TTIP: EU liebäugelt mit Abschaffung von Schiedsgerichten
Veröffentlicht: 23. Oktober 2014 Abgelegt unter: Investitionsschutzabkommen - International Investment Treaties, TTIP / TAFTA | Tags: Anthony L. Gardner, Cecilia Malmström, Investitionsschutzabkommen, Joe Biden, Leak TTIP-Mandat, Sigmar Gabriel 3 KommentareTTIP: EU liebäugelt mit Abschaffung von Schiedsgerichten
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Die EU-Kommission spielt mit dem Gedanken, die Schiedsgerichtsverfahren zum Schutz von Investoren im Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) abzuschaffen. Laut einem internen Papier der Generaldirektion Handel an die neue EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström könnte die Brüsseler Behörde den entsprechenden Passus aus dem Verhandlungsmandat streichen.
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Wenn das ohne gravierende Nachteile gelänge, „wäre dies die stärkste Maßnahme, der Anti-TTIP-Kampagne zu begegnen, eine neue Kommunikation zu starten und zu zeigen, dass die Kommission auf die Öffentlichkeit eingeht“, zitierte das „Handelsblatt“ das Papier. Die Regelung des Investor-Staats-Schiedsverfahrens (ISDS) sei „eine der wichtigsten zu treffenden Entscheidung in naher Zukunft“.
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Insbesondere Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, mit den USA ein Abkommen ohne den umstrittenen Investorenschutz über ein außergerichtliches internationales Schiedsgericht anzustreben.
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TTIP war auch ein Thema bei Gabriels Besuch in den USA. Nach einem Treffen mit Vizepräsident Joe Biden erklärte er am Mittwoch:
„Ich habe darauf hingewiesen, dass es aus unserer Sicht keines besonderen Schutzes von Investoren bedarf.“
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Man sei sich einig darüber gewesen, dass die USA und die EU in den Verhandlungen mehr Transparenz schaffen müssten, erklärte Gabriel weiter. Bei TTIP gehe es nicht nur um Freihandel im engeren Sinne, sondern um die Frage, ob die Verhandlungspartner gemeinsam Standards für den Welthandel setzen könnten.
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Grundsätzlich befürwortet der Minister ein solches Abkommen der EU mit den USA:
„Wir haben mit TTIP eine gigantische geostrategische Chance“
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EurActiv — Handelsblatt
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Anmerkung
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Wir sind Zeitzeugen hochemotional geführter Debatten um die Notwendigkeit und Ausgestaltung des TTIP-Freihandelsabkommens und vergessen offenbar dabei, klar verständliche und vor allem belastbare Antworten einzufordern, warum wir solcher Segnungen überhaupt bedürfen.
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Die hier dargestellten Überlegungen, ggfls. auf den Investorenschutz zu verzichten, nehme ich eher als Sedativum denn als tatsächlich umsetzbare Option wahr und kann mir kaum vorstellen, dass die eigentlichen Profiteure kampflos und unter Verzicht auf Kompensationen diese bittere Pille schlucken werden.
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Was mir an den bisher öffentlich vorgetragenen Argumenten sowohl der Falken als auch der jetzt kreidefressenden Protagonisten in Berlin, Brüssel und Washington überhaupt nicht gefällt, ist nicht nur die mit demokratischen Prinzipien unvereinbare Geheimniskrämerei der Verhandlungen, sondern insbesondere die fehlende Darstellung enger Verzahnungen zwischen Freihandel und dem bislang erfolgreich anmutenden Versuch, weltweite Handelsstrukturen und -Bestimmungen in einer Art ‚Wirtschafts-Völkerrecht‘ zu verankern !
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Daraus ergibt sich u.a. die Frage, wer in modernen, demokratisch aufgebauten Gesellschaften die politische Herrschaft ausübt ?
Manche Beobachter mögen davon überzeugt sein, dass diese Funktion eindeutig vom Staat und dessen legitimierten Organen ausgefüllt wird !
