Deutsche Bank lässt keine Spiele aus –

und die Verluste gehen auf’s Haus … IHR HAUS!

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Bildrechte: GNU – Urheber Ralf Roletschek
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So könnten sich die Bankster das vorstellen, sobald die Kugel auf der O landet, werden die Verluste zunächst in der Bilanz versteckt.
Lassen sich diese Tricksereien nicht länger verbergen, erfolgt die Umbuchung auf das Konto „too big, to fail“ (
oder too big, to jail ).
Inhaber dieses ‚Kontos‘ sind die deutschen Steuerzahler und ggfls. auch noch die eigenen Kunden!
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Das ist juristisch nicht möglich, könnte man meinen.
Die Erfahrung mit den Euro-Glycerin-Jongleuren hat leider gezeigt: ES GILT DAS GEBROCHENE WORT und schlimmer: WAS SCHEREN UNS GESETZE!
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Wer also in Hoffnung investiert, sollte eine alte Binsenweisheit in Erinnerung rufen: „Die Hoffnung stirbt zuletzt – aber sie stirbt!“
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In welche seltsame Spiele das Haus verstrickt ist, geht aus einem Bloomberg-Dossier hervor, welches von Format in deutscher Übersetzung angeboten wird.
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Skurrile Engagements, eben Leistungen aus Leidenschaft (bzw. Leiden schafft), der Bank könnten bei manchen Kunden und besorgten Bürge(r)n erhebliche Sorgenfalten verursachen.
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Juristisch ist der Bank vermutlich kaum beizukommen.
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“Sie haben eine schlaue Möglichkeit gefunden, um sich die Rechtslage zunutze zu machen und haben die Regeln buchstabengetreu befolgt”

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sagt Barry Epstein, Principal für Forensic Accounting und Litigation Consulting bei Cendrowski Corporate Advisors in Chicago, der die in Rede stehenden Dokumente untersucht hat.
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Aus den von Bloomberg eingesehenen Dokumenten geht nicht hervor, ob die Aufsichtsbehörden in Deutschland oder anderswo etwas von den Transaktionen wussten. Sven Gebauer, ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aus Bonn, erklärte, dass aus Gründen der Vertraulichkeit kein Kommentar zu bestimmten Unternehmen oder Transaktionen abgegeben werden könne.
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Ute Bremers, eine Sprecherin der Bundesbank in Frankfurt, wollte zu den Deals nicht Stellung nahmen, ebenso wie John Nester von der US-Finanzaufsicht SEC in Washington. Ein Sprecher des International Accounting Standards Board in London, das Bilanzierungsregeln festsetzt, erklärte, dass kein Kommentar dazu abgegeben werde, wie Bilanzierungsrichtlinien umgesetzt würden.
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Was aus den Berichten und Dokumenten nicht hervorgeht, sind u.a. die außerbilanziellen Risiken der Deutschen Bank, etwa bei den US-Engagements der Taunus Corp. oder etwaige Verluste, welche aus dem Derivatehandel in einem Umfang von € 58 Billionen (zum besseren Verständnis: wir reden über 58.000 Milliarden, oder 58 Millionen mal 1 Million!) zutage treten könnten.
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Offenbar hat Standard & Poor’s „den Braten“ bereits gerochen und konsequenterweise den Daumen gesenkt!
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Wer ein noch umfassenderes Bild zu den DB-Merkwürdigkeiten erhalten möchte, wird im Archiv fündig.
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Carpe diem
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Ihr Oeconomicus

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aus dem Archiv:

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Wenn aus dem Sparkonto ein Spendenkonto wird

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EU “fair value”-Richtlinie

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Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)


Dexia erhält weiteres Geld

Geordneter Niedergang: Dexia bekommt weiteres Geld
Paris und Brüssel versuchen mit vereinten Kräften das Finanz-Desaster bei der angeschlagenen Dexia-Bank so zu begradigen, dass zuminidest eine geordnete Zerschlagung des Instituts gewährleistet ist. Mit großer Spannung werden im Tagesverlauf die Quartalszahlen der belgisch-französischen Bank erwartet.
N-TV
WSJ: Frankreich und Belgien pumpen Milliarden in die Dexia-Bank

