Unruhen in Schweden! – soziale Gegensätze münden in Wut

Krawalle in Schweden eskalieren

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Das Inferno - Flammen über Husby (Screenshot via Youtube).

Video-Screenshot
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Brennende Gebäude und Fahrzeuge, Steinwürfe auf Feuerwehrwehrleute:
Schwedens Hauptstadt Stockholm kommt auch nach fünf Krawall-Nächten nicht zur Ruhe. In mehreren Vororten lieferten sich randalierende Jugendliche Auseinandersetzungen mit der Polizei. 13 Personen wurden festgenommen, teilten die Behörden am Freitag mit.
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Medienberichten zu Folge wird als Auslöser der Unruhen der Tod eines 69-jährigen Mannes in Husby, einem Vorort von Stockholm mit 80%igem Einwanderer-Anteil, genannt. Die Polizei hatte den Mann nach eigenen Angaben aus Notwehr erschossen. Anwohner vermuten einen rassistischen Hintergrund. Die Gewaltausbrüche sind im Laufe der Woche auf andere Vororte mit hohem Migrantenanteil übergegangen.
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Die amerikanische Denkfabrik Stratfor, auch als „Shadow CIA“ bekannt, warnt: Die Unruhen in Schweden haben soziale Ursachen. Arbeitslosigkeit und Unmut sind unter jungen Migranten weit verbreitet. Doch das war nur ein Vorspiel. Ganz Europa erwarten ähnliche Ereignisse.
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Sweden burning: Stockholm riots & violence enter 4th day
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Eurostat-Bericht:
Migrants in Europe – 2011 edition: A statistical portrait of the first and second generation
PDF – [155 Seiten]

Berlin wehrt sich gegen mehr Schuldentransparenz

Berlin wehrt sich gegen mehr Schuldentransparenz
Europas Statistikbehörde Eurostat soll von den Mitgliedstaaten mehr Informationen zur Staatsverschuldung erhalten. Doch Deutschland und drei weitere Länder haben die Anforderungen wieder gedrückt.
Welt-online
Anmerkung
Ist doch klar, dass verhindert werden muß, detaillierte Informationen zur expliziten und impliziten Staatsverschuldung offen zu legen, da sonst so manche Lügengebäude mit lautem Getöse in sich zusammenbrechen würden.
An der Stelle seien nur die zahlreichen deutschen Schattenhaushalten, Haftungsrisiken für Bad Bank’s oder hochdefizitären Beteiligungen Deutschland’s erwähnt. Die Liste ließe sich mit zunehmend steigenden Pensionsverpflichtungen, Aufwendungen für tausende von PPP-Verpflichtungen oder Rückstellungen für Handling und Lagerung von Atom-Müll beliebig fortsetzen.
Ähnlich sieht es in anderen Euro-Staaten aus, bspw. in Italien. Dort gibt es seit Anfang des Jahres ein Dekret Monti’s, welches seiner Administration gestattet, Verpflichtungen aus bereits erfolgten Lieferungen und Leistungen so lange nicht haushaltswirksam auszuweisen, bis geschuldete Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
Verschwiegene Mißstände, welche letztlich auf die Steuerzahler zurollen, wohin man sieht!
Da ist es doch ‚irgendwie‘ tröstlich, dass unser tüchtiger Finanzminister 
[zum wievielten Male eigentlich?] das Ende der Krise herbeiredet.
Noch Fragen?

Ihr Oeconomicus

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Ergänzungen
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Veröffentlichungen zum Stichwort „Schattenhaushalte“

