Tatort Euro
Veröffentlicht: 10. Januar 2013 Abgelegt unter: ÖKONOMIE - ECONOMICS, Buch-Tipps & Literatur-Empfehlungen, Joachim Starbatty | Tags: ökonomische Vernunft, DEMOKRATIE, Eugen Böhm Ritter von Bawerk, Euro, Generalstreiks, Politik, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Recht, Rettungsschirme, Staatspleiten Hinterlasse einen Kommentar„Tatort Euro“
Prof. Joachim Starbatty
Bildrechte: gemeinfrei, Urheber: Christoph Wagener
Bürger, schützt die Demokratie, das Recht und Euer Vermögen
Eurokrise und kein Ende:
Täglich erreichen uns Schreckensmeldungen über Schuldenhöchststände, verschleppte Staatspleiten, Rettungsschirme, Generalstreiks und soziale Brandherde. Immer verzweifelter versucht die Politik Probleme zu lösen, die es ohne den Euro gar nicht gäbe.
Joachim Starbatty rechnet mit einer Idee ab, die von vorneherein zum Scheitern verurteilt war. Er warnt:
Weil die Politik die Weichen falsch gestellt hat, geraten unsere demokratischen Rechte ins Wanken. Die Bürger müssen sich dagegen wehren, dass die Politik ihr Vermögen verspielt. Die Einführung des Euro war eine politische Entscheidung gegen jede ökonomische Vernunft. Er sollte den Frieden in Europa endgültig sichern und den europäischen Integrationsprozess vorantreiben. Jetzt sprengt er Europa.
Gibt es Auswege aus dieser Krise?
Joachim Starbatty dokumentiert, warum die Währungsunion nie ein politisches Fundament hatte, welche Folgen sie für unser Vermögen hat, wer vom Euro profitiert und warum Rettungsfonds, Vergemeinschaftung von Haftung und Notenpresse Irrwege in den Schuldensumpf sind.
Sein Rettungsszenario weist einen gangbaren Weg aus der Eurokrise und eröffnet zugleich Möglichkeiten für Europas Zukunft.
Je länger die Regierungen das ökonomische Gesetz unterdrücken, desto höher werden die Kosten sein.
11.03.2013, gebunden (Europa Verlag)
Produktinfo
250 S., Maße: 22,0 x 13,7 cm, Buch, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft
ISBN: 978-3-944305-03-5, Preis CH: 28,90 CHF, Preis A: 20,60 €
Über den Autor
Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Jahrgang 1940, ist emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Tübingen.
Der leidenschaftliche Europäer klagte mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Euro, ist einer der führenden Köpfe der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft sowie Gründungsmitglied der Wahlalternative 2013, die sich für eine Konsolidierung des Euro-Währungsraumes einsetzt.
Starbatty hat zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten zu den Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft veröffentlicht und verfasst regelmäßig Artikel für Focus, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Neue Zürcher Zeitung und das Handelsblatt.
Quelle
Veranstaltung im Weltethos-Institut an der Universität Tübingen am 15.01.2013
Veröffentlicht: 3. Januar 2013 Abgelegt unter: Joachim Starbatty, Termine & Veranstaltungen | Tags: Dr. Bernd Villhauer, Prof. Dr. Claus Dierksmeier, Prof. Dr. Max Otte, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Uni Tübingen Hinterlasse einen KommentarDas „Kritische Quartett“ im Weltethos-Institut an der Universität Tübingen am 15. Januar mit Max Otte und Joachim Starbatty
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Marktwert und menschlicher Wert – Welche Zukunft hat der Finanzkapitalismus?
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Mit Professor Max Otte und Professor Joachim Starbatty beziehen in der zweiten Veranstaltung der Reihe „Klüger wirtschaften“ des Weltethos-Instituts an der Universität Tübingen zwei bekannte Ökonomen und Querdenker Stellung zum Thema „Marktwert und menschlicher Wert – Welche Zukunft hat der Finanzkapitalismus?“
Das „Kritische Quartett diskutiert am 15. Januar 2013 um 18.15 Uhr in den Räumen des Weltethos-Instituts Tübingen, (WEIT), Hintere Grabenstr. 26, 72070 Tübingen.
Hierzu sind die Vertreter der Medien und die interessierte Öffentlichkeit herzlich eingeladen. Nach der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zu einem Gespräch.
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Finanzkrise – Eurokrise – Sinnkrise der Wirtschaft:
Wir leben in einer Welt, in der Geldströme gigantischen Ausmaßes rund um den Globus fließen. In Bruchteilen von Sekunden können Milliarden an Werten geschaffen und vernichtet werden. Zudem versucht die Politik, mit ständig wachsenden Milliardensummen in das wirtschaftliche Geschehen einzugreifen. Aber dient das alles wirklich dem Menschen? Sind diese Summen noch reale Werte? Wie kann dafür gesorgt werden, dass diese Formen der Geldproduktion der realen Wirtschaft und damit dem wirtschaftenden Bürger nützen?
