Bargeldverbote ? – Die Zukunft des Bezahlens

Bargeldverbote ? – Die Zukunft des Bezahlens
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Seit vielen Jahrzehnten führt die Deutsche Bundesbank den sog. Vertrauens-Index bei der deutschen Bevölkerung mit deutlichem Abstand zu den Nächstplazierten an.
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Beim Tegernseer Dialog lieferte BuBa-Vorstandsmitglied Karl-Ludwig Thiele mit seinem Vortrag ‚Die Zukunft des Bezahlens‚ gleich noch einen Grund mehr, um diesen Vertrauen-Status zu bewahren.:
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„Sehr geehrter Herr Dr. Schlebusch,
sehr geehrter Herr Herr Wintergerst,
sehr geehrter Herr Bloching,
sehr geehrter Herr Dr. Schürenkrämer,
meine sehr geehrte Damen und Herren,
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ich bedanke mich für die Einladung in eine der schönsten Gegenden Bayerns zum Tegernseer Dialog und freue mich, heute Abend zu Ihnen sprechen zu können.
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Die Zukunft des Bezahlens: Sieht sie so aus, dass wir bald nur noch unbar zahlen, weil das Bargeld abgeschafft wird? Vor dem Hintergrund der negativen Verzinsung und der damit verbundenen Hoffnung auf stärkere Konjunkturimpulse hat der amerikanische Ökonom Kenneth Rogoff genau dies gefordert. Damit Privatpersonen die negativen Zinsen nicht umgehen könnten und eine mit negativen Zinsen operierende Geldpolitik auch funktioniert, solle das Bargeld weichen.
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Bei den privaten Haushalten sind negative Einlagezinsen jedoch in aller Regel noch nicht angekommen. Daher sind Portfolioumschichtungen in Bargeld auch nicht in großem Stile zu beobachten. Sollten die Banken die Negativzinsen allerdings doch noch auf die Privatkunden abwälzen, könnten diese mit einer verstärkten Bargeldhaltung reagieren. Restriktionen für die Bargeldhaltung, wie sie vor diesem Hintergrund vereinzelt diskutiert werden, lehnt die Bundesbank aber ebenso ab wie die Forderung nach einer Abschaffung von Banknoten und Münzen.
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Der Grund dafür ist einfach: Wir sind der Meinung, dass es einen Mix aus verschiedenen Zahlungsinstrumenten geben sollte und staatliche Stellen nicht das Recht haben, den Bürgerinnen und Bürgern vorzuschreiben, wie sie bezahlen sollen. Alle Zahlungsinstrumente, ob bar oder unbar, haben Vor- und Nachteile. Sie stiften Nutzen und verursachen Kosten. Und jede Person bewertet die Vor- und Nachteile, den Nutzen und die Kosten anders. In unserer repräsentativen Studie zum „Zahlungsverhalten in Deutschland 2014“ haben wir herausgefunden, dass allen Befragten beim Bezahlen die gleichen Kriterien sehr wichtig sind, nämlich Einfachheit, Sicherheit und Schnelligkeit. Für einige Verbraucherinnen und Verbraucher erfüllt Bargeld diese Kriterien am besten. Andere sehen die Kriterien am besten durch bargeldlose Zahlungsinstrumente erfüllt. Jeder Einzelne wählt dasjenige Instrument, das die Anforderungen in seinen Augen am besten erfüllt. Eine Abschaffung von Bargeld würde die Konsumentensouveränität verletzen, also die freie Wahl der Bürgerinnen und Bürger über ihre Zahlungsinstrumente. Diese Forderung ist daher schon aus ordnungspolitischen Gründen abzulehnen. Schon Dostojewski sagte 1861: „Geld bedeutet doch geprägte Freiheit“.
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Letztlich sprechen die Zahlen auch für sich: Der Wert der vom Eurosystem emittierten Banknoten übersteigt seit Dezember 2014 den Wert von einer Billion Euro. Auch was das Bezahlverhalten am Point-of-Sale betrifft, hat Bargeld in Deutschland nach wie vor die Nase vorn, wie unsere Studie zum Zahlungsverhalten ergeben hat. Bargeld wird immer noch für fast 80 Prozent aller Transaktionen genutzt, allerdings gegenüber der vergangenen Studie aus dem Jahr 2011 mit leicht gesunkener Tendenz. Der wertmäßige Bargeldanteil ist konstant geblieben und beläuft sich mit 53 Prozent auf mehr als die Hälfte der verausgabten Beträge. Auch der Bargeldbestand im Portmonee liegt im Vergleich beider Erhebungen unverändert bei 103 Euro. Diese geringe Dynamik mag auf den ersten Blick unspektakulär erscheinen, sie zeigt jedoch relativ stabile Vorlieben der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Zahlungsinstrumenten.
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Doch auch wenn die Bevölkerung hierzulande nur wenig Bereitschaft zu Experimenten zeigt: In kleinen Schritten vollziehen sich durchaus Veränderungen im Zahlungsverhalten. Mittlerweile besitzt fast jeder Erwachsene eine girocard – auch noch als EC-Karte bekannt –, mit der inzwischen annähernd 30 Prozent der Umsätze am Point-of-Sale bezahlt werden; 2011 waren es noch rund 28 Prozent. Die girocard hat das Bargeld für Zahlungen zwischen 50 und 100 Euro als beliebtestes Zahlungsinstrument abgelöst.
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Auch Internetbezahlverfahren wie PayPal werden immer häufiger genutzt, da die Verbraucherinnen und Verbraucher Waren und Dienstleistungen vermehrt online einkaufen. Gemäß unserer Studie zum Zahlungsverhalten haben mittlerweile schon fast zwei Drittel der Befragten im Internet eingekauft. Rund ein Zehntel des Einzelhandelsumsatzes in Deutschland wird bereits im E-Commerce abgewickelt. Auf diese Weise schlagen Änderungen im Einkaufsverhalten automatisch auf das Zahlungsverhalten durch, da die Barzahlung von Internetbestellungen ein Nischendasein führt. Auch mobile und kontaktlose Zahlverfahren werden immer bekannter, allerdings noch selten genutzt. Insbesondere die junge Bevölkerung ist offen für mobile und kontaktlose Bezahlverfahren. Das Smartphone ist für junge Leute ein selbstverständlicher Begleiter. Da liegt der Gedanke nahe, auch mit dem Smartphone zu bezahlen. Es mangelt jedoch noch an flächendeckenden Einsatzmöglichkeiten. So sind beispielsweise erst rund zehn Prozent der Terminals im deutschen Einzelhandel in der Lage, kontaktlose Zahlungen mit der Karte oder dem Smartphone zu akzeptieren. Viele Menschen sehen zudem keinen Bedarf oder haben subjektive Sicherheitsbedenken gegenüber ihnen noch nicht vertrauten neuartigen Bezahlverfahren.
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Gerade die wahrgenommene Sicherheit ist ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen bestimmte Zahlungsinstrumente. Das hat schon unsere erste Studie zum Zahlungsverhalten ergeben. Falschgeld, Skimming, Phishing und Kreditkartenbetrug sind nur einige der Schlagworte, die im Zusammenhang mit der Sicherheit von Bezahlvorgängen für die Menschen relevant sind.
