Financement des opérations de guerre

Financement des opérations de guerre

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Zwei spezielle Meldungen des heutigen Tages sind zu hinterfragen:
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1. 50 Jahre Freundschaft: Deutschland und Frankreich feiern Elysée-Vertrag
2. Deutschland will Finanzhilfen im Mali-Konflikt ausweiten ..
mit anderen Worten, der deutsche Steuerzahler soll den Französischen Krieg in Mali finanziell begleiten!

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Wenn sich die Delegationen von Hollande und Merkel zum 50. Jahrestag Deutsch-Französischer Freundschaft in Feierlaune begeben möchten, ist dagegen nichts einzuwenden, dies bedeutet aber keineswegs, dass Deutschland und Frankreich feiern, sondern deren Repräsentanten!

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Ich jedenfalls habe heute mit französischen Freunden in Straßbourg telefoniert, wir haben anschließend weder gefeiert, noch den Jahrestag überhaupt thematisiert und oh Wunder, wir sind uns gleichwohl freundschaftlich verbunden.

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Nach Presseberichten soll Frankreichs Außenminister Laurent Fabius verstärkt finanzielle Hilfe für den Militäreinsatz in Mali aus Deutschland [also uns Steuerzahlern] erwarten. Wie zu hören ist, soll Frau Merkel dabei eilfertig zum Ausdruck gebracht haben, dass die Bundesregierung ihr finanzielles Engagement ausweiten werde.
Vermutlich wird man die rechtliche Grundlage für das finanzielle Abenteuer im Haushaltstitel Not- und Übergangshilfe für Katastrophen- und humanitäre Hilfen suchen .. eine Katastrophe die durch französische Militäroperationen verschärft werden wird!

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„Nächste Woche wird es eine Konferenz über die Finanzierung dieser Militäraktion geben, und hier gibt es ganz unterschiedliche Arten, Solidarität zu zeigen“

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so der Kommentar von Fabius.

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Also nochmal zum mitdenken, wir die deutschen Steuerzahler leisten Finanzhilfe für einen französischen Rohstoff-Sicherungs-Krieg in Mali zum Vorteil von AREVA und werden so mitverantwortlich für hundert-, vielleicht gar tausendfachen Tod an unschuldigem Leben in Mali!

GEHTs NOCH? WOLLEN WIR DAS?
Wir können es nicht verhindern, aber (fremd)schämen ist das mindeste, was wir tun können

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Eine recht kontroverse Debatte zu diesem Thema lässt sich hier nachverfolgen.

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Bonne nuit Monsieur Fabius !

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Ihr Oeconomicus

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Nachträge und korrespondierende Informationen:

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Abgabe der Nothilfe an das Auswärtige Amt stößt auf Kritik
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Mali-Dossier
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Merkel und die bösen Malier
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Mali: Das Kartenhaus der Demokratie
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Die Krise in Mali
Demokratie für wen? Krieg gegen wen? Die Rolle der Zivilgesellschaft, die Verursacher der Krise und die Bedeutung religiöser Akteure
Charlotte Wiedemann – Heinrich-Böll-Stiftung – PDF [17 Seiten]

EU erlaubt neue Milliardenhilfe für Krisenbank (+ update)

