Verfassungsbeschwerden gegen die Europolitik der Bundesrepublik Deutschland

Zitat zum Tage

„Eine Nation kann ihre Dummköpfe und sogar ihre Ehrgeizigen überleben,
aber nicht Verrat von innen.
Ein Feind am Tor ist weniger schrecklich,
denn er ist bekannt und trägt seine Fahne für alle sichtbar.
Der Verräter hingegen bewegt sich frei im Hause,
sein listiges Geflüster raschelt durch alle Gänge
und wird sogar in den Hallen der Regierung gehört.
Der Verräter erscheint nicht als Verräter;
er spricht die Sprache seiner Opfer, und er hat ihre Züge, trägt ihre Kleider;
er spricht die Gefühle tief im Herzen dieser Menschen an.
Er verdirbt die Seele des Landes.
Er arbeitet im Geheimen, unbekannt, und untergräbt die Säulen des Hauses.
Er verdirbt die Politik, so dass sie nicht länger widerstehen kann.
Einen Mörder braucht man weniger zu fürchten.“

Diese Erkenntnisse werden Marcus Tullius Cicero zugeschrieben, welche er in seiner Rede „Verrat an der Nation“ vor dem Römischen Senat vorgetragen haben soll.

Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider
Ordinarius em. des Öffentlichen Rechts der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
KASchachtschneider@web.de


Bild-Datei veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. Schachtschneider

Verfassungsbeschwerde

und

Antrag auf einstweilige Anordnung

von

1. Dr. phil. Bruno Bandulet, Bad Kissingen

2. Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Königswinter

3. Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, Grönwohld

4. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, Berlin

5. Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Tübingen

Verfahrensbevollmächtigter:
Universitätsprofessor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Antragsteller

gegen

die Europolitik der Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Grundrechte der
Beschwerdeführer aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 146, Art. 1 Abs. 1,
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 4 GG

Prof. Schachtschneider’s einführende Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde:

„In der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 2012 über die Anträge auf einstweilige Anordnung an den Bundespräsidenten und die Bundesregierung, die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze zur Änderung des Art. 136 AEUV, zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag und deren Ratifizierung zu unterlassen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht über die Verfassungsbeschwerden gegen diese Rechtsakte entschieden hat:

Der Politik, die wir mit der Verfassungsbeschwerde unterbinden wollen, geht es um die Rettung des Euro, vordergründig, in ihrer Finalität geht es ihr darum, die Integration der Europäischen Union zu einem existentiellen Staat voranzutreiben, endgültig die Grenze zum Bundesstaat zu überschreiten. Dafür setzt sie das wirksamste Mittel des Modernen Staates, die Vergemeinschaftung der Finanzen, ein. Sie gibt dafür die existentielle Staatlichkeit der beteiligten Mitgliedstaaten auf, deren Souveränität, und opfert sogar das Königsrecht der Parlamente, die Haushaltsverantwortung.

Wir setzen dieser Politik das Recht entgegen und mit dem Recht die Freiheit der Bürger. Die politische Freiheit entfaltet sich im Staat. Es ist der Staat der Bürgerschaft, des Volkes. Das Volk allein hat die Hoheit, solange es frei ist. Die Hoheit des Volkes ist seine Souveränität. In Souveränität gestaltet es seine Lebensordnung, sein Verfassungsgesetz. Dieses bestimmt und begrenzt die Politik, nach innen und außen, tagtäglich. Jedenfalls im Kern darf die Politik deren Grenzen nicht überschreiten, ohne das Volk zu fragen, d. h. ohne ein neues Verfassungsgesetz des pouvoir constituant, das den Weg für diese Politik freimacht. Das gilt im besonderen Maße, wenn ein neuer, größerer Staat begründet werden soll, der eine „andere Menge von Menschen“ zu einem neuen Volk verfassen soll. Der neue, größere Staat bedarf der Legitimation des neuen Volkes, der demokratischen Legitimation.

