Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Urteilsverkündung sowie Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 9/2014 vom 7. Februar 2014


Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 und 14. Januar 2014
2 BvR 1390/12 (teilweise abgetrennt als 2 BvR 2728/13)
2 BvR 1421/12 (teilweise abgetrennt als 2 BvR 2729/13)
2 BvR 1438/12 (teilweise abgetrennt als 2 BvR 2730/13)
2 BvR 1439/12
2 BvR 1440/12
2 BvR 1824/12 (teilweise abgetrennt als 2 BvR 2731/13)
2 BvE 6/12 (teilweise abgetrennt als 2 BvE 13/13)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 11. und 12. Juni 2013 (siehe Pressemitteilungen
Nr. 29/2013 vom 19. April 2013 und Nr. 36/2013 vom 14. Mai 2013) am

Dienstag, 18. März 2014, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Amtssitz „Waldstadt“, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe

sein Urteil zu den Verfahrensgegenständen im Zusammenhang mit der Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und mit dem Vertrag
vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt) verkünden. Die Akkreditierungsbedingungen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben; derzeit sind noch keine Akkreditierungen möglich.

Die Verfahrensgegenstände, die sich auf den OMT-Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 beziehen, hat der Senat abgetrennt, diese Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Gegenstand der Vorlagefragen ist insbesondere, ob der OMT-Beschluss mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar ist. Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass er über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt. Der Senat neigt deshalb zur Annahme
eines Ultra-vires-Aktes, hält es aber für möglich, durch eine einschränkende Auslegung des OMT-Beschlusses im Lichte der Verträge zu einer Konformität mit dem Primärrecht zu gelangen. Die Entscheidung ist mit 6:2 Stimmen ergangen; die Richterin Lübbe-Wolff und der Richter Gerhardt haben jeweils ein Sondervotum abgegeben.

Zum Sachverhalt:

Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerden und die Antragstellerin des Organstreitverfahrens wenden sich bei verständiger Würdigung ihrer Anträge zum einen gegen die Mitwirkung der Deutschen Bundesbank an der Umsetzung des Beschlusses des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 über Technical features of Outright Monetary Transactions („OMT-Beschluss“), zum anderen dagegen, dass die Bundesregierung und der
Deutsche Bundestag in Ansehung dieses Beschlusses untätig geblieben sind. Im OMT-Beschluss ist vorgesehen, dass das Europäische System der Zentralbanken Staatsanleihen ausgewählter Mitgliedstaaten in unbegrenzter Höhe ankaufen kann, wenn und solange diese Mitgliedstaaten zugleich an einem mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vereinbarten Reformprogramm teilnehmen. Erklärtes Ziel ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen geldpolitischen Transmission und der Einheitlichkeit der Geldpolitik. Der OMT-Beschluss ist bislang nicht umgesetzt worden.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

1. Die Kontrollaufgabe des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich nach ständiger Rechtsprechung darauf, ob Handlungen von Organen und Einrichtungen der Europäischen Union auf ersichtlichen Kompetenzüberschreitungen beruhen oder den nicht übertragbaren Bereich der durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität des Grundgesetzes betreffen.

2. Verstieße der OMT-Beschluss gegen das währungspolitische Mandat der Europäischen Zentralbank oder gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung, läge darin ein Ultra-vires-Akt.

a) Nach der Honeywell-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 126, 286) ist dazu ein hinreichend qualifizierter Verstoß erforderlich. Dieser setzt voraus, dass das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist und der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt.

b) Die Verträge enthalten ein auf die Währungspolitik beschränktes Mandat der Europäischen Zentralbank (Art. 119 und 127 ff. AEUV und Art.17 ff. ESZB-Satzung). Sie ist nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik in der Union zu unterstützen (Art. 119 Abs. 2, Art. 127 Abs. 1 Satz 2 AEUV; Art. 2 Satz 2 ESZB-Satzung).

Geht man -vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union- davon aus, dass der OMT-Beschluss als eigenständige wirtschaftspolitische Maßnahme zu qualifizieren ist, so verstößt er offensichtlich gegen diese Kompetenzverteilung. Diese Kompetenzverschiebung wäre auch strukturell bedeutsam, denn der OMT-Beschluss kann Hilfsmaßnahmen im Rahmen der „Eurorettungspolitik“ überlagern, die zum Kernbereich der wirtschaftspolitischen Kompetenz der Mitgliedstaaten rechnen (vgl. Art. 136 Abs. 3 AEUV). Zudem können die Outright Monetary Transactions zu einer erheblichen Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen, den die europäischen Verträge nicht vorsehen.

c) Auch soweit der OMT-Beschluss gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung (Art. 123 Abs. 1 AEUV) verstoßen sollte, läge darin eine offensichtliche und strukturell bedeutsame Kompetenzüberschreitung. Der Verstoß wäre offensichtlich, weil das Primärrecht das Verbot ausdrücklich normiert und Kompetenzen der
Europäischen Zentralbank insoweit zweifelsfrei ausschließt. Er wäre auch strukturell bedeutsam, denn das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung ist eine der zentralen Regeln für die Ausgestaltung der Währungsunion als Stabilitätsunion. Zudem sichert es die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages ab.

3. Die Bejahung eines Ultra-vires-Aktes in diesem Sinne löste Unterlassungs- und Handlungspflichten deutscher Staatsorgane aus. Diese sind vor dem Bundesverfassungsgericht jedenfalls insoweit einklagbar, als sie sich auf Verfassungsorgane beziehen.

a) Aus der Integrationsverantwortung erwächst für den Bundestag und die Bundesregierung die Pflicht, über die Einhaltung des Integrationsprogramms zu wachen und bei offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Kompetenzüberschreitungen durch Organe der Europäischen Union aktiv auf die Einhaltung des Integrationsprogramms hinzuwirken.
Eine Kompetenzanmaßung können sie nachträglich legitimieren, indem sie eine Änderung des Primärrechts anstoßen und die in Anspruch genommenen Hoheitsrechte im Verfahren nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 GG förmlich übertragen. Soweit dies nicht möglich oder nicht gewollt ist, sind sie dagegen grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen mit rechtlichen oder mit politischen Mitteln auf die Aufhebung vom Integrationsprogramm nicht gedeckter Maßnahmen hinzuwirken sowie – solange die Maßnahmen fortwirken – geeignete Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die innerstaatlichen Auswirkungen der Maßnahmen so weit
wie möglich begrenzt bleiben.

b) Ein Verstoß gegen diese Pflichten verletzt subjektive, mit der Verfassungsbeschwerde rügefähige Rechte der Wahlberechtigten. Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, wenn das Wahlrecht in einem für die politische Selbstbestimmung des Volkes wesentlichen Bereich leerzulaufen droht. Dagegen gewährt Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG keinen Anspruch auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle demokratischer Mehrheitsentscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht.

Gegenüber offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Kompetenzüberschreitungen durch die europäischen Organe hat der Schutz aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG auch eine verfahrensmäßige Komponente:

Der wahlberechtigte Bürger hat zur Sicherung seiner demokratischen Einflussmöglichkeit im Prozess der europäischen Integration grundsätzlich ein Recht darauf, dass eine Verlagerung von Hoheitsrechten nur in den dafür vorgesehenen Formen erfolgt, die bei einer eigenmächtigen Kompetenzanmaßung jedoch unterlaufen werden. Der Bürger kann deshalb verlangen, dass Bundestag und Bundesregierung sich aktiv mit der Frage auseinandersetzen, wie die Kompetenzordnung wiederhergestellt werden kann, und eine positive Entscheidung darüber herbeiführen, welche Wege dafür beschritten werden sollen. Ein Ultra-vires-Akt kann ferner Gegenstand eines Organstreits sein.

4. Vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union ist der OMT-Beschluss nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Primärrecht unvereinbar; eine andere Beurteilung könnte allerdings bei einer primärrechtskonformen Auslegung des OMT-Beschluss geboten sein.

a) Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein. Die Währungspolitik ist nach Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der Verträge insbesondere von der primär den Mitgliedstaaten zustehenden Wirtschaftspolitik abzugrenzen. Für die Abgrenzung kommt es auf die objektiv zu bestimmende unmittelbare Zielsetzung einer Maßnahme, die zur Erreichung dieses Ziels gewählten Mittel sowie ihre Verbindung zu anderen Regelungen an. Für die Einordnung des OMT-Beschlusses als wirtschaftspolitische Maßnahme spricht die unmittelbare Zielsetzung, Zinsaufschläge auf Staatsanleihen einzelner Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes zu neutralisieren.
Diese beruhen nach Auffassung der Europäischen Zentralbank teilweise auf einer Furcht der Anleger vor einer Reversibilität des Euro; nach Ansicht der Bundesbank spiegeln solche Zinsaufschläge dagegen nur die Skepsis der Marktteilnehmer wider, dass einzelne Mitgliedstaaten eine hinreichende Haushaltsdisziplin einhalten werden, um dauerhaft zahlungsfähig zu bleiben. Auch der selektive Ankauf von Staatsanleihen nur einzelner Mitgliedstaaten ist ein Indiz für die Qualifikation des OMT-Beschlusses als wirtschaftspolitische Maßnahme, denn dem geldpolitischen Handlungsrahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken ist eine zwischen einzelnen Mitgliedstaaten differenzierende Vorgehensweise grundsätzlich fremd. Die Parallelität mit Hilfsprogrammen der EFSF bzw. des ESM sowie das Risiko, deren Zielsetzung und Auflagen zu unterlaufen, erhärten diesen Befund. Der vom OMT-Beschluss vorgesehene Ankauf von Staatsanleihen zur Entlastung einzelner Mitgliedstaaten erscheint insoweit als funktionales Äquivalent zu einer Hilfsmaßnahme der genannten Institutionen – allerdings ohne deren parlamentarische Legitimation und Kontrolle.

b) Art. 123 Abs. 1 AEUV verbietet der Europäischen Zentralbank, Staatsanleihen unmittelbar von den emittierenden Mitgliedstaaten zu erwerben. Es liegt auf der Hand, dass dieses Verbot nicht durch funktional äquivalente Maßnahmen umgangen werden darf. Die genannten Gesichtspunkte der Neutralisierung von Zinsaufschlägen, der Selektivität des Ankaufs sowie der Parallelität mit EFSF- und ESM-Hilfsprogrammen sprechen dafür, dass der OMT-Beschluss auf eine verbotene Umgehung von Art. 123 Abs. 1 AEUV zielt.

Hinzu kommen folgende Aspekte:

die Bereitschaft, sich mit Blick auf die zu erwerbenden Anleihen an einem Schuldenschnitt zu beteiligen; das erhöhte Risiko; die Möglichkeit, die erworbenen Staatsanleihen bis zur Endfälligkeit zu halten; der Eingriff in die Preisbildung am Markt und die vom EZB-Rat ausgehende Ermutigung der Marktteilnehmer zum Erwerb der in Rede stehenden Anleihen am Primärmarkt.

c) Die von der Europäischen Zentralbank zur Rechtfertigung des OMT-Beschlusses angeführte Zielsetzung, eine Störung des geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu beheben, vermag hieran nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nichts zu ändern. Dass der Ankauf von Staatsanleihen unter Umständen auch zur Erreichung währungspolitischer Zielsetzungen beitragen kann, macht den OMT-Beschluss als solchen noch nicht zu einer währungspolitischen Maßnahme. Würde man den Kauf von Staatsanleihen bei jeder Störung des geldpolitischen Transmissionsmechanismus zulassen, käme dies einer Befugnis der Europäischen Zentralbank gleich, jede Verschlechterung der Bonität eines Euro-Mitgliedstaates durch den Kauf von Staatsanleihen dieses Staates beheben zu dürfen. Dies würde das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung weitgehend außer Kraft setzen.

d) Der OMT-Beschluss wäre aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts jedoch möglicherweise dann nicht zu beanstanden, wenn er primärrechtskonform so ausgelegt oder in seiner Gültigkeit beschränkt würde, dass er die Konditionalität der Hilfsprogramme von EFSF und ESM nicht unterläuft und tatsächlich einen die Wirtschaftspolitik in der Union nur unterstützenden Charakter behält. Mit Blick auf Art. 123 Abs. 1 AEUV setzte dies wohl voraus, dass die Inkaufnahme eines Schuldenschnitts ausgeschlossen werden müsste, Staatsanleihen einzelner Mitgliedstaaten nicht in unbegrenzter Höhe angekauft werden und Eingriffe in die Preisbildung am Markt soweit wie möglich vermieden werden. In der mündlichen Verhandlung und in dem Verfahren vor dem Senat abgegebene Erklärungen der Vertreter der Europäischen Zentralbank deuten darauf hin, dass eine solche primärrechtskonforme Auslegung mit Sinn und Zweck des OMT-Beschlusses durchaus noch vereinbar sein dürfte.

5. Ob der OMT-Beschluss und sein Vollzug auch die Verfassungsidentität des Grundgesetzes verletzen können, ist derzeit nicht sicher absehbar und hängt nicht zuletzt von Inhalt und Reichweite des -primärrechtskonform ausgelegten – OMT-Beschlusses ab.

Abweichende Meinung der Richterin Lübbe-Wolff:

In dem Bemühen, die Herrschaft des Rechts zu sichern, kann ein Gericht die Grenzen richterlicher Kompetenz überschreiten. Das ist meiner Meinung nach hier geschehen. Die Anträge hätten als unzulässig abgewiesen werden müssen. Die Frage, wie Bundestag und Bundesregierung auf eine Verletzung von Souveränitätsrechten der Bundesrepublik Deutschland, sei sie kriegerischer oder nicht kriegerischer Art, zu reagieren haben, ist nicht sinnvoll im Sinne der Auferlegung bestimmter positiver Handlungspflichten verregelbar. Die Auswahl zwischen den vielfältigen Möglichkeiten der Reaktion, die von bloßen Missfallensbekundungen bis hin zum Austritt aus der Währungsgemeinschaft reichen, kann nur Sache des politischen Ermessens sein. Es verwundert deshalb nicht, dass sich diesbezügliche Regeln weder dem Verfassungstext noch der Rechtsprechungstradition entnehmen lassen.

Die Annahme, dass unter näher bestimmten Voraussetzungen nicht nur positiv-souveränitäts-beschränkende Akte deutscher Bundesorgane, sondern auch eine bloße Untätigkeit bei qualifizierten Übergriffen der Union unter Berufung auf Art. 38 Abs. 1 GG angegriffen werden können, weicht von erst jüngst bekräftigter Rechtsprechung ab, nach der ein Unterlassen von Bundestag oder Bundesregierung mit der Verfassungsbeschwerde nur gerügt werden kann, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der als verletzt behaupteten Handlungspflicht im Wesentlichen umgrenzt. Auch für Anträge im Organstreitverfahren hat der Senat noch kürzlich festgestellt, dass sie nur gegen ein konkretes Unterlassen zulässig sind, das heißt gegen das Unterlassen einer konkreten als geboten darstellbaren Handlung. Die Annahme, dass unter anderem ein bloßes Unterlassen der Bundesregierung, sich auf der Ebene der Union in bestimmter Weise zu verhalten, zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann, stünde zudem in Gegensatz dazu, dass
selbst positive Mitwirkungshandlungen der Bundesregierung an Beschlüssen von Organen der Union oder intergouvernementalen Beschlüssen in Angelegenheiten der Union noch vor kurzem zu  untauglichen Angriffsgegenständen erklärt worden sind.

Abweichende Meinung des Richters Gerhardt:

Ich halte die Verfassungsbeschwerden und den Antrag im Organstreitverfahren, soweit sie den OMT-Beschluss betreffen, für unzulässig. Der vorliegende Beschluss erweitert die Möglichkeit des Einzelnen, über Art. 38 Abs. 1 GG – ohne Rückanbindung an ein materielles Grundrecht – eine verfassungsgerichtliche Kontrolle in Bezug auf Akte von Unionsorganen zu initiieren. Mit der Zulassung einer solchen Ultra-vires-Kontrolle wird die Tür zu einem allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch geöffnet, den das Grundgesetz nicht kennt.

Die Integrationsverantwortung der deutschen Verfassungsorgane besteht gegenüber der Allgemeinheit, und aus ihr folgt nichts für die Konstruktion eines subjektiven Rechts eines jeden Wahlberechtigten auf Tätigwerden von Verfassungsorganen. Bundesregierung und Bundestag muss bezüglich der Frage, ob ein qualifizierter Ultra-vires-Akt vorliegt, ein vom Bürger hinzunehmender Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zukommen. Der Beschluss geht davon aus, dass eine Kompetenzüberschreitung auch dann offensichtlich sein kann, wenn dem ein längerer Klärungsprozess vorausgeht. Wie schwierig das Kriterium der Offensichtlichkeit zu handhaben ist, zeigt der Fall überdeutlich.
Währungs- und Wirtschaftspolitik sind aufeinander bezogen und können nicht strikt unterschieden werden. In der Gesamtschau erscheint mir das Vorbringen, es gehe in erster Linie um die Wiederherstellung des monetären Transmissionsmechanismus, nicht mit der zu fordernden Eindeutigkeit widerlegbar.