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Vielleicht ist ja die Umstellung auf eine andere Form von Wertschöpfung die Lösung. Als einen Aufruf zur Nachhaltigkeit und klügerem Wirtschaften lassen sich die Theorien von Max Otte verstehen, der in seinem Buch „Erfolgreiches Value-Investieren:
Geniale Investmentstrategien in Zeiten globaler Veränderungen“ einen „Value-Investment“- Ansatz empfiehlt und theoretisch reflektiert. Dabei argumentiert der Volkswirtschaftler pragmatisch und hat das Anlagevermögen und die finanziellen Sicherheiten aller Bürger, gerade auch der Durchschnittsverdiener im Blick. Denn, so Otte, wenn die Werte verschwinden und die Ordnungen sich auflösen, dann sind auch die Rücklagen und Vermögen in Gefahr.
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Die Thesen von Max Otte zum „Value-Investing“ werden an diesem Abend vorgestellt und kritisch gewürdigt von einem der prominentesten politischen Ökonomen und Kritiker des Krisenmanagements in der Euro-Zone: Joachim Starbatty von der Universität Tübingen.
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Beide Gäste bilden diesmal zusammen mit Professor Claus Dierksmeier und Dr. Bernd Villhauer das „Kritische Quartett“:
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Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Starbatty, von 1983 bis 2006 Professor für Volkswirtschaftslehre – insbesondere Wirtschaftspolitik – an der Universität Tübingen sowie seit 1991 Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft. Einer breiten Öffentlichkeit ist er als Eurokritiker bekannt. 2011 hat er gemeinsam mit u.a. Wilhelm Hankel Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Euro-Rettungsfonds eingereicht, die jedoch zurückgewiesen wurde.
Starbatty ist Gründungsmitglied der „Wahlalternative 2013“.
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Prof. Dr. Max Otte lehrt quantitative und qualitative Unternehmensanalyse und –diagnose am Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship der Karl-Franzens-Universität Graz. Schon lange kritisiert Otte, der die Finanzkrise als einer von wenigen bereits 2006 vorausgesehen hat, die Deregulierungen und Profitmaximierungen der Finanzmärkte. Sein Buch „Der Crash kommt“ wurde zu einem Bestseller. Eines seiner Kerngebiete ist Value-Investing.
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Prof. Dr. Claus Dierksmeier, Philosoph, und seit April 2012 Direktor des Weltethos-Instituts Tübingen.
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Dr. Bernd Villhauer, gelernter Industriekaufmann und promovierter Philosoph. Leiter des Lektorats einer wissenschaftlichen Verlagsgruppe in Tübingen.
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Kontakt
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Beata Beier
Weltethos-Institut an der Universität Tübingen (WEIT)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Hintere Grabenstraße 26
72070 Tübingen
Telefon +49 7071 54940-37
beier[at]weltethos-institut.org
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Quelle: Uni Tübingen
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Zusammenfassung der Veranstaltung
Grünen-Politiker erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesbank
Veröffentlicht: 7. September 2012 Abgelegt unter: DEUTSCHE BUNDESBANK, EZB | Tags: Boris Palmer, Bundesbank, Dr. Peter Gauweiler, EZB, Inflation, Jens Weidmann, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Staatsanleihen, Staatsfinanzierung Hinterlasse einen KommentarGrünen-Politiker erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesbank
Bildrechte: Creative Commons-Lizenz, Urheber: Björn Láczay
Dass die Bundesbank den Krisenkurs der EZB nicht unterstützt, sorgt in Deutschland für heftige Diskussionen. Doch der Vorwurf eines bekannten Grünen-Politikers gegen die deutsche Notenbank wiegt besonders schwer.
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat schwere Vorwürfe gegen die Bundesbank wegen ihrer ablehnenden Haltung zur Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) erhoben. Es sei „völlig klar“, dass Bundesbankpräsident Jens Weidmann im Zentralbank-Rat gegen das Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB gestimmt habe. Damit sei sicher, dass in Deutschland Empörung ausbreche, schreibt Palmer auf seiner Facebook-Pinnwand und fügt hinzu:
„Es ist tragisch, dass diese deutsche Befindlichkeit, die letztlich ein Produkt des ersten Weltkriegs und der Folgeinflation ist, heute so viele Menschen in Südeuropa arbeitslos gemacht und bis in den Selbstmord getrieben hat.“
Handelsblatt – 07.09.2012, 11:26
Anmerkung:
Im Zusammenhang mit seinem Engagement um Stuttgart 21 habe ich dem studierten Mathematiker meinen Respekt gezollt. Vielleicht hätte er bei seinem zweites Studienfach, Geschichte, intensivere Forschung betreiben sollen. Dann jedenfalls hätte er einen solchen Unsinn aus eigenen Studienerkenntnissen wohl kaum verbreitet. Vielleicht möchte er sich aber auch nur anlälich der anstehenden Urwahl der Grünen in Szene setzen. Als OB der Universitätsstadt Tübingen, sei ihm empfohlen, seinen Standpunkt bei Prof. Starbatty zu überprüfen. Dabei könnte er seinen Wissenstand zu den Themen Weimar, Aushebelung des Budgetrechts und insbesondere Wege zur Inflationsbeschleunigung aktualisieren. Dies erscheint dringend geboten!