Den neuen, großen Staat strebt die Politik an, objektiv und auch subjektiv, ohne es zuzugeben, weil die Politiker fürchten, die Völker nach deren Zustimmung zu fragen, zumal in Deutschland. Sie geben vor, nur die Währung stabilisieren zu wollen, aber die Währung ist der Hebel, den Unionstaat zu erzwingen. Längst räumen die Politiker ein, daß die Währungs- und Wirtschaftsunion ohne politische Union zum Scheitern verurteil ist. Wir haben das in unsere Euro-Klage 1998 vorgetragen und das Scheitern des Euro ohne politische Union dargelegt. Der Senat hat schon im Maastricht-Urteil 1993den geplanten Versuch der Währungsunion zugelassen, wenn denn diese eine Stabilitätsgemeinschaft ist. Das konnte sie nicht sein, weil der optimale Währungsraum fehlte und weiter fehlt, die große, aber nötige Konvergenz. Nicht die Konvergenz hat sich weiterentwickelt, sondern die Divergenz ist gestiegen, der ökonomischen Gesetzlichkeit folgend, welche weniger entwickelten Volkswirtschaften gegenüber stärkeren im Binnenmarkt ohne Schutz, ohne Zölle, keine Chance läßt, sich anzugleichen, schon gar nicht mit einheitlicher Währung ohne Abwertungsmöglichkeit. Die Zinssubventionen der Einheitswährung hat die Angleichung der Lebensverhältnisse ermöglicht, die eigentliche Triebfeder der europäischen Integration für die Völker mit schwächerer Volkswirtschaft, aber auf Kredit. Die Finanzmärkte haben die Finanzierungsschwäche dieser Volkswirtschaften schonungslos offengelegt. Deren Schulden sind über das Refinanzierungsmaß hinausgewachsen. Die Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist gescheitert. Sie ist nicht zu retten, auch nicht als Schuldenunion. Sie ist und wird mit jeder Rettungsmaßnahme mehr eine Inflationsgemeinschaft.

Das Scheitern des Euro rechtfertigt nun wirklich die Aufgabe der Souveränität nicht. Die kritisierte Politik gibt die freiheitliche demokratische Grundordnung, Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, auf. Sie riskiert die Widerstandslage. Sie ruiniert die Grundlagen wirtschaftlicher Prosperität, zwingt Staaten und Völker in die Austerität. Sie gefährdet die politische Stabilität.

Das Hohe Gericht ist aufgefordert, die vertrags- und verfassungswidrige Politik des Umsturzes zu beenden und die Widerstandslage aufzulösen. Der erste notwenige Schritt ist es, dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze und die Ratifikation des ESM und des Fiskalpaktes wie der Novellierung des Art. 136 AEUV zu untersagen, bis die Hauptsache entschieden ist. Der Senat steht in historischer Verantwortung, für das Recht“.

zur Verfassungsbeschwerde – PDF [123 Seiten]

Verfassungsbeschwerde

von

Prof. Dr. iur. Dietrich Murswiek

Beschwerdeführer

Dr. Peter Gauweiler MdB


Bild-Datei: Creative Commons-Lizenz – Urheber: Harald Bischoff

zur Verfassungsbeschwerde – PDF [87 Seiten]

Spannender Auszug aus der Verfassungbeschwerde (s.Seite 63):

„Bezeichnend ist, dass die Bundesregierung für die Vorbereitung des ESM, für die ihr eigener juristischer Sachverstand offenbar nicht ausreichte, externe rechtliche Beratung eingekauft hat, und zwar nicht bei neutralen Experten, sondern bei zwei Anwaltskanzleien, die ständig Investmentbanken betreuen.
Zum einen handelt es sich um die Kanzlei Freshfields-Bruckhaus-Deringer, die als einer der Vorreiter beim Einstieg von Anwaltskanzleien in das Lobbygeschäft in Deutschland gilt, bereits die Entwürfe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes formuliert hat, ständig Banken berät und insbesondere Banken auch bei Anträgen für Mittel aus den Banken-Rettungspaketen beraten hat.

Zum anderen handelt es sich um die Kanzlei Hengeler-Mueller, die ständig die Deutsche Bank vertritt und auch andere deutsche und ausländische Banken berät. Sie bezeichnet sich selbst als „Vorreiter bei der Entwicklung neuer Produkte für die europäischen Kapitalmärkte“.

Verfassungsbeschwerde von RA Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin


Bild-Datei: Creative Commons-Lizenz – Urheber: Franz Richter (User:FRZ)

vertreten durch

Prof. Dr. Christoph Degenhart

zur Verfassungsbeschwerde – PDF [116 Seiten]

Replik vom 8. Juli 2012 auf die Schutzschrift des Bevollmächtigten der Bundesregierung vom 25. Juni 2012:

Replik zur Schutzschrift – PDF [10 Seiten]

Auszüge:

„Insbesondere: Haftungshöhe und Haftungsrisiko
Zur Frage insbesondere der Haftungshöhe und der Haftungsrisiken sei ergänzend angemerkt, dass diese von Verfassungswegen nicht nach oben offen sein dürfen. Sie sind es jedoch. Die Ausführungen des Bevollmächtigten der Bundesregierung hierzu sind unvollständig – wie ja auch der Bundestag auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage entschieden hat.
So werden insbesondere die kumulierten Risiken der „Rettungspolitik“ und die drohenden Nachschusspflichten nicht einbezogen.
Und ebenso wenig wird offengelegt, dass der Anteil, mit denen Deutschland an den einzelnen Rettungsmaßnahmen beteiligt ist, zwar an sich nach Prozentsätzen festgelegt ist, diese Prozentsätze aber nicht auf Dauer gesichert sind, da sie davon abhängen, welche Staaten im Krisenfall effektiv haften – die Staaten, um deren „Rettung“ es geht, werden dies jedenfalls nicht sein.

