Tributsystem Bankenrettung

ARTE-Doku:
Staatsgeheimnis Bankenrettung

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Die lange angekündigte Doku des Wirtschaftsjournalisten und Sachbuchautors Harald Schumann bietet bietet Selbstdenkern und informierten Leser/Innen wenig Neues. Gleichwohl ist die Doku wirklich sehenswert, da u.a. aufgezeigt wird, wie das Geld der Steuerzahler in unverfrorener Weise ins Bankensystem gepumpt wurde.
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Wohin? – „das weiß offenbar niemand“ – zumindest will sich niemand dazu äußern! – Warum wohl?
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Mögliche Risiken und Nebenwirkungen für Mitglieder des ‚Clubs betreuter Denker‘:
Sie sollten beim Ansehen dieser Doku die Fliehkräfte der speziellen Lernkurve nicht unterschätzen.
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Ihr Oeconomicus

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Trailer „Staatsgeheimnis Bankenrettung“
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zur Doku

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Anmerkung
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Bitte um Beachtung für einen der Kernsätze unseres weitsichtigen Finanzministers zum Finanzdebakel Irland’s zu Lasten der Bevölkerung, den sie auf „Ihren Merkzettel“ schreiben sollten:

 

„… dann trägt das ganze Volk die Folgen der Politik …“

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So richtig grenzwertig werden die Argumente ab Minute 31.30:
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Harald Schumann:

„Die Europäische Zentralbank könnte das Unrecht, das sie den Iren angetan hat, um Europas Banken zu schützen, eigentlich ganz leicht wieder gutmachen.
Denn damals, im Verlauf der Krise, hat sich die Anglo Irish Bank € 30 Mrd. bei der EZB geliehen, um ihre Gläubiger bezahlen zu können.
Und die EZB durfte aber, genau wie alle anderen Zentralbanken der Welt, dieses Geld natürlich nicht verleihen, ohne Sicherheiten dafür zu bekommen, di die Anglo Irish nicht hatte, darum mußte demnach der Irische Staat einspringen und dafür haften.
Und jetzt, nachdem es die Anglo Irish eigentlich gar nicht mehr gibt und sie abgewickelt wurde, fordert die EZB von der irischen Regierung die Rückzahlung dieser € 30 Milliarden.
Da gibt es jetzt aber Ökonomen und Politiker in Irland, die fordern, dass die EZB diese Schulden einfach streicht!“

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Constantin Gurdgiev (Wirtschaftswissenschaftler – Trinity College, Dublin):

„Wenn wir die EZB zu einem Schuldenschnitt bringen würden, oder dazu, einen Teil ihrer Forderungen an die irischen Banken abzuschreiben, wäre das ökonomisch sinnvoll. Denn die EZB und die Euro-Zone profitieren nur dann von Irland, wenn es eine starke Wirtschaft hat.“

Harald Schumann:

„Aber die Deutschen werden fragen: Oh, was wird denn dann aus der Bilanz der EZB, wer muss für die Verluste zahlen?

Constantin Gurdgiev:

„Keiner muss für die Verluste der EZB aufkommen, das Geld ist ja schon im Umlauf und zwar ohne, dass es dadurch eine Inflation gab und mit dem Schuldenschnitt wird ja kein neues Geld geschaffen!“

Harald Schumann:

„Sie sagen, die Schulden könnten erlassen werden, ohne dass jemand einen Verlust hat?“

Constantin Gurdgiev:

„Ja, das ist das monetäre System!“

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Dazu einige Anmerkungen
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  1. Wurde die damalige irische Regierung von den Bankstern der Anglo Irish mit Waffengewalt zu einer Bürgschaft gezwungen?
  2. Warum ist die Irische Regierung nicht dem wunderschönen isländischen Beispiel gefolgt und hat die Banken einfach pleite gehen lassen? .. und warum schickt man sich in Spanien dazu an, denselben fundamentalen Fehler zu begehen?
  3. Wer Bürgschaftsverpflichtungen eingeht, muss sich darüber im klaren sein, dass diese bei Zahlungsausfall des Schuldners eingelöst werden. Leute, Institutionen, die sich darüber, speziell im worst-case-Fall wundern, sind offensichtlich Gefangene ihrer schrägen Glaubensbekenntnisse (dazu fallen mir in Täuschland auch einige Persönlichkeiten ein!)
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Ihr leicht „ermüdeter“ Oeconomicus