Ihr Oeconomicus
Verfassungsbeschwerden gegen die Europolitik der Bundesrepublik Deutschland
Veröffentlicht: 3. Juli 2012 Abgelegt unter: BVerfG, DEUTSCHLAND - GERMANY, ESM, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Kanzlei Hengeler-Mueller, Verfassungsbeschwerden | Tags: Abgeordnete, Bundespräsident, Cicero, Deutsche Bank, Dr. Peter Gauweiler, Dr. phil. Bruno Bandulet, ESM, ESM-Vertrag, Euro, fake, Fiskalpakt, IWF - IMF, Königsrecht, Lobbygeschäft, Maastricht, pouvoir constituant, Prof. Dr. Christoph Degenhart, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Prof. Dr. iur. Dietrich Murswiek, Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, Schuldenunion, Schutzschrift, Steuerzahler, Verfassungsbeschwerde, Verrat an der Nation, Währungsunion, Zitat Hinterlasse einen KommentarZitat zum Tage
„Eine Nation kann ihre Dummköpfe und sogar ihre Ehrgeizigen überleben,
aber nicht Verrat von innen.
Ein Feind am Tor ist weniger schrecklich,
denn er ist bekannt und trägt seine Fahne für alle sichtbar.
Der Verräter hingegen bewegt sich frei im Hause,
sein listiges Geflüster raschelt durch alle Gänge
und wird sogar in den Hallen der Regierung gehört.
Der Verräter erscheint nicht als Verräter;
er spricht die Sprache seiner Opfer, und er hat ihre Züge, trägt ihre Kleider;
er spricht die Gefühle tief im Herzen dieser Menschen an.
Er verdirbt die Seele des Landes.
Er arbeitet im Geheimen, unbekannt, und untergräbt die Säulen des Hauses.
Er verdirbt die Politik, so dass sie nicht länger widerstehen kann.
Einen Mörder braucht man weniger zu fürchten.“
Diese Erkenntnisse werden Marcus Tullius Cicero zugeschrieben, welche er in seiner Rede „Verrat an der Nation“ vor dem Römischen Senat vorgetragen haben soll.
Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider
Ordinarius em. des Öffentlichen Rechts der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
KASchachtschneider@web.de
Bild-Datei veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. SchachtschneiderVerfassungsbeschwerde
und
Antrag auf einstweilige Anordnung
von
1. Dr. phil. Bruno Bandulet, Bad Kissingen
2. Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Königswinter
3. Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, Grönwohld
4. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, Berlin
5. Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Tübingen
Verfahrensbevollmächtigter:
Universitätsprofessor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Antragstellergegen
die Europolitik der Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Grundrechte der
Beschwerdeführer aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 146, Art. 1 Abs. 1,
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 4 GGProf. Schachtschneider’s einführende Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde:
„In der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 2012 über die Anträge auf einstweilige Anordnung an den Bundespräsidenten und die Bundesregierung, die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze zur Änderung des Art. 136 AEUV, zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag und deren Ratifizierung zu unterlassen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht über die Verfassungsbeschwerden gegen diese Rechtsakte entschieden hat:
Der Politik, die wir mit der Verfassungsbeschwerde unterbinden wollen, geht es um die Rettung des Euro, vordergründig, in ihrer Finalität geht es ihr darum, die Integration der Europäischen Union zu einem existentiellen Staat voranzutreiben, endgültig die Grenze zum Bundesstaat zu überschreiten. Dafür setzt sie das wirksamste Mittel des Modernen Staates, die Vergemeinschaftung der Finanzen, ein. Sie gibt dafür die existentielle Staatlichkeit der beteiligten Mitgliedstaaten auf, deren Souveränität, und opfert sogar das Königsrecht der Parlamente, die Haushaltsverantwortung.
Wir setzen dieser Politik das Recht entgegen und mit dem Recht die Freiheit der Bürger. Die politische Freiheit entfaltet sich im Staat. Es ist der Staat der Bürgerschaft, des Volkes. Das Volk allein hat die Hoheit, solange es frei ist. Die Hoheit des Volkes ist seine Souveränität. In Souveränität gestaltet es seine Lebensordnung, sein Verfassungsgesetz. Dieses bestimmt und begrenzt die Politik, nach innen und außen, tagtäglich. Jedenfalls im Kern darf die Politik deren Grenzen nicht überschreiten, ohne das Volk zu fragen, d. h. ohne ein neues Verfassungsgesetz des pouvoir constituant, das den Weg für diese Politik freimacht. Das gilt im besonderen Maße, wenn ein neuer, größerer Staat begründet werden soll, der eine „andere Menge von Menschen“ zu einem neuen Volk verfassen soll. Der neue, größere Staat bedarf der Legitimation des neuen Volkes, der demokratischen Legitimation.
