Präzisierungen zum Basel-III-Regelwerk

Offenbar beteiligt sich die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) nun nicht mehr verdeckt an der “Produktion von Nebelkerzen”, sondern scheint sich beim Basel-III-Regelwerk auf die Seite der Lobby-Armeen der Finanzwirtschaft geschlagen zu haben.

Dass diese Sichtweise selbst von unseren Qualitätsmedien dem einfachen Volk verkauft wird, könnte ein Hinweis darauf sein, wie sicher sich die selbstgefällige Zockerbande hinsichtlich der Umsetzung fühlen muss.
Obgleich Markus Frühauf in dem zitierten FAZ-Aufsatz versucht hat, den Finger in die Wunde zu legen, entbehrt seine Kritik einer schonungslosen Offenlegung von “fair-value-Bewertungen” nach den IAS/IFRS-Standards, als auch eines noch deutlicheren Hinweises darauf, dass die Leverage-Ratio keinesfalls als klar definierte Größe zu betrachten ist.
Der Knackpunkt hierbei ist u.a. eine mögliche Konvertierung des Bilanzstandards von IAS/IFRS zu US-GAAP, wie bereits bei Credit Suisse und UBS geschehen.
Bezogen auf die Bilanz der Deutschen Bank könnte ein solcher Wechsel einen Unterschied von geschätzten € 750 Mrd. ausmachen, womit die Aussagekraft von Vergleichen der Leverage-Ratio zwischen international tätigen Großbanken hinreichend deutlich wird.

Es ist zu befürchten, dass Bankenaufsicht und -Stresstest nunmehr zur Farce werden (vgl. mit meinen kritischen Erläuterungen vom 9. Jan. 2014).

Bereits in 2006, also vor Einführung der Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel II) kam zu den verabschiedeten Auflagen (auch unter dem Begriff 3-Säulen-Modell -Mindestkapitalanforderungen, Bankenaufsichtlicher Überwachungsprozess, Erweiterte Offenlegung- bekannt) erhebliche Kritik auf, welche sich leider mit Ausbruch der Finanzkrise weitgehend bestätigte.

So äusserte sich damals Prof. Dr. Jürgen Singer (Institut für Handel und Banken (IHB), Universität Leipzig)
Auszug:

„Die deutschen Kreditinstitute beschäftigen sich seit mehreren Jahren intensiv mit Basel II und der institutsinternen Umsetzung. Nicht nur Teams aus verschiedenen Abteilungen befassten sich in lang dauernden Gremiensitzungen mit Basel II, in großem Umfang wurden externe Dienstleister (Beratungsunternehmen oder Software-Häuser) in die Umsetzung oder in die Entwicklung eines eigenen Ansatzes eingeschaltet. Basel II lässt sich salopp formuliert als hoch lukrative ABM der Beratungsbranche bezeichnen.

Das Basel-II-Konzept verfolgt lobenswerte Zielsetzungen:

Das Adressenausfallrisiko soll genauer berücksichtigt werden, die Risikoprämie soll mehr als zuvor nach der Situation des Kreditnehmers berechnet werden, Quersubventionen sollen abgebaut werden, ein ruinöser Wettbewerb wie in der Vergangenheit erscheint vermeidbar, Bestandsrisiken sind zu vermindern. Letztlich sinkt auch die Wahrscheinlichkeit von Systemrisiken, wie sie beispielsweise durch die Finanzierung der japanischen Bubble Economy entstanden sind.

