Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 6 von 6

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gewünschten Ziele erreicht werden oder erreicht werden können, sehr viel größer ist. Als
Täter kommen in Betracht weitere Mitglieder der Bundesregierung und die Verwaltung
des EFSF-Rettungsfonds.

Der hier zugrunde liegende nur in Kürze dargestellte Sachverhalt hätte längst zu einem
Eingreifen der Staatsanwaltschaft geführt, wenn etwa der Vorstand einer Bank oder einer
Versicherung solche Geschäfte machen würde. Es ist nach diesseitiger Auffassung Pflicht
der Staatsanwaltschaft, diese Vorgänge intensiv zu prüfen, einer rechtlichen Würdigung
zuzuführen und gegebenenfalls Anklage zu erheben. Es sei besonders hervorgehoben,
dass es sich bei der EFSF trotz des politischen Hintergrundes um eine ganz normale
Aktiengesellschaft privaten Rechts handelt. Die für dieses Institut handelnden Vorstands-
mitglieder, Aufsichtsratsmitglieder oder sonstigen Einfluss nehmenden Berater sind nicht
anders zu behandeln als in sonstigen Fällen vergleichbarer Art.

Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt, diesen außerordentlich bedrückenden
und schwerwiegenden Sachverhalt entsprechend zu prüfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

PS: Soeben erhalte ich aus einem Zeitungsarchiv weitere Unterlagen, teils in deutscher,
teils in englischer Sprache, aus denen sich ergibt, wie im Vorfeld insbesondere
Hedgefonds darauf spekuliert haben, dass die ja (leichtfertigerweise) angekündigte
Rückkaufaktion ihnen hohe Kursgewinne bescheren werde. Allein ein einziger
Hedgefonds hat nach diesem Bericht an dieser Aktion eine halbe Milliarde Euro
verdient, ohne dass dies in irgendeinem öffentlichen Interesse Deutschlands oder
Europas liegt, es handelt sich um eine Veruntreuung von Geld durch den Bundes-
finanzminister zu Lasten der Steuerzahler.

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Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 5 von 6

Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 5 von 6

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Eine solche Begründung ist durch nichts zu rechtfertigen. Sie dient nur dazu, die EFSF
auch vor den geringsten Verlusten zu schützen, denn sie hat allenfalls noch 19 Mio. € zu
verlieren, höhere Verluste führen zur sofortigen Insolvenz. Portugal-Anleihen wurden per
28.12.2011 mit 86, 61,45 bzw. sogar nur 47,20 % gehandelt, Irland-Anleihen lagen bei
92,19 bzw. 87,10 % des Nennwertes

– Anlage 6 -.

Es gibt keinen Grund, Anleihen, welche Portugal und Irland bei der EFSF (auch noch zu
niedrigeren Zinsen) aufgenommen haben, höher zu bewerten als andere von ihnen
aufgenommene Anleihen, die an der Börse handelbar sind. Es besteht der dringende
Verdacht, dass bei der EFSF in großem Umfange Bilanzfälschung betrieben wird, um das
Entstehen auch nur der geringsten Verluste zu vermeiden. Es sei in Erinnerung gerufen,
dass nach den zugrunde liegenden Verträgen die EFSF als praktisch vermögenslose
Gesellschaft am Markt bis zu 440 Mrd. € aufnehmen und dieses Geld als „Stabilitäts-
hilfen“ an notleidende Euro-Staaten weitergeben soll.

Die so beschaffene Gesellschaft ist durch die absolut unvertretbare und nur als kriminell
zu bezeichnende Fehlleitung von Geldern an die Gläubiger des griechischen Staates,
deren Anleihen von diesem zu überhöhten Kursen zurückgekauft wurden, belastet.

Die in Rede stehende Fehlleitung hätte auch vermieden werden können, wenn der BFM
und die EFSF beim griechischen Staat darauf gedrungen hätten, dass zumindest kein
Gläubiger seine Anleihe für 33,8 % an den griechischen Staat verkaufen kann, der sie zu
niedrigeren Kursen erworben hat. Das wäre in jedem Einzelfalle durchaus nachprüfbar
gewesen. Dann wären wenigstens Spekulationsgewinne dieser Art vermieden worden.
Freilich wäre die Subventionierung der Altgläubiger, die bereits bis zu fast 90 % durch
Kursverluste verloren hatten, immer noch geblieben.

