Mehrwehrtsteuer für Kommunale Leistungen

Mehrwehrtsteuer für Kommunale Leistungen
Wie aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags zu entnehmen ist, haben Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs (insbesondere das BFH-Urteil vom 10.11.2011) Leistungen von Kommunen als mehrwertsteuerpflichtig eingestuft.
Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern eine entsprechende Gesetzesänderung. Der Bayerische Städtetag wendet sich dagegen, dass Bund und Länder mit einer Gesetzesänderung viele Leistungen der Kommunen der Mehrwertsteuer unterwerfen.
Von einer solchen Regelung könnten nachfolgende (privatisierte oder outgesourcte) kommunale Dienstleistungen betroffen sein, wie der Bayerische Städtetag zum Ausdruck bringt:
  • Straßenreinigung und Winterdienst
  • Abfallwirtschaft
  • Kanalisation und Kläranlagen
  • Wasserversorgung
  • Zusammenarbeit im Schulwesen und der Erwachsenenbildung (Volkshochschulen)
  • Sport (Überlassung von Sporthallen)
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung (Verkehrsüberwachung, Rettungsdienste)
  • Wirtschaftsförderung und Tourismus
Kommt es zu der geplanten Gesetzesänderung, sind der Phantasie überschuldeter Kommunen wohl kaum noch Grenzen zu setzen.
Die Abgaben für solche kommunalen Leistungen werden schlichtweg um 19% ansteigen … TOLL (!)
Damit kann man prima die privaten Haushalte weiter belasten … alles zugunsten der deutschen Schuldenbremse … oder etwa doch nicht (?)
INFLATION lässt grüßen (!)

Ihr Oeconomicus