Ob diese angestrebte, risikoärmere Welt realisiert werden kann, ist aber zweifelhaft. Leider geben manche Indizien aus den Kreditabteilungen zu denken:

  • Risikoprämien werden nicht in der erforderlichen Höhe eingefordert, da ansonsten Kreditgeschäfte verloren gehen, so die bereits vor Jahren geäußerte Befürchtung von Priewasser;
  • Die Kreditstandards werden gesenkt, um eine bessere Wettbewerbsfähigkeit zu erlangen;
  • Sicherheiten werden hoch eingestuft, um unter die Bagatellgrenze des §18 KWG zu fallen;
  • Immobilien werden hoch bewertet, um eine niedrige Eigenkapitalbindung durch die Einstufung als Realkredit zu erreichen und
  • Mitarbeiter kennen inzwischen die Ansatzpunkte der Ratingverfahren, um eine bessere Ratingeinstufung zu erhalten und damit die Rechtfertigung für das erforderliche Kreditvotum zu erreichen. Um ihre Zeitvorgaben zu erfüllen, werden die Ermessensspielräume ausgenutzt, denn ansonsten sind Bonus, Arbeitsplatz oder Karriereplanung gefährdet.

Die Ursachen für diese Entwicklung liegen in dem nachvollziehbaren Bestreben, Volumen zu erhalten und Erträge zu generieren.
Manche Institute, die sich vor einigen Jahren aus dem Firmenkreditgeschäft „verabschiedet“ hatten, kommen heute auf diesen Markt zurück und akquirieren über den Preis sowie über die Anforderungen an die Bonität.
Der steigende Wettbewerb erzwingt dann das Abgehen von dem Basel-II-Konzept, will man nicht Kunden und Volumen an Wettbewerber verlieren.

Ob in den USA Basel II eingeführt wird, ist ohnehin fraglich. Erste Anzeichen für das Aufschieben sind bereits erkennbar, da große Institute inzwischen Einwände geltend machen und negative Folgen für ihre Wettbewerbsfähigkeit befürchten. Sollte in absehbarer Zeit die US-Konjunktur absinken, wofür die Indizien Immobilienblase, ausufernde Konsumentenverschuldung sowie Haushalts- und Handelsbilanzdefizit sprechen, dann dürften manche US-Banken in Schwierigkeiten kommen.

Basel II würde, sollte es eingeführt und stringent umgesetzt werden, zu einem neuerlichen Credit Crunch beziehungsweise Credit Squeezing wie bereits Anfang der neunziger Jahre führen.
Um die Konjunktur zu stützen wird vermutlich das Regulierungswerk Basel II in dieser Situation bis auf weiteres verschoben werden. Weitere Problempotenziale sind in dem ausufernden Derivategeschäft oder in der Hedgefonds- beziehungsweise Private Equity-Manie zu vermuten.

Wenn europäische Banken dann die ungleiche Wettbewerbssituation beklagen, dürfte auch in Europa Basel II ausgesetzt oder der vorgesehene Einführungstermin gestrichen werden. Die Jubelarien über Basel II erinnern fatal an die Euphorie und das Hosiannah bei der Einführung von Basel I.
Die hochgesteckten Erwartungen über 
Basel I erfüllten sich nur teilweise, weshalb dann Basel II angedacht worden ist.

Wenn der Präsident der BaFin inzwischen über Basel III und IV laut philosophiert, so gibt dies Anlass zu Befürchtungen:

Müssen sich die deutschen Kreditinstitute dauerhaft vor allem mit Basel-Konzepten herumquälen?
Gibt es dann Basel unendlich? – Basel V, VI, VII, VIII, IX…..!“

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Wie wir gerade leidvoll erfahren müssen, haben sich die damaligen Befürchtungen von Prof. Singer mehr als bestätigt!
Eigentlich sollte an dieser Stelle erneut die leider rhetorische Frage erhoben werden, wann wir die Spielcasinos der Zocker endgültig schließen, uns deren Lobby-Armeen entledigen und die Polit-Aufseher in den Wellness-Oasen der GULAG-Hotelgruppe unterbringen?