Dass die Rückkaufaktion außer der Begünstigung von Banken und Hedgefonds
Griechenland nichts gebracht hat, ergibt sich auch aus einer Ausarbeitung des Professors
Henning Klodt, gegenwärtig Leiter des Zentrums Wirtschaftspolitik des Instituts für
Weltwirtschaft

– Anlage 7 -.

Es ist offenkundig, dass der Kreis der Täter, der dafür verantwortlich ist, dass öffentliche
Gelder mit dem Ziel oder dem Effekt ausgegeben werden, in Milliardenhöhe Banken und
Hedgefonds Vorteile zukommen zu lassen, ohne dass die vom Deutschen Bundestag

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Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 3 von 6

Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 3 von 6

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solche, die solche Kursverluste erlitten hatten, weil sie die Anleihen zu höheren Kursen
gekauft hatten, sondern in großem Umfange auch solche, welche wegen der niedrigen
Börsenkurse die Möglichkeit hatten, die Anleihen zu Preisen zu erwerben, welche weit
unter dem jetzigen „Rückkaufskurs“ lagen. Wer zu 11 % gekauft hatte, konnte seinen
Einsatz verdreifachen. Begünstigt hiervon sind in erster Linie Hedgefonds und Banken,
aber sicherlich auch private Anleger.

Professor Westermann stellt außerdem überzeugend dar, dass der griechische Staat von
dieser Aktion keinen Nutzen hat, so dass im Ergebnis entscheidender Effekt der ganzen
Aktion die Begünstigung der Alt und Neugläubiger des griechischen Staates ist.
Professor Dr. Westermann ist als sachverständiger Zeuge bzw. als Sachverständiger
gegebenenfalls erreichbar an der Universität Osnabrück, Internationale Wirtschaftspolitik,
Rolandstr. 8, 49069 Osnabrück.

Das Geld der deutschen und der anderen europäischen Steuerzahler wurde also unter
Mitwirkung der Bundesregierung an völlig fremde Personen, Banken und Kapitalsammel-
stellen verschoben, ein Vorgang, der auch nicht zufällig sein kann; wer hier die Strippen
in Wirklichkeit gezogen hat, wäre von der Staatsanwaltschaft aufzuklären.

II.

Rechtlich ist diese Aktion vor dem folgenden Hintergrund zu betrachten: Die EFSF ist eine
kleine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts mit einem Grundkapital von nur
28,513 Mio. €. Durch Verluste in den Jahren 2010 und 2011 in Höhe von 9,009 Mio. € ist
noch ein Eigenkapital in Höhe von 19,500 Mio. € übrig geblieben, die Entwicklung im
Jahre 2012 ist nicht bekannt.

Weiteres Vermögen hat die EFSF nicht. Alle Zahlungen, die sie an Griechenland und
andere Staaten (in 2011 Portugal und Irland) leistet, muss sie selbst durch Kreditauf-
nahmen refinanzieren. Dass ihr Verlustrisiko hier immens ist liegt auf der Hand. Für die
Schulden der EFSF haften die 17 Mitgliedsstaaten mit Ausnahme derjenigen, die selbst
Hilfeleistungen erhalten (sogenannte „Stepping out Guarantors“), den Gläubigern, nicht
aber etwa der EFSF als zusätzliche Einlageverpflichtung. Die Haftung ist eine teilschuld-
nerische (nicht also: gesamtschuldnerische) Haftung, auf Deutschland entfällt ein Anteil
von rund 29 %, der sich noch erhöhen kann.

Die hier vorliegende gewaltige Verschiebung öffentlicher Mittel, die weder der „Rettung
des Euro“ noch der Rettung Griechenlands diente bzw. auch nur dienen konnte, ge-

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Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 2 von 6

Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 2 von 6

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fazilität AG“ (EFSF) finanziert. Ich überreiche anbei einen soeben erschienenen
Artikel des Professors für Volkswirtschaftslehre im Fachgebiet Internationale Wirtschaftspolitik
an der Universität Osnabrück, Frank Westermann, aus der FAZ vom 17.12.2012

– Anlage 1 -.

