Stephan Harbarth, neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Stephan Harbarth, neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Stephan Harbarth (* 19. Dezember 1971 in Heidelberg) ist ein deutscher Jurist und Politiker (CDU). Seit November 2018 ist er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts[1] und Vorsitzender dessen ersten Senates.[2] Am 15. Mai 2020 wurde er zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Er war Rechtsanwalt, Mitglied des Bundesvorstandes der CDU und von 2009 bis 2018 Mitglied des Deutschen Bundestags.

Leben und Beruf

Stephan Harbarth wuchs in Schriesheim auf. 1991 legte er das Abitur am Bunsen-Gymnasium in Heidelberg ab und studierte anschließend Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. 1996 legte er die Erste juristische Staatsprüfung ab, absolvierte zwischen 1997 und 1999 das Referendariat am Kammergericht in Berlin und legte dort im August 1999 die Zweite juristische Staatsprüfung ab. 1998 wurde er an der Universität Heidelberg zum Dr. iur. promoviert. Im Studienjahr 1999/2000 studierte er mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) an der Yale Law School; er erwarb dort den akademischen Grad eines Master of Laws.

Von 2000 bis zu seiner Ernennung als Richter am Bundesverfassungsgericht war Harbarth als wirtschaftsrechtlich beratender Rechtsanwalt in Mannheim tätig. Von 2006 bis 2008 war er Partner der internationalen Anwaltssozietät Shearman & Sterling LLP.[3] Ab Mai 2008 wurde er Vorstandsmitglied der (wieder eigenständigen) SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG[4] und verdiente dort neben seiner Abgeordnetendiät bis 2018 in der Stufe 10 oberhalb von 250.000 Euro jährlich.[5] Für den Zeitraum Januar bis November 2018 ist mit Einkünften bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz von „mehr als 400.000 Euro, vermutlich sogar gut das Doppelte“ auszugehen. „Hinzu kam die Abgeordnetendiät.“[6] Harbarth dementierte, bei der Übernahme des Richterpostens beim Bundesverfassungsgericht wegen der damit verbundenen Einkommenseinbußen gezögert zu haben.[6] Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverfassungsgericht am 30. November 2018 schied Harbarth als Partner und Rechtsanwalt aus der Kanzlei SZA aus.

Stephan Harbarth ist seit 2004 Lehrbeauftragter[3] und seit März 2018 Honorarprofessor[7] an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Sein Doktorvater war Peter Hommelhoff[8], mit dem Harbarth bis heute die gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht[9] und European Company and Financial Law Review[10] herausgibt. Als Richter hatte Harbarth bis dahin noch nicht gearbeitet.[11]

Harbarth ist katholisch, verheiratet und Vater dreier Kinder.[12]

Politik

Partei

1987 trat Harbarth in die Junge Union ein und führte von 1995 bis 1997 den Kreisverband Rhein-Neckar. 1993 wurde er Mitglied der CDU und gehörte seit 1995 dem Kreisvorstand der CDU Rhein-Neckar und seit 2005 dem Bezirksvorstand der CDU Nordbaden an. 2007 wurde er stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Rhein-Neckar und seit 2009 war er Mitglied im CDU-Bundesausschuss. Ende August 2010 wurde Harbarth in den Bundesfachausschuss Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzpolitik der CDU Deutschlands berufen. 2011 wurde er als Nachfolger von Georg Wacker zum Kreisvorsitzenden der CDU Rhein-Neckar gewählt, seit 2013 war er Mitglied des Landesvorstandes der CDU Baden-Württemberg. Er war ab 2016 Mitglied im CDU-Bundesvorstand.

Abgeordneter

Bei den Bundestagswahlen 20092013 und 2017 wurde er als CDU-Abgeordneter für den Wahlkreis 277 Rhein-Neckar direkt in den Deutschen Bundestag gewählt.

Harbarth war im Parlament ordentliches Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Darüber hinaus war er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.[13] Er ist Mitglied der Europa-Union Parlamentariergruppe Deutscher Bundestag und Vorstandsmitglied im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Vom 28. Januar 2014 bis zum 21. Juni 2016 war er Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.[14][15] Am 7. Juni 2016 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Recht und Verbraucherschutz, Innen, Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten gewählt[16] und in diesem Amt am 29. Januar 2018[17] sowie am 25. September 2018[18] bestätigt.