Dass der Einzelne das Selbstbefassungsrecht des Bundestags mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts in eine bestimmte Richtung lenken kann, fügt sich nicht in die grundgesetzlichen Rahmenbedingungen parlamentarischer Arbeit. Der Bürger kann mittels Eingaben, über die Parteien und Abgeordneten sowie insbesondere über die Medien auf Art und Ziel der politischen Willensbildung Einfluss nehmen. Der Bundestag hätte ohne weiteres auf politischem Wege den OMT-Beschluss missbilligen, gegebenenfalls auch eine Nichtigkeitsklage androhen, die Reaktion der Europäischen Zentralbank und der Finanzmärkte abwarten und dann weitere Konsequenzen ziehen können. Dass er all dies nicht getan hat, indiziert kein Demokratiedefizit, sondern ist Ausdruck einer Mehrheitsentscheidung für eine bestimmte Politik zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsraum.

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BVerfG – Pressemitteilung (Hervorhebungen durch mich)

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STAATSRECHT III
TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED
X. Entscheidungen des BVerfG zu Inhalt und Grenzen der europäischen Integration
[…]
Prof. Dr. Nele Matz-Lück – PDF [4 Seiten]

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Grundgesetz – Artikel 23

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Grundgesetz – Artikel 38

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Artikel 119 (ex-Artikel 4 EGV)

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Artikel 123 (ex-Artikel 101 EGV)

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Artikel 127 (ex-Artikel 105 EGV)

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Artikel 136

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PROTOKOLL (Nr. 4) ÜBER DIE SATZUNG DES EUROPÄISCHEN SYSTEMS
DER ZENTRALBANKEN UND DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

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EuGH entscheidet über Rechtmäßigkeit: OMT-Programm steht auf der Kippe
OMT-Programm: Nur wenige Anleger dürften bis vor einigen Tagen von diesem Programm der EZB gehört haben. Doch wer die Presse zuletzt aufmerksam verfolgte, bekam zu hören, dass genau an diesem Programm womöglich die Zukunft des Euro hängt.
Worum geht es beim OMT-Programm? Weshalb gilt dieses als „Lebensversicherung des Euro“?
Dietmar Zantke bei Börse Stuttgart TV.

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Einschätzungen von Gunnar Beck:
„Es fehlt den Verfassungsrichtern nicht an Kompetenz, sondern an Charakter, nicht an Argumentationsschärfe, sondern an Integrität. Darum fürchten sie die Verantwortung.“
GEOLITICO
Dr. Gunnar Beck lehrt EU-Recht und Rechtstheorie an der Universität London. Er ist Autor der Studie The Legal Reasoning of the Court of Justice of the European Union, die im Februar bei HART Legal Publishing Publishing (Oxford) erschienen ist.

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Karlsruhe und das währungspolitische F-Wort
Als Mario Draghi am 6. September 2012 den Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank über die „Outright Monetary Transactions“ verkündete, öffnete er die geldpolitische Tür Europas in Richtung Unendlichkeit. Denn das unbegrenzte Aufkaufen von Staatsanleihen kennt ersichtlich schon rein begrifflich kein Halten. Was unbegrenzt ist, ist grenzenlos und also unendlich. Nichts anderes besagt schließlich auch der englische Name des Programms: „Outright“ ist gänzlich, ganz und gar, komplett, vorbehaltlos, völlig und vollständig. Die liegende 8 als Zeichen der mathematischen Analysis für die Unendlichkeit symbolisiert genau diejenige Funktion, die über alle Grenzen wächst.
[…]
Carlos A. Gebauer – ef-magazin

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Archiv-Beiträge zu ‚Outright Money Transactions‘ (OMT)

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Wir sehen uns am 18. März 2014 in Karlsruhe.

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Ihr Oeconomicus

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Die neueste Nummer: EU-Beitritt – ohne Volksabstimmung!

Als gutgläubiger Schweizer Bürger könnte man denken: „Das ist doch unmöglich!“
Entspricht diese Wahrnehmung aber wirklich der politischen Realität in unserem Land?

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Jahr für Jahr schließt der Bundesrat bilaterale Verträge mit der EU ab, die nur in äußerst seltenen Fällen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.
Mit jedem dieser bilateralen Verträge wurden auch Schweizer Gesetze der EU angepasst, sodass heute bereits 40% der seit 1990 revidierten Gesetze EU-konform sind.

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Nun fordert die EU, dass bei Abschluss eines bilateralen Vertrages automatisch alle diesen Vertrag betreffenden EU-Gesetze von der Schweiz übernommen werden müssen. Als gerichtliche Instanz darüber ist der Europäische Gerichtshof gesetzt und nicht mehr das Schweizer Recht oder Schweizer Richter. Jeder neue bilaterale Vertrag bedeutet daher die automatische Übernahme von EU-Recht und ist somit jedes Mal ein Schritt mehr zum EU-Beitritt. Der Bundesrat will diesen EU-Forderungen nachgeben, ein entsprechendes Abkommen ist bereits in Ausarbeitung.

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Ob dieses dem Schweizer Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt werden wird, ist gar nicht so selbstverständlich. Da es nicht direkt eine Änderung der Bundesverfassung erfordert, kann mit der Begründung, dies sei ein kündbares Abkommen, ein Volksentscheid umgangen werden.

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Sorgen wir dafür, dass dies nicht geschieht, indem wir dieses undemokratische Vorgehen aufdecken und die Parlamentarier auffordern, für solche Abkommen einen Volksentscheid zu verlangen!

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Soll die Schweiz mittelfristig der Europäischen Union beitreten?
pro’s und con’s

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Nein zum EU-Beitritt der Schweiz

Ein EU-Beitritt würde dem Schweizer Volk enorme Nachteile bringen, insbesondere Demokratieabbau, Verlust des Selbstbestimmungsrechtes, wirtschaftliche Verschlechterung, erhöhte Arbeitslosigkeit, Wohlstandsabbau, Verlust von bürgerlichen Freiheiten, Einschränkung der politischen Rechte von Gemeinden, Kantonen und Bund, sowie fremde Gerichtsbarkeit. Bisher vermochten keine Argumente der Befürworter diese gewaltigen Nachteile wegzuwischen. Nicht zu vergessen, der EU-Vertrag ist unkündbar!
Angesichts der Gefahren für Selbstbestimmungsrecht und Freiheit durch Befürwortung und Verharmlosung des EU-Beitritts von Medien und wesentlichen Kräften in Wirtschaft, Kultur und Politik, ist Widerstand des Volkes gegen die classe politique nötig wie ehemals in der Geschichte der Schweiz. Das Nein zum EU-Beitritt ist Kampf um Freiheit und Wohlstand.

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EU-Skepsis und Kritik

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Einige bedeutendere Nachteile sind nachfolgend aufgeführt:

• Hohe Arbeitslosigkeit (EU-Durchschnitt>12%)
• Erhöhung der Schuld und Hypothekarzinsen
• Preisdruck auf die Schweizer Bauindustrie
• Preisdruck auf den Schweizer Immobilienmarkt
• Aufzwingung von EU-Landwirtschaftsbestimmungen
• Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit
• Allgemein niedrigere Löhne
• EU-Subventions-Missbrauch und Korruption
• Zwang zum EU Handels-Protektionismus
• Aufgabe des Schweizer Frankens
• Erhöhte Kosten und Steuern für Industrie
• Steigung der Mietzinse
• Erhöhung der Steuern
• Senkung des Wohlstandes
• Abbau der Schweizer Umweltschutzgesetze
• Preisgabe der Lex Friedrich
• Steigung der Ausländerzahlen
• Schwächung der Sozialleistungen
• Abbau des Konsumentschutzes
• Aufzwingung von schlechteren EU-Lebensmittelgesetzen
• Vermehrung von staatlicher Bürokratie
• Vermehrung der Gesetze
• Vermehrung der Polizeigewalt
• Aufgabe der Neutralität
• Einschränkungen der Freiheitsrechte
• Verlust des Rechts auf private Waffen
• Verlust von Volksrechten (Initiative, Referendum)
• Einmischung der EU in Schweizer Politik
• Kompetenz-Verluste von National- und Ständerat
• Kompetenz-Verluste der Kantone
• Verlust der Schweizer Gerichtshoheit
• Verzicht auf eigene Wirtschaftspolitik
• Verzicht auf eigene Geldpolitik
• Verzicht auf eigene Sozialpolitik
• EU-Einmischung in die Schweizer Verkehrspolitik
• Zwang zur Gewährung von Wahlrechten an EU-Ausländer
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Quelle

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ergänzende Informationen

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21. August 2ß13:
Der Bundesrat über die künftige Beziehung zur EU

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11. Oktober 2013:
Grünes Licht für Verhandlungen mit der EU

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17. Oktober 2013:
Bundesrat warnt vor EU-US-Freihandelsabkommen

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DOSSIER: Durchlöchertes Bankgeheimnis


“Europa- und Europolitik sind vernunft- und rechtswidrig”

Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

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Herr Professor Schachtschneider, Ihr neues Buch “Die Souveränität Deutschlands” trägt den Untertitel “souverän ist, wer frei ist”. Wie stark ist unsere Freiheit durch die europäische Zwangsintegrationspolitik gefährdet?
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Die Freiheit der Bürger verwirklicht sich in der Republik. Deren politische Form ist die Demokratie. Verletzungen des demokratischen Prinzips sind, jedenfalls wenn sie den nicht disponiblen Kern des Demokratischen mißachten, Souveränitätsverletzungen. Die Integrationspolitik ignoriert die Bürgerschaft als den Souverän weitestgehend. Nicht nur die Vertrags- und Verfassungsverletzungen sind mit der Souveränität als der Freiheit nicht vereinbar, sondern die Übertragung von Hoheitsrechten, welche mit der Souveränität unlöslich verbunden sind. Das ist etwa die Wirtschafts- und die Währungshoheit. Auch die Handelspolitik muß in der Hoheit jedenfalls eines wesentlich vom Export lebenden Landes bleiben.
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Auf jeden Fall muß die Bürgerschaft durch ihren Staat das letzte Wort in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung haben. Gesetzgebung muss strikt demokratisch legitimiert und damit auch demokratisch organisiert sein. Das ist die Gesetzgebung der Europäischen Union in keiner Weise; denn diese ist eine Gesetzgebung der Exekutive. Maßgeblich sind die Kommission, die das alleinige Vorschlagsrecht hat, und der Rat, die Minister der Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament ist zwar an vielen Akten der Gesetzgebung beteiligt, im übrigen nicht den wirklich wichtigen, aber hat keine demokratische Legitimationskraft. Zum einen vertritt dieses „Parlament“ kein Volk, weil es ein Unionsvolk nicht gibt, vielmehr die Abgeordneten nach wie vor Vertreter der Völker sind, zum anderen ist diese Vertretung ein krasser Verstoß gegen die demokratierechtlich essentielle Egalität des Stimmgewichts der Wähler.
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Schlimmer noch der Europäische Gerichtshof. Ein Verfassungsgericht muß eine starke demokratische Legitimation haben. Dieser Gerichtshof hat gar keine. Seine Richter werden von den Regierungen ernannt, ausgerechnet von den eigentlichen Gegenspielern des Rechts. Die Amtszeit beträgt bei übermäßig hohem Gehalt nur sechs Jahre. Das macht die Richter wegen der Begehrlichkeit gefügig. Sie wollen erneut berufen werden. Die Judikatur des Gerichtshofs ist ein permanenter Staatsstreich. Das jüngste Beispiel ist das skandalöse Urteil, in dem  der Europäische Stabilitätsmechanismus gerechtfertigt wurde. Das Gericht wollte nicht einmal zugestehen, daß das Bail-out-Verbot durch den ESM verletzt wird.
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Wenn die Union rechtens als Staat agieren will, was sie der Sache nach tut, muß sie als solcher gegründet werden. Das setzt Zustimmungen aller beteiligten Völker durch Referenden voraus. Zu empfehlen ist das nicht, weil ein Großstaat der Demokratie keine Chance läßt.
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Die Einheitswährung ist gegen jede wirtschaftliche Vernunft. Kein Volk kann sie wollen. Sie schadet allen beteiligten Völkern schwer. Sie dient gerade durch ihr Scheitern als Hebel, den zentralistischen Unionsstaat mit einheitlichen Lebensverhältnissen herbeizuzwingen. Das ist schwere Souveränitätsverletzung. Aber auch das Herkunftslandprinzip, wonach die Legalität von Waren, Dienstleistungen usw. sich nach dem Herkunftsland bestimmt, ist mit der Souveränität der Bestimmungsländer unvereinbar, weil deren Rechtsordnung marginalisiert wird. Man denke nur an das Lebensmittelrecht.
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Die Europäische Union ist eine zunehmend diktatorische Bürokratie und damit das Gegenteil eines freiheitlichen Gemeinwesens, wie es die Souveränität als Bürgersouveränität postuliert.