EU Kommission stellt Pläne für Bankenunion vor

EU-Kommission stellt Pläne für Bankenunion vor

Brüssel plädiert für eine Bankenaufsicht, die Einrichtung von Hilfsfonds und eine Einlagensicherung. Doch Berlin ist dagegen, dass deutsche Sparer für marode ausländische Großbanken haften.
Vor vier Jahren brach die weltweite Finanzkrise aus. Und allein die Rettung überschuldeter Banken hat manchen europäischen Staat an den Rand des Ruins geführt. Das gilt vor allem für Spanien.
„Wir müssen diesen Teufelskreis, dass die Rettung von Banken den staatlichen Haushalt schwächt, durchbrechen“,
meint EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, der die Bankenunion zur Chefsache gemacht hat.
Deutsche Welle
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Bankenunion – mehr Risiken als Chancen?

Auf dem jüngsten EU-Gipfel wurden die Grundlagen für eine gemeinsame Bankenaufsicht und die Schritte zu einer Bankenunion gelegt. Professor Hans-Peter Burghof sieht das kritisch.

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Angst vor Mega-Crash: Mysteriöse Vorgänge bei Morgan Stanley

Angst vor Mega-Crash: Mysteriöse Vorgänge bei Morgan Stanley

Wird Morgan Stanley das nächste Lehman? 40 Top-Manager wollen die Bank verlassen, offiziell wegen Problemen mit der „Technik“. Spekulationen verweisen dagegen auf eine möglicherweise fatale falsche Wette, die die Bank zu Fall bringen könnte.
Analysten glauben, dass eine Implosion von Morgan Stanley auch die Deutsche Bank und die französische Credit Agricole gefährden könnte, weil diese drei Banken besonders vernetzt sind.
Gefährliche Vernetzung der Banken:

Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 02.09.12, 01:29 | 22 Kommentare
Dazu:
Business-Insider – und recht spannende Kommentare
Anmerkung
Sehe ich Gespenster, oder werden hier Erinnerungen an die Lehman-Pleite wach?

Ihr Oenonomicus


EU treibt große Lösung voran – EZB soll alle Banken kontrollieren

EU treibt große Lösung voran – EZB soll alle Banken kontrollieren

Das Gezerre um die Kontrolle der Banken in der Euro-Zone geht weiter: Einem Medienbericht zufolge will die EU-Kommission nun einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem die Europäische Zentralbank die Oberaufsicht nicht nur über systemrelevante Banken, sondern auch Genossenschaftsbanken und Sparkassen übertragen will.

teleboerse

Anmerkung
Dem Vernehmen nach soll sich die geplante Aufsicht NICHT auf „besonders solvente Institute“, wie die belgisch-französische DEXIA oder die spanische BANKIA beziehen.
Besonders bemerkenswert an diesem Gesetzesvorhaben erscheint, dass die EU-Kommission nun endlich ein Instrumentarium schaffen möchte, um die „ungeliebten“ deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken unter ihre Kontrolle zu bringen.
Daneben erscheint diese Initiative ein weiteres Einfallstor zu sein, um die deutsche Einlagensicherung zur Rettung der Kundengelder für insolvente ausländischer Banken einzusetzen. Ein Ansatz, der vielen Anlegern und deutschen Banken den Schlaf rauben könnte!

Ihr Oeconomicus

Ergänzungen

EU Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier, Zitat:

„Die Idee dahinter ist, dass, wenn ein nationaler Garantieplan aufgebraucht ist, er sich von einem anderen nationalen Fonds etwas ausleihen kann. Reicht das das Geld im eigenen Land nicht aus, borgt man sich es eben von den solider wirtschaftenden Nachbarn.“

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Um dieses Thema etwas zu vertiefen, hier einige Dokumente und Argumentationslinien:

 

Dr. Stefan Gärtner:
„Sparkassen als Akteure einer integrierten Regionalentwicklung: Potential für die Zukunft oder Illusion?“
Dieses PDF-Dokument [180 Seiten] vermittelt hochspannende Einblicke in die Funktion deutscher Sparkassen, deren Grundlagen und Entwicklung im Wandel der Zeit. Eine hübsche Wochenend-Lektüre!