IWF fordert Geld vom ESM für Banken in Irland

IWF fordert Geld vom ESM für Banken in Irland

Der ESM ist noch nicht umgesetzt, da fordert der IWF schon Geld aus dem Schutzschirm. 24 Milliarden Euro aus dem Stabilitätsmechnismus sollen Irland helfen, seine Bankenkrise zu lindern.
Der Internationale Währungsfonds hat nun im Zuge der Troika-Inspektion in Irland eine simple Lösung gefunden: “Substantielle Investments in die irischen Banken durch den ESM könnten die Schuldenlast der öffentlichen Haushalte reduzieren, den Zusammenhang zwischen Banken und Staatsschulden durchschneiden und einen Gewinn für Europa darstellen”, schreibt der IWF in seinem neuesten Bericht über Irland. Genauer gesagt müsste es freilich heißen: Der IWF soll den Banken zahlen, was die Iren nicht mehr zahlen können oder wollen.
Craig Beaumont, der Chef der IWF-Irland Mission, hat eine rührende Begründung: Der Markt könnte “enttäuscht” sein, wenn die EU ihren Gipfelbeschlüssen vom Juni nicht Taten folgen lassen und das irische Sparprogramm nicht “nachhaltiger” werden lassen.
Deutsche Mittelstands Nachrichten | 12.09.12, 02:23

Bankenrettung nicht auf unsere Kosten

Bankenrettung nicht auf unsere Kosten

Wer Kreditinstitute sanieren will, sollte künftig die Ausgaben für fremde Krisen nicht in Europa verschieben. Ein Haftungsverbund ohne Aufsicht ist nicht akzeptabel, meint der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU).

CAPITAL


Imperium Goldman Sachs oder nur System-Nutznießer?

Imperium Goldman Sachs oder nur System-Nutznießer?

Die Verlierer der weltweiten Finanzkrise sind bekannt – es sind die Regierungen, und damit die Steuerzahler, die für die milliardenschweren Bankenrettungsprogramme aufkommen müssen. Aber wer sind die Gewinner?
Spielkapital“ von 700 Milliarden Euro
Britische, amerikanische und französische Journalisten haben einen der Hauptprofiteure der Finanzmarktturbulenzen ausfindig gemacht: es ist die US-Investmentbank Goldman Sachs. Ausgestattet mit einem „Spielkapital“ von 700 Milliarden Euro verfolgen 30.000 Angestellte des Konzerns auf allen fünf Kontinenten der Welt an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr nur ein Ziel – maximalen Profit, koste es, was es wolle.
Gegen die eigene Kundschaft spekuliert?
Auch beim Blick hinter die Kulissen verschlägt es dem Betrachter den Atem. Führende Manager von Goldman Sachs wurden überführt, gegen die eigene Kundschaft spekuliert zu haben, es war das US-Investmenthaus, das der griechischen Regierung dabei behilflich war, die eigene Budgetsituation vor dem Eintritt in die Euro-Zone zu schönen und es sind ehemalige Banker von Goldman Sachs, die über ein ganzes Netzwerk in Politik und Aufsichtsbehörden bisher äußerst erfolgreich verhinderten, dass die Finanzindustrie schärferen und wirksameren Kontrollen unterworfen wird.
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Die ursprünglich hier verlinkte Video-Doku ist im Netz nicht mehr verfügbar (!)


Steuerzahler sollen weiter für Bankenrettung bezahlen

Steuerzahler sollen weiter für Bankenrettung bezahlen

Ungeachtet aller Reformen sehen Finanzexperten die Steuerzahler weiter in der Pflicht, wenn Banken in Schieflage geraten. Ohne Steuergeld werde es nicht funktionieren. Dieses werde in Zukunft aber präziser eingesetzt.

Handelsblatt – 20.08.2012, 18:30 – Kommentare


Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen

Europäische Kommission
Pressemitteilung

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Brüssel, 6. Juni 2012

Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen

Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass die Behörden noch immer nicht über das nötige Rüstzeug verfügen, um Probleme bei angeschlagenen Banken auf den heutigen globalen Märkten in den Griff zu bekommen. Um unbedingt notwendige Finanzdienstleistungen für Bürger und Unternehmen zu erhalten, mussten die Staaten die Banken mit öffentlichen Finanzspritzen stützen und Garantien in noch nie dagewesenem Umfang übernehmen: Von Oktober 2008 bis Oktober 2011 genehmigte die Europäische Kommission 4,5 Billionen EUR (bzw. 37 % des EU-BIP) an staatlichen Beihilfemaßnahmen für Finanzinstitute1. Zwar gelang es auf diese Weise, einen massiven Bankenausfall und Verwerfungen der Volkswirtschaft zu verhindern, doch wurde die damit einhergehende Verschlechterung der öffentlichen Finanzen dem Steuerzahler aufgebürdet und die Frage, wie mit krisengeschüttelten grenzübergreifenden Großbanken verfahren werden soll, noch immer nicht gelöst.