Wie Schulden zu Vermögen werden
Im Grunde erklärt sich der Begriff „Schattenhaushalt“ von selbst: Eigentlich handelt es sich dabei um Mittel, die aus der üblichen Buchhaltung verschoben werden, in Bereiche, die nicht einfach einzusehen sind. Da der Begriff Schattenhaushalt aber eher einen negativen Klang hat, hat sich auf Bundesebene der Begriff der „Sondervermögen“ etabliert – auch wenn die Bezeichnung „Sonderschulden“ sicherlich treffender wäre.
Sondervermögen des Bundes dienen zur Finanzierung besonderer Aufgaben – etwa zur Mittelstands- oder Familienförderung, zur Finanzierung von Altlasten oder wie zuletzt zur Banken-Rettung und Finanzierung von Konjunkturpaketen gegen die Krise. Über solche Finanztöpfe hält der Bund auch Beteiligungen.
Dazu zählen zwei Arten: Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt finanziert werden wie das von Schwarz-Rot geschaffene Sondervermögen zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze. Zudem gibt es Sondervermögen, die sich das Geld am Kapitalmarkt außerhalb des Bundesetats beschaffen, wie der Sonderfonds SoFFin zur Bankenrettung oder der mit dem zweiten Konjunkturpaket aufgelegte Investitions- und Tilgungsfonds.
[…]
21.10.2009 – tagesschau.de
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Schattenhaushalte: Am Parlament vorbei
23.02.2011 – Institut der deutschen Wirtschaft, Köln
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Die speziellen Geldtöpfe des Bundes
06.07.2011 – WirtschaftsWoche
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Schattenhaushalte statt Einsparungen
Der Staat gibt immer mehr Kernaufgaben aus der Hand – Aus Schäden der Vergangenheit nichts gelernt
[…]
18.03.2012 – Preußische Allgemeine
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Haushaltsgrundsätze
Die von Praxis und Wissenschaft entwickelten Haushaltsgrundsätze umfassen ein Regelwerk von 10, die öffentliche Verwaltung bindenden Vorschriften.
Haushaltsgrundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplans (Art. 110 Abs. 1 Satz 1 GG):
Einheit (Art. 110 Abs. 2 GG, § 8 HGrG, § 11, § 12, § 26 BHO) verlangt, dass Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einer Gebietskörperschaft in einem einzigen Haushaltsplan zusammenzufassen sind (Einheitsbudget). Vollständigkeit (Art. 110 Abs. 1 GG, § 8, § 12 HGrG, § 11, § 15 BHO) erfordert eine lückenlose und unverkürzte, also ohne Saldierung vorgenommene Aufnahme sämtlicher erwarteter Einnahmen, Ausgaben und voraussichtlich benötigter Verpflichtungsermächtigungen (Bruttoprinzip). Sonderhaushalte sind nur für kaufmännisch eingerichtete Staatsbetriebe und Sondervermögen sowie bei Kreditfinanzierung zulässig. Hieraus ergibt sich mittelbar das Verbot von Schattenhaushalten, Geheimfonds oder „schwarzen Kassen“.
Grundsatz der Öffentlichkeit (Art. 110 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 1 GG):
Er fordert Transparenz für die interessierten Bürger in allen Phasen des Haushaltskreislaufes, weil die Bürger ein Recht darauf haben, zu erfahren, wie ihre Steuern verwendet wurden. Mit dem Grundsatz ist es vereinbar, dass im Bundesgesetzblatt nur der Gesamtplan publiziert wird.
Grundsatz der vorherigen Bewilligung (Art. 110 Abs. 2 GG):
Das Haushaltsgesetz muss vor Beginn des Haushaltjahres vom Parlament verabschiedet werden. Das Prinzip der Vorherigkeit verlangt die Feststellung des Haushaltsplans rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres, auf das er sich bezieht. Budgets sind so rechtzeitig in die parlamentarische Diskussion einzubringen, dass bei normalem Verlauf mit einer rechtzeitigen Verabschiedung zu rechnen ist (§ 30 BHO).
Grundsatz der Jährlichkeit (Art. 110 Abs. 2 GG):
Für jedes Haushaltsjahr sind Ausgaben und Einnahmen in einem Haushaltsplan aufzustellen. Ausnahmen sind die so genannte Übertragbarkeit zur Fortführung von Projekten und Haushaltsreste.
Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 114 Abs. 2 Satz 1 GG, § 6 HGrG, § 7 BHO):
Die Verwaltung ist zur sparsamen Haushaltswirtschaft angehalten (§ 7 Abs. 1 BHO). Es gilt das Minimal- (ein bestimmtes Ziel mit möglichst wenig Mitteln erreichen) und das Maximalprinzip (mit gegebenen Mitteln einen möglichst großen Nutzen erzielen). § 7 Abs. 2 BHO fordert für alle finanziellen Maßnahmen eine vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die sich auch auf die Risikoverteilung zu erstrecken hat.
