Mitarbeiterinnen des Sozialamts Dresden an TBC erkrankt

Mitarbeiterinnen des Sozialamts Dresden an TBC erkrankt
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Zwei Mitarbeiterinnen des Dresdner Sozialamtes sind an Tuberkulose erkrankt. Das bestätigte eine Stadtsprecherin auf Anfrage unseres Senders. Die Fälle sind bei einer turbulenten Personalsitzung vergangene Woche im Congress Center bekannt geworden. Bereits Ende 2013 war demnach ein Asylbewerber mit offener TBC in den Räumen des Sozialamtes in der Junghansstraße.
Später erkrankten die Mitarbeiterinnen.
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Vor wenigen Wochen sei wieder ein Asylbewerber mit offener TBC im Sozialamt gewesen. Dieser sei ohne die obligatorische Erstuntersuchung von der Landesdirektion der Stadt zugewiesen worden, kritisierte die Stadtverwaltung. Man habe die obligatorischen Untersuchungen mit allem Nachdruck bei der Landedirektion eingefordert, teilte die Stadt mit. Offene TBC ist eine hochansteckende Lungenkrankheit. Auch im Jugendamt war ein erkrankter junger Flüchtling, bestätigte die Stadt unserem Sender.
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Radio Dresden
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Anmerkung:
Erstklassige Mitarbeiterfürsorge !
Es ist leider zu befürchten, dass dies kein Einzelfall bleiben wird.
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Ihr Oeconomicus
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korrespondierende Beiträge
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06.11.2015
Rückkehr der Tuberkulose: Wenn Flüchtlinge zu Patienten werden
In den Augen vieler Flüchtlinge scheint Deutschland trotz der wachsenden Überforderung noch immer eine Art Paradies zu sein. Ein Zufluchtsort, der sie mit offenen Armen empfängt, ihnen Arbeit gibt und ein neues Zuhause. Was sie nicht wissen:
Auch bei uns gibt es Flüchtlinge, die hinter Stacheldraht leben müssen. Nicht weil sie ein Verbrechen begangen haben, sondern weil sie unter einer ansteckenden Krankheit leiden. Zum Beispiel unter Tuberkulose.
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Klinik für Lungen- und Bronchialheilkunde am Bezirkskrankenhaus Parsberg
Die Klinik für Lungen- und Bronchialheilkunde am Bezirkskrankenhaus Parsberg behandelt krankheitsuneinsichtige Patienten mit ansteckender Tuberkulose (TBC). Sie ist die einzige ihrer Art im gesamten Bundesgebiet. Die Patienten werden ausschließlich aufgrund eines richterlichen Beschlusses untergebracht.
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Rechtliche Grundlage für die Unterbringung ist § 30 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), der die geschlossene Unterbringung von Patienten mit ansteckenden Krankheiten regelt. Der Unterbringungsbeschluss muss dabei als Freiheitsentziehung im Sinne §§ 415 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ergehen. Hierzu bedarf es ferner zwingend eines Antrags zur Unterbringung durch eine Behörde, welche im Unterbringungsbeschluss zu benennen ist. Eine Unterbringung nach dem Betreuungsrecht reicht hingegen nicht als rechtliche Grundlage aus.
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medbo
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Welche Ursachen gibt es für die Erkrankung Tuberkulose?
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Tuberkulose
RKI-Ratgeber für Ärzte
Herausgeber:
Robert-Koch-Institut
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