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Dr. Hans-Hagen Härtel [ehemals wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archiv (HWWA]
Kurzbetrachtung: „Öffentlicher Bankensektor im Konflikt mit der EU“
PDF [2 Seiten] aus WIRTSCHAFTSDIENST 2000/VIII

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Oliver Schmidt [Dipl.-Volkswirt, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer]
„Ende einer Ära: Was wird aus Sparkassen und Landesbanken?“  [ aus WIRTSCHAFTSDIENST 2001/VI
zum Aufsatz

Belgien vor neuer Sparrunde

Belgien vor neuer Sparrunde

Enttäuschende Wachstumszahlen und das ungewisse Schicksal von Dexia zwingen die belgische Regierung zum Handeln. Der Wachstumsvorsprung auf die Niederlande und auf Frankreich ist verspielt.

NZZ – 15.08.2012 – 17:27


Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen

Europäische Kommission
Pressemitteilung

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Brüssel, 6. Juni 2012

Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen

Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass die Behörden noch immer nicht über das nötige Rüstzeug verfügen, um Probleme bei angeschlagenen Banken auf den heutigen globalen Märkten in den Griff zu bekommen. Um unbedingt notwendige Finanzdienstleistungen für Bürger und Unternehmen zu erhalten, mussten die Staaten die Banken mit öffentlichen Finanzspritzen stützen und Garantien in noch nie dagewesenem Umfang übernehmen: Von Oktober 2008 bis Oktober 2011 genehmigte die Europäische Kommission 4,5 Billionen EUR (bzw. 37 % des EU-BIP) an staatlichen Beihilfemaßnahmen für Finanzinstitute1. Zwar gelang es auf diese Weise, einen massiven Bankenausfall und Verwerfungen der Volkswirtschaft zu verhindern, doch wurde die damit einhergehende Verschlechterung der öffentlichen Finanzen dem Steuerzahler aufgebürdet und die Frage, wie mit krisengeschüttelten grenzübergreifenden Großbanken verfahren werden soll, noch immer nicht gelöst.

Mit den heute von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlägen für EU-weite Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Banken wird sich dies ändern. Sie stellen sicher, dass die Behörden in Zukunft die nötigen Mittel an der Hand haben, um entscheidend eingreifen zu können, bevor Probleme auftreten bzw. in einem frühen Stadium bei bereits eingetretenen Problemen. Verschlechtert sich die Finanzlage einer Bank derart, dass keine Abhilfe mehr möglich ist, stellt der Vorschlag außerdem sicher, dass die unverzichtbaren Funktionen einer Bank erhalten werden können, während die Kosten für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken nicht mehr vom Steuerzahler, sondern von den Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden.

Dazu Kommissioinspräsident Barroso: „Die EU setzt ihre G20-Verpflichtungen in vollem Umfang um. Zwei Wochen vor dem Gipfel in Los Cabos legt die Kommission einen Vorschlag vor, der unsere Steuerzahler und Volkswirtschaften vor den Auswirkungen etwaiger künftiger Bankenausfälle schützen wird. Der heutige Vorschlag ist ein entscheidender Schritt hin zu einer Bankenunion in der EU und wird einen verantwortungsvolleren Bankensektor hervorbringen. Dies wird in Zukunft innerhalb der EU zu Stabilität und Vertrauen beitragen, da wir daran arbeiten, unsere miteinander verflochtenen Volkswirtschaften zu stärken und weiter zu integrieren.“

Und Binnenmarktkommissar Michel Barnier: „Die Finanzkrise hat den Steuerzahler eine Menge Geld gekostet. Der heutige Vorschlag ist der letzte Schritt zur Erfüllung unserer G20-Verpflichtungen für eine bessere Finanzregulierung. Wir müssen den Behörden die nötige Handhabe geben, damit sie Bankenkrisen in Zukunft angemessen bewältigen können. Andernfalls werden am Ende wieder die Bürger die Zeche zahlen, während die Banken weitermachen wie bisher, weil sie sich darauf verlassen können, gerettet zu werden.“

Kerninhalte des Vorschlags:

Ein Abwicklungsrahmen

Der Rahmen baut auf den in letzter Zeit unternommenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der nationalen Abwicklungsregelungen auf. Er stärkt diese in wesentlichen Punkten und gewährleistet die Umsetzbarkeit der Abwicklungsinstrumente im integrierten EU-Finanzmarkt.

