Solvabilitätsverordnung – SolvV
Veröffentlicht: 1. Januar 2013 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: Basel III, BUNDESREGIERUNG, DEUTSCHE BUNDESBANK | Tags: Aufrechnungsvereinbarungen, Ausfallwahrscheinlichkeit, Bonitätsbeurteilungen, Gewährleistungen, IRBA, Konversionsfaktor, Kreditderivate, KSA-Risikogewichte, KWG, Ratingagenturen, Risikoquantifizierung, Sicherungsinstrumente, Solvabilitätsverordnung, Stresstest, Verbriefungen, Wertschwankungsfaktoren | Hinterlasse einen KommentarVerordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
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SolvV
Ausfertigungsdatum: 14.12.2006
Vollzitat:
„Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2796) geändert worden ist“
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.12.2012 I 2796 Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung) (ABl. EU Nr. L 177 S. 1) und der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung) (ABl. EU Nr. L 177 S. 201).Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2007 +++) (+++ Zur Anwendung vgl. § 339 Abs. 21 +++) (+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 48/2006 (CELEX Nr: 306L0048) EGRL 49/2006 (CELEX Nr: 306L0049) +++)Das Bundesministerium der Finanzen verordnet
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auf Grund des § 1a Abs. 9 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) eingefügt worden ist,- –
auf Grund des § 10 Abs. 1 Satz 9 und 11, auch in Verbindung mit Abs. 1e Satz 2, des Kreditwesengesetzes, § 10 Abs. 1 neu gefasst und § 10 Abs. 1e eingefügt durch Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b und f des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606),- –
auf Grund des § 10 Abs. 9 Satz 6 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe u Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) eingefügt worden ist, und- –
auf Grund des § 10a Abs. 9 Satz 1 und 3, auch in Verbindung mit § 26a Abs. 1 Satz 3, des Kreditwesengesetzes, § 10a Abs. 9 neu gefasst und § 26a eingefügt durch Artikel 1 Nr. 13 und 35 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606)jeweils im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute:
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Angemessenheit der Eigenmittel eines Instituts § 3 Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel § 4 Anrechnungspflichtige Positionen, Schuldnergesamtheit § 5 Auf fremde Währung lautende Positionen § 6 Meldungen zur Eigenmittelausstattung § 7 Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen Teil 2 Adressrisiken § 8 Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken Kapitel 1 Risikopositionen § 9 Adressenausfallrisikopositionen § 10 Bilanzielle Adressenausfallrisikopositionen § 11 Derivative Adressenausfallrisikopositionen § 12 Aufrechnungspositionen § 13 Außerbilanzielle Adressenausfallrisikopositionen § 14 Vorleistungsrisikopositionen § 15 Abwicklungsrisikopositionen § 16 Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken Kapitel 2 Bemessungsgrundlage für derivative Adressenausfallrisikopositionen und Adressenausfallrisikopositionen aus nichtderivativen Geschäften mit Sicherheitennachschüssen sowie aus sonstigen Pensions-, Darlehens- oder vergleichbaren Geschäften über Wertpapiere oder Waren § 17 Bemessungsgrundlage für derivative Adressenausfallrisikopositionen und Adressenausfallrisikopositionen aus nichtderivativen Geschäften mit Sicherheitennachschüssen sowie aus sonstigen Pensions-, Darlehens- oder vergleichbaren Geschäften über Wertpapiere oder Waren § 18 Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand § 19 Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand § 20 Künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands § 21 Marktbewerteter Anspruch aus einem Derivat § 22 Für den Wiedereindeckungsaufwand maßgebliche Laufzeit § 23 Laufzeitbewerteter Wiedereindeckungsaufwand Kapitel 3 Kreditrisiko-Standardansatz § 24 Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte § 25 Zuordnung von KSA-Positionen zu KSA-Forderungsklassen Abschnitt 1 KSA-Risikogewichte § 26 KSA-Risikogewicht für Zentralregierungen § 27 KSA-Risikogewicht für Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften § 28 KSA-Risikogewicht für sonstige öffentliche Stellen § 29 KSA-Risikogewicht für multilaterale Entwicklungsbanken § 30 KSA-Risikogewicht für internationale Organisationen § 31 KSA-Risikogewicht für Institute § 32 KSA-Risikogewicht für von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen § 33 KSA-Risikogewicht für Unternehmen § 34 KSA-Risikogewicht für das Mengengeschäft § 35 KSA-Risikogewicht für durch Immobilien besicherte Positionen § 36 KSA-Risikogewicht für Investmentanteile § 37 KSA-Risikogewicht für Beteiligungen § 38 KSA-Risikogewicht für sonstige Positionen § 39 KSA-Risikogewicht für überfällige Positionen § 40 Berücksichtigung von Gewährleistungen, Lebensversicherungen und finanziellen Sicherheiten mit ihrem KSA-Risikogewicht Abschnitt 2 Verwendung von externen Bonitätsbeurteilungen und Länderklassifizierungen § 41 Benennung anerkannter Ratingagenturen und Exportversicherungsagenturen § 42 Verwendung von Bonitätsbeurteilungen und Länderklassifizierungen § 43 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung § 44 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer beurteilten KSA-Position § 45 Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer unbeurteilten KSA-Position § 46 Verwendungsfähige Bonitätsbeurteilungen § 47 Verwendungsfähige Länderklassifizierungen von Exportversicherungsagenturen Abschnitt 3 KSA-Positionswert § 48 KSA-Positionswert § 49 KSA-Bemessungsgrundlage § 50 KSA-Konversionsfaktor § 51 Unmittelbar kündbare