Beispielhaft sei verwiesen auf die Risiken aus dem Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB in Höhe von etwa 220 Mrd. Euro; hierauf entfällt für die Bundesrepublik Deutschland ein Anteil von ca. 27%, also etwa 59,4 Mrd. Euro; dies setzt jedoch voraus, dass alle Eurostaaten, also auch Griechenland, Irland und Portugal, als Haftende zur Verfügung stehen. Rechnet man diese drei Staaten heraus, erhöht sich der deutsche Anteil bereits auf 29 Prozent. Sollten auch Italien und Spanien sich unter den Rettungsschirm begeben, läge der deutsche Haftungsanteil bei knapp 43 Prozent oder 94 Mrd. Euro.

Hinsichtlich der Belastungen durch den ESM sei an dieser Stelle erneut betont, dass diese sich nicht, wie die Schutzschrift der Bundesregierung suggeriert, in den 22 Mrd. der einzuzahlenden Bareinlage erschöpft, vielmehr ist der volle Kapitalanteil von (derzeit noch) 190 Mrd. Euro als Verbindlichkeit – und eben nicht als bloßes Gewährleistungsrisiko – zu verbuchen.

Offene Fragen

Hilfreich wäre es, die Bundesregierung hätte sich in ihrer Schutzschrift klar geäußert zu weiteren, während des parlamentarischen Verfahrens insgesamt entweder nicht angesprochenen oder ungeklärt gebliebenen offenen Fragen, die zur Beurteilung der Haftungshöhe, der Haftungsrisiken und auch der Beteiligung des Deutschen Bundestages bzw. der in den Beteiligungsgesetzen festgelegten Gremien wesentlich sind.

– die im Zuge der zweifelhaften Euro-Rettungsversuche der vergangenen Jahre erfolgte kontinuierliche Erweiterung der für die Instrumente und Hilfen des ESM vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten

o So verwendet noch Art. 136 Abs. 3, AEUV die sehr strikte Formulierung: „Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungs-Gebiets insgesamt zu wahren.“

o Art. 3 S.1 ESM – Vertrag öffnet bereits mit folgender Formulierung „Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und ESMMitgliedern, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, unter strikten, dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitzustellen, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. „ .

o In der praktischen Handhabung, insbesondere der durch das Königreich Spanien und die Republik Zypern gestellten Anträge werden diese Voraussetzungen weitgehend unterstellt, und
o die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 28. und 29.6.2012 sehen eine noch weitere Öffnung bzw. Absenkung der Voraussetzungen vor.

– die Möglichkeit einer Volumenhebelung, die sich Art. 8 Abs. 2 S. 2 ESM-Vertrag mit der Folge einer Haftung der Bundesrepublik Deutschland für das eingesetzte Kapital zum Ausgabekurs ergibt.

– die Unsicherheit, die sich aus der langjährigen Diskussion in der Bankenwelt über die juristische Gültigkeit und die faktische Durchsetzbarkeit des dem ESM im ESM-Vertrag niedergelegten „preferred status analog dem IWF „ (s. dazu als Übersicht die als Anlage beigefügte Stellungnahme von Hampten Turner/King, Citi Group v. 25.6.2012 ; so seit langem schon Raffer, u.a. in Protokoll der gemeinsamen Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses und des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit v. 2.4.2003, ProtNr. 15/13 bzw. 15/12.) ergibt; in dieser Diskussion wird mit zunehmender Dringlichkeit darauf hingewiesen, die diesbezügliche Feststellung der Regierungen in. 13. Erwägungsgrund zum ESMVertrag sei ein „fake“, der zur Beruhigung der Abgeordneten und Steuerzahler angeführt werde, in Wirklichkeit jedoch keine juristische Bedeutung habe, ja im Hinblick u.a. auf Kreditversicherungsfolgen auch nicht haben könne.“

Allgemeines zu Schutzschriften

Was ist eine Schutzschrift? – Erläuterungen


Gastbeitrag von Dr. iur. Wolfgang Philipp sowie Videobeiträge zur Kundgebung

Zitat zum Tage

„Irgendwo gibt es noch Völker und Herden, doch nicht bei uns, meine Brüder: da gibt es Staaten.
Was ist das? Wohlan! Jetzt tut mir die Ohren auf, denn jetzt sage ich euch mein Wort vom Tode der Völker.
Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde:

‚Ich, der Staat, bin das Volk‘.

