Zeit für einen Schlussstrich bei der Eurorettung
Veröffentlicht: 9. Oktober 2012 Abgelegt unter: €URO, BEWERTUNGEN ZUM ZEITGESCHEHEN, DEUTSCHLAND - GERMANY, Dokumenten-Sammlung | Tags: Cicero, De-Industrialisierung, Euro, EWG, FRANKREICH, GRIECHENLAND / GREECE, ITALIEN, Ludwig Poullain, Sittenverfall im deutschen Bankwesen, SPANIEN, Strukturprobleme Hinterlasse einen KommentarLudwig Poullain
Zeit für einen Schlussstrich bei der Eurorettung
Einst Kritiker der eigenen Zunft, knöpft sich der ehemalige WestLB-Chef Ludwig Poullain jetzt die Kanzlerin vor:
ihr Krisenmanagement hält er für falsch – und plädiert für einen Austritt aus der Euro-Zone: Das geflossene Geld sei weg, der bisherige Rettungsversuch ein Fiasko.
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Anmerkung
Erkenntnisreiche und sehr empfehlenswerte Analyse, in welcher Poullain kein Blatt vor den Mund nimmt und mit einer stringenten Argumentation – der erfahrende Ökonomen nur zustimmen können – darlegt, warum das ‚Friedensprojekt‘ Euro und EU in der heutigen Form scheitern muß!
Ihr Oeconomicus
Seite 1 – Einführung
Seite 2: Was hätte die Kanzlerin in dieser Euroschuldenkrise anders machen sollen?
Seite 3: Nicht Griechenland, sondern Frankreich, Italien und Spanien sind die schwierigsten Fälle
Seite 4: Die Grundlage der Leistungsfähigkeit unserer Industrie
Seite 5: Die Strukturprobleme werden Spanien, Italien und Frankreich an die Wand drücken
Seite 6: Das Europa der Wunsch- und Wahnvorstellungen
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Kommentare zum Cicero-Artikel
Auszüge
Wolfgang Schäfer 09.10.2012 | 12:06 Uhr
Treffende Analyse, realistischer Ausblick
Chapeau!, Herr Poullain. Anders als Ihr Altersgenosse Helmut Schmidt, haben Sie sich Ihren gesunden Menschenverstand bewahrt und analysieren die Situation klar und ziehen die richtigen Schlüsse. So wie Olaf Henkel übrigens, dessen Vorschlag eines Nord-EUROs mir Ihrem Vorschlag nicht unähnlich scheint.
Auch meine Überzeugung ist es seit langem, daß die EU nur eine Zukunft als neu zu definierende EWG hat. Aber der Widerstand der Eurokraten und ihrer journalistischen Wasserträger dagegen wird immens sein. Um diesen zu erwartenden Widerstand zu brechen, brauchen wir eine neue selbstbewußte Politikergeneration, die ich im Moment leider noch nicht sehe.
Übrigens: Ihr Bild von den Merkel unterstützenden MdBs als Terrakottasoldaten: köstlich!
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Dr. Hans-Jürgen Bethke 09.10.2012 | 12:49 Uhr
Poullain … Genug Euro
Als Deutscher, der seit 1998 in Baku (Aserbaidschan) lebt und arbeitet, erlaube ich mir, mit 20 Jahren unternehmerischer Erfahrung, dem hochgeschätzten Herrn Poullain noch einen weiteren Gedanken gegen die selbstmörderische Euro-Rettung nahezulegen: In Ländern wie „meinem“, die bemüht sind, sich vom deutschen Vorbild etwas für die eigene Entwicklung abzuschauen, fühlen sich viele Denker und Lenker nur noch irritiert von diesem Kurs der Bundesregierung, die Grundsätze einer geordneten Haushaltsführung und das Ziehen von Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung einfach über Bord zu werfen. Die EU-Staaten und die Bundesregierung machen momentan genau das. Erzwungene Staatsleistungen in Gestalt von „Rettungsschirmen“ sind Selbstbetrug, denn das böse Erwachen kommt, wenn die vermeintlich stabilen Länder Europas, die Herr Poullain so trefflich beschrieben hat, aufgrund nicht mehr zu kaschierender Strukturschwächen wie Kartenhäuser einstürzen werden.
