Solidarisches Gutmenschentum der Außenalster-Schickeria ?
Veröffentlicht: 24. Januar 2014 Abgelegt unter: Asylbewerberheime, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, FREIE UND HANSESTADT HAMBURG, Harvestehude - Sophienterrassen, illustre Unterbringungsvarianten für Refugee-Fachkräfte | Tags: Aydan Özoguz, Flüchtlingsheim, Gero Tuttlewski (Rechtsanwalt-Klägervertreter), Hamburger Verwaltungsgericht, Harvestehude, Olaf Scholz, Torsten Sevecke (Bezirksamtsleiter) 3 Kommentare
Blick über die Außenalster von der Eimsbütteler Seite aus gesehen.
Am gegenüberliegenden Ufer liegt die Uhlenhorst und rechts oben St. Georg.
CC – Urheber: Merlin Senger
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Die unweit der Außenalster gelegene Sophienstrasse im schicken Harvestehude gilt als eine der feinsten Adressen in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Genau dort soll nun ein Zeichen für gelebte Solidarität mit den an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen aus dem Irak, Libyen, Syrien oder elsewhere gesetzt werden.
Medienberichte zufolge wird die Stadt Hamburg bis zu € 14 Millionen für den Ankauf des früheren Kreiswehrersatzamts an den Sophienterrassen in Harvestehude bezahlen, um dort bis zu 250 Flüchtlinge unterzubringen.
Bisheriger Eigentümer der Immobilie mit einer Grundstücksfläche von rund 3300 Quadratmeter ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima).
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Die gesellschaftliche Integration der Neubürger wird der von altehrwürdiger Tradition geprägten einstigen Hanse-Familien vermutlich keinen Zuwachs an Kulturbereicherung bescheren, schließlich dürften arabische und ähnlichen Lebensweisen hinreichend bekannt sein. Auch das Harvestehuder Strassenbild dürfte sich kaum verändern, da feminine Kopfbedeckungen etwa bei der Fahrt im schicken Cabrio oder im Harvestehuder Tennis- und Hockey-Club e.V. zu den unabdingbaren Accessoires der Haute Couture gehören.
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Natürlich könnte man jetzt argumentieren, die willkommenen Asylanten seien doch gar nicht in der Lage, dem Lebensstil der Schickeria nachzueifern. Dies könnte jedoch zu kurz gedacht sein, da man an allen Ecken unseres Landes und sicher auch in noblen Hamburger Stadtvierteln händeringend nach engagierten Facharbeitern sucht. Und jetzt mal Hand aufs Herz, wer lange genug sein Sparkonto aus den zu erwartenden üppigen Mindestlohn-Regelungen speist, dürfte sehr bald Einlass zu den erlauchten Kreisen der elitären Hamburger Schickeria-Clubs finden … vielleicht nicht sofort als zahlendes Mitglied, aber das kann sich ja ändern.
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Sonstige Befürchtungen, wie etwa die Zunahme von Gesetzesüberschreitungen durch Neubürger mit Migrationshintergrund sind zumindest nach Presse-Berichten eher im Reich populistischer Phantasien einzuordnen.
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Bleibt zu hoffen, dass die bald gediegende Asylanten-Herberge in Harvestehude zu einer befruchtenden Begegnungsstätte wird und nicht etwa fremdenfeindliche Wortwahl etwa nach dem Beispiel der Asterix-Figur ‚Methusalix‘ auslöst:
„Nein! Mich stören Fremde nicht, solange sie bleiben wo sie hingehören. Wenn sie aber zu uns kommen, hab´ ich keine Lust zu ihnen zu gehen!“
Ihr Oeconomicus
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follow-up, 16.02.2014
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Asyl trifft auf Luxus
Das Ideal der sozialen Durchmischung muss in Hamburg den Praxistest bestehen. Ein Experiment gegen Ghettobildung.
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Christian Tröster – Die Welt
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follow-up, 03.05.2014
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Wenn die Nachbarn Millionäre sind: Asylbewerberheim im Luxusquartier
Wer im noblen Hamburger Stadtteil Harvestehude wohnt, hat es in der Regel zu etwas gebracht und steht auf der Sonnenseite des Lebens. Doch über der Idylle macht sich ein Schatten breit — in Form einer Unterkunft für Asylbewerber. 220 Flüchtlinge sollen demnächst bei den gutbetuchten Hamburgern untergebracht werden. Eine Art von Multikulti, die dort auf wenig Gegenliebe stößt.