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Auf die Einheitswährung kommen wir gleich zu sprechen. Zunächst: Was rechtfertigt eigentlich die EU, wenn, wie Sie sagen, die Wirtschafts- und Währungshoheit sowie auch die Handelspolitik untrennbar mit der nationalen Souveränität verbunden sind?
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Ich vermag keine Rechtfertigung für die Europäische Union, wie sie sich entwickelt hat und in den Verträgen vereinbart ist, zu erkennen. Aber: Das Grundgesetz verpflichtet die „Bundesrepublik Deutschland“ in Art. 23 „zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mitzuwirken, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“. Diese Verfassungsverpflichtung ist richtig und entspricht der sittlichen Pflicht jedes Volkes, durch ein bestmöglich vertraglich geordnetes Zusammenleben mit den näheren und ferneren Nachbarn dem Frieden zu dienen. Nur die reale EU entspricht keinem der Kriterien, welche das Grundgesetz gemäß seinen nach Art. 79 Absatz 3 unabänderlichen Grundsätzen für das vereinte Europa und dessen Entwicklung als Europäischen Union vorschreibt. Diese Grundsätze sind zugleich Rechtsprinzipien einer Verfassung der Menschheit des Menschen, wie sie mit dem Menschen geboren sind. Sie fließen aus der Menschenwürde und damit auch der Freiheit des Menschen.
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Es fängt schon damit an, daß die EU keinerlei Anstalten macht, das wirkliche Europa zu vereinen. Rußland wird nicht einbezogen, gehört aber trotz des großen Territoriums in Asien zu Europa. Demgegenüber soll die Türkei Mitglied der EU werden, obwohl sie ein asiatischer Staat ist und sich zunehmend von der europäischen Kultur entfernt. Die Mittelmeerunion zielt langfristig auf die Erweiterung der EU in den vorderen Orient und nach Nordafrika. Die EU ist weder demokratisch (keine demokratische Legitimation der Gesetzgebung und Rechtsprechung), noch rechtsstaatlich (keine Gewaltenteilung, kein hinreichender Rechtsschutz der Bürger), noch sozial (wirtschaftliche Instabilität, neokapitalistisch), noch subsidiaristisch (übermäßige Befugnisse, fast unbegrenzter Vorrang der Unionspolitik), noch schützt sie die Grundrechte (kein legitimes Gericht, keine Grundrechtsbeschwerde, schwacher Grundrechtskanon, Möglichkeit der Todesstrafe). Ohne Unionsvolk gibt es keine Unionsdemokratie und ohne Demokratie weder Rechtstaat noch Sozialstaat. Wenn ein Unionsvolk verfaßt werden soll, bedarf es der Aufhebung der Souveränität Deutschlands (und die der anderen Staaten). Das geht nicht ohne Änderung des Grundgesetzes in der Substanz, wie das Bundesverfassungsgericht (meinem Vortrag folgend) im Lissabon-Urteil klargestellt hat. Ich habe all das vielfach in meinen Schriften und Verfassungsbeschwerden dargelegt und vorgetragen.  Allenfalls ist die EU föderativ, marginalisiert allerdings die Länder Deutschlands, die souveräne Staaten sind. Sie tendiert deutlich zum zentralistischen, bürokratischen Staat mit einheitlichen Lebensverhältnissen der Bevölkerung, aber ohne Bürger im bürgerlichen Sinne. Das Grundgesetz zielt auf ein europäisches Europa, ein Europa souveräner Völker und freier Bürger, wie es General De Gaulle vorschwebte. Das unterstütze ich uneingeschränkt. Nur das entspricht der Souveränität der Völker, der Freiheit der Bürger. Mehr läßt das Grundgesetz nicht zu und mehr ist nicht vernünftig.
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Die wirtschaftliche Rechtfertigung ist mit der Realisierung des Binnenmarktes und der Währungseinheit verloren gegangen. Beide ruinieren sichtbar die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten, auch die Deutschlands. Die Divergenzen haben sich vor allem zu Lasten der lateinischen Staaten und Griechenlands verschärft. Die Staaten des Ostens haben nur Anfangsvorteile aus den Subventionen. Der neoneoliberale unechte Freihandel durch die überzogene Deregulierung schadet allen Beteiligen, wenn er auch vorübergehend Deutschland und einigen anderen Ländern Wettbewerbsvorteile, verstärkt durch die preislichen Vorteile der unterbewerteten Währung, bringt, sichtbar friedenswidrig. Die Wirtschaftsfreiheit sichert auch die WTO hinreichend, die aber keine Kapitalverkehrsfreiheit enthält. Das ist ein wichtiger Schutz gegen den entgrenzten und grenzenlosen Kapitalismus, der seine verheerende Wirkung in der Finanzkrise beweist. Die Politik der Binnenmarktderegulierung hat verkannt, daß eine Volkswirtschaft die wirtschaftliche Einheit eines Volkes, organisiert als Staat, ist. Diese Einheit schließt das Soziale, das wesentlich durch das Gleichheitsprinzip bestimmt ist, ein. Sozialpolitik läßt sich aber nur schwer, wenn überhaupt, durch Deregulierung der Wirtschaft machen. Die Erhardsche Vorstellung, daß Markt und Wettbewerb die beste Sozialpolitik seien, ist nur in Verbindung mit einem Staat richtig, der die Hoheit über Wirtschaft und Soziales hat und in der Lage ist,  „Wohlstand für alle“ zu gewährleisten.  Der Binnenmarkt verschiedener Staaten und damit ohne einheitliche solidarische Sozialpolitik hat zu einem unvollkommenen Staat geführt. Daß diese Politik gescheitert ist, ist jedem klar geworden, aber es gibt keinen Weg des Rechts, sie zu korrigieren. Aber es wäre auch weder politisch noch wirtschaftlich richtig, jedenfalls nicht demokratisch. Man kann nicht zusammen zwingen, was nicht zusammen gehört. Mir geht es darum, Freiheit und Recht zu verteidigen, also die Demokratie. Ich denke, das sieht das Bundesverfassungsgericht trotz allen politischen Opportunismus nicht anders.
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Das Friedensargument ist Propaganda. Kein Volk Europas will in Europa Krieg führen. Die beiden Weltkriege haben allen europäischen Völkern gereicht. Außer Rußland und sehr begrenzt Frankreich und Großbrittanien ist kein Staat in Europa kriegsfähig, keinesfalls gegen die USA, Deutschland schon gar nicht. Die NATO läßt in ihrem Bündnis keinen Krieg zu. Notwendig wäre ein Verteidigungsbündnis, wenn es die NATO und auch die UNO als Organisation des Weltfriedens nicht gäbe. Neben der NATO entwickelt sich die Gemeinsame Sicherheitspolitik, die auch einen Sonderstatus im Unionsvertrag hat, nicht wirklich.
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Sie machen der Politik in Bezug auf die Euro-Rettungspolitik eine elitäre und egalitäre Gleichheitsideologie zum Vorwurf. Worin sehen Sie deren Motive?
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Die Eurorettung ist eine Politik der politischen, medialen, finanziellen und industriellen Eliten in deren Interessen, also elitär, nicht eine Politik der Völker für die Völker und somit nicht demokratisch. Diese Politik ist egalitaristisch, weil sie die Gleichheitsideologie für ihre Zwecke nutzt. Der Egalitarismus ist die wirkmächtigste Ideologie der Gegenwart. Unterschiede werden nicht geduldet, nicht nur in der Bevölkerung eines Staates, sondern auch unter den Bevölkerungen der Staaten, jedenfalls nicht in der Europäischen Union. Der von den Eliten aufgezwungene Egalitarismus für die Bevölkerungen, die auf Arbeit und Verbrauch reduziert werden, gilt nicht für die Eliten selbst. Das Gesetz der Macht der Wenigen über der Ohnmacht der Vielen setzt sich wieder durch. Darum bekämpfen die Eliten die Bürgerlichkeit der Bürger, weil diese nicht nur der Freiheit verpflichtet ist, sondern auch Unterschiede erlaubt und fördert.  Demokratie sollte die politische Form der allgemeinen Freiheit sein, hat sich aber mangels Freiheitspflege zur politischen Form der Gleichheit entwickelt. Alexis de Tocqueville hat diese Entwicklung schon erfaßt und beschrieben. Der Egalitarismus der Untertanen ist die wesentliche Bedingung der Herrschaft der Eliten, der Oligarchie. Diese sind gegenüber den Untertanen wesentlich ungleich. Sie sind mächtig und reich. Sie feiern sich ununterbrochen, Bambiverleihung etc. Die Bevölkerungen nehmen das mehr oder weniger resigniert hin. Wichtig ist ihnen, daß es den anderen Untertanen nicht besser geht. Die Eliten verkehren untereinander und ihre Absprachen haben stärkere Verbindlichkeit als Gesetze, Verträge und sogar Verfassungen. Sie agieren wie ein Adel, weniger legitim als früher die Aristokratie. Die wenigen politischen Führer halten mittels ihrer parteilichen Gefolgschaft die Staaten im Griff, schließen „Freundschaften“, duzen sich staatswidrig. Das Herrschaftsinstrument in den Parteien ist die verfassungswidrige Ämterpatronage. Ein wirksamer Parteienpluralismus besteht jedenfalls in Deutschland nicht mehr. Auch der Verbändepluralismus ist dem Internationalismus weitgehend erlegen, insbesondere die Gewerkschaftsautonomie. Die Bevölkerungen werden mit Brot und Spielen ruhig gehalten, durch Propaganda der Medien irregeführt und mittels Moralismus an der politisch essentiellen freien Rede gehindert. Der politische Einfluß der Bürger, so es die noch gibt, ist marginalisiert. Egalitarismus setzt Eliten voraus, welche ihn durchsetzen. Das machen sie nicht zu ihren eigenen Lasten. Unter freien und in der Freiheit gleichen Bürgern, die durch Besitz und Bildung selbständig sind, läßt sich weder der Elitarismus noch der Egalitarismus entwickeln. Deswegen werden die Bürger, wesentlich der Mittelstand, enteignet und die Bildung wird aus dem Schul- und Hochschulwesen vertrieben. Der Internationalismus zementiert diese freiheitswidrigen Entwicklungen.
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Politik und Notenbank suggerieren in ihren Statements, in der Eurokrise sei das Schlimmste überstanden. Sie halten dagegen eine Stabilität der einheitlichen Währung für überhaupt nicht erreichbar. Wie sehen Sie die weitere Entwicklung?
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Die schwächeren, im Übermaß deindustrialisierten, Volkswirtschaften des europäischen Binnenmarktes, einschließlich der Frankreichs, haben gegenüber den stärkeren, insbesondere der Deutschlands,  wegen der harten Deregulierung durch die Grund- oder Wirtschaftsfreiheiten keine Wettbewerbschance, schon gar nicht, wenn sie das Lohnniveau in etwa auf den deutschen Standard anheben. Weil sie die Preise ihrer Produkte nicht durch Lohnsenkung wettbewerbsfähig zu machen in der Lage sind, sind sie auf die Abwertung ihrer Währung angewiesen. Das schließt der Euro als Einheitswährung aus und verschärft damit ihren Wettbewerbsnachteil. Die wettbewerbswidrigen Preise wirken sich weltweit aus, nicht nur auf dem Binnenmarkt. Das verstärkt den Effekt der überbewerteten Währung. Die erwarteten Folgen sind eingetreten. Die Volkswirtschaften der Peripheriestaaten liegen danieder. Die Arbeitslosigkeit ist die Alternative zu den erforderlichen drastischen Lohnsenkungen. Diese Länder haben, wie zu erwarten, nur vorübergehend von den Zinssubventionen und den damit verbundenen kreditierten Investitionen profitiert. Kredite müssen, können aber nicht zurückgezahlt werden. Jetzt sind diese Volkswirtschaften rezessiv und es gibt kein Maß an Subventionen, das sie wettbewerbsfähig machen könnte. Das Leistungsgefälle und die Leistungsbilanzdefizite lassen sich nicht ausgleichen. Die Starken werden stärker, die Schwachen schwächer. Ohne Schutz haben die Schwachen keine Chance, ihre Wirtschaft zu stärken. Sie sind Opfer der  undifferenzierten Freihandelsdokrin, die ihnen nicht die versprochenen Segnungen des Wachstums gebracht hat, sondern erwartungsgemäß im Gegenteil Schrumpfung.  Zudem „retten“ die „Schirme“ die Gläubiger, vor allem Banken, nicht die Menschen, die Opfer des irregeleiteten unechten Freihandels.
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Allenfalls ein bundesstaatsgemäßer Finanzausgleich, der eine hinreichende Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der gesamten Eurozone schafft,  könnte die Währungseinheit bewahren. Der ist aber nicht nur wirtschaftlich nicht leistbar, sondern auch politisch nicht. Die Völker aller beteiligten Staaten müßten, wie schon gesagt, durch Referenden zustimmen, ihre Souveränität aufzugeben und ein neues Volk, das der Eurobürger, und einen neuen Staat, den Eurostaat, verfassen. Souveränität heißt wesentlich Freiheit der Bürger, welche nur demokratisch verwirklicht werden kann. Das wäre wegen der Größe dieses Staates, aber auch wegen der Homogenitätsdefizite nicht möglich. Souveränität heißt auch eigenständiges wirtschaftliches und damit eigenständiges soziales Schicksal des Volkes. Niemand kann erhoffen, für eine solche Politik die Zustimmung der Völker zu finden. Da helfen keine Visionen vom großen und mächtigen Europa und da hilft auch nicht die hohle Drohung, die Einzelstaaten würden den globalen Wettbewerb mit den großen Volkswirtschaften, USA, China, Indien, Rußland, Brasilien, nicht bestehen können. Das ist ein Zweckargument, das die Unkundigkeit der Bevölkerung mißbraucht, um Angst, immer eine wirksame Triebfeder, zu machen. Kleine Volkswirtschaften sind die erfolgreichsten, die Schweiz, Singapur. Das Argument der Größe und Macht kommt typisch von den Profiteuren des globalen Marktes, den international agierenden Unternehmen und deren Managern, die durch die von ihnen erzwungene Lohn- und Besteuerungsunterbietung zu Lasten der Völker außerordentliche Gewinne machen bzw. durch unsittliche Bezüge schwer reich geworden sind. Dieser neue „Adel“ ist genauso wie die von ihm bezahlten Ökonomen unglaubwürdig.
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Die Europolitiker werden die Beendigung des Euro-Abenteuers solange hinauszögern als es irgend geht. Der Schaden wird unermeßlich. Aber der Euro ist als Währung vieler heterogener Volkswirtschaften gescheitert und wird in Inflation und Währungsreform untergehen. Je länger der Eurokonkurs verzögert wird, desto gefährdeter ist das politische System, das immer noch Chancen birgt, zu Freiheit und Recht, die ohne ökonomische Vernunft keine Wirklichkeit haben, zurückzukehren. Das zwingt zur Rückkehr zu nationalen Währungen, durchaus mit der Option, zu bilateralen oder auch multilateralen Währungsverbünden unter Wahrung der nationalen Währungssouveränität, vorausgesetzt, der optimale Währungsraum besteht. Das aber muß jeder Staat selbst verantworten können; denn nur durch ihren Staat können die Bürger ihre Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen. Die Finanzierung fremder Haushalte, in welcher Form auch immer, durch einen ESM oder durch ESZB und EZB, ist zutiefst undemokratisch, ja staatswidrig, aber auch wirtschaftlich nicht tragbar.
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Das Projekt Brüssel ist gescheitert. Es gilt, ein europäisches Europa zu schaffen, ein Europa der Freiheit und des Rechts, ein Europa der praktischen und somit wirtschaftlichen Vernunft. Die Unionsverträge müssen revolutioniert werden, d. h. die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen zum Recht befreit werden.
Herr Professor Schachtschneider, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.
Das Gespräch mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider führte Andreas Marquart im Februar 2013 per E-Mail.
Ludwig von Mieses-Institut Deutschland
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korrespondierende Archiv-Beiträge