Die Volkswagen AG mandatierte 2015 die SZA Rechtsanwaltsgesellschaft, um dem Konzern bei der Bewältigung des VW-Abgasskandals zu helfen. Daher wurde ihm von der Opposition Befangenheit als deren Vorstandsmitglied vorgeworfen.[19] Der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) schrieb, es gebe „nach geltendem Recht keine zwingenden Gründe für einen Ausschluss von Stimmrechten eines Abgeordneten bei Entscheidungen des Bundestages, die diesen selbst begünstigen können“. Harbarth hatte für die Absetzung des Tagesordnungspunktes VW gestimmt, ohne den Ausschuss über seinen Interessenskonflikt zu informieren.[20] Harbarth war an dem Mandat nicht aktiv beteiligt und die Beratung der Kanzlei bezog sich auf aktienrechtliche Aspekte.[21]

Der Öffentlichkeit wurde Stephan Harbarth bekannt durch seine Initiative zu einem Antrag im Kampf gegen Antisemitismus, mit dem der Posten des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung eingeführt wurde. Der Antrag wurde von CDU/CSU, SPDFDP und Bündnis 90/Grüne unterzeichnet und am 18. Januar 2018 mehrheitlich angenommen; mit den Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Linken.[22][23] In der Bundestagsdebatte im November 2018 zum umstrittenen UN-Migrationspakt sprach sich Harbarth für dessen Unterzeichnung aus.[24]

Bundesverfassungsgericht

Der Richter Ferdinand Kirchhof hätte im Juni 2018 aus dem Bundesverfassungsgericht ausscheiden sollen, die Suche nach einem Nachfolger gestaltete sich aber schwierig, da die regierende Koalition (CDU/CSU, SPD) keine Zweidrittelmehrheit hatte und zusätzlich Stimmen aus der Opposition brauchte.[25] Im November 2018 einigten sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP darauf, Harbarth als Richter für das Bundesverfassungsgericht zu nominieren.[26] Am 22. November 2018 wurde Harbarth vom Bundestag zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt.[27] Er ist damit seit 2005 der erste ehemalige Rechtsanwalt als Richter am Bundesverfassungsgericht. Am 23. November 2018 wählte ihn der Bundesrat einstimmig zum Vizepräsidenten des Gerichts.[28] Er wurde am 30. November 2018 ernannt und ist Vorsitzender des ersten Senates.[2] Dorothea Siems kommentierte, dass seine Fachkenntnisse „sowohl in der Politik als auch in Kollegenkreisen“ anerkannt seien.[24] Weiterhin wurde hervorgehoben, dass jemand mit Gesetzgebungserfahrung an die Spitze des Verfassungsgerichts rückt.[29]

Am 8. März 2020 erklärte Harbarth, Nachfolger von Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden zu wollen.[30] Voßkuhles reguläre Amtszeit endete am 6. Mai 2020. Am 15. Mai 2020 wurde Harbarth vom Bundesrat einstimmig zum Präsidenten gewählt; die Ernennung durch den Bundespräsidenten steht noch aus.[31]

Kritik

Die Wahl von Harbarth zum Bundesverfassungsrichter ist beständiger Kritik ausgesetzt (u.A. aufgrund seiner vorhergehenden Rechtsanwaltstätigkeit, aber vor allem auch wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz durch Annahme von Zahlungen ohne Gegenleistung).[32][33]

Dagegen konstatiert Aled Wyn Griffiths, Chefredakteur des JUVE Verlag für juristische Information, „ehrliche Verblüffung“,[34] dass überhaupt eine Diskussion über die Wählbarkeit von Harbarth geführt werde. Gäbe es Interessenskonflikte, sei „[d]er Schlüssel dafür […] eine Definition von Befangenheit und Interessenkonflikten, die so streng und klar ist, dass Richter wissen, wenn sie einen Fall abgeben sollten.“ Griffiths zog einen Vergleich mit dem britischen und dem US-amerikanischen Rechtssystem, wo Richter in der Regel vorher als Anwälte praktizierten und die Interessen ihrer Mandanten wahrnahmen.[35]

Harbarth selbst sieht die Kritik als unberechtigt an.

Vorwürfe von Verstößen gegen § 44a des Abgeordnetengesetzes

In der Öffentlichkeit werden Vorwürfe erhoben, es sei vom Arbeitsumfang nicht nachvollziehbar, wie Harbarth während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter nebenher so viel Geld mit seiner Anwaltstätigkeit verdient haben kann.[36] „Wofür bekam Harbarth also seine hohe Vergütung?“, fragte das Handelsblatt.[37][38] Entweder habe Harbarth sein Abgeordneten-Mandat angesichts des abgerechneten Arbeitsumfangs fast nicht wahrgenommen oder habe Leistungen als Anwalt abgerechnet, ohne eine entsprechende Anwaltstätigkeit auszuüben.[39] Letzteres wäre ein Verstoß gegen § 44a Abs. 2 S. 3 AbgG: „Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird.“[40]

