Die weltweite Vernetzung des Deutschen Bundestages

Die weltweite Vernetzung des Deutschen Bundestages
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Von Schweden bis Südafrika, von Bangkok bis Buenos Aires – weltweit pflegen die Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages die bilateralen Kontakte zu anderen nationalen Parlamenten.

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Ziel ist es, einen kontinuierlichen Dialog mit den Parlamenten eines oder mehrerer Partnerstaaten zu führen. Dazu suchen sie möglichst oft das Gespräch mit den Abgeordneten und anderen Vertretern der Partnerstaaten, um Informationen, Meinungen und Erfahrungen auszutauschen. In vielen Partnerstaaten gibt es entsprechende Parlamentariergruppen für Deutschland, die das gleiche Ziel für ihr nationales Parlament verfolgen.

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Deutscher Bundestag – Informationen zu den Parlamentariergruppen
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Die außenpolitischen Beziehungen des Deutschen Bundestages zu den Parlamenten anderer Staaten werden derzeit von 54 bi- und multilateralen Parlamentariergruppen, einschließlich des Freundeskreises Berlin-Taipei, gepflegt. Ihr Ziel ist es, einen kontinuierlichen Dialog mit den nationalen Parlamenten eines oder mehrerer Partnerstaaten zu führen.

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In erster Linie geht es dabei um den Informations- und Meinungsaustausch mit Parlamentariern, daneben bestehen aber auch Kontakte zu Regierungsvertretern und Repräsentanten der Zivilgesellschaft. Dabei bieten sich zahlreiche Gelegenheiten, unterschiedliche Sichtweisen auszutauschen und voneinander zu lernen. Neben der Förderung parlamentarisch-demokratischer Strukturen spielen die Stärkung der Menschenrechte und die parlamentarische Flankierung der Außenpolitik der Bundesregierung eine besondere Rolle.

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Struktur
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Parlamentariergruppen sind interfraktionelle Zusammenschlüsse ohne eigene Satzung oder Geschäftsordnung. Es können nur Abgeordnete Mitglied sein, und zwar maximal in drei Parlamentariergruppen. Die Mitgliedschaft spiegelt ein besonderes Interesse an den Beziehungen zu den jeweiligen Partnerstaaten wider. Oft sind bereits bestehende persönliche Kontakte, ein besonderer außenpolitischer Arbeitsschwerpunkt, die Nähe des Wahlkreises zur Staatsgrenze oder im Wahlkreis bestehende wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen in den Partnerstaat ausschlaggebend für die Entscheidung zur Mitgliedschaft in einer bestimmten Parlamentariergruppe.

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Zu Beginn einer jeden Wahlperiode werden die Parlamentariergruppen durch das Präsidium neu konstituiert. Dabei werden Gesamtzahl und Struktur der Parlamentariergruppen vom Ältestenrat festgelegt. Die Verteilung der Vorsitze erfolgt unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen. Daneben können die Fraktionen, denen nicht der Vorsitz einer Gruppe zufällt, ein Vorstandsmitglied benennen.

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Historie
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Die Bildung von Parlamentariergruppen geht auf eine Initiative der Interparlamentarischen Union (IPU) zurück, in der Deutschland seit 1951 vertreten ist. Mit den in den Parlamenten der IPU-Mitgliedstaaten bestehenden Parlamentariergruppen sollten die halbjährlich stattfindenden interparlamentarischen Konferenzen der IPU um bilaterale Gesprächsmöglichkeiten ergänzt werden. Die ersten Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages wurden in der dritten Wahlperiode (1957-1961) gegründet.

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Dazu zählten Gruppen für parlamentarische Beziehungen zu afrikanischen Staaten, Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan. Die Zahl der Parlamentariergruppen ist mit zunehmendem Interesse der Mitglieder des Deutschen Bundestages an außenpolitischen Themen in den vergangenen Wahlperioden stetig gestiegen. Aufgrund geopolitischer Entwicklungen hat sich auch die Zusammensetzung der Parlamentariergruppen verändert. Aus politischen Erwägungen wurden Staaten in multilateralen Parlamentariergruppen zusammengefasst oder neue Gruppen gegründet.

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Aus den 28 Parlamentariergruppen in der zehnten Wahlperiode (1983-1987) sind mittlerweile in der 18. Wahlperiode (seit 2013) 54 Parlamentariergruppen geworden. Hinzu kommt ein Länderbeauftragter als Ansprechpartner für die Republik Moldau, zu der es keine Parlamentariergruppe gibt.

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Aufgaben und Aktivitäten
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Die Mitglieder der Parlamentariergruppen sind bestrebt, möglichst häufig mit den Abgeordneten der Partnerstaaten zusammenzutreffen, um Themen und Probleme zu erörtern, die im beiderseitigen Interesse liegen. Auf diese Weise werden auch deutsche Positionen erläutert und vermittelt. Als Ergebnis solcher Begegnungen fließen die Erfahrungen anderer Parlamente in die Arbeit der deutschen Abgeordneten ein, werden aber nur selten unmittelbar sichtbar, da politische Entscheidungen noch von vielen anderen Faktoren beeinflusst werden.

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Die Parlamentariergruppen treffen sich außerdem zu Mitgliederversammlungen, Vorträgen und Gesprächen über die politische Situation im Partnerstaat. Die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen in Berlin gibt den Abgeordneten eine weitere Möglichkeit zur Information.

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Die Parlamentariergruppen haben die Möglichkeit, einmal pro Legislaturperiode Abgeordnete aus einem Partnerparlament nach Deutschland einzuladen und eine Delegationsreise in den Partnerstaat zu unternehmen. Diese Begegnungen tragen zum besseren gegenseitigen Verständnis sowie zur Vertiefung der bestehenden Kontakte bei. Zwischen den Parlamentariern wird auch in bilateral schwierigen Zeiten ein offener Meinungsaustausch gepflegt. Ferner steht den Abgeordneten bei Delegationsreisen ein breites Spektrum von Gesprächspartnern zur Verfügung, zu dem auch die örtlichen Vertreter der politischen Stiftungen und die Kooperationspartner aus dem Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gehören.

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Die Mitglieder der Parlamentariergruppen sind Ansprechpartner für eine Vielzahl ausländischer Besucher des Deutschen Bundestages aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, die sich über die politische Lage in Deutschland oder das deutsche parlamentarische System und die Arbeit des Deutschen Bundestages unterrichten wollen. Insbesondere für Staaten, die am Anfang ihrer demokratischen Entwicklung stehen, sind die Erfahrungen in Deutschland hilfreich.

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Die interfraktionelle Zusammensetzung der Parlamentariergruppen ist ein wichtiges Symbol gelebter demokratischer Umgangsformen und gibt Parlamentariern junger Demokratien ein anschauliches Beispiel für ausgewogene Standpunktvertretung und sachliche Auseinandersetzung mit Andersdenkenden. Begegnungen mit Oppositionellen stärken zudem die demokratischen Kräfte in den Partnerstaaten. Parlamentariergruppen können auch Beiträge zu Konfliktlösungen leisten, indem sie den Vertretern der Konfliktparteien Gelegenheit zu gemeinsamen Gesprächen auf neutralem Boden beziehungsweise unter unparteiischer Moderation bieten.