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Was das Falschgeld betrifft, bietet die Bundesbank beispielsweise unentgeltlich Schulungen, Informationsmaterialien und Lernprogramme mit dem Ziel der Falschgeldprävention an. Auch die starke Einbindung der Bundesbank in den Bargeldkreislauf sowie die Inverkehrgabe neuer Banknotenserien dienen unter anderem diesem Ziel. Bei der Einführung der neuen 5- und 10-Euro-Banknoten haben wir im Übrigen die Erfahrung gemacht, dass die alten Banknoten, die im Bargeldkreislauf zirkulieren, schnell durch die neuen Banknoten ersetzt wurden. Nicht mal drei Monate nach Erstausgabe wurden bereits mehr neue als alte Scheine bei der Bundesbank eingezahlt. Gleichwohl ist hinsichtlich des Falschgelds festzuhalten, dass die Schadenssumme – die in Deutschland im Jahr 2014 bei 3,3 Mio. Euro lag – nur einen Bruchteil der Schäden ausmacht, die durch Kartenbetrug entstehen.
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Auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr ist die Bundesbank in die Entwicklung harmonisierter europäischer Mindeststandards zur Erhöhung der Sicherheit eingebunden, beispielsweise im Forum on the Security of Retail Payments. Das Forum hat unter anderem Sicherheitsempfehlungen für Internetzahlungen erarbeitet. Insgesamt dürfte die Arbeit des Forums zu einem höheren Maß an Sicherheit im Massenzahlungsverkehr beitragen.
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Neben den Einsatzmöglichkeiten und der Sicherheit spielen natürlich auch die Kosten eine wichtige Rolle im Zahlungsverkehr. Denn Zahlungsverkehr gibt es nicht zum Nulltarif. Doch was für eine Partei einen Aufwand darstellt, ist für eine andere Partei ein Ertrag. Daher divergieren auch immer die Interessen der verschiedenen am Zahlungsverkehr Beteiligten. Letztlich müssen die Endverbraucher die Kosten des Zahlungsverkehrs tragen, da die übrigen Akteure diese in ihrer Preiskalkulation berücksichtigen und weitergeben. Ob nun Scheine und Münzen oder bargeldlose Zahlungsinstrumente aus gesamtwirtschaftlicher Sicht günstiger sind, lässt sich nur äußerst schwer quantifizieren. Die Forschung ist hier bislang zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Sicher ist lediglich, dass die Bereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher, für Zahlungsdienste zu zahlen, äußerst gering ist. Mit Blick auf neue Angebote im Zahlungsverkehr müssen diese für die Nutzer also entweder sehr kostengünstig sein oder einen besonderen Nutzengewinn gegenüber bestehenden Angeboten erbringen, um auch verwendet zu werden. Aus Sicht des Handels gehört im Übrigen gerade das oft als teuer beschriebene Bargeld zu den preiswerteren Zahlungsinstrumenten.
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Bargeld ist aber nicht nur unter Kostengesichtspunkten positiv zu bewerten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen am Bargeld auch die Möglichkeit zur Ausgabenkontrolle, das einfache Handling oder den Schutz der Privatsphäre. Daher wird Bargeld auch zukünftig eine wichtige Rolle im Zahlungsmittelportfolio spielen.
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Gleichwohl gehen wir mittelfristig davon aus, dass der Barzahlungsanteil am Point-of-Sale unter die 50-Prozent-Marke rutschen wird, da unbare Zahlungsinstrumente langsam, aber kontinuierlich an Boden gewinnen. Das betrifft nicht nur die mobilen und kontaktlosen Verfahren sowie Internetzahlverfahren. Auch die ganz normalen Debitkartenzahlungen nehmen zu.
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Wie sieht also die Zukunft des Bezahlens aus? Meiner Meinung nach bunt und vielfältig. Früher konnte man fast nur bar zahlen, heutzutage gibt es zusätzlich noch eine Fülle an Karten – bis hin zu vorausbezahlten oder kontaktlosen Karten. Außerdem bieten Smartphone- oder E-Mail-basierte Verfahren neue Zugangswege zu altbekannten Bezahlverfahren. Jeder sollte bezahlen können, wie er will. Die Bundesbank ist in dieser Frage neutral und macht den Bürgerinnen und Bürgern keine Vorschriften.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“
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Deutsche Bundesbank | Zentrale | Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Straße 14 | 60431 Frankfurt am Main
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Tel: 069 9566-3511 | Fax: 069 9566-3077
Bei publizistischer Verwertung wird um Angabe der Quelle gebeten.
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korrespondierende Beiträge
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Infografik: Internetbezahlverfahren bleiben Nische | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
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01.01.2010
Gesetz über die Deutsche Bundesbank
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Auszug:
Vierter Abschnitt
Währungspolitische Befugnisse
§ 14 Notenausgabe
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
(2) Die Deutsche Bundesbank kann unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig.
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15.06.2015
Weidmann verteidigt das Bargeld
In einer Welt ohne Bargeld könne Geldpolitik besser wirken, sagen Kritiker. Der Bundesbank-Präsident widerspricht. Er hält nichts davon, das Bargeld abzuschaffen.
[…]
FAZ
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07.05.2015
Wird das Bargeld abgeschafft?
Gedanken und Einschätzungen von Roland Tichy
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Veranstaltungshinweis
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Bargeld in der digitalen Gesellschaft – Anachronismus oder gedruckte Freiheit?
Eine Veranstaltung im Rahmen von #watch22 / AUSSTELLUNG / DATENSCHUTZ / KUNST / KULTUR
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Donnerstag, 21. Mai 2015, 18.00 Uhr
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Veranstaltungsort
Bonifaziusturm A (22. Stock)
Rhabanusstraße 3
55118 Mainz
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Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 06131/208-2449
poststelle@datenschutz.rlp.de
http://www.datenschutz.rlp.de
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Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: 06131/2848-0
info@vz-rlp.de
http://www.vz.rlp.de
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Weitere Informationen finden Sie auch unter
http://www.watch22.de
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Anmeldung
Um eine Anmeldung unter http://s.rlp.de/bargeld wird gebeten.