Grundsatz der Gesamtdeckung (Nonaffektation; § 7 HGrG, § 8 BHO):
Sämtliche Einnahmen dürfen nicht zweckgebunden sein, sondern dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Ausnahmen bilden anders lautende gesetzliche Bestimmungen, Mittel von Dritten oder der Haushaltsplan sieht Abweichungen vor.
Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit (§ 8 HGrG, § 11 BHO):
Es dürfen nur solche Ausgaben im Haushaltsplan veranschlagt werden, die im Haushaltsjahr fällig und somit kassenwirksam werden.
Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit (§ 10, § 11 HGrG):
Aus den Bestimmungen ist das ungeschriebene materielle Gebot der Haushaltswahrheit und das formelle Gebot der Haushaltsklarheit zu interpretieren, das den Gestaltungsprinzipien der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit entspricht. Beide Gebote sind keine strikten Rechtsgebote, sondern verlangen lediglich die Vermeidung des klaren Gegenteils.[4] Klarheit wird über die Gliederung verwirklicht (§ 13 BHO). Zur Haushaltsklarheit gehört auch die systematische, aussagefähige Gliederung des Haushalts und die Kennzeichnung seiner Einzelansätze. Zum Gebot der Wahrheit gehört auch die Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalt.
Haushaltsgrundsatz des Bruttoprinzips (§ 12 HGrG, § 15 Abs. 1 BHO):
Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander zu berechnen. Ausnahmen bilden Erstattungen, Berichtigung von Überbezahlungen und Nebenkosten von Erwerbs- und Nebengeschäften
Haushaltsgrundsatz der sachlichen Spezialisierung (§ 12 Abs. 4 HGrG, § 17 Abs. 1 BHO):
Einnahmen werden nach Entstehungsgrund und Ausgaben nach Zweck getrennt veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen und Ausgaben dürfen nur nach dem im Haushaltsplan genannten Zweck verwendet werden.
Spezialität (§ 15, § 27, § 19, § 20, § 46 BHO):
(1) Qualitative Spezialität:
auszugebende Mittel dürfen nur für den im Haushaltsplan ausgewiesenen Zweck ausgegeben werden. Ausgenommen sind Ausgaben, für die eine gegenseitige oder einseitige Deckungsfähigkeit entweder generell (im Bereich der Personalausgaben) oder durch besondere Erklärung im Haushaltsplan zugelassen ist.
(2) Quantitative Spezialität:
zu verausgabende Mittel dürfen nur bis zu der im Haushaltsplan ausgewiesenen Höhe ausgegeben werden. Ausgenommen sind über- und außerplanmäßige Ausgaben im Fall eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses; sie bedürfen nach Art. 112 GG im Bereich des Bundeshaushalts der Zustimmung des Bundesfinanzministers.
(3) Temporäre Spezialität:
zu verausgabende Mittel dürfen nur in der Zeit, für die der Haushaltsplan gilt, ausgegeben werden. Ausgenommen sind Ausgaben, für die Übertragbarkeit entweder generell (Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen) oder durch besondere Erklärung im Haushaltsplan zugelassen ist (Übertragbarkeit von Ausgaben).
Quelle: Wikipedia
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Bemerkungen zu diesem Themenkomplex
Während einschlägiger Diskussionen mit Kommunal-, Landes- und Bundespolitikern zu den Untiefen der Staatsverschuldung und den verschleierten Risiken von Schattenhaushalten wird immer wieder gerne argumentiert, man sei hinsichtlich der Rechnungslegung nach den bisherigen Methoden der Kameralistik auf einem guten Weg und werde auf ein System der doppelten Buchführung bis spätestens 2016 umstellen. Damit sei insbesondere die Forderung nach mehr Transparenz hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kommunen hinreichend erfüllt.
An dieser Stelle der Debatte geht oftmals der Punkt an den Diskutanten der Politik, da gerade dieses Thema eine erhebliche Sachkenntnis erfordert.
Wer seinen Kenntnisstand in diesen Punkten vertiefen möchte, könnte bei den nachfolgenden Empfehlungen fündig werden:
Institut für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Leibniz Universität Hannover – Dipl.-Ökonom Oliver Kiaman:
„Der kommunale Gesamtabschluss: Ist die Konzernrechnungslegung nach HGB eine sinnvolle Referenz?“
PDF – 21 Seiten
Rechnungswesen und europäische Finanzstatistik – Bringt die Doppik mehr Transparenz?
13.08.2012 – Institut für den öffentlichen Sektor e.V.
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Literatur und Veröffentlichungen zum Stichwort „Private Public Partnership (PPP)“

