EU-Programm zur Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige im Jahr 2013

Europäische Kommission
Pressemitteilung, Brüssel, den 11. Oktober 2012
EU genehmigt Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR für das Programm zur Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige im Jahr 2013
Heute wurde im Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte darüber abgestimmt, wie viel EU-Mittel im Jahr 2013 für das Programm zur Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige bereitgestellt werden. Die Mittelzuweisung in Höhe von 500 Mio. EUR wird voraussichtlich mehr als 18 Mio. bedürftigen Menschen in 19 EU-Mitgliedstaaten zugute kommen. Im Jahr 2013 wird die Regelung, die aus GAP-Mitteln finanziert wird, zum letzten Mal in ihrer jetzigen Form durchgeführt. Im Laufe dieses Monats sollen neue Vorschläge für eine breiter angelegte, flexiblere Regelung, die enger mit der Politik zur sozialen Kohäsion verknüpft ist, unter der Zuständigkeit von László Andor, EU-Kommissar für Soziales, bekannt­gegeben werden.
„Wir können stolz darauf sein, was mit dieser Regelung im Laufe der Jahre erreicht wurde, aber jetzt ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, wie Bedürftigen künftig am besten geholfen werden kann“, erklärte EU-Agrarkommissar Dacian Cioloș heute.
„Wir glauben, dass dies für die EU eine wichtige politische Maßnahme ist, insbesondere in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Nächstes Jahr soll die Regelung etwa 18 Mio. bedürftigen Personen helfen. Deshalb hat die Kommission vorgeschlagen, im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 für die Nachfolgeregelung zur Hilfe für Bedürftige eine Mittelausstattung von 2,5 Mrd. EUR vorzusehen. Da es hier aber mehr um die Ziele der EU-Politik zur Armutsbekämpfung geht, sollen diese Gelder künftig statt aus GAP-Mitteln aus den Mitteln für die soziale Kohäsion (Rubrik 1) bereitgestellt werden. EU-Kommissar Andor wird in Kürze Vorschläge für die neue Regelung vorlegen, die nach 2013 gelten soll.”
Hintergrund
Das EU-Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Europäischen Union (Nahrungsmittel-Hilfeprogramm) wurde im Dezember 1987 eingeführt, als der Rat Vorschriften über die Freigabe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus öffentlichen Interventionsbeständen erließ, damit die Mitgliedstaaten sie auf Wunsch als Nahrungsmittelhilfe für ihre Bedürftigen nutzen können. Mit der Zeit hat sich diese Regelung zu einer wichtigen Quelle für die Belieferung von karitativen Organisationen entwickelt, die in unmittelbarem Kontakt zu den ärmsten Menschen in unserer Gesellschaft tätig sind. Schätzungen zufolge kommt die Nahrungsmittelhilfe, die im Rahmen dieser Regelung verteilt wird, alljährlich mehr als 18 Mio. bedürftigen Personen zugute.
Durch mehrere aufeinanderfolgende Reformen wurde die Gemeinsame Agrarpolitik wesentlich stärker am Markt ausgerichtet, so dass die Interventionsbestände erheblich zurückgegangen sind. Schließlich wurde die Regelung im Jahr 2012 (nach langen Auseinandersetzungen im Rat) überprüft, wobei u. a. Ernährungskriterien berücksichtigt wurden, um die Beschaffung von Produkten auf dem freien Markt zu erleichtern, so dass jetzt auch Obst- und Gemüse-, Rindfleisch- oder Thunfischkonserven einbezogen werden können. Beim Programm für 2013 gibt es praktisch keine Bestände mehr, die aus öffentlicher Lagerhaltung entnommen werden.
Was die Zukunft der Regelung anbelangt, so hat die Kommission bei ihrem Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 vorgesehen, für diese sieben Jahre in der Rubrik 1 des EU-Haushalts, wo sich die künftige EU-Hilfe für die Bedürftigen besser in das Ziel der Armutsbekämpfung im Rahmen der Strategie Europa 2020 einfügt, Mittel in Höhe von 2,5 Mrd. EUR bereitzustellen. Zurzeit erarbeitet die Kommission für die Ausgestaltung des künftigen Programms als Teil der Politik zur sozialen Kohäsion konkrete Vorschläge, die am kommenden 23. Oktober veröffentlicht werden sollen.
Weitere Informationen
JAHRESPROGRAMM 2013 FÜR DIE NAHRUNGSMITTELVERTEILUNGANHANG:
Gesamtmittelausstattung, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (in EUR)
Mitgliedstaat Betrag
Belgien 12 020 447
Bulgarien 19 093 054
Tschechische Republik 183 869
Estland 2 421 256
Irland 2 597 813
Griechenland 22 017 677
Spanien 85 618 342
Frankreich 71 367 188
Italien 98 269 857
Lettland 5 208 791
Litauen 7 866 396
Luxemburg 171 704
Ungarn 13 951 019
Malta 548 475
Polen 76 924 105
Portugal 19 517 541
Rumänien 55 880 716
Slowenien 2 588 445
Finnland 3 753 305
Insgesamt 500 000 000