Den neuen, großen Staat strebt die Politik an, objektiv und auch subjektiv, ohne es zuzugeben, weil die Politiker fürchten, die Völker nach deren Zustimmung zu fragen, zumal in Deutschland. Sie geben vor, nur die Währung stabilisieren zu wollen, aber die Währung ist der Hebel, den Unionstaat zu erzwingen. Längst räumen die Politiker ein, daß die Währungs- und Wirtschaftsunion ohne politische Union zum Scheitern verurteil ist. Wir haben das in unsere Euro-Klage 1998 vorgetragen und das Scheitern des Euro ohne politische Union dargelegt. Der Senat hat schon im Maastricht-Urteil 1993den geplanten Versuch der Währungsunion zugelassen, wenn denn diese eine Stabilitätsgemeinschaft ist. Das konnte sie nicht sein, weil der optimale Währungsraum fehlte und weiter fehlt, die große, aber nötige Konvergenz. Nicht die Konvergenz hat sich weiterentwickelt, sondern die Divergenz ist gestiegen, der ökonomischen Gesetzlichkeit folgend, welche weniger entwickelten Volkswirtschaften gegenüber stärkeren im Binnenmarkt ohne Schutz, ohne Zölle, keine Chance läßt, sich anzugleichen, schon gar nicht mit einheitlicher Währung ohne Abwertungsmöglichkeit. Die Zinssubventionen der Einheitswährung hat die Angleichung der Lebensverhältnisse ermöglicht, die eigentliche Triebfeder der europäischen Integration für die Völker mit schwächerer Volkswirtschaft, aber auf Kredit. Die Finanzmärkte haben die Finanzierungsschwäche dieser Volkswirtschaften schonungslos offengelegt. Deren Schulden sind über das Refinanzierungsmaß hinausgewachsen. Die Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist gescheitert. Sie ist nicht zu retten, auch nicht als Schuldenunion. Sie ist und wird mit jeder Rettungsmaßnahme mehr eine Inflationsgemeinschaft.
Das Scheitern des Euro rechtfertigt nun wirklich die Aufgabe der Souveränität nicht. Die kritisierte Politik gibt die freiheitliche demokratische Grundordnung, Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, auf. Sie riskiert die Widerstandslage. Sie ruiniert die Grundlagen wirtschaftlicher Prosperität, zwingt Staaten und Völker in die Austerität. Sie gefährdet die politische Stabilität.
Das Hohe Gericht ist aufgefordert, die vertrags- und verfassungswidrige Politik des Umsturzes zu beenden und die Widerstandslage aufzulösen. Der erste notwenige Schritt ist es, dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze und die Ratifikation des ESM und des Fiskalpaktes wie der Novellierung des Art. 136 AEUV zu untersagen, bis die Hauptsache entschieden ist. Der Senat steht in historischer Verantwortung, für das Recht“.
zur Verfassungsbeschwerde – PDF [123 Seiten]
Verfassungsbeschwerde
von
Prof. Dr. iur. Dietrich Murswiek
Beschwerdeführer
Dr. Peter Gauweiler MdB
Bild-Datei: Creative Commons-Lizenz – Urheber: Harald Bischoffzur Verfassungsbeschwerde – PDF [87 Seiten]
Spannender Auszug aus der Verfassungbeschwerde (s.Seite 63):
„Bezeichnend ist, dass die Bundesregierung für die Vorbereitung des ESM, für die ihr eigener juristischer Sachverstand offenbar nicht ausreichte, externe rechtliche Beratung eingekauft hat, und zwar nicht bei neutralen Experten, sondern bei zwei Anwaltskanzleien, die ständig Investmentbanken betreuen.
Zum einen handelt es sich um die Kanzlei Freshfields-Bruckhaus-Deringer, die als einer der Vorreiter beim Einstieg von Anwaltskanzleien in das Lobbygeschäft in Deutschland gilt, bereits die Entwürfe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes formuliert hat, ständig Banken berät und insbesondere Banken auch bei Anträgen für Mittel aus den Banken-Rettungspaketen beraten hat.Zum anderen handelt es sich um die Kanzlei Hengeler-Mueller, die ständig die Deutsche Bank vertritt und auch andere deutsche und ausländische Banken berät. Sie bezeichnet sich selbst als „Vorreiter bei der Entwicklung neuer Produkte für die europäischen Kapitalmärkte“.
Verfassungsbeschwerde von RA Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
Bild-Datei: Creative Commons-Lizenz – Urheber: Franz Richter (User:FRZ)vertreten durch
zur Verfassungsbeschwerde – PDF [116 Seiten]
Replik vom 8. Juli 2012 auf die Schutzschrift des Bevollmächtigten der Bundesregierung vom 25. Juni 2012:
Replik zur Schutzschrift – PDF [10 Seiten]
Auszüge:
„Insbesondere: Haftungshöhe und Haftungsrisiko
Zur Frage insbesondere der Haftungshöhe und der Haftungsrisiken sei ergänzend angemerkt, dass diese von Verfassungswegen nicht nach oben offen sein dürfen. Sie sind es jedoch. Die Ausführungen des Bevollmächtigten der Bundesregierung hierzu sind unvollständig – wie ja auch der Bundestag auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage entschieden hat.
So werden insbesondere die kumulierten Risiken der „Rettungspolitik“ und die drohenden Nachschusspflichten nicht einbezogen.
Und ebenso wenig wird offengelegt, dass der Anteil, mit denen Deutschland an den einzelnen Rettungsmaßnahmen beteiligt ist, zwar an sich nach Prozentsätzen festgelegt ist, diese Prozentsätze aber nicht auf Dauer gesichert sind, da sie davon abhängen, welche Staaten im Krisenfall effektiv haften – die Staaten, um deren „Rettung“ es geht, werden dies jedenfalls nicht sein.Beispielhaft sei verwiesen auf die Risiken aus dem Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB in Höhe von etwa 220 Mrd. Euro; hierauf entfällt für die Bundesrepublik Deutschland ein Anteil von ca. 27%, also etwa 59,4 Mrd. Euro; dies setzt jedoch voraus, dass alle Eurostaaten, also auch Griechenland, Irland und Portugal, als Haftende zur Verfügung stehen. Rechnet man diese drei Staaten heraus, erhöht sich der deutsche Anteil bereits auf 29 Prozent. Sollten auch Italien und Spanien sich unter den Rettungsschirm begeben, läge der deutsche Haftungsanteil bei knapp 43 Prozent oder 94 Mrd. Euro.
