ESM-Kläger warnt Karlsruhe: Vertrag bringt 3,7 Billionen Euro Haftungen für Deutschland

ESM-Kläger warnt Karlsruhe: Vertrag bringt 3,7 Billionen Euro Haftungen für Deutschland

Wird der ESM-Vertrag ratifiziert, muss Deutschland für bis zu 3.700 Milliarden Euro haften. Davor warnt Markus Kerber, der Mitkläger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den ESM ist.

  |  15.08.12, 22:49


Wer hat das letzte Wort in Euro-Fragen?

STREIT ÜBER RETTUNGSPOLITIK

Wer hat das letzte Wort in Euro-Fragen?

Muss das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Euro-Rettungsschirm ESM abwarten, bevor es sein Urteil fällt? Ja, meinen Euro-Kritiker. Doch so einfach ist die Sache nicht.
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Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte allerdings bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass über mehr als die in Eilverfahren übliche reine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung entschieden werde. Wegen der internationalen Bedeutung des Urteils könnte womöglich ein „Zwischenverfahren mit vertiefter summarischer Prüfung“ klären, ob der Euro-Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt verfassungskonform sind, hatte Voßkuhle gesagt. Solch eine Entscheidung ist eigentlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Handelsblatt – 14.08.2012, 07:22 – Kommentare


Neue Klage gegen Rettungsschirm stellt Entscheidungstermin infrage

Neue Klage gegen Rettungsschirm stellt Entscheidungstermin infrage

Ganz Europa wartet auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rettungsschirm. Vorher kann dieser nicht starten. Doch nun könnte eine neue Klage die Entscheidung des Verfassungsgerichts massiv verzögern.

Nach Informationen von Handelsblatt Online hat eine Gruppe von Klägern um den Eurokritiker Professor Markus Kerber eine Verfassungsbeschwerde inklusive Eilantrag eingereicht. Die Kernaussage darin: Da seit zehn Tagen beim europäischen Gerichtshof in Luxemburg die ähnliche Beschwerde eines irischen Abgeordneten zur Entscheidung vorliegt, müssten die deutschen Richter warten, bis das in dieser Sache höhere Gericht sein Urteil gesprochen hat. Ihr ursprünglich angekündigter Termin, der 12. September, an dem sie über das Eilverfahren in Sachen Zulässigkeit von ESM und Fiskalpakt entscheiden wollten, sei damit voraussichtlich unhaltbar.

Handelsblatt – 13.08.2012, 16:31 – Kommentare