Zahl der säumigen Schuldner steigt an
Veröffentlicht: 26. August 2012 Abgelegt unter: ÖKONOMIE - ECONOMICS, International Accounting System (IAS / IFRS), IRLAND, Wilhelm Hankel | Tags: Bail-out, Banken-Rekapitalisierung, Basel II, Buchtitel: "GELD-HERRSCHAFT", Central Bank of Ireland, Euro-Zone, EZB, IAS, irische Banken, Konsumenten-Kredite, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Prof. Dr. Robert Allen Isaak, public debts Hinterlasse einen KommentarZahl der säumigen Schuldner steigt an
Immer mehr Iren können ihre Kredite nicht mehr zurückzahlen. Im Juni konnten 168.637 Iren ihre Kreditraten nicht rechtzeitig bezahlen. Insgesamt sind in Irland 761.533 Kredite an Privatpersonen vergeben. Damit sind etwas mehr als 22 Prozent der Privatkredite mit ausstehenden Rückzahlungen belastet. Dies geht aus einem Bericht der Irischen Nationalbank hervor.
Jeder fünfte Ire ist mit seinen Rückzahlungen in Verzug, oder musste bereits ein neues Darlehen aufnehmen. Bisher wurden in der Statistik nur Kredite berücksichtigt, deren Rückzahlungen länger als 90 Tage in Verzug waren. Bei der aktuellen Statistik wurden auch kürzer ausstehende Kredite mitgezählt.
Deutsche Mittelstands Nachrichten | 26.08.12, 01:20
The mortgage arrears data, along with a set of explanatory notes, are available in the Mortgage Arrears section of the Statistics portal of the Central Bank of Ireland website.
The Central Bank of Ireland has produced a number of consumer guides to assist consumers who are in arrears or facing arrears, including
- Mortgage Arrears – A Consumer Guide to Dealing with your Lender;
- Mortgage Arrears – Frequently Asked Questions;
- Guide to Completing a Standard Financial Statement.
The above guides, that include information on the protections that are available to consumers in financial difficulty, are available to download from the consumer information section of the Central Bank website.
Überall dasselbe Spiel
Staaten, die auf Druck der EUROholics massive Spar- und Kürzungsprogramme zu Lasten der Bevölkerung durchsetzen, tragen die Hauptverantwortung für die wachsende Anzahl potentiell gefährdeter Kreditverträge. Am Ende des Tages müssen die Gläubiger-Banken gemäß den Regelungen von BASEL II und den Bewertungsvorschriften des International Accounting System (IAS) solche toxischen Kreditverträge bilanziell ausweisen!
In der Folge werden über die nationalen Zentralbanken, also das EZB-System Hilfsanträge an die jeweiligen Regierungen gestellt, welche eilfertig entsprechende Bail-out’s bzw. Rekapitalisierungsmaßnahmen einleiten!
Wann endlich kapierten diese machtbesoffenen Chaoten, dass dieser Weg die Fahrt in den Abgrund nur weiter beschleunigt, gesellschaftlichen Unfrieden erzeugt und letztlich zum Zusammenbruch der Euro-Zone -wenn nicht gar der EU- führen wird …
…fragt sich Ihr Oeconomicus
Zur Vertiefung des Themenkomplexes „IAS“ hier ein Auszug aus
Autoren: Prof. Dr. Wilhelm Hankel / Prof. Dr. Robert Allen Isaak [Seite 59-62 – mit freundlicher Genehmigung von Prof. Hankel]:
“1. Die Kontrolle der Interbankenmärkte muss an die für Geld- und Finanzstabilität zuständigen Zentralbanken zurückgegeben werden. Jener Prozess, der seit [und mit] der Liquidation des Weltwährungssystems von Bretton Woods begann und ein kommerzielles Geld- und Kreditschöpfungsmonopol der im globalen Geschäft tätigen Investmentbanken begründete, muss nicht nur beendet werden. Es muss ihm auch für die Zukunft die Grundlage entzogen werden, denn sonst lebt er nach Beendigung der Krise wieder auf. Noch ist nicht klar, wie dieses De-facto-Kartell der globalen Investment-Banken und ihrer Ableger, der Investmentfonds aller Art und Coleur, die ihr Geschäft jenseits der etablierten Bankenaufsicht betreiben (allein 90% der sogenannten Hedgefonds waren vor der Krise auf den Cayman-Islands -einer nahezu aufsichtsfreien Finanzoase- registriert) kontrolliert bzw. vermieden werden kann: z.B. durch eine globale Finanzaufsicht oder ein neues Weltwährungssystem, das ähnlich wie der Goldstandard die Expansion der Finanzmärkte begrenzt.
2. Für die nationale Bankaufsicht der Zukunft folgt daraus: Sie muss sich stärker als bisher an makroökonomischen Kriterien orientieren, statt sich wie in der Vergangenheit mit bilanztechnischen (rechtlichen, mikroökonomischen) Kontrollen zu begnügen. Die makroökonomischen Folgen eines fehlerhaften Bankenverhaltens sind nicht nur systemgefährdend. Sie sind auch leichter zu erkennen, als die mikroökonomischen. Die Sünder können sie nicht einfach im Irrgarten ihrer Buchungssysteme verschwinden lassen und wegretuschieren. ‘Asset inflation’, Blasenbildung, die Dichtotomien zwischen finanziellem und realwirtschaftlichem Wachstum, die Konsequenzen für Einkommens- und Vermögensverteilung – die Zahlen und Warnsignale der Statistischen Ämter und Internationalen Organisationen sind öffentlich. Jeder Makroökonom kann seine Schlüsse ziehen. Deswegen ist die jüngst beschlossene Übernahme der Bankenaufsicht durch die Deutsche Bundesbank ein Schritt in die richtige Richtung.
3. Dennoch wird dadurch die klassische Banken- und Bilanzkontrolle nicht überflüssig. Im Gegenteil: Sie muss dazulernen und die neuesten Krisenerfahrungen in ihr Konzept einbauen. Damit gerät ein weiteres mächtiges und der Öffentlichkeit weitgehend unbekanntes Weltkartell ins Visier: das der Ratingagenturen: Allein die drei führenden Ratingagenturen der Welt kontrollieren 90% des Marktes für die Bewertung von Bankbilanzen und Finanzanlagen: Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch; die beiden ersteren mit jeweils 40% und das dritte Unternehmen mit 10%. Diese Ratingagenturen haben mit dem auf ihre Initiative hin erfolgten Wechsel vom guten alten (z.B. auch im deutschen HGB von 1897 verankerten) Vorsichts- oder ‘Niederstwert-Prinzip’ zum ‘Fair-Value-Prinzip’ der US-amerikanischen International Accounting Standards (IAS) ganz wesentlich zum Ausbruch und zur Verschärfung der gegenwärtigen Krise beigetragen. Das International Accounting Standards Board (IASB) erlaubte es, aus verlässlichen und während der Laufzeit der Aktiva nicht mehr veränderlichen Bewertungskriterien variable zu machen. Die Banken konnten, nach Absprache mit ihren Prüfern, den Risikogehalt ihrer Engagements selbst bestimmen. Aus Prüfern wurden damit Komplizen! Bereits Mitte der 1980-er Jahre (und zeitgleich mit der Beschleunigung der ‘Asset inflation’) waren die weltweit führenden Institute (darunter auch Deutschland’s große Drei: Deutsche, Dredner und Commerzbank) zur neuen IAS-Bilanzierung übergegangen.