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Auf die Mittäterschaft der Statistikbehörden beim Abrauchen von Propaganda-Nebel soll an der Stelle nicht separat eingegangen werden, diesen Job hat dankenswerterweise bereits Heiner Flassbeck in seinem aktuellen Kommentar übernommen …

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Ihr Oeconomicus

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Link-Empfehlungen

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Basel II

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Capital Requirements Directive („Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen“)

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Basel III-Publikationen des Basel Committee on Banking Supervision

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Lobby-Erfolg für Banken – Aufseher weichen Regeln auf

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Leverage Ratio ist alles andere als simpel

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Dokumenten-Sammlung zu Basel III

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Bilanzfälschung legalisiert – wie Banken tricksen

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Zahl der säumigen Schuldner steigt an (u.a. mit Bewertungen von Prof. Wilhelm Hankel)

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Basel III: Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Bankensysteme

Im öffentlichen Diskurs ranken sich zahlreiche Mythen und etliches Halbwissen um den Banken-Regulierungsrahmen „Basel III“.

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Der Hinweis auf die Veröffentlichung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht soll dabei helfen, die vielfältigen Diskussionen zu versachlichen. 

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Dem interessierten Leserkreis wünsche ich bei dieser spannenden Lektüre einen nützlichen Erkenntnisgewinn.

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Ihr Oeconomicus

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Herausgeber: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

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© Bank für Internationalen Zahlungsausgleich 2010.

Alle Rechte vorbehalten. Kurze Auszüge dürfen – mit Quellenangabe – wiedergegeben oder übersetzt werden.

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Inhalt

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Abkürzungsverzeichnis

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Einleitung
1. Dieses Dokument stellt in Verbindung mit dem Papier Basel III: Internationale Rahmenvereinbarung über Messung, Standards und Überwachung in Bezug auf das Liquiditätsrisiko das Ergebnis der Reformbemühungen des Basler Ausschusses dar, die darauf abzielen, mit strengeren globalen Regeln für Eigenkapital und Liquidität die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken. Ziel der Reformen ist, die Resistenz des Bankensektors gegenüber Schocks aus Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft, unabhängig von ihrem Ursprung, zu verbessern und so die Gefahr zu verringern, dass sich Probleme im Finanzsektor auf die Realwirtschaft auswirken.
Dieses Dokument enthält den Wortlaut der Regelungen sowie zeitliche Vorgaben im Hinblick auf die Umsetzung der Rahmenvereinbarung Basel III.
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A. Verbesserung der globalen Eigenkapitalregelung
1. Verbesserung der Qualität, der Zusammensetzung und der Transparenz der Eigenkapitalbasis
2. Stärkung der Risikodeckung
3. Ergänzung der risikobasierten Eigenkapitalanforderung durch eine Höchstverschuldungsquote
4. Verringerung der Prozyklizität und Förderung antizyklischer Polster
Zyklizität der Mindestanforderung
Zukunftsgerichtete Risikovorsorge
Kapitalerhaltung
Übermässig hohes Kreditwachstum
5. Bekämpfung der Systemrisiken und Verflechtung

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B. Einführung eines globalen Liquiditätsstandards
1. Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR)
2. Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)
3. Überwachungsinstrumente

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C. Übergangsbestimmungen

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D. Anwendungsbereich
Teil 1: Mindestkapitalanforderungen und Kapitalpolster

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I. Definition des Eigenkapitals
A. Eigenkapitalkomponenten
Bestandteile
Ober- und Untergrenzen
B. Der Vorschlag im Einzelnen
1. Hartes Kernkapital
2. Zusätzliches Kernkapital
3. Ergänzendes Eigenkapital
4. Minderheitsbeteiligungen (kein beherrschender Einfluss) und sonstiges, von konsolidierten Tochtergesellschaften begebenes Kapital, das von Dritten gehalten wird
5. Regulatorische Anpassungen
6. Offenlegungsvorschriften
C. Übergangsbestimmungen

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II. Risikodeckung
A. Kontrahentenrisiko
1. Überarbeitete Messgrösse zur besseren Abbildung von Kontrahentenrisiko, Anpassung der Kreditbewertung und Korrelationsrisiko
2. Vermögenswertkorrelationsfaktor für grosse Finanzinstitute
3. Besicherte Kontrahenten und Nachschussrisikozeitraum
4. Zentrale Gegenparteien
5. Erweiterte Anforderungen im Kontrahentenrisikomanagement