Er luegt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s.Lüge ist’s! Schaffende waren es, die schufen die Völker und hängten einen Glauben und eine Liebe über sie hin: also dienten sie dem Leben.

Vernichter sind es, die stellen Fallen auf für viele und heißen sie Staat: sie hängen ein Schwert und hundert Begierden über sie hin.
Wo es noch Volk gibt, da versteht es den Staat nicht und hasst ihn als bösen Blick und Sünde an Sitten und Rechten.

Dieses Zeichen gebe ich euch:  jedes Volk spricht seine Zunge des Guten und Bösen:  die versteht der Nachbar nicht.  Seine Sprache erfand es sich in Sitten und Rechten. Aber der Staat lügt in allen Zungen der Guten und Bösen; und was er auch redet, er lügt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s. Falsch ist alles an ihm;  mit gestohlenen Zähnen beißt er, der Bissige.

Sprachverwirrung des Guten und Bösen: dieses Zeichen gebe ich euch als Zeichen des Staates.

Wahrlich, den Willen zum Tode deutet dieses Zeichen!

Wahrlich, es winkt den Predigern des Todes!

Viel zu viele werden geboren:  für die Überflüssigen ward der Staat erfunden!“

[ Zitat-Quelle: Friedrich Wilhelm Nietzsche – „Also Sprach Zarathustra – Vom neuen Götzen“ ]

Gastbeitrag

von

Dr. iur. Wolfgang Philipp

Bild: copyright by Dr. iur. Wolfgang Philipp, Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Rechte-Inhabers

[ Herr Dr. Philipp ist Rechtsanwalt in Mannheim mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftrecht und Bankrecht, sowie Autor
zahlreicher Veröffentlichungen. ]

Im Zusammenhang mit den ESM-Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Bundesrates, sollten Sie, liebe LeserINNen Ihren Abgeordneten nachfolgende Fragen stellen:

1. Wissen Sie, dass die ESM-Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 700 Mrd. € die weitaus größte Bank in Europa sein wird?

( 12 mal so viel Kapital wie die Deutsche Bank – 140 mal so viel Kapital wie die Deutsche Bundesbank – 65 mal so viel Kapital wie die Europäischen Zentralbank im Jahr 2010 – 5 mal mehr als das Haushaltsvolumen der EU ) ist?

2. Wissen Sie, dass in der ESM-Bank die Verfügung über Geld und politische Macht in einzigartiger Weise vereint wird, weil sie nicht von Bankfachleuten, sondern von den Finanzministern geleitet wird?

Das ist ein Zustand, den die deutsche Politik seit Kriegsende immer vermeiden wollte. Die Unabhängigkeit der Notenbank war eine unserer größten Errungenschaften.

3. Wissen Sie, dass durch den ESM Europa tief gespalten wird?

Der ESM-Vertrag ist keine Einrichtung der EU, sondern ein völkerrechtliches Abkommen. Er besteht nur aus 17 Mitgliedern, während die EU 28 Mitglieder hat. Die Konstruktion des ESM läuft darauf hinaus, in Europa eine totalitäre Herrschaft zu entwickeln, die dazu führen wird, dass die anderen 11 Staaten als Orte der Freiheit erkannt, die 17 Euro-Staaten aber Orte der Unterdrückung, Ausbeutung und Enteignung werden.

4. Wissen Sie, dass Sie einen falschen Bundeshaushalt 2012 beschlossen haben?

Deutschland ist mit 190 Mrd. € Zeichner von 27% aller Anteile des ESM. Davon sind im Jahr 2012 8,7 Mrd. € in bar einzuzahlen, der Rest stellt eine Forderung des ESM gegen Deutschland dar, deren Einzahlung jederzeit verlangt werden kann. Mit der Ratifizierung ist eine Schuld des Bundes gegenüber dem ESM in Höhe von insgesamt 190 Mrd. € entstanden. Der ESM muss, um sein Kapital darzustellen, diese Forderung auch in seiner Bilanz ausweisen.

Diese Neuverschuldung Deutschlands ist aber im Bundeshaushalt 2012 bis auf den Baranteil von 8,7 Mrd. € nicht zu sehen. In Wirklichkeit löst allein der ESM in Deutschland eine Neuverschuldung in Höhe von 190 Mrd. € aus. Die Bundesregierung redet sich damit heraus, nach einem 2009 verabschiedeten Gesetz seien Schulden zum Erwerb einer Beteiligung im Bundeshaushalt nicht als solche auszuweisen. Sie behauptet, die Beteiligung an dem ESM stelle eine solche Beteiligung dar.