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Kontakt
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Die Parlamentariergruppen haben kein eigenes Budget und können daher keine Stipendien vergeben oder Zuschüsse für humanitäre Initiativen bereitstellen. Auch ist es nicht möglich, für Dritte Recherchen durchzuführen und Informationsmaterial zusammenzustellen. Selbstverständlich sind die Vorstände der Parlamentariergruppen aber stets an relevanten aktuellen Informationen über ihre Partnerstaaten interessiert. Entsprechende Zuschriften sollten unmittelbar an die Mitglieder der Vorstände gerichtet werden (Name des Abgeordneten, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin). Das Sekretariat der Parlamentariergruppen im Referat WI 3, das die Arbeit der Parlamentariergruppen betreut, steht für Auskünfte gerne zur Verfügung:

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Deutscher Bundestag – Verwaltung – Referat WI 3, Platz der Republik 1, 11011 Berlin – Telefon: 030/227-37466

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Quelle:
Deutscher Bundestag
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Anmerkung
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Interparlamentarische Netzwerke sind grundsätzlich  positiv zu bewerten, sofern diese zum gegenseitigen Verständnis für gesellschaftliche Strukturen in Deutschland und den jeweiligen Partnerstaaten beitragen.
Dabei ist jedoch auch die Frage aufzuwerfen, ob die Mitglieder dieser Plattformen sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Wählern bewußt sind und sich nicht als verlängerten Arm verdeckter Lobby-Organisationen bzw. Handelsvertreter nationaler Konzerninteressen oder gar als heimliche Botschafter transatlantischer Interessen mißbrauchen lassen.
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Da davon auszugehen ist, dass über das Mitwirken in solchen Parlamentariergruppen die Fraktionsvorsitzenden ein gewichtiges Wort mitzureden haben, mag auch darüber nachgedacht werden, ob und in welcher Weise solche Privilegien (Teilnahme an Delegationsreisen usw.) ggfls. auch Motivation oder Disziplinierungsinstrument zur Ausbildung von Gewissensentscheidungen einzelner Bundestags-Abgeordneter bei anstehenden unpopulären Abstimmungen gegen die Interessen der Bevölkerung (bspw. ESM, Russland-Sanktionen, Entsendung von Bundeswehr-Einheiten in Konfliktherde und vieles mehr) im Deutschen Bundestag sein könnten.
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Somit ist festzuhalten, dass im Interesse der deutschen Bevölkerung umfassende Transparenz der Aktivitäten der für die Parlamentariergruppen tätigen Abgeordneten oberstes Gebot sein muß!
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Ihr Oeconomicus
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Vorstände der Parlamentariergruppen in der 18. Wahlperiode

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Deutsch-Ägyptische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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  • Post, Achim (SPD)
    Wahlkreis Minden-Lübbecke I – Landesliste – Soziologe – seit 10/2012 Generalsekretär der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE)
    Quelle: Wikipedia
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  •  Heike Hänsel, Konferenz Das andere Afghanistan.jpg
    (CC – Urheber: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag)
    Hänsel, Heike (Die Linke)
    Ba-Wü Landesliste – Diplom-Oecotrophologin – Vorsitz Unterausschuss Vereinte Nationen, Internationale Organisationen und Globalisierung, Ordentliches Mitglied: Unterausschuss Vereinte Nationen, Internationale Organisationen und Globalisierung, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, stv. Mitglied: Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe u. Auswärtiger Ausschuss – Entwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion – Mitglied bei ver.di und Attac
    Quelle: Wikipedia
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Parlamentariergruppe Arabischsprachige Staaten des Nahen Ostens
(Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi Arabien, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate, Arbeitsgruppe Palästinensische Gebiete)
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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  • (CC – Urheber: Foto-AG Gymnasium Melle)
    Groneberg, Gabriele (SPD)
    Wahlkreis Cloppenburg-Vechta – Bei der Bundestagswahl 2013 verfehlte Gabriele Groneberg den Einzug in den Bundestag, zog aber im Februar 2014 als Nachrückerin für den ausgeschiedenen Sebastian Edathy in den 18. Deutschen Bundestag ein – Fremdsprachensekretärin – Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union. Dort Berichterstatterin für Datenschutz, Energiepolitik, Informationsgesellschaft sowie Landwirtschaft und Fischerei – Gehört zur Arbeitsgruppe Kommunales der SPD-Bundestagsfraktion, dem Parlamentskreis Automobiles Kulturgut, den Parlamentsgruppen Schienenverkehr sowie Binnenschiffahrt und dem Seeheimer Kreis – ehrenamtliches Mitglied im Vorstand der Deutschen Afrika-Stiftung.
    Quelle: Wikipedia
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Parlamentariergruppe ASEAN

(Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam)

