BVerfG: mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren ESM/EZB vom 11. und 12. Juni 2013

Verantwortung der Staaten und Notenbanken in der Euro-Krise

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Temporärer Dienstsitz des Bundesverfassugserichts bis 2014 / Quelle: Wikipedia/Matthias Cantow

Temporärer Dienstsitz des BVerfG bis 2014 / Quelle: Wiki/Matthias Cantow
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Als einer der Sachverständigen im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nahm Prof. Hans-Werner Sinn zu den Klagen gegen den Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank Stellung. Der Präsident des ifo Instituts beschrieb die Regulierungsfehler, durch die die südeuropäischen Länder ungehindert in eine immer größere private und öffentliche inflationäre Kreditblase geraten konnten, die sie ihrer Wettbewerbsfähigkeit beraubte, und dokumentierte das Ausmaß der inzwischen zur Verfügung gestellten Hilfskredite.
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Etwa zwei Drittel dieser Kredite wurden durch die EZB gewährt, nur ein Drittel floss unter der Kontrolle der Parlamente.
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In seinem Gutachten stellt Sinn die Grundlage der angekündigten Käufe von Staatspapieren im Rahmen des OMT-Programms der EZB sowie die der SMSF des Rettungsfonds ESM in Frage. Da die beiden Instrumente offenbar genau dasselbe tun, besteht der Verdacht, dass entweder die EZB ihre Kompetenzen überschreitet, indem sie Fiskalpolitik betreibt, oder der ESM, indem er Geldpolitik durchführt. Prof. Sinn setzt sich außerdem kritisch mit der ökonomischen Begründung der EZB für die Durchführung des OMT-Programms auseinander. Die EZB spricht von einer Dysfunktionalität der Märkte, die sich in der starken Ausspreizung der Zinsen niederschlage und bezeichnet es als Aufgabe des OMT-Programms, durch Marktinterventionen die Zinsspreizung zu reduzieren. Hingegen weist Prof. Sinn auf die marktwirtschaftliche Bedeutung der Zinsspreizungen hin, die die unterschiedlichen Risiken der Investitionen abbilden.
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Am Ende des Gutachtens findet sich eine Kurzzusammenfassung in Thesenform.
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Quelle: Pressemitteilung: CesIfo
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Sinn-Juni2013-EZB-Kurs
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Auszug – Gliederung

1. Regulatorische Gründe für die Krise
2. Refinanzierungskredite und Target-Salden
2.1 Die Target-Salden
2.2 Target-Salden und offene Rettungskredite
2.3 Die Absenkung der Sicherheitsstandards für die Besicherung der Refinanzierungskredite
2.4 Mittelbare Staatsfinanzierung durch Refinanzierungskredite an die Banken
3. Staatspapierkäufe der EZB und offizielle Rettungsprogramme
3.1 Von der mittelbaren zur unmittelbaren Staatsfinanzierung: Das SMP-Programm
3.2 Die Rettungsschirme der Staatengemeinschaft: EFSF, ESM & Co.
3.3 Geldpolitik oder Fiskalpolitik: ESM, SMP und OMT
4. Die Risiken und Kosten der EZB-Politik
4.1 Die mögliche Haftung aus dem OMT-Programm
4.2 Risiken aus Refinanzierungskrediten
4.3 Target-Verluste bei einem Austritt und Konkurs, doch Fortexistenz des Euro
4.4 Target-Verluste bei einem Untergang des Euro oder einem deutschen Austritt
4.5 Verlagerung der Wachstumskräfte durch kostenlosen Versicherungsschutz
4.6 Die Pfadabhängigkeit der Politik
4.7 Schleichende Enteignung der Sparer
5. Ökonomische Bewertung der EZB-Politik
6. Politikmaßnahmen gegen Zinsspreizungen: Die Begründungen der EZB
6.1 Die ökonomische Bedeutung von Zinsspreizungen
6.2 Diskussion der Argumente der EZB
7. Zusammenfassung in Thesenform

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Darf die EZB Staatsanleihen kaufen ?