Was steckt hinter TARGET2 ?

Was steckt hinter TARGET2 ?

30.6.2012 – von Prof. Dr. Philipp Bagus
Kürzlich gab es in Europa eine intensive Debatte bezüglich des Target2-Systems (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System 2), dem gemeinsamen Verrechnungssystem der Eurozone.[1] [2] Die Bedeutung des Systems wird sehr unterschiedlich gesehen. Einige Ökonomen, der prominenteste darunter ist sicherlich Hans-Werner Sinn, argumentierten, dass TARGET2 einem “Rettungsschirm” gleichkommt – andere bestreiten dies vehement. Der frühere EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark sagte kürzlich, dass einige ihr Ansehen als seriöse Ökonomen verlieren könnten, wenn sie TARGET2 als Rettungssystem. bezeichneten.
In der Tat haben sich die TARGET2 Verbindlichkeiten und Forderungen erst seit Beginn der Finanzkrise aufgebaut. Während die Länder der Peripherie TARGET2-Verbindlichkeiten angehäuft haben, betrugen die TARGET2-Forderungen der Deutschen Bundesbank per April 2012 nahezu € 644 Milliarden. Das sind ungefähr € 8.000 für jeden Deutschen.
Aber ist das TARGET2-System wirklich ein verstecktes Rettungssystem für den unhaltbaren Lebensstandard der Peripherie? Starten wir unsere Analyse anhand eines einfachen Beispiels zweier Privatpersonen, die sich einer Bank für den Ausgleich ihrer Zahlungen bedienen.