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Vorsitz
  • Thomas Gambke.jpg
    (
    CC – Urheber: Heinrich-Böll-Stiftung)
    Gambke, Dr. Thomas (Bündnis 90/Die Grünen)
    grüne Landesliste Bayern – Physiker – Ordentliches Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages sowie bei der Enquête-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ – stv. Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Mittelstandsbeauftragter der grünen Bundestagsfraktion
    Quelle: Wikipedia
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Stellvertretende Vorsitzende
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  • Michael Fuchs CDU Parteitag 2014 by Olaf Kosinsky-5.jpg
    (CC – Urheber: Olaf Kosinsky / Wikipedia)
    Fuchs, Dr. Michael (CDU/CSU)
    Wahlkreis Koblenz – Direktmandat – Apotheker und Unternehmer – Ehrenvorsitzender des Bundesverbandes des deutschen Groß- und Außenhandels – Mitglied des Bundes Katholischer Unternehmer – Seit 1992 ist Fuchs Vizepräsident der europäischen Handelsorganisation (FEWITA) sowie seit 1995 Vorstandsmitglied des Asien-Pazifik-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft und Mitglied des Außenwirtschaftsbeirats beim Bundesministerium für Wirtschaft. Seit 1997 ist er Vorsitzender des Taiwan-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft. Fuchs ist derzeit im sogenannten Executive Committee der 1973 von David Rockefeller gegründeten Trilateralen Kommission tätig.
    Nebentätigkeiten
    Michael Fuchs teilte Anfang 2012 mit, sechs Beiratsmitgliedschaften (wovon zwei bereits beendet sind), zwei Aufsichtsratsmandate, eine Beratertätigkeit, drei Unternehmensbeteiligungen innezuhaben und zwölf Honorarvorträge gehalten zu haben.
    Seit Mitte der 90er Jahre ist Fuchs außerdem Vorstandsmitglied im Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft, Vorsitzender im Taiwan-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft, Vorstandsmitglied in der German Chamber of Commerce (GCC) in Hongkong, die Vertretung für deutsche Unternehmen in der Region, sowie Ehrenpräsident im Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels. Diese Mitgliedschaften teilte er dem Bundestagspräsidenten zunächst nicht mit, hat diese aber inzwischen nachgemeldet.
    2009 wurde bekannt, dass Fuchs Mitglied im Beirat der Politikberatungsfirma PKS Wirtschafts- und Politikberatungs GmbH ist. Diese Tätigkeit gab Fuchs bei der Bundestagsverwaltung nicht an. Laut dieser habe er zwar mitgeteilt, dass er für das Unternehmen tätig geworden sei, eine Beiratsmitgliedschaft sei jedoch nicht erkennbar gewesen.
    Im Zuge der Debatte um Nebeneinkünfte von Abgeordneten sprach sich Fuchs im Oktober 2012 gegen eine Veröffentlichung konkreter Zahlen aus. Er könne sich höchstens vorstellen, „dass wir die gegenwärtige Transparenzregelung um einige Stufen ergänzen“. Derzeit (Oktober 2012) liegt die höchste Stufe bei 7000 Euro. Kritiker hatten zuvor moniert, dass dieses Verfahren viel zu ungenau sei, da Nebeneinkommen, die deutlich über diesem Betrag liegen, so nur unzureichend erfasst würden. Fuchs liegt laut Spiegel auf Platz 10 der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften. Demnach nahm er die letzten drei Jahre jeweils mindestens 100.000 Euro neben seinem Abgeordnetensalär ein, 2011 lag sein Nebeneinkommen bei mindestens 155.000 Euro.
    Im Januar 2013 berichtete der Stern mit Verweis auf abgeordnetenwatch.de, Fuchs habe jahrelang falsche Angaben zu einer Nebentätigkeit gemacht, für die er Honorare im Wert von mindestens 57.000 Euro erhalten habe. Demnach hielt Fuchs seit 2008 über 13 Vorträge für die britische Beratungsfirma Hakluyt & Company, deren Tätigkeitsbereich u. a. Spionage umfassen soll. Nachgewiesen ist bisher eine Ausspionierung der Umweltschutzorganisation Greenpeace. Auf der Website des Bundestages war allerdings fälschlich die geographische Hakluyt Society angegeben. Fuchs betonte, er habe korrekte Angaben zu seiner Nebentätigkeit gemacht; die Bundestagsverwaltung sagte dagegen aus, er habe „Hakluyt“ angegeben und „einmal auch“ von „Hakluyt & Co“ gesprochen.
    Zudem behält sich Fuchs rechtliche Schritte gegen Abgeordnetenwatch und im gleichen Zusammenhang auch Netzpolitik.org[8] vor, er habe sich nach eigenen Angaben „nichts zuschulden kommen lassen“. Egal ob er selbst einen Vortrag halte oder nicht, fahre er einmal im Quartal zu den Treffen der Gesellschaft, die ein sehr interessantes, internationales Netzwerk sei, denn dies bereite ihm einen „Riesenspaß“. Zweifel an der Seriosität des Unternehmens hätte er nicht. „Mit dem operativen Geschäft der Firma habe ich nichts zu tun und auch gar kein Interesse daran“, so Fuchs. Im Moment geht Michael Fuchs gegen Abgeordnetenwatch vor.
    Politische Positionen
    Energiepolitik
    Fuchs gilt als starker Befürworter der Kernenergie[12], was ihm den Spitznamen „Atom-Fuchs“ einbrachte.[13] Im August 2010 – kurz vor der Verabschiedung einer Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke um 8 bzw. 14 Jahre – positionierte er sich als einer von 40 Unterzeichnern des Energiepolitischen Appells, einer Lobbyinitiative der vier großen Stromkonzerne, um diese Laufzeitverlängerung voranzubringen. Auch nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 sprach er sich für den Weiterbetrieb der im Atom-Moratorium abgeschalteten Kernkraftwerke aus, da er keine Möglichkeit sehe, wie der Atomausstieg funktionieren könne. Zudem wünsche er sich bei diesem Thema „weniger Hysterie“,[14] ebenfalls solle der Atomausstieg in geregelten Abständen überprüft werden.
    Im Mai 2012, kurz nach Amtsantritt des neuen Umweltministers Peter Altmaier, brachte Fuchs aus Kostengründen erneut eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken ins Spiel. Diese Forderung wurde von Altmaier umgehend verworfen.
    Hingegen sprach sich Fuchs wiederholt gegen den Ausbau der Erneuerbare Energien, insbesondere der Photovoltaik aus. Fuchs ist ein starker Befürworter der Deckelung des Photovoltaik-Zubaus, zuletzt forderte er eine Begrenzung auf einen jährlichen Zubau von 500 MW. Fuchs kritisiert die seiner Ansicht nach zu hohen Kosten, zugleich sei der Beitrag der Photovoltaik zur Stromversorgung von gut 3 % im Jahr 2011 „irrelevant“. Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz will Fuchs abschaffen oder zumindest stark verändern. Aus diesem Grund lehnte Fuchs die Novelle des EEG ab. So soll u. a. der Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien aufgehoben werden, der Zubau an den Netzausbau gekoppelt werden und die Entschädigungen für Ökostrombetreiber gesenkt werden, wenn deren Anlagen heruntergeregelt werden müssen.
    Datenschutz
    Die Telefon- und Internetnutzung von Arbeitnehmern sollte nach Ansicht von Fuchs künftig von Arbeitgebern weitreichend überwacht werden können. Seitens der Angestellten sei hier im Betrieb „in größerem Stil Missbrauch möglich“, sagte Fuchs in der ZDF-Sendung Maybrit Illner am 5. August 2010. Deswegen müsse es eine „vernünftige Kontrolle“ geben. Auf Rückfrage relativierte Fuchs seine Äußerungen.
    Finanztransaktionssteuer
    Fuchs ist ein Gegner der geplanten Finanztransaktionssteuer, da sie seiner Meinung nach den Finanzstandort Deutschland schwächen würde.
    Neuvergabe der Fussballweltmeisterschaft 2018
    Fuchs forderte im Juli 2014, Russland die Fussballweltmeisterschaft 2018 wegzunehmen und eine Neuvergabe vorzunehmen.
    Quelle: Wikipedia
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  • Die Linke Wahlparty 2013 (DerHexer) 48.jpg
    CC – Urheber: DerHexer, Wikimedia Commons
    Lay, Caren (Die Linke)
    Sächsische Landesliste der Linken – Diplom-Soziologin – stv. Fraktionsvorsitzende und Leiterin des Arbeitskreises „Struktur und Regionalpolitik“ – verbraucherpolitische Sprecherin ihrer Fraktion – Mitglied des Naturschutzverbandes BUND, der Gewerkschaft ver.di und von attac.
    Quelle: Wikipedia
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Deutsch-Australisch-Neuseeländische Parlamentariergruppe

(Australien, Neuseeland, Ost-Timor)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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  • Spiering, Rainer (SPD)
    Wahlkreis Osnabrücker Land – Landesliste – Werkzeugmacher/Dipl-Ing./Berufsschul-Lehrer – Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – stv. Mitglied im Sportausschuss
    Quelle: Wikipedia
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  • Cornelia Möhring.jpg
    CC – Urheber: Robert Bajela
    Möhring, Cornelia (Die Linke)
    Landesliste Schleswig-Holstein – Sozialökonomin – Vollmitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Politischer Fokus: Frauenpolitik, Geschlechtergerechtigkeit, Zeitpolitik, sexuelle und reproduktive Rechte, Armutsbekämpfung (individuell und in der öffentlichen Daseinsvorsorge), Betriebliche Mitbestimmung, Arbeit an einer Sozialcharta für Selbständige und FreiberuflerInnen, Sozial-ökologischer Umbau: Plan B 2.0 mit feministischem Blick auf Arbeit und Soziales.
    Quelle: Wikipedia
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Deutsch-Baltische Parlamentariergruppe

(Estland, Lettland, Litauen)

