Gysi’s deutliche Worte zu devoten Freundschaften
Veröffentlicht: 18. November 2013 Abgelegt unter: Cyber-Wars, Deutscher Bundestag | Tags: Dr. Gregor Gysi, Edward Snowden, Hans-Christian Ströbele, Pariser Verträge Hinterlasse einen KommentarMit deutlichen Worten kritisierte Dr. Gregor Gysi heute im Deutschen Bundestag das Duckmäusertum der Regierung im Fall Snowden und dessen Enthüllungen zu uNSAeglichen Freundschaftsbeweisen.
Bei dieser Gelegenheit thematisierte Gysi u.a. auch die Pariser Verträge vom 23. Oktober 1954.
Neben Gysis rhetorischen Talenten kann man nun auch hinsichtlich dieser fordernden, mutigen Rede den Hut ziehen!
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Ebenso sehens- und hörenswert die Rede von Hans-Christian Ströbele, die er mit der Frage an die Kanzlerin „Haben Sie mal darüber nachgedacht, sich bei Edward Snowden zu bedanken?“ beginnt, was bei so manchem Zuhörer offenbar betretenes Schweigen auslöste.
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Bei der Bewertung all dieser Ereignisse könnte man an die Redewendung „nach jemandes Pfeife tanzen“ denken oder gar die Frage aufwerfen, ob wir gerade unfreiwillige Zeit-Zeugen einer neuen Form von politisch motivierter Kollaboration werden?
nachdenkliche Grüße!
Ihr Oeconomicus
Keine rechtsverbindliche Garantie für SparerInnen
Veröffentlicht: 15. Oktober 2008 Abgelegt unter: BUNDESREGIERUNG, Deutscher Bundestag, Peer Steinbrück (22. Nov 2005-28. Okt 2009), Polit-Zirkus | Tags: Bundestag, Hans-Christian Ströbele, Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl, Peer Steinbrück, Spareinlagen Hinterlasse einen KommentarKeine rechtsverbindliche Garantie für SparerInnen
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In der 182.Fragestunde des Bundestages hat die Bundesregierung auf Anfrage von Christian Ströbele eingeräumt, daß die sogenannten „Garantie“-Erklärungen der Kanzlerin und des Finanzministers vom 5.und 8.10.2008 den SparerInnen „keine rechtsverbindliche und damit selbständig einklagbare Garantie“ der Sicherheit ihrer Spareinlagen gewährt.
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Frage von Hans-Christian Ströbele:
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„Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit die Aussagen der Bundeskanzlerin am 5. Oktober 2008 („Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“) und am 7. Oktober 2008 im Deutschen Bundestag („Diese Erklärung gilt“.) nicht bloß politische Absichtserklärungen ohne realen Wert für die Sparerinnen und Sparer bleiben, sondern zu einer entsprechenden rechtsverbindlichen Garantieerklärung mit einem notfalls gegen den Bund einklagbaren Anspruch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden, und wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung Zahlungsverpflichtungen zulasten des Bundes, die dadurch in Milliardenhöhe entstehen können, bezahlt werden?“
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siehe Drucksache 16/10519, Frage 35
Antwort der Bundesregierung durch die Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl:
„Die Erklärung der Bundeskanzlerin und des Bundesfinanzministers vom 5. Oktober 2008 stellt eine politische Erklärung dar, mit welcher die Bundesregierung versichert, dass die privaten Spareinlagen der Bürgerinnen und Bürger auch im äußerst unwahrscheinlichen Fall des Versagens der bestehenden Sicherungssysteme gesichert sind.
Hieraus lässt sich für die Bürger keine rechtsverbindliche und damit selbstständig einklagbare Garantieerklärung ableiten. Allerdings wird sich die Bundesregierung an dieser politischen Zusage festhalten lassen und geeignete Maßnahmen ergreifen, sofern und sobald dies erforderlich wird. Wie Ihnen bekannt ist, sind die Sparer in Deutschland grundsätzlich doppelt abgesichert.
Die Sicherheit ergibt sich zum einen durch das gesetzliche Sicherungssystem, welches den Sparern eine Mindestabsicherung in Höhe von 90 Prozent der Einlagen, begrenzt auf 20 000 Euro gewährt. Darüber hinaus besteht in Deutschland ein bewährtes System von freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der privaten Banken, welches bis heute den Inhabern von Spareinlagen einen vollumfänglichen Schutz gewährt hat.“
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Besonders die Hinweise im zweiten Absatz der Antwort auf die Tragfähigkeit der bereits bestehenden Schutzsysteme gehen am Problem vorbei, denn sie beziehen sich auf den Zusammenbruch einzelner Banken, der dann von den anderen Banken abgesichert wird. Diese Sicherung kann aber nicht greifen bei einem Zusammenbruch eines ganzen Bankensystemes mit eine Kette von Großbanken. Gerade auf diesen Fall bezieht sich aber die „Garantieerklärung“ der Regierung.
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Quelle: Hans-Christian Ströbele
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Dazu nochmals in aller Deutlichkeit:
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Peer Steinbrück: Die Spareinlagen sind sicher? – Bekenntnisse eines Hochstaplers ab Min 1:55
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