Kreditlinie Abschnitt 4 Anerkennung von Ratingagenturen und Zuordnung von Bonitätsbeurteilungskategorien zu Bonitätsstufen § 52 Anerkennung von Ratingagenturen § 53 Voraussetzungen für die Anerkennung von Ratingagenturen § 54 Zuordnung von Bonitätsbeurteilungskategorien zu Bonitätsstufen Kapitel 4 Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRBA) Abschnitt 1 Grundlagen des IRBA § 55 Struktur des IRBA Abschnitt 2 Nutzung des IRBA Unterabschnitt 1 Nutzungsvoraussetzungen § 56 Nutzungsvoraussetzungen für den IRBA § 57 Verwendung des IRBA durch Institutsgruppen oder Finanzholding-Gruppen Unterabschnitt 2 Zulassung zum IRBA § 58 IRBA-Zulassung § 59 IRBA-Zulassungsantrag Titel 1 Definition und Eignung von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen § 60 Definition von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen im IRBA § 61 Eignung von Ratingsystemen und Beteiligungsrisikomodellen § 62 Eignungsprüfung § 63 Verwendungs- und Erfahrungsanforderungen für Ratingsysteme und Beteiligungsrisikomodelle Titel 2 Anwendbarkeit des IRBA § 64 Eintrittsschwelle § 65 Aufsichtlicher Referenzpunkt § 66 Austrittsschwelle § 67 Abdeckungsgrad § 68 Neugeschäft, ausnahmefähiges Bestandsgeschäft, zu berücksichtigendes Bestandsgeschäft § 69 Auslaufende Geschäftsbereiche § 70 Zeitlich unbeschränkte Ausnahme von der Anwendung des IRBA Abschnitt 3 Risikogewichtete IRBA-Positionswerte § 71 IRBA-Positionen § 72 Ermittlung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte Unterabschnitt 1 IRBA-Forderungsklassen § 73 Zuordnung einer IRBA-Position zu einer IRBA-Forderungsklasse § 74 IRBA-Forderungsklasse Zentralregierungen § 75 IRBA-Forderungsklasse Institute § 76 IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft § 77 Unterklassen des Mengengeschäfts § 78 IRBA-Forderungsklasse Beteiligungen § 79 IRBA-Forderungsklasse Verbriefungen § 80 IRBA-Forderungsklasse Unternehmen § 81 Spezialfinanzierungen § 82 Forderungsklasse sonstige kreditunabhängige Aktiva § 83 Zuordnung von Investmentanteilen zu Forderungsklassen Unterabschnitt 2 Ermittlung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte § 84 Übersicht über die risikogewichteten IRBA-Positionswerte Unterabschnitt 3 Ermittlung des IRBA-Risikogewichts § 85 Ermittlung des IRBA-Risikogewichts Titel 1 Ermittlung des ausfallwahrscheinlichkeitsbasierten IRBA-Risikogewichts § 86 Ausfallwahrscheinlichkeitsbasiertes IRBA-Risikogewicht Titel 2 Ermittlung der bedingten Ausfallwahrscheinlichkeit § 87 Bedingte Ausfallwahrscheinlichkeit § 88 Prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit § 89 Ermittlung der Korrelation mit dem ökonomischen Faktor § 90 Aufsichtliche Parameter für die Ermittlung der Korrelationen § 91 Korrelationsabschlag für kleine oder mittlere Unternehmen Titel 3 Ermittlung der prognostizierten Verlustquote bei Ausfall § 92 Prognostizierte Verlustquote bei Ausfall § 93 Aufsichtliche Verlustquote bei Ausfall § 94 Berücksichtigung vorhandener Sicherheiten in der aufsichtlichen Verlustquote bei Ausfall Titel 4</td> Ermittlung des IRBA-Restlaufzeitkorrekturfaktors § 95 IRBA-Restlaufzeitkorrekturfaktor § 96 Maßgebliche Restlaufzeit Titel 5 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungen § 97 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Spezialfinanzierungen Titel 6 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen § 98 Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen Unterabschnitt 4 Bestimmung des IRBA-Positionswertes § 99 IRBA-Positionswert § 100 IRBA-Bemessungsgrundlage § 101 Ermittlung des IRBA-Konversionsfaktors § 102 IRBA-Nettobeteiligungsposition und Beteiligungsanteile § 103 IRBA-Nettobeteiligungsbemessungsgrundlage Abschnitt 4 Wertberichtigungsvergleich und erwarteter Verlustbetrag § 104 Erwarteter Verlustbetrag § 105 Wertberichtigungsvergleich Abschnitt 5 Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA § 106 Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA Unterabschnitt 1 Ratingsysteme § 107 Ratingsysteme § 108 Anwendungsbereich eines Ratingsystems Titel 1 Aufbau von Ratingsystemen § 109 Unmittelbare Schätzung von Risikoparametern § 110 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen § 111 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 2 Zuordnung zu Ratingstufen oder Risikopools § 112 Zuordnung zu Ratingstufen oder Risikopools Titel 3 Zuordnung von IRBA-Positionen § 113 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen § 114 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft § 115 Anpassungen Titel 4 Integrität des Zuordnungsprozesses § 116 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen § 117 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 5 Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren in Ratingsystemen § 118 Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren in Ratingsystemen Titel 6 Dokumentation von Ratingsystemen § 119 Dokumentation von Ratingsystemen Titel 7 Erhebung und Verwendung von Daten § 120 Anforderungen für alle IRBA-Positionen § 121 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen § 122 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 8 Verwendung von Stresstests bei der Einschätzung der Angemessenheit der Kapitalausstattung § 123 Verwendung von Stresstests bei der Einschätzung der Angemessenheit der Kapitalausstattung Unterabschnitt 2 Risikoquantifizierung § 124 Vorgaben zur Schätzung der Risikoparameter Titel 1 Begriffsbestimmungen § 125 Ausfall § 126 Verlust § 127 Selbstgeschätzte erwartete Verlustrate Titel 2 Übergreifende Anforderungen für Schätzungen § 128 Übergreifende Anforderungen für alle Schätzungen Titel 3 Spezifische Anforderungen für die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit § 129 Anforderungen für alle IRBA-Positionen § 130 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen und bestimmte IRBA-Beteiligungspositionen § 131 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 4 Spezifische Anforderungen für eigene Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall § 132 Anforderungen für alle IRBA-Positionen § 133 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen § 134 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 5 Spezielle Anforderungen für eigene Schätzungen des IRBA-Konversionsfaktors § 135 Anforderungen für alle IRBA-Positionen § 136 Anforderungen für die Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen § 137 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft Titel 6 Mindestanforderungen für die Einschätzung der Auswirkungen von Garantien und Kreditderivaten § 138 Anforderungen für IRBA-Positionen, für die selbstgeschätzte Verlustquoten bei Ausfall verwendet werden § 139 Berücksichtigungsfähige Garantiegeber und Garantien § 140 Anpassungskriterien § 141 Kreditderivate Titel 7 Mindestanforderungen für angekaufte Forderungen § 142 Rechtssicherheit § 143 Überwachungssysteme § 144 Bearbeitungssysteme § 145 Systeme zur Überwachung von Sicherheiten, Kreditverfügbarkeit und Zahlungen § 146 Übereinstimmung mit den institutsinternen Grundsätzen und Verfahren Unterabschnitt 3 Validierung eigener Schätzungen § 147 Validierung eigener Schätzungen Unterabschnitt 4 Berechnung der risikogewichteten IRBA-Positionswerte für modellgesteuerte IRBA-Beteiligungsportfolien § 148 Risikoquantifizierung § 149 Risikosteuerungsprozess und -regelungen § 150 Validierung und Dokumentation Unterabschnitt 5 Unternehmensführung und -aufsicht § 151 Unternehmensführung § 152 Adressrisikoüberwachung § 153 Interne Revision Kapitel 5 Kreditrisikominderungstechniken Abschnitt 1 Sicherungsinstrumente § 154 Berücksichtigungsfähige Sicherungsinstrumente Unterabschnitt 1 Berücksichtigungsfähige Sicherheiten Titel 1 Finanzielle Sicherheiten § 155 Allgemein berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten § 156 Nur mit ihrem schwankungsbereinigten Wert berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten § 157 Berücksichtigungsfähige Handelsbuchsicherheiten Titel 2 Sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheiten § 158 Sonstige berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherheit § 159 Grundpfandrechtliche IRBA-Sicherheit § 160 Berücksichtigungsfähige IRBA-Sicherungsabtretung von Forderungen § 161 Berücksichtigungsfähige sonstige IRBA-Sachsicherheit Unterabschnitt 2 Berücksichtigungsfähige Gewährleistungen § 162 Berücksichtigungsfähige Gewährleistung § 163 Berücksichtigungsfähiger Gewährleistungsgeber Titel 1 Garantien und Kreditderivate § 164 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantie § 165 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähiges Kreditderivat § 166 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantien und Kreditderivate für die Behandlung gemäß § 86 Abs. 3 § 167 Position, für die ein Kreditderivat berücksichtigungsfähig ist § 168 Position, für die ein nth-to-default-Kreditderivat berücksichtigungsfähig ist Titel 2 Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige sonstige Ansprüche sowie Lebensversicherungen § 169 Bareinlage bei einem Drittinstitut § 170 Lebensversicherung § 171 Schuldverschreibungen, die auf Verlangen vom emittierenden Drittinstitut zurückerworben werden müssen § 171a Zahlungszusagen für den Restwert von Leasinggegenständen Abschnitt 2 Mindestanforderungen an Kreditrisikominderungstechniken § 172 Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken § 173 Mindestanforderungen an berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten § 174 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung von IRBA-Sicherungsabtretungen von Forderungen § 175 Mindestanforderungen an die Berücksichtigung sonstiger IRBA-Sachsicherheiten § 176 Mindestanforderungen für die Behandlung von Leasingforderungen als durch den Leasinggegenstand besichert § 177 Mindestanforderungen für Gewährleistungen § 178 Mindestanforderungen für Kreditderivate Abschnitt 3 Berechnung der Kreditrisikominderungseffekte § 179 Durch ein Sicherungsinstrument besicherte Position § 180 Methodenwahl für finanzielle Sicherheiten § 181 Institutsinterne Sicherungsgeschäfte § 182 Für Absicherungszwecke zu berücksichtigende Restlaufzeit von Adressenausfallrisikopositionen und Sicherungsinstrumenten § 183 Für ein Sicherungsinstrument laufzeitgeeignete Position § 184 Bei Laufzeitunterschreitung berücksichtigungsfähiges Sicherungsinstrument Unterabschnitt 1 Einfache Methode für finanzielle Sicherheiten § 185 Besicherungswirkung der einfachen Methode Unterabschnitt 2 Umfassende Methode für finanzielle Sicherheiten Titel 1 Anrechnungsverfahren § 186 Laufzeitanpassungsfaktor für ein Sicherungsinstrument § 187 Schwankungsbereinigter Wert für finanzielle Sicherheiten § 188 Wertschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Adressenausfallrisikopositionen § 189 Währungsschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen § 190 Entscheidung für die Verwendung selbstgeschätzter Schwankungsfaktoren § 191 Ausnahmeregelung für Pensions-, Darlehens- oder vergleichbare Geschäfte über Wertpapiere Titel 2 Aufsichtlich vorgegebene Wertschwankungsfaktoren § 192 Vorgegebener Wertschwankungsfaktor § 193 Zugrunde zu legende Liquidationsdauer § 194 Anpassungsfaktor für nichttägliche Neubewertung § 195 Vorgegebener Währungsschwankungsfaktor Titel 3 Selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren § 196 Selbstgeschätzter Schwankungsfaktor § 197 Anpassungsfaktor für selbstgeschätzte