Solvabilitätsverordnung – SolvV
Veröffentlicht: 1. Januar 2013 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: Basel III, BUNDESREGIERUNG, DEUTSCHE BUNDESBANK | Tags: Aufrechnungsvereinbarungen, Ausfallwahrscheinlichkeit, Bonitätsbeurteilungen, Gewährleistungen, IRBA, Konversionsfaktor, Kreditderivate, KSA-Risikogewichte, KWG, Ratingagenturen, Risikoquantifizierung, Sicherungsinstrumente, Solvabilitätsverordnung, Stresstest, Verbriefungen, Wertschwankungsfaktoren | Hinterlasse einen KommentarVerordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
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SolvV
Ausfertigungsdatum: 14.12.2006
Vollzitat:
„Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2796) geändert worden ist“
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2012 I 2796 Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung) (ABl. EU Nr. L 177 S. 1) und der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung) (ABl. EU Nr. L 177 S. 201).Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2007 +++) (+++ Zur Anwendung vgl. § 339 Abs. 21 +++) (+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 48/2006 (CELEX Nr: 306L0048) EGRL 49/2006 (CELEX Nr: 306L0049) +++)Das Bundesministerium der Finanzen verordnet
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auf Grund des § 1a Abs. 9 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) eingefügt worden ist,- –
auf Grund des § 10 Abs. 1 Satz 9 und 11, auch in Verbindung mit Abs. 1e Satz 2, des Kreditwesengesetzes, § 10 Abs. 1 neu gefasst und § 10 Abs. 1e eingefügt durch Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b und f des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606),- –
auf Grund des § 10 Abs. 9 Satz 6 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe u Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) eingefügt worden ist, und- –
auf Grund des § 10a Abs. 9 Satz 1 und 3, auch in Verbindung mit § 26a Abs. 1 Satz 3, des Kreditwesengesetzes, § 10a Abs. 9 neu gefasst und § 26a eingefügt durch Artikel 1 Nr. 13 und 35 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606)jeweils im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute:
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Angemessenheit der Eigenmittel eines Instituts § 3 Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel § 4 Anrechnungspflichtige Positionen, Schuldnergesamtheit § 5 Auf fremde Währung lautende Positionen § 6 Meldungen zur Eigenmittelausstattung § 7 Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen Teil 2 Adressrisiken § 8 Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken Kapitel 1 Risikopositionen § 9 Adressenausfallrisikopositionen § 10 Bilanzielle Adressenausfallrisikopositionen § 11 Derivative Adressenausfallrisikopositionen § 12 Aufrechnungspositionen § 13 Außerbilanzielle Adressenausfallrisikopositionen § 14 Vorleistungsrisikopositionen § 15 Abwicklungsrisikopositionen § 16 Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken Kapitel 2 Bemessungsgrundlage für derivative Adressenausfallrisikopositionen und Adressenausfallrisikopositionen aus nichtderivativen Geschäften mit Sicherheitennachschüssen sowie aus sonstigen Pensions-, Darlehens- oder vergleichbaren Geschäften über Wertpapiere oder Waren § 17 Bemessungsgrundlage für derivative Adressenausfallrisikopositionen und Adressenausfallrisikopositionen aus nichtderivativen Geschäften mit Sicherheitennachschüssen sowie aus sonstigen Pensions-, Darlehens- oder vergleichbaren Geschäften über Wertpapiere oder Waren § 18 Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand § 19 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand § 20 Künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands § 21 Marktbewerteter Anspruch aus einem Derivat § 22 Für den Wiedereindeckungsaufwand maßgebliche Laufzeit § 23 Laufzeitbewerteter Wiedereindeckungsaufwand Kapitel 3 Kreditrisiko-Standardansatz § 24 Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte § 25 Zuordnung von KSA-Positionen zu KSA-Forderungsklassen Abschnitt 