Das ist blanker Unsinn: Es handelt sich nicht um BASF-Aktien, sondern um eine Verpflichtung, aus der niemals herauszukommen sein wird, es gibt weder ein
Rücktrittsrecht, noch kann der Anteil abgetreten werden. Der Anteil ist wertlos, der Bundeshaushalt 2012 eine fundamentale Täuschung der Öffentlichkeit über den wahren Sachverhalt.
Für diese neuen Schulden haften wir alle! Wenn der Gouverneursrat die Einzahlung verlangt, muss der Bund durch Umschuldung Bankkredite aufnehmen und entsprechend Zinsen zahlen, die auf ewige Zeiten im Haushalt stehen werden und zwar jedes Jahr neu.

5. Wissen Sie, was es mit der „Rekapitalisierung ausländischer Banken“ auf sich hat?

Ich will es Ihnen sagen:

a) Es ist bereits gängige Praxis und im ESM-Vertrag auch für die Zukunft vorgesehen, dass ein sehr großer Teil der notleidenden Euro-Staaten zufließenden Gelder nicht für diese Staaten, sondern zur „Rekapitalisierung“ von Banken in diesen Staaten verwendet werden, auch privaten Banken. Dabei geht es um riesige Summen. In Griechenland ist von 50 Mrd. €, in Spanien von über 60 Mrd. € die Rede.

b) Für diese Schulden fremder ausländischer Banken haftet dank des Abstimmungsverhaltens frei gewählter Abgeordneter des deutschen Volkes jeder Deutsche vom Säugling bis zum Greis. Die Frage, ob das die Verfassung erlaubt, ist nicht einmal gestellt, geschweige denn erörtert worden.

c) Die Abwicklung solcher Rekapitalisierungen von Banken hat kriminellen Charakter:

Die begünstigten Banken müssen für die empfangenen Gelder zwangsläufig Aktien ausgeben.
Diese sind durch die zufließenden Gelder werthaltig und gelangen in das Eigentum der jeweiligen Staaten, die Empfänger des Geldes waren. Gleichzeitig werden je nach dem Ausgabekurs auch die alten im Kurs verfallenen Aktien wieder aufgewertet, so dass zu Lasten des deutschen Steuerzahlers vermutlich zahlreichen Aktionären ausländischer Banken ihre Kursverluste ersetzt werden.

d) Keine Bank vergibt Kredite ohne Sicherheiten. Der ESM müsste also Kredite, welche er ausländischen Staaten zur Rekapitalisierung ihrer Banken gibt, davon abhängig machen, dass diese Staaten die empfangenen neuen Aktien an den ESM verpfänden. Geschieht dies nicht, kann es passieren, dass diese Staaten
ihre Schulden bei dem ESM nicht zurückzahlen, die wertvollen Aktien aber behalten und anderweitig veräußern. Werden die Aktien verpfändet, tritt beim ESM und damit bei den Steuerzahlern kein oder nur ein geringer Schaden ein. Es ist unfassbar, dass die hier möglichen Sicherheiten nicht verlangt worden sind! Die Unterlassung könnte als Untreue gewertet werden.

6. Wissen Sie, dass die Behauptung, das Kapital des ESM sei auf 700 Mrd. € begrenzt, nicht stimmt?

Eine genaue Lektüre des ESM-Vertrages lässt erkennen, dass der Gouverneursrat die noch nicht eingezahlten Anteile nicht unbedingt zum Nennwert, sondern „auch in anderer Weise“, d.h. mit einem Aufgeld einziehen kann.
Dieses Aufgeld hat zu keiner Zeit der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages unterlegen. Der Gouverneursrat kann also auch mehr als 700 Mrd. € von den Mitgliedern einziehen, die gegenteiligen Behauptungen der Bundesregierung und anderer Propagandisten sind unwahr.

7. Wissen Sie, dass nach dem ESM-Vertrag dessen Forderungen gegen notleidende Euro-Länder dort Vorrang vor allen anderen Forderungen haben sollen?

Wissen Sie, dass dies zwar für den ESM günstig klingt, aber zur Folge haben wird, dass diese Staaten von niemand anders mehr Kredit erhalten werden?

Sie werden vollständig in ihrer Kreditfinanzierung vom ESM abhängig, was einer totalen Sozialisierung gleichkommt.

8. Wissen Sie, dass die in den Gesetzentwürfen jetzt vorgesehene Beteiligung des Bundestages bei Beschlüssen des ESM rechtlich zweifelhaft ist?

