Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen von ionisierender und nicht ionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen. Der Begriff wird überwiegend – und auch in diesem Artikel – nur auf ionisierende Strahlung angewendet, spielt aber auch beispielsweise in der Lasertechnik eine Rolle.
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Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für das Personal kerntechnischer Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken und im Bereich der Medizin, insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie.
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Inhaltsverzeichnis
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1 Geschichte des Strahlenschutzes
2 Die zehn Grundsätze des Strahlenschutzes
3 Strahlenschutz zum Schutz der Menschen
4 Gesetzliche Grundlagen
4.1 EURATOM
4.2 Deutschland
4.2.1 Atomgesetz (AtG)
4.2.2 Strahlenschutzverordnung
4.2.3 Röntgenverordnung (RöV)
4.2.4 Strahlenschutzvorsorgegesetz
4.2.5 Strahlenschutzgesetz
4.3 Österreich
4.4 Schweiz
In der Schweiz ist der Schutz vor ionisierender Strahlung ein Auftrag mit Verfassungsrang. Umgesetzt wurde dieser Auftrag in einem Strahlenschutzgesetz mit dazugehöriger Verordnung.
Der Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (z. B. Mobilfunk) ist einer speziellen Gesetzgebung ohne Verfassungsrang vorbehalten, nämlich dem Umweltschutzgesetz und der darauf fußenden Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung.
5 Internationale Organisationen
6 Praktischer Strahlenschutz
7 Siehe auch
8 Literatur
9 Weblinks
10 Einzelnachweise