1 KSA-Risikogewichte § 26 KSA-Risikogewicht für Zentralregierungen § 27 KSA-Risikogewicht für Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften § 28 KSA-Risikogewicht für sonstige öffentliche Stellen § 29 KSA-Risikogewicht für multilaterale Entwicklungsbanken § 30 KSA-Risikogewicht für internationale Organisationen § 31 KSA-Risikogewicht für Institute § 32 KSA-Risikogewicht für von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen § 33 KSA-Risikogewicht für Unternehmen § 34 KSA-Risikogewicht für das Mengengeschäft § 35 KSA-Risikogewicht für durch Immobilien besicherte Positionen § 36 KSA-Risikogewicht für Investmentanteile § 37 KSA-Risikogewicht für Beteiligungen § 38 KSA-Risikogewicht für sonstige Positionen § 39 KSA-Risikogewicht für überfällige Positionen § 40 Berücksichtigung von Gewährleistungen, Lebensversicherungen und finanziellen Sicherheiten mit ihrem KSA-Risikogewicht Abschnitt 2 Verwendung von externen Bonitätsbeurteilungen und Länderklassifizierungen § 41 Benennung anerkannter Ratingagenturen und Exportversicherungsagenturen § 42 Verwendung von Bonitätsbeurteilungen und Länderklassifizierungen § 43 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung § 44 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer beurteilten KSA-Position § 45 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer unbeurteilten KSA-Position § 46 Verwendungsfähige Bonitätsbeurteilungen § 47 Verwendungsfähige Länderklassifizierungen von Exportversicherungsagenturen Abschnitt 3 KSA-Positionswert § 48 KSA-Positionswert § 49 KSA-Bemessungsgrundlage § 50 KSA-Konversionsfaktor § 51 Unmittelbar kündbare Kreditlinie Abschnitt 4 Anerkennung von Ratingagenturen und Zuordnung von Bonitätsbeurteilungskategorien zu Bonitätsstufen § 52 Anerkennung von Ratingagenturen § 53 Voraussetzungen für die Anerkennung von Ratingagenturen § 54 Zuordnung von Bonitätsbeurteilungskategorien zu Bonitätsstufen Kapitel 4 Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRBA) Abschnitt 1 Grundlagen des IRBA § 55 Struktur des IRBA Abschnitt 2 Nutzung des IRBA Unterabschnitt 1 Nutzungsvoraussetzungen § 56 Nutzungsvoraussetzungen für den IRBA § 57 Verwendung des IRBA durch Institutsgruppen oder Finanzholding-Gruppen Unterabschnitt 2 Zulassung zum IRBA § 58 IRBA-Zulassung § 59 IRBA-Zulassungsantrag Titel 1 Definition und Eignung von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen § 60 Definition von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen im IRBA § 61 Eignung von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen § 62 Eignungsprüfung § 63 Verwendungs- und Erfahrungsanforderungen für Ratingsysteme und Beteiligungsrisikomodelle Titel 2 Anwendbarkeit des IRBA § 64 Eintrittsschwelle § 65 Aufsichtlicher Referenzpunkt § 66 Austrittsschwelle § 67 Abdeckungsgrad § 68 Neugeschäft, ausnahmefähiges Bestandsgeschäft, zu berücksichtigendes Bestandsgeschäft § 69 Auslaufende Geschäftsbereiche § 70 Zeitlich unbeschränkte Ausnahme von der Anwendung des IRBA Abschnitt 3 Risikogewichtete IRBA-Positionswerte § 71 IRBA-Positionen § 72 Ermittlung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte Unterabschnitt 1 IRBA-Forderungsklassen § 73 Zuordnung einer IRBA-Position zu einer IRBA-Forderungsklasse § 74 IRBA-Forderungsklasse Zentralregierungen § 75 IRBA-Forderungsklasse Institute § 76 IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft § 77 Unterklassen des Mengengeschäfts § 78 IRBA-Forderungsklasse Beteiligungen § 79 IRBA-Forderungsklasse Verbriefungen § 80 IRBA-Forderungsklasse Unternehmen § 81 Spezialfinanzierungen § 82 Forderungsklasse sonstige kreditunabhängige Aktiva § 83 Zuordnung von Investmentanteilen zu Forderungsklassen Unterabschnitt 2 Ermittlung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte § 84 Übersicht über die risikogewichteten IRBA-Positionswerte Unterabschnitt 3 Ermittlung des IRBA-Risikogewichts § 85 Ermittlung des IRBA-Risikogewichts Titel 1 Ermittlung des ausfallwahrscheinlichkeitsbasierten IRBA-Risikogewichts § 86 Ausfallwahrscheinlichkeitsbasiertes IRBA-Risikogewicht