Wie prozyklisch oder krisenverstärkend die Einführung der IAS gewirkt hat, wird erst jetzt bei der Fixierung des Abschreibungsbedarfs in den Bankbilanzen deutlich: Weil man vor der Krise zu wenig abgeschrieben bzw. Rückstellungen gebildet hatte, muss man jetzt in der Krise das Versäumte nachholen. Plötzlich müssen die im internationalen Geschäft führenden Großbanken und Großvermögensverwalter offenbaren, dass sie bis jetzt durch die nachzuholenden Abschreibungen bis zu zwei Drittel ihres Eigenkapitals (und manche sogar mehr) verloren haben. Sie und die für sich haftenden Staaten haben sich mit den IAS einen bis heute unübersehbaren Krisenverschärfer eingehandelt: zu Lasten der sanierenden Staaten und ihrer Steuerzahler! Entweder werden die IAS im Lichte der Krisenerfahrungen überarbeitet oder die Institute der Hochfinanz kehren wieder zu jenen Standards zurück, die in den Banken des Geschäfts vor der Haustür (Volksbanken, Sparkassen) nach wie vor gelten. Es kann schließlich nicht angehen, dass der Geist des ehrbaren Kaufmanns nur im Kleinen weiterlebt und nicht bei den Spitzeninstituten des Weltfinanzsystems.
4. War die Bankenaufsicht in Deutschland, den USA, in England oder der Schweiz, den Heimatländern der größten und gefährdetsten Einzel-Institute, wirklich so überfordert, wie sie jetzt vorgibt? Daran ist jeder Zweifel erlaubt.
Keinem Prüfer konnten die Supergewinne dieser Institute im Handelsgeschäft mit Finanzprodukten (vor allem den innovativen) verborgen bleiben. Kein Prüfer konnte übersehen, dass gerade diese Banken seit Jahrzehnten dabei waren, ihr traditionelles ‘Brot- und Buttergeschäft’ mit der Kreditkundschaft aufzugeben. Für sie galt die gute alte 3-6-3-Regel nicht mehr: 3% kostet das Geld, 6% zahlt der Kreditkunde und ab 3 Uhr ist man zu Hause oder auf dem Golfplatz!
Nachdem man sich im Passivgeschäft von Sparern und Zentralbanken verabschiedet hatte, war jetzt im Aktivgeschäft die Kreditkundschaft dran. Dementsprechend zeigte die Kurve der sicheren Zinseinnahmen bei allen Großen der Branche, besonders bei den jetzt zu Sanierenden (von UBS bis HSBC und Deutsche Bank) seit über einem Jahrzehnt nach unten. Ihre märchenhaften Renditen kamen nicht aus dem alten, seriösen Banking, sondern aus dem neuen und riskanten.
Kein Bankprüfer konnte übersehen, dass in all diesen Instituten das Kreditgeschäft mit der investierenden Wirtschaft, in Relation zu Bilanzsumme und Eigenkapital, kräftig abgebaut wurde und die Dauer- und Handelsbestände an Wertpapieren und anderen Finanztiteln ebenso kräftig zunahmen. Unter diesen wiederum entfiel auf die neuen (jetzt toxischen) Finanzprodukte der Löwenanteil.
Aus Investmentbanken waren unter den Augen der Prüfer Großhändler in und mit Finanztiteln geworden. Man konnte sehen, dass sie mit dem Feuer spielten. Die Prüfer hätten sie warnen können, ehe sich sich verbrannten.
Auch die EU hat nicht zur Betriebssicherheit des europäischen Bankwesens beigetragen, als sie in ihren eigenen Richtlinien die Übernahme der IAS empfahl. Gottlob sind nicht alle Kreditinstitute diesem gefährlichen Rat gefolgt.
Lediglich im Falle der außerbilanziellen Risiken (jener feingesponnenen, doch betrügerischen Falsch-Verbuchungs-Technik) können mildernde Umstände gelten. Zumindest der deutsche Gesetzgeber hat mit seinem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) das Erforderliche eingeleitet.”
Euro-Staatsstreich vertagt
Veröffentlicht: 23. August 2012 Abgelegt unter: €URO, Finanzkrise | Tags: Budget-Hoheit, BVerfG, D-Mark, DEMOKRATIE, Dr. Wolfgang Schäuble, ESM, ISLAND - ICELAND, Prof. Andreas Voßkuhle, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Verfassungsbeschwerde, Wohlstandsopfer Hinterlasse einen KommentarEuro-Staatsstreich vertagt
von Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Donnerstag, 23. August 2012 um 00:57
Bildrechte: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Rechteinhabers
Der Rettungsschirm ESM gefährdet unsere Demokratie und unsere Sparguthaben. Die Karlsruher Verfassungsrichter haben ihn bis 12 September gestoppt.
Die Karlsruher Verfassungsrichter, vergleichbar den Ephoren im alten Sparta haben am 10. Juli ihre Entscheidung zum permanenten Rettungsschirm ESM, dem neuen Vertragspaket zur Euro-Rettung, fürs erste vertagt. Schon dass sie den Eil-Anträgen der vier Kläger-Gruppen (der Alt-Kläger um die Professoren Karl Albrecht Schachtschneider, meiner Wenigkeit und anderen, des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, der Fraktion Die Linke im Bundestag und einer Bürgerinitiative um die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin mit 23.000 Bürgerstimmen) stattgaben, war eine Sensation.
Die Bundesregierung war mehr als überrascht. Das zeigte sich am Formtief ihrer Repräsentanten, dem Bundesfinanzminister an der Spitze, bei der Verhandlung. Dass Wolfgang Schäuble unumwunden Abstriche an Deutschlands Demokratie sowie Wohlstandsopfer der Bürger als Preis für das Gelingen des Projektes Vereintes Europa bezeichnete und anforderte, veranlasste Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle zur mahnenden Gegenrechnung: Europa brauche die Demokratie in Deutschland genau so wie Deutschland Europa.
Es waren die unfreiwilligen Steilvorlagen der Regierungsvertreter und der auf die Euro-Rettung um jeden Preis eingestimmten Parlamentarier, die die Verfassungsrichter zunehmend nachdenklicher machten und zu Nachfragen veranlassten. Am Ende stand fest: Einen kurzen Prozess, wie ihn die Bundesregierung sich wünscht, wird es mit Deutschlands Verfassungshütern nicht geben. Dafür steht zu viel an Grundrechten der Bürger, an ihrer Freiheit und an ihren Ersparnissen auf dem Spiel.
Die Argumente von uns Alt-Klägern lassen sich in fünf Punkten zusammenfassen.
- Durch den ESM wird nicht der Euro gerettet, sondern es werden schlecht regierte Euro-Staaten und verzockte Banken vor dem Konkurs bewahrt.
- Die Verträge über das Funktionieren der Währungsunion werden durch den ESM auf den Kopf gestellt. Mit den Hilfen des ESM soll belohnt werden, was bisher strikt untersagt war: hemmungsloses öffentliches und privates Schuldenmachen und das Haften andrer Staaten für den Euro-Sünder. Mit dem ESM und seinen Aufgaben wird ein Grundpfeiler unseres Rechtsystems und unserer marktwirtschaftlichen Ordnung ausgehebelt: die Eigenverantwortung für Versagen und Verluste.
