Gorbatschow verurteilt Absicht von EU und NATO, selbst über Kosovo-Schicksal zu entscheiden

Der Ex-Präsident der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, hat die Erklärung der Europäischen Union und der NATO, die Verantwortung für die Bestimmung des künftigen Status des Kosovo auf sich zu nehmen, als unerhört und haltlos bezeichnet.

„Das ist ein unerhörter Schritt, der in politischer und noch mehr in moralischer Hinsicht haltlos ist. Entsprechend dem Völkerrecht und den zuvor verabschiedeten UNO-Resolutionen befindet sich das Kosovo im Bestand von Serbien. Und da übernehmen die zwei Organisationen erstmals in der Geschichte die Verantwortung für das Schicksal eines Landes (Serbien), das nicht Mitglied dieser Organisationen ist“,

schreibt Gorbatschow in einem Beitrag in der Zeitung „Rossijskaja Gaseta“.
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RIA Novosti

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Hintergründe und Ergänzungen
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Rechtsgutachten des IGH zur Gültigkeit der Unabhängigkeitserklärung Kosovos
Bei dem Rechtsgutachten handelt es sich um eine Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag welches auf Antrag der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) zur Bewertung des völkerrechtlichen Status des Kosovo führte. Die Entscheidung des Gerichtshofs wurde am 22. Juli 2010 bekanntgegeben (s. PDF – 105 Seiten).

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Vertiefende Informationen finden sich u.a. bei Wikipedia in deutschsprachiger und englischer Version.

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Kommentare und Einschätzungen
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Unabhängigkeitserklärung des Kosovo – Was der IGH wirklich entschied
Der IGH stellte in seinem Gutachten vom Donnerstag fest, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht gegen geltendes Völkerrecht verstößt. Doch was sich zunächst wie eine rechtlich und politisch bedeutende Feststellung anhört, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine nur begrenzt aussagekräftige Antwort auf eine schlecht formulierte Frage. Gebar der Berg eine Maus?
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Ass. jur. Przemyslaw Roguski – Legal Tribune

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Das Kosovogutachten und die Kunst des Nichtssagens
Nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo am 17. Februar 2008 hatte Serbien die UN Generalversammlung dazu bringen können, den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag um Erstattung eines Gutachtens zu ersuchen.
Der IGH befand, dass die Unabhängigkeitserklärung das Völkerrecht nicht verletze. Das Gutachten ist äusserst knapp gehalten und nimmt nicht zur Frage eines Rechts auf Sezession oder einer entsprechenden Gestattung oder Tolerierung Stellung. Es hat auch nicht zu einer Anerkennungswelle geführt.
Der Beitrag begrüsst das Gutachten im Ergebnis, kritisiert aber seine Methodik.
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Prof. Dr. iur. Anne Peters (Ordinaria für Völker- und Staatsrecht an der Universität Basel)

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Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo
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Wissenschaftliche Dienste – Deutscher Bundestag

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IMI-Studie: Willkür statt Völkerrecht
Das IGH-Gutachten zum Kosovo droht eine neue Ära der Sezessionskriege einzuleiten
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Jürgen Wagner – Informationsstelle Militarisierung e.V.