Titel 2 Ermittlung der bedingten Ausfallwahrscheinlichkeit § 87 Bedingte Ausfallwahrscheinlichkeit § 88 Prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit § 89 Ermittlung der Korrelation mit dem ökonomischen Faktor § 90 Aufsichtliche Parameter für die Ermittlung der Korrelationen § 91 Korrelationsabschlag für kleine oder mittlere Unternehmen Titel 3 Ermittlung der prognostizierten Verlustquote bei Ausfall § 92 Prognostizierte Verlustquote bei Ausfall § 93 Aufsichtliche Verlustquote bei Ausfall § 94 Berücksichtigung vorhandener Sicherheiten in der aufsichtlichen Verlustquote bei Ausfall Titel 4</td> Ermittlung des IRBA-Restlaufzeitkorrekturfaktors § 95 IRBA-Restlaufzeitkorrekturfaktor § 96 Maßgebliche Restlaufzeit Titel 5 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungen § 97 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungen Titel 6 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen § 98 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen Unterabschnitt 4 Bestimmung des IRBA-Positionswertes § 99 IRBA-Positionswert § 100 IRBA-Bemessungsgrundlage § 101 Ermittlung des IRBA-Konversionsfaktors § 102 IRBA-Nettobeteiligungsposition und Beteiligungsanteile § 103 IRBA-Nettobeteiligungsbemessungsgrundlage Abschnitt 4 Wertberichtigungsvergleich und erwarteter Verlustbetrag § 104 Erwarteter Verlustbetrag § 105 Wertberichtigungsvergleich Abschnitt 5 Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA § 106 Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA Unterabschnitt 1 Ratingsysteme § 107 Ratingsysteme § 108 Anwendungsbereich eines Ratingsystems Titel 1 Aufbau von Ratingsystemen § 109 Unmittelbare Schätzung von Risikoparametern § 110 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen § 111 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 2 Zuordnung zu Ratingstufen oder Risikopools § 112 Zuordnung zu Ratingstufen oder Risikopools Titel 3 Zuordnung von IRBA-Positionen § 113 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen § 114 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft § 115 Anpassungen Titel 4 Integrität des Zuordnungsprozesses § 116 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen § 117 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 5 Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren in Ratingsystemen § 118 Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren in Ratingsystemen Titel 6 Dokumentation von Ratingsystemen § 119 Dokumentation von Ratingsystemen Titel 7 Erhebung und Verwendung von Daten § 120 Anforderungen für alle IRBA-Positionen § 121 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen § 122 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 8 Verwendung von Stresstests bei der Einschätzung der Angemessenheit der Kapitalausstattung § 123 Verwendung von Stresstests bei der Einschätzung der Angemessenheit der Kapitalausstattung Unterabschnitt 2 Risikoquantifizierung § 124 Vorgaben zur Schätzung der Risikoparameter Titel 1 Begriffsbestimmungen § 125 Ausfall § 126 Verlust § 127 Selbstgeschätzte erwartete Verlustrate Titel 2 Übergreifende Anforderungen für Schätzungen § 128 Übergreifende Anforderungen für alle Schätzungen Titel 3 Spezifische Anforderungen für die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit § 129 Anforderungen für alle IRBA-Positionen § 130 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen § 131 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 4 Spezifische Anforderungen für eigene Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall § 132 Anforderungen für alle IRBA-Positionen § 133 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen § 134 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 5 Spezielle Anforderungen für eigene Schätzungen des IRBA-Konversionsfaktors § 135 Anforderungen für alle IRBA-Positionen § 136 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen § 137 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 6 Mindestanforderungen für die Einschätzung der Auswirkungen von Garantien und Kreditderivaten § 138 