Darf die EZB Staatsanleihen kaufen ?

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Teufel vs Weihwasser ..

.. oder Politik vs. Referendum

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Ihnen ist sicher schon häufiger aufgefallen was Politiker, deren Hofstaat samt Einfluß-Bereich konzertiert durch mediale Sedativa am meisten fürchten:
die Vorstellung das eigene Volk über unliebsame politische Ziele zu befragen … Terminus technicus: Referendum.
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Ein demonstrativer Beleg hierfür wurde anlässlich der Phoenix-Talkrunde “Parlamente in der Europäischen Integration” in solch perfekt inszenierter Weise abgeliefert, dass wohl nur ausgeschlafene Selbstdenker mit staunendem Gesichtsausdruck das gereichte Sedativum als solches erkennen konnten.
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Die Teilnehmer:
– Dr. Norbert Lammert (Präsident des Deutschen Bundestages)
– Prof. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts)
– Michael Link (Staatsminister im Auswärtigen Amt)
– Dr. Aart De Geus (Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung)
– Martin Klingst (Korrespondent Washington, Die Zeit)
Moderation: Prof. Christian Calliess
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Dabei erscheint es geboten den Argumentationslinien der Diskutanten zum Thema “Referendum” ganz besondere Beachtung zu schenken.
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Prof. Andreas Voßkuhle am 05.11.2011 im Focus-Interview:
„Wenn wir einen europäischen Bundesstaat schaffen, dann brauchen wir eine neue Verfassung und dann muss das Volk beteiligt werden. Das kann über eine direkte Abstimmung über einen vorher erarbeiteten Verfassungsentwurf geschehen oder über einen Konvent, der speziell dafür gewählt wird.“
Eine Nationalversammlung nach dem Vorbild der Paulskirche wäre das, so Voßkuhle ..
„und dann das Modell des Verfassungskonvents, oder stellvertretend für das Volk ein neues Grundgesetz erarbeitet.“
Welchen Charakter dieses Modell dann hätte – nämlich seinen – machte der Verfassungsgerichtspräsident aber schon mal präventiv deutlich:
„Die Vorstellung, mit mehr Plebisziten würde die Welt demokratischer, ist sicherlich falsch.”
beste Grüße
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Ihr Oeconomicus

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“Europa- und Europolitik sind vernunft- und rechtswidrig”

Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

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Herr Professor Schachtschneider, Ihr neues Buch “Die Souveränität Deutschlands” trägt den Untertitel “souverän ist, wer frei ist”. Wie stark ist unsere Freiheit durch die europäische Zwangsintegrationspolitik gefährdet?
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Die Freiheit der Bürger verwirklicht sich in der Republik. Deren politische Form ist die Demokratie. Verletzungen des demokratischen Prinzips sind, jedenfalls wenn sie den nicht disponiblen Kern des Demokratischen mißachten, Souveränitätsverletzungen. Die Integrationspolitik ignoriert die Bürgerschaft als den Souverän weitestgehend. Nicht nur die Vertrags- und Verfassungsverletzungen sind mit der Souveränität als der Freiheit nicht vereinbar, sondern die Übertragung von Hoheitsrechten, welche mit der Souveränität unlöslich verbunden sind. Das ist etwa die Wirtschafts- und die Währungshoheit. Auch die Handelspolitik muß in der Hoheit jedenfalls eines wesentlich vom Export lebenden Landes bleiben.
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Auf jeden Fall muß die Bürgerschaft durch ihren Staat das letzte Wort in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung haben. Gesetzgebung muss strikt demokratisch legitimiert und damit auch demokratisch organisiert sein. Das ist die Gesetzgebung der Europäischen Union in keiner Weise; denn diese ist eine Gesetzgebung der Exekutive. Maßgeblich sind die Kommission, die das alleinige Vorschlagsrecht hat, und der Rat, die Minister der Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament ist zwar an vielen Akten der Gesetzgebung beteiligt, im übrigen nicht den wirklich wichtigen, aber hat keine demokratische Legitimationskraft. Zum einen vertritt dieses „Parlament“ kein Volk, weil es ein Unionsvolk nicht gibt, vielmehr die Abgeordneten nach wie vor Vertreter der Völker sind, zum anderen ist diese Vertretung ein krasser Verstoß gegen die demokratierechtlich essentielle Egalität des Stimmgewichts der Wähler.
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Schlimmer noch der Europäische Gerichtshof. Ein Verfassungsgericht muß eine starke demokratische Legitimation haben. Dieser Gerichtshof hat gar keine. Seine Richter werden von den Regierungen ernannt, ausgerechnet von den eigentlichen Gegenspielern des Rechts. Die Amtszeit beträgt bei übermäßig hohem Gehalt nur sechs Jahre. Das macht die Richter wegen der Begehrlichkeit gefügig. Sie wollen erneut berufen werden. Die Judikatur des Gerichtshofs ist ein permanenter Staatsstreich. Das jüngste Beispiel ist das skandalöse Urteil, in dem  der Europäische Stabilitätsmechanismus gerechtfertigt wurde. Das Gericht wollte nicht einmal zugestehen, daß das Bail-out-Verbot durch den ESM verletzt wird.
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Wenn die Union rechtens als Staat agieren will, was sie der Sache nach tut, muß sie als solcher gegründet werden. Das setzt Zustimmungen aller beteiligten Völker durch Referenden voraus. Zu empfehlen ist das nicht, weil ein Großstaat der Demokratie keine Chance läßt.
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Die Einheitswährung ist gegen jede wirtschaftliche Vernunft. Kein Volk kann sie wollen. Sie schadet allen beteiligten Völkern schwer. Sie dient gerade durch ihr Scheitern als Hebel, den zentralistischen Unionsstaat mit einheitlichen Lebensverhältnissen herbeizuzwingen. Das ist schwere Souveränitätsverletzung. Aber auch das Herkunftslandprinzip, wonach die Legalität von Waren, Dienstleistungen usw. sich nach dem Herkunftsland bestimmt, ist mit der Souveränität der Bestimmungsländer unvereinbar, weil deren Rechtsordnung marginalisiert wird. Man denke nur an das Lebensmittelrecht.
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Die Europäische Union ist eine zunehmend diktatorische Bürokratie und damit das Gegenteil eines freiheitlichen Gemeinwesens, wie es die Souveränität als Bürgersouveränität postuliert.

