Kaninchen aus dem EZB-Zylinder
Veröffentlicht: 28. Januar 2013 Abgelegt unter: bad banks, ESM, EZB | Tags: Dr. iur. Wolfgang Philipp, Erste Abwicklungsanstalt (EAA), ESM, EZB-Rat-Beschlüsse, Liquiditätskategorie II, Marktoperationen Hinterlasse einen KommentarBeschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
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Januar 2013
Marktoperationen
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Zusätzliche Überprüfung des Verzeichnisses der zugelassenen nicht geregelten Märkte und solcher Emittenten, die als Institution mit öffentlichem Förderauftrag klassifiziert wurden
Am 17. Januar 2013 nahm der EZB-Rat eine zusätzliche Überprüfung des Verzeichnisses der nicht geregelten Märkte, die für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, zur Kenntnis und fasste den Beschluss, den Global Exchange Market (GEM) in das Verzeichnis aufzunehmen.
Darüber hinaus billigte der EZB-Rat die Klassifizierung der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag.
Die von EEA und ESM ausgegebenen Schuldtitel fallen somit unter die Liquiditätskategorie II der für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassenen Sicherheiten. Das aktualisierte Verzeichnis der nicht geregelten Märkte, die von der EZB zugelassen sind, ist auf der EZB-Website abrufbar.
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veröffentlicht am 25. Januar 2013
Europäische Zentralbank
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Medienecho
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Refinanzierung von Geschäftsbanken
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Anmerkung
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Eine Bewertung der Entscheidungen des EZB-Rates und ein entsprechender Kommentar zum Medien-Artikel und dessen Lesermeinungen folgt in Kürze.
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Ihr Oeconomicus
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der Kommentar:
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Finanzminister Wolfgang Schäuble weiß zwar nicht, ob alle Staaten zum 1. Januar ihren Anteil in den ESM einbezahlt haben.
Gleichwohl können Banken jetzt ESM-Anleihen bei der EZB zu Geld machen. Das ist ein fragwürdiger Vorgang, schreibt WOLFGANG PHILIPP*.
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Die Meldung war nur kurz, ihre Bedeutung allerdings umso größer. Die Europäische Zentralbank (EZB) kündigte an, künftig Anleihen des permanenten europäischen Rettungsschirms ESM als Sicherheiten bei ihren Refinanzierungsgeschäften mit den Geschäftsbanken akzeptieren zu wollen. Dazu beschloss der EZB-Rat bereits am 13. Januar, die vom „ESM ausgegebenen Schuldtitel fallen somit unter die Liquiditätskategorie II der für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassenen Sicherheiten“.
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Nunmehr können also Banken, die vom ESM (Europäischen Stabilitätsmechanismus) ausgegebene Anleihen gekauft haben, diese bei der EZB einreichen und bekommen dafür Geld von der Zentralbank.
Was dort geschieht, ist aus folgenden Gründen äußerst fragwürdig:
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1. Der ESM ist überhaupt nicht kreditwürdig, denn er ist immun sowohl gegen Klagen als auch gegen jede Zwangsvollstreckung in sein Vermögen. Einem solchen Unternehmen kann niemand Kredit geben.
2. Es ist nicht richtig, dass die 17 Mitgliedsstaaten des ESM den Gläubigern die Rückzahlung von Krediten des ESM garantieren. Das war nur im Falle der EFSF so.3. Zwar haben die 17 Mitgliedsstaaten des ESM insgesamt rund 700 Milliarden Euro Stammkapital gezeichnet, die daraus resultierende Einzahlungsverpflichtung besteht aber nur gegenüber dem ESM, nicht gegenüber den Gläubigern. Die Gläubiger können den ESM nicht zwingen, Geld bei den Mitgliedsstaaten abzurufen. Da die Gouverneure des ESM gleichzeitig die Finanzminister sind, kann man sich vorstellen, wie diese „Abrufe“ ablaufen werden.
4. Der ESM hat im vergangenen Jahr mit Frist 31.12.2012 bei den Mitgliedsstaaten eine erste Einzahlung abgerufen, für Deutschland waren das 8,6 Milliarden Euro. Am 11.01.2013 habe ich bei einer Heidelberger Veranstaltung Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gefragt, ob alle Staaten denn auch einbezahlt hätten. Daraufhin antwortete er: „Ich weiß es nicht.“ Bis heute gibt es hierüber keine Information.
5. Der ESM hat keine Chance ‑ ebenso wie schon die EFSF vor ihm ‑ am Kapitalmarkt längerfristige Anleihen zu vernünftigen Zinsen zu bekommen, er refinanziert sich deshalb im Wesentlichen kurzfristig.
6. Der ESM hat 40 Milliarden Euro zur Rettung spanischer Banken nicht in Euro (die er gar nicht hatte) überwiesen, sondern in von ihm selbst gedruckten Schatzwechseln und Anleihen, die er dem spanischen Staat zunächst zu diesem Zweck ohne Gegenleistung überlassen hat. Eine solche Gegenleistung ist auch nicht vorhanden, weil die von den überschuldeten Banken dafür herausgegebenen Aktien kaum etwas wert sind.
7. Das Rating des ESM ist angeschlagen.
8. Daraus mag ein jeder seine Schlüsse ziehen.
*Der frühere Syndikus der Dresdner Bank AG, Wolfgang Philipp, ist Anwalt für Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsrecht und Bankrecht.
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