Anforderungen für IRBA-Positionen, für die selbstgeschätzte Verlustquoten bei Ausfall verwendet werden § 139 Berücksichtigungsfähige Garantiegeber und Garantien § 140 Anpassungskriterien § 141 Kreditderivate Titel 7 Mindestanforderungen für angekaufte Forderungen § 142 Rechtssicherheit § 143 Überwachungssysteme § 144 Bearbeitungssysteme § 145 Systeme zur Überwachung von Sicherheiten, Kreditverfügbarkeit und Zahlungen § 146 Übereinstimmung mit den institutsinternen Grundsätzen und Verfahren Unterabschnitt 3 Validierung eigener Schätzungen § 147 Validierung eigener Schätzungen Unterabschnitt 4 Berechnung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte für modellgesteuerte IRBA-Beteiligungsportfolien § 148 Risikoquantifizierung § 149 Risikosteuerungsprozess und -regelungen § 150 Validierung und Dokumentation Unterabschnitt 5 Unternehmensführung und -aufsicht § 151 Unternehmensführung § 152 Adressrisikoüberwachung § 153 Interne Revision Kapitel 5 Kreditrisikominderungstechniken Abschnitt 1 Sicherungsinstrumente § 154 Berücksichtigungsfähige Sicherungsinstrumente Unterabschnitt 1 Berücksichtigungsfähige Sicherheiten Titel 1 Finanzielle Sicherheiten § 155 Allgemein berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten § 156 Nur mit ihrem schwankungsbereinigten Wert berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten § 157 Berücksichtigungsfähige Handelsbuchsicherheiten Titel 2 Sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheiten § 158 Sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheit § 159 Grundpfandrechtliche IRBA-Sicherheit § 160 Berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherungsabtretung von Forderungen § 161 Berücksichtigungsfähige sonstige IRBA-Sachsicherheit Unterabschnitt 2 Berücksichtigungsfähige Gewährleistungen § 162 Berücksichtigungsfähige Gewährleistung § 163 Berücksichtigungsfähiger Gewährleistungsgeber Titel 1 Garantien und Kreditderivate § 164 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantie § 165 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähiges Kreditderivat § 166 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantien und Kreditderivate für die Behandlung gemäß § 86 Abs. 3 § 167 Position, für die ein Kreditderivat berücksichtigungsfähig ist § 168 Position, für die ein nth-to-default-Kreditderivat berücksichtigungsfähig ist Titel 2 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige sonstige Ansprüche sowie Lebensversicherungen § 169 Bareinlage bei einem Drittinstitut § 170 Lebensversicherung § 171 Schuldverschreibungen, die auf Verlangen vom emittierenden Drittinstitut zurückerworben werden müssen § 171a Zahlungszusagen für den Restwert von Leasinggegenständen Abschnitt 2 Mindestanforderungen an Kreditrisikominderungstechniken § 172 Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken § 173 Mindestanforderungen an berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten § 174 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung von IRBA-Sicherungsabtretungen von Forderungen § 175 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung sonstiger IRBA-Sachsicherheiten § 176 Mindestanforderungen für die Behandlung von Leasingforderungen als durch den Leasinggegenstand besichert § 177 Mindestanforderungen für Gewährleistungen § 178 Mindestanforderungen für Kreditderivate Abschnitt 3 Berechnung der Kreditrisikominderungseffekte § 179 Durch ein Sicherungsinstrument besicherte Position § 180 Methodenwahl für finanzielle Sicherheiten § 181 Institutsinterne Sicherungsgeschäfte § 182 Für Absicherungszwecke zu berücksichtigende Restlaufzeit von Adressenausfallrisikopositionen und Sicherungsinstrumenten § 183 Für ein Sicherungsinstrument laufzeitgeeignete Position § 184 Bei Laufzeitunterschreitung berücksichtigungsfähiges Sicherungsinstrument Unterabschnitt 1 Einfache Methode für finanzielle Sicherheiten § 185 Besicherungswirkung der einfachen Methode Unterabschnitt 2 Umfassende Methode für finanzielle Sicherheiten Titel 1 Anrechnungsverfahren § 186 Laufzeitanpassungsfaktor für ein Sicherungsinstrument § 187 Schwankungsbereinigter Wert für finanzielle Sicherheiten § 188 Wertschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Adressenausfallrisikopositionen § 189 Währungsschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen § 190 Entscheidung für die Verwendung selbstgeschätzter Schwankungsfaktoren § 191 Ausnahmeregelung für Pensions-, Darlehens- oder vergleichbare Geschäfte über Wertpapiere Titel 2 Aufsichtlich vorgegebene Wertschwankungsfaktoren § 192 Vorgegebener Wertschwankungsfaktor § 193 Zugrunde zu legende Liquidationsdauer § 194 Anpassungsfaktor für nichttägliche Neubewertung § 195 Vorgegebener Währungsschwankungsfaktor Titel 3 Selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren § 196 Selbstgeschätzter Schwankungsfaktor § 197 Anpassungsfaktor für selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren an die verwendete Liquidationsdauer § 198 Geeignetes Verfahren für die Schätzung von Schwankungsfaktoren Titel 4 Modellbasierte Schwankungszuschläge § 199 Entscheidung für die Verwendung modellbasierter Schwankungszuschläge § 200 Geeignetes Modell zur Ermittlung modellbasierter Schwankungszuschläge § 201 Qualitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen § 202 Quantitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen § 203 Modellbasierter Schwankungszuschlag Unterabschnitt 3 Anrechnungsverfahren für Gewährleistungen § 204 Inkongruenzenbereinigter Betrag einer Gewährleistung § 205 Betrag einer berücksichtigungsfähigen Gewährleistung Abschnitt 4 Aufrechnungsvereinbarungen Unterabschnitt 1 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen § 206 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen § 207 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über Derivate § 208 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über wechselseitige Geldforderungen und -schulden § 209 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen § 210 Berücksichtigungsfähige produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarung Unterabschnitt 2 Nettobemessungsgrundlagen für Aufrechnungsvereinbarungen § 211 Nettobemessungsgrundlage für Derivate § 212 Nettobemessungsgrundlage für Geldforderungen und -schulden § 213 Laufzeitbereinigte Nettobemessungsgrundlage für eine Aufrechnungsposition § 214 Währungsinkongruenzzuschlag für eine Aufrechnungsposition § 215 Nettobemessungsgrundlage für nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen § 216 Wertschwankungszuschlag für die Wertpapiere einer Aufrechnungsposition § 217 Nettobemessungsgrundlage für produktübergreifende Aufrechnungspositionen § 218 Nettobemessungsgrundlage nach der SM § 219 Aufspaltung in SM-Risikopositionen § 220 Maßgebliche Beträge der SM-Risikopositionen § 221 Zuordnung der SM-Risikopositionen zu Absicherungsgruppen § 222 Anwendung der IMM § 223 Nettobemessungsgrundlage nach der IMM § 224 Mindestanforderungen an die Nutzung der IMM Kapitel 6 Verbriefungen Abschnitt 1 Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen, Begriffsdefinitionen § 225 Adressaten § 226 Verbriefungstransaktion § 227 KSA- und IRBA-Verbriefungspositionen § 228 Verbrieftes Portfolio § 229 (weggefallen) § 230 Verbriefungs-Liquiditätsfazilität § 231 Sonstige Begriffsbestimmungen für Verbriefungen Abschnitt 2 Anforderungen an Institute, die als Originator oder Sponsor von Verbriefungstransaktionen gelten § 232 Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer § 233 Berücksichtigung einer Laufzeitunterdeckung der Besicherung beim Originator § 234 Verbot der impliziten Unterstützung von Verbriefungstransaktionen Abschnitt 3 Nutzung von Bonitätsbeurteilungen für Verbriefungen § 235 Benennung von Ratingagenturen für Verbriefungen § 236 Anforderungen an die Verwendung von Bonitätsbeurteilungen für Verbriefungen § 237 Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung Abschnitt 4 Anrechnung von KSA-Verbriefungstransaktionen § 238 KSA-Bemessungsgrundlage einer KSA-Verbriefungsposition § 239 KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungsposition § 240 Risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungsposition § 241 Berücksichtigung von Gewährleistungen und finanziellen Sicherheiten mit ihrem KSA-Risikogewicht Unterabschnitt 1 KSA-Verbriefungsrisikogewicht von KSA-Verbriefungspositionen § 242 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für beurteilte KSA-Verbriefungspositionen § 243 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für unbeurteilte KSA-Verbriefungspositionen § 244 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte KSA-Verbriefungspositionen Unterabschnitt 2 Besondere Regelungen für Originatoren von KSA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört § 245 Ermittlung risikogewichteter KSA-Positionswerte für von Originatoren zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen § 246 Risikogewichteter KSA-Positionswert eines vom Originator zu berücksichtigenden Investorenanteils aus Verbriefungstransaktionen § 247 KSA-Konversionsfaktoren für vom Originator zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen § 248 KSA-Bemessungsgrundlage eines vom Originator zu berücksichtigenden Investorenanteils aus Verbriefungstransaktionen Unterabschnitt 3 Obergrenzen für die Anrechnung von KSA-Verbriefungstransaktionen § 249 Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungstransaktion § 250 Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert für Originatoren von KSA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört Abschnitt 5 Anrechnung von IRBA-Verbriefungstransaktionen § 251 Bemessungsgrundlage einer IRBA-Verbriefungsposition § 252 IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungsposition § 253 Risikogewichteter IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungsposition § 254 Berücksichtigung von Gewährleistungen mit ihrem IRBA-Risikogewicht Unterabschnitt 1 IRBA-Verbriefungsrisikogewicht von IRBA-Verbriefungspositionen § 255 Verfahren zur Bestimmung des IRBA-Verbriefungsrisikogewichts § 256 Abgeleitete Bonitätsbeurteilung § 257 Ratingbasierter Ansatz § 258 Aufsichtlicher Formel-Ansatz § 259 Internes Einstufungsverfahren § 260 Nach der Rückfalllösung für qualifizierte Verbriefungs-Liquiditätsfazilitäten ermitteltes IRBA-Verbriefungsrisikogewicht § 261 IRBA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte IRBA-Verbriefungspositionen Unterabschnitt 2 Besondere Regelungen für Originatoren von IRBA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört § 262 Ermittlung risikogewichteter IRBA-Positionswerte für von Originatoren zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen Unterabschnitt 3 Obergrenzen für die Anrechnung von IRBA-Verbriefungstransaktionen § 263 Maximaler risikogewichteter IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungstransaktion § 264 Maximaler risikogewichteter IRBA-Positionswert für Originatoren von IRBA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört Abschnitt 6 Abzugsbeträge für Verbriefungspositionen § 265 Abzugsbetrag für Verbriefungspositionen § 266 Berücksichtigung von Verbriefungspositionen durch Kapitalabzug § 267 Abzugsbetrag für KSA-Verbriefungspositionen § 268 Abzugsbetrag für IRBA-Verbriefungspositionen Teil 3 Operationelles Risiko Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 269 Ansätze zur Bestimmung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko Kapitel 2 Basisindikatoransatz § 270 Berechnung des Anrechnungsbetrags § 271 Definition des relevanten Indikators Kapitel 3 Standardansatz § 272 Anwendung des Standardansatzes § 273 Berechnung des Anrechnungsbetrags § 274 Verwendung eines alternativen Indikators § 275 Geschäftsfeldzuordnung § 276 Qualitative Anforderungen § 277 Kombination mit dem Basisindikatoransatz Kapitel 4 Fortgeschrittene Messansätze Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 278 Begriffsbestimmung Abschnitt 2 Qualitative Anforderungen § 279 Risikomanagementsystem und Rahmenwerk § 280 Risikomanagementeinheit und Ressourcen § 281 Integration des Risikomesssystems und Berichtswesen § 282 Dokumentation und Einhaltung des Risikomanagementsystems § 283 Prüfung Abschnitt 3 Anforderungen