EU erlaubt neue Milliardenhilfe für Krisenbank
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Aus „Gründen der Finanzmarktstabilität“ bekommt die österreichische Krisenbank Hypo Group Alpe Adria Hilfen in Höhe von € 1,5 Mrd.
Dafür muss ein Plan für Verkauf und Abwicklung in zwei Monaten vorliegen.
„Die Kapitalmaßnahmen erlauben es der HGAA, die aufsichtsrechtlichen Kapitalvorschriften zu erfüllen. Österreich muss nun möglichst rasch einen umfassenden Plan vorlegen, der darlegt, wie die operativen Teile der Bank veräußert und die nicht profitablen Teile abgewickelt werden sollen“
so der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia.
Gemäß Bescheid der Finanzmarktaufsicht muss die HGAA per 31. Dezember 2012 bestimmte Kapitalquoten erfüllen. Dies führt zu einem zusätzlichen Kapitalbedarf von € 1.5 Mrd.. Um diesen Kapitalbedarf zu decken, wird Österreich eine Kapitalerhöhung von € 500 Mio durch Zeichnung neuer Aktien vornehmen und eine Garantie auf eine Nachranganleihe zu einem Nominale von € 1 Mrd. gewähren.
Die HGAA ist derzeitig tätig in Österreich, Italien, Slowenien, Kroatien, Bosnien & Herzegowina, Serbien und Montenegro; in einigen dieser Länder mit einem erheblichen Marktanteil.
Die Bank hat in der Vergangenheit bereits mehrere Beihilfemaßnahmen erhalten, so im Dezember 2008 auf Basis des österreichischen Banken-Hilfspakets eine Kapitalspritze in der Höhe von € 900 Mio. als Partizipationskapital, sowie Garantien über € 1.35 Mrd. für Wertpapieremissionen im Rahmen eines „Debt Issuance Programme“ erhalten.
Bereits Ende 2009 hat die Republik Österreich in einer Rettungsoperation sämtliche Anteile an der Bank für einen symbolischen Preis von 1 EUR erworben. Gleichzeitig erhielt die HGAA Staatskapital in Höhe von € 550 Mio. und eine Assetgarantie über € 100 Mio.. Österreich gewährte der Bank Ende 2010 zudem eine Assetgarantie über € 200 Mio.
Quelle: Handelsblatt und eigene Recherchen
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follow-up: 11.12.2012
Verstaatlichung von Hypo Alpe Adria: Österreich plant Milliarden-Klage gegen BayernLB
Die Regierung in Wien fühlt sich getäuscht: Die BayernLB soll ihr den wahren Zustand der 2009 in Österreich verstaatlichten Bank Hypo Alpe Adria verschwiegen haben. Der Fall könnte den Freistaat Bayern Milliarden kosten.
SZ
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follow-up: 12.12.2012
Landesbank-Affäre: BayernLB verklagt Ex-Konzerntochter Hypo Alpe Adria
Mit ihrer ehemaligen Tochter aus Österreich machte die BayernLB einen Milliardenverlust – für den die Steuerzahler aufkommen müssen. Nun will die Hypo Alpe Adria keine Raten für Kredite mehr nach München überweisen. Die bayerische Landesbank reagiert prompt mit einer Klage.
SZ
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follow-up: 06.12.2013
Ex-BayernLB-Vorstände im Januar vor Gericht
Die frühere Vorstandsriege der BayernLB muss sich wegen des desaströsen Kaufs der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria vom 27. Januar an strafrechtlich vor Gericht verantworten. Das Landgericht München rechnet mit einem aufwendigen Verfahren gegen die sieben Angeklagten, unter ihnen die Ex-Chefs Werner Schmidt und Michael Kemmer, der heute Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ist.
[…]
Handelsblatt
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follow-up: 13.12.2013
Österreich bangt um eigene Reputation
Österreich will die kriselnde Hypo Alpe-Adria-Bank International AG mit aller Macht vor einem Zahlungsausfall bewahren. Bisher hat die Republik dafür bereits vier Milliarden Euro in das marode Institut gepumpt. Hintergrund ist die Sorge der Regierung und der Notenbank in Wien, dass ein Zahlungsausfall bei Anleihen im Volumen von € 14 Mrd., die das Institut ausstehen hat und die vom österreichischen Bundesland Kärnten garantiert sind, die Bonität der Republik, seiner Bundesländer und auch der österreichischen Banken nachhaltig verschlechtern würde.
[…]
Handelsblatt
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Video-Dokumente

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Hypo Alpe Adria & Bayr. Landesbank: Politik und Korruption Teil 1

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Hypo Alpe Adria & Bayr. Landesbank: Politik und Korruption Teil 2

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Hypo Alpe Adria & Bayr. Landesbank: Politik und Korruption Teil 3

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Die schmutzigen Geschäfte der Hypo Alpe Adria
Geldwäsche und Drogendealer: Die schmutzigen Geschäfte der Hypo Alpe Adria
Es ist der Bankenkrimi der letzten Jahre: Millionensummen an schwarzen Geldern wurden gewaschen. Die Hypo Group Alpe Adria machte Geschäfte mit dubiosen Personen. report-Recherchen führen nach Serbien und Montenegro. Die Bayern LB war gewarnt – und hat die HGAA gekauft.

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Steuererhöhung für die Bankenrettung! – Wo soll es sonnst herkommen?
Eine Milliarde Staatshilfe für Hypo Alpe Adria – Die notverstaatlichte Kärntner Hypo Alpe Adria benötigt wieder einmal Geld vom Bund. Erst vor zwei Monaten gab es die letzte Finanzspritze. Diesmal muss es sehr schnell gehen, noch in diesem Monat braucht die Bank frisches Geld.
ORF Zeit im Bild vom 09.11.2013 19.30 Uhr

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Moody’s sieht Irland noch nicht über dem Berg

