Semantische Absonderungen von Marieluise Beck und Bernd Fücks

Semantische Absonderungen
von
Marieluise Beck (Bundestagsabgeordnete der Grünen – Berichterstatterin des Europarates)
und
Bernd Fücks (leitet die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung)
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In einem ZEIT-Artikel vom 13. April 2016 versuchen Marlieluise Beck und Bernd Fücks mit absonderlichen Behauptungen die betreute Putin-Hetze an den durchgegrünten Stammtischen am Köcheln zu halten.
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Beispielhaft seien aus dem Beitrag nachfolgend zwei Auszüge zitiert:
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Die Vereinbarungen des Minsker Abkommens – weitgehende Autonomierechte für die von Separatisten beherrschten Gebiete in der Ostukraine gegen den Abzug russischer Waffen und Truppen, Durchführung regionaler Wahlen unter internationaler Aufsicht, Kontrolle der Grenze zu Russland durch die Ukraine – stecken fest.”
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Erstaunlicherweise haben die Vertragsparteien im Minsker Abkommen weder festgestellt, dass russische Truppen in der Ukraine sind, noch ist von einem Abzug russischer Truppen die Rede !
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Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident François Hollande vermittelten Minsker Vereinbarungen wurden dem ukrainischen Präsidenten Poroschenko in einer Notlage abgepresst,  als die ukrainische Armee angesichts der Offensive regulärer russischer Truppen vor dem Zusammenbruch stand.
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Frau Beck und Herrn Fücks sollte aufgefallen sein, dass sich nach Darlegung der französischen und deutschen Regierung keine russischen Truppen in der Ukraine befinden.
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In diesem Zusammenhang erscheint es dringend geboten, allen mit Putin-Hetze verseuchten Synapsen die offiziell verlautbarten Fakten nahezubringen:
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1. Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und dem französischen Präsidenten, Hollande in Paris vom 20.02.2015

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Auszug:
Frage eines nicht benannten Journalisten:
„Frau Bundeskanzlerin, Monsieur le Président, eine Frage zur Ukraine:
Nach neuesten Meldungen haben russische Panzer die ukrainische Grenze überschritten.
Erste Frage: Wissen Sie etwas davon, können Sie das bestätigen?
Zweite Frage: Muss man heute nicht zu dem Schluss kommen, dass das Abkommen „Minsk II“ gescheitert ist?
Mit welchen Druckmitteln gedenken Sie zu reagieren?
Kommen jetzt zum Beispiel neue Sanktionen auf den Tisch?“
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Antwort Hollande:
„Derzeit habe ich keine Bestätigung dafür, dass es jetzt russische Panzer in der Ukraine geben würde. Das heißt nicht, dass es das nicht gibt, aber Sie stellen mir ja die Frage, ob ich darüber informiert bin.
Die Antwort ist: Nein. Aber es gibt natürlich Risiken – das wissen wir -, dass es zu einer Eskalation kommen könnte, wenn der Waffenstillstand nicht eingehalten wird.“
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Quelle:
Bundesregierung
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2. Die Vereinbarungen von Minsk
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In Minsk haben Vertreter der Ukraine, Russlands und der prorussischen Separatisten unter OSZE-Aufsicht eine 13 Punkte umfassende Vereinbarung über einen Waffenstillstand und ander Maßnahmen zur
Beilegung des Ukraine-Konflikts unterzeichnet:
Waffenstillstand
1. Unverzüglicher und allseitiger Waffenstillstand in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk der Ukraine und dessen striktes Befolgen ab 00 Uhr 00 Minuten (Kiewer Zeit) am 15. Februar 2015.
