Geldwäschern das Handwerk legen!

Das Europäische Parlament muss anonymen Briefkastenfirmen ein Ende machen
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Anfang kommender Woche soll in zwei Ausschüssen des Europäischen Parlaments über die vierte Fassung der EU-Anti-Geldwäscherichtlinie abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang fordern die zivilgesellschaftlichen Organisationen WEED, Transparency International Deutschland, Attac und das Netzwerk Steuergerechtigkeit die verpflichtende Offenlegung der Nutznießer („wirtschaftlich Berechtigte“) von Firmen, Trusts und anderen Rechtspersonen in einem Register, das öffentlich ist und abgefragt werden kann. Derartige öffentliche Register waren in dem Gesetzesentwurf der EU-Kommission noch nicht enthalten, könnten jetzt aber durch das Parlament ergänzt werden. Die Ermittlungsbehörden, die Öffentlichkeit und die Wirtschaft hätten dann einen besseren Überblick und könnten Geldwäsche früher unterbinden und schneller aufklären.

Laut einem neuen Bericht der OECD über den Zahlungsverkehr mit Entwicklungsländern stellen 27 von 34 OECD-Ländern völlig unvollständige Informationen über die Nutznießer von Firmen und Trusts zur Verfügung. Damit ist eine wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und deren Vortaten Steuerhinterziehung, Bestechung und Bestechlichkeit erheblich behindert.

Markus Henn, Referent für Finanzmärkte bei WEED und Koordinator des Netzwerks Steuergerechtigkeit:

„Die Abgeordneten haben die Chance, einen großen Schritt zur effizienteren Bekämpfung von Geldwäsche zu gehen. Mit der Einführung von öffentlichen Registern über die wahre Nutznießerschaft würde es für Kriminelle und korrupte Eliten deutlich schwerer werden, ihr Geld zu verstecken.“

Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland:

„Einige Wirtschaftsvertreter klagen über mehr Aufwand durch eine konsequente Richtlinie. Dabei würde die Transparenz es zum Beispiel Banken erleichtern, die vorgeschriebene Kenntnis ihrer Geschäftspartner nachzuweisen.“

Jutta Sundermann von Attac ergänzt:

„Es muss sichergestellt sein, dass Verstöße gegen die Geldwäschegesetze ausreichend sanktioniert und die Sanktionen öffentlich gemacht werden. Nur so können sowohl die Kriminellen als auch die beteiligten Banken und Unternehmen abgeschreckt werden. Auch die Erfassung von politisch und wirtschaftlich exponierten Personen muss verbessert werden. Wie die jüngsten Veröffentlichungen über die fragwürdigen Aktivitäten der Deutschen Bank im Zusammenhang mit krummen Geschäften chinesischer Politiker und andere Fälle zeigen, reichen die geltenden Vorgaben nicht aus.“

Quelle: attac

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Teile der 4.EU-Geldwäscherichtlinie stehen zur Abstimmung

Nach Informationen des Geldwäschebeauftragten findet am Donnerstag, dem 13.02.2014 behandeln die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres folgende Punkte zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung:

  • Schutz der Privatsphäre und Datenschutz
  • Elektronisches Geld und Zahlungen, grenzüberschreitender Kreditverkehr
  • Finanzaufsicht
  • Zusammenarbeit zwischen Behörden
  • Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung
  • Kapitalabwanderung
  • Geldwäsche

Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des Europäischen Parlaments.

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Die Dokumente:

STELLUNGNAHME
des Entwicklungsausschusses
für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
(COM(2013)0045 – C7-0032/2013 – 2013/0025(COD))
Committee opinion DEVE PE514.725 02/10/2013 – EP

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ENTWURF EINES BERICHTS
über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
(COM(2013)0045) – C7-0032/2013 – 2013/0025(COD))
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Committee draft report PE523.003 11/11/2013 – EP

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STELLUNGNAHME
des Rechtsausschusses
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung und den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
(COM(2013)0045 – C7-0032/2013 – 2013/0025(COD))
Committee opinion JURI PE516.897 04/12/2013 – EP

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ÄNDERUNGSANTRÄGE 94 – 413
Entwurf eines Berichts
Krišjānis KariĦš, Judith Sargentini (PE523.003v01-00)
über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Vorschlag für eine Richtlinie
(COM(2013)0045 – C7-0032/2013 – 2013/0025(COD))
Amendments tabled in committee PE524.784 11/12/2013 – EP

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ÄNDERUNGSANTRÄGE 414 – 547
Entwurf eines Berichts
Krišjānis KariĦš, Judith Sargentini (PE523.003v01-00)
zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Vorschlag für eine Richtlinie
(COM(2013)0045 – C7-0032/2013 – 2013/0025(COD))
Amendments tabled in committee PE524.801 11/12/2013 EP

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Archiv-Beiträge
zum Themenkomplex „Kapitalverkehrskontrollen“

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Whistle-Blower: HSBC wäscht Geld für Drogen-Kartelle
Die britische HSBC betreibt weiterhin Geldwäsche für Drogen-Kartelle und Terror-Organisationen, sagt ein früherer Mitarbeiter. Europas größte Bank war in den schlimmsten Geldwäsche-Skandal der Finanzgeschichte verwickelt. Sie wurde aber nur zu einer geringen Geldstrafe verurteilt.
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DWN

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RT-Interview mit Everett Stern
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