Mit einer Feststellungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde 2019 von zwei Bundestagsabgeordneten (Frauke Petry und Mario Mieruch, beide fraktionslos) die Feststellung begehrt, dass die Wahl und Ernennung von Harbarth zum Richter des Bundesverfassungsgerichts nichtig sind, da er unter anderem nicht offengelegt habe, ob er Vermögenszuwendungen aus dritten, ungeklärten Quellen erhalten habe und die Vermutung eines unzulässigen, mit dem freien Mandat eines Abgeordneten unvereinbaren Interessenkonflikts bestehe.[41] Das Bundesverfassungsgericht verwarf diese Feststellungsanträge als unzulässig und entschied nicht zur Sache. In der Berichterstattung der juristischen Fachpresse wurde die abweisende Entscheidung positiv aufgenommen, da die Vorwürfe „ersichtlich spekulativ und ohne äußeren Anlass ins Blaue hinein vorgebracht“ seien.[42]

Der Rechtswissenschaftler Michael Sachs war zwar darüber „irritiert, dass [vom Gericht] wie selbstverständlich die Beeinflussung durch bewusste Falsch- oder Nichtinformation unter den Begriff des Zwangs subsumiert wird, jedoch blieb das im Ergebnis ohne Bedeutung, weil das BVerfG keine für nötig erklärten hinreichend konkreten Anhaltspunkte feststellen konnte.“[43] Die Regierungskoalition aus CDU/CSU/SPD legte kurz nach dieser Entscheidung einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung von § 44a AbgG vor, auch in Reaktion auf Kritik der Staatengruppe gegen die Korruption des Europarates (GRECO).[44]

Vorratsdatenspeicherung

In der Legal Tribune Online führte Christian Rath an, dass eine Befangenheit nicht bei jeder Mitabstimmung gegeben sei, sondern nur wenn Harbarth „eine besonders enge Verbindung zu einem Regelwerk“ habe. Er führt als Beispiel die Vorratsdatenspeicherung an, für die sich Harbarth nachdrücklich eingesetzt habe.[21]

Cum-Ex-Geschäfte

Auf den NachDenkSeiten wies der Journalist Werner Rügemer u. a. darauf hin, dass die Cum-Ex-Geschäfte in Harbarths ehemaliger Kanzlei Shearman & Stirling (sic!) „zur juristischen Reife“ gebracht worden seien. In Harbarths Kanzlei sei gleichzeitig Hanno Berger tätig gewesen, gegen den Strafverfahren anhängig seien.[45]

Diesel-Abgasskandal und Wirtschaftsmandate

Ein Anwalt der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer legte für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage (MFK) im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG am 28. November 2019 Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung Harbarths als Bundesverfassungsrichter ein. Es bestehe die Besorgnis, dass die Automobilindustrie und der damit zusammenhängende Industriekomplex wie Zulieferer die Möglichkeit erhalten, die Rechtsprechung zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Es seien zudem Nebeneinkünfte in jährlicher Millionenhöhe aus seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter ungeklärt. Am 18. Februar 2020 (Az. 2 BvR 2088/19) wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde ab.[46] Der Anwalt kündigte an, den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen.[29]

In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen wies Harbarth den Vorwurf der Befangenheit zurück.[47] Im Spiegel hatte Harbarth bereits im Januar 2019 gesagt, man „könne sich nicht ‚wünschen, dass ein Rechtsanwalt an das Bundesverfassungsgericht gewählt wird‘, und es dann ‚für grundlegend problematisch erachten, dass dieser Rechtsanwalt auch Mandanten hatte‘.“[6]

§ 217 StGB (Sterbehilfe) und Beachtung der religiös-weltanschaulichen Begründungsneutralität von Rechtsnormen

In einer ifw-Mitteilung kritisierte Jacqueline Neumann Harbarths Wirken als Bundestagsabgeordneter u. a. beim § 217 StGB§ 219a StGB und der gleichgeschlechtlichen Ehe aus verfassungs-, religions- und weltanschauungsrechtlicher Sicht. Seine Positionen zur Einschränkung der individuellen Selbstbestimmung missachteten das verfassungsrechtliche Gebot der religiös-weltanschaulichen Begründungsneutralität von Rechtsnormen. Beim § 217 StGB habe er 2015 als Abgeordneter „zu einer der schlimmsten Fehlleistungen des Gesetzgebers in der Geschichte der Bundesrepublik“ beigetragen, die von den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 mit acht zu null Stimmen korrigiert wurde. Es gebe seit Bestehen der Bundesrepublik keinen Bundesverfassungsrichter, geschweige denn einen Präsidenten, der eine verfassungswidrige Strafnorm zustande gebracht habe, die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde. Das mache seine Personalie einmalig.[48]