Hinsichtlich der Belastungen durch den ESM sei an dieser Stelle erneut betont, dass diese sich nicht, wie die Schutzschrift der Bundesregierung suggeriert, in den 22 Mrd. der einzuzahlenden Bareinlage erschöpft, vielmehr ist der volle Kapitalanteil von (derzeit noch) 190 Mrd. Euro als Verbindlichkeit – und eben nicht als bloßes Gewährleistungsrisiko – zu verbuchen.
Offene Fragen
Hilfreich wäre es, die Bundesregierung hätte sich in ihrer Schutzschrift klar geäußert zu weiteren, während des parlamentarischen Verfahrens insgesamt entweder nicht angesprochenen oder ungeklärt gebliebenen offenen Fragen, die zur Beurteilung der Haftungshöhe, der Haftungsrisiken und auch der Beteiligung des Deutschen Bundestages bzw. der in den Beteiligungsgesetzen festgelegten Gremien wesentlich sind.
– die im Zuge der zweifelhaften Euro-Rettungsversuche der vergangenen Jahre erfolgte kontinuierliche Erweiterung der für die Instrumente und Hilfen des ESM vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten
o So verwendet noch Art. 136 Abs. 3, AEUV die sehr strikte Formulierung: „Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungs-Gebiets insgesamt zu wahren.“
o Art. 3 S.1 ESM – Vertrag öffnet bereits mit folgender Formulierung „Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und ESMMitgliedern, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, unter strikten, dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitzustellen, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. „ .
o In der praktischen Handhabung, insbesondere der durch das Königreich Spanien und die Republik Zypern gestellten Anträge werden diese Voraussetzungen weitgehend unterstellt, und
o die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 28. und 29.6.2012 sehen eine noch weitere Öffnung bzw. Absenkung der Voraussetzungen vor.– die Möglichkeit einer Volumenhebelung, die sich Art. 8 Abs. 2 S. 2 ESM-Vertrag mit der Folge einer Haftung der Bundesrepublik Deutschland für das eingesetzte Kapital zum Ausgabekurs ergibt.
– die Unsicherheit, die sich aus der langjährigen Diskussion in der Bankenwelt über die juristische Gültigkeit und die faktische Durchsetzbarkeit des dem ESM im ESM-Vertrag niedergelegten „preferred status analog dem IWF „ (s. dazu als Übersicht die als Anlage beigefügte Stellungnahme von Hampten Turner/King, Citi Group v. 25.6.2012 ; so seit langem schon Raffer, u.a. in Protokoll der gemeinsamen Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses und des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit v. 2.4.2003, ProtNr. 15/13 bzw. 15/12.) ergibt; in dieser Diskussion wird mit zunehmender Dringlichkeit darauf hingewiesen, die diesbezügliche Feststellung der Regierungen in. 13. Erwägungsgrund zum ESMVertrag sei ein „fake“, der zur Beruhigung der Abgeordneten und Steuerzahler angeführt werde, in Wirklichkeit jedoch keine juristische Bedeutung habe, ja im Hinblick u.a. auf Kreditversicherungsfolgen auch nicht haben könne.“
Allgemeines zu Schutzschriften
Gastbeitrag von Dr. iur. Wolfgang Philipp sowie Videobeiträge zur Kundgebung
Veröffentlicht: 30. Juni 2012 Abgelegt unter: DEUTSCHLAND - GERMANY, ESM, Freie Wähler, Verfassungsbeschwerden, Wolfgang Philipp | Tags: "Vom neuen Götzen", Banken-Rekapitalisierung, Bundeshaushalt 2012, Bundesrat, Bundestag, Dr. phil. Bruno Bandulet, Eigenkapital, ESM, Freie Wähler, Friedrich Wilhelm Nietzsche, Neuverschuldung, Notenbank, Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, RA Dr. iur. Wolfgang Philipp, Sozialisierung, Ulrich Mentz, völkerrechtlich, Zarathustra, Zitat Hinterlasse einen KommentarZitat zum Tage
„Irgendwo gibt es noch Völker und Herden, doch nicht bei uns, meine Brüder: da gibt es Staaten.
Was ist das? Wohlan! Jetzt tut mir die Ohren auf, denn jetzt sage ich euch mein Wort vom Tode der Völker.
Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde:‚Ich, der Staat, bin das Volk‘.
Er luegt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s.Lüge ist’s! Schaffende waren es, die schufen die Völker und hängten einen Glauben und eine Liebe über sie hin: also dienten sie dem Leben.
Vernichter sind es, die stellen Fallen auf für viele und heißen sie Staat: sie hängen ein Schwert und hundert Begierden über sie hin.