In diesem Artikel wird die inzwischen abgelaufene Schuldenrückkaufaktion des
griechischen Staates im einzelnen dargestellt. Westermann kommt zu dem Ergebnis,
dass die von der EFSF stammenden Mittel vom griechischen Staat dazu benutzt wurden,
seine Staatsanleihen zu Kursen zurückzukaufen, die weit über den zuvor erreichten
Börsenkursen lagen. Er schreibt, vor September 2012 hätten griechische Staatspapiere
durchschnittlich etwa einen Preis von 18 % des Nennwertes gehabt. Insbesondere infolge
einer weiteren Ankündigung vom Finanzminister Wolfgang Schäuble im Oktober 2012, im
konkreten Falle Griechenlands die Staatsschulden aus den EFSF-Mitteln zurückzukaufen,
stieg der Preis weiter bis auf 35 % am 03.12.2012. Schon diese Ankündigung war eine
fachlich absolut indiskutable Fehlleistung, die Mehrkosten von mehreren Milliarden Euro
ausgelöst hat. Das Thema ist wochenlang in der Presse „breitgetreten“ worden, eine
solche Aktion kann man aber allenfalls dann durchführen, wenn sie ohne Vorankündigung
erfolgt (so etwa wie die Währungsreform 1948).

Aus der beiliegenden Kursübersicht per 23.05.2012 ist zu ersehen, dass Griechenland­-
anleihen damals sogar nur noch mit 11,51, 11,45 bzw. 11,61 % gehandelt wurden

– Anlage 2 -.

Per 15.11.2012 hatte sich der Kurs infolge der Rückkaufankündigung bereits auf 22 bis
23 % erhöht

– Anlage 3 -.

Am 06.12.2012 standen sie zwischen 29 und 30 %. Der vom griechischen Staat gezahlte
Rückkaufskurs betrug 33,8 % des Nennwertes

– Anlage 4 -.

Wie in dem Artikel dargestellt ist, waren Nutznießer der Rückkaufsaktion in erster Linie
Alt‑ und Neugläubiger des griechischen Staates, deren Anleihen zurückgekauft wurden.
Durch den hohen Preis von 33,8 % wurden Kursverluste, welche diese Gläubiger bereits
erlitten hatten, aus Mitteln der EFSF ersetzt. Unter den Begünstigten waren nicht nur

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Aufarbeitung des griechischen Schuldenrückkaufes – Teil 2: Strafanzeige gegen den Bundesminister der Finanzen

Aufarbeitung des griechischen Schuldenrückkaufes
Teil 2

Wie bereits im Teil 1 dieser Aufarbeitung angekündigt, sollen einige Gesichtspunkte der Rückkauf-Aktion, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorankündigung dieser Maßnahmen, hinsichtlich juristischer Relevanz untersucht werden.
Der renomierte Bankjurist, Herr RA Dr.iur. Wolfgang Philipp, der auch mit seiner Verfassungsklage gegen das Bundesgesetz zu dem Vertrag vom 02.02.2012 zur Ein­richtung des ESM für Aufmerksamkeit sorgte, hat den komplexen Sachverhalt des griechischen Schuldenrückkauf-Programmes juristisch bewertet und am 19.12.2012 Strafanzeige gegen den Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble bei der Oberstaatsanwaltschaft Berlin erstattet.
Herr Dr. Philipp Philipp ist seit langem ein hartnäckiger Gegner der Euro-Politik der Bundesregierung. Er hat dies wiederholt bei öffentlichen Veranstaltungen etwa der Freien Wähler heftig kritisiert.
Im Auftrag von Herrn Dr. Philipp wird die Strafanzeige auf diesem Blog der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zwischenzeitlich hat auch Günther Lachmann auf seinem Blog GEOLITICO den Sachverhalt zusammengefasst … besten Dank, werter Herr Lachmann.

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RAe Philipp & Koll., Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim
Herrn Oberstaatsanwalt
bei dem
Landgericht Berlin
10617 Berlin
 
Mannheim, 19.12.2012 – Unser Zeichen: Ph/ar

 

Strafanzeige gegen den Bundesminister der Finanzen,
Wolfgang Schäuble,
Bundesministerium der Finanzen, Wilhelm-
­str. 97, 10117 Berlin, u.a. wegen Untreue

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,

nachstehend unterbreite ich Ihnen den folgenden Sachverhalt, den ich
unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen bitte:

I.

Nach meiner Auffassung hat Herr Bundesfinanzminister Schäuble in
Milliardenhöhe Amts‑ bzw. Haushaltsuntreue begangen, die wie alle
anderen Untreuehandlungen auch, unter § 266 StGB fallen

– dazu Tröndle/Fischer, StGB, § 266, Rdnr. 12 b -.