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Betrachtet man jedoch den zunehmenden Reifegrad transnationaler Verwaltungsnetze, deren demokratische Legitimation ebenso fragwürdig wie die der globalen public-private Partnerschaften privatwirtschaftlicher Akteure ist, so mag die Erkenntnis entstehen, dass die Gestaltungsmacht des Staates zusehends zurückgedrängt wird.
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Zur Stützung dieser These sei auf ein Statement von Anthony L. Gardner (US Botschafter bei der EU) hingewiesen, in welchem er auf den geostrategischen Charakter des Freihandelsabkommens hinwies und im Zusammenhang mit den Entwicklungen im Nahen Osten und Russlands Agieren im Ukraine-Konflikt von der Notwendigkeit sprach, bestehende transatlantische Allianzen als Äquivalent zur NATO auf Wirtschaftsebene auszuweiten.
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Gardner’s Überzeugung mündete in dem Aufruf
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„USA und Europa müsse die Regeln für den Welthandel festzurren, bevor dies andere tun“
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(.. dachte er dabei an den wachsenden Einfluss der BRICS-Staaten ?) und erneuerte die Bedeutung des Freihandels-Abkommens
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„TTIP ist also nicht nur wichtig, sondern lebenswichtig“!
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Vermutlich liegt er damit im Hinblick auf eine im globalen Kontext bereits zu beobachtende De-Dollarisierung nicht ganz so falsch !
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Bei all diesen pro-TTIP vertretenen Meinungen kommt einer der meines Erachtens wichtigsten Aspekte, nämlich die rechtliche Gleichstellung ausländischer Investoren und Handelspartnern mit den Bürgern viel zu kurz oder wird gar völlig ausgeblendet und verstärkt somit den Verdacht, dass demokratische Strukturen auf dem Altar von privatwirtschaftlichen Konzerninteressen geopfert werden sollen !
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Ihr Oeconomicus
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vertiefende Informationen:
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Erstes Leak des deutschsprachigen TTIP-Mandats für die Geheimverhandlungen zwischen EU und USA
Einstieg
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Leitlinien für die Verhandlungen …
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Art und Geltungsbereich des Abkommens
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Präambel und allgemeine Grundsätze
Ziele
I. Marktzugang
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Warenhandel
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Dienstleistungshandel und Niederlassung
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Investitionsschutz
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Öffentliches Beschaffungswesen
II. Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse
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Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen
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Technische Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren
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Regulatorische Kohärenz
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Sektorspezifische Bestimmungen
III. Regeln
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Rechte des geistigen Eigentums
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Handel und nachhaltige Entwicklung
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Zoll und Handelserleichterungen
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Sektorbezogene Handelsabkommen
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Handel und Wettbewerb
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Handelsbezogene Aspekte von Energie und Rohstoffen
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Kleine und mittlere Unternehmen
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Kapitalverkehr und Zahlungen
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Transparenz
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Andere Regelungsbereiche
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Institutioneller Rahmen und Schlussbestimmungen
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korrespondierende Beiträge
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Kampf gegen die transnationale Verfassung der Konzerne:
Fünf Thesen zur Debatte um die Investorenrechte im EU-USA-Freihandelsabkommen
These 1:
Der Widerstand gegen die Konzern-Klagerechte im TTIP trägt Früchte
These 2:
Der EU-Apparat ist ausreichend abgeschottet, um den Widerstand ins Leere laufen zu lassen
These 3:
Der Reformdiskurs der Kommission dient der Re-Legitimierung eines global umkämpften Disziplinierungs-Regimes
These 4:
Die Auseinandersetzung um die Konzern-Klagerechte im TTIP ist global relevant
These 5:
Der TTIP-Widerstand braucht einen langen Atem und muss breiter werden
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Pia Eberhardt – PDF [5 Seiten]
[Pia Eberhardt ist Politikwissenschaftlerin und arbeitet bei der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory in Brüssel]
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TTIP: Eine transatlantische Verfassung der Konzerne?