Umstände der Ernennung zum Honorarprofessor in Heidelberg in 2018

Im Handelsblatt berichteten Jan Keuchel und Volker Votsmeier, dass Gutachten und Gutachter von der Universität Heidelberg über die Ernennung Harbarths zum Honorarprofessor im Jahr 2018 verschwiegen würden. Der Zeitung gegenüber habe sich die Universität Heidelberg auf Vertraulichkeit berufen – „im Interesse des offenen Wortes in den akademischen Berufungs- und Bestellungsverfahren“. Es gebe jedoch, so die Journalisten, eine „offensichtlich finanzielle und personelle Nähe der Hochschule zu Harbarths früherer Kanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz aus Mannheim“.[49] Am 18. Juli 2018 berichtete die überregionale Presse, Harbarth werde als Mitherausgeber der angesehenen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (ZGR) „in einen besonders erlauchten Kreis von Rechtsprofessoren aufgenommen“.[50][51] Zuvor war der zusammen mit Harbarth für die CDU im Bundestag und im Rechtsausschuss sitzende Kölner Abgeordnete und Hamburger Universitätsprofessor Heribert Hirte aus dem Kreis der Herausgeber der ZGR und des European Company and Financial Law Review (ECFR) ausgeschlossen worden.[52] Über die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dieses Ausschlusses wird bis heute vor Gericht gestritten.[53]

Internationale Wirkung

Der polnische Außenminister Jacek Czaputowicz äußerte, die Wahl eines „aktiven Abgeordneten“ zum Verfassungsrichter sei als politische Einflussnahme zu erachten.[54]