Wo es noch Volk gibt, da versteht es den Staat nicht und hasst ihn als bösen Blick und Sünde an Sitten und Rechten.Dieses Zeichen gebe ich euch: jedes Volk spricht seine Zunge des Guten und Bösen: die versteht der Nachbar nicht. Seine Sprache erfand es sich in Sitten und Rechten. Aber der Staat lügt in allen Zungen der Guten und Bösen; und was er auch redet, er lügt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s. Falsch ist alles an ihm; mit gestohlenen Zähnen beißt er, der Bissige.
Sprachverwirrung des Guten und Bösen: dieses Zeichen gebe ich euch als Zeichen des Staates.
Wahrlich, den Willen zum Tode deutet dieses Zeichen!
Wahrlich, es winkt den Predigern des Todes!
Viel zu viele werden geboren: für die Überflüssigen ward der Staat erfunden!“
[ Zitat-Quelle: Friedrich Wilhelm Nietzsche – „Also Sprach Zarathustra – Vom neuen Götzen“ ]
Gastbeitrag
von
Dr. iur. Wolfgang Philipp
[ Herr Dr. Philipp ist Rechtsanwalt in Mannheim mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftrecht und Bankrecht, sowie Autor
zahlreicher Veröffentlichungen. ]Im Zusammenhang mit den ESM-Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Bundesrates, sollten Sie, liebe LeserINNen Ihren Abgeordneten nachfolgende Fragen stellen:
1. Wissen Sie, dass die ESM-Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 700 Mrd. € die weitaus größte Bank in Europa sein wird?
( 12 mal so viel Kapital wie die Deutsche Bank – 140 mal so viel Kapital wie die Deutsche Bundesbank – 65 mal so viel Kapital wie die Europäischen Zentralbank im Jahr 2010 – 5 mal mehr als das Haushaltsvolumen der EU ) ist?
2. Wissen Sie, dass in der ESM-Bank die Verfügung über Geld und politische Macht in einzigartiger Weise vereint wird, weil sie nicht von Bankfachleuten, sondern von den Finanzministern geleitet wird?
Das ist ein Zustand, den die deutsche Politik seit Kriegsende immer vermeiden wollte. Die Unabhängigkeit der Notenbank war eine unserer größten Errungenschaften.
3. Wissen Sie, dass durch den ESM Europa tief gespalten wird?
Der ESM-Vertrag ist keine Einrichtung der EU, sondern ein völkerrechtliches Abkommen. Er besteht nur aus 17 Mitgliedern, während die EU 28 Mitglieder hat. Die Konstruktion des ESM läuft darauf hinaus, in Europa eine totalitäre Herrschaft zu entwickeln, die dazu führen wird, dass die anderen 11 Staaten als Orte der Freiheit erkannt, die 17 Euro-Staaten aber Orte der Unterdrückung, Ausbeutung und Enteignung werden.
4. Wissen Sie, dass Sie einen falschen Bundeshaushalt 2012 beschlossen haben?
Deutschland ist mit 190 Mrd. € Zeichner von 27% aller Anteile des ESM. Davon sind im Jahr 2012 8,7 Mrd. € in bar einzuzahlen, der Rest stellt eine Forderung des ESM gegen Deutschland dar, deren Einzahlung jederzeit verlangt werden kann. Mit der Ratifizierung ist eine Schuld des Bundes gegenüber dem ESM in Höhe von insgesamt 190 Mrd. € entstanden. Der ESM muss, um sein Kapital darzustellen, diese Forderung auch in seiner Bilanz ausweisen.
Diese Neuverschuldung Deutschlands ist aber im Bundeshaushalt 2012 bis auf den Baranteil von 8,7 Mrd. € nicht zu sehen. In Wirklichkeit löst allein der ESM in Deutschland eine Neuverschuldung in Höhe von 190 Mrd. € aus. Die Bundesregierung redet sich damit heraus, nach einem 2009 verabschiedeten Gesetz seien Schulden zum Erwerb einer Beteiligung im Bundeshaushalt nicht als solche auszuweisen. Sie behauptet, die Beteiligung an dem ESM stelle eine solche Beteiligung dar.
Das ist blanker Unsinn: Es handelt sich nicht um BASF-Aktien, sondern um eine Verpflichtung, aus der niemals herauszukommen sein wird, es gibt weder ein
Rücktrittsrecht, noch kann der Anteil abgetreten werden. Der Anteil ist wertlos, der Bundeshaushalt 2012 eine fundamentale Täuschung der Öffentlichkeit über den wahren Sachverhalt.
Für diese neuen Schulden haften wir alle! Wenn der Gouverneursrat die Einzahlung verlangt, muss der Bund durch Umschuldung Bankkredite aufnehmen und entsprechend Zinsen zahlen, die auf ewige Zeiten im Haushalt stehen werden und zwar jedes Jahr neu.5. Wissen Sie, was es mit der „Rekapitalisierung ausländischer Banken“ auf sich hat?