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Der Buchstabe „I“ im Kürzel TTIP steht für investitionspolitische Regeln im geplanten Abkommen zwischen der EU und den USA. Die Geschichte um diese Investitionsregeln kann sich zu einem wirtschaftspolitischen Thriller entwickeln, auch wenn – oder gerade weil – alles ‚ganz legal‘ ablaufen soll. Es geht um hochgefährliche Waffen zur Bekämpfung demokratischer Politik durch organisierte Tätergruppen mit besten Verbindungen in Politik und Wirtschaft.
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Die Waffen: Investitionsschutzstandards und Sonderklagerechte für Konzerne
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der Geltungsbereich des Investitionsschutzes: Was gilt als ‚Investition‘?
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die materiellen Schutzstandards für die Investitionen: Wie müssen Staaten die Investitionen behandeln?
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Schiedsklauseln zur Durchsetzung der genannten Schutzstandards: Sonderklagerechte für Konzerne
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Die Täter – Konzerne, Regierungen, Anwaltsfirmen, Schiedsrichter und ihre Helfer in der Wissenschaft
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Konzerne und ihre Lobbyverbände
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Regierungen, die EU-Kommission und Parlamente
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Anwaltsfirmen, Schiedsrichter und Prozessfinanzierer
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Wissenschaftliche Hilfe beim Geschäft mit der Politikbekämpfung
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Die Retter – der Widerstand gegen das internationale Investitionsregime wird stärker
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Peter Fuchs & Pia Eberhardt – Zeitschrift-Luxemburg
[Peter Fuchs ist Diplom-Volkswirt und Sozialökonom und arbeitet bei PowerShift vor allem zum Thema Internationale Handels- und Investitionspolitik – Pia Eberhardt s.o.]
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The Impact of Investor-State-Dispute Settlement (ISDS) in the Transatlantic Trade and Investment Partnership
Study
prepared for:
Minister for Foreign Trade and Development Cooperation,
Ministry of Foreign Affairs, The Netherlands
Reference: MINBUZA-2014.78850
by
Prof. Dr. Christian Tietje, University Halle, Germany,
with the assistance of Trent Buatte, J.D.
and
Associate Prof. Dr. Freya Baetens, Leiden University
with the assistance of Theodora N.Valkanou, LL.M.,
and
Ecorys, Rotterdam
24.06.2014
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PDF – [153 Seiten]
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korrespondierende Archiv-Beiträge
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Geheimes Parallelrecht: Wie Großkonzerne politische Entscheidungen attackieren
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Investitionsschutzabkommen: Rechte für Investoren – Pflichten für Staaten
Geheimes Parallelrecht: Wie Großkonzerne politische Entscheidungen attackieren
Veröffentlicht: 6. Juni 2013 Abgelegt unter: Energie-Politik, fracking / shale gaz, Investitionsschutzabkommen - International Investment Treaties, TTIP / TAFTA | Tags: Atomausstieg, Energiecharta-Vertrag, Eon, Gesundheitspolitik, ICSID, Investitionsschutzabkommen, Prof. Markus Krajewski, RWE, Schattenjustiz, Umweltschutz, Vattenfall, Wirtschaftsreformen Hinterlasse einen KommentarDeutschland will raus aus der Atomkraft – eine politische Entscheidung. Damit wollen sich die betroffenen Stromkonzerne aber nicht abfinden.
Doch während RWE und EON nur der Gang zum Bundesverfassungsgericht bleibt, wendet sich der schwedische Konzern Vattenfall ganz einfach an ein Schiedsgericht, das geheim in einem Hinterzimmer tagt.
Es geht um die Forderung von nicht weniger als 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz, die am Ende die Steuerzahler zahlen müssten.