Schwankungsfaktoren an die verwendete Liquidationsdauer § 198 Geeignetes Verfahren für die Schätzung von Schwankungsfaktoren Titel 4 Modellbasierte Schwankungszuschläge § 199 Entscheidung für die Verwendung modellbasierter Schwankungszuschläge § 200 Geeignetes Modell zur Ermittlung modellbasierter Schwankungszuschläge § 201 Qualitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen § 202 Quantitative Mindestanforderungen für ein geeignetes Modell zur Ermittlung von Schwankungszuschlägen § 203 Modellbasierter Schwankungszuschlag Unterabschnitt 3 Anrechnungsverfahren für Gewährleistungen § 204 Inkongruenzenbereinigter Betrag einer Gewährleistung § 205 Betrag einer berücksichtigungsfähigen Gewährleistung Abschnitt 4 Aufrechnungsvereinbarungen Unterabschnitt 1 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen § 206 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen § 207 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über Derivate § 208 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über wechselseitige Geldforderungen und -schulden § 209 Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen § 210 Berücksichtigungsfähige produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarung Unterabschnitt 2 Nettobemessungsgrundlagen für Aufrechnungsvereinbarungen § 211 Nettobemessungsgrundlage für Derivate § 212 Nettobemessungsgrundlage für Geldforderungen und -schulden § 213 Laufzeitbereinigte Nettobemessungsgrundlage für eine Aufrechnungsposition § 214 Währungsinkongruenzzuschlag für eine Aufrechnungsposition § 215 Nettobemessungsgrundlage für nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen § 216 Wertschwankungszuschlag für die Wertpapiere einer Aufrechnungsposition § 217 Nettobemessungsgrundlage für produktübergreifende Aufrechnungspositionen § 218 Nettobemessungsgrundlage nach der SM § 219 Aufspaltung in SM-Risikopositionen § 220 Maßgebliche Beträge der SM-Risikopositionen § 221 Zuordnung der SM-Risikopositionen zu Absicherungsgruppen § 222 Anwendung der IMM § 223 Nettobemessungsgrundlage nach der IMM § 224 Mindestanforderungen an die Nutzung der IMM Kapitel 6 Verbriefungen Abschnitt 1 Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen, Begriffsdefinitionen § 225 Adressaten § 226 Verbriefungstransaktion § 227 KSA- und IRBA-Verbriefungspositionen § 228 Verbrieftes Portfolio § 229 (weggefallen) § 230 Verbriefungs-Liquiditätsfazilität § 231 Sonstige Begriffsbestimmungen für Verbriefungen Abschnitt 2 Anforderungen an Institute, die als Originator oder Sponsor von Verbriefungstransaktionen gelten § 232 Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer § 233 Berücksichtigung einer Laufzeitunterdeckung der Besicherung beim Originator § 234 Verbot der impliziten Unterstützung von Verbriefungstransaktionen Abschnitt 3 Nutzung von Bonitätsbeurteilungen für Verbriefungen § 235 Benennung von Ratingagenturen für Verbriefungen § 236 Anforderungen an die Verwendung von Bonitätsbeurteilungen für Verbriefungen § 237 Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung Abschnitt 4 Anrechnung von KSA-Verbriefungstransaktionen § 238 KSA-Bemessungsgrundlage einer KSA-Verbriefungsposition § 239 KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungsposition § 240 Risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungsposition § 241 Berücksichtigung von Gewährleistungen und finanziellen Sicherheiten mit ihrem KSA-Risikogewicht Unterabschnitt 1 KSA-Verbriefungsrisikogewicht von KSA-Verbriefungspositionen § 242 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für beurteilte KSA-Verbriefungspositionen § 243 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für unbeurteilte KSA-Verbriefungspositionen § 244 KSA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte KSA-Verbriefungspositionen Unterabschnitt 2 Besondere Regelungen für Originatoren von KSA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört § 245 Ermittlung risikogewichteter KSA-Positionswerte für von Originatoren zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen § 246 Risikogewichteter KSA-Positionswert eines vom Originator zu berücksichtigenden Investorenanteils aus Verbriefungstransaktionen § 247 KSA-Konversionsfaktoren für vom Originator zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen § 248 KSA-Bemessungsgrundlage eines vom Originator zu berücksichtigenden Investorenanteils aus Verbriefungstransaktionen Unterabschnitt 3 Obergrenzen für die Anrechnung von KSA-Verbriefungstransaktionen § 249 Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungstransaktion § 250 Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert für Originatoren von KSA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört Abschnitt 5 Anrechnung von IRBA-Verbriefungstransaktionen § 251 Bemessungsgrundlage einer IRBA-Verbriefungsposition § 252 IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungsposition § 253 Risikogewichteter IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungsposition § 254 Berücksichtigung von Gewährleistungen mit ihrem IRBA-Risikogewicht Unterabschnitt 1 IRBA-Verbriefungsrisikogewicht von IRBA-Verbriefungspositionen § 255 Verfahren zur Bestimmung des IRBA-Verbriefungsrisikogewichts § 256 Abgeleitete Bonitätsbeurteilung § 257 Ratingbasierter Ansatz § 258 Aufsichtlicher Formel-Ansatz § 259 Internes Einstufungsverfahren § 260 Nach der Rückfalllösung für qualifizierte Verbriefungs-Liquiditätsfazilitäten ermitteltes IRBA-Verbriefungsrisikogewicht § 261 IRBA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte IRBA-Verbriefungspositionen Unterabschnitt 2 Besondere Regelungen für Originatoren von IRBA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört § 262 