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follow-up, 17.06.2014
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Flüchtlingsheim in Harvestehude: Mitten in den Wohlstand
Mitten in einer der teuersten Gegenden Hamburgs werden demnächst Kriegsflüchtlinge einziehen:
In Harvestehude ist ein Flüchtlingsheim geplant. Der Bezirksamtschef sieht keinen Grund zur Diskussion, Anwohner schon.
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Tanja Mokosch – SpOn
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follow-up, 20.10.2014
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Sophienterrassen-Anwohner klagen gegen Flüchtlingsheim
Beim Gericht ist eine Sammelklage gegen das Flüchtlingsheim in Harvestehude eingegangen. Nun muss das Gericht in einem Eilverfahren überprüfen, ob es zu einem Aussetzen der Baugenehmigung kommen kann.
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Hamburger Abendblatt
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follow-up, 23.01.2015
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Gericht stoppt Bau von Flüchtlingsheim in Villenviertel
Das Verwaltungsgericht Hamburg gibt einem Eilantrag von Anwohnern gegen den Bau eines Flüchtlingsheims in Harvestehude statt.
In der Begründung des Gerichts heißt es, die Gegend sei ein „besonders geschütztes Wohngebiet“, ein Flüchtlingsheim jedoch keine „reine Wohnnutzung“. Das Bezirksamt Eimsbüttel will gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.
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Hannah Beitzer – SZ
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Anmerkung
Verkommt nun die vielbeschworende Solidarität für bedrohte Flüchtlinge zur Worthülse?
Und dürfen wir nun erwarten, dass die rund 4000 Teilnehmer der Anti-Pegida-Bewegung, die am 12. Januar gegen Terror, Rassismus und Ausgrenzung unter Beteiligung der Integrationsstaatsministerin Aydan Özoguz und des Hamburger Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz (beide SPD) demonstriert hatten, nun drei Wochen vor der Bürgerschaftswahl vor dem Hamburger Verwaltungsgericht protestieren?
Klingt wohl ebenso unwahrscheinlich, wie auf das private Engagement der Schickeria zu setzen, Flüchtlinge in ihren Millionen-Villen aufzunehmen!
Methusalix (s.o.) läßt grüßen !
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 08.10.2015
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Flüchtlingsheim Sophienterrasse: „Die Menschen stehen jetzt vor unserer Tür“
Die Flüchtlingsunterkunft an den Sophienterrassen wird kleiner. Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke verteidigt den Kompromiss.
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DIE ZEIT
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follow-up, 05.08.2015
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Die Ich-Gesellschaft – Essay von Martin Tschechne
Natürlich müssen wir Flüchtlinge retten und aufnehmen, sagt unser moralischer Anspruch. Aber wenn die Flüchtlinge dann in unserer Nachbarschaft untergebracht werden sollen, ist es selbst bei notorischen Gutmenschen schnell vorbei mit der Hilfsbereitschaft und Toleranz. Das betrifft nicht nur den feinen Hamburger Stadtteil Harvestude an der Alster.
[…}
NDR
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follow-up, 07.07.2015
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Harvestehude: Neue Pläne für Flüchtlingsheim
Die einen wollen alles tun, um endlich Flüchtlinge in ihrer noblen Nachbarschaft willkommen heißen zu können. Die anderen wollen das Heim mit aller Kraft verhindern. Die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Sophienterrasse spaltet Harvestehude. Entsprechend aufgeheizt war die Stimmung am Dienstag bei einem Infoabend zum Thema.
[…]
Geli Tangermann – Hamburger Morgenpost
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follow-up, 01.06.2015
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Sophienterrasse: Es bleibt beim Baustopp
Im vornehmen Hamburger Stadtteil Harvestehude wird es vorerst weiterhin keine Flüchtlingsunterkunft geben. Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Oberverwaltungsgericht einen Umbau des Gebäudes an der Sophienterrasse untersagt.
Es bestätigte den bereits verhängten Baustopp und wies eine Beschwerde der Stadt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.
„Damit bleibt es dabei, dass das Vorhaben einstweilen nicht verwirklicht werden kann“
teilte das Gericht am Montag mit. Die Stadt möchte in dem seit 2012 leer stehenden Haus 220 Flüchtlinge unterbringen.