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Vorsitz
  • AloisKarl-800.jpg
    (CC-BY-DE – Urheber: Alois Karl)
    Karl, Alois (CDU/CSU)
    Wahlkreis Amberg – Direktmandat – Oberbürgermeister a. D./Rechtsanwalt – Mitglied des Bundestages seit 2005 – stv. Vorsitz Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union – Obmann Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union – Ordentliches Mitglied: Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union, Haushaltsausschuss – stv. Mitglied: Unterausschuss Kommunales, Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien: Ordentliches Mitglied Parlamentarische Versammlung der OSZE (OSZE PV), stv. Mitglied im Gremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG)
    Quelle: Wikipedia
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Stellvertretende Vorsitzende
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  • DIE LINKE Bundesparteitag 10-11 Mai 2014 -127.jpg
    (CC – Urheber: Blömke/Kosinsky/Tschöpe)
    Troost, Dr. Axel (Die Linke)
    Landesliste Sachsen – Diplom-Volkswirt (Dissertation: „Staatsverschuldung und Kreditinstitute – die öffentliche Kreditaufnahme im Rahmen des gesamten Kredit- und Dienstleistungsgeschäfts der Geschäftsbanken“) – Seit 2005 ist Troost Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier ist er finanzpolitischer Sprecher der Linksfraktion. In der 16. Wahlperiode war er stellvertretendes Mitglied in der Föderalismuskommission II und Mitglied im HRE-Untersuchungsausschuss, der die Vorgänge in der Hypo Real Estate im Rahmen der Finanzkrise beleuchten sollte. In der 17. Wahlperiode ist er einer der Parlamentarischen Geschäftsführer und Mitglied im Finanzausschuss sowie im Unterausschuss Kommunales.
    Quelle: Wikipedia
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Deutsch-Belarussische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
  • Kaczmarek, Oliver-1171.jpg
    (CC – Urheber: Foto-AG Gymnasium Melle)
    Kaczmarek, Oliver (SPD)
    Wahlkreis Unna – Direktmandat – Lehramt Sekundarstufen I und II (Studium: Geschichte, Sozialwissenschaften) – stv. bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion – Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – stv. Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Petitionsausschuss – Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ist er für die SPD-Fraktion unter anderem zuständig für die Themen: Exzellenzinitiative und Hochschulpakt, das Bundesausbildungsförderungsgesetz und Inklusive Bildung
    Quelle: Wikipedia
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Stellvertretende Vorsitzende
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  • Studierendenkonferenz Krise Bildung Zukunft - Andrej Hunko.jpg
    (CC – Urheber: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag)
    Hunko, Andrej (Die Linke)
    Wahlkreis Aachen-Stadt – NRW-Landesliste – Ex-Medizinstudent, dann Mediengestalter – 2009 Einzug in den Deutschen Bundestag via Landesliste – Seine Fraktion entsandte ihn in den Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union sowie in die Parlamentarische Versammlung des Europarates. Seitdem ist Hunkos zentraler Arbeitsschwerpunkt die Krisenpolitik der Mitgliedstaaten und der EU, die Demokratie und soziale Menschenrechte bedrohe und die Krise nicht löse, sondern verschärfe. Für die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat er dazu einen Bericht erarbeitet, dessen Resolution mit großer Mehrheit angenommen wurde. Im Bundestag kritisiert er die deutsche Krisenpolitik, darüber hinaus fährt Hunko regelmäßig in europäische „Krisenstaaten“ um kritische Akteure vor Ort zu treffen und als deutscher Vertreter an Protesten gegen das europäische Krisenmanagement teilzunehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die europäische Innenpolitik, bei der die Aufklärung über europäische Polizei- und Geheimdienstkooperation sowie über Forschungsprojekte an Überwachungstechnologien im Vordergrund stehen. Dazu hat er im Bundestag zahlreiche Kleine Anfragen und Einzelfragen an die Bundesregierung gestellt, die regelmäßig Presseechos und politische Wirkung entfalten, wie zum Beispiel am Anfang der Debatte zur Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr oder zur Unterstützung autoritärer Regime in Ägypten und Tunesien bei der Internetüberwachung durch das BKA.
    Quelle: Wikipedia
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  •     N.N. (Bündnis 90/Die Grünen)
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Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Parlamentariergruppe

(Belgien, Luxemburg)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Parlamentariergruppe Bosnien und Herzegowina
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Brasilianische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Britische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Bulgarische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Chinesische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Französische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Griechische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Indische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Iranische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Irische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Israelische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Italienische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Japanische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Kanadische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Koreanische Parlamentariergruppe

(Demokratische Volksrepublik Korea, Republik Korea)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Kroatische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Parlamentariergruppe Maghreb-Staaten

(Algerien, Libyen, Marokko, Mauretanien, Tunesien)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Maltesische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Mexikanische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Mittelamerikanische Parlamentariergruppe
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(Belize, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Jamaika, Kuba, Nicaragua, Panama)

Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Niederländische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Nordische Parlamentariergruppe

(Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Österreichische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Parlamentariergruppe Östliches Afrika

(Äthiopien, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Ruanda, Somalia, Sudan, Uganda)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Polnische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Portugiesische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Rumänische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Russische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Parlamentariergruppe SADC-Staaten

(Angola, Botsuana, Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Sambia, Seychellen, Simbabwe, Südafrika, Swasiland, Tansania)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Schweizerische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Slowakische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Slowenische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
  •             Hellmich, Wolfgang (SPD)
  •             N.N. (Die Linke)
  •             N.N. (Bündnis 90/Die Grünen)
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Deutsch-Spanische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Südamerikanische Parlamentariergruppe

(Argentinien, Bolivien, Chile, Ecuador, Guyana, Kolumbien, Paraguay, Peru, Suriname, Uruguay, Venezuela)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Südasiatische Parlamentariergruppe

(Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Malediven, Nepal, Pakistan, Sri Lanka)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Südkaukasische Parlamentariergruppe

(Armenien, Aserbaidschan, Georgien)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Südosteuropäische Parlamentariergruppe

(Albanien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Tschechische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Türkische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Ukrainische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Ungarische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Parlamentariergruppe USA
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Parlamentariergruppe Französischsprachige Staaten West- und Zentralafrikas

(Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gabun, Guinea, Kamerun, Republik Kongo/Brazzaville, Mali, Niger, Senegal, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Parlamentariergruppe Englisch- und Portugiesischsprachige Staaten West- und Zentralafrikas

(Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Nigeria, Sierra Leone)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Zentralasiatische Parlamentariergruppe

(Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan)

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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Deutsch-Zyprische Parlamentariergruppe
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Parlamentarischer Freundeskreis Berlin-Taipei
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Vorsitz
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Stellvertretende Vorsitzende
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Länderbeauftragter
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Quelle:
Deutscher Bundestag
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Anmerkung
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Derzeit dürften die Aktivitäten der Parlamentariergruppen in den gekennzeichneten Ländern und Regionen von besonderem Interesse sein.
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Ihr Oeconomicus
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Lebenswerte Städte unter Bedingungen sinkenden, materiellen Wohlstands – Herausforderungen und Maßnahmen