Ermittlung risikogewichteter IRBA-Positionswerte für von Originatoren zu berücksichtigende Investorenanteile aus Verbriefungstransaktionen Unterabschnitt 3 Obergrenzen für die Anrechnung von IRBA-Verbriefungstransaktionen § 263 Maximaler risikogewichteter IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungstransaktion § 264 Maximaler risikogewichteter IRBA-Positionswert für Originatoren von IRBA-Verbriefungstransaktionen, zu denen ein vom Originator zu berücksichtigender Investorenanteil aus Verbriefungstransaktionen gehört Abschnitt 6 Abzugsbeträge für Verbriefungspositionen § 265 Abzugsbetrag für Verbriefungspositionen § 266 Berücksichtigung von Verbriefungspositionen durch Kapitalabzug § 267 Abzugsbetrag für KSA-Verbriefungspositionen § 268 Abzugsbetrag für IRBA-Verbriefungspositionen Teil 3 Operationelles Risiko Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 269 Ansätze zur Bestimmung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko Kapitel 2 Basisindikatoransatz § 270 Berechnung des Anrechnungsbetrags § 271 Definition des relevanten Indikators Kapitel 3 Standardansatz § 272 Anwendung des Standardansatzes § 273 Berechnung des Anrechnungsbetrags § 274 Verwendung eines alternativen Indikators § 275 Geschäftsfeldzuordnung § 276 Qualitative Anforderungen § 277 Kombination mit dem Basisindikatoransatz Kapitel 4 Fortgeschrittene Messansätze Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 278 Begriffsbestimmung Abschnitt 2 Qualitative Anforderungen § 279 Risikomanagementsystem und Rahmenwerk § 280 Risikomanagementeinheit und Ressourcen § 281 Integration des Risikomesssystems und Berichtswesen § 282 Dokumentation und Einhaltung des Risikomanagementsystems § 283 Prüfung Abschnitt 3 Anforderungen an die Bestimmung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko Unterabschnitt 1 Modellrahmen § 284 Güte des Messsystems § 285 Korrelationen Unterabschnitt 2 Daten § 286 Interne Schadensdaten § 287 Zuordnung interner Schadensdaten § 288 Verluste im Kreditrisikobereich § 289 Externe Daten Unterabschnitt 3 Szenario-Analysen, Geschäftsumfeld und internes Kontrollsystem § 290 Szenario-Analysen § 291 Geschäftsumfeld und internes Kontrollsystem Unterabschnitt 4 Instrumente zur Risikoverlagerung § 292 Versicherungen und andere Instrumente zur Risikoverlagerung Abschnitt 4 Teilweise Anwendung § 293 Kombination mit dem Basisindikator- oder Standardansatz Teil 4 Marktrisikopositionen Kapitel 1 Währungsgesamtposition § 294 Ermittlung und Anrechnung der Währungsgesamtposition § 295 Aktiv- und Passivpositionen Kapitel 2 Rohwarenposition § 296 Ermittlung und Anrechnung der Rohwarenposition § 297 Zeitfächermethode Kapitel 3 Handelsbuch-Risikopositionen § 298 Handelsbuch-Risikopositionen § 299 Nettopositionen § 300 Allgemeines Kursrisiko Zinsnettoposition § 301 Jahresbandmethode § 302 Durationmethode § 303 Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition § 304 Allgemeines Kursrisiko Aktiennettoposition § 305 Besonderes Kursrisiko Aktiennettoposition § 306 Aktienindexpositionen § 307 Investmentanteile Kapitel 4 Optionsposition § 308 Berücksichtigung von Optionsgeschäften § 309 Anrechnungsbetrag für das Gammafaktorrisiko § 310 Anrechnungsbetrag für das Vegafaktorrisiko § 311 Szenario-Matrix-Methode Kapitel 5 Andere Marktrisikopositionen § 312 Ermittlung und Anrechnung der anderen Marktrisikopositionen Kapitel 6 Eigene Risikomodelle § 313 Verwendung von Risikomodellen § 314 Bestimmung der Anrechnungsbeträge § 315 Quantitative Vorgaben § 316 Zu erfassende Risikofaktoren § 317 Qualitative Anforderungen § 317a Zusätzliche Anforderungen – Besonderes Kursrisiko § 318 Prognosegüte § 318a Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko § 318b Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Parameter § 318c Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Absicherungsgeschäfte § 318d Zusätzliches Ausfall- und Migrationsrisiko – Validierung § 318e Berücksichtigung aller Wertänderungsrisiken beim Correlation Trading Teil 5 Offenlegung Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften zum Anwendungsbereich, zum Offenlegungsmedium und zum Offenlegungsintervall § 319 Anwendungsbereich Offenlegung § 320 Offenlegungsmedium § 321 Offenlegungsintervall Kapitel 2 Allgemeine inhaltliche Anforderungen der Offenlegung § 322 Risikomanagementbeschreibung in Bezug auf einzelne Risiken § 323 Angaben zum Anwendungsbereich dieser Verordnung § 324 Eigenmittelstruktur § 325 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung § 326 Offenlegungsanforderungen zu derivativen Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen § 327 Adressenausfallrisiko: Allgemeine Ausweispflichten für alle Institute § 328 Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei KSA-Forderungsklassen § 329 Adressenausfallrisiko: Weitere Offenlegungsanforderungen § 330 Offenlegungsanforderungen zum Marktrisiko § 331 Offenlegungsanforderungen zum operationellen Risiko § 332 Offenlegungsanforderungen für Beteiligungen im Anlagebuch § 333 Offenlegung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch § 334 Offenlegungsanforderungen bei Verbriefungen Kapitel 3 Qualifizierende Anforderungen bei der Nutzung besonderer Instrumente oder Methoden § 335 Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird § 336 Kreditrisikominderungstechniken: Offenlegung für KSA- und IRBA-Positionen § 337 Instrumente zur Verlagerung operationeller Risiken Teil 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 338 Übergangsbestimmungen für die Parameterschätzung § 339 Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung § 340 Inkrafttreten Anlage 1 Tabellen Anlage 2 Formeln und Erläuterungen Anlage 3 Meldeformulare .
