Zahl der säumigen Schuldner steigt an

Zahl der säumigen Schuldner steigt an

Immer mehr Iren können ihre Kredite nicht mehr zurückzahlen. Im Juni konnten 168.637 Iren ihre Kreditraten nicht rechtzeitig bezahlen. Insgesamt sind in Irland 761.533 Kredite an Privatpersonen vergeben. Damit sind etwas mehr als 22 Prozent der Privatkredite mit ausstehenden Rückzahlungen belastet. Dies geht aus einem Bericht der Irischen Nationalbank hervor.
Jeder fünfte Ire ist mit seinen Rückzahlungen in Verzug, oder musste bereits ein neues Darlehen aufnehmen. Bisher wurden in der Statistik nur Kredite berücksichtigt, deren Rückzahlungen länger als 90 Tage in Verzug waren. Bei der aktuellen Statistik wurden auch kürzer ausstehende Kredite mitgezählt.
Deutsche Mittelstands Nachrichten | 26.08.12, 01:20

The Central Bank of Ireland

The mortgage arrears data, along with a set of explanatory notes, are available in the Mortgage Arrears section of the Statistics portal of the Central Bank of Ireland website.
The Central Bank of Ireland has produced a number of consumer guides to assist consumers who are in arrears or facing arrears, including
The above guides, that include information on the protections that are available to consumers in financial difficulty, are available to download from the consumer information section of the Central Bank website.

Überall dasselbe Spiel

Staaten, die auf Druck der EUROholics massive Spar- und Kürzungsprogramme zu Lasten der Bevölkerung durchsetzen, tragen die Hauptverantwortung für die wachsende Anzahl potentiell gefährdeter Kreditverträge. Am Ende des Tages müssen die Gläubiger-Banken gemäß den Regelungen von BASEL II und den Bewertungsvorschriften des International Accounting System (IAS) solche toxischen Kreditverträge bilanziell ausweisen!
In der Folge werden über die nationalen Zentralbanken, also das EZB-System Hilfsanträge an die jeweiligen Regierungen gestellt, welche eilfertig entsprechende Bail-out’s bzw. Rekapitalisierungsmaßnahmen einleiten!
Wann endlich kapierten diese machtbesoffenen Chaoten, dass dieser Weg die Fahrt in den Abgrund nur weiter beschleunigt, gesellschaftlichen Unfrieden erzeugt und letztlich zum Zusammenbruch der Euro-Zone -wenn nicht gar der EU- führen wird …

…fragt sich Ihr Oeconomicus

Zur Vertiefung des Themenkomplexes „IAS“ hier ein Auszug aus

Produkt-Information

Autoren: Prof. Dr. Wilhelm Hankel / Prof. Dr. Robert Allen Isaak [Seite 59-62 – mit freundlicher Genehmigung von Prof. Hankel]:

“1. Die Kontrolle der Interbankenmärkte muss an die für Geld- und Finanzstabilität zuständigen Zentralbanken zurückgegeben werden. Jener Prozess, der seit [und mit] der Liquidation des Weltwährungssystems von Bretton Woods begann und ein kommerzielles Geld- und Kreditschöpfungsmonopol der im globalen Geschäft tätigen Investmentbanken begründete, muss nicht nur beendet werden. Es muss ihm auch für die Zukunft die Grundlage entzogen werden, denn sonst lebt er nach Beendigung der Krise wieder auf. Noch ist nicht klar, wie dieses De-facto-Kartell der globalen Investment-Banken und ihrer Ableger, der Investmentfonds aller Art und Coleur, die ihr Geschäft jenseits der etablierten Bankenaufsicht betreiben (allein 90% der sogenannten Hedgefonds waren vor der Krise auf den Cayman-Islands -einer nahezu aufsichtsfreien Finanzoase- registriert) kontrolliert bzw. vermieden werden kann: z.B. durch eine globale Finanzaufsicht oder ein neues Weltwährungssystem, das ähnlich wie der Goldstandard die Expansion der Finanzmärkte begrenzt.