Memorandum des Denkkreises „Lebens-Raum Stadt“

Inhalt

  • Leitsätze
  • 1. Da viele Städte und Gemeinden in Deutschland hoch verschuldet sind und ihre Einnahmen – nicht zuletzt aufgrund absehbar geringen oder abnehmenden wirtschaftlichen Wachstums – eher sinken als steigen werden, ist ein Abbau kommunaler Leistungen wahrscheinlich.
  • 2. Dies wiegt umso schwerer, als Städte und Gemeinden künftig große, neue Herausforderungen zu bewältigen haben. Zu ihnen gehören stark alternde und zahlenmäßig oft abnehmende Bevölkerungen, die Integration vieler Zuwanderer, klimatische Veränderungen, steigende Energiepreise, ein beschleunigter wirtschaftlicher Wandel und ähnliches.
  • 3. Um diese Herausforderungen zu meistern, bedarf es großen bürgerschaftlichen Engagements. Die Bürger müssen wesentlich stärker als bisher für sich und die Allgemeinheit Verantwortung übernehmen, wenn der soziale Frieden gewahrt bleiben und die Lebensqualität in den Städten nicht sinken soll. Voraussetzung hierfür ist ein grundlegender Bewusstseinswandel.
  • 4. Zugleich müssen die Städte so gestaltet werden, dass sie den veränderten Bedingungen entsprechen. Das betrifft insbesondere die Verkehrs- und Energieversorgungssysteme sowie öffentlichen Bauten (Gebäude, Straßen, Plätze).Wichtig ist ferner die Aufrechterhaltung eines möglichst hohen kulturellen Niveaus, das auch in einem ästhetischen Erscheinungsbild und anspruchsvollen Erholungs- und Gemeinschaftsräumen seinen Ausdruck finden sollte.Da dies vor allem Ideen und nicht so sehr Geld erfordert, könnte hierdurch die Lebensqualität auch unter Bedingungen stagnierender Wirtschafts- und Finanzkraft erhalten werden.
  • 5. Da die Städte künftig noch stärker als bisher auf die Mitwirkung ihrer Bürger angewiesen sein werden, müssen die politisch Verantwortlichen diese umfassend in die Gestaltungsprozesse einbeziehen. Die Bürger müssen ihre Städte wieder als das begreifen, was sie eigentlich sind: der von ihnen zu gestaltende und zu verantwortende Lebensraum.
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1. Vom Ende einer Ära
1.1 Aufschwung durch Wachstum und Schulden
1.2 Zunehmende Finanznöte
1.3 Überforderte Gemeinwesen
1.4 Verlust von Maßstäben
1.5 Ernüchterung
1.6 Beginn einer Talfahrt

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2. Neue Herausforderungen
2.1 Zahlenmäßige Abnahme der Bevölkerung
2.2 Zunahme des alten Bevölkerungsteils
2.3 Hohe Zuwandereranteile
2.4 Mehr Kleinsthaushalte
2.5 Ungleichere Einkommens- und Vermögensverhältnisse
2.6 Fortschreitender Klimawandel
2.7 Teurere Energie
2.8 Beschleunigter Strukturwandel der Wirtschaft
2.9 Zunehmendes Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung
2.10 Schärferer nationaler und internationaler Wettbewerb zwischen Städten und Regionen

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3. Erneuerter Bürgersinn

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4. Maßnahmen für zukunftsfähige und lebenswerte Städte
4.1 Vorbemerkung
4.2 Öffentliche Ausgaben mit sinkenden Einnahmen zur Deckung bringen
4.2.1 Jede sechste deutsche Kommune schuldenfrei
4.2.2 Ausgabensenkung auf vielerlei Weise möglich
4.2.3 Ausgaben langfristig und ganzheitlich planen
4.2.4 Kostentransparenz und -bewusstsein erhöhen
4.2.5 Kommunale Selbstverwaltung und Selbständigkeit stärken
4.2.6 Leistungskatalog ausdünnen – Zusammen mit Bürgern Prioritäten setzen
4.2.7 Kommunale Aufgaben streichen
4.2.8 Aufgaben auf Bund oder Länder verlagern
4.2.9 Aufgaben auf die Wirtschaft verlagern
4.2.10 Aufgaben auf die Bürger übertragen
4.2.11 Leistungsumfang kürzen, Baustandards senken
4.2.12 Aufgaben effizienter durchführen
4.2.13 Mit anderen Städten kooperieren
4.2.14 Infrastrukturkosten durch kompakte, flächensparende Bebauung senken
4.3 Flächen sparsam und effizient nutzen
4.3.1 Beträchtliche Gestaltungsräume
4.3.2 Flächeninanspruchnahme – Spiegelbild der materiellen Wohlstandsmehrung
4.3.3 Neuorientierung beim Umgang mit Flächen
4.3.4 Leitbild kompakte Bürgerstadt
4.3.5 Gesetzgeberische Maßnahmen
4.3.6 Grenzen der baulichen Verdichtung
4.4 Ästhetisch bauen und gestalten
4.4.1 Verlust von Ästhetik
4.4.2 Ästhetisches Bauen bei sinkendem materiellen Wohlstand
4.4.3 Gründe für a-ästhetisches Bauen
4.4.4 Hürden auf dem Weg zu ästhetischem Bauen
4.4.4.1 Funktionalismus
4.4.4.2 Exzentrik
4.4.4.3 Vermüllung
4.4.5 Renaissance ästhetischen Bauens
4.4.5.1 Bewusstes Sehen
4.4.5.2 Menschengemäße Maßstäbe
4.4.5.3 Weniger ist mehr
4.5 Öffentliche Räume aufwerten
4.5.1 Öffentliche Räume – Wesensmerkmal europäischer Städte
4.5.2 Zunehmende Bedeutung öffentlicher Räume
4.5.3 Qualität öffentlicher Räume erhöhen
4.5.4 Straßen, Plätze, Brachen und halböffentliche Räume umfassend nutzen
4.5.5 Erreichbarkeit öffentlicher Räume verbessern
4.5.6 Nutzungsvielfalt ermöglichen
4.5.7 Öffentliche Räume verschönern
4.6 Soziale Durchmischung erleichtern
4.6.1 Zunehmende sozioökonomische Segregation in deutschen Großstädten
4.6.2 Vielfältige Wege zu sozial stabilen Siedlungsstrukturen
4.6.3 Preisgünstigen Wohnraum bereit stellen
4.6.3.1 Soziale Wohnbauprojekte kleinteilig realisieren und auf sozial schwache Gruppen konzentrieren
4.6.3.2 Mietpreisregulierung durch Mietspiegel konsequent umsetzen
4.6.3.3 Gemeinnützige private Finanzierungskonzepte entwickeln
4.6.3.4 Public-Private-Partnership nutzen
4.6.4 Infrastruktur in Problemvierteln verbessern
4.6.5 Generationenübergreifende Wohnstrukturen schaffen
4.7. Mobilitätsverhalten ändern: Weniger, langsamer, sparsamer
4.7.1 Wachsendes Bedürfnis nach Mobilität
4.7.2 Beginnender Paradigmenwechsel
4.7.3 Verkehr vermindern und vermeiden
4.7.4 Langsamverkehr fördern
4.7.5 Öffentlichen Nahverkehr ausbauen und verbessern
4.7.6 PKW-basierten Individualverkehr zurückdrängen
4.8. Städte energiesparend gestalten
4.8.1 Hohe Abhängigkeit von Energie
4.8.2 Wichtigste Bereiche möglicher Energieeinsparung
4.8.3 Energie sparen
4.8.4 Ästhetischen Ansprüchen bei energetischem Umbau genügen
4.8.5 Energetischer Stadtumbau ist teuer
4.8.6 Energetische Stadterneuerung als kommunalpolitisches Ziel
4.8.7 Energetischen Stadtumbau durch stadtplanerische und weitere Vorgaben steuern
4.9. Städte auf Klimawandel vorbereiten
4.9.1 Mögliche Zielkonflikte lösen
4.9.2 Gebäude an höhere Temperaturen und Niederschlagsmengen anpassen
4.9.3 Infrastrukturen auf Wetterextreme ausrichten
4.9.4 Grün- und Freiflächen ausbauen
4.9.5 Bürger und Unternehmen an der Schaffung und Pflege von Grün- und Wasserflächen beteiligen

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5. Bürger an der Stadtentwicklung und -planung stärker beteiligen
5.1 Neue Kultur der Mitwirkung etablieren
5.2 Transparenz von Entscheidungs- und Planungsprozessen erhöhen
5.3 Bürger an den konkreten Entscheidungs- und Planungsverfahren beteiligen
5.4 Passive Bevölkerungsgruppen aktivieren
5.5 Referenden und Bürgerentscheide nutzen

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Literaturverzeichnis

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Verzeichnis der Schaubilder, Tabellen und Photos