Und „wir“ predigen den Aserbaidschanern, diversifiziert die Wirtschaft für die Zeit nach dem Öl und dem Gas, investiert in Wachstumszweige der Industrie und steckt etwas in den Sparstrumpf und vor allem: Lügt Euch nicht selbst in die Taschen…
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Der Autor
Der 92‑jährige Poullain hat als ehemaliger Chef der WestLB und Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands das deutsche Bankwesen geprägt. Selbst während seiner Zeit bei der WestLB in einen Skandal um einen Beratervertrag verstrickt, hat er sich nach seinem Abschied aus der Welt der Banker zu deren schärfsten Kritiker entwickelt. Berühmt geworden ist seine „Ungehaltene Rede“ über den Sittenverfall im deutschen Bankwesen, geschrieben 2004 für die Verabschiedung des NordLB‑Chefs Manfred Bodin. Der Vortrag wurde aufgrund seines kritischen Inhalts kurzfristig abgesagt, erschien dann aber wenig später in voller Länge in der FAZ.
Verfassungsbeschwerden gegen die Europolitik der Bundesrepublik Deutschland
Veröffentlicht: 3. Juli 2012 Abgelegt unter: BVerfG, DEUTSCHLAND - GERMANY, ESM, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Kanzlei Hengeler-Mueller, Verfassungsbeschwerden | Tags: Abgeordnete, Bundespräsident, Cicero, Deutsche Bank, Dr. Peter Gauweiler, Dr. phil. Bruno Bandulet, ESM, ESM-Vertrag, Euro, fake, Fiskalpakt, IWF - IMF, Königsrecht, Lobbygeschäft, Maastricht, pouvoir constituant, Prof. Dr. Christoph Degenhart, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Prof. Dr. iur. Dietrich Murswiek, Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, Schuldenunion, Schutzschrift, Steuerzahler, Verfassungsbeschwerde, Verrat an der Nation, Währungsunion, Zitat Hinterlasse einen KommentarZitat zum Tage
„Eine Nation kann ihre Dummköpfe und sogar ihre Ehrgeizigen überleben,
aber nicht Verrat von innen.
Ein Feind am Tor ist weniger schrecklich,
denn er ist bekannt und trägt seine Fahne für alle sichtbar.
Der Verräter hingegen bewegt sich frei im Hause,
sein listiges Geflüster raschelt durch alle Gänge
und wird sogar in den Hallen der Regierung gehört.
Der Verräter erscheint nicht als Verräter;
er spricht die Sprache seiner Opfer, und er hat ihre Züge, trägt ihre Kleider;
er spricht die Gefühle tief im Herzen dieser Menschen an.
Er verdirbt die Seele des Landes.
Er arbeitet im Geheimen, unbekannt, und untergräbt die Säulen des Hauses.
Er verdirbt die Politik, so dass sie nicht länger widerstehen kann.
Einen Mörder braucht man weniger zu fürchten.“
Diese Erkenntnisse werden Marcus Tullius Cicero zugeschrieben, welche er in seiner Rede „Verrat an der Nation“ vor dem Römischen Senat vorgetragen haben soll.
Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider
Ordinarius em. des Öffentlichen Rechts der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
KASchachtschneider@web.de
Bild-Datei veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. SchachtschneiderVerfassungsbeschwerde
und
Antrag auf einstweilige Anordnung
von
1. Dr. phil. Bruno Bandulet, Bad Kissingen
2. Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Königswinter
3. Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, Grönwohld
4. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, Berlin
5. Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty, Tübingen
Verfahrensbevollmächtigter:
Universitätsprofessor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Antragstellergegen
die Europolitik der Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Grundrechte der
Beschwerdeführer aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 146, Art. 1 Abs. 1,
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 4 GGProf. Schachtschneider’s einführende Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde:
„In der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 2012 über die Anträge auf einstweilige Anordnung an den Bundespräsidenten und die Bundesregierung, die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze zur Änderung des Art. 136 AEUV, zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag und deren Ratifizierung zu unterlassen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht über die Verfassungsbeschwerden gegen diese Rechtsakte entschieden hat:
Der Politik, die wir mit der Verfassungsbeschwerde unterbinden wollen, geht es um die Rettung des Euro, vordergründig, in ihrer Finalität geht es ihr darum, die Integration der Europäischen Union zu einem existentiellen Staat voranzutreiben, endgültig die Grenze zum Bundesstaat zu überschreiten. Dafür setzt sie das wirksamste Mittel des Modernen Staates, die Vergemeinschaftung der Finanzen, ein. Sie gibt dafür die existentielle Staatlichkeit der beteiligten Mitgliedstaaten auf, deren Souveränität, und opfert sogar das Königsrecht der Parlamente, die Haushaltsverantwortung.
Wir setzen dieser Politik das Recht entgegen und mit dem Recht die Freiheit der Bürger. Die politische Freiheit entfaltet sich im Staat. Es ist der Staat der Bürgerschaft, des Volkes. Das Volk allein hat die Hoheit, solange es frei ist. Die Hoheit des Volkes ist seine Souveränität. In Souveränität gestaltet es seine Lebensordnung, sein Verfassungsgesetz. Dieses bestimmt und begrenzt die Politik, nach innen und außen, tagtäglich. Jedenfalls im Kern darf die Politik deren Grenzen nicht überschreiten, ohne das Volk zu fragen, d. h. ohne ein neues Verfassungsgesetz des pouvoir constituant, das den Weg für diese Politik freimacht. Das gilt im besonderen Maße, wenn ein neuer, größerer Staat begründet werden soll, der eine „andere Menge von Menschen“ zu einem neuen Volk verfassen soll. Der neue, größere Staat bedarf der Legitimation des neuen Volkes, der demokratischen Legitimation.
Den neuen, großen Staat strebt die Politik an, objektiv und auch subjektiv, ohne es zuzugeben, weil die Politiker fürchten, die Völker nach deren Zustimmung zu fragen, zumal in Deutschland. Sie geben vor, nur die Währung stabilisieren zu wollen, aber die Währung ist der Hebel, den Unionstaat zu erzwingen. Längst räumen die Politiker ein, daß die Währungs- und Wirtschaftsunion ohne politische Union zum Scheitern verurteil ist. Wir haben das in unsere Euro-Klage 1998 vorgetragen und das Scheitern des Euro ohne politische Union dargelegt. Der Senat hat schon im Maastricht-Urteil 1993den geplanten Versuch der Währungsunion zugelassen, wenn denn diese eine Stabilitätsgemeinschaft ist. Das konnte sie nicht sein, weil der optimale Währungsraum fehlte und weiter fehlt, die große, aber nötige Konvergenz. Nicht die Konvergenz hat sich weiterentwickelt, sondern die Divergenz ist gestiegen, der ökonomischen Gesetzlichkeit folgend, welche weniger entwickelten Volkswirtschaften gegenüber stärkeren im Binnenmarkt ohne Schutz, ohne Zölle, keine Chance läßt, sich anzugleichen, schon gar nicht mit einheitlicher Währung ohne Abwertungsmöglichkeit. Die Zinssubventionen der Einheitswährung hat die Angleichung der Lebensverhältnisse ermöglicht, die eigentliche Triebfeder der europäischen Integration für die Völker mit schwächerer Volkswirtschaft, aber auf Kredit. Die Finanzmärkte haben die Finanzierungsschwäche dieser Volkswirtschaften schonungslos offengelegt. Deren Schulden sind über das Refinanzierungsmaß hinausgewachsen. Die Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist gescheitert. Sie ist nicht zu retten, auch nicht als Schuldenunion. Sie ist und wird mit jeder Rettungsmaßnahme mehr eine Inflationsgemeinschaft.