Abzug schwerer Waffen
2. Abzug aller schweren Waffen durch beide Seiten, auf gleiche Entfernung, um eine Sicherheitszone mit einer Breite von mindestens 50 Kilometern Abstand für Artilleriesysteme mit einem Kaliber von 100 mm und mehr, eine Sicherheitszone von 70 Kilometern Breite für Raketenartilleriesysteme und einer Breite von 140 Kilometern für Raketenartillerie der Typen „Tornado-S“„Uragan“„Smertsch“ und taktische Systeme vom Typ „Totschka“ („Totschka-U“) zu gewährleisten:
  • für ukrainische Streitkräfte: gemessen von der faktischen Berührungslinie;
  • für die bewaffneten Verbände einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk der Ukraine: gemessen von der Berührungslinie vom 19. September 2014.
Der Abzug der oben angeführten schweren Waffensysteme muss nicht später als am zweiten Tag des Waffenstillstands beginnen und innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein.
Dieser Prozess wird durch die OSZE und die Dreiseitige Kontaktgruppe unterstützt.
3. Es ist ein effizientes Monitoring und eine Verifizierung des Waffenstillstands und des Abzugs der schweren Waffensysteme von Seiten der OSZE durchzuführen, beginnend mit dem ersten Tag des Abzugs der Waffensysteme, unter Einbezug aller notwendigen technischen Mittel, einschließlich von Satelliten, Drohnen, Ortungssystemen usw.
Regionale Wahlen
4. Am ersten Tag nach dem Abzug [der schweren Waffen] ist ein Dialog über die Modalitäten der Durchführung regionaler Wahlen, in Entsprechung mit der ukrainischen Gesetzgebung und dem ukrainischen Gesetz „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ zu beginnen, ebenso über den künftigen Status dieser Gebiete, auf der Grundlage des genannten Gesetzes.
Es ist unverzüglich, innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung dieses Dokuments, von der Obersten Rada der Ukraine ein Beschluss darüber zu verabschieden, bei dem das Territorium bezeichnet wird, auf das sich die besonderen Regelungen in Entsprechung mit dem ukrainischen Gesetz „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ beziehen, [und das] auf Grundlage der Linie, die im Minsker Memorandum vom 19. September 2014 definiert ist.
Straffreiheit für “Separatisten”, Befreiung von Gefangenen
5. Es hat eine Begnadigung und Amnestie zu erfolgen, indem ein Gesetz verabschiedet wird, das eine Verfolgung und Bestrafung von Personen verbietet, die in Zusammenhang mit den Ereignissen stehen, welche in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk der Ukraine stattgefunden haben.
6. Es ist eine Befreiung und ein Austausch aller Geiseln und unrechtmäßig festgehaltener Personen nach dem Prinzip „alle gegen alle“ vorzunehmen. Dieser Prozess muss spätestens am fünften Tag nach dem Abzug [der schweren Waffen] abgeschlossen sein.
7. Es ist auf Grundlage internationaler Mechanismen für sicheren Zugang, Lieferung, Lagerung und Verteilung humanitärer Hilfsgüter für Bedürftige zu sorgen.
Wiederherstellung sozialer und wirtschaftlicher Verbindungen mit Kiew
8. Es werden Modalitäten festgelegt, auf welche Weise die vollständige Wiederherstellung der sozialen und wirtschaftlichen Verbindungen vorgenommen werden wird, einschließlich der Überweisung von Sozialleistungen wie Rentenzahlungen und anderer Zahlungen (Zugänge und Einkünfte, rechtzeitige Bezahlung aller kommunalen Rechnungen, Wiederherstellung der Besteuerung im Rahmen des Rechtsfelds der Ukraine).
Zu diesem Zweck wird die Ukraine die Arbeit ihres Bankensystems in den Gebieten wiederherstellen, die durch den Konflikt berührt sind und es wird möglicherweise ein internationaler Mechanismus geschaffen werden, der solche Überweisungen erleichtert.