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Auf die Einheitswährung kommen wir gleich zu sprechen. Zunächst: Was rechtfertigt eigentlich die EU, wenn, wie Sie sagen, die Wirtschafts- und Währungshoheit sowie auch die Handelspolitik untrennbar mit der nationalen Souveränität verbunden sind?
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Ich vermag keine Rechtfertigung für die Europäische Union, wie sie sich entwickelt hat und in den Verträgen vereinbart ist, zu erkennen. Aber: Das Grundgesetz verpflichtet die „Bundesrepublik Deutschland“ in Art. 23 „zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mitzuwirken, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“. Diese Verfassungsverpflichtung ist richtig und entspricht der sittlichen Pflicht jedes Volkes, durch ein bestmöglich vertraglich geordnetes Zusammenleben mit den näheren und ferneren Nachbarn dem Frieden zu dienen. Nur die reale EU entspricht keinem der Kriterien, welche das Grundgesetz gemäß seinen nach Art. 79 Absatz 3 unabänderlichen Grundsätzen für das vereinte Europa und dessen Entwicklung als Europäischen Union vorschreibt. Diese Grundsätze sind zugleich Rechtsprinzipien einer Verfassung der Menschheit des Menschen, wie sie mit dem Menschen geboren sind. Sie fließen aus der Menschenwürde und damit auch der Freiheit des Menschen.
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Es fängt schon damit an, daß die EU keinerlei Anstalten macht, das wirkliche Europa zu vereinen. Rußland wird nicht einbezogen, gehört aber trotz des großen Territoriums in Asien zu Europa. Demgegenüber soll die Türkei Mitglied der EU werden, obwohl sie ein asiatischer Staat ist und sich zunehmend von der europäischen Kultur entfernt. Die Mittelmeerunion zielt langfristig auf die Erweiterung der EU in den vorderen Orient und nach Nordafrika. Die EU ist weder demokratisch (keine demokratische Legitimation der Gesetzgebung und Rechtsprechung), noch rechtsstaatlich (keine Gewaltenteilung, kein hinreichender Rechtsschutz der Bürger), noch sozial (wirtschaftliche Instabilität, neokapitalistisch), noch subsidiaristisch (übermäßige Befugnisse, fast unbegrenzter Vorrang der Unionspolitik), noch schützt sie die Grundrechte (kein legitimes Gericht, keine Grundrechtsbeschwerde, schwacher Grundrechtskanon, Möglichkeit der Todesstrafe). Ohne Unionsvolk gibt es keine Unionsdemokratie und ohne Demokratie weder Rechtstaat noch Sozialstaat. Wenn ein Unionsvolk verfaßt werden soll, bedarf es der Aufhebung der Souveränität Deutschlands (und die der anderen Staaten). Das geht nicht ohne Änderung des Grundgesetzes in der Substanz, wie das Bundesverfassungsgericht (meinem Vortrag folgend) im Lissabon-Urteil klargestellt hat. Ich habe all das vielfach in meinen Schriften und Verfassungsbeschwerden dargelegt und vorgetragen.  Allenfalls ist die EU föderativ, marginalisiert allerdings die Länder Deutschlands, die souveräne Staaten sind. Sie tendiert deutlich zum zentralistischen, bürokratischen Staat mit einheitlichen Lebensverhältnissen der Bevölkerung, aber ohne Bürger im bürgerlichen Sinne. Das Grundgesetz zielt auf ein europäisches Europa, ein Europa souveräner Völker und freier Bürger, wie es General De Gaulle vorschwebte. Das unterstütze ich uneingeschränkt. Nur das entspricht der Souveränität der Völker, der Freiheit der Bürger. Mehr läßt das Grundgesetz nicht zu und mehr ist nicht vernünftig.