 

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EU-Strukturfonds ab 2014

EU-Strukturfonds ab 2014

Die Diskussion über die Zukunft der EU-Strukturfonds ab 2014 ist in vollem Gange. Der Berliner Senat hatte bereits am 14. Juli 2009 als erstes deutsches Bundesland ein „Eckpunktepapier“ zur Zukunft der EU-Kohäsionspolitik verabschiedet.

Die Krise hat deutlich gemacht, wie wichtig eine effektive Förderpolitik ist und dass eine solche auch nach 2013 dringend benötigt wird.
„Diese Politik kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie ihr Handeln koordiniert und auf die zentralen Schwerpunkte konzentriert. Nur so können wir wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und Europa 2020 fördern“, erklärt Johannes Hahn, Europäischer Kommissar für Regionalpolitik.

Der im November 2010 vorgestellte 5. Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission schlägt für den Zeitraum nach 2013 vor, dass sich kohäsionspolitische Investitionen künftig eng an der ehrgeizigen Strategie „Europa 2020″ ausrichten sollen. Europa 2020 ist eine auf zehn Jahre angelegte Wirtschaftsstrategie der Europäischen Union, die am 3. März 2010 von der Europäischen Kommission offiziell vorgeschlagen und im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde. Die Strategie stützt sich auf drei einander verstärkende Prioritäten: intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Sie löst die Lissabon-Strategie, die von 2000 bis 2010 verfolgt wurde, ab.

Laut dieser neuen Strategie gilt es, die Weichen für das kommende Jahrzehnt zu stellen und Wirtschaft sowie Infrastruktur, Forschung, Entwicklung und Bildungsmöglichkeiten EU-weit zu stärken.

Wie geht es weiter?

Nach der Veröffentlichung des 5. Kohäsionsberichtes durch die Kommission fand am 31.01. und 01.02.2011 das 5. Kohäsionsforum in Brüssel mit über 800 Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Sozialbereich statt. Das Forum kennzeichnete den Abschluss der öffentlichen Konsultationen, die durch die Veröffentlichung des Berichtes eingeleitet wurde. Das Forum kennzeichnete den Abschluss der öffentlichen Konsultationen, die durch die Veröffentlichung des Berichtes eingeleitet wurde. Im Juni 2011 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur finanziellen Vorausschau 2014-2020 präsentiert. Der am 29.6.2011 veröffentlichte Entwurf für einen Mehrjährigen Finanzrahmen (2014-2020, also weiterhin 7 Jahre) hat einen Gesamtumfang von 1.025 Mrd. Euro (1,05% in VE) im Vergleich zu 864,2 Mrd. Euro für 2007-2013.