2. Für die nationale Bankaufsicht der Zukunft folgt daraus: Sie muss sich stärker als bisher an makroökonomischen Kriterien orientieren, statt sich wie in der Vergangenheit mit bilanztechnischen (rechtlichen, mikroökonomischen) Kontrollen zu begnügen. Die makroökonomischen Folgen eines fehlerhaften Bankenverhaltens sind nicht nur systemgefährdend. Sie sind auch leichter zu erkennen, als die mikroökonomischen. Die Sünder können sie nicht einfach im Irrgarten ihrer Buchungssysteme verschwinden lassen und wegretuschieren. ‘Asset inflation’, Blasenbildung, die Dichtotomien zwischen finanziellem und realwirtschaftlichem Wachstum, die Konsequenzen für Einkommens- und Vermögensverteilung – die Zahlen und Warnsignale der Statistischen Ämter und Internationalen Organisationen sind öffentlich. Jeder Makroökonom kann seine Schlüsse ziehen. Deswegen ist die jüngst beschlossene Übernahme der Bankenaufsicht durch die Deutsche Bundesbank ein Schritt in die richtige Richtung.

3. Dennoch wird dadurch die klassische Banken- und Bilanzkontrolle nicht überflüssig. Im Gegenteil: Sie muss dazulernen und die neuesten Krisenerfahrungen in ihr Konzept einbauen. Damit gerät ein weiteres mächtiges und der Öffentlichkeit weitgehend unbekanntes Weltkartell ins Visier: das der Ratingagenturen: Allein die drei führenden Ratingagenturen der Welt kontrollieren 90% des Marktes für die Bewertung von Bankbilanzen und Finanzanlagen: Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch; die beiden ersteren mit jeweils 40% und das dritte Unternehmen mit 10%. Diese Ratingagenturen haben mit dem auf ihre Initiative hin erfolgten Wechsel vom guten alten (z.B. auch im deutschen HGB von 1897 verankerten) Vorsichts- oder ‘Niederstwert-Prinzip’ zum ‘Fair-Value-Prinzip’ der US-amerikanischen International Accounting Standards (IAS) ganz wesentlich zum Ausbruch und zur Verschärfung der gegenwärtigen Krise beigetragen. Das International Accounting Standards Board (IASB) erlaubte es, aus verlässlichen und während der Laufzeit der Aktiva nicht mehr veränderlichen Bewertungskriterien variable zu machen. Die Banken konnten, nach Absprache mit ihren Prüfern, den Risikogehalt ihrer Engagements selbst bestimmen. Aus Prüfern wurden damit Komplizen! Bereits Mitte der 1980-er Jahre (und zeitgleich mit der Beschleunigung der ‘Asset inflation’) waren die weltweit führenden Institute (darunter auch Deutschland’s große Drei: Deutsche, Dredner und Commerzbank) zur neuen IAS-Bilanzierung übergegangen.

Wie prozyklisch oder krisenverstärkend die Einführung der IAS gewirkt hat, wird erst jetzt bei der Fixierung des Abschreibungsbedarfs in den Bankbilanzen deutlich: Weil man vor der Krise zu wenig abgeschrieben bzw. Rückstellungen gebildet hatte, muss man jetzt in der Krise das Versäumte nachholen. Plötzlich müssen die im internationalen Geschäft führenden Großbanken und Großvermögensverwalter offenbaren, dass sie bis jetzt durch die nachzuholenden Abschreibungen bis zu zwei Drittel ihres Eigenkapitals (und manche sogar mehr) verloren haben. Sie und die für sich haftenden Staaten haben sich mit den IAS einen bis heute unübersehbaren Krisenverschärfer eingehandelt: zu Lasten der sanierenden Staaten und ihrer Steuerzahler! Entweder werden die IAS im Lichte der Krisenerfahrungen überarbeitet oder die Institute der Hochfinanz kehren wieder zu jenen Standards zurück, die in den Banken des Geschäfts vor der Haustür (Volksbanken, Sparkassen) nach wie vor gelten. Es kann schließlich nicht angehen, dass der Geist des ehrbaren Kaufmanns nur im Kleinen weiterlebt und nicht bei den Spitzeninstituten des Weltfinanzsystems.

4. War die Bankenaufsicht in Deutschland, den USA, in England oder der Schweiz, den Heimatländern der größten und gefährdetsten Einzel-Institute, wirklich so überfordert, wie sie jetzt vorgibt? Daran ist jeder Zweifel erlaubt.