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Die wirtschaftliche Rechtfertigung ist mit der Realisierung des Binnenmarktes und der Währungseinheit verloren gegangen. Beide ruinieren sichtbar die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten, auch die Deutschlands. Die Divergenzen haben sich vor allem zu Lasten der lateinischen Staaten und Griechenlands verschärft. Die Staaten des Ostens haben nur Anfangsvorteile aus den Subventionen. Der neoneoliberale unechte Freihandel durch die überzogene Deregulierung schadet allen Beteiligen, wenn er auch vorübergehend Deutschland und einigen anderen Ländern Wettbewerbsvorteile, verstärkt durch die preislichen Vorteile der unterbewerteten Währung, bringt, sichtbar friedenswidrig. Die Wirtschaftsfreiheit sichert auch die WTO hinreichend, die aber keine Kapitalverkehrsfreiheit enthält. Das ist ein wichtiger Schutz gegen den entgrenzten und grenzenlosen Kapitalismus, der seine verheerende Wirkung in der Finanzkrise beweist. Die Politik der Binnenmarktderegulierung hat verkannt, daß eine Volkswirtschaft die wirtschaftliche Einheit eines Volkes, organisiert als Staat, ist. Diese Einheit schließt das Soziale, das wesentlich durch das Gleichheitsprinzip bestimmt ist, ein. Sozialpolitik läßt sich aber nur schwer, wenn überhaupt, durch Deregulierung der Wirtschaft machen. Die Erhardsche Vorstellung, daß Markt und Wettbewerb die beste Sozialpolitik seien, ist nur in Verbindung mit einem Staat richtig, der die Hoheit über Wirtschaft und Soziales hat und in der Lage ist,  „Wohlstand für alle“ zu gewährleisten.  Der Binnenmarkt verschiedener Staaten und damit ohne einheitliche solidarische Sozialpolitik hat zu einem unvollkommenen Staat geführt. Daß diese Politik gescheitert ist, ist jedem klar geworden, aber es gibt keinen Weg des Rechts, sie zu korrigieren. Aber es wäre auch weder politisch noch wirtschaftlich richtig, jedenfalls nicht demokratisch. Man kann nicht zusammen zwingen, was nicht zusammen gehört. Mir geht es darum, Freiheit und Recht zu verteidigen, also die Demokratie. Ich denke, das sieht das Bundesverfassungsgericht trotz allen politischen Opportunismus nicht anders.
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Das Friedensargument ist Propaganda. Kein Volk Europas will in Europa Krieg führen. Die beiden Weltkriege haben allen europäischen Völkern gereicht. Außer Rußland und sehr begrenzt Frankreich und Großbrittanien ist kein Staat in Europa kriegsfähig, keinesfalls gegen die USA, Deutschland schon gar nicht. Die NATO läßt in ihrem Bündnis keinen Krieg zu. Notwendig wäre ein Verteidigungsbündnis, wenn es die NATO und auch die UNO als Organisation des Weltfriedens nicht gäbe. Neben der NATO entwickelt sich die Gemeinsame Sicherheitspolitik, die auch einen Sonderstatus im Unionsvertrag hat, nicht wirklich.
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Sie machen der Politik in Bezug auf die Euro-Rettungspolitik eine elitäre und egalitäre Gleichheitsideologie zum Vorwurf. Worin sehen Sie deren Motive?
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Die Eurorettung ist eine Politik der politischen, medialen, finanziellen und industriellen Eliten in deren Interessen, also elitär, nicht eine Politik der Völker für die Völker und somit nicht demokratisch. Diese Politik ist egalitaristisch, weil sie die Gleichheitsideologie für ihre Zwecke nutzt. Der Egalitarismus ist die wirkmächtigste Ideologie der Gegenwart. Unterschiede werden nicht geduldet, nicht nur in der Bevölkerung eines Staates, sondern auch unter den Bevölkerungen der Staaten, jedenfalls nicht in der Europäischen Union. Der von den Eliten aufgezwungene Egalitarismus für die Bevölkerungen, die auf Arbeit und Verbrauch reduziert werden, gilt nicht für die Eliten selbst. Das Gesetz der Macht der Wenigen über der Ohnmacht der Vielen setzt sich wieder durch. Darum bekämpfen die Eliten die Bürgerlichkeit der Bürger, weil diese nicht nur der Freiheit verpflichtet ist, sondern auch Unterschiede erlaubt und fördert.  