Ich will es Ihnen sagen:
a) Es ist bereits gängige Praxis und im ESM-Vertrag auch für die Zukunft vorgesehen, dass ein sehr großer Teil der notleidenden Euro-Staaten zufließenden Gelder nicht für diese Staaten, sondern zur „Rekapitalisierung“ von Banken in diesen Staaten verwendet werden, auch privaten Banken. Dabei geht es um riesige Summen. In Griechenland ist von 50 Mrd. €, in Spanien von über 60 Mrd. € die Rede.
b) Für diese Schulden fremder ausländischer Banken haftet dank des Abstimmungsverhaltens frei gewählter Abgeordneter des deutschen Volkes jeder Deutsche vom Säugling bis zum Greis. Die Frage, ob das die Verfassung erlaubt, ist nicht einmal gestellt, geschweige denn erörtert worden.
c) Die Abwicklung solcher Rekapitalisierungen von Banken hat kriminellen Charakter:
Die begünstigten Banken müssen für die empfangenen Gelder zwangsläufig Aktien ausgeben.
Diese sind durch die zufließenden Gelder werthaltig und gelangen in das Eigentum der jeweiligen Staaten, die Empfänger des Geldes waren. Gleichzeitig werden je nach dem Ausgabekurs auch die alten im Kurs verfallenen Aktien wieder aufgewertet, so dass zu Lasten des deutschen Steuerzahlers vermutlich zahlreichen Aktionären ausländischer Banken ihre Kursverluste ersetzt werden.d) Keine Bank vergibt Kredite ohne Sicherheiten. Der ESM müsste also Kredite, welche er ausländischen Staaten zur Rekapitalisierung ihrer Banken gibt, davon abhängig machen, dass diese Staaten die empfangenen neuen Aktien an den ESM verpfänden. Geschieht dies nicht, kann es passieren, dass diese Staaten
ihre Schulden bei dem ESM nicht zurückzahlen, die wertvollen Aktien aber behalten und anderweitig veräußern. Werden die Aktien verpfändet, tritt beim ESM und damit bei den Steuerzahlern kein oder nur ein geringer Schaden ein. Es ist unfassbar, dass die hier möglichen Sicherheiten nicht verlangt worden sind! Die Unterlassung könnte als Untreue gewertet werden.6. Wissen Sie, dass die Behauptung, das Kapital des ESM sei auf 700 Mrd. € begrenzt, nicht stimmt?
Eine genaue Lektüre des ESM-Vertrages lässt erkennen, dass der Gouverneursrat die noch nicht eingezahlten Anteile nicht unbedingt zum Nennwert, sondern „auch in anderer Weise“, d.h. mit einem Aufgeld einziehen kann.
Dieses Aufgeld hat zu keiner Zeit der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages unterlegen. Der Gouverneursrat kann also auch mehr als 700 Mrd. € von den Mitgliedern einziehen, die gegenteiligen Behauptungen der Bundesregierung und anderer Propagandisten sind unwahr.7. Wissen Sie, dass nach dem ESM-Vertrag dessen Forderungen gegen notleidende Euro-Länder dort Vorrang vor allen anderen Forderungen haben sollen?
Wissen Sie, dass dies zwar für den ESM günstig klingt, aber zur Folge haben wird, dass diese Staaten von niemand anders mehr Kredit erhalten werden?
Sie werden vollständig in ihrer Kreditfinanzierung vom ESM abhängig, was einer totalen Sozialisierung gleichkommt.
8. Wissen Sie, dass die in den Gesetzentwürfen jetzt vorgesehene Beteiligung des Bundestages bei Beschlüssen des ESM rechtlich zweifelhaft ist?
Diese vom Bundesverfassungsgericht verlangte Beteiligung steht nämlich nur in dem ESM-Finanzierungsgesetz, das rein innerdeutsch ist und nicht in Brüssel hinterlegt wird. Sie müssten in dem Ratifizierungsgesetz stehen und mit diesem hinterlegt werden.
Der Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag verstößt möglicherweise gegen den ESM-Vertrag, zumindest aber müsste diese deutsche Regelung
mit dem Ratifizierungsvertrag in Brüssel hinterlegt und damit allen anderen Partnern notifiziert werden. Möglicherweise ist die gesamte Regelung über die Beteiligung des Bundestages rechtlich gegenüber den anderen Partnern nicht durchsetzbar, der Europäische Gerichtshof wird es eines Tages entscheiden.
Die Vertretung des deutschen Volkes durch den eigenen Bundestag steht auch insoweit in dieser wichtigen Frage auf tönernen Füßen.Dieser Gastbeitrag wurde von Dr. Wolfgang Philipp anläßlich der Kundgebung durch die Landesvereinigung FREIE WÄHLER, Baden-Württemberg, am 30. Juni 2012 in Karlsruhe vorgetragen.
Für dieses Engagement gebührt Herrn Dr. Philipp, ebenso wie den Beschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde gegen die ESM-Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat, den Herren Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Dr. Bruno Bandulet, sowie den während der Kundgebung leider nicht anwesenden Herren Prof. Dr. Wilhelm Nölling und Prof. Dr. Joachim Starbatty allergrößte Anerkennung.