Keinem Prüfer konnten die Supergewinne dieser Institute im Handelsgeschäft mit Finanzprodukten (vor allem den innovativen) verborgen bleiben. Kein Prüfer konnte übersehen, dass gerade diese Banken seit Jahrzehnten dabei waren, ihr traditionelles ‘Brot- und Buttergeschäft’ mit der Kreditkundschaft aufzugeben. Für sie galt die gute alte 3-6-3-Regel nicht mehr: 3% kostet das Geld, 6% zahlt der Kreditkunde und ab 3 Uhr ist man zu Hause oder auf dem Golfplatz!

Nachdem man sich im Passivgeschäft von Sparern und Zentralbanken verabschiedet hatte, war jetzt im Aktivgeschäft die Kreditkundschaft dran. Dementsprechend zeigte die Kurve der sicheren Zinseinnahmen bei allen Großen der Branche, besonders bei den jetzt zu Sanierenden (von UBS bis HSBC und Deutsche Bank) seit über einem Jahrzehnt nach unten. Ihre märchenhaften Renditen kamen nicht aus dem alten, seriösen Banking, sondern aus dem neuen und riskanten.

Kein Bankprüfer konnte übersehen, dass in all diesen Instituten das Kreditgeschäft mit der investierenden Wirtschaft, in Relation zu Bilanzsumme und Eigenkapital, kräftig abgebaut wurde und die Dauer- und Handelsbestände an Wertpapieren und anderen Finanztiteln ebenso kräftig zunahmen. Unter diesen wiederum entfiel auf die neuen (jetzt toxischen) Finanzprodukte der Löwenanteil.

Aus Investmentbanken waren unter den Augen der Prüfer Großhändler in und mit Finanztiteln geworden. Man konnte sehen, dass sie mit dem Feuer spielten. Die Prüfer hätten sie warnen können, ehe sich sich verbrannten.

Auch die EU hat nicht zur Betriebssicherheit des europäischen Bankwesens beigetragen, als sie in ihren eigenen Richtlinien die Übernahme der IAS empfahl. Gottlob sind nicht alle Kreditinstitute diesem gefährlichen Rat gefolgt.

Lediglich im Falle der außerbilanziellen Risiken (jener feingesponnenen, doch betrügerischen Falsch-Verbuchungs-Technik) können mildernde Umstände gelten. Zumindest der deutsche Gesetzgeber hat mit seinem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) das Erforderliche eingeleitet.”


Finanzplatz Deutschland weiter fördern

Finanzplatz Deutschland weiter fördern

Deutscher Bundestag Drucksache 15/930 – 15. Wahlperiode 07. 05. 2003
Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Finanzplatz Deutschland weiter fördern

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Der Bundestag wolle beschließen:
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Der Deutsche Bundestag stellt fest: – Erfolgreiche Finanzplatzförderung
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Die Bilanz der Finanzmarktförderungsgesetzgebung in Deutschland fällt positiv aus. In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung eine Reihe von wichtigen Initiativen und gesetzgeberischen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Position Deutschlands unter den führenden Finanzplätzen Europas gestärkt haben.
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So wurden mit dem im Jahre 2002 in Kraft getretenen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz erstmals in Deutschland ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für die Übernahme börsennotierter Unternehmen geschaffen und die rechtliche Situation von Minderheitsaktionären gestärkt. Darüber hinaus kann die Deutsche Bundesbank mit ihrer durch das geänderte Bundesbankgesetz angepassten Struktur der Stimme Deutschlands als größter Volkswirtschaft in der Europäischen Union auch in einem zusammenwachsenden Europa angemessen Gewicht verleihen.
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Mit der Schaffung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich die Bundesregierung zudem bei der Finanzmarktregulierung für einen integrierten, sektorübergreifenden Aufsichtsansatz entschieden, den auch andere führende europäische Finanzmärkte (z.B. Großbritannien mit der Financial Services Authority) praktizieren. Dieser Ansatz entwickelt sich zunehmend zum Maßstab einer modernen Finanzmarktaufsicht in einem integrierten Markt für Finanzdienstleistungen in Europa.
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Einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland hat die Bundesregierung zuletzt mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz unternommen.
Durch die Modernisierungen im Bereich des Börsenrechts wurden der Handlungsspielraum der Börsen erweitert und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit
erhöht. Die Marktintegrität und der Anlegerschutz konnten durch Schärfungen im Bereich der Marktaufsicht, die Schaffung neuer Schadensersatzvorschriften und durch erhöhte Transparenzanforderungen (etwa bei den so genannten Directors‘ Dealings) verbessert werden.
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– Finanzplatzförderung als dynamischer Prozess
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Die Stärkung der Position des Finanzplatzes Deutschland ist keine statische Angelegenheit, sondern eine permanente Herausforderung. Die Integration der Finanzmärkte entwickelt sich im Zeichen einer globalisierten Wirtschaft und der Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen mit zunehmender Dynamik. Es bleibt somit keine Zeit, sich auf dem bereits Erreichten auszuruhen. Die Bundesregierung ist vielmehr aufgerufen, zügig die weiteren notwendigen Schritte einzuleiten, um den ordnungspolitischen Hintergrund und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Deutschland weiter zu verbessern.
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Das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes sowie der Finanzmarktförderungsplan 2006 des Bundesministers der Finanzen bilden hierfür eine geeignete Grundlage.
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Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bei ihren Bemühungen zur Förderung des Finanzplatzes Deutschland folgende Überlegungen zu berücksichtigen:
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I. Grundsätzliche Erwägungen
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1. Finanzplatzförderung sollte noch stärker als in der Vergangenheit als wirtschaftspolitisches Ziel betrachtet werden. Die Belange des Finanzplatzes Deutschland müssen – trotz der bisweilen auftretenden komplexen markttechnischen und rechtlichen Fragestellungen – stets im Fokus des wirtschaftspolitischen Geschehens bleiben.