Person A verkauft eine Ware oder eine Dienstleistung für € 100 an Person B. Um es mit einem Begriff internationaler Handelsbeziehungen auszudrücken: A hat nun einen Handelsbilanzüberschuss und B ein Handelsbilanzdefizit. A hat eine Forderung gegenüber der Bank in Höhe von € 100, nachdem die Zahlung ausgelöst wurde (die gestrichelte Linie in Abbildung 1). B hat eine Verbindlichkeit und schuldet der Bank € 100. Die Schuldverhältnisse sind als durchgehende Pfeile in Richtung des Schuldners dargestellt.
A hat nun ein Guthaben bei seiner Bank und plant, beispielsweise im Ruhestand darauf zurückzugreifen. B ist nun gezwungen, etwas an Wert herzustellen, um die entstandene Schuld zurückzahlen zu können. Genau genommen wird A letztendlich erst durch die Herstellung realer Güter durch B bezahlt.
Für A ist es wichtig, dass das Bankdarlehen an B mit einer guten Sicherheit oder Pfand unterlegt ist, beispielsweise einer erstklassigen Anleihe oder einer Immobilie. Fehlt eine solche Sicherheit, beginnen die Probleme für A spätestens dann, wenn B seine Schuld nicht bezahlt, weil er verstirbt oder aus anderen Gründen nicht mehr zahlen kann. Wenn die Bank nicht über anderes Vermögen verfügt, um den Forderungsausfall auszugleichen, wird A nach dem Tod des B mit einer Forderung gegenüber einer bankrotten Bank dastehen.
Wenn natürlich die Bank mit dem Privileg ausgestattet ist, Geld (als gesetzliches Zahlungsmittel) zu drucken, wird die Bank nicht bankrott gehen und kann A auszahlen. Allerdings wird A nur “Papier” zurückerhalten, eine wertlose Forderung, denn B hat nichts produziert und außerdem ist er tot. Was soll A also mit frisch bedrucktem Papier kaufen? A’s Lebensstandard wird im Ruhestand sinken, da sein Wohlstand nur auf Papier basiert.
Nehmen wir nun an, A lebt in Deutschland und B lebt in Spanien. Außerdem stellen wir uns vor, die Commerzbank ist A’s Bank in Deutschland und Banco Santander ist B’s Bank in Spanien. Zusätzlich kommen noch zwei nationale Notenbanken und die EZB hinzu.