an die Bestimmung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko Unterabschnitt 1 Modellrahmen § 284 Güte des Messsystems § 285 Korrelationen Unterabschnitt 2 Daten § 286 Interne Schadensdaten § 287 Zuordnung interner Schadensdaten § 288 Verluste im Kreditrisikobereich § 289 Externe Daten Unterabschnitt 3 Szenario-Analysen, Geschäftsumfeld und internes Kontrollsystem § 290 Szenario-Analysen § 291 Geschäftsumfeld und internes Kontrollsystem Unterabschnitt 4 Instrumente zur Risikoverlagerung § 292 Versicherungen und andere Instrumente zur Risikoverlagerung Abschnitt 4 Teilweise Anwendung § 293 Kombination mit dem Basisindikator- oder Standardansatz Teil 4 Marktrisikopositionen Kapitel 1 Währungsgesamtposition § 294 Ermittlung und Anrechnung der Währungsgesamtposition § 295 Aktiv- und Passivpositionen Kapitel 2 Rohwarenposition § 296 Ermittlung und Anrechnung der Rohwarenposition § 297 Zeitfächermethode Kapitel 3 Handelsbuch-Risikopositionen § 298 Handelsbuch-Risikopositionen § 299 Nettopositionen § 300 Allgemeines Kursrisiko Zinsnettoposition § 301 Jahresbandmethode § 302 Durationmethode § 303 Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition § 304 Allgemeines Kursrisiko Aktiennettoposition § 305 Besonderes Kursrisiko Aktiennettoposition § 306 Aktienindexpositionen § 307 Investmentanteile Kapitel 4 Optionsposition § 308 Berücksichtigung von Optionsgeschäften § 309 Anrechnungsbetrag für das Gammafaktorrisiko § 310 Anrechnungsbetrag für das Vegafaktorrisiko § 311 Szenario-Matrix-Methode Kapitel 5 Andere Marktrisikopositionen § 312 Ermittlung und Anrechnung der anderen Marktrisikopositionen Kapitel 6 Eigene Risikomodelle § 313 Verwendung von Risikomodellen § 314 Bestimmung der Anrechnungsbeträge § 315 Quantitative Vorgaben § 316 Zu erfassende Risikofaktoren § 317 Qualitative Anforderungen § 317a Zusätzliche Anforderungen – Besonderes Kursrisiko § 318 Prognosegüte § 318a Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko § 318b Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Parameter § 318c Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Absicherungsgeschäfte § 318d Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Validierung § 318e Berücksichtigung aller Wertänderungsrisiken beim Correlation Trading Teil 5 Offenlegung Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften zum Anwendungsbereich, zum Offenlegungsmedium und zum Offenlegungsintervall § 319 Anwendungsbereich Offenlegung § 320 Offenlegungsmedium § 321 Offenlegungsintervall Kapitel 2 Allgemeine inhaltliche Anforderungen der Offenlegung § 322 Risikomanagementbeschreibung in Bezug auf einzelne Risiken § 323 Angaben zum Anwendungsbereich dieser Verordnung § 324 Eigenmittelstruktur § 325 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung § 326 Offenlegungsanforderungen zu derivativen Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen § 327 Adressenausfallrisiko: Allgemeine Ausweispflichten für alle Institute § 328 Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei KSA-Forderungsklassen § 329 Adressenausfallrisiko: Weitere Offenlegungsanforderungen § 330 Offenlegungsanforderungen zum Marktrisiko § 331 Offenlegungsanforderungen zum operationellen Risiko § 332 Offenlegungsanforderungen für Beteiligungen im Anlagebuch § 333 Offenlegung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch § 334 Offenlegungsanforderungen bei Verbriefungen Kapitel 3 Qualifizierende Anforderungen bei der Nutzung besonderer Instrumente oder Methoden § 335 Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird § 336 Kreditrisikominderungstechniken: Offenlegung für KSA- und IRBA-Positionen § 337 Instrumente zur Verlagerung operationeller Risiken Teil 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 338 Übergangsbestimmungen für die Parameterschätzung § 339 Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung § 340 Inkrafttreten Anlage 1 Tabellen Anlage 2 Formeln und Erläuterungen Anlage 3 Meldeformulare .
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Quelle und Details: Gesetze im Internet