Moody’s sieht Irland noch nicht über dem Berg
Irland benötigt nach Einschätzung der Ratingagentur Moody’s wahrscheinlich zusätzliche Finanzhilfen von seinen internationalen Geldgebern. Wenn das derzeitige Programm im nächsten Jahr auslaufe, brauche das angeschlagene Euro-Mitgliedsland vorbeugend wohl noch Unterstützung, teilte die US-Agentur am Dienstag mit. Moody’s hatte im vergangenen Jahr die Kreditwürdigkeit Irlands auf Ramschniveau herabgestuft.
(DiePresse)

BND warnt vor Finanzhilfe für Zypern

BND warnt vor Finanzhilfe für Zypern
Eine internationale Rettungsaktion für Zyperns Banken würde nach Informationen des Magazins „Der Spiegel“ vor allem russischen Schwarzgeldkonten zugutekommen. Das Blatt zitiert aus einem alarmierenden Bericht des BND.
Nach Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes haben russische Staatsbürger 26 Milliarden Dollar (20,3 Milliarden Euro) bei zypriotischen Banken deponiert. Dies ist mehr als die Jahreswirtschaftsleistung des Inselstaats. Diese Guthaben würden abgesichert, wenn Zyperns kriselnde Bankenbranche demnächst mit europäischen Rettungsmitteln gestützt werdem sollte, zitiert das Hamburger Nachrichtenmagazin weiter aus dem BND-Bericht.
[…]
Deutsche Welle

Katalonien bittet Spanien um Finanzhilfe: Hilfsgelder aus Lottoeinnahmen

Katalonien bittet Spanien um Finanzhilfe: Hilfsgelder aus Lottoeinnahmen

Katalonien bitten Madrid um fünf Milliarden Euro Finanzhilfen. Die wirtschaftsstärkste Region Spaniens ist auch die am höchsten verschuldete. Die Bitte um Geld dürfte den Katalanen jedoch nicht leicht gefallen sein.
Süddeutsche – 28.08.2012, 16:21
Anmerkung
So langsam geht es an’s „Eingemachte“. Wenn nun schon Lottoeinnahmen als Not-Finanzhilfe angezapft werden, wird man schon sehr bald darüber nachdenken, die Lotterie-Gesellschaft zu privatisieren. Für solche Geschäfte haben Goldman Sachs & Deutsche Bank immer ein offenes Ohr ..
.. meint Ihr Oeconomicus

Münchhausen-Trilemma

Zitat zum Tage

„Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“


Diese Bild- oder Mediendatei ist gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.

[Molière (eigentlich Jean-Baptiste Poquelin; * vermutlich 14. Januar 1622 in Paris,
getauft am 15. Januar 1622; † 17. Februar 1673 ebenda)
war ein französischer Schauspieler, Theaterdirektor und Dramatiker.
Er ist einer der großen Klassiker und machte die Komödie zu einer der Tragödie potenziell gleichwertigen Gattung.
Vor allem erhob er das Theater mehrere Jahre lang zum Diskussionsforum
für die Probleme „richtigen“ und „falschen“ Verhaltens in der Gesellschaft seiner Zeit.]

Münchhausen-Trilemma

Wikipedia erläutert das „Münchhausen-Trilemma“ wie folgt:

„Das Münchhausen-Trilemma versucht zu zeigen, dass Aussagen prinzipiell nicht abschließend begründbar seien. Es reduziert Begründungen dazu auf drei mögliche Basisfälle (Infiniter Regress, Zirkelschluss und Dogma) und weist sie als inakzeptabel zurück.
Der Name ist eine ironische Anlehnung an Baron Münchhausen, der behauptete, sich an den eigenen Haaren aus einem Sumpf gezogen zu haben. Eine philosophische Verwendung des Bildes findet sich in Nietzsches Jenseits von Gut und Böse, der es als „logsche „Nothzucht und Unnatur“ bezeichnet, wenn jemand versucht, „mit einer mehr als Münchhausen’schen Verwegenheit, sich selbst aus dem Sumpf des Nichts an den Haaren in’s Dasein zu ziehen.“
[…]

Die Trilemma-Situation

Angenommen, Satz p soll begründet werden. Drei Wege scheinen hierfür möglich:

Infiniter Regress: Jede Aussage, die p begründet, muss wiederum begründet werden. Dies führt in einen „unendlichen Regress“. (Beispiel: Woher kommt der Mensch? – Er stammt von Adam und Eva ab! – Wer erschuf Adam und Eva? – Gott erschuf sie! – Wer erschuf Gott?)