[…]
NDR
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Anmerkung:
Ware man ein Schelm, so könnte man denken „Mission accomplished“.
Warum ?
Mit diesem Urteil können nun Eigentümer von Luxusoasen aufatmen, da sie bei einem eventuellen Verkauf von nachbarschaftsbedingten Abschlägen verschont bleiben!
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 01.02.2015
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Der Zoff um Flüchtlingsunterkunft geht weiter
Der Senat will seine Absicht, Flüchtlinge in dem Nobelviertel einzuquartieren, unbedingt durchsetzen. Er rechnet sich gute Chancen beim Oberverwaltungsgericht aus, das über die städtische Beschwerde entscheiden muss und als liberal gilt.
Der Baustopp löste heftige Reaktionen aus, von der Richterschelte bis zur Häme. „Eine Schande für Hamburg“, kommentierte der Norddeutsche Rundfunk, die „Hamburger Morgenpost“ konstatierte einen „GAU“. Die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern des Projekts sind verhärtet. Es geht auch um Gut und Böse. Wer dafür ist, gilt als mitfühlend, wer dagegen ist, als herzloser Egoist.
„Dieses Urteil ist ein beispielloser Skandal“
schrieb der Hamburger Schauspieler Stephan Schad im Forum von SPIEGEL ONLINE und, gemünzt auf die siegreichen Anwohner:
„Möge euch euer Kaviar im Halse stecken bleiben. Ihr kotzt mich an. Flüchtlinge sind hier, was mich angeht, von ganzem Herzen willkommen.“
Die Antwort kam postwendend.
„Sie dürfen doch gern schon mal einen oder zwei Flüchtlinge aufnehmen“
schlug ein Forist unter dem Kürzel „ixfüru“ vor.
„Sie würden dann mit gutem Beispiel vorangehen – und ein gutes Beispiel liefern, dass das Zusammenleben gut klappt.“
[…]
Bruno Schrep – SpOn
Führung – Verantwortung – Vertrauen: Perspektiven für Deutschland und Europa
Veröffentlicht: 15. November 2010 Abgelegt unter: Dokumenten-Sammlung | Tags: Andreas Schmitz, Argumente, Atlantik-Brücke e.V., Börsen-Zeitung, Bernd Wittkowski, Bundesverband deutscher Banken, Cem Özdemir, Christian Lindner, Dr. Lutz R. Raettig, Eckart von Klaeden, EZB, Friedrich Merz, Gabor Steingart, HSBC, Informationen, Kapitalmärkte, Krise, Mayer Brown LLP, Meinungen, Morgan Stanley Bank AG, Olaf Scholz, Peer Steinbrück, Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Prof. Dr. Heinz Bude, Prof. Dr. Jürgen Stark, Prof. Otmar Issing, Sabine Adler, Schönhauser Gespräche Hinterlasse einen KommentarFührung – Verantwortung – Vertrauen:
Perspektiven für Deutschland und Europa
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Das Forum
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Die Schönhauser Gespräche, benannt nach dem früheren Veranstaltungsort Schloss Schönhausen, zielen als das gesellschaftspolitische Forum der
privaten Banken auf Dialog. Im Mittelpunkt steht der freie Austausch von Meinungen, Argumenten und Informationen zu den Problemen unserer Zeit. Zum Gespräch eingeladen sind alljährlich hohe Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
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Das Thema
Wird Deutschland gestärkt aus der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgehen? Auch wenn die Aussichten dafür heute besser sind als noch vor einem
oder zwei Jahren, sind die Gefahren der Krise nicht gebannt: Die Kapitalmärkte bleiben volatil, die Finanzbranche erholt sich erst nach und nach, und
neue Risiken für das Finanz- und Währungssystem gehen von überschuldeten Staatshaushalten in einigen Euro-Ländern aus. All dies verunsichert die
Bürger und führt verständlicherweise zur Sorge. In einer solchen Situation werden Führungsfähigkeit, Verantwortung und Vertrauen zu Schlüsselfaktoren
und auch zu Gradmessern für Zustand und Zusammenhalt des Gemeinwesens.
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In welcher Verfassung ist Deutschland im Herbst 2010 – wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich?
Welche Konsequenzen haben Banken und Politik – national wie international – aus der Krise gezogen? Wie steht es um das Primat der Politik?
Dominieren die Märkte wirklich die Politik?