Diese vom Bundesverfassungsgericht verlangte Beteiligung steht nämlich nur in dem ESM-Finanzierungsgesetz, das rein innerdeutsch ist und nicht in Brüssel hinterlegt wird. Sie müssten in dem Ratifizierungsgesetz stehen und mit diesem hinterlegt werden.

Der Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag verstößt möglicherweise gegen den ESM-Vertrag, zumindest aber müsste diese deutsche Regelung
mit dem Ratifizierungsvertrag in Brüssel hinterlegt und damit allen anderen Partnern notifiziert werden. Möglicherweise ist die gesamte Regelung über die Beteiligung des Bundestages rechtlich gegenüber den anderen Partnern nicht durchsetzbar, der Europäische Gerichtshof wird es eines Tages entscheiden.
Die Vertretung des deutschen Volkes durch den eigenen Bundestag steht auch insoweit in dieser wichtigen Frage auf tönernen Füßen.

Dieser Gastbeitrag wurde von Dr. Wolfgang Philipp anläßlich der Kundgebung durch die Landesvereinigung FREIE WÄHLER, Baden-Württemberg, am 30. Juni 2012 in Karlsruhe vorgetragen.

Für dieses Engagement gebührt Herrn Dr. Philipp, ebenso wie den Beschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde gegen die ESM-Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat, den Herren Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Dr. Bruno Bandulet, sowie den während der Kundgebung leider nicht anwesenden Herren Prof. Dr. Wilhelm Nölling und Prof. Dr. Joachim Starbatty allergrößte Anerkennung.

Wie bereits angekündigt, hier die Video-Aufzeichnungen der Kundgebung der Landesvereinigung FREIE WÄHLER, Baden-Württemberg von Samstag, 30. Juni 2012 auf dem Friedrichsplatz in Karlsruhe:

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Begrüßung – Ulrich Mentz
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Moderation und Einleitung
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Erläuterungen zur Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. KA Schachtschneider
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Bewertungen von Prof. Dr. Wilhelm Hankel
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‚augenöffnende‘ Ausführungen von RA Dr. Wolfgang Philipp
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erkenntnisreiche Detailbetrachtungen von Dr. Bruno Bandulet
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Fragerunde
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Ausblicke von Ulrich Mentz
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Den Teilnehmern der Kundgebung sei an dieser Stelle für ihre Geduld und Standvermögen angesichts der schweißtreibenden Sommertemperaturen ein herzliches Dankeschön zugerufen.

herzlichst

Ihr Oeconomicus


Sommermärchen und die bittere Wahrheit

Gedanken zum Tag

Es gibt Politiker, die besitzen Charakter, Gewissen, Ehrlichkeit und Courage …… und es gibt Politiker, die das alles gut gebrauchen könnten!


Creative Commons-Lizenz – Urheber: Anton (rp) Winter 2004

                                        E                                                                

Sommermärchen und die bittere Wahrheit

                                       M

                                                               

Wie während der Fußball-WM 2006 ist das EM-Sommermärchen geplatzt. Traurige Fußballer-Herzen werden alsbald wieder zur Tagesordnung zurückkehren.

Dabei nehmen schon fast erschreckenderweise die wenigsten Menschen in Deutschland zur Kenntnis, dass heute abend um 17:00 Uhr im Bundestag das eigentliche Endspiel angepfiffen wird (!)

Nein, liebe LeserINNen, der Bundestag trägt kein Fußball-Match aus und der Gegner heißt auch nicht Italien.
Es handelt sich um ein „Endspiel“ zwischen machtbesoffenen EURO-Rettern gegen das eigene Volk!
Unsere liebgewonnene demokratische Grundordnung soll final BRDigt werden!

Ob die Schiedsrichter, unser BVerfG, die heute Abend vorgesehene Teufelsspirale, die unser aller Lebensleistung nachhaltig bedroht, die rote Karte zücken, ist noch längst nicht ausgemacht.

Sie alle haben es längst bemerkt, die Rede ist von der Abstimmung im Deutschen Bundestag zum Fiskalpakt … und aus dem politischen Duktus nur ansatzweise vernehmbar, damit die Abstimmung über den Europäischen Stabilitäts-Mechanismus (ESM).
Die Gesetzesvorlage soll nach erfolgter Zustimmung des Bundestages auch im Eilverfahren im Bundesrat durchgewinkt werden. Unsere Verfassungsrichter haben angesichts drohender Verfassungsbeschwerden den Bundespräsidenten zwar gebeten, seine Unterschrift unter diese Beschlüsse zunächst zu verweigern, um dem Gericht die Möglichkeit zu geben, eine eingehende Prüfung der zu erwartenden Beschwerden vornehmen zu können. Herr Gauck hat sich in öffentlichen Erklärungen auch bereiterklärt, diesem Wunsch des BVerfG zu folgen.

