Ergänzungen und Erweiterungen zur Verfassungsbeschwerde vom 06.07.2012 – Beschwerdeführer: Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 7/7
Veröffentlicht: 1. August 2012 Abgelegt unter: BVerfG, DEUTSCHLAND - GERMANY, Verfassungsbeschwerden, Wolfgang Philipp | Tags: Auflösung des Rechtsstaats, Dr. iur. Wolfgang Philipp, ESM-Mitgliedsstaat, Pflichtverletzungen, Rechtsstaatsprinzip, Verfassungsbeschwerde Hinterlasse einen KommentarErgänzungen und Erweiterungen zur Verfassungsbeschwerde vom 06.07.2012
Beschwerdeführer: Dr. iur. Wolfgang Philipp
Seite 7/7
jeder ESM-Mitgliedsstaat unverzüglich alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesen Artikel in seinem eigenen Recht in Kraft zu setzen. Das würde bedeuten, dass beispielsweise der deutsche Bundesfinanzminister auch wegen schwerster Pflichtverletzungen, die mit seiner Mitgliedschaft im Gouverneursrat zusammenhängen und deutsche Interessen verletzen können, nicht zur Verantwortung gezogen werden könnte. So etwas kann nach deutschem Recht gar nicht ‑ entgegen Art. 35 Abs. 4 ‑ durchgesetzt werden, da es gegen das Rechtsstaatsprinzip verstieße, zivil‑ und strafrechtliche Normen nicht mehr allgemein gelten zu lassen sondern bestimmte Personen davon auszunehmen. Auch an dieser Stelle ist die Auflösung des Rechtsstaats in vollem Gange.
Rechtsanwalt
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