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2. Das Vorhandensein einer gemeinschaftlichen Idee von einem „Finanzplatz Deutschland“ ist ein nicht zu unterschätzender – weit über die Grenzen Deutschlands hinaus wirkender – Standortvorteil. Anzustreben ist die Entwicklung eines – von der Mehrheit der Marktteilnehmer akzeptierten und
gelebten – „Markenzeichens“, wenn vom „Finanzplatz Deutschland“ die Rede ist.
Im Rahmen ihrer Politik zur Förderung des Finanzplatzes Deutschland sollte die Bundesregierung daher auf die Entwicklung eines Identität stiftenden Zusammengehörigkeitsgefühls unter den deutschen Kapitalmarktakteuren hinwirken.

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3. Der Aktie kommt als Anlage- und Finanzierungsinstrument eine große Bedeutung zu. Deutschland hat im Vergleich zu anderen Finanzplätzen eine relativ junge „Aktienkultur“. Dies ist unter anderem durch die hierzulande besonders ausgeprägte Tradition der Fremdkapitalfinanzierung zu erklären. Wir setzen uns für den systematischen Abbau von Steuerbenachteiligungen von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital ein. Gleichzeitig wird das Wertpapiersparen noch zu wenig als Anlageform, etwa für die Altersversorgung genutzt. Einen Rückschlag hat die Entwicklung der „Aktienkultur“ zudem durch die gegenwärtigen Entwicklungen an den nationalen und internationalen Aktienmärkten erhalten. Hier gilt es gegenzusteuern.
Bei ihren Bemühungen sollte die Bundesregierung die Erfahrungen der verschiedenen Interessengruppen nutzen, um einerseits die Vorteile der Aktienanlage/Eigenkapital-Finanzierung herauszustellen und andererseits über die Risiken von Wertpapieranlagen umfassend aufzuklären.

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4. Rund 80 Prozent der deutschen Finanzmarktgesetzgebung haben ihren Ursprung in Rechtsakten der Europäischen Union.
Gleichzeitig soll mit dem EU-Aktionsplan für Finanzdienstleistungen bis zum Jahr 2005 ein einheitlicher europäischer Finanzmarkt entstehen. Kapitalmarktfragen stehen zudem im Fokus internationaler Foren, wie den G7 oder dem Financial Stability Forum.
Eine angemessene Vertretung deutscher Kapitalmarktinteressen in europäischen und internationalen Gremien ist sicherzustellen.