Wie die FAZ soeben berichtet, gibt es wohl Spekulationen darüber, dass die geplante Abstimmung verschoben werden könnte. Die letzte Nacht eilig zurechtgezimmerten Gipfel-Beschlüssen hinsichtlich Finanzhilfen aus dem künftigen ESM für Italien und Spanien, sowie direkter Bankenhilfe für Finanz-Zocker, habe die Grundlage für diese Gesetzesvorlage fundamental geändert.
Die aktuell 120 Kommentare zum genannten Artikel zeigen ein deutliches Bild, wie die Stimmung im Lande ist!

Bevor ich zu den vermutlich von Populismus triefenden Redebeiträgen im Bundes-Gruselkabinett komme, sei als Einstieg Dirk Müller’s eindringliche Message zum Tag empfohlen.

Die Gesetzentwürfe

Gesetzentwurf zum ESM-Vertrag

Gesetzentwurf zum Fiskalpakt

So Leute, die letzten 3 Stunden habe ich mir alle Redebeiträge angesehen und gelegentlich einige Stichworte notiert. Bevor ich auf Details einzugehen vermag, hier mal für alle, die sich lieber im Biergarten gelabt haben [ich wäre liebend gern dabei gewesen] hier die Darstellung aller Reden:

Plenarsitzung zu Fiskalvertrag und Stabilitätsmechanismus

Enkelmann, Dr. Dagmar (DIE LINKE.)
TOP – Antrag zur Geschäftsordnung – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 17:37:27 Uhr | Dauer: 00:02:56

Grosse-Brömer, Michael (CDU/CSU)
TOP – Antrag zur Geschäftsordnung – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 17:40:34 Uhr | Dauer: 00:01:42

Lammert, Dr. Norbert, Bundestagspräsident
TOP – Antrag zur Geschäftsordnung – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 17:42:16 Uhr | | Dauer: 00:00:19

Lammert, Dr. Norbert, Bundestagspräsident
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 17:42:35 Uhr | Dauer: 00:02:33

Merkel, Dr. Angela, Bundeskanzlerin
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 17:45:08 Uhr | Dauer: 00:21:35

Gabriel, Sigmar (SPD)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 18:06:43 Uhr | Dauer: 00:24:01

Brüderle, Rainer (FDP)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 18:30:44 Uhr | Dauer: 00:09:58

Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 18:40:42 Uhr | Dauer: 00:14:38

Kauder, Volker (CDU/CSU)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 18:55:20 Uhr | Dauer: 00:14:47

Trittin, Jürgen (B90/GRÜNE)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 19:10:07 Uhr | Dauer: 00:14:21

Rösler, Dr. Philipp, Bundesminister
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 19:24:28 Uhr | Dauer: 00:06:16

Schneider (Erfurt), Carsten (SPD)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 19:30:44 Uhr | Dauer: 00:05:05

Gysi, Dr. Gregor (DIE LINKE.)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 19:46:13 Uhr | Dauer: 00:06:07

Paus, Lisa (B90/GRÜNE)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 19:52:20 Uhr | Dauer: 00:05:47

Schäffler, Frank (FDP)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 19:58:07 Uhr | Dauer: 00:05:04

Danckert, Dr. Peter (SPD)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 20:03:11 Uhr | Dauer: 00:07:05

Gauweiler, Dr. Peter (CDU/CSU)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 20:10:16 Uhr | Dauer: 00:08:19

Fricke, Otto (FDP)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 20:18:35 Uhr | Dauer: 00:03:53

Heil (Peine), Hubertus (SPD)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 20:22:28 Uhr | Dauer: 00:07:11

Schmidt (Fürth), Christian (CDU/CSU)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 20:29:39 Uhr | Dauer: 00:11:10

Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 20:40:49 Uhr | Dauer: 00:07:10

Barthle, Norbert (CDU/CSU)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 20:47:59 Uhr | Dauer: 00:09:01

Brinkhaus, Ralph (CDU/CSU)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 20:57:00 Uhr | Dauer: 00:05:26

Lammert, Dr. Norbert, Bundestagspräsident
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 21:02:26 Uhr | Dauer: 00:06:37

Hänsel, Heike (DIE LINKE.)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 21:09:03 Uhr | Dauer: 00:03:45

Lammert, Dr. Norbert, Bundestagspräsident
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 21:12:48 Uhr | Dauer: 00:00:37

Schlecht, Michael (DIE LINKE.)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 21:13:25 Uhr | Dauer: 00:04:19

Gehrcke, Wolfgang (DIE LINKE.)
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 21:17:44 Uhr | Dauer: 00:03:17