Gegenstand des zu betrachtenden Problemkreises ist der in den letzten
Wochen durchgeführte und in der Presse dargestellte Rückkauf
griechischer Staatsanleihen durch den griechischen Staat. Dieser Rück-
­kauf wurde mit Zustimmung des Bundesfinanzministers in Höhe von
rund 10 Mrd. € aus Mitteln der „Europäischen Finanzstabilisierungs­-

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Verfassungsbeschwerde von RA Dr. iur. Wolfgang Philipp 1/37

Verfassungsbeschwerde von RA Dr. iur. Wolfgang Philipp

Aktenzeichen zur Verfassungsbeschwerde 2 BVR 1504/12

Seite 1/37

RAe Philipp & Koll., Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim

Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

Vorab per Telefax: 0721 / 9101 382
Mannheim, 06.07.2012
Unser Zeichen: Ph/ar

VERFASSUNGSBESCHWERDE
UND
ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG

betreffend

1. Bundesgesetz zu dem Vertrag vom 02.02.2012 zur Ein­richtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vom Bundesrat verabschiedet am 29.06.2012, Bundestags­drucksache 17/9045 i.V.m. Bundesratsdrucksache 402/12
2. Bundesgesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG) vom Bundesrat verabschiedet am 29.06.2012, Bundestagsdrucksache 17/9048 i.V.m. Bundesratsdruck­sache 403/12

Hierdurch zeigen wir unter Vollmachtsvorlage an, dass wir vertreten:

1. Herrn Wolfgang Hertel, Strahlenburgstr. 33-35, 68219 Mannheim, Kaufmann

2. Herrn Dr. Wolfgang Philipp, Beundstr. 20, 69469 Weinheim, Rechtsanwalt

nachstehend Verfassungsbeschwerdeführer (Bf)

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Gastbeitrag von Dr. iur. Wolfgang Philipp sowie Videobeiträge zur Kundgebung

Zitat zum Tage

„Irgendwo gibt es noch Völker und Herden, doch nicht bei uns, meine Brüder: da gibt es Staaten.
Was ist das? Wohlan! Jetzt tut mir die Ohren auf, denn jetzt sage ich euch mein Wort vom Tode der Völker.
Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde:

‚Ich, der Staat, bin das Volk‘.

Er luegt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s.Lüge ist’s! Schaffende waren es, die schufen die Völker und hängten einen Glauben und eine Liebe über sie hin: also dienten sie dem Leben.

Vernichter sind es, die stellen Fallen auf für viele und heißen sie Staat: sie hängen ein Schwert und hundert Begierden über sie hin.
Wo es noch Volk gibt, da versteht es den Staat nicht und hasst ihn als bösen Blick und Sünde an Sitten und Rechten.

Dieses Zeichen gebe ich euch:  jedes Volk spricht seine Zunge des Guten und Bösen:  die versteht der Nachbar nicht.  Seine Sprache erfand es sich in Sitten und Rechten. Aber der Staat lügt in allen Zungen der Guten und Bösen; und was er auch redet, er lügt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s. Falsch ist alles an ihm;  mit gestohlenen Zähnen beißt er, der Bissige.

Sprachverwirrung des Guten und Bösen: dieses Zeichen gebe ich euch als Zeichen des Staates.

Wahrlich, den Willen zum Tode deutet dieses Zeichen!

Wahrlich, es winkt den Predigern des Todes!

Viel zu viele werden geboren:  für die Überflüssigen ward der Staat erfunden!“

[ Zitat-Quelle: Friedrich Wilhelm Nietzsche – „Also Sprach Zarathustra – Vom neuen Götzen“ ]

Gastbeitrag

von

Dr. iur. Wolfgang Philipp

Bild: copyright by Dr. iur. Wolfgang Philipp, Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Rechte-Inhabers

[ Herr Dr. Philipp ist Rechtsanwalt in Mannheim mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftrecht und Bankrecht, sowie Autor
zahlreicher Veröffentlichungen. ]

Im Zusammenhang mit den ESM-Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Bundesrates, sollten Sie, liebe LeserINNen Ihren Abgeordneten nachfolgende Fragen stellen:

1. Wissen Sie, dass die ESM-Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 700 Mrd. € die weitaus größte Bank in Europa sein wird?

( 12 mal so viel Kapital wie die Deutsche Bank – 140 mal so viel Kapital wie die Deutsche Bundesbank – 65 mal so viel Kapital wie die Europäischen Zentralbank im Jahr 2010 – 5 mal mehr als das Haushaltsvolumen der EU ) ist?

2. Wissen Sie, dass in der ESM-Bank die Verfügung über Geld und politische Macht in einzigartiger Weise vereint wird, weil sie nicht von Bankfachleuten, sondern von den Finanzministern geleitet wird?