Wie bereits angekündigt, hier die Video-Aufzeichnungen der Kundgebung der Landesvereinigung FREIE WÄHLER, Baden-Württemberg von Samstag, 30. Juni 2012 auf dem Friedrichsplatz in Karlsruhe:
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Begrüßung – Ulrich Mentz
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Moderation und Einleitung
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Erläuterungen zur Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. KA Schachtschneider
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Bewertungen von Prof. Dr. Wilhelm Hankel
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‚augenöffnende‘ Ausführungen von RA Dr. Wolfgang Philipp
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erkenntnisreiche Detailbetrachtungen von Dr. Bruno Bandulet
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Fragerunde
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Ausblicke von Ulrich Mentz
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Den Teilnehmern der Kundgebung sei an dieser Stelle für ihre Geduld und Standvermögen angesichts der schweißtreibenden Sommertemperaturen ein herzliches Dankeschön zugerufen.
herzlichst
Ihr Oeconomicus
Urteilsverkündung zu Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm durch das BVerfG
Veröffentlicht: 7. September 2011 Abgelegt unter: BVerfG | Tags: Dokumenten-Sammlung: EU, Euro, Griechenland-Hilfe, Prof. Andreas Voßkuhle, Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Rettungsschirm, Urteilsverkündung Hinterlasse einen KommentarUrteilsverkündung zu Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm durch das BVerfG
Die Klage wurde abgewiesen. Der Vorsitzende Voßkuhle kommt ganz schön in’s Schwitzen. (Ob das am schlechten Gewissen liegt??)
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Europäische Schuldenkrise: Für wie viele Kredite müssen die Bundesbürger haften?
Veröffentlicht: 23. März 2011 Abgelegt unter: Emergency Liquidity Assistance (ELA), EZB, Joachim Starbatty | Tags: Artikel 14 Absatz 4, Bundesbank, Charakter, Depression, EFSF, ELA, EU-Kommission, EZB, EZB-Rat, IRLAND, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Realwirtschaft, Satzung des ESZB, Victor-Marie Hugo, Zitat Hinterlasse einen KommentarZitat zum Tage
„Heute säte der Mensch die Ursache, und morgen läßt Gott die Wirkung reifen.“
[Victor-Marie Hugo (* 26. Februar 1802 in Besançon; † 22. Mai 1885 in Paris) war ein französischer Schriftsteller.
Er schrieb zahllose Gedichte sowie Romane und Dramen und betätigte sich als literarischer, aber auch politischer Publizist. Vielen Franzosen gilt er als ihr größter Autor überhaupt. Sein vielfältiges Schaffen kann teils der Romantik, teils dem Realismus zugeordnet werden.]
Europäische Schuldenkrise:
Für wie viele Kredite müssen die Bundesbürger haften?
Emergency Liquidity Assistance (ELA), ein Begriff den jeder [deutsche] Steuerzahler kennen sollte und dessen Auswirkungen sowohl von Bundesbank, EZB und verantwortlichen Polit-Clown’s wohlweislich verschwiegen werden!
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Liquititäts-Instrument ELA in der EU
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dazu:
PROTOKOLL ÜBER DIE SATZUNG DES
EUROPÄISCHEN SYSTEMS DER ZENTRALBANKEN UND DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
Auszug: Artikel 14 Absatz 4
„Die nationalen Zentralbanken können andere als die in dieser Satzung bezeichneten Aufgaben wahrnehmen, es sei denn, der EZB-Rat stellt mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen fest, dass diese Aufgaben nicht mit den Zielen und Aufgaben des ESZB vereinbar sind. Derartige Aufgaben werden von den nationalen Zentralbanken in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung wahrgenommen und gelten nicht als Aufgaben des ESZB.“
zu den EZB Statuten – PDF 21 Seiten
Das große Geheimnis der Zentralbanken
Die nationalen Zentralbanken können kriselnden Banken zusätzlich zu den Soforthilfen der EZB auf eigene Rechnung Kredite gewähren – und niemand spricht darüber.
Irland macht jetzt den ersten vorsichtigen Versuch, dieses Geheimnis zu lüften.
zum Artikel
Frisches Geld für marode Banken
von Helga Einecke und Markus Zydra
Enorme Freiheiten, ganz legal: Im Euro-Raum dürfen nationale Notenbanken notleidenden Geldhäusern mit frischem Geld aushelfen. Genau dies geschieht nun in Irland und Portugal – die Europäische Zentralbank ist alarmiert.
zu den unglaublichen Freiheiten
Anmerkung:
Sobald die Luft über der Akropolis zu dünn wird, könnte man seitens der Bank of Greece auf die Idee kommen, mit Hilfe des ELA-Tools die Eurozone etwas durcheinander zu wirbeln. Dabei ist eine Ermutigung quasi hinter vorgehaltener Hand seitens der EZB, des EFSF oder der EU-Kommission nicht auszuschließen!
Wir werden die weitere Entwicklung höchst wachsam verfolgen und bei Vorlage belastbare Belege für diesen Nebelkerzen-Trick auf den Vorgang zurückkommen.
Geld verdirbt den Charakter – Wie es zu den Exzessen in der Welt des Geldes gekommen ist
Die derzeitige Finanzkrise wird gern auf die Gier und das moralische Versagen in der Banken- und Finanzwelt zurückgeführt. Die Anreizsysteme belohnten risikoreiches Handeln, die großen Zentralbanken stellten dermaßen billiges Geld zur Verfügung, dass kein Zweifel an ewiger Prosperität aufkam. Als schließlich die Blasen platzten, stürzten sie die Finanz- und Realwirtschaft in eine tiefe Depression. Es steht zu befürchten, dass wir noch lange nicht am Ende dieser Durststrecke angelangt sind.
fulminanter Vortrag von Prof. Dr. Joachim Starbatty [43:24 Min]