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Quelle und Details: Gesetze im Internet
Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 4 von 6
Veröffentlicht: 21. Dezember 2012 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: Dokumenten-Sammlung, Wolfgang Philipp | Tags: § 253 Abs. 3 HGB, EFSF, Price Waterhouse Coopers, Ratingagenturen, Rechtsvorschriften, Zahlungsunfähigkeit Griechenlands, Zinsausfälle, Zinsstundung | Ein KommentarStrafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 4 von 6
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fährdet den Bundeshaushalt in vielfacher Milliardenhöhe. Es ist nicht damit zu rechnen,
dass die über die EFSF geflossenen rund 10 Mrd. € jemals an die EFSF zurückfließen: Die
Begünstigten kommen als Schuldner nicht in Frage, der griechische Staat ist zahlungs-
unfähig. Das ist schon daraus zu ersehen, dass in einem anderen gleichzeitig ab-
laufenden Projekt dem griechischen Staat von der EFSF für 10 Jahre Zinsstundung ge-
währt worden ist, was für die EFSF Zinsausfälle in Milliardenhöhe bedeutet. Die Not
wendigkeit dieser Zinsstundung ist der Beweis für die Zahlungsunfähigkeit Griechenlands.Ich überreiche Ihnen des weiteren als
Anlage 5
einen Aufsatz „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität AG“, den ich zur Beschreibung
der EFSF in der Fachzeitschrift „Die Aktiengesellschaft“ 2010, Seite 538, veröffentlicht habe.Des weiteren empfehle ich, den EFSF-Jahresabschluss 2011 über den Internetauftritt der
EFSF unter http://www.efsf.europa.eu/attachments/efsf_annual_accounts_2011.pdf ab-
zurufen. Die katastrophale finanzielle Lage der EFSF wird daraus ersichtlich. Von
besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass sie entgegen allen Rechtsvorschriften, die
sonst in Europa gelten, die von ihr an Irland und Portugal gewährten Darlehen, die nach
Seite 26 des Prüfungsberichtes (verfasst von Pricewaterhouse Coopers) von den
Ratingagenturen nur noch schlecht bewertet wurden (Moody’s mit Ba2 und Ba1,
Standard&Poor’s mit BBB und BBB+ bzw. Fitch mit BB+ und BBB+), nicht teilweise
abgeschrieben hat. Eine solche Abschreibung ist jedenfalls nach deutschem Handelsrecht
(§ 253 Abs. 3 HGB) zwingend vorgeschrieben, es ist der Wert anzusetzen, der sich aus
einem Börsen oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. In Höhe der Abschreibung
entstehen Bilanzverluste.
Diese seltsame Handhabung wird auf Seite 26 mit dem folgenden Satz begründet:„Moreover EFSF intends to keep its loans and AFS portfolio
investments until maturity so the fluctuation of the market price of
these assets does not affect EFSF.“Das heißt im Ergebnis: Die EFSF hält sich nicht an die Regel, dass die Börsenkurse
maßgebend sind sondern bilanziert die von ihr herausgegebenen Darlehen weiterhin zu
100 % mit dem Nennwert mit der Begründung, die Darlehen sollten bis zur ihrer
Fälligkeit gehalten werden..
.
© by Herrn RA Dr. iur. Wolfgang Philipp
Veröffentlichung und Weiterverwendung dieses Dokuments erfolgt im Auftrag von Herrn Dr. Wolfgang Philipp.
Zitate aus diesem Dokument – auch auszugsweise – nur unter Angabe dieser URL oder mit Genehmigung von Herrn Dr. Philipp
Schulden-Knebel für Ratingagenturen
Veröffentlicht: 1. Dezember 2012 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: Euro-Zone (EU-Mitgliedsländer OHNE eigene Währungssouveränität), Kredit-Ratings und Rating-Agenturen | Tags: EU-Kommission, Ratingagenturen | Hinterlasse einen KommentarSchulden-Knebel für Ratingagenturen
Nach Traktorsitzen und komisch gekrümmten Bananen reguliert die EU-Kommission nun die »falschen« Urteile der Ratingagenturen. Viel Spaß.
(DiePresse)
+
Hintergründe
‚rating‘ hat nichts mit raten zu tun (!)
Brauchst du Zeit, drucke Geld!