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Schaubild 1: Reale Entwicklung von Bruttoinlandsprodukt (BIP) und Schulden von Bund, Ländern und Gemeinden je Einwohner in Deutschland 1950-2010
Schaubild 2: Schuldenquote in Deutschland 1950-2010
Schaubild 3: Gesamteinnahmen und -ausgaben des Staates in Deutschland 1950-2010
Schaubild 4: Entwicklung der Staatsquote und ihrer Struktur in Deutschland 1970-2010
Schaubild 5: Ausgabenstruktur der Kommunen 1970-2010
Schaubild 6: Kommunale Verschuldung in Deutschland 1970-2010
Schaubild 7: Kommunale Schulden je Einwohner in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern am 31.12.2009
Schaubild 8: Reale Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Staatsausgaben je Einwohner in Deutschland 1950-2010
Schaubild 9: Bevölkerung in Deutschland 2010-2060
Schaubild 10: Anteile ausgewählter Altersgruppen in Deutschland 2010-2060
Schaubild 11: Bevölkerungsentwicklung in Deutschland nach Altersgruppen 2010-2060
Schaubild 12: Ein-Personen-Haushalte in Deutschland 1900-2010
Schaubild 13: Haushaltsgrößen in ausgewählten Ländern 1980/2010
Schaubild 14: Nettovermögensanteil des obersten Dezils in Deutschland 1983-2007
Schaubild 15: Bedarfsgewichtete Haushaltsnettoeinkommen in Deutschland 1991-2008
Schaubild 16: Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland 1950-2010
Schaubild 17: Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland je Einwohner 1950-2010
Schaubild 18: Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland 1997-2008
Schaubild 19: Ethnische und soziale Segregation (IS-Wert) in ausgewählten Städten in Deutschland 1990, 1995, 2000 und 2005

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Tabelle 1: Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Alter in ausgewählten Städten 2008

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Photo 1: Einheitsarchitektur, Köln-Chorweiler (Photo: Daniel Zimmel, 2009)
Photo 2: Exzentrische Architektur am Beispiel des Militärhistorischen Museums, Dresden (Photo: Bundeswehr, 2011)
Photo 3: Shopping Mall „Centro“, Oberhausen (Photo: Johannes Stelzer, 2007)
Photo 4: Kommerzialisierung des öffentlichen Raums (Photo: Marion Klemme, 2010)
Photo 5: Filialisierung des öffentlichen Raums am Beispiel der Kaufingerstraße, München (Photo: Chris Yunker, 2006)
Photo 6: Kostenfreier Zugang zu Bademöglichkeiten, Zürich (Photo: Marion Klemme, 2009)
Photo 7: Gemeinschaftliche Nutzung der Prinzessinnengärten, Berlin (Photo: Marco Clausen, 2011)
Photo 8: Ins Wasser geworfene Parkbänke im St. James Park, London (Photo: Victor Keegan, 2008)
Photo 9: Vermüllung des Stadtparks, Görlitz (Photo: Rochus Wolff, 2006)
Photo 10: Innerstädtisches Strandbad am Rheinufer, Köln (Photo: Denkwerk Zukunft, 2012)
Photo 11: Mischnutzung auf dem Rathenauplatz mit Kinderspielplatz und Biergarten, Köln (Photo: Denkwerk Zukunft, 2012)
Photo 12: Umbau des ehemaligen Sportpalastes zum „Sozialpalast“, Berlin (Photo: Gabriele Kantel, 2006)
Photo 13: Großwohnsiedlung Silberhöhe, Essen (Photo: Moritz Kunert, 2009)
Photo 14: Spielplatz vor einer gemeinschaftlichen Wohnanlage (Photo: Stiftung Liebenau, 2004)
Photo 15: Zugeparkter Gehweg (Photo: Yoav Lerman, 2008)
Photo 16: Quartiergarage und Wohngebäude im Quartier Vauban, Freiburg (Photo: Michael Denkel)
Photo 17: Shared Space mit gemeinschaftlicher Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer und Autoverkehr, Madrid (Photo: EURIST e.V., 2009)
Photo 18: Breite Radwege, Kopenhagen (Photo: Mikael Colville-Andersen, 2008)
Photo 19: Automatisierter Fahrrahverleih, Valencia (Photo: Denkwerk Zukunft, 2012)
Photo 20: Begrünung von Wohnanlagen, Zürich (Photo: Marion Klemme, 2009)
Photo 21: Begrünung einer ehemaligen Eisenbahntrasse, der „High-Line“, New York (Photo: David Berkowitz, 2011)
Photo 22: Messegelände mit Parkanlagen, München-Riem (Photo: La Citta Vita, 2011)
Photo 23: Parkanlage mit einer Kombination von Rasenflächen, Baumgruppen und Teichanlagen, Köln (Photo: Denkwerk Zukunft, 2012)
Photo 24: Moschee in Essen-Katernberg (Photo: Claus Moser, 2011)

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PDF – [220 Seiten]


EZB beginnt vor Übernahme der Aufsichtsfunktion mit umfassender Bewertung

PRESSEMITTEILUNG DER EZB:
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23. Oktober 2013 – EZB beginnt vor Übernahme der Aufsichtsfunktion mit umfassender Bewertung

  • Große Banken werden Risikobewertung, Prüfung von Aktiva-Qualität und Stresstest unterzogen
  • Bewertung beginnt im November und dauert zwölf Monate
  • Maßnahme soll Transparenz, Korrekturen und Vertrauensbildung fördern

Heute gibt die Europäische Zentralbank (EZB) Einzelheiten der umfassenden Bewertung bekannt, die sie als vorbereitende Maßnahme vor Übernahme der vollen Verantwortung für die Aufsicht im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus durchführt. Zudem wird die Liste jener Banken veröffentlicht, die Gegenstand der Bewertung sind. Die Bewertung stellt eine wichtige Etappe bei der Vorbereitung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus dar und ist generell als Schritt hin zu mehr Transparenz bei den Bankbilanzen und zu einer einheitlicheren Vorgehensweise im Bereich Aufsicht in Europa zu sehen.

Aufgenommen wird die Bewertung, die zwölf Monate in Anspruch nehmen wird, im November 2013. Sie wird gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) jener Mitgliedstaaten durchgeführt, die am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmen, und durch unabhängige Dritte auf allen Ebenen der EZB und der NCAs unterstützt.

Durch die Bewertung sollen vor allem drei Ziele – Transparenz, Korrekturen und Vertrauensbildung – erreicht werden: Transparenz durch die Verbesserung der Qualität der verfügbaren Informationen zur Situation der Banken, Korrekturen durch Ermittlung und Umsetzung gegebenenfalls notwendiger Korrekturmaßnahmen und Vertrauensbildungda sich alle Interessenträger gewiss sein können, dass die Banken grundlegend solide und vertrauenswürdig sind.

Die Bewertung setzt sich aus drei Elementen zusammen:

  • Erstens erfolgt eine aufsichtliche Risikobewertung, bei der die Hauptrisiken – u. a. Liquidität, Verschuldungsgrad und Refinanzierung – in quantitativer und qualitativer Hinsicht geprüft werden.
  • Zweitens wird eine Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review – AQR) zur Steigerung der Transparenz in Bezug auf die Engagements von Banken vorgenommen. Hierbei wird die Qualität der Bankaktiva auf den Prüfstand gestellt, u. a. wird analysiert, ob die Bewertung der Aktiva und Sicherheiten adäquat ist und die damit zusammenhängenden Rückstellungen angemessen sind.
  • Und drittens wird ein Stresstest durchgeführt, mit dem die Widerstandsfähigkeit der Bankbilanzen bei Stress-Szenarien untersucht wird.