Das ist ein Zustand, den die deutsche Politik seit Kriegsende immer vermeiden wollte. Die Unabhängigkeit der Notenbank war eine unserer größten Errungenschaften.

3. Wissen Sie, dass durch den ESM Europa tief gespalten wird?

Der ESM-Vertrag ist keine Einrichtung der EU, sondern ein völkerrechtliches Abkommen. Er besteht nur aus 17 Mitgliedern, während die EU 28 Mitglieder hat. Die Konstruktion des ESM läuft darauf hinaus, in Europa eine totalitäre Herrschaft zu entwickeln, die dazu führen wird, dass die anderen 11 Staaten als Orte der Freiheit erkannt, die 17 Euro-Staaten aber Orte der Unterdrückung, Ausbeutung und Enteignung werden.

4. Wissen Sie, dass Sie einen falschen Bundeshaushalt 2012 beschlossen haben?

Deutschland ist mit 190 Mrd. € Zeichner von 27% aller Anteile des ESM. Davon sind im Jahr 2012 8,7 Mrd. € in bar einzuzahlen, der Rest stellt eine Forderung des ESM gegen Deutschland dar, deren Einzahlung jederzeit verlangt werden kann. Mit der Ratifizierung ist eine Schuld des Bundes gegenüber dem ESM in Höhe von insgesamt 190 Mrd. € entstanden. Der ESM muss, um sein Kapital darzustellen, diese Forderung auch in seiner Bilanz ausweisen.

Diese Neuverschuldung Deutschlands ist aber im Bundeshaushalt 2012 bis auf den Baranteil von 8,7 Mrd. € nicht zu sehen. In Wirklichkeit löst allein der ESM in Deutschland eine Neuverschuldung in Höhe von 190 Mrd. € aus. Die Bundesregierung redet sich damit heraus, nach einem 2009 verabschiedeten Gesetz seien Schulden zum Erwerb einer Beteiligung im Bundeshaushalt nicht als solche auszuweisen. Sie behauptet, die Beteiligung an dem ESM stelle eine solche Beteiligung dar.

Das ist blanker Unsinn: Es handelt sich nicht um BASF-Aktien, sondern um eine Verpflichtung, aus der niemals herauszukommen sein wird, es gibt weder ein
Rücktrittsrecht, noch kann der Anteil abgetreten werden. Der Anteil ist wertlos, der Bundeshaushalt 2012 eine fundamentale Täuschung der Öffentlichkeit über den wahren Sachverhalt.
Für diese neuen Schulden haften wir alle! Wenn der Gouverneursrat die Einzahlung verlangt, muss der Bund durch Umschuldung Bankkredite aufnehmen und entsprechend Zinsen zahlen, die auf ewige Zeiten im Haushalt stehen werden und zwar jedes Jahr neu.

5. Wissen Sie, was es mit der „Rekapitalisierung ausländischer Banken“ auf sich hat?

Ich will es Ihnen sagen:

a) Es ist bereits gängige Praxis und im ESM-Vertrag auch für die Zukunft vorgesehen, dass ein sehr großer Teil der notleidenden Euro-Staaten zufließenden Gelder nicht für diese Staaten, sondern zur „Rekapitalisierung“ von Banken in diesen Staaten verwendet werden, auch privaten Banken. Dabei geht es um riesige Summen. In Griechenland ist von 50 Mrd. €, in Spanien von über 60 Mrd. € die Rede.

b) Für diese Schulden fremder ausländischer Banken haftet dank des Abstimmungsverhaltens frei gewählter Abgeordneter des deutschen Volkes jeder Deutsche vom Säugling bis zum Greis. Die Frage, ob das die Verfassung erlaubt, ist nicht einmal gestellt, geschweige denn erörtert worden.

c) Die Abwicklung solcher Rekapitalisierungen von Banken hat kriminellen Charakter:

Die begünstigten Banken müssen für die empfangenen Gelder zwangsläufig Aktien ausgeben.
Diese sind durch die zufließenden Gelder werthaltig und gelangen in das Eigentum der jeweiligen Staaten, die Empfänger des Geldes waren. Gleichzeitig werden je nach dem Ausgabekurs auch die alten im Kurs verfallenen Aktien wieder aufgewertet, so dass zu Lasten des deutschen Steuerzahlers vermutlich zahlreichen Aktionären ausländischer Banken ihre Kursverluste ersetzt werden.

d) Keine Bank vergibt Kredite ohne Sicherheiten. Der ESM müsste also Kredite, welche er ausländischen Staaten zur Rekapitalisierung ihrer Banken gibt, davon abhängig machen, dass diese Staaten die empfangenen neuen Aktien an den ESM verpfänden. Geschieht dies nicht, kann es passieren, dass diese Staaten
ihre Schulden bei dem ESM nicht zurückzahlen, die wertvollen Aktien aber behalten und anderweitig veräußern. Werden die Aktien verpfändet, tritt beim ESM und damit bei den Steuerzahlern kein oder nur ein geringer Schaden ein. Es ist unfassbar, dass die hier möglichen Sicherheiten nicht verlangt worden sind! Die Unterlassung könnte als Untreue gewertet werden.