Neue Luzerner Zeitung: Interview mit Prof. Wilhelm Hankel

Interview mit Prof. Wilhelm Hankel

Die Neue Luzerner Zeitung publizierte in der heutigen Ausgabe vom Dienstag, 8. Januar 2013, ein bemerkenswertes Interview mit dem deutschen Ökonomen und Euro-Kritiker der ersten Stunde, Prof. Dr. Wilhelm Hankel. Auf einer ganzen Seite an prominenter Stelle führt der Journalist Kari Kälin ein Interview, das es wahrlich in sich hat. Es ist eine Wohltat zu lesen, mit welch messerscharfem Sachverstand Wilhelm Hankel das Euro-Desaster analysiert und dabei kein Blatt vor den Mund nimmt.

Interview Kari Kälin:

Wilhelm Hankel, wie ginge es Deutschland und den Euroländern heute ohne Euro?

Wilhelm Hankel: Glänzend. Deutschland stünde wirtschaftlich besser da als die Schweiz. Die meisten Euroländer befänden sich heute nicht in einer Krisensituation.

Weshalb?

Hankel: Wir hätten eine Reihe von Wechselkursbereinigungen und Währungsaufwertungen in Staaten wie Deutschland, Österreich oder den nördlichen Ländern erlebt. Wir hätten die Inflationsgefahr im Griff. Die südlichen Krisenstaaten befänden sich dank Abwertung der eigenen Währung auf dem Weg zur Genesung. Die griechische Drachme hätte an Wert verloren. Heute gilt die Unsinnsgleichung, dass ein Euro in Griechenland so viel Wert ist wie in Deutschland. Doch die Kaufkraft liegt in Griechenland gemäss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) um 40 Prozent tiefer als in Deutschland. Mein Fazit: Ohne Euro ginge es ganz Europa besser. Die Gemeinschaftswährung hat die heutige, katastrophale Lage heraufbeschworen.

Ist der Euro noch zu retten? Oder steht er am Abgrund?

Hankel: Wahnsinn kann man nur eine gewisse Zeit lang betreiben. Was die Schweizerische Nationalbank mit den Eurokäufen macht, betreibt die EU auf monströse Weise im Grossen. Während die Schweizerische Nationalbank «nur» den Wechselkurs stabilisieren will, «rettet» die EU auf noch monströsere Weise ganze Volkswirtschaften und hält sie künstlich auf einem Stand, den sie längst nicht mehr haben. Aus währungs- und finanzpolitischer Sicht sind Staaten wie Griechenland, Spanien, Portugal bankrott. Die Euroretter vollführen eine Bankrottverschleppungspolitik, die sich nicht auf alle Ewigkeit aufrechterhalten lässt. Sie ist nicht zu bezahlen. Die Summen, die im Spiel sind, sind viel zu gross. Die Gesamtverschuldung in der südlichen Eurozone beläuft sich auf rund 13 Billionen Euro. Das entspricht viermal der jährlichen Wirtschaftsleistung Deutschlands.

Sind die Sparprogramme, welche die Troika Griechenland aufzwingt, nicht zielführend?

Hankel: Nein. Hier wird ein Patient quasi ohne Betäubung operiert. Die Euroretter erwarten auch noch, dass die Menschen die Einbußen bei den Einkommen, Renten und Sozialleistungen klaglos hinnehmen. Man kann aber gerade jungen Menschen nicht eine Zukunft ohne Perspektiven, ohne Aussicht auf eine Arbeit, zumuten. Wäre Griechenland nicht in der Eurozone, hätte es seine Währung schon vor Jahren abwerten und eine vernünftige, nationale Wirtschaftspolitik mit eigenen Wechselkursen und eigenen Zinsen verfolgen können. Die heutige Situation führt zum Beispiel dazu, dass Griechenland im eminent wichtigen Tourismussektor aus Kostengründen viele Kunden an die Türkei verloren hat. Athen wird von Brüssel fremdbestimmt.

Sie haben den Euro schon als «lebenden Leichnam» und Missgeburt bezeichnet. Dramatisieren Sie? Momentan herrscht an den Märkten ja eine relative Ruhe.

Hankel: Die Ruhe an den Märkten ist vergleichbar mit der Selbstberuhigung eines Selbstmörders, der von einem Turm springt und sich während des freien Falls sagt: «Es ist ja noch nichts passiert.» Das ist reiner Selbstbetrug.

Sehen Sie einen Ausweg aus der Eurokrise?

Hankel: Ich verrate meine konkreten Vorschläge, die ich an meinem Vortrag vom nächsten Samstag in Luzern präsentieren werde, noch nicht en détail. Die Ironie ist: Man könnte den Euro retten, indem man ihn in Kombination mit nationalen Währungen weiterführt, in einem Verbundsystem mit den von ihm verdrängten alten Währungen. Der Euro wäre dann wie im alten Goldstandard: das «Gold Europas». Wenn auch nur aus Papier oder elektronischer Materie und nicht aus dem gelben Metall. Der Euro konnte niemals nationale Währungen ersetzen, er konnte nur als Alternativwährung fungieren, eben wie früher das Gold im Goldstandard. Kehrte man dahin zurück, hätte das mehrere Vorteile. In der EU verschwände der Graben zwischen Ländern mit und ohne Euro. EU und Eurozone wären identisch. In Kombination mit der nationalen Währung könnten sogar Länder wie die Schweiz, England, Russland oder Norwegen zu Euroländern werden.

Wenn die einzelnen Staaten zu ihren Währungen, also zum Beispiel die Griechen zur Drachme, zurückkehren, hätte das doch verheerende Folgen. Die Griechen würden bei der Ankündigung dieses Schrittes zur Bank rennen und sofort ihre Guthaben sichern.

Hankel: Im Gegenteil: Die Aussicht auf Wiedereinführung der alten Währungen würde einen Freudenrausch auslösen. Nicht nur in Deutschland, wo die D-Mark fast so ein Mythos ist wie der alte Kaiser im Kyffhäuser. Man müsste den Menschen nur klarmachen, dass es sich um einen Währungs-umtausch handelt und nicht um eine Währungsreform. Und dass dieser Umtausch nicht mit einer Wertverminderung ihrer Guthaben einhergeht.