Diese drei Elemente greifen eng ineinander. Grundlage der Bewertung wird eine Eigenkapitalquote von 8 % hartem Kernkapital sein, wobei sowohl für die AQR als auch für das Basisszenario des Stresstests die in der Eigenkapitalrichtlinie IV/Eigenkapitalverordnung, einschließlich Übergangsregelungen, enthaltene Definition herangezogen wird. Einzelheiten zum Stresstest werden zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bekanntgegeben.

Den Abschluss der umfassenden Bewertung bildet die Veröffentlichung – in zusammengefasster Form – der Ergebnisse auf Länder- und Bankenebene nebst etwaigen Empfehlungen für aufsichtliche Maßnahmen. Diese umfangreichen Ergebnisse, die auch die im Rahmen der drei Säulen der umfassenden Bewertung gewonnenen Erkenntnisse enthalten, werden veröffentlicht, bevor die EZB im November 2014 die Aufsichtsfunktion übernimmt.

Mario Draghi, der Präsident der EZB, äußerte sich wie folgt zu diesem Thema:

„Eine einheitliche umfassende Bewertung, die auf alle bedeutenden Banken – die rund 85 % des Bankensystems des Euroraums ausmachen – gleichermaßen Anwendung findet, ist ein wichtiger Schritt nach vorn für Europa und für die Zukunft der Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets. Transparenz ist hierbei das oberste Ziel. Wir gehen davon aus, dass durch die Bewertung das Vertrauen des privaten Sektors in die Solidität der Banken des Eurogebiets und in die Qualität ihrer Bilanzen gestärkt wird.“

Nähere Einzelheiten können der Übersicht über die wichtigsten Merkmale der umfassenden Bewertung entnommen werden (siehe Link).

Medienanfragen sind an Frau Jill Forde oder Frau Uta Harnischfeger zu richten unter +49 69 1344 7455.

Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation und Sprachendienst
Kaiserstraße 29, D-60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 1344 7455
E-Mail: info@ecb.europa.eu | Website: www.ecb.europa.eu | Ansprechpartner für Medienvertreter 

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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Anmerkung
Der Prüfungsansatz ist sinnvoll und richtig, schlimmstenfalls jedoch unzureichend, da nicht erkennbar ist, ob überhaupt und falls ja, in welchem Umfang ausserbilanzielle Risiken (Special Purpose Vehicles, Stillhalter-Geschäfte, Derivate-Engagements) ebenfalls einer intensiven Prüfung unterzogen werden.
Daneben sind derzeit keine Hinweise ersichtlich, ob und in welcher Weise Assets in den Bankbilanzen, die nach IAS-Standards nach dem fair-value-Prinzip bewertet sind, einer kritischen Untersuchung unterzogen werden sollen.
Ausserdem erscheint es zwingend geboten, alle relevanten Daten und Fakten einer intensiven Prüfung zu unterziehen, die sich auf Kredit-Engagements mit staatlichen und halbstaatlichen Schuldnern beziehen. Besonders spannend hierbei wäre es, die aktuelle und künftige Risiko-Qualität z.B. von Kassenkrediten und ausgereichten Darlehen an US-Municipals zu überprüfen.
Wenn man schon Begrifflichkeiten wie Transparenz und Rückgewinnung von Vertrauen in den Ring wirft, sollten drei weitere Aspekte unbedingt in die Bedingungen der Stress-Tests mit einfließen:

  1. Verschärfung der Definition von non-performing loans (bislang geht es hier um Engagements, die seit mind. 90 Tagen nicht mehr bedient werden – eine drastische Verkürzung dieser Frist erscheint mir dringend geboten)
  2. eine kritische Würdigung juristischer Risiken insbesondere hinsichtlich etwaiger Sanktionen der US-Behörden im Zusammenhang mit intransparenten oder fragwürdigen Geschäftspraktiken, für welche es ggfls. Rückstellungsbedarf geben mag. 
  3. last but not least sollte darüber nachgedacht werden, wie man -als Folge des Libor-Skandals– etwaige Zinsrückforderungen seitens geschädigter Kunden bewerten möchte.

Ihr Oeconomicus


Bankgeheimnis in den britischen Steuerparadiesen bröckelt

Bermuda, Cayman-Inseln & Co. geht es an den Kragen

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Business Area of George Town – Grand Cayman
Bildrechte: CC, Urheber: Roger Wollstadt from Sarasota, Florida
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Der britische Finanzminister George Osborne hat am Donnerstag in London mitgeteilt, dass sich auch Niedrigsteuer-Kolonien wie Bermuda oder die Cayman-Inseln am von Grossbritannien mit vier weiteren EU-Staaten vereinbarten automatischen Informationsaustausch beteiligen werden.
Auf den Kanalinseln Jersey und Guernsey bleibt das Bankgeheimnis jedoch aufrecht.
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Die neue Transparenz kommt zunächst nur den fünf grossen EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien und Spanien zugute. Diese haben im Sommer 2012 mit den USA ein Musterabkommen für einen automatischen Datenaustausch vereinbart. Das soll die Basis für ein globales System des Datenaustauschs sein.
[..]
20min.ch

Partido X: Hier ist das Programm der neuen Partei

partidoX1

Die neue spanische Partei Partido X hat soeben ihr Programm vorgestellt. Es besteht in der Essenz aus vier Punkten, die für Transparenz und intensive Bürgerbeteiligung sorgen sollen. Das Programm ist zwischen Ende Januar und Ende März als Entwurf zur Diskussion für alle Bürger freigegeben gewesen und nach intensiver Diskussion darüber veröffentlichen wir heute das Resultat in deutscher Sprache. Wenn Sie bisher noch nichts von Partido X gehört haben, lesen Sie bitte zuerst unsere beiden Artikel vom 8. Januar (hier) und vom 16. Januar (hier).

Die wichtigsten Programm-Punkte:

“Demokratie und Punkt” lautet das Motto der Partido X und setzt sich aus den folgenden vier Punkten zusammen.

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Transparenz der öffentlichen Hand

Die Essenz der Demokratie ist es, dass die Bürger Kenntnis haben von allen Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, allen Daten, Umständen und Diskussionen, die zu diesen Entscheidungen führen.

Auf der anderen Seite ist die Transparenz der öffentlichen Kassen (und nicht der Kürzungen und Streichungen) unverzichtbar, um das Vertrauen von Investoren und Märkten zurück zu gewinnen.

Transparenz der öffentlichen Hand darf keine Option sein, sondern muss als Verpflichtung für jeden Bereich angesehen werden. Das schliesst alle staatlichen und privaten Institutionen ein, die in irgendeiner Weise öffentliche Gelder erhalten, auf direkte oder indirekte Weise Finanzierung steuern, beweglichen oder unbeweglichen Staatsbesitz verwalten oder im Dienstleistungssektor für mindestens zehn Prozent der Bevölkerung tätig sind.

Transparenz ist exakte, aktualisierte und wahrhaftige Information aller Budgets, Kosten, Ausschreibungen und Kassenabschlüsse, Protokolle, Lobbyisten-Berichten und alle Informationen, die bei der Entscheidungsfindung der öffentlichen Hand eine Rolle gespielt haben. Alle Dokumente, Programme, Termine und Pläne aller Art, die in solchen Entscheidungsstrukturen eine Rolle spielen, müssen frei zugänglich sein, ebenso wie alle finanziellen und Steuerdaten physischer wie juristischer Personen, Register für Immobilieneigentum, industrielle Aktivität, Lizenzerteilung usw.