- Der ESM sprengt mit seiner Macht alle demokratischen Verfassungen der europäischen Staaten und mit seinen Mitteln alle Dimensionen der europäischen Finanzwirtschaft. Sein Stammkapital ist mir 700 Milliarden Euro mehr als doppelt so groß wie ein deutscher Staatshaushalt und übertrifft insgesamt die Mittel von Europäischer Zentralbank, Bundesbank und der Deutschen Bank (als größter europäischer Privatbank) bei weitem. Europa wird statt von seinem Staaten und ihren demokratisch gewählten Politikern von der Geschäftsleitung des ESM regiert. Diese ist buchstäblich autark, denn sie schuldet keinem Parlament Rechenschaft, genießt Immunität und ist nicht gezwungen, Weisungen der Geldgeber zu befolgen. Die Euro-Länder liefern sich einer anonymen Finanz-Diktatur aus, deren Einfluss unser Leben bestimmen wird.
- Nachdem die Euro-Politiker bereits den Staaten Geld-Hoheiten und –Verantwortung genommen haben, starten sie nunmehr den Angriff auf deren Budget-Hoheit, den harten Kern der Demokratie. Wenn die Erstausstattungen des ESM nicht reicht, kann er Nachschüsse verlangen. Niemand kann verlässlich sagen, wo deren Grenze liegt. Die Gesetzeslage ist nicht klar. Deutschland läuft Gefahr, solange zahlen müssen, wie es das (noch) kann. Dem Finanzminister, der so etwas unterschreibt oder vorantreibt, sollten die Hände verdorren.
- Deutschland braucht einen starken Euro – so stark wie die D-Mark. Diesen starken Euro kann es aber im Verbund mit den heutigen (und morgigen) Schuldenländern nicht geben. Sie werden auch künftig versuchen, das schwarze Loch zwischen ihrer relativ niedrigen Produktivität und dem allseits gewünschten hohen Lebensstandard durch fremdes Geld zu stopfen – unseres!
Europa steht am Rubikon: Es muss die Währungsunion auflösen, bevor sie zur Sozialkrise führt. Im Südgürtel der Euro-Zone ist diese bereits angekommen. Mehr Arbeitslosigkeit, besonders unter der Jugend, ist kaum noch vorstellbar. Mehr Perspektivenlosigkeit für die Bürger auch nicht. Das alles steht dem zahlenden Norden, insbesondere Deutschland, noch bevor.
[…]
Die Karlsruher Richter haben erkannt, dass das vom Bundestag verabschiedete ESM-Gesetz Pfusch ist. Ich rechne nicht unbedingt damit, dass sie in ihrem Urteil am 12. September frontal gegen die Bundesregierung entscheiden werden. Aber sie werden sie zur Nachbesserung des Gesetzes verpflichten. Damit würde sich das Inkrafttreten des ESM um viele Monate verzögern, und das wäre faktisch das Todesurteil für den ESM und damit für den Euro. Über einen solchen Ausgang sollte niemand traurig sein.
Würde die Beendigung der fatalen Euro-Rettung wirklich größeren Schaden anrichten als ihre Endlos-Fortsetzung? Gilt nicht auch hier das Sprichwort: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende? Die Euro-Politiker behaupten: Ein Abbruch der Währungsunion verursache Kosten (zu fragen ist: bei wem?), die nicht mehr zu verkraften seien: Staatsbankrotte, Bankensanierungen, eine tiefe und lang angehaltende Krise der Realwirtschaft wie vor 80 Jahren, als nach dem „schwarzen Freitag“ und dem Zusammenbruch des weltweiten Goldstandards – nach der Pfund-Abwertung vom September 1931 – die wesentliche Weltwirtschaft kollabierte.
Eine Reise an Europas nördliche Peripherie, zur Insel Thule (Island), würde allerdings zeigen, wie wenig das Damals mit dem Heute zu vergleichen ist. Das kleine Land, das kein Mitglied der Euro-Zone und der EU ist, verlor beim Ausbruch der globalen Finanzkrise (in den Jahren 2008/2009) sein gesamtes Bankensystem. Bemerkenswerterweise verzichtet man anschließend auf dessen Sanierung auf Staats- und Steuerzahlerkosten, stattdessen ließ man die verzockten Banken pleitegehen. Die Inlandssparer wurden auf Staatskosten entschädigt, Aktionäre, Auslandsinvestoren sowie die verantwortlichen Manager gingen leer aus. (Einige der Auslandsinvestoren reichten Klage ein, wurden aber per Referendum abgewiesen, die Manager vor Gericht gestellt.) Seine überdimensionierten Bankschulden war das Land mit dieser Maßnahme los; sie drohten weder dem Staat noch der Wirtschaft zum Verhängnis zu werden. Der Staat musste sie weder übernehmen noch nachfinanzieren. Die Währung wurde zunächst drastisch ab- und später wieder leicht aufgewertet (und notiert derzeit um 50 Prozent gegenüber dem Stand vor der Krise). Island wird im Jahr 2012 ein Wirtschaftswachstum zwischen zwei und drei Prozent erzielen, das damit höher ist als jenes aller anderen Staaten der Euro-Zone. Islands Staatsanleihen, die inzwischen wieder gehandelt werden, werden mit BBB+ bewertet und kosten den Fiskus um die fünf Prozent pro Jahr, weit weniger also als die Zinsen, die jedes Krisenland der Euro-Zone zahlen muss.
Die moderne Island-Saga lehrt dreierlei: Ein Land mit eigener Währung hilft sich immer selbst; es ist weder auf fremde Unterstützung angewiesen, noch muss es fürchten, seine Staatlichkeit zu verlieren und zum finanziellen Protektorat seiner Helfer abzusinken, seien es nun EU oder IWF. Ein Land mit eigener Währung kann immer den Staatsbankkrott vermeiden und durch die externe Währungsabwertung ersetzen (was innerhalb der Euro-Zone unmöglich ist). Diese stellt dann die verlorene Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft und die Kreditfähigkeit des Staates wieder her. Das Land bleibt damit unabhängiger und gleichberechtigter Partner der Weltwirtschaftsfamilie; es gewinnt sein > in der globalen Finanzwelt wieder zurück. So geschah es mit allen Abwertungsländern seit den Tagen der Phönizier.
Bleibt abschließend zu fragen: Warum gehen EU und Europapolitik nicht diesen historischen und letztlich immer erfolgreichen Weg der Lösung der europäischen Währungskrise? Weshalb wird die Krise des Euro zum Mittel der Machterweiterung der EU und ihrer Organe missbraucht sowie zur Einschränkung (wenn nicht gar Abschaffung) von Rechtstaat und Demokratie in den (noch) souveränen Staaten Europas genutzt? Wem nutzt die Euro-Rettung, und wer verdient wie viel an ihr? Wie ehrlich sind die Argumente eines George Soros, der den Deutschen vorhält, zu wenig für Europa zu tun und noch immer nicht genügend Geld auf dem Altar des alten Kontinents verbrannt zu haben? Meint dieser Meisterspekulant Europas Krisenländer oder seine eigenen Konten?
Deutschland hat mit der Preisgabe seiner harten, stabilen D-Mark über Nacht alle mit einer solchen Währung verbundenen Vorteile verloren: den Zins- und den Wachstumsvorsprung der eigenen Volkswirtschaft vor denen der Nachbarn (mit Einführung der Euro-Zeit verwandelte sich Europas ehemalige Konjunkturlokomotive in den Wagen mit dem roten Schlusslicht), den Aufwertungsgewinn für die eigene Bevölkerung und Volkswirtschaft (Karl Schiller nannte ihn ein permanente Sozialdividende), der die Kosten- und Wettberwerbssituation der vom Import teurer Rohstoff-, Energie- und Vorprodukte abhängigen deutschen Industrie nachhaltig verbesserte), sowie die magnetische Anziehungskraft des Standortes Deutschland für Auslandskapital und –beteiligungen.