Mit den heute von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlägen für EU-weite Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Banken wird sich dies ändern. Sie stellen sicher, dass die Behörden in Zukunft die nötigen Mittel an der Hand haben, um entscheidend eingreifen zu können, bevor Probleme auftreten bzw. in einem frühen Stadium bei bereits eingetretenen Problemen. Verschlechtert sich die Finanzlage einer Bank derart, dass keine Abhilfe mehr möglich ist, stellt der Vorschlag außerdem sicher, dass die unverzichtbaren Funktionen einer Bank erhalten werden können, während die Kosten für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken nicht mehr vom Steuerzahler, sondern von den Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden.

Dazu Kommissioinspräsident Barroso: „Die EU setzt ihre G20-Verpflichtungen in vollem Umfang um. Zwei Wochen vor dem Gipfel in Los Cabos legt die Kommission einen Vorschlag vor, der unsere Steuerzahler und Volkswirtschaften vor den Auswirkungen etwaiger künftiger Bankenausfälle schützen wird. Der heutige Vorschlag ist ein entscheidender Schritt hin zu einer Bankenunion in der EU und wird einen verantwortungsvolleren Bankensektor hervorbringen. Dies wird in Zukunft innerhalb der EU zu Stabilität und Vertrauen beitragen, da wir daran arbeiten, unsere miteinander verflochtenen Volkswirtschaften zu stärken und weiter zu integrieren.“

Und Binnenmarktkommissar Michel Barnier: „Die Finanzkrise hat den Steuerzahler eine Menge Geld gekostet. Der heutige Vorschlag ist der letzte Schritt zur Erfüllung unserer G20-Verpflichtungen für eine bessere Finanzregulierung. Wir müssen den Behörden die nötige Handhabe geben, damit sie Bankenkrisen in Zukunft angemessen bewältigen können. Andernfalls werden am Ende wieder die Bürger die Zeche zahlen, während die Banken weitermachen wie bisher, weil sie sich darauf verlassen können, gerettet zu werden.“

Kerninhalte des Vorschlags:

Ein Abwicklungsrahmen

Der Rahmen baut auf den in letzter Zeit unternommenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der nationalen Abwicklungsregelungen auf. Er stärkt diese in wesentlichen Punkten und gewährleistet die Umsetzbarkeit der Abwicklungsinstrumente im integrierten EU-Finanzmarkt.

Die vorgeschlagenen Instrumente sind aufgeteilt in Befugnisse zur „Prävention“, „Frühintervention“ und „Abwicklung“, wobei die Behörden mit zunehmender Verschlechterung der Lage immer stärker eingreifen können.

1. Vorbereitung und Prävention:

  • Erstens schreibt der Rahmen vor, dass Banken Sanierungspläne aufstellen müssen, in denen sie darlegen, welche Maßnahmen bei einer Verschlechterung ihrer Finanzlage greifen würden, um ihre Lebensfähigkeit wiederherzustellen.
  • Zweitens müssen die für die Abwicklung von Banken zuständigen Behörden Abwicklungspläne ausarbeiten, die Optionen für das weitere Vorgehen bei nicht mehr lebensfähigen Banken in finanzieller Notlage enthalten (z.B. Einzelheiten zur Anwendung der Abwicklungsinstrumente sowie Mittel und Wege zur Erhaltung kritischer Funktionen). Sanierungs- und Abwicklungspläne müssen sowohl auf Gruppenebene als auch auf Ebene der einzelnen zugehörigen Institute ausgearbeitet werden.
  • Drittens kann eine Behörde, die bei ihren entsprechenden Planungen Abwicklungshindernisse feststellt, von einer Bank verlangen, dass sie ihre rechtlichen oder operationellen Strukturen ändert, um sicherzustellen, dass sie mit den vorhandenen Mitteln so abgewickelt werden kann, dass kritische Funktionen und Finanzstabilität nicht gefährdet und die Steuerzahler von Kosten verschont werden.
  • Schließlich können Finanzgruppen Vereinbarungen über eine gruppeninterne Unterstützung schließen, um die Ausweitung einer Krise in Grenzen zu halten und die Finanzstabilität der Gruppe als Ganzes rasch wiederherzustellen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden und Anteilseigner eines jeden Unternehmens, das die Vereinbarung unterzeichnet hat, hätten zu einer Gruppe gehörende Institute somit die Möglichkeit, anderen Gruppenmitgliedern, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, finanzielle Unterstützung (in Form von Darlehen, Garantien oder Bereitstellung von Vermögenswerten zur Verwendung als Sicherheit bei Transaktionen) zu leisten.