Zirkel: Die Begründung verläuft im Kreis. Eine Aussage, die p begründen soll, ist identisch mit p oder kommt in der Begründungskette, die p begründen soll, bereits vor. (Beispiel nach einer Komödie Molières: Warum ist das Mädchen stumm? – Das Mädchen ist stumm, weil es sein Sprachvermögen verloren hat! – Warum hat es sein Sprachvermögen verloren? – Auf Grund des Unvermögens, die Sprache zu beherrschen!)

Dogma: Die Begründung für p läuft nicht ins Unendliche, sondern der Regress kommt bei einem Dogma zum Stehen. Die Aussage, bei der die Begründung stoppt, ist selbstevident als Regressstopper gerechtfertigt. (Beispiel: Warum …? – Gott hat das in seinem unergründlichen Ratschluss so beschlossen!)

Da es keine unfehlbaren Quellen der Erkenntnis gibt, sondern allenfalls Quellen, deren Unfehlbarkeit dogmatisch behauptet wird, gibt es gemäß dem Münchhausen-Trilemma keinen privilegierten Zugang zur Wahrheit.

Der Philosoph und Sozialwissenschaftler Hans Albert kommt in „Traktat über kritische Vernunft“, einem Klassiker der Wissenschaftstheorie, zu diesem Lehrsatz:

„Es gibt weder eine Problemlösung, noch eine für die Lösung bestimmter Probleme zuständige Instanz, die notwendigerweise von vornherein der Kritik entzogen sein müsste. Man darf sogar annehmen, dass Autoritäten, für die eine solche Kritikimmunität beansprucht wird, nicht selten deshalb auf diese Weise ausgezeichnet werden, weil ihre Problemlösungen wenig Aussicht haben würden, einer sonst möglichen Kritik standzuhalten. Je stärker ein solcher Anspruch betont wird, um so eher scheint der Verdacht gerechtfertigt zu sein, dass hinter diesem Anspruch die Angst vor der Aufdeckung von Irrtümern, das heißt also: die Angst vor der Wahrheit, steht.“

Der Aufsatz „Der ESM kommt: Die Eurozone wird zur Transferunion“ im Blog Wirtschaftliche Freiheit beginnt zu recht mit dem Aufruf an alle politisch Interessierten, sich am kommenden Donnerstag [29.03.2012] einen Tag Urlaub zu nehmen, oder zumindest sicherzustellen, dass im Büro via Internet die Live-Übertragung aus dem Deutschen Bundestag verfolgt werden kann.

Aufgrund der Wichtigkeit des Vorganges nehmen ich mir die Freiheit eine längere Passage aus dem Blog „Wirtschaftliche Freiheit“ zu zitieren:

„Denn es wird um den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gehen, und es wird sicher eine historische Debatte. Eine furiose Redeschlacht auf höchstem Niveau, in der Befürworter und Gegner des ESM sich nichts schenken und kontrovers in der Sache diskutieren.

Seltsame und in der Vergangenheit bereits ad nauseam wiederholte Kurzschlüsse — von der Art:
Europa ist ein Friedensprojekt, wenn der ESM nicht kommt gibt es also Krieg — wird es diesmal sicher nicht geben. Auch von der Stigmatisierung der ESM-Skeptiker aus allen Parteien als Nationalisten, Feinde Europas, Rechtspopulisten oder verhinderte Kriegstreiber, wird man diesmal im Bundestag sicher absehen.
Es wäre ja auch peinlich, wenn die Befürworter des ESM nicht mehr zu bieten hätten als so etwas.

Schauen wir uns also mal ganz nüchtern an, worum es am Donnerstag in den zwei Stunden, die für diese Debatte reserviert sind, gehen wird.

Die gute Nachricht zuerst:

In der Frühphase der Verhandlungen über den ESM gab es die Befürchtung, daß Deutschland immer wieder zu einem Nachschießen von Geld gezwungen werden könnte, wenn der Gouverneursrat des ESM eine Erhöhung des Stammkapitals beschließt. Hier muß man sich jedenfalls formal keine Sorgen mehr machen.
Derartige Entscheidungen wären vom Gouverneursrat (der aus den Finanzministern der Euroländer besteht) einstimmig zu beschließen; der deutsche Vertreter wiederum dürfte nicht zustimmen, ohne sich einer parlamentarischen Mehrheit in Deutschland zu vergewissern.“

Nachfolgend zitieren wir Auszüge aus der Agenda des Deutschen Bundestages zur Lesung des ESM:

„Agenda im Deutschen Bundestag

In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 28. März, bis Freitag, 30. März 2012, diskutiert der Bundestag unter anderem über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
[…]
Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Web-TV auf http://www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Donnerstag, 29. März 2012