Das Scheitern des Euro rechtfertigt nun wirklich die Aufgabe der Souveränität nicht. Die kritisierte Politik gibt die freiheitliche demokratische Grundordnung, Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, auf. Sie riskiert die Widerstandslage. Sie ruiniert die Grundlagen wirtschaftlicher Prosperität, zwingt Staaten und Völker in die Austerität. Sie gefährdet die politische Stabilität.
Das Hohe Gericht ist aufgefordert, die vertrags- und verfassungswidrige Politik des Umsturzes zu beenden und die Widerstandslage aufzulösen. Der erste notwenige Schritt ist es, dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze und die Ratifikation des ESM und des Fiskalpaktes wie der Novellierung des Art. 136 AEUV zu untersagen, bis die Hauptsache entschieden ist. Der Senat steht in historischer Verantwortung, für das Recht“.
zur Verfassungsbeschwerde – PDF [123 Seiten]
Verfassungsbeschwerde
von
Prof. Dr. iur. Dietrich Murswiek
Beschwerdeführer
Dr. Peter Gauweiler MdB
Bild-Datei: Creative Commons-Lizenz – Urheber: Harald Bischoffzur Verfassungsbeschwerde – PDF [87 Seiten]
Spannender Auszug aus der Verfassungbeschwerde (s.Seite 63):
„Bezeichnend ist, dass die Bundesregierung für die Vorbereitung des ESM, für die ihr eigener juristischer Sachverstand offenbar nicht ausreichte, externe rechtliche Beratung eingekauft hat, und zwar nicht bei neutralen Experten, sondern bei zwei Anwaltskanzleien, die ständig Investmentbanken betreuen.
Zum einen handelt es sich um die Kanzlei Freshfields-Bruckhaus-Deringer, die als einer der Vorreiter beim Einstieg von Anwaltskanzleien in das Lobbygeschäft in Deutschland gilt, bereits die Entwürfe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes formuliert hat, ständig Banken berät und insbesondere Banken auch bei Anträgen für Mittel aus den Banken-Rettungspaketen beraten hat.Zum anderen handelt es sich um die Kanzlei Hengeler-Mueller, die ständig die Deutsche Bank vertritt und auch andere deutsche und ausländische Banken berät. Sie bezeichnet sich selbst als „Vorreiter bei der Entwicklung neuer Produkte für die europäischen Kapitalmärkte“.
Verfassungsbeschwerde von RA Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
Bild-Datei: Creative Commons-Lizenz – Urheber: Franz Richter (User:FRZ)vertreten durch
zur Verfassungsbeschwerde – PDF [116 Seiten]
Replik vom 8. Juli 2012 auf die Schutzschrift des Bevollmächtigten der Bundesregierung vom 25. Juni 2012:
Replik zur Schutzschrift – PDF [10 Seiten]
Auszüge:
„Insbesondere: Haftungshöhe und Haftungsrisiko
Zur Frage insbesondere der Haftungshöhe und der Haftungsrisiken sei ergänzend angemerkt, dass diese von Verfassungswegen nicht nach oben offen sein dürfen. Sie sind es jedoch. Die Ausführungen des Bevollmächtigten der Bundesregierung hierzu sind unvollständig – wie ja auch der Bundestag auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage entschieden hat.
So werden insbesondere die kumulierten Risiken der „Rettungspolitik“ und die drohenden Nachschusspflichten nicht einbezogen.