2. Frühintervention

Durch aufsichtliche Frühintervention wird sichergestellt, dass finanzielle Schwierigkeiten schon im Keim abgewendet werden.Frühinterventionsbefugnisse setzen ein, wenn ein Institut die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllt oder wahrscheinlich nicht erfüllen wird. Die Behörden könnten in diesem Fall verlangen, dass das Institut im Sanierungsplan enthaltene Maßnahmen durchführt, einen Aktionsplan mit einem Zeitplan für dessen Umsetzung aufstellt, eine Hauptversammlung zwecks Verabschiedung dringender Beschlüsse einberuft und zusammen mit seinen Gläubigern einen Umschuldungsplan ausarbeitet.

Außerdem werden die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit haben, vorübergehend einen Sonderverwalter für eine Bank zu bestellen, wenn sich deren Finanzlage signifikant verschlechtert und die vorgenannten Instrumente nicht ausreichen, um die Situation umzukehren. Primäre Aufgabe des Sonderverwalters ist die finanzielle Wiederherstellung der Bank und die Sicherstellung einer soliden und vorsichtigen Unternehmensführung.

3. Abwicklungsinstrumente und -befugnisse

Eine Abwicklung erfolgt, wenn durch Prävention oder Frühintervention nicht verhindert werden kann, dass die Lage sich derart verschlechtert, dass die Bank von einem Ausfall betroffen oder bedroht ist. Wenn die Behörde feststellt, dass der Ausfall der Bank nicht durch anderweitige Maßnahmen abgewendet werden kann und dass das öffentliche Interesse (der Zugang zu unverzichtbaren Bankfunktionen, finanzielle Stabilität, Integrität der öffentlichen Finanzen usw.) gefährdet ist, sollten die Behörden die Kontrolle über das Institut übernehmen und entschlossen die Abwicklung einleiten.

Dank harmonisierter Abwicklungsinstrumente und –befugnisse, gekoppelt mit Abwicklungsplänen, die sowohl für national als auch für grenzübergreifend tätige Institute bereits im Voraus aufgestellt werden, erhalten die nationalen Behörden in allen Mitgliedstaaten ein gemeinsames Instrumentarium und einen einheitlichen Ablaufplan für den Umgang mit Bankenausfällen an die Hand. Die Eingriffe in die Rechte von Anteilsinhabern und Gläubigern, die die Instrumente mit sich bringen, sind durch das übergeordnete Ziel gerechtfertigt, die finanzielle Stabilität sowie Einleger und Steuerzahler zu schützen, und werden von Schutzbestimmungen gestützt, die verhindern, dass die Abwicklungsinstrumente unrechtmäßig eingesetzt werden.