6. Wissen Sie, dass die Behauptung, das Kapital des ESM sei auf 700 Mrd. € begrenzt, nicht stimmt?

Eine genaue Lektüre des ESM-Vertrages lässt erkennen, dass der Gouverneursrat die noch nicht eingezahlten Anteile nicht unbedingt zum Nennwert, sondern „auch in anderer Weise“, d.h. mit einem Aufgeld einziehen kann.
Dieses Aufgeld hat zu keiner Zeit der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages unterlegen. Der Gouverneursrat kann also auch mehr als 700 Mrd. € von den Mitgliedern einziehen, die gegenteiligen Behauptungen der Bundesregierung und anderer Propagandisten sind unwahr.

7. Wissen Sie, dass nach dem ESM-Vertrag dessen Forderungen gegen notleidende Euro-Länder dort Vorrang vor allen anderen Forderungen haben sollen?

Wissen Sie, dass dies zwar für den ESM günstig klingt, aber zur Folge haben wird, dass diese Staaten von niemand anders mehr Kredit erhalten werden?

Sie werden vollständig in ihrer Kreditfinanzierung vom ESM abhängig, was einer totalen Sozialisierung gleichkommt.

8. Wissen Sie, dass die in den Gesetzentwürfen jetzt vorgesehene Beteiligung des Bundestages bei Beschlüssen des ESM rechtlich zweifelhaft ist?

Diese vom Bundesverfassungsgericht verlangte Beteiligung steht nämlich nur in dem ESM-Finanzierungsgesetz, das rein innerdeutsch ist und nicht in Brüssel hinterlegt wird. Sie müssten in dem Ratifizierungsgesetz stehen und mit diesem hinterlegt werden.

Der Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag verstößt möglicherweise gegen den ESM-Vertrag, zumindest aber müsste diese deutsche Regelung
mit dem Ratifizierungsvertrag in Brüssel hinterlegt und damit allen anderen Partnern notifiziert werden. Möglicherweise ist die gesamte Regelung über die Beteiligung des Bundestages rechtlich gegenüber den anderen Partnern nicht durchsetzbar, der Europäische Gerichtshof wird es eines Tages entscheiden.
Die Vertretung des deutschen Volkes durch den eigenen Bundestag steht auch insoweit in dieser wichtigen Frage auf tönernen Füßen.

Dieser Gastbeitrag wurde von Dr. Wolfgang Philipp anläßlich der Kundgebung durch die Landesvereinigung FREIE WÄHLER, Baden-Württemberg, am 30. Juni 2012 in Karlsruhe vorgetragen.

Für dieses Engagement gebührt Herrn Dr. Philipp, ebenso wie den Beschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde gegen die ESM-Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat, den Herren Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Dr. Bruno Bandulet, sowie den während der Kundgebung leider nicht anwesenden Herren Prof. Dr. Wilhelm Nölling und Prof. Dr. Joachim Starbatty allergrößte Anerkennung.

Wie bereits angekündigt, hier die Video-Aufzeichnungen der Kundgebung der Landesvereinigung FREIE WÄHLER, Baden-Württemberg von Samstag, 30. Juni 2012 auf dem Friedrichsplatz in Karlsruhe:

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Begrüßung – Ulrich Mentz
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Moderation und Einleitung
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Erläuterungen zur Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. KA Schachtschneider
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Bewertungen von Prof. Dr. Wilhelm Hankel
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‚augenöffnende‘ Ausführungen von RA Dr. Wolfgang Philipp
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erkenntnisreiche Detailbetrachtungen von Dr. Bruno Bandulet
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Fragerunde
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Ausblicke von Ulrich Mentz
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Den Teilnehmern der Kundgebung sei an dieser Stelle für ihre Geduld und Standvermögen angesichts der schweißtreibenden Sommertemperaturen ein herzliches Dankeschön zugerufen.

herzlichst

Ihr Oeconomicus