Wir nehmen wieder an, dass A Waren im Wert von € 100 an B exportiert. Wenn die Zahlung ausgelöst wird, erhält A eine Forderung gegenüber der Commerzbank. A’s Bankguthaben erhöht sich um € 100. B bekommt ein Darlehen über € 100 von der Banco Santander (oder sein Guthaben bei der Banco Santander reduziert sich um diesen Betrag). Die Commerzbank erhält eine Forderung gegenüber der Bundesbank (oder reduziert ihre Verbindlichkeiten dort), während die Banco Santander ihre Verbindlichkeiten bei der Bank of Spain (der spanischen Zentralbank) erhöht (oder ihre Überschussreserven dort reduzieren sich).
Auf der Ebene der Notenbanken erhält die Bundesbank eine Forderung gegenüber der EZB, während die Bank of Spain ein Darlehen erhält. Unterlegt ist dieser Vorgang mit einem Import von Waren nach Spanien, der von der Banco Santander finanziert wurde, indem diese neues Geld in Form eines Darlehens an B geschaffen hat. Diese Geldschöpfung stellt sich in TARGET2-Verbindlichkeiten der Bank of Spain und in TARGET2-Forderungen der Bundesbank dar.
Nun vergleichen wir das Vorgehen bei TARGET2 mit der Finanzierung von Importen in einem Goldstandard. In beiden Systemen können Importüberschüsse mit Kapitalimporten finanziert werden, in unserem Fall kaufen A oder die Commerzbank eine Anleihe von B. Wenn in einem Goldstandard keine private Finanzierung zustande kommt, muss der Import durch den Transfer von Gold bezahlt werden. Im Eurosystem dagegen wird der Importüberschuss einfach durch die Schaffung von Forderungen gegenüber der EZB finanziert. Statt Gold erhält die Bundesbank TARGET2-Forderungen. Während in einem Goldstandard die Bezahlungen von Importen (sofern nicht durch private Darlehen finanziert) durch den Abfluss von Gold begrenzt wird, gibt es bei TARGET2-Forderungen kein Limit – die Importüberschüsse können ohne jegliches Limit durch die Schaffung von Euro-Forderungen finanziert werden.
Wie können nun TARGET2-Verbindlichkeiten und Forderungen wieder verschwinden? Die Differenzen verschwinden, wenn A etwas von B importiert, B eine Anleihe an A verkauft oder B sich von A ein privates Darlehen geben lässt. Gegen eine Finanzierung von Importen mittels privater Darlehen und Anleihen gibt es nichts einzuwenden. TARGET2-Verbindlichkeiten jedoch stellen keine privaten Darlehen dar, sondern kommen staatlichen Zentralbankkrediten gleich. Ohne TARGET2 wäre ein spanischer Importeur gezwungen, einen privaten Investor zu finden, um das Handelsdefizit zu finanzieren. Hierfür müsste er womöglich hohe Zinsen zahlen, vor allem, wenn er keine erstklassigen Sicherheiten stellen kann.
So gesehen kommt das TAGRET2-System in der Tat einem Rettungssystem für eine nicht wettbewerbsfähige Wirtschaft mit zu hohen Preisen gleich. Dank dieses Rettungsmechanismus ist das Land nicht gezwungen, den Arbeitsmarkt zu regulieren und die Staatsausgaben zu senken, damit sich die Preise anpassen. Reformen können aufgeschoben werden, dank der TARGET2-Finanzierung. Im Gegenteil, der Kaufrausch kann weitergehen und die nachteiligen internen Strukturen bleiben unverändert.
Aber werden die TARGET2 Verbindlichkeiten und Forderungen niemals ausgeglichen? Überraschenderweise gibt es wirklich weder ein Limit für die TARGET2-Rettungen, noch werden die Konten ausgeglichen. Im Gegensatz hierzu werden im Federal Reserve System Verbindlichkeiten mit Goldzertifikaten abgesichert und regelmäßig abgerechnet. Hat beispielsweise die Federal Reserve Bank von Richmond eine Verbindlichkeit gegenüber der Federal Reserve Bank von New York, gleicht erstere ihr Konto mittels der Übermittlung von Goldzertifikaten aus.[2] [5]
Das Eurosystem aber erlaubt nicht nur die Finanzierung von Importen durch die Schöpfung neuen Geldes; es ermöglicht sogar “Kapitalflucht”. In der augenblicklichen Situation würde eine Pleite des griechischen Staates das Bankensystem in den Bankrott stürzen. Um Verluste zu vermeiden, überwiesen griechische Sparer – und tun es noch immer – ihre Guthaben von Konten bei griechischen Banken auf Konten bei deutschen Banken oder in andere Länder. Durch diesen Transfer verliert eine griechische Bank Guthaben während eine deutsche Bank Guthaben erhält. Die griechische Bank erhöht ihre Refinanzierung mit der nationalen Notenbank (d.h. sie erhält neu geschaffenes Geld) während die deutsche Bank ihre Verbindlichkeiten bei der Bundesbank reduzieren kann (oder dort Überschussreserven ansammelt). Die Bundesbank erhält eine TARGET2-Forderung, für die griechische Notenbank entsteht eine TARGET2-Verbindlichkeit. Wenn der griechische Staat Pleite geht und die Forderungen an die griechische Notenbank ausfallen, entstehen Verluste für die EZB. Folglich tragen die deutschen Sparer das Risiko eines Zahlungsausfall Griechenlands durch das TARGET2-System mit.
Welche Schlüsse sind aus diesen Erkenntnissen zu ziehen?
[…]
Wo liegen die Risiken für ein TARGET2-Gläubigerland wie Deutschland?
[…]
Wo liegen die Risiken für ein TARGET2-Gläubigerland wie Deutschland?
[…]
TARGET2, Eurobonds, ESM: wo liegt der Unterschied?
[…]
Quelle
Original-Aufsatz in englischer Sprache
Anmerkung
Was lernen wir hieraus?
Wesentliche Teile des deutschen Handelsbilanz-Überschusses werden durch Target2 finanziert!
Mit anderen Worten: Die „Exporterfolge“ deutscher Unternehmen in die Eurozone bezahlen wir, die Steuerzahler und Sparer, letztendlich über Target 2 selbst!
EURO im Verbund mit dem Target2-System sind somit aus deutscher Sicht die größte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aller Zeiten!
Ach, das glauben Sie nicht?
DANN BITTE STELLEN SIE SICH NACHFOLGENDE FRAGEN:
Warum ist denn die Arbeitslosenquote in Deutschland im europäischen Vergleich so außergewöhnlich niedrig?
Weil wir so „schlau“ sind? Weil wir so „fleißig“ sind?
Könnte es nicht sein, das man uns genau dies einreden möchte, in Wahrheit wir aber letztlich -zumindest für große Teile der Euro-Zone- einfach umsonst arbeiten?
Kleine Analogie gefällig?
Stellen Sie sich einen freundlichen Kneipenwirt vor, der seine Gäste immer nur anschreiben lässt, ohne Chance, diese Forderungen jemals eintreiben zu können. Am Ende des Tages kann er sich keineswegs über „zu wenig Arbeit“ beklagen .. dies ändert allerdings nichts daran, dass er letztlich nur „Freibier“ ausgeschenkt hat!
Message understood?

