Bundesregierung beschließt Beteiligung bei der Schleuser-Bekämpfung im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED
Veröffentlicht: 16. September 2015 Abgelegt unter: BUNDESREGIERUNG, EU-Operation EUNAVFOR MED, Werner Koep-Kerstin - Humanistische Union | Tags: Artikel 24 Absatz 2 GG, Artikel 6 BPolG, Schleuserbekämpfung, Seenotrettung, UN-Seerechtsübereinkommen - 1982 Ein KommentarBundesregierung beschließt Beteiligung bei der Schleuser-Bekämpfung im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED
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KAMPF GEGEN SCHLEPPER
Marine-Einsatz wird ausgeweitet
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„Im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED wird sich die Bundeswehr am Kampf gegen Schleuser im südlichen und zentralen Mittelmeer beteiligen. Das hat das Kabinett beschlossen.
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Schiffe der deutschen Marine mit bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten werden im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR MED bei der Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten der Menschenschleuser helfen. Der Bundestag muss noch zustimmen.
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Die EU-Operation EUNAVFOR MED zum Kampf gegen Schleuserkriminalität ist in drei Phasen eingeteilt.
In der ersten Phase werden zunächst Informationen über die Netzwerke der Schleuser gewonnen. Diese Phase läuft derzeit.
In einer zweiten Phase sollen die Schlepperboote gesucht, aufgebracht und beschlagnahmt werden.
In der dritten Phase sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, die Boote und Einrichtungen der Schlepper zu beseitigen und zerstören..
In Abstimmung mit dem Rat der Europäischen Union und mit der Zustimmung des Bundestages könnte im Oktober ein Phasenwechsel der EUNAVFOR MED stattfinden. Patrouillen haben dann nicht nur die Aufgabe, Informationen zu sammeln; deutsche Einsatzkräfte können dann auf hoher See verdächtige Schiffe anhalten, durchsuchen und beschlagnahmen.
Die Soldatinnen und Soldaten haben dann die Befugnis, die Personendaten zur Identifizierung vermeintlicher Schmuggler aufzunehmen und an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten..
Mit Blick auf den umfassenden europäischen Gesamtansatz verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern vier Ziele: Seenotrettung, Schleuserbekämpfung, Verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern und mehr innereuropäische Solidarität und Verantwortung bei der Aufnahme von Flüchtlingen in die EU.
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Einsatzort der Bundeswehr sollen die Meeresgebiete südlich von Sizilien vor der Küsten Libyens und Tunesiens sein. Die jetzt durch das Kabinett beschlossene Phase umfasst Maßnahmen auf Hoher See, zunächst jedoch außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer. Libyen ist derzeit das primäre Ausgangsland der Migration über See nach Europa.
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Zur Zeit ist die Bundeswehr mit zwei Schiffen an der Operation beteiligt. Bislang haben die Besatzungen der Fregatte Schleswig-Holstein und der Tender Werra mehr als 7.200 Menschen (Stand September 2015) vor dem Ertrinken gerettet.
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Völkerrechtliche Grundlage für den bewaffneten Einsatz von Streitkräften ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000. Verfassungsrechtlich erfolgt die deutsche Beteiligung nach den Regeln der kollektiven Sicherheit gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
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Mittwoch, 16. September 2015″
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Quelle: Bundesregierung
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01.10.2015