PPP: Die Neustrukturierung des öffentlichen Sektors zwischen Kommerzialisierung und Bürokratisierung. Ein Beispiel für Beiträge aus dem Arbeitsansatz der sozialen Dreigliederung zur Suche der Zivilgesellschaft nach Alternativen
Christoph Strawe – Institut für soziale Gegenwartsfragen
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Stefan Bressler:
Taschenbuch – „Public Private Partnership im Bank- und Börsenrecht durch Beleihung mit einer Anstaltsträgerschaft“
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25.09.2012 – “Bloß nicht PPP” – eine rückblickende Presseschau
Frontal 21 vom 21.06.2011
Privatisierte Autobahn – Teuer und gefährlich?

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PPP ist die gesetzlich geschützte Form Deutschland zu ruinieren
Quelle: Bundesweite Konferenz für öffentliches Eigentum 1.und 2. November 2008 in Braunschweig

Inflationsrate steigt in Eurozone auf 2,7 Prozent

Inflationsrate steigt in Eurozone auf 2,7 Prozent

Die jährliche Teuerungsrate in der Eurozone ist nach einer ersten Schätzung von Eurostat von 2,6 im August auf 2,7 Prozent im September gestiegen. Im Juli war die Inflationsrate noch bei 2,4 Prozent gelegen, teilte das EU-Statistikamt mit. Für die Europäische Zentralbank (EZB) gilt eine Inflationsrate von mehr als zwei Prozent nicht mehr als stabil.
28.09.2012 | 11:21 | (DiePresse.com)
Anmerkung
Den Wert mag man glauben [trotz paralleler deflatorischer Entwicklungen bin ich da sehr skeptisch] oder nur selbstgefälschten Statistiken vertrauen.

Ihr Oeconomicus


Die Griechen sind nicht alleine schuld

Die Griechen sind nicht alleine schuld

Wird Griechenland, die Wiege Europas, zum Totengräber des Euro? Sollte der Euro implodieren, wären die Griechen jedenfalls nicht alleine dafür verantwortlich zu machen. Man wusste längst vor der Krise, was alles auf Sand gebaut war.
Schummeln alle?
Der Tango gehört den Argentiniern – den Griechen Südamerikas. Wie sagte jüngst die Präsidentin Argentiniens, Cristina Fernández de Kirchner, als der als fortschrittlich geltende Ökonom und Nobelpreisträger Stieglitz zu Gast war: Bruder, in der Not schummelt doch jeder, also schummeln auch wir! Gemeint war, wir fälschen die Statistik, um weniger Schuldendienst leisten zu müssen – was ohnehin jeder wusste. Wie die Argentinier ihren Bankrott von 2001/2002 «bewältigten», wird manchmal als Muster für Griechenland zitiert.
Späte Korrektur
Inzwischen hat man das Problem getürkter Statistiken gelöst. Im Rahmen des sogenannten Sixpacks, einer im Dezember 2011 in Kraft getretenen Serie von Massnahmen zur Verbesserung der ökonomischen und budgetären Disziplin innerhalb der Europäischen Union und besonders auch der Euro-Zone, verlieh man Eurostat jene Aufsichts- und Beglaubigungs-Kompetenzen, die die Euro-Krise vielleicht hätten verhindern können, wären sie rechtzeitig erlassen worden.
[…]
NZZ

Hat Deutschland wirklich vom € profitiert?

Gedanken zum Tage

Der €uro-Nebel zieht in Schwaden
durch die Gazetten ganz erhaben ..
„Wir alle haben profitiert!“
Konzerne, Banken .. jubiliert!
Frieden, Wohlstand … ohne Grenzen
erkauft mit Währungs-Turbulenzen.
Es wird gebürgt, gezahlt, gelogen
die Bürger über’n Tisch gezogen
„Wie soll das weitergehn“ wird man sich fragen ..
Schauen Sie hin, ich will’s Ihnen sagen
 Info’s sind hilfreich, sorgen oft für Verdruß

lesen Sie weiter … Ihr Oeconomicus

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Hat Deutschland wirklich vom € profitiert?