Deshalb: Gebt unsere D-Mark zurück!
Quelle: Prof. Dr. Wilhelm Hankel
Eine Abrechnung mit den Rettern in Euro am Sonntag
Veröffentlicht: 14. August 2012 Abgelegt unter: €URO, Banken-Union, EUROPÄISCHE UNION (EU) | Tags: Überschuldung, ökonomische Gesetze, Bankenunion, BVerfG, Dritte-Welt, Edikt von Nantes, ESM, Euro, Finanzmärkte, Fiskalpakt, Geldwertstabilität, Glaubenskriege, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Vermögensrechte Hinterlasse einen KommentarEine Abrechnung mit den Rettern in Euro am Sonntag
Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Rechteinhabers
Solange Europa den Euro noch nicht hatte und die EU auch nicht bestrebt war. Alle Mitgliedstaaten unter dem Dach dieser Gemeinschaftswährung zu vereinen, war der Integrationsprozess der europäischen Staatenwelt ein „gelebtes Toleranzedikt“, vergleichbar dem Edikt von Nantes in Frankreich oder dem Augsburger Frieden in Deutschland, die das Zeitalter blutiger Glaubenskriege beendeten. Danach konnte jeder im Staat nach seiner Fasson selig werden. Im Vor-Euro-Europa konnte dies jeder Staat. Im Zeichen Europas fanden Kapitalismus und Sozialismus endlich ihren Frieden. Rechte wie Linke konnten gleichermaßen dem Projekt der europäischen Einigung zustimmen. Europas Staaten und Banken standen nicht über dem Recht. Ihr (zivilrechtlicher) Konkurs wurde zwingend, wenn sie mit Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit elementare Vermögensrechte ihrer Eigentümer, Gläubiger und Sparer verletzten. Der Konkursrichter, Scharfrichter der Marktwirtschaft, sorgte unerbittlich dafür, dass der eherne Grundsatz, dass Verantwortung, Schuld und Haftung sich nicht trennen lassen, auch eingehalten wurde. Er hatte Europas Wirtschaft an die Spitze der Welt gebracht und gilt bis heute als „Weltmodell“. Ein zweiter Imperativ galt (und gilt noch immer) — zumindest in Deutschland. Oberstes Ziel der Währungspolitik ist die Erhaltung der Geldwertstabilität. Deutschlands Sparer wollen nach zwei Hyperinflationen und ihnen folgenden Währungsreformen in weniger als 100 Jahren (zwei Generationen wurden enteignet, manche sogar zweimal) keine dritte erleben. Das wollen und verstehen auch die übrigen Sparer in Europa — nur offensichtlich nicht alle ihre Politiker. Doch mit der „Rettung“ des Euro, wie sie mit dem von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzespaket von ESM, Fiskalpakt und Bankenunion betrieben wird — und das jetzt dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorliegt — rückt dieses „dritte Mal“ wieder in greifbare Nähe.
Der Bürger dient dem Euro, auch mit seinem Ersparten
Staaten und Banken sollen vom Konkursrecht freigestellt werden, offenbar für immer. Und man instrumentalisiert die Währung. Sie wird zum Mittel staatlicher Schuldenbedienung, bankwirtschaftlicher Insolvenzvermeidung und der „Beruhigung an den Finanzmärkten“. Das alles ist im Gesetzespaket zur Eurorettung enthalten. Zwar soll eine Währung dem Bürger dienen, doch im Falle des Euro ist es umgekehrt. Der Bürger dient ihr, notfalls mit seinem Erspartem. Europa hat in den 40 glücklichen Jahren seines Integrationsprozesses vor Einführung des Euro ein Erfahrungskapital gesammelt, das sich in den folgenden Punkten zusammenfassen lässt. Der heutige Grad (real-)wirtschaftlicher Verflechtung in Europa verdankt sich nicht der Politik, sondern jenen Kräften, die die politische Linke inzwischen als „Feind der Gesellschaft“ verdächtigt: den Märkten. Solange Europas Integrationsprojekte überwiegend wirtschaftlicher Natur waren (EWG, Montan-Union, europäisches Währungsabkommen, Binnenmarkt), waren diese ein voller Erfolg. Es lohnt sich zu fragen, warum und wodurch. Der Pluralismus der europäischen Staatenwelt bot den Bürgern ein weit besseres Leben als ein zentralistisches Regime, ein von Brüssel aus regierter (oder diktierter) europäischer Einheits- oder Bundesstaat. Europa ist nicht Amerika, die Europäer bilden weder ein Volk noch eine Nation. Ohne beides ist weder ein Staat noch eine Demokratie zu „beleben“. Zum Eigenleben der Völker gehört die eigene Währung, noch vor dem Staatshaushalt. In ihr verkörpert sich alles, was ein Volk „ist“ (Joseph Schumpeter). Deswegen wurde Europas Völkern mit der Währung mehr genommen als der Aufdruck auf ihren Geldscheinen: ihr Leistungsnachweis, der Gegenwert ihrer Arbeit. Ob in Griechenland, Portugal oder im Süden Spaniens oder Italiens: Hier herrscht ein Produktivitätsniveau vergleichbar einem Dritte-Welt-Land. Gleichwohl soll den Menschen ein Lebensstandard geboten werden wie im Norden der Eurozone. Etwa durch einen Finanzausgleich zwischen den Staaten? Mit einem System eigener, nationaler Währungen, verbunden durch eine Wechselkursunion, wie sie Europa hatte, ließen sich Europas kulturelle und durch das Produktivitätsgefälle bedingte Unterschiede weit wirksamer überbrücken. Das beweist die Zeit vor dem Euro. Keine Währung musste „gerettet“ werden. Sie konnte (und musste) im nationalen Interesse abgewertet werden. Kein Staat musste für die Sünden anderer haften. Die Lehre liegt auf der Hand: Für nationale Währungen mit realistischen („atmenden“) Wechselkursen und ebenso realistischen (von Produktivität und Risiko abhängigen) Zinsen gibt es keinen Ersatz. Sparen und Investieren (die beiden Aspekte der Kapitalbildung und -verwertung) müssen sich lohnen. Nur so lassen sich Kapitalfehlleitungen (Immobilienblasen) und Kapitalverschwendungen (wie das Stopfen von Haushaltslöchern) vermeiden. Eine Politik, die glaubt, ökonomische Gesetze ignorieren zu können, ist zum Scheitern verurteilt. Die Eurokrise (oder was man als solche ausgibt) beweist es.