Lammert, Dr. Norbert, Bundestagspräsident
TOP ZP 10 , 50 Regierungserklärung zur Stabilitätsunion – Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus – 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 21:21:01 Uhr | Dauer: 00:43:52

Lammert, Dr. Norbert, Bundestagspräsident
TOP Sitzungsende, 188. Sitzung vom 29.06.2012 | 22:04:53 Uhr | Dauer: 00:00:48

188. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 29.Juni 2012 – Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 3

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus -Drs. 17/9045, 17/10126 und 17/10172-

Abgegebene Stimmen insgesamt: 604

Nicht abgegebene Stimmen: 16

Ja-Stimmen: 493

Nein-Stimmen: 106

Enthaltungen: 5

Ungültige: 0

Zur Liste der namentlichen Abstimmung

DIE ABNICKER IM BUNDESRAT

Finanzminister Schäuble (CDU) vor dem Bundesrat zu ESM und Fiskalpakt [14:05 Min]

MP Kurt Beck (SPD) vor dem Bundesrat zu ESM und Fiskalpakt [17:51 Min]

MP David McAllister (CDU) vor dem Bundesrat zu ESM und Fiskalpakt [8:07 Min]

MP Volker Bouffier (CDU) vor dem Bundesrat zu ESM und Fiskalpakt [10:37 Min]

MP Kretschmann (Grüne) vor dem Bundesrat zu ESM und Fiskalpakt [17:51 Min]

Der erste Bürgermeister in Hamburg Olaf Scholz (SPD) vor dem Bundesrat zu ESM und Fiskalpakt [12:23 Min]

Meldungen zum Abstimmungsergebnis im Bundestag

Deutsche Welle:
Fiskalpakt passiert Bundestag glatt

N24:
Bundestag sagt Ja zu ESM und Fiskalpakt

DIE PRESSE:
Deutschland: Klares Ja für ESM und Fiskalpakt

teleboerse:
Beschlüsse fallen mit breiter Mehrheit

SPON:
Merkel rettet sich und den Euro – vorerst

Welt-Online:
Merkel triumphiert nach der Nacht der Niederlage

n-tv:
Das Spiel geht weiter

Handelsblatt:
Bundestag beschließt Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt

Live-Ticker: Bundesrat berät über ESM und Fiskalpakt

INTERNATIONAL BUSINESS TIMES:
Peter Gauweiler und Frank Schäffler im Bundestag zum ESM: „Wir sehen uns bei Philippi wieder“

Karl Weiss – Bürgerjournalismus:
ESM vor der Abstimmung bereits durchlöchert

Deutsche Mittelstands Nachrichten:
Bundestag stimmt für ESM und Fiskalpakt 

Merkel hält die neuen europäischen Regeln für „sehr intelligent ausgearbeitet“

Auch der Bundesrat stimmt ESM und Fiskalpakt zu

uhupardo:
ESM und Fiskalpakt verabschiedet – jetzt geht es um Tante Elli und Onkel Willi

BBC Podcast zur ESM-Abstimmung:
… unter anderem Interview mit Prof. Dr. Wilhelm Hankel, interessante Zuhörerfragen [49:23 Min]

PHOENIX:
DER WOLF IM SCHAFSPELZ

Samstag, 30. Juni 2012 – Kundgebung in Karlsruhe (Friedrichsplatz)

Sollten Sie in Karlsruhe oder der näheren Umgebung zuhause sein, planen Sie doch für den morgigen Samstag einen Ausflug zum Friedrichsplatz in Karlsruhe.
Dort findet ab 12:00 Uhr eine von der Landesvereinigung FREIE WÄHLER in Baden-Württemberg organisierte Kundgebung statt, bei der Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Prof. Dr. KA Schachtschneider und Dr. Bruno Bandulet anwesend sein werden.
Die genannten Herren sind Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde gegen besagtes ESM-Gesetz und werden ihre Positionen in kurzen Vorträgen erläutern sowie Publikumsfragen beantworten.

Als weiteres Highlight darf der Auftritt von RA Dr. Wolfgang Philipp (langjähriger Syndikus der ehemaligen Dresdner Bank AG) bewertet werden. Zusammen mit Prof. Hankel hat er den vorliegenden ESM-Vertrag eingehend analysiert und kommt zu der Feststellung, dass dieses Konstrukt NICHT emissionsfähig sei(!)
Presse-Erklärung der baden-württembergischen Landesvereinigung FREIE WÄHLER

Dies alles sind die Voraussetzungen für eine äusserst spannende Veranstaltung. Es wäre mir eine Freude, Sie in Karlsruhe begrüssen zu dürfen.

herzlichst
Ihr Oeconomicus