Alle diese Dokumente werden nicht gültig sein, wenn sie nicht veröffentlicht sind und dem Bürger auf digitale und analoge Weise jederzeit zur Einsicht zur Verfügung stehen – ebenso wie bisher Gesetze erst gültig sind, wenn sie im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Auf diese Weise wird die Bevölkerung zum Wächter über alle Entscheidungen, die sie betreffen und aller Finanztransaktionen. Dies ist der einzige Weg, mit der Korruption aufzuräumen, die unsere Demokratie in der Vergangenheit so sehr belastet hat.

Alle Sitzungen der Parlamente von Staat und Ländern und ihrer Kommissionen müssen öffentlich übertragen werden.  Sie sind unsere Repräsentanten, worüber könnten sie reden müssen, ohne dass wir davon erfahren dürfen?

(Anm. d. Red.: Wir empfehlen Ihnen zu diesem Thema unbedingt die Lektüre der seit langem gängigen Praxis in Schweden: Klick)

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WikiRegierung und WikiGesetzgebung

Die WikiRegierung ist das Resultat einer Demokratie, die sich auf Bürgerbeteiligung stützt, um öffentliche Aktivitäten zu schaffen und zu verwalten. Sie versetzt die Bürger in die Lage, ein Auge auf alle Initiativen der Regierung und sämtlicher staatlicher, regionaler und lokaler Institutionen zu haben. Die WikiRegierung verschafft den Bürgern ausserdem die erforderlichen Kanäle, um selbst gesetzliche Initiativen einzubringen, die sich in Regierungshandeln verwandeln.

Die WikiGesetzgebung sind Gesetze, die vor aller Augen erarbeitet werden, unter Zusammenarbeit und Transparenz für die Bürger und Regierungen. Eine WikiGesetzgebung startet niemals bei Null. Sie beginnt bei einem Entwurf, erarbeitet von Bürgern und geschulten Personen im jeweiligen Thema (auf Initiative der Regierung oder der Bevölkerung), die vorher das existierende Wissen über den anstehenden Themenkomplex zusammengetragen haben.

Dazu braucht es einen Informationszeitraum, damit jede interessierte Person die Gelegenheit hat, sich in das Thema einzuarbeiten. Sei es mit dem Ziel, am Entscheidungsprozess selbst teilzunehmen, sei es als Beobachter des Entscheidungsprozesses zu fungieren.

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Reales und ständiges Wahlrecht

Ausser den beschriebenen Möglichkeiten, an allen Entscheidungsprozessen aktiv oder als Beobachter teilnehmen zu können, fordern wir ein ständiges Abstimmungsrecht, um es zu nutzen, wann immer wir das für erforderlich erachten. Manche glauben, dieses Recht bereits zu haben, doch was wir bis heute tun, ist nicht abstimmen sondern auswählen. Wir wählen alle vier Jahre diejenigen aus, die für uns abstimmen, ohne dass wir ihnen zu jeder Abstimmung unsere Meinung mitteilen können: Ein Blanko-Scheck, der keine Rechtfertigung mehr verlangt. Alle Vorschläge, die Sie unter WikiRegierung und WikiGesetzgebung aufgelistet gefunden haben, schliessen selbstverständlich die Möglichkeiten und die Werkzeuge ein, die es den Bürgern erlauben, ein ständiges Wahlrecht auszuüben.

Abstimmen bedeutet den direkten politische Willen in ein konkretes Thema einzubringen, ob als Zustimmung, Ablehnung oder als Indifferenz. Um das zu ermöglichen, wird die Möglichkeit geschaffen, über alle Gesetze abzustimmen, die im Parlament behandelt werden, sowohl per Internet mit der elektronischen Passnummer (DNI electrónico) oder wie bisher auf Papier an den Stellen, die bei Bürgermeister- und Postämtern dafür eingerichtet werden.

Die Möglichkeit, direkt über Gesetze abstimmen zu können, macht das keineswegs zur Pflicht, ersetzt auch nicht die dafür gewählten Repräsentanten, auch wenn deren Funktion gründlich modifiziert wird. Sie werden jetzt wirklich Diener des Volkes. Uns ist völlig klar, dass nicht alle ständig über alles abstimmen können oder auch nur wollen, aber Interessierte sollen jederzeit diese Möglichkeit haben. Es geht darum, die Macht wieder in unsere Hände zu bekommen und auszuüben, wann immer wir das für richtig halten. Ohne Blanko-Schecks.

(Anm. der Red.:  Wenn Sie sich dafür interessieren, wie das ständige Abstimmungsrecht genau praktiziert werden soll, lesen Sie unseren Artikel über “Democracia 4.0″, denn der Ansatz von Partido X wurde von dort fast baugleich übernommen: Klick)

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Verpflichtende und verbindliche Volksabstimmung

Wie das schon in anderen Ländern üblich ist, geht es um Volksbefragungen, um alle wichtigen Strukturgesetze abzusegnen, egal wo sie herkommen – ob auf Initiative aus der Bevölkerung oder von Politikern. So ein Referendum hat verbindlich zu sein. Damit müssen Gesetze vorgeschlagen, verändert, ratifiziert oder abgelehnt werden können. Verbindlich, weil der Inhalt der Volksabstimmung verpflichtend in politisches Handeln umzusetzen ist. In unserem Vorschlag “Demokratie und Punkt” können die Bürger die Gesetze zur selben Zeit wählen, in der sie im Parlament zur Abstimmung stehen. Die Volksabstimmungen werden also die grosse Ausnahme bleiben für wirklich wichtige Gesetze (Verfassungsänderung usw.) oder in den Fällen, in denen die Regierung Themen bewusst nicht behandeln will, die aber von der Bevölkerung als besonders wichtig angesehen werden.

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Erstveröffentlichung uhupardo


Gespaltenes Euro-Europa – Nord gegen Süd?

Kritik an Deutschland in der EU

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Das Bild vom hässlichen Deutschen, der dem übrigen Europa sein Wirtschaftsmodell aufzwingt: In vielen Nachbarländern droht die Wut der Straße zur offiziellen Politik mit antideutschen Zügen zu werden. Die ständig geschürten Vorurteile gefährden das Fundament der EU.
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Kommentar von Martin Winter, Brüssel
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Euro-Europa: Nord gegen Süd?
Die Rettung Zyperns in letzter Sekunde zeigt vor allem eines: Europa ist tief gespalten.
Die Geberländer – allen voran Deutschland – trauen den Nehmerländern nicht. Und die Zyprer fühlen sich von den mächtigen Rettern überrannt. Und die Wut entlädt sich vor allem gegen Deutschland.
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Bundestag: Neues Modell der Finanzberatung

Der Honorar-Anlageberater kommt

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Die Bundesregierung will eine neue Form der Anlageberatung auf eine gesetzliche Grundlage stellen und Regeln für die Finanzberatung auf Honorarbasis schaffen. Dazu sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (17/12295) zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung mit dem Begriff Honorar-Anlageberatung die Schaffung einer neuen gesetzlich definierten Form der Anlageberatung vor.
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Bisher finde die Anlageberatung in Deutschland hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Beratung statt, schreibt die Regierung. Dabei werde die Beratung durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhalte. „Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst“, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf, mit dem sie „mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung“ schaffen will.
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Nach den Vorschriften des Gesetzentwurfs darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken. Honorar-Anlageberater müssen sich in ein Register eintragen lassen, das auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich einsehbar ist.
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Daneben wird es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine geweberechtliche Erlaubnis haben muss.
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Quelle: Bundestag