Nicht der Euro wird gerettet, sondern die Schuldenstaaten
Die Einheitswährung hat Europa in seine heutige Krise geführt. Es waren die falschen, „auf ewig“ festgeschriebenen realen Wechselkurse, die bis auf null und darunter gesenkten Realzinsen, die nunmehr die „Rettung“ des Euro scheinbar erforderlich machen. Doch es ist ein Etikettenschwindel. Er muss schon deswegen entlarvt werden, weil er Politikern dazu dient, von ihrem Versagen abzulenken: Nicht der Euro wird gerettet, sondern Staaten, die ihn bis heute mit einer Scheckkarte zum tilgungsfreien „Anschreiben“ im Supermarkt verwechseln. Dazu kommen jene Banken, die im Vertrauen auf ihre „Systemrelevanz“ glaubten, klar erkennbare Eurorisiken jederzeit auf die Allgemeinheit abwälzen zu können. Der ESM beweist, noch ehe er antritt, wie stark er in die Budgethoheit und -planung der Eurostaaten, insbesondere Deutschlands, eingreift und wie rücksichtslos er Europas Kapitalmärkte für seine Aufgaben blockieren und leerfegen wird. Seine monströse Kapitalausstattung und sein geplantes Ausleihvolumen belasten mit 1,2 Billionen Euro Staatsfinanzen und Kapitalmärkte gleichermaßen. Dabei ist nicht in Rechnung gestellt, dass Deutschlands ESM-Hypotheken in dem Umfang wachsen, wie andere Einzahler krisenbedingt ausfallen. Europa droht mit der Eurorettung eine Kapitalflucht ohnegleichen: in Gold, Immobilien, Sachwerte, Rohstoffe. Eine Umwandlung von Ersparnissen in „totes Kapital“, das weder für Neuinvestitionen noch für die Schaffung von Arbeitsplätzen zur Verfügung steht. Ein Prozess, der bereits läuft und gestoppt werden muss. Denn nicht der Euro bedroht Europas Zukunft, sondern seine Rettung. Wer rettet Europa vor diesen Rettern?
Wer weiß die Antwort?
nachdenkliche Grüße
Ihr Oeconomicus
Prof. Hankel: „Der Euro ist ein deutscher Selbstbetrug“
Veröffentlicht: 7. August 2012 Abgelegt unter: €URO, Wilhelm Hankel | Tags: Auflösung der Euro-Union, Budget-Hoheit, BVerfG, D-Mark, deutsche Exportwirtschaft, ESM, Euro, Korsett, Mehrwertsteuer, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Rohstoffimporte, Sozialdividende, Sparer, Stagflation, Steuerzahler, Tribut zur Wiedervereinigung, Volksbefragung Hinterlasse einen KommentarProf. Hankel: „Der Euro ist ein deutscher Selbstbetrug“
Die seit zwei Jahren akut schwelende Eurokrise beschäftigt inzwischen auch das oberste deutsche Gericht. Einer der bekanntesten deutschen Euro-Gegner ist Professor Wilhelm Hankel. Schon vor der Euro-Einführung wies er auf die hohen Risiken des Euros für Deutschland hin. In einem Interview mit www.spar24.de erklärt Hankel, warum der Euro ein deutscher Selbstbetrug ist, weshalb die deutschen Sparer und Verbraucher durch den Euro alles verlieren werden und warum die D-Mark die bessere Lösung für Deutschland ist.
Prof. Hankel: Klagen gegen den ESM – Klare Worte
Veröffentlicht: 11. Juli 2012 Abgelegt unter: Euro- und Finanzkrise, Verfassungsbeschwerden, Wilhelm Hankel | Tags: Dr. Bernhard Jünemann, ESM, Euro-Krise, Fiskalpakt, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Verfassungsbeschwerde Hinterlasse einen KommentarProf. Hankel: Klagen gegen den ESM – Klare Worte
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DAF-Moderator, Dr. Jünemann möchte Gregor Gysi deformieren, Hankel widerspricht ihm. Gäste, welche die Wahrheit sagen, hat der Moderator nur sehr sehr selten.
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Mal wieder ein gelungener Auftritt von Prof. Hankel (!)
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meint
Ihr Oeconomicus
Verfassungsbeschwerden gegen die Europolitik der Bundesrepublik Deutschland
Veröffentlicht: 3. Juli 2012 Abgelegt unter: BVerfG, DEUTSCHLAND - GERMANY, ESM, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Kanzlei Hengeler-Mueller, Verfassungsbeschwerden | Tags: Abgeordnete, Bundespräsident, Cicero, Deutsche Bank, Dr. Peter Gauweiler, Dr. phil. Bruno Bandulet, ESM, ESM-Vertrag, Euro, fake, Fiskalpakt, IWF - IMF, Königsrecht, Lobbygeschäft, Maastricht, pouvoir constituant, Prof. Dr. Christoph Degenhart, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Prof. Dr. iur. Dietrich Murswiek, Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, Schuldenunion, Schutzschrift, Steuerzahler, Verfassungsbeschwerde, Verrat an der Nation, Währungsunion, Zitat Hinterlasse einen KommentarZitat zum Tage
„Eine Nation kann ihre Dummköpfe und sogar ihre Ehrgeizigen überleben,
aber nicht Verrat von innen.
Ein Feind am Tor ist weniger schrecklich,
denn er ist bekannt und trägt seine Fahne für alle sichtbar.
Der Verräter hingegen bewegt sich frei im Hause,
sein listiges Geflüster raschelt durch alle Gänge
und wird sogar in den Hallen der Regierung gehört.
Der Verräter erscheint nicht als Verräter;
er spricht die Sprache seiner Opfer, und er hat ihre Züge, trägt ihre Kleider;
er spricht die Gefühle tief im Herzen dieser Menschen an.
Er verdirbt die Seele des Landes.
Er arbeitet im Geheimen, unbekannt, und untergräbt die Säulen des Hauses.
Er verdirbt die Politik, so dass sie nicht länger widerstehen kann.
Einen Mörder braucht man weniger zu fürchten.“
Diese Erkenntnisse werden Marcus Tullius Cicero zugeschrieben, welche er in seiner Rede „Verrat an der Nation“ vor dem Römischen Senat vorgetragen haben soll.
Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider
Ordinarius em. des Öffentlichen Rechts der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
KASchachtschneider@web.de
Bild-Datei veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. SchachtschneiderVerfassungsbeschwerde
und
Antrag auf einstweilige Anordnung
von
1. Dr. phil. Bruno Bandulet, Bad Kissingen
2. Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Königswinter
3. Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, Grönwohld
4. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, Berlin
5. Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Tübingen
Verfahrensbevollmächtigter:
Universitätsprofessor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Antragstellergegen
die Europolitik der Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Grundrechte der
Beschwerdeführer aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 146, Art. 1 Abs. 1,
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 4 GGProf. Schachtschneider’s einführende Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde:
„In der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 2012 über die Anträge auf einstweilige Anordnung an den Bundespräsidenten und die Bundesregierung, die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze zur Änderung des Art. 136 AEUV, zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag und deren Ratifizierung zu unterlassen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht über die Verfassungsbeschwerden gegen diese Rechtsakte entschieden hat:
Der Politik, die wir mit der Verfassungsbeschwerde unterbinden wollen, geht es um die Rettung des Euro, vordergründig, in ihrer Finalität geht es ihr darum, die Integration der Europäischen Union zu einem existentiellen Staat voranzutreiben, endgültig die Grenze zum Bundesstaat zu überschreiten. Dafür setzt sie das wirksamste Mittel des Modernen Staates, die Vergemeinschaftung der Finanzen, ein. Sie gibt dafür die existentielle Staatlichkeit der beteiligten Mitgliedstaaten auf, deren Souveränität, und opfert sogar das Königsrecht der Parlamente, die Haushaltsverantwortung.
Wir setzen dieser Politik das Recht entgegen und mit dem Recht die Freiheit der Bürger. Die politische Freiheit entfaltet sich im Staat. Es ist der Staat der Bürgerschaft, des Volkes. Das Volk allein hat die Hoheit, solange es frei ist. Die Hoheit des Volkes ist seine Souveränität. In Souveränität gestaltet es seine Lebensordnung, sein Verfassungsgesetz. Dieses bestimmt und begrenzt die Politik, nach innen und außen, tagtäglich. Jedenfalls im Kern darf die Politik deren Grenzen nicht überschreiten, ohne das Volk zu fragen, d. h. ohne ein neues Verfassungsgesetz des pouvoir constituant, das den Weg für diese Politik freimacht. Das gilt im besonderen Maße, wenn ein neuer, größerer Staat begründet werden soll, der eine „andere Menge von Menschen“ zu einem neuen Volk verfassen soll. Der neue, größere Staat bedarf der Legitimation des neuen Volkes, der demokratischen Legitimation.