Die wichtigsten Abwicklungsinstrumente sind

  • das Instrument der Unternehmensveräußerung, bei dem die Behörden die ausfallende Bank ganz oder teilweise an eine andere Bank verkaufen;
  • das Instrument des Brückeninstituts, bei dem die „guten“ Vermögenswerte oder wesentlichen Funktionen der Bank ermittelt und gesondert auf eine neue Bank (Brückenbank) übertragen werden, die später an ein anderes Unternehmen veräußert wird. Die alte Bank mit den „schlechten“ Vermögenswerten bzw. nicht wesentlichen Funktionen würde dann im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens liquidiert;
  • das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten, bei dem die „schlechten“ Vermögenswerte der Bank auf eine eigens für die Vermögensverwaltung errichtete Zweckgesellschaft übertragen werden. Mit diesem Instrument wird die Bilanz einer Bank bereinigt. Um zu verhindern, dass dieses Instrument lediglich als eine staatliche Beihilfemaßnahme verwendet wird, wird in dem Rahmen vorgeschrieben, dass es nur in Verbindung mit einem anderen Instrument (Brückeninstitut, Unternehmensveräußerung oder Schuldenabschreibung) eingesetzt werden darf. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bank nicht nur Unterstützung erhält, sondern gleichzeitig einer Restrukturierung unterzogen wird;
  • das „Bail-in“-Instrument, bei dem die Bank durch Löschung oder Verwässerung von Anteilen rekapitalisiert wird und die Forderungen der Gläubiger reduziert oder in Anteile umgewandelt werden. Ein Institut, für den sich kein Käufer des Privatsektors fände oder bei dem eine Aufgliederung voraussichtlich zu kompliziert wäre, könnte daher weiterhin grundlegende Dienstleistungen erbringen, ohne dass eine Rettung mit öffentlichen Mitteln notwendig wäre. Außerdem hätten die Behörden genug Zeit, es zu reorganisieren oder Teile seiner Geschäftstätigkeit geordnet zu liquidieren. Daher wären die Banken verpflichtet, in ihren Bilanzen einen Mindestbestand an Verbindlichkeiten zu führen, auf die die „Bail-in“-Befugnisse angewandt werden könnten. Beim Einsatz dieser Befugnisse würden die entsprechenden Verbindlichkeiten in einer im Voraus festgelegten Reihenfolge gemäß der Rangordnung der Forderungen abgeschrieben, damit das Institut wieder lebensfähig wird.

Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

Im Hinblick auf den Umgang mit Ausfällen grenzübergreifend tätiger EU-Banken oder Gruppen sorgt der Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden in allen Phasen der Vorbereitung, Sanierung und Abwicklung. Vorgesehen ist die Einrichtung von Abwicklungskollegien unter der Leitung der für die Gruppenabwicklung zuständigen Behörde und unter Mitwirkung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Die EBA erleichtert gemeinsame Maßnahmen und wird bei Bedarf als verbindlicher Vermittler tätig. Dadurch werden die Grundlagen für eine zunehmend integrierte Beaufsichtigung grenzübergreifend tätiger Unternehmen auf EU-Ebene gelegt, die in den kommenden Jahren im Rahmen der Überprüfung der europäischen Aufsichtsstruktur weiter auszubauen wäre.

Abwicklungsfinanzierung

Damit die Abwicklungsinstrumente effektiv sind, müssen für sie Mittel in einer gewissen Höhe zur Verfügung stehen. Wenn die Behörden beispielsweise eine Brückenbank einrichten, braucht diese für ihre Tätigkeit Kapital oder kurzfristige Darlehen. Falls eine Finanzierung über die Märkte nicht möglich ist und um zu verhindern, dass Abwicklungsmaßnahmen vom Staat finanziert werden, werden zusätzliche Mittel durch Abwicklungsfonds bereitgestellt, die Beiträge von Banken proportional zu deren Verbindlichkeiten und Risikoprofilen erheben. Die Fonds müssen ausreichende Kapazitäten aufbauen, um in 10 Jahren 1 % der gedeckten Einlagen zu erreichen. Sie werden ausschließlich zur Unterstützung einer geordneten Reorganisation und Abwicklung in Anspruch genommen, aber niemals zur Rettung einer Bank. Damit die Abwicklung grenzübergreifend tätiger Banken finanziert werden kann, ist eine gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfonds vorgesehen.

Damit die Ressourcen optimal eingesetzt werden, wird in der Abwicklungsrichtlinie zusätzlich auf die bereits vorhandenen Mittel in den 27 Einlagensicherungssystemen zurückgegriffen. Die Einlagensicherungssysteme stellen neben den Abwicklungsfonds finanzielle Mittel für den Schutz von Kleinanlegern bereit. Um maximale Synergie zu erreichen, wird es den Mitgliedstaaten sogar gestattet, das Einlagensicherungssystem und den Abwicklungsfonds zu verschmelzen, solange vollständig garantiert ist, dass das Sicherungssystem weiterhin in der Lage ist, die Einleger bei einem Ausfall zu entschädigen.

