Zypern: Gas-Deal und einschneidende Reformen

Memorandum of Understanding zum Zypern Bailout!

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Zypern’s Gas-Ressourcen

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Erfreulicherweise ist trotz des Hinweises „Contains sensitive information, not for further distribution DRP“ das

MoU

mit den Bedingungen des € 10 Mrd. Bailout zwischen den Zockern der Troika und Zypern öffentlich geworden.
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Offenbar hat man sich auf nachfolgende Vereinbarungen geeinigt:
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  • Anhebung der Unternehmens-Steuern von 10 auf 12,5%
  • Steuererhöhung für Zins- und Dividenden-Einkünfte auf 30%
  • Erhebung von Immobiliensteuern die jährlich € 70 Mio einbringen sollen
  • MwSt-Erhöhung von 17 auf 19%
  • Gehaltseinbußen von 6,5% – 12,5% für Staatsbedienstete
  • Kürzung von Pensionen um 3%
  • Entlassung von 5,000 Angestellten im öffentlichen Dienst bis 2016
  • Anhebung des Renteneintrittsalters um 2 Jahre
  • Privatisierung öffentlicher Einrichtungen, aus denen Einnahmen von € 1,4 Mrd. erwartet werden. Damit sollen u.a. Infrastrukturmaßnahmen zur Ausbeutung von Kohlenwasserstoffen finanziert werden.
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Wie die zypriotische Tageszeitung Phileleftheros am Montag berichtete, zielt der Schwerpunkt des zypriotischen Reformprogrammes auf die Förderung der Offshore-Erdöl-und Erdgasvorkommen ab.
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Auf der Suche nach Wegen aus der Krise scheut die Regierung keine Tabus: Präsident Nikos Anastasiades kündigte am Wochenende unter anderem die Eröffnung eines Casinos an. Bisher war dies am hartnäckigen Widerstand der einflussreichen orthodoxen Kirche gescheitert.
Bleibt abzuwarten, ob sich ’spendierfreudige‘ Pauschaltouristen an der Rettung des Inselstaats in anvisierter Weise beteiligen werden.
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Ihr Oeconomicus

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korrespondierende Informationen

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01.03.2016
Regionale Konflikte und Marktrealitäten behindern die Gas-Erschließung im östlichen Mittelmeer
Seit 2009 folgt das internationale Interesse an den Offshore-Öl- und Gasvorkommen im östlichen Mittelmeerraum einem gewissen Kreislauf: Zunächst gab es eine allgemeine Euphorie, dann ein Hinauszögern der Aktivitäten, gefolgt von Enttäuschungen – und schließlich wieder Euphorie. Im Levante-Becken kam es zu mehreren Entdeckungen, die einen großen Einfluss auf die dortige Wirtschaft haben könnten. Doch solange sich nicht die lokalen, regionalen und globalen Umstände zum Positiven verändern, wird dieses Gebiet sein Potenzial als Gasexporteur nicht voll ausschöpfen können.
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Dr. Carole Nakhle – World Review
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16.02.2015
Zypern und Ägypten schließen Gas-Abkommen
Megaprojekt im südöstlichen Mittelmeer: Zypern und Ägypten planen den Bau einer Gas-Pipeline zwischen den Ländern unter dem Mittelmeer. Derzeit wird allerdings noch nach technischen Lösungen für das Projekt gesucht.
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Handelsblatt
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22.10.2014
Begehrter Schatz vor Zypern
Mögliche Gas- und Ölvorkommen vor Zypern locken viele Interessenten an – samt den Militärs. Hintergrund der Krise ist der seit Jahren andauernde Streit um die Bodenschätze vor Zyperns Küsten.
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Frankfurter Rundschau
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07.08.2014
Can the oil and gas reserves be beneficial for the Cypriot Εconomy?
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03.04.2013
Troika erwartet Wirtschaftseinbruch – Zypern steht vor Rezession
Zypern geht schweren Zeiten entgegen. Der Sanierungskurs wird dafür sorgen, dass die Wirtschaftsleistung kräftig zurückgeht. Die Troika lockert deshalb die Rettungsauflagen etwas, doch das Land steht vor großen Problemen.
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N-TV
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03.04.2013
Erdgas-Vorkommen vor Zyperns Küste
Sie sollen Zypern den Weg aus der Schuldenfalle ebnen: Die Erdgas- und Ölreserven im Mittelmeer, auch vor der Küste der Insel, sind höchst begehrt. Doch ihre Ausbeutung ist teuer und riskant. Und oft ist auch nicht klar, wem diese Rohstoffe überhaupt gehören.
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Silvia Liebrich – SZ
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02.04.2013
Politische Turbulenzen auf Zypern
Nach dem Beinahe-Bankrott Zyperns hat auf der Insel die politische Aufarbeitung der Krise begonnen: Finanzminister Sarris reichte seinen Rücktritt ein, weil er vor seinem Amtsantritt Chef der Pleitebank Laiki war.
Eine neue Kommission untersucht zudem ab sofort die Ursachen für Zyperns Schuldendebakel -und prüft auf Geheiß von Präsident Anastasiades auch Vorwürfe gegen dessen eigene Familie (Wer’s glaubt …).
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Mitschrift Pressekonferenz: Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat

Mitschrift Pressekonferenz:
Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Europäischen Rat
markantes Statement von Dr. Angela Merkel:
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„Wenn diese Überwachungsinstitution dann einmal existiert,
kann es eine wiederum einstimmige Entscheidung im Gouverneursrat des ESM geben,
dass mit Hilfe dieser Institution eine direkte Kapitalisierung von Banken möglich ist,
nachdem das Land, in dem die jeweilige Bank ist, einen Antrag gestellt hat.
Wir brauchen also zweimal einstimmige Entscheidungen,
was in Deutschland auch bedeutet,
dass der Deutsche Bundestag damit befasst wird und auch mit seiner Mehrheit entscheiden muss“.

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weitere, nicht weniger wichtige (unkorrigierte) Aussagen von Frau Dr. Merkel aus dem Mitschnitt (Hervorhebungen by Oeconomicus)

„Wir haben darüber ist gestern schon gesprochen worden, deshalb kann ich das kurz machen einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung beschlossen, in etwa in der Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union. Das ist, glaube ich, eine wichtige Anstrengung. Es wird in dem Papier sehr, sehr deutlich, dass es vor allen Dingen um die Schaffung von Arbeitsplätzen geht, ganz besonders auch von Arbeitsplätzen für jüngere Menschen. Sie wissen, dass dies bei durchschnittlich über 20 Prozent Jugendarbeitslosigkeit von sehr großer Bedeutung ist.

Die drei großen Blöcke oder zwei große Blöcke und ein kleinerer Block in diesem Wachstumspaket sind zum ersten die bessere Verwendung der Strukturfondsmittel, zum zweiten die Aufstockung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank und zum dritten die Pilotphase und hoffentlich dann anschließend auch weitere Phasen von sogenannten Projektanleihen, die man mit Private Public Partnership verbinden kann.

Wir haben dann gestern Abend eine Runde gehabt, in der wir in der Eurogruppe zusammengetreten sind. Das war deshalb notwendig, weil auf der einen Seite der Bericht der vier Präsidenten diskutiert wurde. Für diesen Bericht haben wir in den Schlussfolgerungen deutlich gemacht, dass es durchaus unterschiedliche Meinungen dazu gab, aber dass die vier Blöcke, um die es dort geht, weiter bearbeitet werden, und zwar in einem Verfahren, das die Mitgliedstaaten mit einbezieht, und dass dann im Oktober ein Zwischenbericht und zum Ende des Jahres ein weiterer Bericht gegeben werden. Die Inhalte ich sagte es schon sind zum Teil kontrovers diskutiert worden; das ist aber angesichts der unterschiedlichen Interessen auch nicht verwunderlich.

Wir haben uns dann mit kurzfristigen Maßnahmen zur unmittelbaren Stärkung der Finanzstabilität der Wirtschafts- und Währungsunion auseinandergesetzt. Hier gibt es im Wesentlichen drei Punkte, die von Bedeutung sind.

Der erste Punkt ist einer, der mittelfristiger Natur ist. Dieser Punkt hat mit dem, was jetzt zum Beispiel im Bundestag abgestimmt wird, nämlich dem ESM, nichts zu tun, aber er ist dann von Relevanz, wenn die entsprechenden Arbeiten vorangegangen sind. Da geht es um die Frage: Wie soll in Zukunft eine bessere Aufsicht über Banken in Europa aussehen? Dazu haben wir einen Auftrag auf der Grundlage von Art. 127 Abs. 6 des Vertrages gegeben. Das heißt, dass die Kommission einen Vorschlag unterbreiten wird, dass die EZB in dieser Aufsicht eine besondere Rolle bekommt. Die EZB hat diese Überwachungsrolle heute nicht in 15 der 17 Euro-Staaten haben die jeweiligen Notenbanken die Überwachungsrolle ; das heißt, sie muss dazu erst einmal aufgebaut werden. Das bedeutet dann auch, dass die EZB Vorschläge machen kann, welche Restrukturierungen und vieles andere notwendig sind. Wenn das einmal aufgebaut ist, dann wird der Rat einstimmig darüber entscheiden, ob diese Überwachungsinstitution unseren Vorstellungen entspricht. Wenn diese Überwachungsinstitution dann einmal existiert, kann es eine wiederum einstimmige Entscheidung im Gouverneursrat des ESM geben, dass mit Hilfe dieser Institution eine direkte Kapitalisierung von Banken möglich ist, nachdem das Land, in dem die jeweilige Bank ist, einen Antrag gestellt hat. Wir brauchen also zweimal einstimmige Entscheidungen, was in Deutschland auch bedeutet, dass der Deutsche Bundestag damit befasst wird und auch mit seiner Mehrheit entscheiden muss.