Den neuen, großen Staat strebt die Politik an, objektiv und auch subjektiv, ohne es zuzugeben, weil die Politiker fürchten, die Völker nach deren Zustimmung zu fragen, zumal in Deutschland. Sie geben vor, nur die Währung stabilisieren zu wollen, aber die Währung ist der Hebel, den Unionstaat zu erzwingen. Längst räumen die Politiker ein, daß die Währungs- und Wirtschaftsunion ohne politische Union zum Scheitern verurteil ist. Wir haben das in unsere Euro-Klage 1998 vorgetragen und das Scheitern des Euro ohne politische Union dargelegt. Der Senat hat schon im Maastricht-Urteil 1993den geplanten Versuch der Währungsunion zugelassen, wenn denn diese eine Stabilitätsgemeinschaft ist. Das konnte sie nicht sein, weil der optimale Währungsraum fehlte und weiter fehlt, die große, aber nötige Konvergenz. Nicht die Konvergenz hat sich weiterentwickelt, sondern die Divergenz ist gestiegen, der ökonomischen Gesetzlichkeit folgend, welche weniger entwickelten Volkswirtschaften gegenüber stärkeren im Binnenmarkt ohne Schutz, ohne Zölle, keine Chance läßt, sich anzugleichen, schon gar nicht mit einheitlicher Währung ohne Abwertungsmöglichkeit. Die Zinssubventionen der Einheitswährung hat die Angleichung der Lebensverhältnisse ermöglicht, die eigentliche Triebfeder der europäischen Integration für die Völker mit schwächerer Volkswirtschaft, aber auf Kredit. Die Finanzmärkte haben die Finanzierungsschwäche dieser Volkswirtschaften schonungslos offengelegt. Deren Schulden sind über das Refinanzierungsmaß hinausgewachsen. Die Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist gescheitert. Sie ist nicht zu retten, auch nicht als Schuldenunion. Sie ist und wird mit jeder Rettungsmaßnahme mehr eine Inflationsgemeinschaft.
Das Scheitern des Euro rechtfertigt nun wirklich die Aufgabe der Souveränität nicht. Die kritisierte Politik gibt die freiheitliche demokratische Grundordnung, Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, auf. Sie riskiert die Widerstandslage. Sie ruiniert die Grundlagen wirtschaftlicher Prosperität, zwingt Staaten und Völker in die Austerität. Sie gefährdet die politische Stabilität.
Das Hohe Gericht ist aufgefordert, die vertrags- und verfassungswidrige Politik des Umsturzes zu beenden und die Widerstandslage aufzulösen. Der erste notwenige Schritt ist es, dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze und die Ratifikation des ESM und des Fiskalpaktes wie der Novellierung des Art. 136 AEUV zu untersagen, bis die Hauptsache entschieden ist. Der Senat steht in historischer Verantwortung, für das Recht“.
zur Verfassungsbeschwerde – PDF [123 Seiten]
Verfassungsbeschwerde
von
Prof. Dr. iur. Dietrich Murswiek
Beschwerdeführer
Dr. Peter Gauweiler MdB
Bild-Datei: Creative Commons-Lizenz – Urheber: Harald Bischoffzur Verfassungsbeschwerde – PDF [87 Seiten]
Spannender Auszug aus der Verfassungbeschwerde (s.Seite 63):
„Bezeichnend ist, dass die Bundesregierung für die Vorbereitung des ESM, für die ihr eigener juristischer Sachverstand offenbar nicht ausreichte, externe rechtliche Beratung eingekauft hat, und zwar nicht bei neutralen Experten, sondern bei zwei Anwaltskanzleien, die ständig Investmentbanken betreuen.
Zum einen handelt es sich um die Kanzlei Freshfields-Bruckhaus-Deringer, die als einer der Vorreiter beim Einstieg von Anwaltskanzleien in das Lobbygeschäft in Deutschland gilt, bereits die Entwürfe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes formuliert hat, ständig Banken berät und insbesondere Banken auch bei Anträgen für Mittel aus den Banken-Rettungspaketen beraten hat.Zum anderen handelt es sich um die Kanzlei Hengeler-Mueller, die ständig die Deutsche Bank vertritt und auch andere deutsche und ausländische Banken berät. Sie bezeichnet sich selbst als „Vorreiter bei der Entwicklung neuer Produkte für die europäischen Kapitalmärkte“.
Verfassungsbeschwerde von RA Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
Bild-Datei: Creative Commons-Lizenz – Urheber: Franz Richter (User:FRZ)vertreten durch
zur Verfassungsbeschwerde – PDF [116 Seiten]
Replik vom 8. Juli 2012 auf die Schutzschrift des Bevollmächtigten der Bundesregierung vom 25. Juni 2012:
Replik zur Schutzschrift – PDF [10 Seiten]
Auszüge:
„Insbesondere: Haftungshöhe und Haftungsrisiko
Zur Frage insbesondere der Haftungshöhe und der Haftungsrisiken sei ergänzend angemerkt, dass diese von Verfassungswegen nicht nach oben offen sein dürfen. Sie sind es jedoch. Die Ausführungen des Bevollmächtigten der Bundesregierung hierzu sind unvollständig – wie ja auch der Bundestag auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage entschieden hat.
So werden insbesondere die kumulierten Risiken der „Rettungspolitik“ und die drohenden Nachschusspflichten nicht einbezogen.
Und ebenso wenig wird offengelegt, dass der Anteil, mit denen Deutschland an den einzelnen Rettungsmaßnahmen beteiligt ist, zwar an sich nach Prozentsätzen festgelegt ist, diese Prozentsätze aber nicht auf Dauer gesichert sind, da sie davon abhängen, welche Staaten im Krisenfall effektiv haften – die Staaten, um deren „Rettung“ es geht, werden dies jedenfalls nicht sein.Beispielhaft sei verwiesen auf die Risiken aus dem Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB in Höhe von etwa 220 Mrd. Euro; hierauf entfällt für die Bundesrepublik Deutschland ein Anteil von ca. 27%, also etwa 59,4 Mrd. Euro; dies setzt jedoch voraus, dass alle Eurostaaten, also auch Griechenland, Irland und Portugal, als Haftende zur Verfügung stehen. Rechnet man diese drei Staaten heraus, erhöht sich der deutsche Anteil bereits auf 29 Prozent. Sollten auch Italien und Spanien sich unter den Rettungsschirm begeben, läge der deutsche Haftungsanteil bei knapp 43 Prozent oder 94 Mrd. Euro.
Hinsichtlich der Belastungen durch den ESM sei an dieser Stelle erneut betont, dass diese sich nicht, wie die Schutzschrift der Bundesregierung suggeriert, in den 22 Mrd. der einzuzahlenden Bareinlage erschöpft, vielmehr ist der volle Kapitalanteil von (derzeit noch) 190 Mrd. Euro als Verbindlichkeit – und eben nicht als bloßes Gewährleistungsrisiko – zu verbuchen.