Hintergrund

Die Krise hat deutlich zutage treten lassen, dass wenn eine Bank in Schwierigkeiten gerät, sich diese auf den gesamten Finanzsektor und sogar weit über die Grenzen der einzelnen Länder hinaus ausbreiten können. Sie hat uns auch vor Augen geführt, dass es keine Systeme für den Umgang mit angeschlagenen Finanzinstituten gab. Es gibt nur sehr wenige Regeln, die festlegen, welche Maßnahmen im Falle einer Bankenkrise von den Behörden zu ergreifen sind. Deshalb kamen die G20 überein, dass ein Rahmen für Krisenverhütung und Krisenmanagement eingerichtet werden muss.2

Die Finanzkrise hat unmissverständlich gezeigt, dass ein robusteres Krisenmanagement auf nationaler Ebene erforderlich ist und dass Vorkehrungen für den Umgang mit dem Ausfall grenzübergreifend tätiger Banken getroffen werden müssen. Im Laufe der Krise ist es zum Ausfall mehrerer angesehener Banken (Fortis, Lehman Brothers, isländische Banken, Anglo Irish Bank, Dexia) gekommen. Dadurch wurden ernsthafte Mängel in den vorhandenen Regelungen aufgedeckt. Ohne Mechanismen für eine geordnete Liquidation hatten die EU-Mitgliedstaaten keine andere Wahl, als Rettungspakete für ihren Bankensektor aufzulegen. Die Kommission hat bereits 2010 eine Mitteilung zu dem Thema veröffentlicht (IP/10/1353).

Nähere Informationen

http://ec.europa.eu/internal_market/bank/crisis_management/index_de.htm

MEMO/12/416

Kontakt:

Stefaan De Rynck (+32 2 296 34 25)

Carmel Dunne (+32 2 299 88 94)

Audrey Augier (+32 2 297 16 07)

1 :

Quelle: Europäische Kommission

2 :

http://www.g20.org/images/stories/docs/eng/washington.pdf

http://www.g20.org/images/stories/docs/eng/pittsburgh.pdf

http://www.financialstabilityboard.org/publications/r_101111a.pdf

http://www.g20.org/images/stories/docs/eng/cannes.pdf

http://www.financialstabilityboard.org/publications/r_111104cc.pdf


Sparen ist eine schlechte Idee

Sparen ist eine schlechte Idee

Spanien, Portugal und erst recht Griechenland sollen jetzt sparen bis zum Umfallen, sonst würden sich die Finanzmärkte gar nicht mehr beruhigen. Und nicht nur die Problembären der Eurozone sollen sparen, auch der Rest, Deutschland und Frankreich voran. Sarkozy und Merkel haben das schon mal angemerkt. Es ist richtig, dass die öffentlichen Haushalte durch die Krise (Bankenrettung und Konjunkturhilfen) arg gebeutelt wurden, und dass man in der mittleren Frist die Schulden auch wieder abbauen muss.
Dabei gibt es nur einige Fragen. Erstens, wenn die Staaten der Eurozone jetzt sparen, machen sie da nicht das zarte Pflänzchen Konjunktur, das jetzt anfängt zu sprießen, gleich wieder kaputt? Und zweitens, wenn dem so sein sollte (was sehr wahrscheinlich ist), was passiert dann mit den Einnahmen aus Steuern und Abgaben? Richtig, sie werden weiter sinken, und damit die Sparabsicht der Regierungen durchkreuzen. Wenn der Staat zu viel spart, reißt er die ganze Wirtschaft mit sich – und die Defizite werden dann genauso hoch, wenn nicht sogar höher sein als vorher. Das Bundesfinanzministerium oder die Forschungsinstitute sollten das doch mal ausrechnen: Welcher Effekt des Sparens wird denn überwiegen in nächster Zukunft?
[…]
Fabian Lindner – Herdentrieb/Die Zeit
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Ergänzungen
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Zerstörerisches Geld
Die seit Herbst 2008 andauernde Finanzkrise hat sich auch zu einer Krise des globalisierten Kapitalismus zugespitzt. Denn eine ungehemmte Liberalisierung der Märkte und die Ausdehnung der internationalen Arbeitsteilung haben die gigantischen Wachstums- und Wohlstandsversprechen nicht einlösen können.
Lehren aus der Hyperkrise, Teil 2: Gespräch mit dem Wirtschaftskolumnisten Paul Jorion [9.Mai 2010]
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Zehn Etappen zum Abgrund
Massenarbeitslosigkeit, schwaches Wirtschaftswachstum und alle Regierungen auf striktem Sparkurs – droht eine neue Weltwirtschaftskrise wie in den dreißiger Jahren?
Stephan Schulmeister, 01.11.1996 – DIE ZEIT