Schriften

Weblinks

Commons: Stephan Harbarth – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1.  Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof scheidet aus dem Amt. 30. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.
  2. ↑ Hochspringen nach:a b Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. Abgerufen am 3. Dezember 2018.
  3. ↑ Hochspringen nach:a b Über Stephan Harbarth. In: Abgeordnetenwatch. Abgerufen am 15. November 2018.
  4.  Geschichte der SZA Rechtsanwaltsgesellschaft
  5.  Bundestag veröffentlicht Nebeneinkünfte: Die meisten Nebenverdiener in der UnionsfraktionFAZ.net, 21. März 2014.
  6. ↑ Hochspringen nach:a b c Melanie Amann, Dietmar Hipp: Politisches Gift. Stephan Harbarth ist für das Verfassungsgericht als neuer Vizepräsident Bereicherung und Hypothek zugleich. In: Der Spiegel, Nr. 4, 19. Januar 2019, S. 38–39.
  7.  http://www.jura.uni-heidelberg.de/lehre/lehrstuehle.html. Juristische Fakultät der Universität Heidelberg, 28. März 2018, abgerufen am 28. März 2018.
  8.  Wolfgang Janisch: Stephan Harbarth. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  9.  Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  10.  European Company and Financial Law Review. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  11.  Stephan Harbarth – vom Abgeordneten zum Verfassungsrichter?In: http://www.morgenpost.de, 22. November 2018
  12.  Lebenslauf auf der eigenen Homepage
  13.  Dr. Stephan Harbarth. In: Deutscher Bundestag. 2018 (bundestag.de [abgerufen am 16. Juli 2018]).
  14.  [1] Presseteam, am 29. Januar 2014
  15.  Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz(Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive)
  16.  https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/stephan-harbarth-zum-stellvertretenden-vorsitzenden-fuer-den-bereich-innen-und-recht-gewaehlt. Abgerufen am 9. Juni 2016.
  17.  Wahl der Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentarischen Geschäftsführer. Abgerufen am 30. Januar 2018.
  18.  Weitere Vorstandsmitglieder im CDU-Teil der Unionsfraktion gewählt. Abgerufen am 18. November 2018.
  19.  Bundestag – Bundestagspräsident: Auch befangene Abgeordnete dürfen abstimmenSüddeutsche.de, 24. November 2015.
  20.  VW-Abgasaffäre und Verbraucherschutz – Mandat vs. Mandantsueddeutsche.de, am 19. Oktober 2015, abgerufen am 14. September 2018
  21. ↑ Hochspringen nach:a b Christian Rath: Ausgeschlossen oder befangen? In: Legal Tribune Online. 3. Dezember 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.
  22.  Benny Riemer: Antisemitismus-Beauftragter gegen Hass und Hetze. In: BR. 18. Januar 2018, abgerufen am 20. August 2019.
  23.  Eckart Lohse: Bundestag will Antisemitismus-Beauftragten. In: FAZ.18. Januar 2018, abgerufen am 15. November 2018.
  24. ↑ Hochspringen nach:a b Merkels Mann für Karlsruhe ist der richtige. In: Die Welt.14. November 2018, abgerufen am 15. November 2018.
  25.  Harbarth soll Verfassungsrichter werden. In: Tagesschau.9. November 2018, abgerufen am 15. November 2018.
  26.  Helene Bubrowski: Grüne unterstützen Harbarths Wahl. In: FAZ.10. November 2018, abgerufen am 10. November 2018.
  27.  CDU-Politiker Harbarth als Verfassungsrichter gewählt. In: FAZ.22. November 2018, abgerufen am 22. November 2018.
  28.  Bundesrat wählt Harbarth als Vizepräsidenten. In: FAZ.23. November 2018, abgerufen am 23. November 2018.
  29. ↑ Hochspringen nach:a b Heike Anger und Volker Votsmeier: Stephan Harbarth zum obersten Verfassungshüter gewählt. Handelsblatt, 15. Mai 2020,abgerufen am 17. Mai 2020.
  30.  Stephan Harbarth im Interview mit Wolfgang Janisch: Verfassungsrichter Harbarth im Interview. In: Süddeutsche Zeitung.8. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
  31.  LTO: BVerfG: Harbarth Präsident, Wallrabenstein neue BVR.Abgerufen am 15. Mai 2020.
  32.  Lars Wienand: Dem neuen Präsidenten hängen alte Geldfragen an.In: T-Online. 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020. „„Kann man etliche Jahre Bundestagsabgeordneter sein und dazu hauptberuflich ein Vorstand einer Anwaltskanzlei? Rechnerisch verdient Harbarth dort so viel, dass man dafür bei 500 Euro Stundensatz 2.500 Stunden im Jahr arbeiten müsste. (…) Aus Angaben für Januar 2018, als aus der Anwalts-AG eine GmbH wurde, ergibt sich eine monatliche Vergütung zwischen 75.000 und 100.000 Euro. Harbarth verdient damals so außergewöhnlich viel, dass Kritiker fragen, ob seine Anwaltstätigkeit wirklich als Nebentätigkeit gelten kann. Das Mandat für den Bürger muss aber für einen Bundestagsabgeordneten im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen, heißt es im Abgeordnetengesetz. (…) “Welcher Partner schenkt einem Partner, der nur maximal 25 Prozent neben dem Abgeordneten-Job arbeiten kann, 75 Prozent Einnahmen und warum?”, fragt Siemon. Die Annahme von Geld ist nach dem Abgeordnetengesetz unzulässig, “wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestags gewährt wird”. Dahinter steckt: Abgeordnete sollen keine Lobbyisten sein.“.
  33.  Christoph Prantner: Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Der Bundesrat stimmt geschlossen für den früheren CDU-Spitzenpolitiker. Dessen frühere Tätigkeiten und Einkünfte als Anwalt geben noch immer Anlass zu Kritik. In: NZZ. 15. Mai 2020, abgerufen am 16. Mai 2020. „ Kritiker wollten wissen, wie er neben seiner ausfüllenden Tätigkeit als Abgeordneter und stellvertretender Fraktionschef noch so hohe Einkünfte als Anwalt erzielen konnte.“.
  34.  Ehrliche Verblüffung – Sollte der frühere Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt werden? In: Handelsblatt. 21. April 2020, abgerufen am 30. April 2020.
  35.  Abe Fortas. Abgerufen am 30. April 2020.
  36.  Lars Wienand: Dem neuen Präsidenten hängen alte Geldfragen an.In: T-Online. 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020. „Wenn aber die Aufgaben als Abgeordneter im Vordergrund standen und für die Anwaltstätigkeit wenig Zeit blieb, stellt sich die andere Frage: Wofür bekam Stefan Harbarth dann diese Summen?“
  37.  Jan Keuchel, Volker Votsmeier: Designierter Präsident: Stephan Harbarth: Verfassungsrichter mit umstrittener Vergangenheit. In: Handelsblatt. 5. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
  38.  Heike Anger, Volker Votsmeier: Stephan Harbarth zum obersten Verfassungshüter gewählt. In: Handelsblatt. 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020. „Doch Harbarth ist zugleich umstritten. Im Parlament gehörte er als einer der Geschäftsführer der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz mit jährlichen Nebeneinkünften von deutlich mehr als 250.000 Euro zu den Topverdienern. Mehr Transparenz schreibt das Abgeordnetengesetz nicht vor. Offen bleibt die Frage, wie er diesen anspruchsvollen Job neben seinem Bundestagsmandat ausüben konnte.“
  39.  Langer Nachhall eines Doppeljobs. 5. Juli 2019, abgerufen am 30. April 2020.
  40.  Ausübung des Mandats. 21. Februar 1996, abgerufen am 1. Mai 2020.
  41.  Unzulässige Anträge im Organstreitverfahren zur Bundesverfassungsrichterwahl. In: Entscheidungen.Bundesverfassungsgericht, abgerufen am 29. April 2020.
  42.  Anträge gegen Har­b­arth-Ernen­nung zum Ver­fas­sungs­richter unzulässig. In: LTO. 12. Juli 2019, abgerufen am 30. April 2020.
  43.  Antragsbefugnis von Abgeordneten wegen Wahl eines Richters des BVerfG.Sachs, JuS 2019, 1228, 1229.
  44.  Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – BT-Drs 19/13507. 24. September 2019, abgerufen am 5. Mai 2020.
  45.  Werner Rügemer: Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes? In: NachDenkSeiten – Die kritische Website.9. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
  46.  Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. In: Entscheidungen.Bundesverfassungsgericht, 18. Februar 2020, abgerufen am 13. April 2020.
  47.  Rudi Wais: Verfassungsgerichtsvize Harbarth: „Unser Rechtsstaat funktioniert“. Augsburger Allgemeine, 12. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
  48.  Jacqueline Neumann: Wenn der Gesetzgeber einer verfassungswidrigen Strafnorm Verfassungsgerichtspräsident werden soll. In: ifw-Mitteilung. 12. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
  49.  Jan Keuchel, Volker Votsmeier: Designierter Präsident: Stephan Harbarth: Verfassungsrichter mit umstrittener Vergangenheit. In: Handelsblatt. 5. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
  50.  Arno Balzer: Bundesverfassungsgericht: Stephan Harbarth ist Favorit für die Nachfolge von Ferdinand Kirchhof. In: Die Welt. 18. Juli 2018 (welt.de [abgerufen am 27. April 2020]).
  51.  Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Abgerufen am 27. April 2020.
  52.  Joachim Jahn: Fachzeitschrift wirft Bundestagsabgeordneten raus.C.H. Beck, abgerufen am 27. April 2020.
  53.  „Manche Entscheidungen entstehen irrational“, Interview, NJW-aktuell 1–2/2020, S. 12 f.
  54.  Zitiert nach Jost Müller-Neuhof, Unabhängig, aber wie? in Deutsche Richterzeitung (DRiZ) 2019, S. 54.
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Ihr Oeconomicus