Offene Fragen
Hilfreich wäre es, die Bundesregierung hätte sich in ihrer Schutzschrift klar geäußert zu weiteren, während des parlamentarischen Verfahrens insgesamt entweder nicht angesprochenen oder ungeklärt gebliebenen offenen Fragen, die zur Beurteilung der Haftungshöhe, der Haftungsrisiken und auch der Beteiligung des Deutschen Bundestages bzw. der in den Beteiligungsgesetzen festgelegten Gremien wesentlich sind.
– die im Zuge der zweifelhaften Euro-Rettungsversuche der vergangenen Jahre erfolgte kontinuierliche Erweiterung der für die Instrumente und Hilfen des ESM vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten
o So verwendet noch Art. 136 Abs. 3, AEUV die sehr strikte Formulierung: „Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungs-Gebiets insgesamt zu wahren.“
o Art. 3 S.1 ESM – Vertrag öffnet bereits mit folgender Formulierung „Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und ESMMitgliedern, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, unter strikten, dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitzustellen, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. „ .
o In der praktischen Handhabung, insbesondere der durch das Königreich Spanien und die Republik Zypern gestellten Anträge werden diese Voraussetzungen weitgehend unterstellt, und
o die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 28. und 29.6.2012 sehen eine noch weitere Öffnung bzw. Absenkung der Voraussetzungen vor.– die Möglichkeit einer Volumenhebelung, die sich Art. 8 Abs. 2 S. 2 ESM-Vertrag mit der Folge einer Haftung der Bundesrepublik Deutschland für das eingesetzte Kapital zum Ausgabekurs ergibt.
– die Unsicherheit, die sich aus der langjährigen Diskussion in der Bankenwelt über die juristische Gültigkeit und die faktische Durchsetzbarkeit des dem ESM im ESM-Vertrag niedergelegten „preferred status analog dem IWF „ (s. dazu als Übersicht die als Anlage beigefügte Stellungnahme von Hampten Turner/King, Citi Group v. 25.6.2012 ; so seit langem schon Raffer, u.a. in Protokoll der gemeinsamen Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses und des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit v. 2.4.2003, ProtNr. 15/13 bzw. 15/12.) ergibt; in dieser Diskussion wird mit zunehmender Dringlichkeit darauf hingewiesen, die diesbezügliche Feststellung der Regierungen in. 13. Erwägungsgrund zum ESMVertrag sei ein „fake“, der zur Beruhigung der Abgeordneten und Steuerzahler angeführt werde, in Wirklichkeit jedoch keine juristische Bedeutung habe, ja im Hinblick u.a. auf Kreditversicherungsfolgen auch nicht haben könne.“
Allgemeines zu Schutzschriften
Gastbeitrag von Dr. iur. Wolfgang Philipp sowie Videobeiträge zur Kundgebung
Veröffentlicht: 30. Juni 2012 Abgelegt unter: DEUTSCHLAND - GERMANY, ESM, Freie Wähler, Verfassungsbeschwerden, Wolfgang Philipp | Tags: "Vom neuen Götzen", Banken-Rekapitalisierung, Bundeshaushalt 2012, Bundesrat, Bundestag, Dr. phil. Bruno Bandulet, Eigenkapital, ESM, Freie Wähler, Friedrich Wilhelm Nietzsche, Neuverschuldung, Notenbank, Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, RA Dr. iur. Wolfgang Philipp, Sozialisierung, Ulrich Mentz, völkerrechtlich, Zarathustra, Zitat Hinterlasse einen KommentarZitat zum Tage
„Irgendwo gibt es noch Völker und Herden, doch nicht bei uns, meine Brüder: da gibt es Staaten.
Was ist das? Wohlan! Jetzt tut mir die Ohren auf, denn jetzt sage ich euch mein Wort vom Tode der Völker.
Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde:‚Ich, der Staat, bin das Volk‘.
Er luegt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s.Lüge ist’s! Schaffende waren es, die schufen die Völker und hängten einen Glauben und eine Liebe über sie hin: also dienten sie dem Leben.
Vernichter sind es, die stellen Fallen auf für viele und heißen sie Staat: sie hängen ein Schwert und hundert Begierden über sie hin.
Wo es noch Volk gibt, da versteht es den Staat nicht und hasst ihn als bösen Blick und Sünde an Sitten und Rechten.Dieses Zeichen gebe ich euch: jedes Volk spricht seine Zunge des Guten und Bösen: die versteht der Nachbar nicht. Seine Sprache erfand es sich in Sitten und Rechten. Aber der Staat lügt in allen Zungen der Guten und Bösen; und was er auch redet, er lügt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s. Falsch ist alles an ihm; mit gestohlenen Zähnen beißt er, der Bissige.
Sprachverwirrung des Guten und Bösen: dieses Zeichen gebe ich euch als Zeichen des Staates.
Wahrlich, den Willen zum Tode deutet dieses Zeichen!
Wahrlich, es winkt den Predigern des Todes!
Viel zu viele werden geboren: für die Überflüssigen ward der Staat erfunden!“
[ Zitat-Quelle: Friedrich Wilhelm Nietzsche – „Also Sprach Zarathustra – Vom neuen Götzen“ ]
Gastbeitrag
von
Dr. iur. Wolfgang Philipp
[ Herr Dr. Philipp ist Rechtsanwalt in Mannheim mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftrecht und Bankrecht, sowie Autor
zahlreicher Veröffentlichungen. ]Im Zusammenhang mit den ESM-Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Bundesrates, sollten Sie, liebe LeserINNen Ihren Abgeordneten nachfolgende Fragen stellen:
1. Wissen Sie, dass die ESM-Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 700 Mrd. € die weitaus größte Bank in Europa sein wird?
( 12 mal so viel Kapital wie die Deutsche Bank – 140 mal so viel Kapital wie die Deutsche Bundesbank – 65 mal so viel Kapital wie die Europäischen Zentralbank im Jahr 2010 – 5 mal mehr als das Haushaltsvolumen der EU ) ist?
2. Wissen Sie, dass in der ESM-Bank die Verfügung über Geld und politische Macht in einzigartiger Weise vereint wird, weil sie nicht von Bankfachleuten, sondern von den Finanzministern geleitet wird?
Das ist ein Zustand, den die deutsche Politik seit Kriegsende immer vermeiden wollte. Die Unabhängigkeit der Notenbank war eine unserer größten Errungenschaften.
3. Wissen Sie, dass durch den ESM Europa tief gespalten wird?
Der ESM-Vertrag ist keine Einrichtung der EU, sondern ein völkerrechtliches Abkommen. Er besteht nur aus 17 Mitgliedern, während die EU 28 Mitglieder hat. Die Konstruktion des ESM läuft darauf hinaus, in Europa eine totalitäre Herrschaft zu entwickeln, die dazu führen wird, dass die anderen 11 Staaten als Orte der Freiheit erkannt, die 17 Euro-Staaten aber Orte der Unterdrückung, Ausbeutung und Enteignung werden.
4. Wissen Sie, dass Sie einen falschen Bundeshaushalt 2012 beschlossen haben?
Deutschland ist mit 190 Mrd. € Zeichner von 27% aller Anteile des ESM. Davon sind im Jahr 2012 8,7 Mrd. € in bar einzuzahlen, der Rest stellt eine Forderung des ESM gegen Deutschland dar, deren Einzahlung jederzeit verlangt werden kann. Mit der Ratifizierung ist eine Schuld des Bundes gegenüber dem ESM in Höhe von insgesamt 190 Mrd. € entstanden. Der ESM muss, um sein Kapital darzustellen, diese Forderung auch in seiner Bilanz ausweisen.
