Bankenlobby schreibt sich eigene Rettungsgesetze, Bürger gehen leer aus!

Bankenlobby schreibt sich eigene Rettungsgesetze, Bürger gehen leer aus!

Report München (20.04.09):

Banken dürfen ihre schlechten Wertpapiere an den Staat verkaufen, die Bürger haben keine Möglichkeit, sich ihre Verluste (z.B. Lehman-Papiere) ausgleichen zu lassen. Dass Banken bevorzugt werden, führen Fachleute darauf zurück, dass am Finanzmarktstabilisierungsgesetz ausgerechnet eine Kanzlei, die sonst Banken berät, am Gesetz mitgeschrieben hat.

Über Bad Banks sollen jetzt auch noch die Steuerzahler die Risiken der Zockerbanken absichern!

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Nachtrag vom 3. Juli 2012:

Auszug aus der Verfassungsbeschwerde von Prof. Murswiek:

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„Bezeichnend ist, dass die Bundesregierung für die Vorbereitung des ESM, für die ihr eigener juristischer Sachverstand offenbar nicht ausreichte, externe rechtliche Beratung eingekauft hat, und zwar nicht bei neutralen Experten, sondern bei zwei Anwaltskanzleien, die ständig Investmentbanken betreuen.
Zum einen handelt es sich um die Kanzlei Freshfields-Bruckhaus-Deringer, die als einer der Vorreiter beim Einstieg von Anwaltskanzleien in das Lobbygeschäft in Deutschland gilt, bereits die Entwürfe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes formuliert hat, ständig Banken berät und insbesondere Banken auch bei Anträgen für Mittel aus den Banken-Rettungspaketen beraten hat.

Zum anderen handelt es sich um die Kanzlei Hengeler-Mueller, die ständig die Deutsche Bank vertritt und auch andere deutsche und ausländische Banken berät. Sie bezeichnet sich selbst als „Vorreiter bei der Entwicklung neuer Produkte für die europäischen Kapitalmärkte“.