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5. Bei der Schaffung kapitalmarktrechtlicher Regelungen ist sowohl im europäischen Kontext (z.B. bei der Überarbeitung der EU-Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie) als auch bei der Umsetzung in nationales Recht darauf zu achten, dass unnötige Belastungen für die Unternehmen der Finanzdienstleistungsindustrie vermieden werden.
Die Regulierung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist kein Selbstzweck. Sie dient der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte und dem Schutz der Anleger. Dabei ist auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Finanzdienstleistungsbranche, insbesondere der unabhängigen Finanzdienstleister, zu berücksichtigen.
Der zunehmenden Bedeutung des Kapitalmarktes in Deutschland für die Bürger, als Vermögensanlage, Finanzierungsinstrument sowie für die private Altersvorsorge muss Rechnung getragen werden. Die Interessen der Anleger müssen gestärkt und geschützt werden. Die Verbrauchererziehung, insbesondere der Umgang mit Geld als Sparer, Anleger oder Kreditnehmer, gehört in die Lehrpläne der Schulen.

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6. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Initiativen der Bundesregierung zur Durchsetzung der deutschen Anliegen bei der Neufassung der internationalen Eigenkapitalstandards für Banken (Basel II).
Die Festlegung mittelstandsgerechter Prinzipien bei der Anrechnung von Unternehmenskrediten sowie die Abwendung einer diskriminierenden Behandlung langfristiger Firmenkredite stellen wichtige Verhandlungserfolge im Hinblick auf die bewährte Finanzierungskultur in Deutschland dar.

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7. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, entsprechend seinen Entschließungen für eine Durchsetzung der deutschen Anliegen bei der anstehenden Überarbeitung der europäischen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen konsequent einzutreten. 
Des Weiteren ersucht der Deutsche Bundestag die Bundesregierung, bei der Umsetzung von Basel II bzw. der entsprechenden EU-Regelung in deutsches Recht die Ermessensspielräume zum Vorteil der Kreditversorgung der hiesigen Wirtschaft auszuschöpfen und hierbei außerdem auf praxisgerechte Lösungen zu achten.

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II. Unternehmens- und Marktintegrität/Anlegerschutz
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1. Das 10-Punkte-Programm zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes ist zügig umzusetzen. Das Anlegervertrauen hat in jüngerer Zeit unter anderem durch Bilanzmanipulationen und die Verbreitung falscher Unternehmensinformationen schweren Schaden genommen.
Um das Vertrauen der Anleger in die Klarheit und Wahrheit der Unternehmensabschlüsse sowie die von den Gesellschaften herausgegebenen Geschäftsdaten zurückzugewinnen, hat die Bundesregierung unlängst einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Dieser zielt unter anderem auf die Erhöhung der persönlichen Verantwortlichkeit von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die Verbesserung von Klagemöglichkeiten für Aktionäre, die Einführung eines Überprüfungsmechanismus hinsichtlich konkreter Unternehmensabschlüsse (Enforcement), eine bessere Aufsicht über den so genannten Grauen Kapitalmarkt (Einführung einer Prospektpflicht für die am Grauen Kapitalmarkt öffentlich angebotenen Beteiligungen) und eine größere Verlässlichkeit der von Analysten und Rating-Agenturen über Unternehmen verbreiteten Bonitätsurteile.
Mit der zeitnahen Umsetzung des 10-Punkte-Programms könnte die Bundesregierung einen gewichtigen Beitrag zur Überwindung der gegenwärtigen Vertrauenskrise an den Finanzmärkten leisten. Um die Klagemöglichkeiten für Kleinaktionäre zu verbessern, sollte der Aspekt der Beweislastumkehr überprüft werden.

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2. Anzustreben ist die Einrichtung einer zentralen Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Finanz- und Kapitalmarktdelikten.
Durch die Einrichtung einer solchen Verfolgungszentrale könnte das für eine erfolgreiche Prävention und Repression im Kapitalmarktbereich erforderliche umfangreiche Know-how an einer Stelle gebündelt werden. Eine effektive und wirksame Strafverfolgung bei Finanz- und Kapitalmarktdelikten leidet gegenwärtig auch an der Zersplitterung der Zuständigkeiten. Dies hat in der Vergangenheit zu einer großen Zahl von Verfahrenseinstellungen geführt. Diesem Missstand könnte durch die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft begegnet werden.