Demokratie sollte die politische Form der allgemeinen Freiheit sein, hat sich aber mangels Freiheitspflege zur politischen Form der Gleichheit entwickelt. Alexis de Tocqueville hat diese Entwicklung schon erfaßt und beschrieben. Der Egalitarismus der Untertanen ist die wesentliche Bedingung der Herrschaft der Eliten, der Oligarchie. Diese sind gegenüber den Untertanen wesentlich ungleich. Sie sind mächtig und reich. Sie feiern sich ununterbrochen, Bambiverleihung etc. Die Bevölkerungen nehmen das mehr oder weniger resigniert hin. Wichtig ist ihnen, daß es den anderen Untertanen nicht besser geht. Die Eliten verkehren untereinander und ihre Absprachen haben stärkere Verbindlichkeit als Gesetze, Verträge und sogar Verfassungen. Sie agieren wie ein Adel, weniger legitim als früher die Aristokratie. Die wenigen politischen Führer halten mittels ihrer parteilichen Gefolgschaft die Staaten im Griff, schließen „Freundschaften“, duzen sich staatswidrig. Das Herrschaftsinstrument in den Parteien ist die verfassungswidrige Ämterpatronage. Ein wirksamer Parteienpluralismus besteht jedenfalls in Deutschland nicht mehr. Auch der Verbändepluralismus ist dem Internationalismus weitgehend erlegen, insbesondere die Gewerkschaftsautonomie. Die Bevölkerungen werden mit Brot und Spielen ruhig gehalten, durch Propaganda der Medien irregeführt und mittels Moralismus an der politisch essentiellen freien Rede gehindert. Der politische Einfluß der Bürger, so es die noch gibt, ist marginalisiert. Egalitarismus setzt Eliten voraus, welche ihn durchsetzen. Das machen sie nicht zu ihren eigenen Lasten. Unter freien und in der Freiheit gleichen Bürgern, die durch Besitz und Bildung selbständig sind, läßt sich weder der Elitarismus noch der Egalitarismus entwickeln. Deswegen werden die Bürger, wesentlich der Mittelstand, enteignet und die Bildung wird aus dem Schul- und Hochschulwesen vertrieben. Der Internationalismus zementiert diese freiheitswidrigen Entwicklungen.
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Politik und Notenbank suggerieren in ihren Statements, in der Eurokrise sei das Schlimmste überstanden. Sie halten dagegen eine Stabilität der einheitlichen Währung für überhaupt nicht erreichbar. Wie sehen Sie die weitere Entwicklung?
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Die schwächeren, im Übermaß deindustrialisierten, Volkswirtschaften des europäischen Binnenmarktes, einschließlich der Frankreichs, haben gegenüber den stärkeren, insbesondere der Deutschlands,  wegen der harten Deregulierung durch die Grund- oder Wirtschaftsfreiheiten keine Wettbewerbschance, schon gar nicht, wenn sie das Lohnniveau in etwa auf den deutschen Standard anheben. Weil sie die Preise ihrer Produkte nicht durch Lohnsenkung wettbewerbsfähig zu machen in der Lage sind, sind sie auf die Abwertung ihrer Währung angewiesen. Das schließt der Euro als Einheitswährung aus und verschärft damit ihren Wettbewerbsnachteil. Die wettbewerbswidrigen Preise wirken sich weltweit aus, nicht nur auf dem Binnenmarkt. Das verstärkt den Effekt der überbewerteten Währung. Die erwarteten Folgen sind eingetreten. Die Volkswirtschaften der Peripheriestaaten liegen danieder. Die Arbeitslosigkeit ist die Alternative zu den erforderlichen drastischen Lohnsenkungen. Diese Länder haben, wie zu erwarten, nur vorübergehend von den Zinssubventionen und den damit verbundenen kreditierten Investitionen profitiert. Kredite müssen, können aber nicht zurückgezahlt werden. Jetzt sind diese Volkswirtschaften rezessiv und es gibt kein Maß an Subventionen, das sie wettbewerbsfähig machen könnte. Das Leistungsgefälle und die Leistungsbilanzdefizite lassen sich nicht ausgleichen. Die Starken werden stärker, die Schwachen schwächer. Ohne Schutz haben die Schwachen keine Chance, ihre Wirtschaft zu stärken. Sie sind Opfer der  undifferenzierten Freihandelsdokrin, die ihnen nicht die versprochenen Segnungen des Wachstums gebracht hat, sondern erwartungsgemäß im Gegenteil Schrumpfung.  Zudem „retten“ die „Schirme“ die Gläubiger, vor allem Banken, nicht die Menschen, die Opfer des irregeleiteten unechten Freihandels.