Zweitens ging es um die Frage der Rekapitalisierung der spanischen Banken; das ist nun ein ganz aktuelles Problem. Hierzu haben wir klargestellt und deutlich gemacht: Der Antrag wird über die EFSF gestellt, und dann, wenn der ESM zur Verfügung steht, in den ESM überführt, ohne dass der Status der Vorrangigkeit bei der Überführung (erhalten) wird. Das bedeutet, dass in diesem einen Falle nämlich dem Falle der spanischen Bankenrekapitalisierung – bei der Übertragung aus der EFSF in den ESM keine Vorrangigkeit begründet wird. Es ändert sich aber nichts am ESM generell, in dem der „preferred creditor status“ ja festgeschrieben ist. Ich sage das deshalb, weil das uns und vielen anderen Ländern sehr wichtig war.

Drittens haben wir darüber gesprochen, welche Instrumente wir in der EFSF und dem ESM haben, die gegebenenfalls genutzt werden können, um die Finanzstabilität im Euroraum zu garantieren. Hier geht es um Instrumente wie zum Beispiel Primärmarktankäufe und Sekundärmarktankäufe, die ja neben Bankenrekapitalisierung und Vollprogramm schon heute Bestandteile der Instrumente, also von EFSF und ESM, sind. Hier ist festgelegt worden, dass, falls von bestimmten Instrumenten im Sinne der Finanzmarktstabilität das sind also Sekundärmarktinterventionen oder Primärmarktinterventionen Gebrauch gemacht wird, die Konditionalität inhaltlich dadurch ausgefüllt wird, dass man die Länderempfehlungen der Kommission nimmt und sagt: Diese müssen verpflichtend von den Ländern, die einen Antrag stellen, umgesetzt werden, und zwar in einem auszuhandelnden zeitlichen Ablauf.

Das Ganze wird, wie es im EFSF und ESM immer ist, in einem Memorandum of Understanding aufgeschrieben. Und damit es auch gar keine Unklarheiten gibt, haben wir heute noch einmal in die allgemeinen Schlussfolgerungen aufgenommen, dass die existierenden Instrumente EFSF und ESM immer entsprechend der existierenden Guidelines, also Richtlinien, angewandt werden, die die jeweiligen Prozeduren Wie stelle ich ein MoU auf, wie mache ich einen Sekundärmarktkauf, wie mache ich einen Primärmarktkauf? im Detail darstellen. Das wird deshalb gemacht, damit hier wirklich keinerlei Unschärfe auftritt; denn die Diskussion ging ja ein bisschen in eine Richtung, die es so aussehen ließ, als gäbe es keine Konditionalität mehr und als würde man von den normalen Abläufen im EFSF und ESM abweichen. Das ist nicht so. Der einzige Unterschied ist, dass der Inhalt des MoU aus den Länderempfehlungen der Kommission besteht. Diese Länderempfehlungen gibt es erst seit diesem Jahr, das heißt, früher konnten wir die gar nicht als Grundlage nehmen. Die Länder, die solche Instrumente benutzen, müssen das dann verpflichtend und in einem bestimmten Zeitrahmen erfüllen.“

die Mitschrift

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Liebe Freunde,
ich hoffe Sie haben verstanden, worum es hier geht … in letzter Konsequenz um die kalte Enteignung unser aller Lebensleistung (!)
Um dies nochmals schonungslos zu verdeutlichen, sei an das Grußwort von Prof. Wilhelm Hankel anläßlich eine Demo in Karlsruhe vom 12. Juni 2012 erinnert:
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Dazu eine Bemerkung zum Eingangs-Zitat:
Nach regierungsamtlicher Vertragsauslegung bedarf es  nicht einmal einer Änderung des ESM-Vertrages sondern lediglich einer Gouverneursrat-Entscheidung nach Artikel 19 über die Ausweitung des Instrumentariums der Finanzhilfen, um die Staaten aus der Haftung zu entlassen. EIN SKANDAL!
Es steht jedem, insbesondere den „betreuten Denkern“ frei, diese Meinung anzuzweifeln. Wer hingegen dieses Thema vertiefen möchte, findet auf diesem Blog entsprechende Antworten und/oder hat die Möglichkeit über die Kommentarfunktion drängende Fragen zu formulieren, auf die ich nach bestem Wissen und Kenntnisstand gerne eingehe.
herzlichst

Ihr Oeconomicus