Vattenfall beruft sich dabei auf die Regelungen des sog. Energiecharta-Vertrages (ECT), welchen Deutschland und eine Vielzahl anderer Staaten im Jahr 1994 unterzeichnet haben. Das Abkommen soll Investitionen ausländischer Unternehmen vor unrechtmäßigen Eingriffen durch den Gaststaat schützen. Berufen können sich hierauf nur ausländische Unternehmen wie die in schwedischem Staatsbesitz befindliche Vattenfall.
Weltweit gibt es mehr als 3.000 solcher Verträge (2782 bilaterale Investmentverträge – 282 andere internationale Investment-Verträge) zwischen Staaten.
Eigentlich sollen sie Investoren vor Enteignungen schützen — doch wann immer einem Unternehmen ein Gesetz nicht passt, kann es diese Abkommen nutzen, um Schadensersatz geltend zu machen. Gegen Umweltschutz, gegen Gesundheitspolitik, gegen Wirtschaftsreformen, u.v.m.
Die Verfahren sind meist geheim, die Öffentlichkeit erfährt höchstens das Ergebnis – und Revisionsmöglichkeiten gibt es nicht.
Mit Milliardenklagen setzen Konzerne so ganze Staaten unter Druck.
Eine Gefahr für die Demokratie – und ein Riesengeschäft für eine überschaubare Zahl von Anwaltskanzleien!
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frei zugängliche Sammlung von Urteilen in Investitionsschutzverfahren
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Anmerkung
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Vermutlich werden wir zeitnah feststellen, dass solche Investitionsschutzabkommen für unsere Freunde aus der kreativen Finanzindustrie zu einem gefundenes Fressen werden könnten.
Schließlich ließen sich anstehende Klagen der Konzerne gegen Staaten insgeheim via asset backed-Junkbonds monetarisieren, ein glänzendes Geschäft für Emissionshäuser, Hedge Fonds und je nach Kurs und Aufgeld natürlich auch für (institutionelle) Anleger.
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Ihr Oeconomicus
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follow-up, 11.07.2014
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In seiner Zusammenfassung über die geplanten Fracking-Aktivitäten beschreibt Albrecht Kieser im Deutschlandfunk die Nahtstellen zwischen TTIP und Investitions-Schutzabkommen und nennt dabei auch die wesentlichen Akteure.
Kiesers Erkenntnis:
„Die Investor-Staat-Klage ist ein zentraler Bestandteil in allen Freihandelsverträgen, die Deutschland bislang mit über 100 Ländern abgeschlossen hat; darunter zum Beispiel Pakistan oder Ecuador. Auch das TTIP zwischen der EU und den USA soll dieses Instrument enthalten. Unternehmen könnten es einsetzen, wenn sie einen Staat verklagen wollen, der mit einem neuen Gesetz bisher gültige Produktionsbedingungen reguliert. Zum Beispiel durch die Auflage, geringere Emissionswerte auszustoßen oder das Verbot, schädliche Chemikalien einzusetzen.“
In dem Beitrag wird u.a. auch mit Prof. Markus Krajewski, ein Experte für Völkerrecht zitiert, der sich intensiv mit dieser Art von Verträgen befasst, qualifiziert die Investor-Staat-Klage so:
„Ich halte das schlichtweg für rechtsstaatlich nicht haltbar. Das ist aus meiner Sicht mindestens ein Rechtspolitischer, wenn man es genauer durchdenkt, möglicherweise auch ein verfassungsrechtlicher Skandal. Wir haben es damit zu tun, dass ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz von einem internationalen Schiedsgericht überprüft werden sollte, was möglicherweise zu Schadenersatzforderungen und auch -zahlungen der Bundesrepublik Deutschland führt. Und die Parlamentarier, die das Gesetz selber gemacht haben, die haben nicht mal die Möglichkeit mitzubekommen, was hier eigentlich gemacht wird.“