Ein allgegenwärtiges Mantra betet uns dieses Glaubensbekenntnis immer wieder auf’s Neue vor. Schön praktisch, das Glaube ohne handfeste Beweise auskommt.

Bildrechte: gemeinfrei, Urheber: Mcschreck

Bislang war ich der Meinung in diesem historischen Gebäude den Deutsche Bundestag vorzufinden – zumindest war dies bei meinem Besuch vor einigen Wochen noch so – und nicht etwa eine Kathedrale alternativloser Glaubensbekenntnisse.

Mit der Kernaussage habe ich mich bereits am 30.01.2012 ausführlicher beschäftigt.

Gerade fiel mir der Aufsatz der BBC-Korrespondentin Stephanie Flanders in die Hände, in welchem sie sich ausführlicher mit dem Datenmaterial von Eurostat und Jefferies International auseinandersetzt. Im Einzelnen geht es hier um das BIP-Wachstum Deutschland’s seit 1999:

Real GDP growth since 1999

Zitat:

„The most interesting feature of today’s numbers – highlighted by economists at Jefferies – is that, for the first time, they put Germany’s cumulative GDP growth since the start of the single currency ahead of the rest of the eurozone.
We can now say it has grown a whole 0.1% more than the other members of the single currency since 1999….“ 

Demzufolge ist also unser BIP seit 1999 gerade mal um 0,1% mehr gewachsen, als dies bei den anderen Euro-Ländern der Fall war!

Das ist doch mal eine Ansage, mit welcher sich die Damen und Herren aus Politik und Gefälligkeits-Gutachtern ausführlich beschäftigen sollten ..

..meint Ihr Oeconomicus


Industrieproduktion im März auf den Stand von März 2006 gefallen!

Industrieproduktion im März auf den Stand von März 2006 gefallen! 

Hier kann man sich ansehen, auf welchem Niveau wir uns in Deutschland befinden.

Quelle: Eurostat – graphisch aufbereitete PDF [6 Seiten]

dazu:

Schätzung für 2011 bis Ende 2014
Steuereinnahmen steigen um 135 Milliarden Euro

Der Staat profitiert vom Wirtschaftsaufschwung:

Die Steuerschätzer glauben, dass Bund, Länder und Kommunen in den kommenden Jahren viel mehr einnehmen als erwartet.
Auf Steuersenkungen dürfen die Bürger aber nicht hoffen – das Geld fließt vor allem in ein anderes Projekt.

Quelle

Ergebnisse der Steuerschätzung vom 10. bis 12. Mai 2011
Staatssekretär Steffen Kampeter im Interview mit Bayern 2 – Video [5:27 Min]

Mag sein, dass die Prognosen für 2011/2012 zutreffen … Kristallkugeln haben wir alle nicht. Allerdings dürfte die Steuerschätzung für 2013 und 2014 in Anbetracht auf eine sich abzeichnende tiefe weltweite Rezession aus heutiger Sicht viel zu optimistisch sein. 