Europäischer Stabilitätsmechanismus:
Über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) diskutieren die Abgeordneten zu Beginn des Sitzungstages ab 9 Uhr. Die Koalitionsfraktionen haben dazu fünf Gesetzentwürfe vorgelegt (17/9045, 17/9046, 17/9048, 17/9049) die in erster Lesung beraten werden.
Ab Juli soll danach der ESM als permanenter Krisenmechanismus für Finanzhilfen bereitstehen und den bisherigen, befristeten Euro-Rettungsfonds (EFSF) ablösen. Was die finanzielle Beteiligung Deutschlands am ESM-Kapital angeht, so sehen die Koalitionsentwürfe vor, dass Deutschland aus dem Bundeshaushalt rund 22 Milliarden Euro direkt in den ESM einzahlt. Für weitere 168 Milliarden Euro abrufbares Kapital ist eine Gewährleistung vorgesehen.
Während der zweistündigen Debatte werden außerdem drei Anträge der Linksfraktion in erster Lesung beraten.

die Gesetzentwürfe

17/9045

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

A. Problem und Ziel

Eine nachhaltige Haushaltspolitik und gesunde Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, aber auch der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sind angesichts der umfassenden politischen und volkswirtschaftlichen Interdependenzen zwischen diesen Staaten unabdingbar.
Sie sind notwendige Voraussetzungen für Vertrauen in einen handlungsfähigen Staat, dauerhaft günstige Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen und den Zusammenhalt der Wirtschafts- und Währungsunion.
Im Verlauf der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass die finanzielle Solidität der Euro-Mitgliedstaaten und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion durch die im Rahmen des Vertrags von Maastricht vereinbarten Regelungen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Dies kann zu essenziellen Problemen für die betroffenen Mitgliedstaaten, das Euro-Währungsgebiet und die Europäische Union als Ganzes führen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Wirtschafts- und Währungsunion durch neue vertragliche Regelungen zu verstärken, um die Haushaltsdisziplin zu verbessern, gesunde öffentliche Finanzen zu erreichen und eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung zu ermöglichen.
Ursprüngliches Ziel war es, diese Regelungen durch eine Änderung der Unionsverträge einzuführen. Dies ist derzeit nicht realisierbar. Vor diesem Hintergrund sollen die von den Staats- und Regierungschefs des Euroraums am 9. Dezember 2011 vereinbarten inhaltlichen Eckpunkte im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrags umgesetzt werden. Vertragsparteien sind die Euro-Mitgliedstaaten sowie – zum jetzigen Zeitpunkt – acht der zehn übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesregierung wird auf eine frühestmögliche Überführung der Regelungen des Vertrags in den Rechtsbestand der Verträge der Europäischen Union hinwirken, die im Vertrag explizit angelegt ist.

B. Lösung

Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften zum Vertrag über die Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion entsprechend Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes und gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Das Gesetz hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Unternehmen eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung können zurzeit nicht quantifiziert werden.

F. Weitere Kosten

Das Gesetz verursacht keine Kosten für Wirtschaftsunternehmen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Entwurf der Gesetzesvorlage 17/9045 als PDF-Datei

17/9048

Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG)

A. Problem und Ziel

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat strukturelle Probleme im Euroraum – zu hohe Staatsverschuldung und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit einiger Eurostaaten – ebenso schonungslos offen gelegt wie grundlegende Mängel in der Konstruktion der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Gesamtansatz der Bundesregierung zur Krisenbewältigung und zur Schaffung einer nachhaltigen Stabilitätsunion nimmt diese Ursachen in den Blick.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist als dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus integraler Bestandteil dieser umfassenden Strategie. Auf der einen Seite wird das rechtliche Fundament der Wirtschafts- und Währungsunion durch den von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 2. März 2012 unterzeichneten Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (sog. Fiskalvertrag) weiter verstärkt, nachdem bereits der Stabilitäts- und Wachstumspakt verschärft, die Überwachung der Wettbewerbsfähigkeit durch das neue Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte verbessert und eine effizientere europäische Finanzmarktaufsicht eingeführt wurde.
Auf der anderen Seite wird als Ergänzung dieser präventiv wirkenden Maßnahmen ein robustes Krisenbewältigungsinstrument geschaffen, um Gefahren für die Stabilität der Eurozone insgesamt effektiv abwenden zu können.
Der ESM soll bereits 2012 – ein Jahr früher als geplant – in Kraft treten und mittelfristig die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen.