Ihr Oeconomicus

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Ergänzungen
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Leitlinie der Europäischen Zentralbank
vom 26. April 2007
über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2)
(ECB/2007/2) (2007/600/EG)

eur-lex.europa
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TARGET imbalances: Financing the capital-account reversal in Europe
Ashoka Mody, Fabian Bornhorst, 7 March 2012 – voxeu
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Target2-Defizite: Warum die Leistungsbilanz nicht entscheidend ist
Ermöglicht es die Europäische Zentralbank über Target2 den Krisenstaaten in der Peripherie, weiter über ihre Verhältnisse zu leben? Verzögert die Zentralbank so die nötigen Anpassungsprozesse? Treiben die Leistungsbilanz-Ungleichgewichte im Euro-Raum die Target-Salden?
Olaf Storbeck – 7. März 2012 – Blog Handelsblatt

Utah will Goldmünzen als alternative Währung einführen

Utah will Goldmünzen als alternative Währung einführen

80 Jahre nach der Abschaffung als gesetzliches Zahlungsmittel will der US-Staat Utah Gold- und Silbermünzen als alternatives Geld zulassen.
Der US-Bundesstaat Utah will Gold- und Silbermünzen wieder als offizielles Zahlungsmittel einführen, berichtet „foxnews.com“ .
Am Donnerstag steht im Parlament in Utah eine entsprechende Abstimmung darüber an, ob von der Bundesregierung geprägte Gold- und Silbermünzen nach 80 Jahren wieder anerkannt werden. Die Münzen sollen den Dollar nicht ersetzen, könnten aber als alternative Zahlungsmittel verwendet werden.
Das Gesetz würde es den Einwohnern Utahs auch erlauben, ihre Steuern mit Gold zu bezahlen. Zudem fordert das Gesetz einen Ausschuss, der den Einsatz alternativer Währungen für den Bundesstaat untersuchen soll. Der Verkauf von Gold soll weiters von der Kapitalertragssteuer befreit werden.
„Ein Plan B ist keine schlechte Idee“
Wenn das Gesetz das Abgeordnetenhaus Utahs passiert, müsste es anschließend dem Senat des Bundesstaates vorgelegt werden, bevor es der Gouverneur unterzeichnen kann.
Rechtsanwalt und Tea Party-Aktivist Larry Hilton, der Autor des Gesetzes, sieht jedenfalls keine Hürden mehr.
„Es gibt genug Unruhe in der Wirtschaft, die in den Menschen das Gefühl auslöst, ein Plan B, eine Art Backup-System, ist keine schlechte Idee“, sagt er.
[…]
zum Utah-Gold-Dollar

Anmerkung:
Falls es den Gold-Dollar tatsächlich geben sollte, ist wohl kaum vorstellbar, dass jemand so „schlau“ sein könnte, seine Steuerschulden just damit zu entrichten, solange die Option, mit grünen Papierschnipseln zu zahlen, erhalten bleibt.

Wir hätten uns gewünscht, dass die Bundesregierung, anstatt eine „alternativlose“ Politik zu betreiben, für uns Bürger ebenfalls einen Plan B bereit hält. Davon haben wir leider bisher nichts gehört.

Ihr Oeconomicus


Überprüfung von €-Bargeld-Beständen

Verwendung des Euro und daran gekoppelter Währungen weltweit.
Länder und Territorien außerhalb Europas sind mit Namen markiert

Zoom-Ansicht
Bildrechte: CC – Autor: Hansbaer

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Überprüfung von €-Bargeld-Beständen
(re-loaded!)