Oder hat die Debatte hierüber andere Gründe?
Und wie sehen die Perspektiven für Deutschland und Europa aus? Wie kann das Vertrauen in Staat und Gesellschaft wieder gestärkt werden?
Wie können Politik und Wirtschaft, die Banken eingeschlossen, ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden?
Darum ging es bei den Schönhauser Gesprächen 2010.
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Inhaltsübersicht
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Begrüßung und Einführung
Andreas Schmitz
Präsident, Bundesverband deutscher Banken, Berlin, und Sprecher des Vorstands, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
Ist nach der Krise vor der Krise?
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Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Otmar Issing
Präsident, Center for Financial Studies, ehem. Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank, Frankfurt am Main
Die Verantwortung der Banken
Dr. Lutz R. Raettig
Vorsitzender des Aufsichtsrats, Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main
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Zwischen Krisenangst und Zuversicht
Prof. Dr. Heinz Bude
Lehrstuhl für Makrosoziologie, Universität Kassel
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Diskussion
Leitung: Bernd Wittkowski
Mitglied der Chefredaktion, Börsen-Zeitung, Frankfurt am Main
Europa am Wendepunkt
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio
Richter des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe
und
Prof. Dr. Jürgen Stark
Mitglied des Direktoriums, Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main
im Gespräch mit Bernd Wittkowski
Anschließend: Diskussion
Das Primat der Politik – Fiktion oder erfüllbare Führungsaufgabe?
Eckart von Klaeden MdB
Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Berlin
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Christian Lindner MdB
Generalsekretär der FDP, Berlin
Cem Özdemir
Vorsitzender, Bündnis 90/Die Grünen, Berlin
Olaf Scholz MdB
Stv. Fraktionsvorsitzender der SPD, Berlin
Moderation und Diskussionsleitung:
Sabine Adler, Leiterin Hauptstadtstudio, Deutschlandradio, Berlin
Führung – Verantwortung – Vertrauen: Ein Ausblick
Peer Steinbrück MdB
Bundesminister a. D., Berlin
Schlusswort
Andreas Schmitz
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Statements am Vorabend
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Europa und die USA: Ihre Rolle in der Welt von morgen
Gabor Steingart
Chefredakteur, Handelsblatt, Düsseldorf
Friedrich Merz
Partner, Mayer Brown LLP, und Vorsitzender, Atlantik-Brücke, Berlin
Die Redner/Moderatoren
Die Teilnehmer
Die Schönhauser Gespräche – bisherige Veranstaltungen
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PDF – 128 Seiten
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Kurz-Profil: Friedrich Merz (Stand August 2010)
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Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)
Veröffentlicht: 20. Dezember 2004 Abgelegt unter: Deutscher Bundestag, DEUTSCHLAND - GERMANY | Tags: Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG), Bundesgerichtshof BGH, Corporate-Governance-Kommission, IAS-Verordnung, Jerzy Montag, Marco Wanderwitz, Olaf Scholz, Rainer Funke, Rechnungslegungsstandards, Rechtsausschuss des Bundestages Hinterlasse einen KommentarGesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung
Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG).
– vom 4.12.2004, BGBl I, Nr. 65, S. 3166 –
Aus dem Gesetzentwurf: Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend internationale Rechnungslegungsstandards (sog. IAS-Verordnung), die sog. Schwellenwertrichtlinie2003/38/EG, die sog. Fair-Value-Richtlinie 2001/65/EG, die sog. Modernisierungsrichtlinie 2003/51/EG, die EU-Kommissionsempfehlung über Unabhängigkeitsregeln für Abschlussprüfer, die Empfehlungen der deutschen Corporate-Governance-Kommission sowie der sog. Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vom 25. Februar 2003 erfordern Gesetzesänderungen auf den Gebieten des Bilanzrechts und des Rechts der Abschlussprüfer. Ziel ist es, im Hinblick auf die aktuellen internationalen Entwicklungen im Bereich der Kapitalmärkte und der internationalen Rechnungslegungsstandards das Vertrauen in die Aussagekraft von Unternehmensabschlüssen und die Unabhängigkeit und Objektivität sowie das Testat des Abschlussprüfers zu stärken und entsprechende Vorgabendes europäischen Bilanzrechts in nationales Recht umzusetzen.