Der Kohäsionspolitik würden danach 36,7 % der Gesamtmittel (vorher 35 %), d.h. 376 Mrd. Euro zur Verfügung stehen (vorher 347,41 Mrd. Euro). Die Kohäsionspolitik wird insgesamt als erfolgreiches Instrument eingeschätzt. Die Mittelvergabe sollte jedoch zukünftig auf den „höchsten Mehrwert“ ausgerichtet werden (Ergebnisorientierung, Konzentration auf die Europa 2020 Ziele). Als Themen für die RWB-Regionen (RWB = Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) werden insbesondere die Förderung wirtschaftlicher Umstrukturierung und der Wandel zu einer innovativeren, wissensbasierten Wirtschaft, die Bekämpfung von Umweltproblemen (beispielsweise in Ballungsgebieten) und schließlich die Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung und die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung benannt.

Im Oktober 2011 hat die Europäische Kommission die Verordnungsvorschläge für die Strukturfondsförderung ab 2014 veröffentlicht. Seitdem werden die Vorschläge auf den verschiedensten Ebenen in der EU diskutiert. Bis Ende 2012 soll das Legislativpaket verabschiedet und eine Einigung über die Finanzielle Vorausschau zwischen den EU-Mitgliedstaaten herbeigeführt werden.

Verordnungsentwürfe

Im Oktober 2011 hat die Europäische Kommission die Verordnungsvorschläge für die Strukturfondsförderung ab 2014 vorgelegt. Zu diesem Legislativpaket gehören u.a. die:

• Verordnung mit gemeinsamen Regelungen für alle Fonds (Allgemeine Verordnung),
• Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
• Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (ESF).
• Verordnung über die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)
• Verordnung über den Europäischen Verbund für Territioriale Zusammenarbeit (EVTZ)

Mit dem Legislativpaket wird die rechtliche Grundlage für die Förderung aus den Strukturfonds in der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 gelegt. Die Verordnungsentwürfe sehen eine Konzentration auf wenige Schwerpunkte vor. Ein Anteil von 80% der EFRE-Mittel soll auf die thematischen Ziele a) Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation, b) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen und c) Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft entfallen (vgl. Art. 4, Entwurf EFRE-VO). Ein Anteil von 20% der EFRE-Mittel soll auf das thematische Ziel „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“ entfallen (Art. 4, Entwurf EFRE-VO). Mindestens 20 % der ESF-Mittel sollen für das thematische Ziel „Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“ bereitgestellt werden (Art. 4, Entwurf der ESF-VO)

Seit ihrer Veröffentlichung werden die Vorschläge EU-weit diskutiert. Berlin beteiligt sich am Diskussionsprozess und vertritt seine Interessen, z.B. durch die Mitwirkung an gemeinsamen Stellungnahmen des Bundesrates.

Dokumente und weiterführende Links

Strategische Eckpunkte der ESF-Förderung in Berlin 2014-2020 (Stand:19.06.2012)
Strategische Eckpunkte der EFRE-Förderung in Berlin 2014-2020 (Stand: 23.03.2012)
Eckpunkte für eine Berliner Position zur EU-Kohäsionspolitik nach 2013 vom Berliner Senat am 14. Juli 2009 beschlossen (Kurzfassung Deutsch)
Strategie Europa 2020
5. Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission
Die Kohäsionspolitik von morgen, Webseite der GD Regionalpolitik
5. Kohäsionsforum, Webseite der GD Regionalpolitik (in Englisch)
Information zur Zukunft der Strukturfonds auf den Seiten der Senatskanzlei

Quellen-Angaben
© Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Quellenangabe erwünscht). Diese Website wurde aus Mitteln der Europäischen Strukturfonds (EFRE und ESF) kofinanziert. Investition in Ihre Zukunft.
Web-Link

herzlichst

Ihr Oeconomicus


Helmut Kohl – Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 23. April 1998

Helmut Kohl – Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 23. April 1998

23. April 1998
Rede vor dem Deutschen Bundestag bei der Aussprache über den Beschluss der Bundesregierung zur Festlegung des Teilnehmerkreises an der Dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

Quelle: Bulletin der Bundesregierung. Nr. 27. 29. April 1998 – veröffentlicht bei KAS