Kiew kontrolliert wieder die Staatsgrenzen – nach der politischen Beilegung
9. Es wird die vollständige Kontrolle über die Staatsgrenze von Seiten der ukrainischen Regierung im gesamten Konfliktgebiet wiederhergestellt, beginnend mit dem ersten Tag nach der Durchführung regionaler Wahlen, abgeschlossen nach einer allseitigen politischen Beilegung (regionale Wahlen in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk auf Grundlage des Gesetzes der Ukraine [s.o. – Anm. d. Ü.] und einer Verfassungsreform) bis zum Ende des Jahres 2015, unter der Bedingung einer Umsetzung von Punkt 11 – durch Konsultationen und Abstimmung mit den Vertretern einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk im Rahmen der Dreiseitigen Kontaktgruppe.
10. Abzug aller ausländischer bewaffneter Einheiten und von [deren] Militärtechnik, ebenso von Söldnern, vom Territorium der Ukraine unter Beobachtung durch die OSZE. Entwaffnung aller illegalen Gruppierungen.
Dezentralisierung” der Ukraine
11. Durchführung einer Verfassungsreform in der Ukraine und Inkrafttreten einer neuen Verfassung bis Ende 2015. [Diese Verfassung muss] als Schlüsselelement eine Dezentralisierung (unter Berücksichtigung der Besonderheiten einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk) aufweisen, die mit den Vertretern dieser Gebiete abgestimmt ist, ebenso die Verabschiedung eines ständigen Gesetzes über den besonderen Status einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk in Entsprechung mit Maßnahmen, die in den Anmerkungen aufgeführt sind¹, bis zum Ende des Jahres 2015.
12. Auf Grundlage des ukrainischen Gesetzes „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ sind Fragen, welche regionale Wahlen betreffen, mit den Vertretern der einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk im Rahmen der Dreiseitigen Kontaktgruppe zu besprechen. Die Wahlen werden unter Einhaltung der entsprechenden OSZE-Standards und unter Beobachtung von Seiten des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte durchgeführt.
13. Die Arbeit der Dreiseitigen Kontaktgruppe wird intensiviert, darunter durch die Schaffung von Arbeitsgruppen zur Umsetzung entsprechender Aspekte der Minsker Vereinbarungen. Diese [Arbeitsgruppen] werden in ihrer Zusammensetzung die Zusammensetzung der Dreiseitigen Kontaktgruppe widerspiegeln.
Teilnehmer der Dreiseitigen Kontaktgruppe:
Botschafterin Heidi Tagliavini
Der zweite Präsident der Ukraine, L. D. Kutschma
Der Botschafter der Russischen Föderation in der Ukraine, M. Ju. Surabow
A. W. Sachartschenko
I. W. Plotnitskij

¹ Solche Maßnahmen beinhalten in Übereinstimmung mit dem Gesetz „Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk“ folgendes:
  • Straf- und Verfolgungsfreiheit sowie keinerlei Diskriminierung von Personen, die mit den Ereignissen in Verbindung zu bringen sind, welche in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk stattgefunden haben;
  • ein Recht auf lokale Selbstbestimmung hinsichtlich der [Amts]Sprache;
  • ein Beteiligung von Organen der lokalen Selbstverwaltung bei der Bestimmung der Leitung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte in den einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk;
  • die Möglichkeit für Organe der zentralen Exekutive, mit den entsprechenden Organen der lokalen Selbstverwaltung in den einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk Vereinbarungen hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk zu schließen;
  • der Staat leistet der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk Unterstützung;
  • zentrale [staatliche] Machtorgane leisten Unterstützung bei grenzüberschreitenden Kooperationen der einzelnen Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk mit Regionen der Russischen Föderation;
  • die Schaffung von Einheiten der Volkspolizei [sic „Volksmiliz“] auf Entscheidungen örtlicher Räte mit dem Ziel einer Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk;
  • die Befugnisse von Abgeordneten der örtlichen Räte und Amtspersonen, die in vorgezogenen Wahlen bestimmt werden, welche von der Obersten Rada durch dieses Gesetz bestimmt worden sind, können nicht vorzeitig außer Kraft gesetzt werden.
Quellen:
OSZE, Wikipedia