Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 3 von 6
Veröffentlicht: 21. Dezember 2012 Abgelegt unter: Dokumenten-Sammlung, Wolfgang Philipp | Tags: „Stepping out Guarantors“, EFSF, Hedgefonds, Prof. Dr. Frank Westermann, RA Dr. iur. Wolfgang Philipp, Steuerzahler Hinterlasse einen KommentarStrafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 3 von 6
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solche, die solche Kursverluste erlitten hatten, weil sie die Anleihen zu höheren Kursen
gekauft hatten, sondern in großem Umfange auch solche, welche wegen der niedrigen
Börsenkurse die Möglichkeit hatten, die Anleihen zu Preisen zu erwerben, welche weit
unter dem jetzigen „Rückkaufskurs“ lagen. Wer zu 11 % gekauft hatte, konnte seinen
Einsatz verdreifachen. Begünstigt hiervon sind in erster Linie Hedgefonds und Banken,
aber sicherlich auch private Anleger.Professor Westermann stellt außerdem überzeugend dar, dass der griechische Staat von
dieser Aktion keinen Nutzen hat, so dass im Ergebnis entscheidender Effekt der ganzen
Aktion die Begünstigung der Alt und Neugläubiger des griechischen Staates ist.
Professor Dr. Westermann ist als sachverständiger Zeuge bzw. als Sachverständiger
gegebenenfalls erreichbar an der Universität Osnabrück, Internationale Wirtschaftspolitik,
Rolandstr. 8, 49069 Osnabrück.Das Geld der deutschen und der anderen europäischen Steuerzahler wurde also unter
Mitwirkung der Bundesregierung an völlig fremde Personen, Banken und Kapitalsammel-
stellen verschoben, ein Vorgang, der auch nicht zufällig sein kann; wer hier die Strippen
in Wirklichkeit gezogen hat, wäre von der Staatsanwaltschaft aufzuklären.II.
Rechtlich ist diese Aktion vor dem folgenden Hintergrund zu betrachten: Die EFSF ist eine
kleine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts mit einem Grundkapital von nur
28,513 Mio. €. Durch Verluste in den Jahren 2010 und 2011 in Höhe von 9,009 Mio. € ist
noch ein Eigenkapital in Höhe von 19,500 Mio. € übrig geblieben, die Entwicklung im
Jahre 2012 ist nicht bekannt.Weiteres Vermögen hat die EFSF nicht. Alle Zahlungen, die sie an Griechenland und
andere Staaten (in 2011 Portugal und Irland) leistet, muss sie selbst durch Kreditauf-
nahmen refinanzieren. Dass ihr Verlustrisiko hier immens ist liegt auf der Hand. Für die
Schulden der EFSF haften die 17 Mitgliedsstaaten mit Ausnahme derjenigen, die selbst
Hilfeleistungen erhalten (sogenannte „Stepping out Guarantors“), den Gläubigern, nicht
aber etwa der EFSF als zusätzliche Einlageverpflichtung. Die Haftung ist eine teilschuld-
nerische (nicht also: gesamtschuldnerische) Haftung, auf Deutschland entfällt ein Anteil
von rund 29 %, der sich noch erhöhen kann.Die hier vorliegende gewaltige Verschiebung öffentlicher Mittel, die weder der „Rettung
des Euro“ noch der Rettung Griechenlands diente bzw. auch nur dienen konnte, ge-.
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Strafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 2 von 6
Veröffentlicht: 21. Dezember 2012 Abgelegt unter: Dokumenten-Sammlung, Wolfgang Philipp | Tags: Dr. Wolfgang Schäuble, EFSF, griechische Staatspapiere, Nutznießer, Prof. Dr. Frank Westermann, RA Dr. iur. Wolfgang Philipp Hinterlasse einen KommentarStrafanzeige von Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 2 von 6
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fazilität AG“ (EFSF) finanziert. Ich überreiche anbei einen soeben erschienenen
Artikel des Professors für Volkswirtschaftslehre im Fachgebiet Internationale Wirtschaftspolitik
an der Universität Osnabrück, Frank Westermann, aus der FAZ vom 17.12.2012– Anlage 1 -.
In diesem Artikel wird die inzwischen abgelaufene Schuldenrückkaufaktion des
griechischen Staates im einzelnen dargestellt. Westermann kommt zu dem Ergebnis,
dass die von der EFSF stammenden Mittel vom griechischen Staat dazu benutzt wurden,
seine Staatsanleihen zu Kursen zurückzukaufen, die weit über den zuvor erreichten
Börsenkursen lagen. Er schreibt, vor September 2012 hätten griechische Staatspapiere
durchschnittlich etwa einen Preis von 18 % des Nennwertes gehabt. Insbesondere infolge
einer weiteren Ankündigung vom Finanzminister Wolfgang Schäuble im Oktober 2012, im
konkreten Falle Griechenlands die Staatsschulden aus den EFSF-Mitteln zurückzukaufen,
stieg der Preis weiter bis auf 35 % am 03.12.2012. Schon diese Ankündigung war eine
fachlich absolut indiskutable Fehlleistung, die Mehrkosten von mehreren Milliarden Euro
ausgelöst hat. Das Thema ist wochenlang in der Presse „breitgetreten“ worden, eine
solche Aktion kann man aber allenfalls dann durchführen, wenn sie ohne Vorankündigung
erfolgt (so etwa wie die Währungsreform 1948).Aus der beiliegenden Kursübersicht per 23.05.2012 ist zu ersehen, dass Griechenland-
anleihen damals sogar nur noch mit 11,51, 11,45 bzw. 11,61 % gehandelt wurden– Anlage 2 -.
Per 15.11.2012 hatte sich der Kurs infolge der Rückkaufankündigung bereits auf 22 bis
23 % erhöht– Anlage 3 -.
Am 06.12.2012 standen sie zwischen 29 und 30 %. Der vom griechischen Staat gezahlte
Rückkaufskurs betrug 33,8 % des Nennwertes– Anlage 4 -.
Wie in dem Artikel dargestellt ist, waren Nutznießer der Rückkaufsaktion in erster Linie
Alt‑ und Neugläubiger des griechischen Staates, deren Anleihen zurückgekauft wurden.
Durch den hohen Preis von 33,8 % wurden Kursverluste, welche diese Gläubiger bereits
erlitten hatten, aus Mitteln der EFSF ersetzt. Unter den Begünstigten waren nicht nur.
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