Brandenburg: Flüchtlingsheime erhalten neue Standards

Brandenburg: Flüchtlingsheime erhalten neue Standards
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Die brandenburgische Landesregierung wird im März ein neues Landesaufnahmegesetz erarbeiten.
Sozialministerin Diana Golze (Linke) kündigte am Freitag auf einer Konferenz zu Flüchtlingsfragen in der Staatskanzlei an, dass dann auch die Betreuungsschlüssel in den Heimen neu definiert werden sollen.
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Zurzeit beträgt die vorgegebene Zahl eins zu 120. Die Stadt Potsdam hat diesen freiwillig auf eins zu 80 angehoben. Allerdings sei es schwer, geeignetes Personal zu finden, sagte Diana Golze.
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Märkische Onlinezeitung
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follow-up’s und korrespondierende Beiträge
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29.06.2015
Asylbewerber müssen enger zusammenrücken
In 18 Gemeinschaftsunterkünften Brandenburgs stehen Asylbewerbern nur noch fünf statt sechs Quadratmeter pro Person zu. Die zuständigen Kommunen machen wegen des großen Andrangs von einer Ausnahmeregelung Gebrauch, wie aus einer Antwort von Sozialministerin Diana Golze (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervorgeht.
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Mitteldeutsche Zeitung
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Auszug aus der Kleinen Anfrage 652 vom 20.05.2015:
1. Wie definiert die Landesregierung
a) eine „unabweisbare Notwendigkeit“,
b) den „Ausnahmefall“,
c) die Länge eines „kurzen Zeitraums“?
Wenn diese Definitionen nicht durch die Landesregierung erfolgen, wer nimmt diese vor und wie werden sie durch die Landesregierung geprüft?
2. Gibt es neben der Verringerung der Wohnfläche weitere Unterbringungsstandards, die Gemeinschaftsunterkünfte zumindest zeitweilig nicht erfüllen müssen?
Wenn ja, welche?
3. Müssen Betreiberinnen und Betreiber bzw. zuständige Kommunen die Absenkung der (Wohnflächen-)Standards im Vorfeld beantragen oder die Landesregierung darüber informieren?
Wenn nein, warum nicht?
4. In wie vielen und in welchen Gemeinschaftsunterkünften wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die
(Wohnflächen-) Standards zu verringern?
Wie und durch wen wird überprüft, ob die abgesenkten Standards eingehalten werden und die maximale Dauer von sechs Monaten eingehalten wird?
5. Gibt es von den Kommunen genutzte zentrale Unterkünfte für Flüchtlinge, die nicht als Gemeinschaftsunterkünfte definiert werden, beispielsweise Notunterkünfte?
Wenn ja, wie viele sind es und wo sind sie?
Welche Unterbringungsstandards gelten für diese Unterkünfte und in welcher Höhe werden die Kosten dafür durch das Land erstattet?
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Komplette Anfrage sowie die Antworten der Ministerin – Datum des Eingangs: 22.06.2015 – ausgegeben: 29.06.2015
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Quelle: Landtag Brandenburg – Drucksache 6/1808
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13.03.2015
Brandenburger Sozialministerin verspricht uns Wohnungen
Auf dem 2. Asylgipfel der Landesregierung mit Vertretern von Flüchtlings- und Wohlfahrtsverbänden am 27.02.15 kündigte Sozialministerin Diana Golze (Linke) an, dass endlich das Landesaufnahmegesetz geändert werden soll, um die Unterbringung in Massenunterkünften zu vermeiden.
Mal wieder verspricht uns ein/e Brandenburger Sozialminister/in, dass wir zukünftig in Wohnungen statt in Lagern leben dürfen. Das haben wir schon 2011 erlebt, damals war es Minister Baaske.
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Wir fragen: Muss eine Regierung ihre Versprechungen einlösen?
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women-in-exile
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