+
Anmerkung
Mit vermeintlich kastrierten Ratingagenturen und politisch-korrekter Alternative darf die Staatsschulden-Liebkosung weitergehen … zumindest gewinnt man diesen Eindruck, wenn man den entsprechenden Posaunen-Chören der EUROholics lauscht.
Ihr Oeconomicus
Endet der „neoliberale Putsch“ mit der Abschaffung der Demokratie?
Veröffentlicht: 12. November 2012 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: DEMOKRATIE | Tags: DEMOKRATIE, Demonstrationen, EZB, ISDA, Privatisierung, Ratingagenturen, Sozialstaat, Subventionen, Wirtschaftskrieg, Zockerbanken | Hinterlasse einen KommentarEndet der „neoliberale Putsch“ mit der Abschaffung der Demokratie?
Ohnmächtige, von den Finanzmärkten getriebene Politiker trauen sich zur Verschleierung ihrer eigenen Unfähigkeit immer weniger das Wort „alternativlos“ in die Kameras der Fernsehanstalten zu stammeln. Mit der Regelmäßigkeit eines Sonnenaufganges von Zockerbanken und Hedgefonds gegen ganze Länder geführte Spekulationsattacken – die von quasi unantastbaren Ratingagenturen gemanagt werden – treiben immer mehr Menschen auf die Straßen Europas, um gegen diesen „Wirtschaftskrieg“ zu demonstrieren.
[…]
The Intelligence
Italien verklagt US-Ratingagenturen
Veröffentlicht: 12. November 2012 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: ITALIEN, Kredit-Ratings und Rating-Agenturen | Tags: Fitch, ITALIEN, Moody's, Ratingagenturen, Staatsversagen, Standard & Poor's | Hinterlasse einen KommentarItalien verklagt US-Ratingagenturen
Italienische Staatsanwälte haben die US-Ratingagenturen Standard & Poor’s und Fitch verklagt. Die Ermittler werfen den Unternehmen Marktmanipulationen vor und machen sie mit für die Schuldenkrise des Landes verantwortlich. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe.
ManagerMagazin
+
Anmerkung
Jawoll, solche Klagen sind zielführend, insbesondere zur dauerhaften Verbesserung ökonomischer Rahmenbedingungen, deren Ursachen auch in massivem Politik- und Staatsversagen zu suchen sind.
Eine solche Einschätzung aber einzuräumen, liegt jenseits der Vorstellungskraft der EUROholics. Ein Schuldiger muß aber nunmal herbeigezaubert werden .. da eignen sich doch die ‚phösen‘ Rating-Agenturen ganz prima als Sündenbock.
Es ist sicher zutreffend, diese Branche nicht als harmlose Chorknaben zu bezeichnen .. es gilt aber zu konzidieren, dass gerade deren Einfluss von Politik, Notenbanken und Aufsichtsbehörden begünstigt wurde.
Wer das Thema vertiefen möchte, könnte u.a. hier fündig werden:
‚rating‘ hat nichts mit raten zu tun (!)
Brauchst du Zeit, drucke Geld!
Ihr Oeconomicus
US Debt & Fiscal Plan
Veröffentlicht: 1. August 2011 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: Kredit-Ratings und Rating-Agenturen, UNITED STATES OF AMERICA | Tags: Barack Obama, Haushaltsstreit, Konjunktur, Paul Krugman, Ratingagenturen, Rezession, Ron Paul, Schuldengrenze, UNITED STATES OF AMERICA, US-Kongress, Zitat | Hinterlasse einen KommentarZitat zum Tage
„Lasst uns wenigstens den Weltuntergang verhindern.
Es ist fünf vor zwölf, und wir haben nicht mehr viel Zeit.“
[ Barack Hussein Obama II. (* 4. August 1961 in Honolulu, Hawaii) ist seit dem 20. Januar 2009 der 44. Präsident der Vereinigten Staaten ]
.
US Debt & Fiscal Plan
Die Abstimmungen im live-stream:
jetzt live – House und Senat
House Approves Compromise Debt Plan
Senate will vote tomorrow at noon ET
Congress set to vote on debt-ceiling deal
Congressional leaders are hoping to vote Monday on a last-minute bipartisan deal to raise the federal government’s debt ceiling while imposing sweeping spending cuts and narrowly averting an unprecedented national default.
The agreement calls for up to $2.4 trillion in savings over the next decade, raises the debt ceiling through the end of 2012 and establishes a congressional commission to recommend long-term fiscal reforms.
Artikel+Video’s
USA: Schuldengrenze wird angehoben
Kompromiss sieht große Einsparungen aber keine Steuererhöhungen vor
In letzter Minute haben sich Demokraten und Republikaner auf einen Kompromiss im amerikanischen Haushaltsstreit verständigt. Demnach soll die Schuldengrenze der USA von derzeit 14,3 Billionen Dollar in zwei Etappen um insgesamt 2,4 Billionen Dollar erhöht werden.
zum Artikel
DRADIO: PODCAST [5:45 Min]
Sparzwänge der USA bedrohen Weltwirtschaft
Die Erleichterung ist groß: Mit der Einigung im US-Schuldenstreit bleibt der Finanzmarktkollaps aus. Doch die USA werden in den kommenden Jahren drastisch sparen.
Fällt die größte Volkswirtschaft der Welt aber zurück in die Rezession, sind die globalen Folgen dramatisch.
eine Einschätzung von Stefan Kaiser
„Yes, we can“ zum Schuldenkompromiss? – US-Kongress vor Abstimmung
Es ist angerichtet: Der Kompromiss im US-Schuldenstreit steht, nun muss er noch durch den Senat und das Repräsentantenhaus. Erst dann kann Präsident Barack Obama ihn absegnen und die Zahlungsunfähigkeit der weltgrößten Volkswirtschaft in letzter Minute abwenden.
