Finanzämter in Griechenland schreiten zu Express-Pfändungen

Auf Anweisung des Finanzministeriums in Griechenland sollen die Finanzämter
mit beschleunigten Pfändungsverfahren gegen säumige Schuldner des Fiskus vorgehen.
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Das griechische Finanzministerium hat mittels einer “Notiz” alle Finanzämter angewiesen, mit zügigen Schritten die Verfahren zur Pfändungen von Vermögenswerten (Immobilien, Löhne, Bankguthaben, Mietzahlungen usw.) säumiger Schuldner des Fiskus voranzutreiben.  Die zum Versand kommenden Benachrichtigungen über die Einleitung des Pfändungsverfahrens sind auch eine Form des Druckmittels, damit die Steuerpflichtigen die neue Schuldenregulierung (“letzte Chance”) in Anspruch nehmen um die Pfändungen zu vermeiden.

Ergänzend sei angemerkt, dass in Griechenland nicht nur Steuerschulden im engeren Sinn, sondern allgemein alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Sektor – also bis hin zu unbezahlten “Knöllchen” – zur Beitreibung an die Finanzämter weitergeleitet werden.

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Pfändungsbescheide auch per E-Mail

Zusätzlich schicken die Finanzämter Pfändungsbescheide an Versicherungskassen, Banken, öffentliche Unternehmen und Organismen (DEKO) um zu Drittpfändungen zu schreiten, und aktivieren dabei sogar auch die neue Bestimmung über den Versand des Pfändungsbescheids per E-Mail. Weiter wurde angeordnet, dass in den beiden nächsten Monaten sowohl die öffentlichen Träger als auch die Kreditinstitute ihre Systeme und Verfahren angeglichen haben müssen, so dass die Pfändung bei den Kreditinstituten mittels der elektronischen Vernetzung und Kommunikation obligatorisch ist.

Angesichts des kontinuierlichen Rückgangs der Steuereinnahmen werden im Finanzministerium die Hoffnungen zur Umkehr der rückläufigen Tendenz auf den Erfolg der Schuldenregulierung mit bis zu 100 Raten gesetzt. Es wird veranschlagt, dass 2013 die Einnahmen aus der – teilweisen oder vollständigen – Begleichung fälliger Verbindlichkeiten € 1,5 Mio. erreichen werden.

Seit der am 14 Juni 2013 erfolgten Aktivierung der Regelung “der letzten Chance” sind zur Begleichung fälliger Verbindlichkeiten in einer einmaligen Zahlung bisher Regulierungsanträge für Verbindlichkeiten in Höhe von rund € 11 Mio. gestellt und € 2,5 Mio. eingenommen worden.

Quellen: Imerisia.gr — deutsche Übersetzung: Griechenland-Blog


Fiskus in Griechenland forciert Pfändungen

Auf Anweisung des Finanzministeriums in Griechenland
sollen die Finanzämter umgehend zu Pfändungen schreiten,
um bis Ende Juni 2012 dem Fiskus € 400 Mio. zu verschaffen.
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Das Finanzministerium hat bei den Finanzamtsleitern “Gas” gegeben, um eine nie dagewesene Jagd auf die Schuldner des Fiskus zu starten und Pfändungen von Immobilien, Fahrzeugen, Bankguthaben, Löhnen, Renten, Mieten und Strafverfolgungen in Gang zu bringen. Mit einem Runderlass verlangt es die Aktivierung des Mechanismus, damit bis Ende Juni 2012 fällige Verbindlichkeiten von € 400 Mio. eingetrieben und die Steuereinnahmen stimuliert werden, die seit Mai einen Rückgang von ungefähr 10% verzeichneten.

Die ersten, die von Pfändungen bedroht sind, sind die Schuldner, welche Mieten einnehmen oder luxuriöse Fahrzeuge besitzen oder Rechte an Ansprüchen gegen andere Personen haben, sowie auch alle, die mehr als € 300 schulden und Immobilienvermögen besitzen. Weiter verlangt das Ministerium die direkte Beschlagnahme von Beträgen, die sich auf Bankkonten der Schuldner befinden, und die Einleitung von Strafverfahren zu Lasten aller, die dem Fiskus mehr als € 5.000 schulden.

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Rigorose Pfändungen und Strafanzeigen sollen Haushalt retten

Mit seinem Runderlass verlangte der Direktor für Steuerprüfungen und öffentliche Einnahmen, Antonis Nanopoulos, von den Finanzamtsleitern:

    1. Unmittelbare Realisierung von Recherchen bei:
      • Schuldnern mit Einkommen aus Mieten, Inhabern luxuriöser Fahrzeuge, Schuldnern mit Forderungen aus Vergütungen Dritter.
      • Schuldner mit fälligen Verbindlichkeiten von mehr als € 300, mit Immobilienvermögen und Forderungen gegen Kunden aus zusammenfassenden Aufstellungen der Rechnungen von Kunden – Lieferanten.
    2. Unmittelbare Eintreibung durch die zuständigen Notare von Versteigerungserlösen, für welche bei auf Betreiben Dritter durchgeführter Versteigerungen der Fiskus nach seiner Ankündigung eingesetzt worden ist.
    3. Von Amts wegen erfolgende Durchführung der Verrechnung von Forderungen der Schuldner gegen den Fiskus mit den bestehenden festgestellten Schulden.
    4. Für Verbindlichkeiten geringer Höhe Pfändung in Hände Dritter anstatt der Pfändung von Immobilien. Es sollen also Löhne, Renten, Subventionen, Miete und andere Einkommen und Einnahmen jeder Natur gepfändet werden, welche der Schuldner des Fiskus von Dritten zu erhalten berechtigt ist.
    5. Bei mehreren Immobilien Pfändung in eine belastungsfreie Immobilie, deren Wert höher ist als die Schuld, jedoch nicht um ein Vielfaches übersteigt.
    6. Sofortige Aufstellung eines Versteigerungsprogramms für ausgewählte Immobilien der Schuldner, die sich weiterhin nicht beugen.
    7. Für Immobilien, die ein Einkommen abwerfen, Pfändung sowohl der Immobilien als auch der in Händen des Mieters befindlichen Mietzahlungen (in ihrer Gesamtheit oder zu einem Anteil davon).
    8. Pfändung von Forderungen in Händen Dritter, sowie Pfändung der Forderungen in Händen der Kunden des Unternehmens.
    9. Verwertung der Ergebnisse von Datenabgleichen, wie Transfer von Auslandsüberweisungen, Zinsen aus Auslandsguthaben, Einreichung von Mietverträgen und Einkommensteuererklärungen, Erklärungen zur Immobilien-Transaktionssteuer und Erbschaftssteuer usw.
    10. Direkte Pfändung der auf Bankkonten der Schuldner des Fiskus eingezahlten Beträge, damit ihre Verbindlichkeiten beglichen werden.
    11. Kontinuierliche Nachforschung zur Auffindung der gemeinsam verpflichteten Personen, die zusammen mit dem Erstschuldner mit ihrem Vermögen für die Begleichung der Schuld haften.
    12. Einleitung der strafrechtlichen Verfolgung aller Schuldner mit Verbindlichkeiten von über € 5.000.
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Quellen: Imerisia – deutsche Übersetzung: Griechenland-Blog