Hat der Euro nicht auch gute Seiten? Die mühsamen Wechselkurse entfallen, Touristen müssen nicht andauernd in die Wechselstube. Das ist doch unter dem Strich praktisch.

Hankel: Jede Bequemlichkeit hat ihren Preis – auch diese. Im Falle des Euros ist der Preis auf Dauer unbezahlbar. Ausserdem ist diese Bequemlichkeit billiger zu haben: am Geldautomaten im Ausland. Er kann inzwischen umrechnen.

Was ist Ihrer Ansicht nach das Grundübel am Euro?

Hankel: Der unverantwortliche Leichtsinn, mit dem Politiker zwingende ökonomische – und menschliche – Gesetze ignoriert haben. Ökonomisch ist es widersinnig, dass sich Staaten mit unterschiedlichen Volkswirtschaften eine Währung teilen. Staat und Währung gehören zusammen. Was versteht denn eine «staatenlose» Zentralbank wie die EZB von den Problemen der ihr anvertrauten 17 Länder? Die sind doch in Griechenland anders als in Deutschland oder der Schweiz. Und: Was bei 17 Euro-Ländern nicht funktioniert, wie soll denn das, wie vorgesehen, bei 28 EU-Ländern klappen? Und dann die menschliche Seite. Die Menschen manifestieren ihre Bedürfnisse mit dem Geldschein. Er lässt erkennen, was sie wirklich wollen, und auch was nicht. Man sieht es jetzt an der Flucht aus dem Euro – nicht nur in den Krisenländern der Eurozone. Einer der grossen Ökonomen der Wiener Schule: Eugen von Böhm-Bawerk, Lehrer des heute viel zitierten Friedrich August von Hayek, hat das bereits vor 100 Jahren in seinem grundlegenden Essay «Macht oder ökonomisches Gesetz?» klar gelegt. Eine Politik, die gegen ökonomische Gesetze und damit gegen menschliche Grundbedürfnisse regiert, zieht immer den Kürzeren. Diese Erfahrung machen derzeit auch die Euroretter. Nur, sie hätten sie sich – und den Menschen, für die sie da sind – ersparen können. Was jetzt passiert und noch passieren wird, war auch schon vorher klar.

Hatten diverse Staaten nach der Wiedervereinigung nicht einfach zu viel Angst vor einem starken Deutschland mit einer starken D-Mark?

Hankel: Noch bevor 1992 der Vertrag von Maastricht über die EU unterzeichnet wurde, forderten Giulio Andreotti, Margaret Thatcher und François Mitterand, die Staatchefs von Italien, Grossbritannien und Frankreich, den damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl dazu auf, der Währungsunion beizutreten. In einem Brief schrieben sie, ein zu starkes Deutschland mit einer zu starken Währung störe Europa und könne nicht hingenommen werden. Nachdem der Euro eingeführt worden war, hat Frankreich als erstes Land die Stabilitätsregeln gebrochen und ein zu hohes Staatsdefizit gemacht. Deutschland zog mit, vermutlich aus Solidarität, damit Paris nicht allein als schwarzes Schaf dastand. Das war eine politische Dummheit der damaligen rot-grünen Regierung.

Sie haben 1998 vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung des Euro geklagt. Danach hatten Sie Pariastatus. Der Spiegel bezeichnet Sie als «renitenten Professor». Wie haben Sie das erlebt?

Hankel: Der Kreis meiner Fans hat sich verändert. Die Politiker meiden mich. Aber wenn ich irgendwo im Café sitze, setzen sich Menschen spontan zu mir. Ich bin mit diesem Tausch zufrieden. Politiker und Medien schneiden mich, das Volk schätzt mich. Meine Homepage wird tausendfach angeklickt. Die Menschen honorieren meinen Einsatz für sie, Deutschland und Europa. Das tut mir gut.

Die Einführung des Euros konnten Sie nicht verhindern.

Hankel: Natürlich nicht. Aber leider haben sich alle Befürchtungen, die ich zusammen mit Wissenschaftskollegen vorgebracht habe, erfüllt. Entgegen dem Eindruck in der Öffentlichkeit haben wir durch unsere Verfassungsklagen doch einiges erreicht. So hat das Gericht festgehalten, dass die Eurozone eine «Stabilitätsgemeinschaft» sein muss. Wenn dies nicht der Fall sei, habe jede deutsche Regierung das Recht, die Währungsunion wieder zu verlassen. Mit unserer zweiten Klage gegen den Euro-Rettungsfonds EFSF haben wir im Mai 2010 einen weiteren Teilerfolg erzielt, als es um die Hilfen an Griechenland ging. Das Gericht hat festgelegt, dass die Regierung nicht «auto-matisch» Budgetüberweisungen vornehmen darf. Bundeskanzlerin Angela Merkel muss jeweils vorher das Plazet des Parlaments einholen. Das verstand sich nicht von selbst. Und ausserdem gibt es dank diesem Urteil keine Eurobonds, also keine EU-Staatsanleihen.

Sie haben im letzten Sommer auch gegen den dauerhaften Rettungsschirm (ESM) geklagt.

Hankel: Das Hauptverfahren steht noch aus. Dann wird das Gericht auch prüfen, ob die Europäische Zentralbank unbeschränkt Schrottanleihen kaufen darf oder ob das den Rahmen der europäischen Gesetzgebung sprengt. Wir sind zuversichtlich. Unser bester, wenn auch unfreiwilliger Verbündeter ist der europäische Gerichtshof (EuGH). Seine Rechtsbrüche und -verdrehungen sind so unglaublich, dass sie das deutsche Verfassungsgericht gar nicht hinnehmen kann. So hat der EuGH zum Beispiel für rechtens erklärt, dass Eurostaaten für andere Eurostaaten haften – obwohl es die EU-Verträge in der No-Bailout-Klausel strikt verbieten. Doch der EuGH «hilft» den Rettern, indem er die damit verbundenen Milliardenzahlungen als «normale Kredite» interpretiert. Das ist ungeheuerlich. Denn dieses Geld finanziert keine realen Investitionen, es verschwindet in schwarzen Löchern.

Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) hat Sie wegen Ihrer Kritik am Euro als geschichtslosen Fachidioten hingestellt. Was sagen Sie ihm jetzt?

Hankel: Wenigstens hat er mir nicht die Fachkompetenz bestritten. Im Übrigen: Er hat Deutschland nur Geld gekostet hat, während ich mit dem «Bundeschätzchen», das ich in meiner Zeit als Leiter der Abteilung «Geld und Kredit» im Bundeswirtschaftsministerium Ende der 1960er-Jahre erfunden habe, der Staatskasse mehrere 100 Milliarden D-Mark eingebracht habe. Es war unser markwirtschaftliches Gegenstück zum «Volkseigentum» der früheren DDR. Der Bürger wurde mit seinen Spargroschen am Staatsvermögen beteiligt und erhielt dafür – als Quittung – ein gut und progressiv verzinstes, kursschwankungsfreies Wertpapier. Es war fast ein halbes Jahrhundert lang der Renner am deutschen Kapitalmarkt. Ausserdem wurde es x-fach imitiert: von Sparkassen, Volksbanken usw. Leider hat die Bundesregierung jetzt zu Jahresende seinen Vertrieb eingestellt, nachdem sie es schon während der letzten Jahre kaum noch verzinst hat. Es ist eine kolossale Dummheit, denn gerade jetzt kommt es darauf an, möglichst grosse Teile der Staatsschuld im Lande zu behalten – und der Bundesschatzbrief war das ideale Papier dafür.

Heute sind Sie ein viel geladener Redner, im deutschen Politmagazin «Cicero-Liste» figurieren Sie auf der Liste der 500 bedeutendsten deutschen Intellektuellen. Eine Genugtuung?

Hankel: Ja. Aber es ehrt die Juroren. Sie zeigen, dass sie Kritiker respektieren und nicht auf jeden Phrasendrescher reinfallen.

Die europäischen Staatschefs eilen von Krisengipfel zu Krisengipfel und sprechen Abermilliarden zur Rettung von Pleitestaaten wie Griechenland. Was bewirkt dieser Aktivismus überhaupt?