Die vorgeschlagenen Instrumente sind aufgeteilt in Befugnisse zur „Prävention“, „Frühintervention“ und „Abwicklung“, wobei die Behörden mit zunehmender Verschlechterung der Lage immer stärker eingreifen können.

1. Vorbereitung und Prävention:

  • Erstens schreibt der Rahmen vor, dass Banken Sanierungspläne aufstellen müssen, in denen sie darlegen, welche Maßnahmen bei einer Verschlechterung ihrer Finanzlage greifen würden, um ihre Lebensfähigkeit wiederherzustellen.
  • Zweitens müssen die für die Abwicklung von Banken zuständigen Behörden Abwicklungspläne ausarbeiten, die Optionen für das weitere Vorgehen bei nicht mehr lebensfähigen Banken in finanzieller Notlage enthalten (z.B. Einzelheiten zur Anwendung der Abwicklungsinstrumente sowie Mittel und Wege zur Erhaltung kritischer Funktionen). Sanierungs- und Abwicklungspläne müssen sowohl auf Gruppenebene als auch auf Ebene der einzelnen zugehörigen Institute ausgearbeitet werden.
  • Drittens kann eine Behörde, die bei ihren entsprechenden Planungen Abwicklungshindernisse feststellt, von einer Bank verlangen, dass sie ihre rechtlichen oder operationellen Strukturen ändert, um sicherzustellen, dass sie mit den vorhandenen Mitteln so abgewickelt werden kann, dass kritische Funktionen und Finanzstabilität nicht gefährdet und die Steuerzahler von Kosten verschont werden.
  • Schließlich können Finanzgruppen Vereinbarungen über eine gruppeninterne Unterstützung schließen, um die Ausweitung einer Krise in Grenzen zu halten und die Finanzstabilität der Gruppe als Ganzes rasch wiederherzustellen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden und Anteilseigner eines jeden Unternehmens, das die Vereinbarung unterzeichnet hat, hätten zu einer Gruppe gehörende Institute somit die Möglichkeit, anderen Gruppenmitgliedern, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, finanzielle Unterstützung (in Form von Darlehen, Garantien oder Bereitstellung von Vermögenswerten zur Verwendung als Sicherheit bei Transaktionen) zu leisten.

2. Frühintervention

Durch aufsichtliche Frühintervention wird sichergestellt, dass finanzielle Schwierigkeiten schon im Keim abgewendet werden.Frühinterventionsbefugnisse setzen ein, wenn ein Institut die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllt oder wahrscheinlich nicht erfüllen wird. Die Behörden könnten in diesem Fall verlangen, dass das Institut im Sanierungsplan enthaltene Maßnahmen durchführt, einen Aktionsplan mit einem Zeitplan für dessen Umsetzung aufstellt, eine Hauptversammlung zwecks Verabschiedung dringender Beschlüsse einberuft und zusammen mit seinen Gläubigern einen Umschuldungsplan ausarbeitet.

Außerdem werden die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit haben, vorübergehend einen Sonderverwalter für eine Bank zu bestellen, wenn sich deren Finanzlage signifikant verschlechtert und die vorgenannten Instrumente nicht ausreichen, um die Situation umzukehren. Primäre Aufgabe des Sonderverwalters ist die finanzielle Wiederherstellung der Bank und die Sicherstellung einer soliden und vorsichtigen Unternehmensführung.

3. Abwicklungsinstrumente und -befugnisse

Eine Abwicklung erfolgt, wenn durch Prävention oder Frühintervention nicht verhindert werden kann, dass die Lage sich derart verschlechtert, dass die Bank von einem Ausfall betroffen oder bedroht ist. Wenn die Behörde feststellt, dass der Ausfall der Bank nicht durch anderweitige Maßnahmen abgewendet werden kann und dass das öffentliche Interesse (der Zugang zu unverzichtbaren Bankfunktionen, finanzielle Stabilität, Integrität der öffentlichen Finanzen usw.) gefährdet ist, sollten die Behörden die Kontrolle über das Institut übernehmen und entschlossen die Abwicklung einleiten.