Millionen für „Soziale Unternehmen“ in Griechenland

Millionen für „Soziale Unternehmen“ in Griechenland
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Mit „sozialen Unternehmen“ Wege aus der Krise finden. Eigentlich eine gute Idee:
Griechische Kleinunternehmer sollen sozialen Zwecken dienen und Jobs schaffen. Im Gegenzug sollen sie staatliche Unterstützung erhalten, auch Hilfsgelder aus EU. 2012 machte der damalige EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor dafür 60 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds locker.
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Und was ist daraus geworden?
Von dem Geld sind nur 19 Millionen Euro aus Brüssel angefordert worden und die sind in die Bürokratie geflossen, so berichten es Insider. Seriöse Sozialunternehmer, wie die Athener Cafébesitzerin Georgia Vamvounaki, die Jobs für Menschen mit Behinderungen geschaffen hat, warten dringend auf Unterstützung.
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Doch REPORT MAINZ trifft auch auf dubiose Akteure auf diesem Markt und spricht mit dem EU-Berater Ioannis Nasioulas, der schon seit längerem vor Vetternwirtschaft und Schattenfirmen warnt.
Die Vorsitzende des EU-Haushaltskontrollausschusses, Ingeborg Grässle, CDU (Mitglied der Europa-Union Parlamentariergruppe Europäisches Parlament), will den Fall jetzt untersuchen.
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korrespondierende Informationen
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Europäischer Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten sowie zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion. Die Ausgaben des ESF belaufen sich auf rund 10 % des Gesamthaushaltes der EU.
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Der ESF gehört zu den Strukturfonds der EU, die zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen der Union eingesetzt werden. Die Strukturfonds sind Instrumente zur Umverteilung von Finanzmitteln, die insbesondere in den weniger entwickelten Regionen eingesetzt werden, um den Zusammenhalt innerhalb Europas zu fördern.
Das Ziel der ESF-Finanzierung ist die Schaffung neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze in der EU, was durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte erfolgt, die auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und eine stärkere Integration auf dem Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen abzielen.
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Inhaltsverzeichnis
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Quelle: Wikipedia

