Nansen, Völkerbund Hinterlasse einen Kommentar.
Vertrag von Lausanne
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Population exchanges after the Treaty of Lausanne
provided by Spiridon Ion Cepleanu – CC BY-SA 3.0
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Der Vertrag von Lausanne wurde am 24. Juli 1923 zwischen der Türkei sowie Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Griechenland, Rumänien und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen im Palais de Rumine geschlossen. Tagungsort der Verhandlungen war das Schloss Ouchy.
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Mit diesem Vertrag konnte die Türkei, nachdem sie 1922 den Griechisch-Türkischen Krieg gewonnen hatte, die Bestimmungen des nach dem Ersten Weltkrieg abgeschlossenen Vertrags von Sèvres teilweise nach ihren Vorstellungen revidieren.
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Das Abkommen legalisierte die bereits vollzogene Vertreibung von Griechen bzw. Türken nachträglich. Die aktuellen Grenzen der Türkei und Griechenlands haben ihren Ursprung in diesem Vertrag.
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Inhalt des Vertrages
Die Friedensgespräche waren am 30. November 1922 vom Völkerbund, repräsentiert durch Fridtjof Nansen, initiiert worden. Ein bedeutender Zwischenschritt war die am 30. Januar 1923 vereinbarte Konvention zum Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei.
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Laut Vertrag erhielt die Türkei Ost- und Südostanatolien (Ostanatolien war im Vertrag von Sèvres für Armenien vorgesehen gewesen), Ostthrakien (seitdem der europäische Teil der Türkei) sowie Smyrna. Griechenland behielt Westthrakien.
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Zudem stimmte die Türkei der von Großbritannien am 5. November 1914 proklamierten Annexion Zyperns zu, das bis zu dieser Zustimmung formal der Türkei gehört hatte.
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Des Weiteren wurde die italienische Besetzung rund um Antalya revidiert. Im Gegenzug erkannte der türkische Staat die italienische Souveränität über den Dodekanes und Libyen an, die als Ergebnis des Osmanisch-Italienischen Krieges an Italien gefallen waren.
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Der Vertrag nutzte die Religionszugehörigkeit als Kriterium für die nationale Zugehörigkeit und damit für die Umsiedlung. Er regelte im Abschnitt über den Minderheitenschutz (Art. 37-45) die Rechte der verbleibenden nicht-muslimischen Minderheiten in der Türkei sowie der muslimischen Minderheiten in Griechenland.
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Konvention über den Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei
Auf Grund dieser Konvention wurden die in Kleinasien ansässigen türkischen Staatsangehörigen griechisch-orthodoxen Glaubens (etwa 1,25 Millionen) nach Griechenland ausgewiesen, die griechischen Staatsangehörigen muslimischen Glaubens (ca. 0,5 Millionen) mussten in die Türkei auswandern.
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Ausgenommen vom Bevölkerungsaustausch waren insgesamt 110.000 Griechen in der Türkei und 106.000 Türken in Griechenland:
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die alteingesessene griechische und griechisch-orthodoxe Bevölkerung Istanbuls (offiziell als Rum bezeichnet)
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die Westthrakientürken (Türken, Pomaken und muslimische Roma östlich der 1913 im Vertrag von Bukarest festgelegten Grenzlinie). Sie sollten als muslimische Einwohner Westthrakiens in Griechenland bleiben. Griechenlands Ansprechpartner für diese drei Ethnien ist seitdem die Türkei.
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die Bevölkerung der Inseln Imbros/Gökçeada und Tenedos/Bozcaada. (Dieser Punkt war noch kein Bestandteil der Konvention vom 30. Januar, aber Teil des Hauptvertrages, Artikel 14.)