Dank harmonisierter Abwicklungsinstrumente und –befugnisse, gekoppelt mit Abwicklungsplänen, die sowohl für national als auch für grenzübergreifend tätige Institute bereits im Voraus aufgestellt werden, erhalten die nationalen Behörden in allen Mitgliedstaaten ein gemeinsames Instrumentarium und einen einheitlichen Ablaufplan für den Umgang mit Bankenausfällen an die Hand. Die Eingriffe in die Rechte von Anteilsinhabern und Gläubigern, die die Instrumente mit sich bringen, sind durch das übergeordnete Ziel gerechtfertigt, die finanzielle Stabilität sowie Einleger und Steuerzahler zu schützen, und werden von Schutzbestimmungen gestützt, die verhindern, dass die Abwicklungsinstrumente unrechtmäßig eingesetzt werden.

Die wichtigsten Abwicklungsinstrumente sind

  • das Instrument der Unternehmensveräußerung, bei dem die Behörden die ausfallende Bank ganz oder teilweise an eine andere Bank verkaufen;
  • das Instrument des Brückeninstituts, bei dem die „guten“ Vermögenswerte oder wesentlichen Funktionen der Bank ermittelt und gesondert auf eine neue Bank (Brückenbank) übertragen werden, die später an ein anderes Unternehmen veräußert wird. Die alte Bank mit den „schlechten“ Vermögenswerten bzw. nicht wesentlichen Funktionen würde dann im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens liquidiert;
  • das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten, bei dem die „schlechten“ Vermögenswerte der Bank auf eine eigens für die Vermögensverwaltung errichtete Zweckgesellschaft übertragen werden. Mit diesem Instrument wird die Bilanz einer Bank bereinigt. Um zu verhindern, dass dieses Instrument lediglich als eine staatliche Beihilfemaßnahme verwendet wird, wird in dem Rahmen vorgeschrieben, dass es nur in Verbindung mit einem anderen Instrument (Brückeninstitut, Unternehmensveräußerung oder Schuldenabschreibung) eingesetzt werden darf. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bank nicht nur Unterstützung erhält, sondern gleichzeitig einer Restrukturierung unterzogen wird;
  • das „Bail-in“-Instrument, bei dem die Bank durch Löschung oder Verwässerung von Anteilen rekapitalisiert wird und die Forderungen der Gläubiger reduziert oder in Anteile umgewandelt werden. Ein Institut, für den sich kein Käufer des Privatsektors fände oder bei dem eine Aufgliederung voraussichtlich zu kompliziert wäre, könnte daher weiterhin grundlegende Dienstleistungen erbringen, ohne dass eine Rettung mit öffentlichen Mitteln notwendig wäre. Außerdem hätten die Behörden genug Zeit, es zu reorganisieren oder Teile seiner Geschäftstätigkeit geordnet zu liquidieren. Daher wären die Banken verpflichtet, in ihren Bilanzen einen Mindestbestand an Verbindlichkeiten zu führen, auf die die „Bail-in“-Befugnisse angewandt werden könnten. Beim Einsatz dieser Befugnisse würden die entsprechenden Verbindlichkeiten in einer im Voraus festgelegten Reihenfolge gemäß der Rangordnung der Forderungen abgeschrieben, damit das Institut wieder lebensfähig wird.

Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

Im Hinblick auf den Umgang mit Ausfällen grenzübergreifend tätiger EU-Banken oder Gruppen sorgt der Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden in allen Phasen der Vorbereitung, Sanierung und Abwicklung. Vorgesehen ist die Einrichtung von Abwicklungskollegien unter der Leitung der für die Gruppenabwicklung zuständigen Behörde und unter Mitwirkung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Die EBA erleichtert gemeinsame Maßnahmen und wird bei Bedarf als verbindlicher Vermittler tätig. Dadurch werden die Grundlagen für eine zunehmend integrierte Beaufsichtigung grenzübergreifend tätiger Unternehmen auf EU-Ebene gelegt, die in den kommenden Jahren im Rahmen der Überprüfung der europäischen Aufsichtsstruktur weiter auszubauen wäre.