„Schau-mer-mal“ …  meint Ihr Oeconomicus


Athener Statistik-Manipulation

Stoiber will griechische Zahlentrickser hart bestrafen
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Die systematisch frisierten Defizit-Zahlen der griechischen Regierung versetzen auch die deutsche Innenpolitik in Aufruhr. CSU-Chef Stoiber spricht von einem Skandal ersten Ranges und wähnt den Euro beschädigt.
Finanzminister Eichel, selbst Defizitsünder, findet alle Rufe nach Strafen so fahrlässig wie voreilig. Christine Scheel (Finanz-Expertin der Grünen) assistierte entsprechend und sagte, es bringe jetzt nichts, „mit der Keule zu schwingen.“  Wenn Griechenland zusätzlich Geld nach Brüssel zahlen müsste, obwohl das Land ohnehin zu viele Schulden habe, würde das die Situation nur verschlimmern.
[…]
Michael Beumer, ddp – SpOn-Veröffentlichung
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korrespondierende Beiträge
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23.03.2015
Ermittlungen gegen Griechenlands obersten Statistiker
Andreas Georgiou muss offenbar mit einer Klage rechnen. Dem Chef der griechischen Statistikbehörden wird vorgeworfen, für 2009 ein zu hohes Haushaltsdefizit ausgerechnet zu haben. Georgiou streitet alles ab.
[…]
FAZ
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23.02.2012
Parlament prüft Statistik-Manipulationen
Ein Untersuchungsausschuss in Athen soll mögliche Statistik-Manipulationen untersuchen. Es gibt den Verdacht, dass die Zahlen zum griechischen Staatsdefizit 2009 künstlich erhöht wurden.
[…]
WiWo
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01.12.2004
Kommission legt Bericht zur griechischen Statistik vor und leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
In ihrem heutigen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat weist die Europäische Kommission auf Unzulänglichkeiten bei der Übermittlung von Haushaltsdaten durch die griechischen Behörden, auf Schwachstellen bei der Erstellung von Haushaltsdaten durch Eurostat und auf die Grenzen des Datenmelde- und Datenbereitstellungssystems im Allgemeinen hin.
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Hintergrund des Berichts ist die Korrektur der griechischen Defizitquote nicht nur für 2003, sondern für alle Jahre seit 1997, die auf frühere Maßnahmen von Eurostat sowie eine Initiative der neuen griechischen Regierung zurückgeht. Nach Auffassung der Kommission hat sich die Zahl der Punkte, in denen Griechenland gegen seine Verpflichtung verstößt, im Einklang mit den EU-Vorschriften statistische Daten vorzulegen, durch die von den griechischen Behörden gelieferten Informationen zwar inzwischen beträchtlich verringert, doch muss Griechenland noch eine Reihe von Problemen bei der Meldung und Überprüfung der Defizitstatistiken ausräumen.
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Die Kommission hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um inkorrekten oder unvollständigen Datenmitteilungen in Zukunft vorzubeugen. Außerdem will sie konkrete Maßnahmen vorschlagen, um die Glaubwürdigkeit des gesamten statistischen Systems sicherzustellen, vor allem durch die Verabschiedung höchster Standards für Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der nationalen statistischen Ämter sowie durch die Stärkung der Überwachungs- und Inspektionskapazitäten des EU-Statistikamts Eurostat.
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Im Zusammenhang mit den Statistiken für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit müssen die Mitgliedstaaten der Kommission zweimal jährlich ihre Schuldenstands- und Defizitdaten melden.
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Die griechische Regierung teilte der Kommission im September 2004 mit, dass sie die griechischen Defizite für die Jahre 2000 bis 2003 gegenüber ihrer Meldung vom März erheblich korrigiert habe. Angesichts dessen führte die Kommission eine eingehende Analyse der griechischen Defizit- und Schuldenstandszahlen ab 1997 durch. Ein Eurostat-Bericht für 1997-2003 zeigt, dass das öffentliche Defizit in diesem Zeitraum um durchschnittlich 2,1 % des BIP nach oben revidiert wurde. Folglich lag das öffentliche Defizit in dieser Zeit stets über 3 % des BIP.
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Das Versäumnis der griechischen Behörden, im Einklang mit Artikel 3 des dem EG-Vertrag beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, der Verordnung Nr. 3605/93 des Rates über die Anwendung dieses Protokolls und der Verordnung Nr. 2223/96 des Rates zum Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gemeinschaft (ESVG 95) statistische Daten zu übermitteln, hat die Kommission veranlasst, ein förmliches Fristsetzungsschreiben an die griechischen Behörden zu richten.
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Der bestehende Sachverhalt deutet auf fortdauernde Systemrisiken in den einschlägigen Dienststellen der griechischen Verwaltung hin, die die besondere und die allgemeine Fähigkeit zur Einhaltung der betreffenden Rechtvorschriften nachhaltig beeinträchtigen.
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Im Zusammenhang mit der Korrektur der griechischen Daten hat die Kommission auch eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat angenommen, die zum einen der Frage nachgeht, was falsch gelaufen ist, und zum anderen die Schwachstellen des Systems analysiert, damit solche Probleme in Zukunft nicht wieder auftreten.
Die Kommission will in Kürze Vorschläge unterbreiten, um die Governance im Bereich der Statistik zu verbessern und die höchsten Standards im Hinblick auf die Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der nationalen statistischen Ämter sowie die Überprüfungs- und Inspektionskapazitäten von Eurostat sicherzustellen.
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Presse-Mitteilung Europäische Kommission
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