Diese Neuverschuldung Deutschlands ist aber im Bundeshaushalt 2012 bis auf den Baranteil von 8,7 Mrd. € nicht zu sehen. In Wirklichkeit löst allein der ESM in Deutschland eine Neuverschuldung in Höhe von 190 Mrd. € aus. Die Bundesregierung redet sich damit heraus, nach einem 2009 verabschiedeten Gesetz seien Schulden zum Erwerb einer Beteiligung im Bundeshaushalt nicht als solche auszuweisen. Sie behauptet, die Beteiligung an dem ESM stelle eine solche Beteiligung dar.
Das ist blanker Unsinn: Es handelt sich nicht um BASF-Aktien, sondern um eine Verpflichtung, aus der niemals herauszukommen sein wird, es gibt weder ein
Rücktrittsrecht, noch kann der Anteil abgetreten werden. Der Anteil ist wertlos, der Bundeshaushalt 2012 eine fundamentale Täuschung der Öffentlichkeit über den wahren Sachverhalt.
Für diese neuen Schulden haften wir alle! Wenn der Gouverneursrat die Einzahlung verlangt, muss der Bund durch Umschuldung Bankkredite aufnehmen und entsprechend Zinsen zahlen, die auf ewige Zeiten im Haushalt stehen werden und zwar jedes Jahr neu.5. Wissen Sie, was es mit der „Rekapitalisierung ausländischer Banken“ auf sich hat?
Ich will es Ihnen sagen:
a) Es ist bereits gängige Praxis und im ESM-Vertrag auch für die Zukunft vorgesehen, dass ein sehr großer Teil der notleidenden Euro-Staaten zufließenden Gelder nicht für diese Staaten, sondern zur „Rekapitalisierung“ von Banken in diesen Staaten verwendet werden, auch privaten Banken. Dabei geht es um riesige Summen. In Griechenland ist von 50 Mrd. €, in Spanien von über 60 Mrd. € die Rede.
b) Für diese Schulden fremder ausländischer Banken haftet dank des Abstimmungsverhaltens frei gewählter Abgeordneter des deutschen Volkes jeder Deutsche vom Säugling bis zum Greis. Die Frage, ob das die Verfassung erlaubt, ist nicht einmal gestellt, geschweige denn erörtert worden.
c) Die Abwicklung solcher Rekapitalisierungen von Banken hat kriminellen Charakter:
Die begünstigten Banken müssen für die empfangenen Gelder zwangsläufig Aktien ausgeben.
Diese sind durch die zufließenden Gelder werthaltig und gelangen in das Eigentum der jeweiligen Staaten, die Empfänger des Geldes waren. Gleichzeitig werden je nach dem Ausgabekurs auch die alten im Kurs verfallenen Aktien wieder aufgewertet, so dass zu Lasten des deutschen Steuerzahlers vermutlich zahlreichen Aktionären ausländischer Banken ihre Kursverluste ersetzt werden.d) Keine Bank vergibt Kredite ohne Sicherheiten. Der ESM müsste also Kredite, welche er ausländischen Staaten zur Rekapitalisierung ihrer Banken gibt, davon abhängig machen, dass diese Staaten die empfangenen neuen Aktien an den ESM verpfänden. Geschieht dies nicht, kann es passieren, dass diese Staaten
ihre Schulden bei dem ESM nicht zurückzahlen, die wertvollen Aktien aber behalten und anderweitig veräußern. Werden die Aktien verpfändet, tritt beim ESM und damit bei den Steuerzahlern kein oder nur ein geringer Schaden ein. Es ist unfassbar, dass die hier möglichen Sicherheiten nicht verlangt worden sind! Die Unterlassung könnte als Untreue gewertet werden.6. Wissen Sie, dass die Behauptung, das Kapital des ESM sei auf 700 Mrd. € begrenzt, nicht stimmt?
Eine genaue Lektüre des ESM-Vertrages lässt erkennen, dass der Gouverneursrat die noch nicht eingezahlten Anteile nicht unbedingt zum Nennwert, sondern „auch in anderer Weise“, d.h. mit einem Aufgeld einziehen kann.
Dieses Aufgeld hat zu keiner Zeit der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages unterlegen. Der Gouverneursrat kann also auch mehr als 700 Mrd. € von den Mitgliedern einziehen, die gegenteiligen Behauptungen der Bundesregierung und anderer Propagandisten sind unwahr.7. Wissen Sie, dass nach dem ESM-Vertrag dessen Forderungen gegen notleidende Euro-Länder dort Vorrang vor allen anderen Forderungen haben sollen?
Wissen Sie, dass dies zwar für den ESM günstig klingt, aber zur Folge haben wird, dass diese Staaten von niemand anders mehr Kredit erhalten werden?
Sie werden vollständig in ihrer Kreditfinanzierung vom ESM abhängig, was einer totalen Sozialisierung gleichkommt.
8. Wissen Sie, dass die in den Gesetzentwürfen jetzt vorgesehene Beteiligung des Bundestages bei Beschlüssen des ESM rechtlich zweifelhaft ist?
Diese vom Bundesverfassungsgericht verlangte Beteiligung steht nämlich nur in dem ESM-Finanzierungsgesetz, das rein innerdeutsch ist und nicht in Brüssel hinterlegt wird. Sie müssten in dem Ratifizierungsgesetz stehen und mit diesem hinterlegt werden.
Der Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag verstößt möglicherweise gegen den ESM-Vertrag, zumindest aber müsste diese deutsche Regelung
mit dem Ratifizierungsvertrag in Brüssel hinterlegt und damit allen anderen Partnern notifiziert werden. Möglicherweise ist die gesamte Regelung über die Beteiligung des Bundestages rechtlich gegenüber den anderen Partnern nicht durchsetzbar, der Europäische Gerichtshof wird es eines Tages entscheiden.
Die Vertretung des deutschen Volkes durch den eigenen Bundestag steht auch insoweit in dieser wichtigen Frage auf tönernen Füßen.Dieser Gastbeitrag wurde von Dr. Wolfgang Philipp anläßlich der Kundgebung durch die Landesvereinigung FREIE WÄHLER, Baden-Württemberg, am 30. Juni 2012 in Karlsruhe vorgetragen.
Für dieses Engagement gebührt Herrn Dr. Philipp, ebenso wie den Beschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde gegen die ESM-Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat, den Herren Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Dr. Bruno Bandulet, sowie den während der Kundgebung leider nicht anwesenden Herren Prof. Dr. Wilhelm Nölling und Prof. Dr. Joachim Starbatty allergrößte Anerkennung.
Wie bereits angekündigt, hier die Video-Aufzeichnungen der Kundgebung der Landesvereinigung FREIE WÄHLER, Baden-Württemberg von Samstag, 30. Juni 2012 auf dem Friedrichsplatz in Karlsruhe:
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Begrüßung – Ulrich Mentz
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Moderation und Einleitung
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Erläuterungen zur Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. KA Schachtschneider
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Bewertungen von Prof. Dr. Wilhelm Hankel
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‚augenöffnende‘ Ausführungen von RA Dr. Wolfgang Philipp
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erkenntnisreiche Detailbetrachtungen von Dr. Bruno Bandulet
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Fragerunde
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Ausblicke von Ulrich Mentz
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Den Teilnehmern der Kundgebung sei an dieser Stelle für ihre Geduld und Standvermögen angesichts der schweißtreibenden Sommertemperaturen ein herzliches Dankeschön zugerufen.
herzlichst
Ihr Oeconomicus