Und ebenso wenig wird offengelegt, dass der Anteil, mit denen Deutschland an den einzelnen Rettungsmaßnahmen beteiligt ist, zwar an sich nach Prozentsätzen festgelegt ist, diese Prozentsätze aber nicht auf Dauer gesichert sind, da sie davon abhängen, welche Staaten im Krisenfall effektiv haften – die Staaten, um deren „Rettung“ es geht, werden dies jedenfalls nicht sein.Beispielhaft sei verwiesen auf die Risiken aus dem Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB in Höhe von etwa 220 Mrd. Euro; hierauf entfällt für die Bundesrepublik Deutschland ein Anteil von ca. 27%, also etwa 59,4 Mrd. Euro; dies setzt jedoch voraus, dass alle Eurostaaten, also auch Griechenland, Irland und Portugal, als Haftende zur Verfügung stehen. Rechnet man diese drei Staaten heraus, erhöht sich der deutsche Anteil bereits auf 29 Prozent. Sollten auch Italien und Spanien sich unter den Rettungsschirm begeben, läge der deutsche Haftungsanteil bei knapp 43 Prozent oder 94 Mrd. Euro.
Hinsichtlich der Belastungen durch den ESM sei an dieser Stelle erneut betont, dass diese sich nicht, wie die Schutzschrift der Bundesregierung suggeriert, in den 22 Mrd. der einzuzahlenden Bareinlage erschöpft, vielmehr ist der volle Kapitalanteil von (derzeit noch) 190 Mrd. Euro als Verbindlichkeit – und eben nicht als bloßes Gewährleistungsrisiko – zu verbuchen.
Offene Fragen
Hilfreich wäre es, die Bundesregierung hätte sich in ihrer Schutzschrift klar geäußert zu weiteren, während des parlamentarischen Verfahrens insgesamt entweder nicht angesprochenen oder ungeklärt gebliebenen offenen Fragen, die zur Beurteilung der Haftungshöhe, der Haftungsrisiken und auch der Beteiligung des Deutschen Bundestages bzw. der in den Beteiligungsgesetzen festgelegten Gremien wesentlich sind.
– die im Zuge der zweifelhaften Euro-Rettungsversuche der vergangenen Jahre erfolgte kontinuierliche Erweiterung der für die Instrumente und Hilfen des ESM vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten
o So verwendet noch Art. 136 Abs. 3, AEUV die sehr strikte Formulierung: „Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungs-Gebiets insgesamt zu wahren.“
o Art. 3 S.1 ESM – Vertrag öffnet bereits mit folgender Formulierung „Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und ESMMitgliedern, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, unter strikten, dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitzustellen, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. „ .
o In der praktischen Handhabung, insbesondere der durch das Königreich Spanien und die Republik Zypern gestellten Anträge werden diese Voraussetzungen weitgehend unterstellt, und
o die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 28. und 29.6.2012 sehen eine noch weitere Öffnung bzw. Absenkung der Voraussetzungen vor.– die Möglichkeit einer Volumenhebelung, die sich Art. 8 Abs. 2 S. 2 ESM-Vertrag mit der Folge einer Haftung der Bundesrepublik Deutschland für das eingesetzte Kapital zum Ausgabekurs ergibt.
– die Unsicherheit, die sich aus der langjährigen Diskussion in der Bankenwelt über die juristische Gültigkeit und die faktische Durchsetzbarkeit des dem ESM im ESM-Vertrag niedergelegten „preferred status analog dem IWF „ (s. dazu als Übersicht die als Anlage beigefügte Stellungnahme von Hampten Turner/King, Citi Group v. 25.6.2012 ; so seit langem schon Raffer, u.a. in Protokoll der gemeinsamen Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses und des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit v. 2.4.2003, ProtNr. 15/13 bzw. 15/12.) ergibt; in dieser Diskussion wird mit zunehmender Dringlichkeit darauf hingewiesen, die diesbezügliche Feststellung der Regierungen in. 13. Erwägungsgrund zum ESMVertrag sei ein „fake“, der zur Beruhigung der Abgeordneten und Steuerzahler angeführt werde, in Wirklichkeit jedoch keine juristische Bedeutung habe, ja im Hinblick u.a. auf Kreditversicherungsfolgen auch nicht haben könne.“
Allgemeines zu Schutzschriften