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Allenfalls ein bundesstaatsgemäßer Finanzausgleich, der eine hinreichende Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der gesamten Eurozone schafft,  könnte die Währungseinheit bewahren. Der ist aber nicht nur wirtschaftlich nicht leistbar, sondern auch politisch nicht. Die Völker aller beteiligten Staaten müßten, wie schon gesagt, durch Referenden zustimmen, ihre Souveränität aufzugeben und ein neues Volk, das der Eurobürger, und einen neuen Staat, den Eurostaat, verfassen. Souveränität heißt wesentlich Freiheit der Bürger, welche nur demokratisch verwirklicht werden kann. Das wäre wegen der Größe dieses Staates, aber auch wegen der Homogenitätsdefizite nicht möglich. Souveränität heißt auch eigenständiges wirtschaftliches und damit eigenständiges soziales Schicksal des Volkes. Niemand kann erhoffen, für eine solche Politik die Zustimmung der Völker zu finden. Da helfen keine Visionen vom großen und mächtigen Europa und da hilft auch nicht die hohle Drohung, die Einzelstaaten würden den globalen Wettbewerb mit den großen Volkswirtschaften, USA, China, Indien, Rußland, Brasilien, nicht bestehen können. Das ist ein Zweckargument, das die Unkundigkeit der Bevölkerung mißbraucht, um Angst, immer eine wirksame Triebfeder, zu machen. Kleine Volkswirtschaften sind die erfolgreichsten, die Schweiz, Singapur. Das Argument der Größe und Macht kommt typisch von den Profiteuren des globalen Marktes, den international agierenden Unternehmen und deren Managern, die durch die von ihnen erzwungene Lohn- und Besteuerungsunterbietung zu Lasten der Völker außerordentliche Gewinne machen bzw. durch unsittliche Bezüge schwer reich geworden sind. Dieser neue „Adel“ ist genauso wie die von ihm bezahlten Ökonomen unglaubwürdig.
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Die Europolitiker werden die Beendigung des Euro-Abenteuers solange hinauszögern als es irgend geht. Der Schaden wird unermeßlich. Aber der Euro ist als Währung vieler heterogener Volkswirtschaften gescheitert und wird in Inflation und Währungsreform untergehen. Je länger der Eurokonkurs verzögert wird, desto gefährdeter ist das politische System, das immer noch Chancen birgt, zu Freiheit und Recht, die ohne ökonomische Vernunft keine Wirklichkeit haben, zurückzukehren. Das zwingt zur Rückkehr zu nationalen Währungen, durchaus mit der Option, zu bilateralen oder auch multilateralen Währungsverbünden unter Wahrung der nationalen Währungssouveränität, vorausgesetzt, der optimale Währungsraum besteht. Das aber muß jeder Staat selbst verantworten können; denn nur durch ihren Staat können die Bürger ihre Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen. Die Finanzierung fremder Haushalte, in welcher Form auch immer, durch einen ESM oder durch ESZB und EZB, ist zutiefst undemokratisch, ja staatswidrig, aber auch wirtschaftlich nicht tragbar.
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Das Projekt Brüssel ist gescheitert. Es gilt, ein europäisches Europa zu schaffen, ein Europa der Freiheit und des Rechts, ein Europa der praktischen und somit wirtschaftlichen Vernunft. Die Unionsverträge müssen revolutioniert werden, d. h. die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen zum Recht befreit werden.
Herr Professor Schachtschneider, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.
Das Gespräch mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider führte Andreas Marquart im Februar 2013 per E-Mail.
Ludwig von Mieses-Institut Deutschland
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korrespondierende Archiv-Beiträge