B. Lösung

Der ESM wird mit dem am 2. Februar 2012 unterzeichneten Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus errichtet.
Der ESM soll ab dem 1. Juli 2012 den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Stabilitätshilfen zur Verfügung stellen können, wenn es zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist.
Er wird die Aufgaben des EFSM und der EFSF, die Finanzhilfen nur bis zum 30. Juni 2013 gewähren kann, übernehmen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Gewährung von Stabilitätshilfen durch den ESM an einen Mitgliedstaat ab dem 1. März 2013 die Ratifizierung des Fiskalvertrags durch den betreffenden Mitgliedstaat sowie nach Ablauf der dafür bestehenden Umsetzungsfrist die Einführung nationaler Schuldenbremsen entsprechend den Regelungen des Fiskalvertrags voraussetzt.
Der ESM wird durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution gegründet und mit einem Stammkapital von 700 Mrd. Euro ausgestattet, das aus 80 Mrd. Euro eingezahltem Kapital und 620 Mrd. Euro abrufbarem Kapital besteht.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird der finanzielle Gesamtrahmen der Beteiligung Deutschlands am ESM gesetzlich bestimmt. Außerdem sollen im Gesetz Regelungen für die parlamentarische Beteiligung im Rahmen der laufenden Tätigkeit des ESM getroffen werden, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens ausgestaltet werden.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Bundesrepublik Deutschland wird sich am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals des ESM in Höhe von 80 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,71712 Mrd. Euro sowie am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals des ESM in Höhe von 620 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 168,30768 Mrd. Euro beteiligen.
Das einzuzahlende Kapital wird in Teilbeträgen bereitgestellt, die in diesem Jahr anfallenden Tranchen werden durch den Nachtragshaushalt 2012 bereitgestellt.

Die mittelbaren finanziellen Auswirkungen sind nicht bezifferbar.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, verändert oder abgeschafft.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es werden keine Vorgaben oder Informationspflichten für Unternehmen eingeführt, verändert oder abgeschafft.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es entsteht kein nennenswerter Erfüllungsaufwand für die Verwaltung.

F. Weitere Kosten

Das Gesetz führt nicht zu zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft einschließlich der mittelständischen Unternehmen.
Durch die vorgesehenen Maßnahmen sind Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.

Entwurf der Gesetzesvorlage 17/9048 als PDF-Datei

17/9049

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes

A. Problem und Ziel

Die Risiken für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebietes sind seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 weiter gestiegen.
Die Staaten der Eurozone benötigen daher schlagkräftigere Mechanismen für ein effektiveres Krisenmanagement zur Unterstützung überschuldeter Staaten, die eine angemessene und mit marktwirtschaftlichen Prinzipien vereinbare Kostentragung des Privatsektors ermöglichen. Im Rahmen der gegenwärtigen Diskussionen haben Überlegungen zur Einführung von Umschuldungsklauseln („Collective action clauses“) eine zentrale Rolle übernommen. Im Kern sind diese Klauseln darauf gerichtet, staatliche Umschuldungen zu erleichtern, in dem hierfür benötigte Beschlüsse der Gläubiger an Mehrheitserfordernisse gebunden werden, die unterhalb der Einstimmigkeit liegen.

Bereits Ende des Jahres 2011 hatten sich die Staaten der Eurozone auf Musterbestimmungen für Umschuldungsklauseln verständigt.
Der am 2. Februar 2012 von allen Staaten des Euro-Währungsgebietes unterzeichnete Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus verpflichtet nunmehr die Staaten des Euroraumes zur Einführung solcher Umschuldungsklauseln ab dem 1. Januar 2013, deren rechtliche Wirkung in allen Rechtsordnungen des Euro-Währungsgebietes jeweils gleich zu sein hat.
Aus diesem Grund ist künftig die Verwendung von Umschuldungsklauseln durch Ergänzung der Emissionsbedingungen von Bundeswertpapieren mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten vorgesehen. Diese Klauseln kommen nur im Fall eines drohenden Zahlungsausfalls zur Anwendung.

Dem Bundesschuldenwesengesetz, das die Aufgaben und Instrumente des Schuldenwesens regelt, werden Vorschriften hinzugefügt, die die Möglichkeit vorsehen, Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingungen des Bundes einzuführen. Wesentliche Inhalte der beabsichtigten Ergänzung der Emissionsbedingungen werden im Sinne eines Leitbilds verankert.

Hierbei trägt der Gesetzentwurf dem Umstand Rechnung, dass Emissionsbedingungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 305, 312) Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und daher einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen.
Nach dem für eine Inhaltskontrolle grundlegenden Maßstab des § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen benachteiligen.