Abwicklungsfinanzierung

Damit die Abwicklungsinstrumente effektiv sind, müssen für sie Mittel in einer gewissen Höhe zur Verfügung stehen. Wenn die Behörden beispielsweise eine Brückenbank einrichten, braucht diese für ihre Tätigkeit Kapital oder kurzfristige Darlehen. Falls eine Finanzierung über die Märkte nicht möglich ist und um zu verhindern, dass Abwicklungsmaßnahmen vom Staat finanziert werden, werden zusätzliche Mittel durch Abwicklungsfonds bereitgestellt, die Beiträge von Banken proportional zu deren Verbindlichkeiten und Risikoprofilen erheben. Die Fonds müssen ausreichende Kapazitäten aufbauen, um in 10 Jahren 1 % der gedeckten Einlagen zu erreichen. Sie werden ausschließlich zur Unterstützung einer geordneten Reorganisation und Abwicklung in Anspruch genommen, aber niemals zur Rettung einer Bank. Damit die Abwicklung grenzübergreifend tätiger Banken finanziert werden kann, ist eine gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfonds vorgesehen.

Damit die Ressourcen optimal eingesetzt werden, wird in der Abwicklungsrichtlinie zusätzlich auf die bereits vorhandenen Mittel in den 27 Einlagensicherungssystemen zurückgegriffen. Die Einlagensicherungssysteme stellen neben den Abwicklungsfonds finanzielle Mittel für den Schutz von Kleinanlegern bereit. Um maximale Synergie zu erreichen, wird es den Mitgliedstaaten sogar gestattet, das Einlagensicherungssystem und den Abwicklungsfonds zu verschmelzen, solange vollständig garantiert ist, dass das Sicherungssystem weiterhin in der Lage ist, die Einleger bei einem Ausfall zu entschädigen.

Hintergrund

Die Krise hat deutlich zutage treten lassen, dass wenn eine Bank in Schwierigkeiten gerät, sich diese auf den gesamten Finanzsektor und sogar weit über die Grenzen der einzelnen Länder hinaus ausbreiten können. Sie hat uns auch vor Augen geführt, dass es keine Systeme für den Umgang mit angeschlagenen Finanzinstituten gab. Es gibt nur sehr wenige Regeln, die festlegen, welche Maßnahmen im Falle einer Bankenkrise von den Behörden zu ergreifen sind. Deshalb kamen die G20 überein, dass ein Rahmen für Krisenverhütung und Krisenmanagement eingerichtet werden muss.2

Die Finanzkrise hat unmissverständlich gezeigt, dass ein robusteres Krisenmanagement auf nationaler Ebene erforderlich ist und dass Vorkehrungen für den Umgang mit dem Ausfall grenzübergreifend tätiger Banken getroffen werden müssen. Im Laufe der Krise ist es zum Ausfall mehrerer angesehener Banken (Fortis, Lehman Brothers, isländische Banken, Anglo Irish Bank, Dexia) gekommen. Dadurch wurden ernsthafte Mängel in den vorhandenen Regelungen aufgedeckt. Ohne Mechanismen für eine geordnete Liquidation hatten die EU-Mitgliedstaaten keine andere Wahl, als Rettungspakete für ihren Bankensektor aufzulegen. Die Kommission hat bereits 2010 eine Mitteilung zu dem Thema veröffentlicht (IP/10/1353).

Nähere Informationen

http://ec.europa.eu/internal_market/bank/crisis_management/index_de.htm

MEMO/12/416

Kontakt:

Stefaan De Rynck (+32 2 296 34 25)

Carmel Dunne (+32 2 299 88 94)

Audrey Augier (+32 2 297 16 07)

1 :

Quelle: Europäische Kommission

2 :

http://www.g20.org/images/stories/docs/eng/washington.pdf

http://www.g20.org/images/stories/docs/eng/pittsburgh.pdf

http://www.financialstabilityboard.org/publications/r_101111a.pdf

http://www.g20.org/images/stories/docs/eng/cannes.pdf

http://www.financialstabilityboard.org/publications/r_111104cc.pdf