MdBs für EU-Bundesstaat

„Es ist Zeit zu gehen!“

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Von der Öffentlichkeit kaum beachtet, ist mit der Europa-Union Deutschland (EUD) eine Krake entstanden, welche nach eigenen Angaben, die größte „Bürgerinitiative“ für Europa in Deutschland darstellt!
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Angeblich unabhängig von Parteizugehörigkeit, Alter und Beruf engagiert sich die Organisation für die europäische Einigung und ist auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene hochaktiv.
Rund 18.000 Mitglieder sind in 16 Landesverbänden mit rund 350 Kreis-, Orts- und Stadtverbänden vernetzt und haben Partnerorganisationen in über 30 Ländern Europas.
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Dabei erscheint es einigermaßen merkwürdig, dass im allgemeinen und insbesondere anlässlich der anstehenden Bundestagswahl das Primär-Ziel dieses doch politisch einflussreichen Molochs, die Schaffung eines EUROPÄISCHE BUNDESSTAATES in der öffentlichen Diskussion so gut wie nicht vorkommt.
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Eine passende Gelegenheit, wie ich finde, sich mit dem Treiben dieses angeblich so bürgernahen Gebildes etwas näher zu beschäftigen.
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Die Europa-Union Deutschland (EUD) beschloss anlässlich des 58. Bundeskongresses ein neues politisches Programm.
Zu Gast waren Martin Schulz, der Präsident des Europäischen Parlaments, und die nordrhein-westfälische Europaministerin Angelica Schwall-Düren.
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Düsseldorfer Programm

Im „Düsseldorfer Programm“ fordert die EUD die Schaffung eines demokratisch-rechtsstaatlichen Bundesstaates auf der Grundlage einer Verfassung.
Dazu zählen auch eigene Steuereinnahmen und ein entsprechend ausgestatteter Haushalt. Der europäische Bundesstaat soll demokratisch von unten nach oben aufgebaut sein und das Prinzip der Subsidiarität gewährleisten.
Das von den 200 Delegierten aus dem gesamten Bundesgebiet verabschiedete neue „Düsseldorfer Programm“ für einen europäischen Bundesstaat ergänzt und erweitert das “Hertensteiner Grundsatzprogramm” der Europa-Union aus dem Jahr 1946.
Das neue Programm wurde zwei Jahre lang im gesamten Verband diskutiert und nun beschlossen.
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The European Circle
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Die 12 Thesen des Hertensteiner Grundsatz-Programms
  1. Eine auf föderativer Grundlage errichtete, europäische Gemeinschaft ist ein notwendiger und wesentlicher Bestandteil jeder wirklichen Weltunion.
  2. Entsprechend den föderalistischen Grundsätzen, die den demokratischen Aufbau von unten nach oben verlangen, soll die europäische Völkergemeinschaft die Streitigkeiten, die zwischen ihren Mitgliedern entstehen könnten, selbst schlichten.
  3. Die Europäische Union fügt sich in die Organisation der Vereinten Nationen ein und bildet eine regionale Körperschaft im Sinne des Artikels 52 der Charta.
  4. Die Mitglieder der Europäischen Union übertragen einen Teil ihrer wirtschaftlichen, politischen und militärischen Souveränitätsrechte an die von ihnen gebildete Föderation.
  5. Die Europäische Union steht allen Völker europäischer Wesensart, die ihre Grundsätze anerkennen, zum Beitritt offen.
  6. Die Europäische Union setzt die Rechte und Pflichten ihrer Bürger in der Erklärung der Europäischen Bürgerrechte fest.
  7. Diese Erklärung beruht auf der Achtung vor dem Menschen, in seiner Verantwortung gegenüber den verschiedenen Gemeinschaften, denen er angehört.
  8. Die Europäische Union sorgt für den planmäßigen Wiederaufbau und für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit sowie dafür, dass der technische Fortschritt nur im Dienste der Menschheit verwendet wird.
  9. Die Europäische Union richtet sich gegen niemand und verzichtet auf jede Machtpolitik, lehnt es aber auch ab, Werkzeug irgendeiner fremden Macht zu sein.
  10. Im Rahmen der Europäischen Union sind regionale Unterverbände, die auf freier Übereinkunft beruhen, zulässig und sogar wünschenswert.
  11. Nur die Europäische Union wird in der Lage sein, die Unversehrtheit des Gebietes und die Bewahrung der Eigenart aller ihrer Völker, größer oder kleiner, zu sichern.
  12. Durch den Beweis, dass es seine Schicksalsfragen im Geiste des Föderalismus selbst lösen kann, soll Europa einen Beitrag zum Wiederaufbau und zu einem Weltbund der Völker leisten.
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AKTUELLE BESCHLÜSSE
DER EUROPA-UNION DEUTSCHLAND

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Themenbereich Institutionelle Fragen

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Europa braucht eine Perspektive
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Minderheitenrechte in Europa schützen
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Ungarn: Es ist Zeit zu handeln! Europäische Werte schützen!
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Schengener Abkommen einhalten
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Die EU auf Grundlage des Vertrages von Lissabon weiter entwickeln
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Erwartungen der Europa-Union Deutschland an die deutsche Europapolitik
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Sitz der EUD im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
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Themenbereich Europäisches Parlament und Europawahlen