Die wesentlichen Grundgedanken der Umschuldungsklauseln sollen mit diesem Änderungsgesetz verankert werden.
Das Bundesschuldenwesengesetz übernimmt somit die Funktion eines Leitbildes, das die wesentlichen Inhalte der unter den Eurozonenstaaten abgestimmten Umschuldungsklauseln nachzeichnet.

B. Lösung

Um die Einführung von Umschuldungsklauseln im Bereich der Bundeswertpapiere zu ermöglichen, ist das Bundesschuldenwesengesetz im Hinblick auf mögliche gerichtliche Inhaltskontrollen um ein Leitbild für solche Klauseln zu ergänzen. Dieses Leitbild enthält wesentliche Elemente der von den Staaten der Eurozone vereinbarten Musterbestimmungen.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zusätzliche Haushaltsausgaben sind infolge der Durchführung des Gesetzes nicht zu erwarten.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen, die zu einem Erfüllungsaufwand bei Bürgern führen.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die Anwendung des Gesetzes im Rahmen der Einführung der Umschuldungsklauseln insoweit keine Auswirkungen hat.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, da die Anwendung des Gesetzes im Rahmen der Einführung der Umschuldungsklauseln insoweit keine Auswirkungen hat.

F. Weitere Kosten

Auch zusätzliche Kosten insbesondere in der Finanzbranche entstehen nicht.

Entwurf der Gesetzesvorlage 17/9049 als PDF-Datei

Stärkung der Finanzaufsicht:

Die Stärkung der Finanzaufsicht ist das Ziel eines Antrages von Union und FDP, der ab 17 Uhr auf der Tagesordnung steht. 30 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlage eingeplant.
[…]
Internationaler Währungsfonds:

Höhere Finanzmittel für den Internationalen Währungsfonds (IWF) sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8839, 17/9083) vor, der ab 19.40 Uhr abschließend beraten wird. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, will die Regierung die Basis für die Erhöhung der regulären Finanzmittel des IWF durch Verdopplung der Quoteneinzahlungen seiner Mitgliedschaft schaffen. Zudem soll die Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums IWF reformiert werden. Künftig sollen alle Mitglieder den sie repräsentierenden Exekutivdirektor wählen, fordert die Bundesregierung. Für die Beratung der Vorlage sind 30 Minuten eingeplant.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

17/8839

Entwurf eines Gesetzes zu der Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)

A. Problem und Ziel

Der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat am 15. Dezember 2010 der Änderung des IWF-Übereinkommens zugestimmt, um die Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums des IWF zu reformieren.
Die Reform der Zusammensetzung des IWF-Exekutivdirektoriums betrifft das bislang geltende Recht der fünf größten Anteilseigner des IWF, ihren Exekutivdirektor zu ernennen, während die restlichen Exekutivdirektoren durch einzelne oder in Stimmrechtsgruppen zusammen – geschlossene Mitgliedsländer gewählt werden. Zur Stärkung der Legitimation, Gleichbehandlung und Anpassungsfähigkeit des IWF-Direktoriums sollen künftig alle Exekutivdirektoren gewählt werden.

B. Lösung

Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Siebten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds durch Gesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner

E. 3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Erfüllungsaufwand des Bundes und der Länder bleibt unverändert.

F. Weitere Kosten

Keine

Entwurf der Gesetzesvorlage 17/8839 als PDF-Datei

17/9083

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

Beschlussempfehlung zu 17/9083 als PDF-Datei

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung:

Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/8840), der ab 21 Uhr 30 Minuten lang abschließend beraten wird, ist es, dass die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auch in den südlichen und östlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres tätig werden darf.
Die Bank, so heißt es in der Begründung, sei zur Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen, gegründet worden.
Zu den gleichen Bedingungen dürfe der Zweck der Bank künftig auch in der Mongolei und in Mitgliedsländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums verfolgt werden, heißt es vor dem Hintergrund der „historischen Veränderungen, die sich in Nordafrika und im Nahen Osten vollziehen“.

Gesetzentwurf 17/8840

Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 30. September 2011 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.“
Gesetzentwurf 17/8840 als PDF-Datei

Ich bin immer wieder auf’s Neue über den umfassenden und detailreichen Sachverstand unserer Bundestags-Abgeordneten erstaunt.
30 Minuten für die Beratung der Vorlage [selbst vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses] ist, wie ich finde, echt rekordverdächtig!
Allerdings haben unsere Volksvertreter bei den Abstimmungen zum ESM den großen Vorteil, dass diese Gesetzesvorlagen alternativlos sind.
Für die Regierungskoalition wäre es doch auch ärgerlich, sollte sich eine signifikante Gruppe aus den eigenen Reihen an Immanuel Kant’s „Sapere aude“ erinnern und damit unsere nette Bundeskanzlerin oder ihren Finanzminister einem Münchhausen-Trilemma aussetzen.

