Überläufer: Jochen Paulus (bisher FDP) wird Mitglied der AfD
Veröffentlicht: 5. Mai 2013 Abgelegt unter: Alternative für Deutschland (AfD) | Tags: FDP, hessischer Landtag, Jochen Paulus Hinterlasse einen KommentarAfD gewinnt erstmals Sitz in einem Landtag
.
Wegen des „wahnsinnigen Euro-Unterstützungskurses“ verlässt der Jurist Jochen Paulus die FDP und wird Mitglied der AfD. Der Landtagsabgeordnete ist nun fraktionslos und Vertreter für die Euro-Gegner der Alternative für Deutschland im Hessischen Landtag.
[…]
DWN
.
Wie aus einem Spiegel-Bericht zu entnehmen ist, wird Paulus von ehemaligen Parteifreunden attackiert:
.
Auszug:
Paulus habe seit Monaten „seine Verpflichtungen aus dem Mandat nicht wahrgenommen, seitdem ihm klar wurde, dass die FDP ihn nicht wieder nominieren würde“. Auch der FDP-Landesvorsitzende Jörg-Uwe Hahn kritisierte, Paulus habe sich mit ärztlichen Attesten „seinen Mandatspflichten entzogen“.
.
Ihr Oeconomicus
.
Kommentare, Hintergründe, Interviews und Bewertungen zur “Alternative für Deutschland”
Klage der FDP gegen Sanktionsbescheid wegen „Möllemann-Spenden“ teilweise erfolglos und im Übrigen weiter offen
Veröffentlicht: 25. April 2013 Abgelegt unter: Parteien-Finanzierung | Tags: Bundesverwaltungsgericht, FDP, Jürgen W. Möllemann Hinterlasse einen KommentarBundesverwaltungsgericht | Pressemitteilung<!– –>// // //
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat durch ein heute verkündetes Urteil den Rechtsstreit um den Sanktionsbescheid, mit dem der Präsident des Deutschen Bundestages die Bescheide über die Gewährung staatlicher Mittel an die Freie Demokratische Partei (FDP) für die Jahre 1997 bis 2001 sowie 2003 teilweise zurückgenommen und gegen die Partei Rückerstattungs- und Abführungsverpflichtungen i.H.v. insgesamt rund 3,5 Mio. € festgesetzt hat, teilweise an die Vorinstanz zurückverwiesen, im Übrigen aber die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheids bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat wie bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angenommen, dass der FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 Barspenden im Wert von insgesamt über 786 000 € von seinem damaligen Landesvorsitzenden Jürgen W. Möllemann rechtswidrig erlangt hat. Die Partei hat zum einen gegen das Verbot verstoßen, Spenden anzunehmen, bei denen im Zeitpunkt der Annahme der Spende der Spender nicht feststellbar ist. Zwischen dem Spender Möllemann und dem die Spende für die Partei annehmenden damaligen Schatzmeister bzw. Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes hat die Verabredung bestanden, die Identität des wahren Spenders weder parteiintern für die Parteivorstände noch für die Öffentlichkeit feststellbar werden zu lassen. Zu diesem Zweck sind die Spenden gestückelt und unter Verwendung falscher Spenderbezeichnungen bzw. durch als Spender auftretende „Strohmänner“ auf Konten des Landesverbandes der Partei eingezahlt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass es für die Feststellbarkeit des Spenders bei einem derartigen kollusiven Zusammenwirken nicht auf das Wissen der zur Spendenannahme befugten Person ankommt. Die Barspenden in den Jahren 1996 bis 2000 sind zudem nicht entsprechend dem Parteiengesetz unter Angabe des Namens des Spenders in den Rechenschaftsberichten der Partei veröffentlicht worden. Gleiches gilt für verschiedene Sachspenden im Gesamtwert von ca. 550 000 €, die Möllemann dem FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1998 und 2000 zugewandt hat. Die festgestellten Rechtsverstöße führen nach den hier noch anwendbaren Vorschriften des Parteiengesetzes in der bis 2002 geltenden Fassung grundsätzlich zum Verlust des Anspruchs auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen des rechtswidrig erlangten oder nicht den Vorschriften des Parteiengesetzes entsprechend veröffentlichten Betrages.
In Höhe dieses Anspruchsverlusts sind die Bescheide über die Gewährung staatlicher Mittel, die auf der Grundlage der jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte ergangen sind, teilweise rechtswidrig. Ihre Rücknahme ist nach einer 2002 in das Parteiengesetz eingefügten und auf zurückliegende Spendenfälle entsprechend anzuwendenden Regelung jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Partei Rechtsverstöße zu einem Zeitpunkt anzeigt, in dem konkrete Anhaltspunkte für diese Verstöße außerhalb der Partei nicht bekannt waren, und sie den Sachverhalt umfassend offen legt. Hinsichtlich der in den Jahren 1999, 2000 und 2002 erlangten Spenden bestanden Anhaltspunkte für derartige sanktionsbefreiende Aufklärungsbemühungen der Klägerin. Mangels ausreichender Tatsachenfestellungen ist dem Bundesverwaltungsgericht hierzu allerdings keine endgültige Entscheidung möglich. Die Sache musste deshalb insoweit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen werden.