Referentenentwurf Pressemitteilung des BMJ vom 21.04.2004: Bilanzrechtsreform und Bilanzkontrolle stärken Unternehmensintegrität und Anlegerschutz Aus: DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge Titel: Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG)
Initiative: Regierungsvorlage
Zustimmungsbedürftig: Nein
Bezug: 10-Punkte-Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vom 25. Februar 2003; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1997 zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (II ZR 317/95; sog. Allweiler-Entscheidung)
Siehe auch Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz – BilKoG) und Gesetz zur Reform des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens des Wirtschaftsprüfungsexamens (Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz)
Europäische Impulse: Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (sog. IAS-Verordnung) (ABl. EG Nr. L 243, 11.09.2002, S. 1), Richtlinie 2003/38/EG vom 13. Mai 2003 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich der in Euro ausgedrückten Beträge (sog. Schwellenwertrichtlinie) (ABl. EG Nr. L 120, 15.05.2003, S. 22), Richtlinie 2001/65/EG vom 27. September 2001 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG und 86/635/EWG des Rates im Hinblick auf die im Jahresabschluss bzw. im konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und von Banken und anderen Finanzinstituten zulässigen Wertansätze (sog. Fair-Value-Richtlinie) (ABl. EG Nr. L 283, 27.10.2001, S. 28), Richtlinie 2003/51/EG vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen (sog. Modernisierungsrichtlinie) (ABl. EG Nr. L 178, 17.07.2003, S. 16)
Inhalt: Stärkung des Vertrauens in die Aussagekraft von Unternehmensabschlüssen sowie der Rolle des Abschlussprüfers, Umsetzung von Vorschriften des europäischen Bilanzrechts in nationales Recht; Änderung und Ergänzung versch. §§ Handelsgesetzbuch sowie in 25 weiteren Gesetzen und Verordnungen.
Das Gesetz hat auf die öffentlichen Haushalte keine bezifferbaren Auswirkungen.
Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:
Erstreckung der Ausschlussgründe für Abschlussprüfer auch auf deren Ehegatten und Lebenspartner, Streichung des Ausschlussgrundes der gerichtlichen Vertretung, Verlängerung der Dauer der internen Rotation von Abschlussprüfern, vollständige Befreiung der nicht kapitalmarktorientierten Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstitute von der Anwendung der besonderen Ausschlussgründe, Sonderregelung für genossenschaftliche Prüfungsverbände sowie Prüfungsstellen eines Sparkassen- und Giroverbandes, Verlängerung von Übergangsbestimmungen, Beschränkung der Pflicht zur Angabe der Abschlussprüferhonorare auf Unternehmen, die einen organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen,Streichung der Pflicht zur Darstellung wesentlicher Ziele und Unternehmensstrategien im Lagebericht, Erweiterung des Wahlrechts zur befreienden Aufstellung von Konzernabschlüssen nach IAS/IFRS; Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Handelsregistergebührenverordnung.
Ablauf des Vorgangs (BT = Bundestag; BR = Bundesrat):
BR – Gesetzentwurf Bundesregierung 30.04.2004 Drucksache 326/04 Zuweisung: Rechtsausschuss (federführend), Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss
BR – Empfehlungen Rechtsausschuss (federführend); Finanzausschuss; Wirtschaftsausschuss 01.06.2004 Drucksache 326/1/04 u.a. Änderungsvorschläge
BR – Antrag Hessen 10.06.2004 Drucksache 326/2/04 Änderungsvorschläge
1. Durchgang
BR – Plenarprotokoll 800 11.06.2004 S. 290A Beschluss: S. 290A – Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge – gemäß Art. 76 Abs. 2 GG
BR – Stellungnahme Bundesrat 11.06.2004 Drucksache 326/04 (Beschluss)
BT – Gesetzentwurf Bundesregierung 24.06.2004 Drucksache 15/3419 Anlage: Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung Bundesregierung
1. Beratung
BT – Plenarprotokoll 15/118 01.07.2004 S. 10779A-10788B zusammenberaten mit anderen Beratungsgegenständen, vollständige Liste
- s. Anlegerschutzverbesserungsgesetz BR Drucksache 341/04 (bes.eilbed.)