BVerfG: ESM-Urteil erst nach den Wahlen

BVerfG: ESM-Urteil erst nach den Wahlen

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Huch, wer hätte das gedacht?
Der Jurist und Beobachter des Bundesverfassungsgerichts, Maximilian Steinbeis, berichtet auf seinem Blog von einer interessanten Entwicklung in Karlsruhe.
Steinbeis schreibt:
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„Ich komme gerade von der Jahrespressekonferenz des Bundesverfassungsgerichts. Dort stellt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle immer die großen Bundesverfassungsgericht Verfahren vor, die in diesem Jahr entschieden werden sollen. Darunter sind zwei, die Europa betreffen.
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Da ist zum einen das Verfahren zu ESM und Fiskalpakt, das ja immer noch beim Zweiten Senat anhängig ist – bisher ist ja nur über die Anträge auf einstweilige Anordnung entschieden. Ungeklärt ist vor allem, was Karlsruhe zu der Selbstermächtigung der Europäischen Zentralbank sagt, Anleihen der Schuldnerstaaten in unbegrenzter Höhe zu kaufen. Das ist völlig unkartiertes Gelände. Niemand weiß, was da rauskommt.
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Allerdings scheint eher unwahrscheinlich, dass wir dazu noch in diesem Jahr ein Urteil sehen werden. Der Fall steht zwar auf der Liste der 2013 zu entscheidenden Verfahren, aber die heißt nicht ohne Grund in Karlsruhe “Lügenliste”. Voßkuhle deutete an, dass das Urteil noch nicht so bald kommt. Das sei eine “größere Geschichte”, man müsse “gucken, wie wir damit umgehen”, das sei “noch nicht ganz klar” – im Gegensatz etwa zum Urteil zum Ehegattensplitting, bei dem er “zuversichtlich (sei), dass wir das schaffen”.
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Wobei das Gericht auch das Thema EZB abtrennen und gesondert entscheiden könnte, oder nicht? Dann könnte vielleicht die Hauptsacheentscheidung in punkto ESM und Fiskalpakt schneller fallen.“
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Konkret bedeutet das, dass das Bundesverfassungsgericht offenbar mit einem Urteil nicht Öl ins Feuer des Bundestagswahlkampfs gießen möchte. Was das bedeutet, ist schwer zu sagen. Im zuständigen zweiten Senat sitzt unter anderem der ehemalige saarländische Ministerpräsident und CDU-Kämpe Peter Müller. Eine rein juristische Entscheidung bei dieser „größeren Geschichte“ ist unwahrscheinlich.
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Die Karlsruher Richter würden mit jedem Spruch den Bundestags-Wahlkampf beeinflussen: Geben sie den Klägern recht, dann wäre das eine fatale Blamage für Merkel. Geben sie der großen Rot-Schwarz-Grün-Blauen Koalition recht, dann könnten die Linken im Wahlkampf gewinnen, indem sie die fortschreitende Ausbeutung der internationalen Arbeiterklasse noch größer auf ihre Fahnen schreiben.
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Steinbeis merkt in seinem Blog an, dass sich der Zweite Senat bei der PK bemüht habe, „ein Maß an Gleichmut an den Tag zu legen, das an Herablassung grenzte“. Dies spricht dafür, dass man sich in Karlsruhe der Sprengkraft des Urteils für Europa bewusst ist. Die Richter wollen das Thema nicht im Wahlkampf zünden und kehren es somit dezent als Zeitbombe neben die Derivate unter den Europäischen Realitätsverweigerungsteppich.
DMN

Gauck mahnt Verfassungsgericht

Karlsruhe darf Europa nicht maßregeln
Gauck mahnt Verfassungsgericht
Bundespräsident Gauck würdigt die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum ESM als friedensstiftend.
Das Gericht vergebe eine Art „Gütesiegel“ nach dem Prinzip: „Wenn das Bundesverfassungsgericht nichts auszusetzen hat, dann muss es in Ordnung sein.“
Die Richter dürften sich aber nicht zu Oberlehrer Europas aufschwingen.
N-TV
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Anmerkung
Welch eine unverschämte Anmaßung! … Geht’s noch, werter Herr Bundespräsident?

Ihr Oeconomicus


Verfassungsgericht zögert mit endgültigem ESM-Urteil

Verfassungsgericht zögert mit endgültigem ESM-Urteil
Aus einer dunklen Ahnung könnte bald Gewissheit werden. Denn ein endgültiges Urteil über die gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den Fiskalpakt eingereichten Verfassungsklagen wird in diesem Jahr wohl nicht mehr gesprochen. Darauf deuten Aussagen des Gerichtspräsidenten und des Gerichts selbst hin. Damit tritt Karlsruhe vielfach geäußerten Erwartungen entgegen, wonach es noch im Oktober im Hauptverfahren entscheiden werde. Gleichzeitig wächst in Teilen der Bundesregierung offenbar die Sorge, dass ihre auf dem ESM und der Europäischen Zentralbank (EZB) basierende Rettungsstrategie ins Wanken geraten könnte.
Welt-online