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3. Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex sollte fortentwickelt werden. Ausgelöst durch die bei spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen zu Tage getretenen Mängel in der deutschen Unternehmensverfassung hat die so genannte Cromme-Kommission auf der Basis der Arbeiten der Regierungskommission „Corporate Governance“ Anfang 2002 einen detaillierten Katalog mit Grundsätzen für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung vorgelegt.
Mit diesem Corporate-Governance-Kodex hat Deutschland auch im internationalen Rahmen Maßstäbe gesetzt. Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex ist vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion (z. B. Verantwortlichkeit von Vorstand und Aufsichtsrat, Vergütungsfragen) konsequent anzuwenden, weiterzuentwickeln und anzupassen.

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III. Steuern
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1. Steuerliche Regelungen, die den Standort Deutschland fördern, stärken auch den Finanzplatz Deutschland. Hierzu gehören vor allem die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, die Abschaffung von Ausnahmetatbeständen und die Absenkung der Steuersätze. Neben einer international wettbewerbsfähigen Besteuerung der Anbieter von Finanzdienstleistungen benötigt ein funktionierender Finanzplatz auch stimmige steuerliche Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente.

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2. Angesichts der im internationalen Vergleich eher geringen Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen und vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Veränderungen in den Kreditfinanzierungsbedingungen dieser Unternehmen kommt der Stärkung der Eigenkapitalbasis in Deutschland eine herausragende Rolle zu.
Dieser Aspekt wird in Zukunft ein besonderes Gewicht bekommen müssen. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, die steuerliche Benachteiligung von Eigenkapital zu vermeiden.

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3. Angesichts der derzeitigen Schwäche an den Aktienmärkten kommt außerbörslichem Beteiligungskapital als Instrument der Eigenkapitalfinanzierung eine besondere Rolle zu.
Steuerliche Unsicherheiten im Private-Equity-Bereich führen derzeit dazu, dass die Möglichkeiten dieses Finanzierungsinstruments in Deutschland nicht ausreichend genutzt werden.
Um Deutschland nicht von den Investitionsmitteln der Finanzinvestoren abzukoppeln, ist es von besonderer Bedeutung, dass hier international wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

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4. Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von gleichartigen Anlageprodukten müssen im Interesse eines fairen Wettbewerbs der Anbieter abgebaut werden. Insbesondere gilt dies für den zunehmend wichtiger werdenden Bereich der privaten Altersvorsorge, wo der Wettbewerb nicht durch einseitige Steuerprivilegien und Steuernachteile gestört werden darf.
Bei der Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ist nach Möglichkeit durchgängig zur nachgelagerten Besteuerung überzugehen.

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5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Ausgestaltung steuerlicher Maßnahmen stärker deren Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen der Unternehmen und den Finanzplatz Deutschland zu berücksichtigen, um der besonderen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung dieser Bereiche Rechnung zu tragen.

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IV. Rechnungslegung
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1. Durch die IAS-Verordnung der EU besteht für börsennotierte Unternehmen ab 2005 die EU-weite Pflicht zur Anwendung von IAS beim Konzernabschluss (eine Übergangsfrist bis 2007 gilt für diejenigen Unternehmen, die bereits heute vollständig nach US-GAAP bilanzieren).
Die Mitgliedstaaten haben ein Wahlrecht, auch nicht börsennotierten Mutterunternehmen zu gestatten oder vorzuschreiben, ihren Konzernabschluss nach IAS aufzustellen, sowie allen Unternehmen zu gestatten oder vorzuschreiben, auch ihren Einzelabschluss nach IAS aufzustellen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in der IAS-Verordnung vorgesehenen Wahlrechte gründlich zu prüfen und bei ihrer Entscheidung auch die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Hierbei sollte der Aufwand für die betroffenen Firmen bedacht werden.

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2. Bei der Implementierung der IAS-Verordnung sowie der Fortentwicklung der einzelnen IAS-Bestimmungen ist zudem darauf zu achten, dass keine negativen Auswirkungen für deutsche Unternehmen (insbesondere im Banken- und Versicherungsbereich) auftreten; so sollte z. B. die Einführung der Fair-Value-Bewertung für Finanzinstrumente im Konzernabschluss nur dann erfolgen, wenn für solche Instrumente liquide Märkte bestehen.