Präfix der Seriennummern

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Manche/r LeserIn mag diesen Hinweis als unnötige Übervorsicht interpretieren. Mit den nachfolgend aufgelisteten Fakten könnten solche Einschätzungen revisionsbedürftig werden.
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Jedenfalls kann es nicht schaden, bei den Euro Bargeldbeständen die jeweilige Seriennummer zu überprüfen, die sich aus einem Buchstaben und einer 11-stelligen Ziffernfolge zusammensetzt [die Buchstaben repräsentieren den jeweiligen Ausgabestaat bzw. dessen Notenbank]:
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Buchstabe Ausgabestaat
Z België/Belgique (Belgien)
Y Elláda (Griechenland)
X Deutschland
W Danmark (Dänemark)
V España (Spanien)
U France (Frankreich)
T Ireland (Irland)
S Italia (Italien)
R Lëtzebuerg (Luxemburg)
[nach EZB-Informationen (Stand 13.11.2013) wurden Banknoten mit dem Buchstaben „R“ bisher noch nicht ausgegeben. Neue, von der Banque centrale du Luxembourg ausgegebene Euro-Banknoten tragen den Code der Zentralbanken jener Länder, in denen die Banknoten für Luxemburg hergestellt werden.]
Q nicht belegt
P Nederland (Niederlande)
O nicht belegt
N Österreich
M Portuguesa (Portugal)
L Suomi (Finnland)
K Sverige (Schweden)
J United Kingdom (Großbritannien)
I nicht belegt
H Slovenija (Slowenien)
s. Archivbeiträge zum Krisenland Slowenien
G Zypern
Seit der „Nacht-und Nebelaktion“ von EZB und Bundesbank (Ende März 2013) sollen auf Zypern angeblich vorwiegend Banknoten mit „Präfix X + M“ kursieren.
Banknoten mit „Präfix G“ sollen nach offiziell nicht bestätigten Informationen in Finnland und Spanien in Umlauf sein
F Malta
Nach offiziell nicht bestätigten Informationen sollen insbesondere €20 Banknoten mit „Präfix F“ in Belgien in Umlauf gebracht worden sein.
E Slowakei
D Estland

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Auszug aus dem Amtsblatt der Europäischen Union

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BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 20.03.2003 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten

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Artikel 5

Einzug von Euro-Banknoten

Der Einzug einer Euro-Banknotenstückelung oder -serie wird durch einen Beschluss des EZB-Rates geregelt, der zur allgemeinen Unterrichtung im Amtsblatt der Europäischen Union und in anderen Medien veröffentlicht wird.

Der Beschluss enthält Mindestangaben über Folgendes:

  • die Euro-Banknoten-Stückelung oder -Serie, die aus dem Umlauf genommen werden soll;
  • den Zeitraum, in dem der Umtausch erfolgt;
  • den Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Euro-Banknotenstückelung oder -Serie ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel verliert, und
  • die Behandlung von Euro-Banknoten, die nach Ablauf der Umtauschfrist und/oder nach Verlust ihrer Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel eingereicht werden.“
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MMnews:
Stellungnahme der Deutschen Bundesbank über die Hintergründe der Kodierung der Euro-Scheine und zur Frage, was bei einem Staatsbankrott passiert.

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ergänzende Informationen

Seit 2008 wurde seitens der EZB in größeren Intervallen verlautet, eine zweite Eurobanknoten-Serie mit veränderten Sicherheitskriterien und Länderkennungen sei in Arbeit und solle 2010/2011 ausgegeben werden.
Angeblich konnten aufgrund nötiger Weiterentwicklungen hinsichtlich der Sicherheitsmerkmale die angestrebten Termine nicht eingehalten werden.
Schließlich gab am 9. November 2012 die Europäische Zentralbank in einer Mitteilung des Präsidenten Mario Draghi bekannt, dass ab 2013 eine neue Banknotenserie, die so genannte „Europa-Serie“ eingeführt werden solle.
Am 10. Januar 2013 wurden die neuen Fünf-Euro-Noten offiziell präsentiert und sind seit dem 2. Mai 2013 im Umlauf.
Die anderen Nennwerte sollen in aufsteigender Reihenfolge später folgen. Die Einführungsdaten der übrigen Noten der Europa-Serie sind noch nicht bekannt, allerdings gab die Deutsche Bundesbank die Ausgabe der 10-Euro-Note im Laufe des Jahres 2014 und der 20-Euro-Note für 2015 bekannt.
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Links

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abschließende Hinweise und Fazit

Es dürfte nicht auszuschließen sein, dass es den ein oder anderen „Schelm“ geben mag, der aus vorliegenden Fakten eine Zwischenstufe für etwaige nationale Suspendierungen des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel basteln könnte.
Natürlich müsste man solche Gedanken-Experimente nach dem Duktus unserer großen Vordenkerin als blanken Unsinn zurückweisen, oder etwa nicht?
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However, wer mag kann sich dem Benjamin Disraeli zugeschriebenen (sinngemäßen) Motto:

„Hope for the best, but be prepared for the worst“

anschließen, oder in einen immer wieder gerne genommenen Hosianna-Choral einstimmen, wobei man die im Refrain besungene Zeitachse in unserem Währungs-Kontext durchaus als verwegen ansehen darf.
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Ungeachtet dessen, welcher Meinung man sich anschließen möchte, dürfte es wohl kaum schaden, Euro-Scheine mit bestimmtem Präfix vor der Seriennummer umzutauschen.
Wer darüber hinaus möglicherweise Bargeldbestände in Norwegischen Kronen, ggfls. auch Schwedischen Kronen, Singapore Dollar, Australischen Dollar, Südafrikanischen Rand, Schweizer Franken und notfalls Kanadischen Dollar hält, dürfte bei einem auf uns zukommenden worst-case-scenario vermutlich etwas entspannter sein.
Natürlich schadet es auch nicht, Gold- oder Silbermünzen im Bestand zu haben.
Als besondere Investments dürften jedoch Nahrungsmittel-Vorräte, Saatgut, Produkte zur medizinischen Notversorgung und Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs zu bewerten sein.
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Ihr Oeconomicus


Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Bundesbankgesetz

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Ursprung

Das Bundesbankgesetz wurde am 26. Juli 1957 erlassen und beendete das zweistufige Zentralbanksystem in der Bundesrepublik. Die Umgestaltung der Bank deutscher Länder, der Landeszentralbanken sowie der Berliner Zentralbank zur Bundesbank, als Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik, schuf eine Einheitsbank mit den Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen. Der Auftrag an den Gesetzgeber ergeht durch Art. 88 Satz 1 GGDer Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank.
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Das Bundesbankgesetz legt (in §14) insbesondere auch das gesetzliche Zahlungsmittel – auf EUR lautende Banknoten – fest. Andere Geldformen, z. B. Giroguthaben bei einer Geschäftsbank sind also kein gesetzliches Zahlungsmittel. Münzen werden im Bundesbankgesetz nicht als Zahlungsmittel erwähnt.
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Weitere Gesetze

Dass im Juli 1990 die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten wurde, ist im Staatsvertrag zur Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Deutschen Demokratischen Republik geregelt. Die Einbindung der Bundesbank in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) ist u. a. im EG-Vertrag in Art. 4a (Europäisches System der Zentralbanken), sowie in Art. 105 (Ziele und Aufgaben des ESZB) geregelt.
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Quelle: Wikipedia
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BBankGesetz

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Erster Abschnitt
Rechtsform und Aufgabe
§ 1
§ 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
§ 3 Aufgaben
§ 4 Beteiligungen
Zweiter Abschnitt
Organisation
§§ 5 und 6 (weggefallen)
§ 7 Vorstand
§ 8 Hauptverwaltungen
§ 9 Beiräte bei den Hauptverwaltungen
§ 10 Filialen
§ 11 Vertretung
Dritter Abschnitt
Bundesregierung und Bundesbank
§ 12 Verhältnis der Bank zur Bundesregierung
§ 13 Zusammenarbeit
Vierter Abschnitt
Währungspolitische Befugnisse
§ 14 Notenausgabe
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
(2) Die Deutsche Bundesbank kann unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig.
§§ 15 und 16 (weggefallen)
§ 17
§ 18 Statistische Erhebungen
Fünfter Abschnitt
Geschäftskreis
§ 19 Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern
§ 20 Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
§ 21
§ 22 Geschäfte mit jedermann
§ 23 Bestätigung von Schecks
§ 24
§ 25 Andere Geschäfte
Abschnitt 5a
§§ 25a bis 25d (weggefallen)
Sechster Abschnitt
Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung
§ 26 Jahresabschluss, Kostenrechnung
§ 27 Gewinnverteilung
§ 28
Siebenter Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 29 Sonderstellung der Deutschen Bundesbank
§ 30 Urkundsbeamte
§ 31 Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank
§ 32 Schweigepflicht
§ 33 Veröffentlichungen
§ 34
Achter Abschnitt
Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld
§ 35 Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
§ 36 Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen
§ 36a Verordnungsermächtigung
§ 37 Einziehung
§ 37a Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 38 Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
§ 39 Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte
§ 40 Änderung der Dienstverhältnisse
§ 41 Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
§ 42 Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt

(1) Der Bund hat der Deutschen Bundesbank auf Verlangen Schatzwechsel oder unverzinsliche Schatzanweisungen in einer Stückelung und Ausstattung nach deren Wahl als Liquiditätspapiere bis zum Höchstbetrag von 25 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Liquiditätspapiere sind bei der Bank zahlbar. Die Bank ist gegenüber dem Bund verpflichtet, alle Verbindlichkeiten aus den Liquiditätspapieren zu erfüllen.
(2) Der Nennbetrag der begebenen Liquiditätspapiere ist von der Deutschen Bundesbank auf einem besonderen Konto zu verbuchen. Der Betrag darf nur zur Einlösung fälliger oder von der Bank vor Verfall zurückgekaufter Liquiditätspapiere verwendet werden.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Liquiditätspapiere gemäß Absatz 1 zu begeben.
(4) Die Deutsche Bundesbank darf auf Euro lautende Schuldverschreibungen in einer Stückelung und Ausstattung nach ihrer Wahl begeben.
§ 43
§ 44 Auflösung
§ 45 Weitere Übergangsvorschriften
§ 47