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Stärkung des Selbstorganisationsrechts des Europäischen Parlaments
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Mindestanforderungen an europäische Parteien
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Repräsentative Wahlstatistik mit Erhebungsmerkmal „Wahlbeteiligung Unionsbürger“ /Änderung des Wahlstatistikgesetzes
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Änderung der Europawahlordnung/ Eintragung in Wählerverzeichnis
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Harmonisierung des Europäischen Wahlrechtssystems
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Themenbereich Außenbeziehungen und Erweiterung

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Ständiger Sitz der EU im UN-Sicherheitsrat
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Gemeinsame Europäische Streitkräfte
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Resolution zu Libyen
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Verantwortung für eine Zukunft des Westbalkans übernehmen
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Europäischer Auswärtiger Dienst

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Islands EU-Beitrittsantrag unterstützen!
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Themenbereich Wirtschafts- und Finanzpolitik

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In der Krise mehr Europa wagen!
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Transparente EU-Finanzierung
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Die Europäische Integration weist den Weg aus der Krise
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Ursachen der Finanzkrise bekämpfen!
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Freizügigkeit für Arbeitnehmer/innen zwischen Polen und Deutschland
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Themenbereich Soziales Europa

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Fortbestand von Betriebsrenten in der EU
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Europa ist eine generationenübergreifende Solidargemeinschaft
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Themenbereich  Umwelt- und Energiepolitik

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Energie- und Klimapolitik für ein zukunftsfähiges Europa!
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Themenbereich Kultur- und Bildungspolitik

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Europäischer Wettbewerb stärken
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Bildung schafft Wachstum
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Fremdsprachliche Kompetenz erwerben, pflegen und erweitern
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Sprachen in Europa: Kommunikation – Partizipation – Identität
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Europäische Dimension im Schulunterricht stärken
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Sprachführer in den Amtssprachen der EU
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Förderung der europäischen Identität bei Jugendlichen durch Maßnahmen im Bildungsbereich
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Europäischer Wettbewerb in seiner Breitenwirkung erhalten
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Recht auf freie Religionsausübung
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Themenbereich Medienpolitik

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Die europäische Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens stärken
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Europäische Präsenz im Öffentlich-rechtlichen Fernsehen stärken
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Themenbereich Europäische Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung

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Wahlrecht von Unionsbürgern ausweiten
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Gemeinsamer gesetzlicher Europafeiertag
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Europahymne spielen
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Europaflagge auf Rathäuser
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Europaflagge auf Reichstag
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Europäische Öffentlichkeitsarbeit neu ausrichten
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Zugang zu Förderprogrammen für die Begegnung von Menschen in Europa
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Mehr Einsatz für die Europäische Einigung!
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Verstärkte Förderung des bürgerschaftlichen Engagements bei der Einrichtung der Makroregionen
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Themenbereich Verbraucherschutz

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Roaming-Gebühren
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Richtlinien zur Abfallbeseitigung
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Fahrgastrechteformular der Deutschen Bahn in allen EU-Amtssprachen
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Themenbereich Innen- und Justizpolitik

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Flüchtlings- und Asylpolitik reformieren
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Gegen Grenzkontrollen im Schengenraum
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Gegen Rechtspopulismis in Europa
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Nach Jahren geordnete Beschlüsse finden sich hier:

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2011
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2010
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2009
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2008
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2007
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Europa-Union Deutschland — und deren Satzung in der Fassung vom 26. November 2011
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Von der öffentlichen Wahrnehmung fast unbeachtet, scheint sich das seltsame Verhalten der Europa-Union in einem Graubereich demokratischer Legitimation abzuspielen.
Eine gute Gelegenheit, sich die Akteure der EUD-Parlamentsgruppe im Deutschen Bundestag etwas genauer anzusehen und Wahl-Alternativen aufzuzeigen.
Frei nach Gandhi ist man geneigt, diesen Abgeordneten zuzurufen:

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ES IST ZEIT ZU GEHEN!

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EUROPA-UNION PARLAMENTARIERGRUPPE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG:

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ALLE EUROPA-UNION PARLAMENTARIER IM DEUTSCHEN BUNDESTAG NACH BUNDESLÄNDERN
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EUROPA-UNION PARLAMENTARIERGRUPPE IM LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG
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EUROPA-UNION PARLAMENTARIERGRUPPE IM BAYRISCHEN LANDTAG
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EUROPA-UNION PARLAMENTARIERGRUPPE IM HESSISCHEN UND NIEDERSÄCHSISCHEN LANDTAG
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Ihr Oeconomics