Yes we can? – wohl eher ein schlechter Witz
Ron Paul: When a Cut is Not a Cut
One might think that the recent drama over the debt ceiling involves one side wanting to increase or maintain spending with the other side wanting to drastically cut spending, but that is far from the truth.
In spite of the rhetoric being thrown around, the real debate is over how much government spending will increase.
der Einschätzung kann man nur zustimmen
The President Surrenders
A deal to raise the federal debt ceiling is in the works. If it goes through, many commentators will declare that disaster was avoided. But they will be wrong.
NY-Times-Kolumne von Nobelpreisträger Paul Krugman
Warum der Kompromiss der US-Wirtschaft schadet
Der Staatsbankrott bleibt aus – und trotzdem ist der von US-Präsident Barack Obama verkündete Kompromiss aus ökonomischer Sicht ungenügend. Er löst keines der eigentlichen Probleme des Haushaltes, einige Elemente schaden der Wirtschaft sogar.
Dass die USA von den Ratingagenturen auf Dauer die Spitzennote AAA erhalten, ist nicht garantiert. Nur eine Vorgehensweise könnte die Lage tatsächlich entspannen.
Ein Kommentar von Nikolaus Piper
Rhode Island’s Central Falls files for bankruptcy
Central Falls, Rhode Island, one of a handful of U.S. cities and counties facing fiscal collapse in the wake of the economic recession, filed for a rare Chapter 9 bankruptcy on Monday.
Central Falls: offizielle Bankrott-Erklärung
Wall Street verliert trotz Kompromiss
Die Wall Street hat am Montag den sechsten Tag in Folge mit Verlusten geschlossen. Die Enttäuschung über schlechte Konjunkturdaten bestimmte den Handel.
Bärenmarkt, der sich dramatisch ausweiten könnte!
Wall Street 01 08
An der Wall Street herrschte zuerst Erleichterung, nachdem es am Wochenende in Washington zu einer Einigung im Schuldenstreit gekommen war.
Nachdem jedoch schlechte Daten aus der Industrie das Parkett erreichten war die Laune schnell verflogen.
Jens Korte berichtet vom Parkett der New York Stock Exchange
Es war einmal… „Made in USA“
Der Staat hungert, während Konzerne Milliardengewinne machen. Apple ist flüssiger als die US-Regierung und immer mehr US-Unternhehmen verlagern ihre Arbeitesplätze ins Ausland.
damit das so bleibt, keine Steuererhöhungen – TOLL!
Putin says U.S. is „parasite“ on global economy
Russian Prime Minister Vladimir Putin accused the United States Monday of living beyond its means „like a parasite“ on the global economy and said dollar dominance was a threat to the financial markets.
heftige Ansage
+
follow-up, 02.08.2011
Vor der großen Flucht
Ist das nicht herrlich? Da stehen sie jetzt auf dem Tisch, die so heiß erstrittenen neuen Schnapsflaschen für die US-Regierung. Die Party kann weitergehen. Und das muss sie auch, sonst randalieren Bondwächter, Markt und dann auch die Bürger
Wie? Die Party geht nicht weiter?
Obama signs debt ceiling bill, ends crisis
President Barack Obama on Tuesday signed into law a last-minute compromise plan to raise the nation’s $14.3 trillion debt ceiling, narrowly averting what could have been an unprecedented default with calamitous economic consequences.
CNN: Ende der Krise – zu tief in’s Glas gesehen?
RATING: Fitch stuft US-Bonität nicht herunter
Welche Überraschung aber auch, AAA bis die Karre an die Wand knallt! 
zur Nachricht
USA siecht auf ganzer Linie und bleibt damit AAA
Grandios! Nach monatelangem zähen Kampf um die Existenz der Nation gelang nun offenbar der grandiose Durchbruch. Demnach bleibt den USA das „AAA“ erhalten und die breite Mehrheit der Amerikaner ist dabei zu siechen. Man könnte diesen historischen Kompromiss zwischen den Republikanern und den Demokraten natürlich auch schlecht reden, würde aber die Sachlage nicht treffen, denn die drei Rate-Agenturen sind sich absolut einig, dass nur der jetzt beschlossene schmerzliche Schritt das Ansehen der Nation und des großen Geldes aufrecht erhalten kann.
Wir wollen kurz die Eckdaten zusammenfassen und einen Ausblick wagen, in welchem Umfang Amerika dadurch gewinnt.
Zusammenfassung
US-Finanzminister Geithner denkt an Rücktritt – Schwierige Zeiten für Obama
Veröffentlicht: 1. Juli 2011 | Autor: Oeconomicus | Abgelegt unter: Timothy F. Geithner (Jan. 26, 2009 - Jan 25, 2013), UNITED STATES OF AMERICA | Tags: Arbeitslosigkeit, Barack Obama, Ratingagenturen, US-Staatsschulden | Hinterlasse einen KommentarUS-Finanzminister Geithner denkt an Rücktritt – Schwierige Zeiten für Obama
Mitten im Kampf gegen die Rekordschulden, flaue Konjunktur und hohe Arbeitslosigkeit muss US-Präsident Obama möglicherweise auf einen wichtigen Gewährsmann verzichten. Sein Finanzminister Timothy Geithner scheint auf dem Absprung zu sein.
wie war das noch mit der Geschichte von dem Schiff und den Ratten?