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B. Begrenzung der Abhängigkeit von externen Kreditratings und Minimierung von „Klippeneffekten“
1. Standardisierte Anwendung abgeleiteter Ratings für langfristige Forderungen
2. Anreiz zur Vermeidung von Forderungsratings
3. Einbezug des IOSCO-Verhaltenskodex „Fundamentals for Credit Rating Agencies“
4. „Klippeneffekte“ aus Garantien und Kreditderivaten – Kreditrisikominderung (CRM)
5. Ratings ohne Auftrag („unsolicited ratings“) und Anerkennung von Ratingagenturen

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III. Kapitalerhaltungspolster
A. Bestmögliche Praxis zur Kapitalerhaltung
B. Das Rahmenkonzept
C. Übergangsbestimmungen

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IV. Antizyklisches Kapitalpolster
A. Einführung
B. Nationale Anforderungen für das antizyklische Kapitalpolster
C. Antizyklisches Kapitalpolster auf Bankebene
D. Erweiterung des Kapitalerhaltungspolsters
E. Häufigkeit der Berechnungen und der Offenlegung
F. Übergangsbestimmungen

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V. Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio)
A. Hintergrund und Zielsetzung
B. Definition und Berechnung der Höchstverschuldungsquote
1. Kapitalmessgrösse
2. Engagementmessgrösse
C. Übergangsbestimmungen

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Anhang 1: Kalibrierung der Eigenkapitalstandards
Anhang 2: Anrechnungslimit von 15% des harten Kernkapitals für bestimmte Positionen
Anhang 3: Beispiel zur Veranschaulichung der Handhabung von Minderheitsbeteiligungen
Anhang 4: Übergangsbestimmungen

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BIZ – PDF – [84 Seiten]


Banken-Sektor in der Ukraine

The Banking Sector in Ukraine:
Past Developments and Future Challenges
Policy Paper Series [PP/02/2011]
by
Robert Kirchner, Ricardo Giucci, Cyrus de la Rubia, Vitaliy Kravchuk –
German Advisory Group
Institute for Economic Research and Policy Consulting
Berlin/Kiev, March 2011

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Bei meinen Recherchen zum ukrainischen Bankensystem ist mir diese höchst aufschlussreiche Analyse aufgefallen, auf die ich gerne hinweisen möchte:

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Auszug:

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Executive Summary
Ukraine’s banking sector has followed a “boom-and-bust” cycle over the last couple of years. Rapidly growing loans -often denominated in foreign currency (FX) and funded by cheap shortterm external borrowings- led to a build-up of macroeconomic and sector-specific vulnerabilities.
With the arrival of the global financial crisis in late 2008, the bubble burst and the sector was confronted with severe liquidity and solvency problems. This resulted in a credit crunch, which put additional stress on the real sector, which entered into a severe recession. Quick and determined policy action by the authorities, supported by international financial institutions, prevented a complete meltdown, and calmed the situation.

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The currently observable period of stabilisation in the banking sector allows us to conduct a thorough analysis and assessment of the overall situation. By doing so, we can derive some important lessons learnt to make the system more stable, without impeding the system’s important financial intermediation function for the real sector. The following policy recommendations summarise our position:

  1. Macroeconomic policy: Ukraine needs to improve its macroeconomic framework further, in order to achieve macroeconomic stability. A flexible exchange rate system and the gradual introduction of inflation targeting are key elements in this respect.
  2. Credit growth: In a situation where credit is still scarce, the authorities should refrain from using instruments that limit credit further. Thus, the current de-facto prohibition as well as the planned legislative ban on FX loans to unhedged borrowers should be reconsidered. We prefer the application of macro-prudential rules to control FX risks rather than outright bans.
  3. Consolidation: Market-driven consolidation may help to improve the efficiency of financial intermediation, but the current legislative framework for M&A is a serious impediment. The respective steps to create a positive legal environment need to be taken.
  4. Asset side: Tackling the high level of bad debt must become a major policy priority, as otherwise banks will be reluctant to provide new credit. It is encouraging that the NBU seems willing to push for changes in the legal framework for bad debt resolution.
  5. Liability side: We support current plans to cancel the right of depositors to withdraw time deposits any time, as this will mitigate liquidity risks and facilitate long-term lending.
  6. Relationship between asset and liability side: Given the current restricted amount of long-term funding in local currency, one way to facilitate the increase in long-term lending in local currency would be the introduction of FX hedging mechanisms. In the medium term, the development model must follow the principle “domestic deposits fund domestic loans”.
  7. Capital: An adequate capitalisation of the sector is a key element in the rehabilitation process. The fulfillment of recapitalisation plans by all actors is thus needed. For the state-recapitalised banks, a strategic decision on what to do is needed.
  8. Rights of lenders and borrowers: The protection of lenders’ rights is crucial for fostering sustainable lending. The authorities need to improve the legal and judicial environment.

[…]
Table 3 [see PDF – page 43]
Top 17 bank’s balance sheet volumes and their market share (in %), per January 2011
[…]
Table 4 [see PDF – page 44]
Overview of banks under administration/liquidation
[…]
PDF – [46 Seiten]

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follow-up, Juli 2011

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Krisenbewältigung und aktuelle Herausforderungen im Bankensektor
Der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 ging ein mehrjähriges ungewöhnlich starkes Wachstum bei der Kreditvergabe voraus, das als Kreditblase zu bezeichnen ist.
Das Platzen dieser Blase manifestierte sich in einem “Run“ auf die Banken, der Abwertung der ukrainischen Hryvnia und einer wirtschaftlichen Depression. Die Regierung und die Nationalbank reagierten zunächst mit umstrittenen ad-hoc-Maßnahmen, später aber mit längerfristig ausgerichteten Regelungen, die – in enger Abstimmung mit IWF und Weltbank – zur Stabilisierung des Bankensektors beitrugen.
Der Handlungsbedarf bleibt dennoch sehr hoch, da die strukturellen Schwächen des Bankensektors zum größten Teil weiter fortbestehen.
Zu nennen sind unter anderem die problematische Wechselkurspolitik, der hohe Dollarisierungsgrad sowie regulatorische Hemmnisse für die erforderliche Konsolidierung im Sektor.
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Einschätzungen von Dr. Cyrus de la Rubia – Deutsche Beratergruppe

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historische Betrachtungen, April 2009

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Krisenbewältigung und aktuelle Herausforderungen im Bankensektor
Der ukrainische Bankensektor hat sich im Zeitraum 2005-2008 rasant entwickelt:
Der Anteil der aggregierten Bilanzsumme am BIP ist von 48% Ende 2005 auf fast 100% Ende 2008 gestiegen.
Aufgrund des starken Engagements ausländischer Banken haben vor allem Konsumenten- und Hypothekenkredite an Bedeutung gewonnen.
Allerdings wurde dieser Kreditboom größtenteils durch externe Verschuldung finanziert, wodurch erhebliche Risiken für das Bankensystem entstanden sind. Mit der Ankunft der Finanzkrise sind die aufgestauten Risiken deutlich in Erscheinung getreten und viele Banken leiden seither unter erheblichen Liquiditäts- und Solvenzproblemen.
Während die Banken im ausländischen Besitz idR von ihren Muttergesellschaften rekapitalisiert werden, wird in Kürze der ukrainische Staat mit Hilfe eines IWF-Kredites die angeschlagenen systemischen Banken im inländischen Besitz rekapitalisieren (müssen!)
Eine Rettung dieser Banken könnte erheblich zur Stabilisierung der ukrainischen Wirtschaft beitragen.
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Einschätzungen von Dr. Ricardo Giucci und Robert Kirchner – Deutsche Beratergruppe