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V. Börsenreform
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1. Deutschland braucht eine zentrale Börsenaufsicht. Insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung eines integrierten europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen bis zum Jahre 2005 kann sich Deutschland keine Zersplitterung bei der Überwachung eines essenziellen Bereichs seines Finanzmarktes leisten.
Für eine Zentralisierung sprechen zudem die zu erwartenden Synergieeffekte durch die Bündelung des Know-hows. Mit der Schaffung einer sektorübergreifenden Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die deutsche Kapitalmarktregulierung bereits erheblich an Schlagkraft gewonnen. Eine weitere Zentralisierung der gesamten Börsenaufsicht bei der BaFin wäre mit der Hebung zusätzlicher Effizienzgewinne verbunden. Alle Initiativen zur Schaffung einer zentralen Börsenaufsicht in Deutschland sind jedoch bislang am Widerstand der Länder gescheitert. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich weiterhin in einem konstruktiven Dialog mit den Ländern um eine zeitgemäße Lösung zu bemühen.

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2. Eng mit der Problematik der Aufsicht verknüpft ist die Frage, wie der Börsenhandel künftig in Deutschland organisiert ist. Das gegenwärtige System mit der Börse als teilrechtsfähiger öffentlich-rechtlicher Anstalt und den privatrechtlichen Börsenträgern hat sich grundsätzlich bewährt. In der anstehenden Überprüfung gilt es, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung der Börsen in rein privatrechtliche Organisationen zu untersuchen. Geklärt werden könnte auch, inwieweit die vorhandene Börsenstruktur optimiert werden kann. Leitgedanke bei der Weiterentwicklung der Börsenstruktur sollte die Verbesserung der Markteffizienz, der Marktintegrität und des Anlegerschutzes sein.

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3. Für die Entwicklung eines gemeinsamen transatlantischen Kapitalmarktes ist es von herausragender Bedeutung, dass ausländischen Börsen ein diskriminierungsfreier Zugang zum Kapitalmarkt des jeweiligen Aufnahmestaates ermöglicht wird. So wie es ausländischen Börsen möglich ist, ihre Handelsbildschirme in Deutschland aufzustellen, müssen auch deutsche und andere europäische Börsen in Übersee Marktzugang erhalten.
Die Bundesregierung wird daher in ihren Bemühungen unterstützt, gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union für ein weltweites Level Playing Field beim Angebot von Börsendienstleistungen zu sorgen.

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VI. Bundesemissionen
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1. Deutschland nimmt unter den erstklassigen europäischen staatlichen Schuldnern bei lang- bis mittelfristigen Kreditaufnahmen (30, 10 und 5 Jahre) sowie bei 6-monatigen geldmarktnahen Kreditaufnahmen die führende Position ein. Die Bundesrepublik Deutschland ist somit ein erstklassiger staatlicher Schuldner an den Geld- und Kapitalmärkten. Im Vergleich zu anderen staatlichen Schuldnern sichert dieser Benchmark-Status die Kreditaufnahme mit den geringsten Kosten.

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2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik und eine solide Haushaltspolitik weiterhin dafür zu sorgen, dass Deutschland seinen hervorragenden Status unter den internationalen staatlichen Schuldnern bewahren und ausbauen kann.

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3. Um diesen europäischen Benchmark-Status der Bundesanleihen zu erhalten und auszubauen ist nicht nur die Bonität (Rating) der Bundesanleihen, sondern auch die Gestaltung der Begebung von Bundeswertpapieren von entscheidender Bedeutung. Dabei sollte die Einführung einer Primärmarktplattform bei der Neuemission von Bundesanleihen geprüft werden, um den Teilnehmern des Primärmarkts optimale Funktionalitäten zu bieten sowie den Primär- und Sekundärmarkt zur Steigerung der Liquidität besser zu integrieren. Zu berücksichtigen ist aber auch der diskriminirungsfreie Zugang von Kleinanlegern zu diesen Anlagemöglichkeiten.

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VII. Situation der deutschen Kreditwirtschaft/Auslandsbanken
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1. Eine leistungsstarke und wettbewerbsfähige deutsche Kreditwirtschaft ist wichtig wegen ihres Beitrags zum Bruttosozialprodukt und zur Beschäftigungsentwicklung.
Das Bank- und das Versicherungsgewerbe tragen über 4 Prozent zur Bruttowertschöpfung in Deutschland bei. Beide Sektoren beschäftigen über 1 Million Personen oder rund 3 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland. Darüber hinaus spielen die Kreditinstitute eine wichtige Rolle als Finanzintermediäre. Sie stellen Finanzierungsmittel für die Unternehmen bereit. Eine hinreichende Kreditversorgung, insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen, ist eine bedeutende Voraussetzung für weiteres Wirtschaftswachstum. Unverzichtbar ist eine leistungsstarke Kreditwirtschaft zudem im Hinblick auf den Aufbau moderner, kapitalmarktgestützter Altersvorsorge-Systeme.