Im Übrigen war der Sanktionsbescheid nicht zu beanstanden. Insbesondere hat der Präsident des Deutschen Bundestages sein Ermessen nicht fehlerhaft ausgeübt. Das Bundesverwaltungsgericht ist im Ergebnis der Auffassung der Vorinstanz gefolgt, dass keine andere Entscheidung als die Rücknahme der Bewilligungsbescheide in Betracht gekommen wäre. Der zeitliche Abstand zwischen den Rechtsverstößen und dem Sanktionsbescheid war in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen, weil ein schützenswertes Vertrauen der Klägerin in den Bestand der Bewilligungsbescheide nach den Feststellungen der Vorinstanz nicht vorlag. Raum für weitergehende Ermessenserwägungen bestand insoweit nicht.
Ebenfalls erfolglos blieb die Klage hinsichtlich der Festsetzung der Abführung der rechtswidrig angenommenen Barspenden. Insoweit handelt es sich lediglich um eine Abschöpfung der erlangten Vermögensvorteile, für die das Gesetz kein Ermessen vorsieht.
BVerwG 6 C 5.12 – Urteil vom 25. April 2013
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg 3a B 2.11 – Urteil vom 28. November 2011
VG Berlin 2 K 126.09 – Urteil vom 8. Dezember 2009
.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Schäuble’s Sparprogramm
Veröffentlicht: 26. Januar 2013 Abgelegt unter: Bundeshaushalt, Dr.iur.Wolfgang Schäuble (28. Okt 2009-amtierend), Politik + Gesellschaft | Tags: Dr. Peter Ramsauer, FDP, PkW-Maut, Schäuble's Sparprogramm Hinterlasse einen KommentarFDP lanciert Schäuble’s Sparprogramm
.
Nach Medienberichten hat die FDP offenbar Schäuble’s Sparprogramm an die Presse lanciert.
.
Demzufolge soll in dem Papier haarklein aufgelistet sein, wie Schäuble sich bei den insgesamt 15 Ressorts dieser Bundesregierung jene sechs Milliarden Euro holen will, die ihm für sein großes Ziel noch fehlen: den strukturell ausgeglichenen Haushalt im neuen Jahr.
.
Am heftigsten betroffen seien die Ressorts Verkehr, Verteidigung (beide zusammen € 3,5 Mrd) und Bildung (€ 660 Mio).
.
Sofern sich dieser Vorgang nicht als Papiertiger entpuppt, käme der „arme“ Herr Ramsauer u.a. hinsichtlich der Finanzierung von Autobahn-Teilabschnitten heftig in die Bredouille und müsste schlimmstenfalls, quasi notgedrungen, sein Projekt „PkW-Maut“ wieder aus der Schublade ziehen.
.
Dafür hätte der autofahrende Michel doch sicher Verständnis und der ‚phöse‘ Herr Schäuble den schwarzen Peter, oder glaubt etwa jemand an ein abgekartetes Spiel?
.
Ihr Oeconomicus
Verdacht auf verdeckte Parteispende über FDP-Unternehmen
Veröffentlicht: 9. September 2012 Abgelegt unter: Lobbyismus | Tags: FDP, Gauselmann, Lobby Control, Lobbyismus, Parteienfinanzierung Hinterlasse einen KommentarVerdacht auf verdeckte Parteispende über FDP-Unternehmen
Ein enger Berater des Glücksspiel-Automatenherstellers Gauselmann soll angeblich insgesamt 2,5 Millionen Euro in FDP-Tochterunternehmen investiert haben, wobei zumindest ein Teil des Geldes letztlich an die Partei geflossen sein soll. Bei einem Teil der Geschäfte sehen Experten den Verdacht einer verdeckten Spende gegeben. Das berichtet das Politikmagazin „Monitor“ im Rahmen der Sendung „Exklusiv“ im Ersten am Montagabend (10.09.2012, 21.45 Uhr).
„Monitor“-Recherchen zufolge übernahm der Berater Gauselmanns im Jahr 2007 Anteile einer Druckerei der FDP und investierte in das Unternehmen. Das Gesamtvolumen aller Transaktionen beträgt laut eines „Monitor“ vorliegenden Dokuments 2,5 Millionen Euro. Weder Gauselmann noch sein Berater wollten sich auf Anfrage von „Monitor“ zu den Transaktionen äußern. Auch die FDP machte zu Detailfragen keinerlei Angaben und verweist darauf, dass man sich „strikt an das Parteienrecht“ halte. Die Organisation Lobby Control sieht den Fall als Beleg dafür, dass die Parteien für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung sorgen müssen: „Der Fall zeigt, dass das Beteiligungsvermögen der Parteien ein Dunkelfeld ist, in dem die Geldströme überhaupt nicht sichtbar sind, so Lobby Control gegenüber „Monitor“.
.
Lindner stellt Griechen Aufschub in Aussicht
Veröffentlicht: 21. August 2012 Abgelegt unter: DEUTSCHLAND - GERMANY, Finanzkrise, GRIECHENLAND / GREECE | Tags: „Die Königsmacher“, Christian Lindner, Christopher Patrick Peterka, Enjoyventure, FDP, Friedrich-Naumann-Stiftung, GRIECHENLAND / GREECE, Insolvenz-Experte, Moomax, Sparauflagen, Union Hinterlasse einen KommentarLindner stellt Griechen Aufschub in Aussicht
Bildrechte: Creative Commons-Lizenz, Urheber: Dirk Vorderstraße
Anmerkung
Es liegt auf der Hand, dass sich Herr Lindner als ausgewiesener Insolvenz-Experte so manches vorstellen kann ..
.. meint Ihr Oeconomicus