Aufarbeitung des griechischen Schuldenrückkaufes – Teil 2: Strafanzeige gegen den Bundesminister der Finanzen

Aufarbeitung des griechischen Schuldenrückkaufes
Teil 2

Wie bereits im Teil 1 dieser Aufarbeitung angekündigt, sollen einige Gesichtspunkte der Rückkauf-Aktion, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorankündigung dieser Maßnahmen, hinsichtlich juristischer Relevanz untersucht werden.
Der renomierte Bankjurist, Herr RA Dr.iur. Wolfgang Philipp, der auch mit seiner Verfassungsklage gegen das Bundesgesetz zu dem Vertrag vom 02.02.2012 zur Ein­richtung des ESM für Aufmerksamkeit sorgte, hat den komplexen Sachverhalt des griechischen Schuldenrückkauf-Programmes juristisch bewertet und am 19.12.2012 Strafanzeige gegen den Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble bei der Oberstaatsanwaltschaft Berlin erstattet.
Herr Dr. Philipp Philipp ist seit langem ein hartnäckiger Gegner der Euro-Politik der Bundesregierung. Er hat dies wiederholt bei öffentlichen Veranstaltungen etwa der Freien Wähler heftig kritisiert.
Im Auftrag von Herrn Dr. Philipp wird die Strafanzeige auf diesem Blog der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zwischenzeitlich hat auch Günther Lachmann auf seinem Blog GEOLITICO den Sachverhalt zusammengefasst … besten Dank, werter Herr Lachmann.

Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 1 von 6

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RAe Philipp & Koll., Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim
Herrn Oberstaatsanwalt
bei dem
Landgericht Berlin
10617 Berlin
 
Mannheim, 19.12.2012 – Unser Zeichen: Ph/ar

 

Strafanzeige gegen den Bundesminister der Finanzen,
Wolfgang Schäuble,
Bundesministerium der Finanzen, Wilhelm-
­str. 97, 10117 Berlin, u.a. wegen Untreue

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,

nachstehend unterbreite ich Ihnen den folgenden Sachverhalt, den ich
unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen bitte:

I.

Nach meiner Auffassung hat Herr Bundesfinanzminister Schäuble in
Milliardenhöhe Amts‑ bzw. Haushaltsuntreue begangen, die wie alle
anderen Untreuehandlungen auch, unter § 266 StGB fallen

– dazu Tröndle/Fischer, StGB, § 266, Rdnr. 12 b -.

Gegenstand des zu betrachtenden Problemkreises ist der in den letzten
Wochen durchgeführte und in der Presse dargestellte Rückkauf
griechischer Staatsanleihen durch den griechischen Staat. Dieser Rück-
­kauf wurde mit Zustimmung des Bundesfinanzministers in Höhe von
rund 10 Mrd. € aus Mitteln der „Europäischen Finanzstabilisierungs­-

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… weiter mit Seite 2/6

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© by Herrn RA Dr. iur. Wolfgang Philipp
Veröffentlichung und Weiterverwendung dieses Dokuments erfolgt im Auftrag von Herrn Dr. Wolfgang Philipp.
Zitate aus diesem Dokument – auch auszugsweise – nur unter Angabe dieser URL oder mit Genehmigung von Herrn Dr. Philipp


Strafanzeige gegen den Vorstand der Deutschen Bundesbank

Strafanzeige gegen den Vorstand der Deutschen Bundesbank

Wie in FAZ-online zu lesen ist, hat der Münchner Wirtschaftsstrafrechtler, Prof. Bernd Schünemann hat den Vorstand der Bundesbank wegen Untreue angezeigt.
Auch wenn man schlechterdings getrost davon ausgehen darf, dass diese Anzeige wenig Aussicht auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben dürfte, so ist dies ein überaus begrüssenswertes Signal, wie ich finde.

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