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2. Die Verfassung der deutschen Kreditwirtschaft ist insgesamt solide und stabil. In der Fläche erfolgt eine lückenlose Versorgung mit Bankdienstleistungen.
Der Wettbewerb auf dem deutschen Markt für Bankdienstleistungen ist hoch. Infolgedessen werden Bankdienstleistungen in Deutschland zu Preisen bereitgestellt, die im internationalen Vergleich als günstig anzusehen sind.

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3. Die Stärken der deutschen Kreditwirtschaft beruhen zu wesentlichen Teilen auf dem so genannten 3-Säulen-System aus Privatbanken, öffentlich-rechtlichen Sparkassen/Landesbanken und Genossenschaftsbanken.
Das 3-Säulen-System ist historisch gewachsen. Es hat seine hohe Leistungsfähigkeit in der Vergangenheit unter Beweis gestellt. Im Hinblick auf die gegenwärtigen Herausforderungen, denen sich die deutsche Kreditwirtschaft gegenübersieht, wird dem System jedoch auch große Flexibilität abverlangt. Zur Behebung der Schwierigkeiten sind marktwirtschaftliche Lösungsansätze aus der Mitte der Kreditwirtschaft am besten geeignet.
Die Kreditinstitute in den drei Säulen haben bereits mit Konsolidierungs- und Rationalisierungsanstrengungen begonnen, in deren Mittelpunkt Maßnahmen zur Kostenreduktion und zur Verbesserung der Aufwands- und Ertragssituation stehen.

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4. Ein leistungsstarker Finanzplatz ist auch für ausländische Banken attraktiv. Die Anzahl der Auslandsbanken in Deutschland erhöhte sich um 53 auf 167 in der Zeit von 1985 bis 2002. Der Anteil der Auslandsbanken an den Kreditinstituten in Deutschland stieg damit von 2,5 Prozent auf 7 Prozent. Dies spricht für die hohe Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland.

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VIII. Verbriefungsmarkt
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1. Die Bundesregierung hat mit ihren Vorschlägen zur Änderung des Gewerbesteuerrechts im Rahmen des Kleinunternehmerförderungsgesetzes den entscheidenden Anstoß dafür gegeben, die Verbriefung von Kreditforderungen und Kreditrisiken zu erleichtern und den Handel mit Forderungen und Risiken aus Kreditgeschäften zu entwickeln. Das Gesetz wird der weiteren Entwicklung des deutschen Verbriefungsmarktes zusätzlichen Schub verleihen.

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2. Ziel der Initiative der Bundesregierung ist es, durch die Verminderung der Risikopositionen der Kreditinstitute aus Kreditforderungen und -risiken eine Eigenkapitalentlastung herbeizuführen und auf diese Weise Freiraum für neue Kredite zu schaffen.
Dadurch werden die Finanzierungsmöglichkeiten auch der kleinen und mittleren Unternehmen verbessert.
Durch die vorgesehene steuerliche Entlastung der Zweckgesellschaften, auf die die Kredite oder Kreditrisiken übertragen werden sollen, wird ein Nachteil des Finanzplatzes Deutschland ausgeglichen. Die Zweckgesellschaften müssen nicht mehr länger aus gewerbesteuerlichen Gründen ins Ausland ausweichen.

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3. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die gewerbesteuerrechtlichen Rahmenbedingungen für die Verbriefung von Kreditforderungen der Banken zu verbessern. Die Entwicklung eines Verbriefungsmarktes in Deutschland ist ein geeigneter Ansatzpunkt, um die Finanzierung für die Unternehmen zu verbessern und den deutschen Kapitalmarkt zu stärken.
Die Bundesregierung wird gebeten, weitere Maßnahmen zur Schaffung eines leistungsfähigen, international wettbewerbsfähigen Verbriefungsmarktes in Deutschland zu prüfen.

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Berlin, den 7. Mai 2003
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Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

Deutscher Bundestag Drucksache 15/930