Anerkannte Flüchtlinge, die ihre Familie nach Österreich holen wollen, müssen sich einem DNA-Test in der Gerichtsmedizin unterziehen. Denn nur die engsten Angehörigen von Asylberechtigten dürfen nachgeholt werden.
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Bisher waren es vorwiegend junge Männer, die die Flucht nach Österreich wagten – hauptsächlich aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen ist und sie als anerkannter Flüchtling gelten, können sie beim Asylamt einen Antrag stellen, ihre Familie nachzuholen. Allerdings gilt das nur für die Ehefrau und minderjährige Kinder, nicht für andere Verwandte.
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Um die Verwandtschaft zweifelsfrei zu klären, braucht es ein Abstammungsgutachten, sagt der Molekularbiologe Franz Neuhuber von der Salzburger Gerichtsmedizin:
„Das funktioniert so, dass die DNA-Muster der Personen, die hier aufhältig sind, und der Personen im Heimatland verglichen werden. Dann kann man eindeutig feststellen, ob diese Personen miteinander verwandt sind oder nicht.“
[…] ORF – 12.09.2015
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Anmerkung:
Nach den Bestimmungen des deutschen AufenthG sind solche Vorkehrungen bislang nicht vorgesehen, womit sich eine weitere Ursache für die Verwendung der Begrifflichkeit „Täuschland“ offenbart.