Redner:
Florian Pronold, SPD S. 10779A-10780A; Stefan Müller (Erlangen), CDU/CSU S. 10780B-10781C; Hubert Ulrich, Bündnis 90/Die Grünen S. 10781C-10782D; Carl-Ludwig Thiele, FDP S.10782 D-10783D; Olaf Scholz, SPD S. 10784A-D; Otto Bernhardt, CDU/CSU S. 10785A-10786A; Dr. Barbara Hendricks, Parlamentarischer Staatssekretär Bundesministerium der Finanzen S.10786A-D; Klaus-Peter Flosbach, CDU/CSU S.10787A-10788ABeschluss: S. 10788B – Überweisung: Rechtsausschuss (federführend), Finanzausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
BT – Beschlussempfehlung und Bericht Rechtsausschuss 27.10.2004 Drucksache 15/4054 Erstreckung der Ausschlussgründe für Abschlussprüfer auch auf deren Ehegatten und Lebenspartner, Streichung des Ausschlussgrundes der gerichtlichen Vertretung, Verlängerung der Dauer der internen Rotation von Abschlussprüfern, vollständige Befreiung der nicht kapitalmarktorientierten Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstitute von der Anwendung der besonderen Ausschlussgründe, Sonderregelung für genossenschaftliche Prüfungsverbände sowie Prüfungsstellen eines Sparkassen- und Giroverbandes, Verlängerung von Übergangsbestimmungen, Beschränkung der Pflicht zur Angabe der Abschlussprüferhonorare auf Unternehmen, die einen organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, Streichung der Pflicht zur Darstellung wesentlicher Ziele und Unternehmensstrategien im Lagebericht, Erweiterung des Wahlrechts zur befreienden Aufstellung von Konzernabschlüssen nach IAS/IFRS; Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Handelsregistergebührenverordnung
Berichterstatter:
Olaf Scholz, SPD, Rechtsausschuss; Marco Wanderwitz, CDU/CSU, Rechtsausschuss; Jerzy Montag, Bündnis 90/Die Grünen, Rechtsausschuss; Rainer Funke, FDP, Rechtsausschuss
2. Beratung
BT – Plenarprotokoll 15/136 29.10.2004 S. 12520C-12526C zusammenberaten mit anderen Beratungsgegenständen, vollständige Liste
- s. Bilanzkontrollgesetz BR Drucksache 325/04
Redner:
Alfred Hartenbach, Parlamentarischer Staatssekretär Bundesministerium der Justiz S. 12520D-12521C; Marco Wanderwitz, CDU/CSU S.12521 D-12523C; Jerzy Montag, Bündnis 90/Die Grünen S. 12523C-12524C; Rainer Funke, FDP S.12524 C-12525A; Olaf Scholz, SPD S. 12525A-12526ABeschluss: S. 12526C – einstimmige Annahme Drucksache 15/3419 idF Drucksache 15/4054
3. Beratung
BT – Plenarprotokoll 15/136 29.10.2004 S. 12526C Beschluss: S. 12526C – einstimmige Annahme Drucksache 15/3419 idF Drucksache 15/4054
BR – Gesetzesbeschluss Deutscher Bundestag 05.11.2004 Drucksache 852/04 Zuweisung: Rechtsausschuss (federführend), Wirtschaftsausschuss
2. Durchgang
BR – Plenarprotokoll 806 26.11.2004 S. 579C, 611A-C/Anl Beschluss: S. 579C – kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses – gemäß Art. 77 Abs. 2 GG
BR – Beschluss Bundesrat 26.11.2004 Drucksache Drs 852/04 (Beschluss)
Bundesregierung – Gesetz vom 04.12.2004 – Bundesgesetzblatt Teil I 2004 Nr.65 09.12.2004 S. 3166
Inkrafttreten: 10.12.2004 Außerparlamentarische Vorgänge: Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Deutschen Anwaltvereins (Feb 2004)
Institut der Wirtschaftsprüfer (23.01.2004)
Wirtschaftsprüferkammer (23.01.2004) hier: Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und Berichtspflichten des Abschlussprüfers
Wirtschaftsprüferkammer (23.01.2004) hier: Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers- zum Regierungsentwurf
BDA, BDI, DIHK, GDV und dem Bundesverband deutscher Banken (28.05.2004)
Wirtschaftsprüferkammer (22.06.2004)- gegenüber dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
Wirtschaftsprüferkammer (03.09.2004)
Wirtschaftsprüferkammer (20.09.2004) hier speziell zu den Regelungen zur Unabhängigkeit des gesetzlichen Abschlussprüfers.
Quelle: Bibliothek des Bundesgerichtshofs – Gesetzesmaterialien