Die Hauptsache dieser oben zitierten Gesetzentwürfe ist doch, dass die zu beschliessenden Gesetze in zwei Fällen nicht zu zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, in einem Fall nicht zu zusätzlichen Kosten für mittelständische Unternehmen und in einem Fall nicht zu zusätzlichen Kosten [insbesondere] der Finanzbranche führen!

Die Party zu Lasten der ?? [hmm, wem wohl] kann also munter fortgesetzt werden.

Aber damit nicht genug. Nach einem solch anstrengenden, langen Arbeitstag im Parlament geht es damit weiter:

Zitat aus der Agenda des Deutschen Bundestages:

„Vertrag mit dem Zentralrat der Juden:

Im Anschluss an die um 22.20 Uhr beginnende halbstündige Debatte stimmen die Abgeordneten über den von der Bundesregierung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland geschlossenen Vertrag ab, wonach sich der Bund verpflichtet, dem Zentralrat eine jährliche Staatsleistung in Höhe von zehn Millionen Euro zu gewähren.
Die für die Erhöhung erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro sollen laut dem von der Bundesregierung dazu vorgelegten Gesetzentwurf (17/8842, 17/9081, 17/9082) aus dem Gesamthaushalt des Bundes bereitgestellt werden.

17/8842

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008.

Gesetzentwurf 17/8842 als PDF-Datei

17/9081

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

Beschluss-Empfehlung zu 17/9081 als PDF-Datei

17/9082

Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung“

Bericht des Haushaltsausschusses zu 17/9082 als PDF-Datei

Zum Abschluss eines anstrengenden Arbeitstages ist das doch mal eine richtig nette Geste, über den sich jeder Steuerzahler sicher freuen kann.

meint

Ihr Oeconomicus


Moody’s downgrades Ireland to „junk“

Zitat zum Tage

„Der geschickte Journalist hat eine Waffe: das Totschweigen – und von dieser Waffe macht er oft genug Gebrauch.“


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[ Kurt Tucholsky (* 9. Januar 1890 in Berlin; † 21. Dezember 1935 in Göteborg) war ein deutscher Journalist und Schriftsteller. Er schrieb auch unter den Pseudonymen Kaspar Hauser, Peter Panter, Theobald Tiger und Ignaz Wrobel.
Tucholsky zählte zu den bedeutendsten Publizisten der Weimarer Republik. Als politisch engagierter Journalist und zeitweiliger Mitherausgeber der Wochenzeitschrift „Die Weltbühne“ erwies er sich als Gesellschaftskritiker in der Tradition Heinrich Heines. Zugleich war er Satiriker, Kabarettautor, Liedtexter, Romanautor, Lyriker und Kritiker (Literatur, Film, Musik).
Er verstand sich selbst als linker Demokrat, Sozialist, Pazifist und Antimilitarist und warnte vor rechten Tendenzen – vor allem in Politik, Militär und Justiz – und vor der Bedrohung durch den Nationalsozialismus.
Zitat aus: „Presse und Realität“, in „Die Weltbühne“, 13. Oktober 1921, S. 373 ]

Moody’s downgrades Ireland to „junk“

Moody’s Investors Service on Tuesday lowered Ireland’s foreign- and local-currency government bond ratings by one notch to non-investment grade of Ba1 from Baa3.
„The main driver of today’s downgrade is the growing likelihood that participation of existing investors may be required as a pre-condition for any future rounds of official financing, should Ireland be unable to borrow at sustainable rates in the capital markets after the end of the current E.U./IMF support programme at year-end 2013,“ said Moody’s in a statement. The outlook on Ireland’s ratings remain negative.

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Moody’s Begründung zur Abstufung

Moody’s stuft Irland auf Ramsch


Quellen-Angabe zur Karikatur:
mit freundlicher Genehmigung von Herrn Roger Schmidt

Erst Portugal, jetzt Irland: Die Ratingagentur hat die Bewertung des Inselstaats herabgesetzt. Moody’s geht davon aus, dass das Land weitere Finanzhilfen braucht, bevor es an die Finanzmärkte zurückkehren kann.
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Wall Street – Irland ist Ramsch

Und der nächste europäische Kandidat wurde von der amerikanischen Ratingagentur Moody’s auf Ramsch-Niveau herabgestuft.
Die Märkte in New York mussten nach dieser Nachricht ordentlich nachgeben.
Jens Korte berichtet von der Wall Street – Video [2:08 Min]