Hankel: Die deutsche Gesellschaft für Sprachwissenschaft hat das Wort «Krisenroutine» zum Unwort des Jahres gekürt. Das Skandalöse ist, dass die Politiker nicht schlecht von ihrer Krisenroutine leben. Die Spesen sind gewaltig. Nur wofür? Die Krisenroutiniers zeigen mit jedem ihrer Gipfel einmal mehr, dass sie gar kein Konzept zur Lösung der Eurokrise haben. Sie verschleudern Billionen Euro, ohne eine Bilanz vorzulegen, aus der klar ersichtlich wäre, wofür. Seit Ausbruch der Eurokrise hat allein die Europäische Zentralbank rund 5 Billionen Euro gedruckt. Oder elektronisch verschickt. Ein materieller Gegenwert dafür ist nirgends zu erkennen. Im Gegenteil: Die Wirtschaftsleistung der Eurozone geht zurück. Es handelt sich also um Geldschöpfung ohne Wertschöpfung. Tatsächlich sind die 5 Billionen sind in den Bankenapparat der Eurozone geflossen. Die Banken haben das Geld mangels ausreichender Kreditnachfrage an der Börse angelegt. Die Frage, die sich jeder stellen muss, lautet: Wann kommt der nächste Schwarze Freitag? Es gibt genügend Parallelen zu den 1920er-Jahren. Auch damals wurde die Geldmenge bei mässigem Wachstum zu stark ausgeweitet. Irgendwann platzt die Blase, weil jemand zu viele Posten auf einmal verkaufte und die Kurse einbrachen, an jenem ominösen Freitag teilweise um bis zu 90 Prozent. Das kann sich wiederholen.

Hat überhaupt noch jemand den Überblick über all die Konstrukte, dank denen die Krisenstaaten der Eurozone aus dem Schuldensumpf finden sollen?

Hankel: Nein. Und ich frage mich, ob dahinter nicht Absicht steckt. Wenn jemand den Überblick hätte, wäre das Entsetzen über die verschwundenen Billionen ja noch grösser. Die Verschleierung ist Teil der Politik der Euroretter. Kämen die ganzen Konsequenzen dieser Übung ans Tageslicht, sie wäre schnell beendet. Gibt es einen intelligenten Politiker, der längst erkannt hat, dass ein Abbruch der Eurorettung nötig wäre? Ich sehe keinen. Leider gibt es genug dumme Politiker in Europa, die die Augen zu und weiter machen.

Sind diese Rettungsschirme denn nicht eine Art Marshallplan wie nach dem Zweiten Weltkrieg, dank denen die verschuldeten Staaten wieder auf die Beine kommen könnten?

Hankel: Ich arbeitete als junger Volkswirt im deutschen Marshall-Plan-Ministerium, als dieser Plan umgesetzt wurde. Der Marshallplan ist der Beweis für die klassische Theorie, dass man Kapital nur durch Arbeit bilden kann. Und dass man, um arbeiten zu können, genügend zu essen haben muss. Um aufzubauen, muss man etwas leisten. Die Eurorettung funktioniert nach dem umgekehrten Prinzip: Geld ohne Leistung. Es wird ein Status quo zementiert. Leider ist es der der Pleite.

Die Schweizerische Nationalbank kauft grosse Mengen an Euro – Ende November sass sie auf einem Devisenbestand von 174 Milliarden Euro – um den Wechselkurs von 1.20 zu verteidigen. Können Sie das nachvollziehen?

Hankel: Ich liebe die Schweiz, aber verstehe die panische Furcht der Schweizer Behörden vor der Aufwertung des Frankens nicht. Sie ist völlig unberechtigt. Die D-Mark hat in ihren letzten 25 Lebensjahren ständig aufgewertet. Deutschland wurde in dieser Zeit nicht ärmer, sondern immer reicher. Das würde auch in der Schweiz passieren. Wer exportiert, muss auch importieren. Die Importe werden bei einer starken Währung ständig billiger, auch für Wirtschaft und Industrie. Sie gewinnt an Wettbewerbsfähigkeit. Mein früherer Chef, Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller von der SPD, sagte damals: Jede DM-Aufwertung ist eine Ausschüttung von «Sozial-Dividende an das deutsche Volk». Man kann sich mehr im Supermarkt kaufen und reist günstiger ins Ausland. Das gilt auch für die Schweiz. Die Schweizerische Nationalbank verschwendet Volksvermögen, wenn sie Geld in einer Währung anlegt, die es wahrscheinlich schon bald nicht mehr gibt. Wo bleibt da der gesunde Menschenverstand? Der Schweizer Sinn fürs Reale?

Die EU hat den Friedennobelpreis erhalten. Ihr Kommentar?

Hankel: Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Seit wir den Euro haben, nehmen die Gehässigkeiten und Animositäten unter den europäischen Völkern in einem erschreckenden Ausmass zu. Die zu rettenden Euroländer haben sich nicht gerade überschwänglich für die vielen hundert Milliarden Euro, die sie als Hilfe erhalten haben, bedankt. Bei den nächsten Milliarden werden sie es auch nicht tun. Ich kann nicht nachvollziehen, was sich das Nobelpreiskomitee bei der Verleihung dieses Preises gedacht hat. Nicht die EU sichert den Frieden Europas, sondern die Einsicht, dass man einen Dritten Weltkrieg weder braucht noch bezahlen könnte.

Quelle: Prof. Wilhelm Hankel


Das Zwangsräumungsdrama in Spanien

Das Zwangsräumungsdrama in Spanien
Am Mittwoch hat sich die spanische Vizeministerpräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría mit der Opposition darauf verständigt, gemeinsam im Eilverfahren die ausufernde Zahl der Zwangsräumungen einzudämmen.
Als beklagtes Land dürfte Spanien da schon die Stellungnahme der Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gekannt haben.
Am Donnerstag wurde bekannt, dass die deutsche Juliane Kokott entsprechende spanische Gesetze für illegal hält, weil sie missbräuchliche Klauseln enthielten, die gegen Verbraucherrechte verstoßen.
telepolis
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Bürgermeister räumt Bank-Konto und stoppt Zwangsräumungen
Manchmal sind freundliche Aufforderungen ganz falsch! Insbesondere bei Bankern kommt man nur weiter, wenn man konsequenten Druck ausübt. Wie gut das allerdings funktioniert, hat gestern der Bürgermeister von Santa Cruz de Tenerife bewiesen. Er räumte kurzerhand die 1,5 Millionen Euro Gemeindegelder vom Bankia-Konto komplett ab, weil sich die Bank geweigert hatte, über Zwangsräumungen zu verhandeln. Plötzlich waren die Banker sofort bereit, sich mit der Sachlage zu befassen.
[…]
uhupardo

Mehrwehrtsteuer für Kommunale Leistungen

Mehrwehrtsteuer für Kommunale Leistungen
Wie aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags zu entnehmen ist, haben Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs (insbesondere das BFH-Urteil vom 10.11.2011) Leistungen von Kommunen als mehrwertsteuerpflichtig eingestuft.
Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern eine entsprechende Gesetzesänderung. Der Bayerische Städtetag wendet sich dagegen, dass Bund und Länder mit einer Gesetzesänderung viele Leistungen der Kommunen der Mehrwertsteuer unterwerfen.
Von einer solchen Regelung könnten nachfolgende (privatisierte oder outgesourcte) kommunale Dienstleistungen betroffen sein, wie der Bayerische Städtetag zum Ausdruck bringt:
  • Straßenreinigung und Winterdienst
  • Abfallwirtschaft
  • Kanalisation und Kläranlagen
  • Wasserversorgung
  • Zusammenarbeit im Schulwesen und der Erwachsenenbildung (Volkshochschulen)
  • Sport (Überlassung von Sporthallen)
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung (Verkehrsüberwachung, Rettungsdienste)
  • Wirtschaftsförderung und Tourismus
Kommt es zu der geplanten Gesetzesänderung, sind der Phantasie überschuldeter Kommunen wohl kaum noch Grenzen zu setzen.
Die Abgaben für solche kommunalen Leistungen werden schlichtweg um 19% ansteigen … TOLL (!)
Damit kann man prima die privaten Haushalte weiter belasten … alles zugunsten der deutschen Schuldenbremse … oder etwa doch nicht (?)
INFLATION lässt grüßen (!)

Ihr Oeconomicus


Bayern und Hessen sollen EZB verklagen

Bayern und Hessen sollen EZB verklagen

Die EZB hat bei den Deutschen keinen guten Ruf. Die Bürger haben kaum Vertrauen in die Währungshüter, und auch die deutsche Politik blickt immer kritischer nach Frankfurt. Jetzt sollen den Worten Taten folgen.
Genährt wird das Misstrauen der Deutschen von euroskeptischen Politikern, denen die Anleihe-Politik der EZB ein Dorn im Auge sind. In Bayern und Hessen ist der Ärger über die Frankfurter Währungshüter besonders groß. Der CDU-Haushälter Willsch hofft daher, dass die beiden Landesregierungen, dem Treiben der EZB Einhalt gebieten.
Jedenfalls hat die Zentralbank für Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) bereits eine Grenze überschritten. Die Währungshüter begäben sich mit ihrem Vorhaben, unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen, auf einen gefährlichen Weg, denn es drohe Inflation, der Haftungsrahmen für Deutschland werde ausgeweitet und die Spardisziplin in den Krisenländern werde durch die Hintertür aufgeweicht.

Handelsblatt